Ich habe hier eine Erfahrung gemacht, Herr Minister, ich hatte mir nämlich den Luxus erlaubt, sämtliche Amtsgerichtsdirektoren und die entsprechenden Vertretungen, Interessenvertretungen der Justiz hierher einzuladen, und ich habe mich mit Ihnen unterhalten. Auch bei Ihnen habe ich durchaus Verständnis dafür
feststellen können, dass man Veränderungen in der Amtsgerichtsstruktur in Thüringen vornehmen kann, aber - und das ist das Entscheidende an dieser Stelle und da bin ich wieder bei meinem Wort - entscheidend ist die Grundlage. Und die Grundlage - und das war das Credo auch dieser Beratung und dann sind wir an einer Stelle, die schon von hier aus und in der Öffentlichkeit so oft auch in anderen Bereichen angesprochen worden ist - kann nur eine umfassende Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen sein. Dann haben Sie die Grundlage für Ihr Einräumigkeitsprinzip und dann können Sie auch daran gehen, die Amtsgerichtsstrukturen und vielleicht sogar die Landgerichtsstrukturen entsprechend auszurichten.
Aber das haben Sie nicht getan. Sie haben ein Rotationsprinzip in Gang gesetzt - im Übrigen, im Moment scheint das ja noch, das bringt das Gesetz zum Ausdruck, die ursprünglich zur Schließung vorgesehenen Amtsgerichte bleiben zunächst einmal, auf welchen Zeitraum auch immer, als Zweigstellen in Betrieb. So viel nur zu den Einspareffekten. Aber durch diese Rotation bei den Amtsgerichten ist noch etwas anderes entstanden - und das hat der Kollege Blechschmidt vorhin schon dargelegt -, plötzlich bekamen sie auch eine Unwucht in den Zuständigkeiten für die entsprechend zugeordneten Landgerichte. Sie haben also ein Symptom bekämpft mit einer Maßnahme, die genauso untauglich gewesen ist, und die Folge davon ist - und da kann ich die Worte von Herrn Blechschmidt bestätigen, ich sehe das ebenfalls so -, dass der Landgerichtsbezirk Mühlhausen durch den effektiven Verlust von rund 63.000, erschrecken Sie nicht über den Begriff, so genannten Gerichtseingesessenen auf mittelfristige Sicht durchaus in Gefahr steht, und das wissen auch die Leute vor Ort. Warum Sie bei Ihrer Struktur in den Einzelentscheidungen zum Beispiel sich für Heiligenstadt entschieden haben, trotz einer äußerst negativen Gutachterbeurteilung oder Gutachtereinschätzung, trotz eigentlich für das Land recht günstiger Raumsituationen in dem anderen Standort Leinefelde-Worbis, warum Sie entgegen Ihrer ursprünglichen Absicht Stadtroda nicht zur Schließung vorgesehen haben, ich weiß nicht, ob da das Engagement eines vielleicht Möchtegern-Landrats hier aus dieser Mitte eine Rolle gespielt hat - kann ja sein, dass das dazu beigetragen hat - jedenfalls einer Logik und schon gar nicht der Logik der Einräumigkeit folgten Ihre Veränderungen nicht.
Meine Damen und Herren, das Fazit: Diese Gesetzesnovelle wird dem Anspruch einer modernen Justizverwaltung in Thüringen in keinster Weise gerecht. Es fehlt, wie in vielen anderen Bereichen dieser Landesregierung an der langen Linie, an einer fun
dierten Grundlage, die da heißt, ich wiederhole mich an dieser Stelle gern und deutlich: Verwaltungs- und Gebietsreform. Das ist die Basis und dafür würden Sie auch, und das habe ich persönlich erfahren, Akzeptanz bekommen. Die logische Konsequenz aus dem Gesagten dokumentiert sich durch unseren Antrag, nämlich den kompletten Artikel 8, also die Novelle der Gerichtsstandorte in Thüringen, zu streichen. Wenn Sie Ihrem eigenen Anspruch einigermaßen gerecht werden wollen, dann müssten Sie eigentlich diesem Antrag Folge leisten. Da ich aber nicht annehme, dass das passiert, möchte ich schließen mit einem Zitat eines englischen Schriftstellers, namens HE. Hucksley, der einmal gesagt hat: „Einem gescheiten Menschen fällt nichts leichter, als Argumente zu finden, welche ihn selbst überzeugen, das er Recht tun würde, wenn er täte, was er tun möchte.“ Darüber sollten Sie nachdenken. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Rechtsgewährung für jedermann ist verfassungsmäßiger Auftrag der Justiz und der Justizhaushalt ist eine Grundlage, dass dieser verfassungsmäßige Auftrag auch erfüllt werden kann. Dafür, dass es gelungen ist, keinen üppigen, aber ausgewogenen Haushalt in den finanziell schwierigen Zeiten aufzustellen, möchte ich an erster Stelle erst einmal allen Beteiligten herzlichen Dank sagen. Ich denke, das ist überfällig, an dieser Stelle auch mal danke zu sagen. Justizhaushalt ist ein sehr personalkostenintensiver Verwaltungshaushalt und er ist überwiegend geprägt dadurch, dass eben bundesgesetzlich geregelte Zahlungsverpflichtungen vorgegeben sind; der Bewegungsspielraum ist dadurch eingegrenzt. Viele Dienstleistungen der Justiz sind haushaltsmäßig auch nicht steuerbar. Bevor ich auf die vielen nebulösen Andeutungen und Wiederholungen dessen komme, was im Ausschuss schon zigmal behandelt und diskutiert worden ist, möchte ich Ihnen aber trotzdem einige Fakten und Eckwerte nicht ersparen, denn man sollte sich schon noch einmal vor Augen führen, über welchen finanziellen Rahmen wir überhaupt hier sprechen, den Rahmen, in dem der Justizhaushalt den gesetzlichen Aufgaben überhaupt entsprechen kann.
Der Justizhaushalt gehört zu den kleineren Haushalten. Das ist klar, das haben Sie alle betont. Einnahmen, im Telegrammstil will ich das sagen,
93,7 Mio. €, Ausgaben rund 282 Mio. € in 2006 und 285 Mio. € in 2007. Das heißt, ein Zuschussbedarf von summa summarum 188,7 Mio. € für 2006 und 191 Mio. € für 2007. Beachtenswert ist, dass der Anteil am Gesamthaushalt 3 Prozent bezogen auf die Ausgaben und nur 2 Prozent bezogen auf den Zuschussbedarf beträgt. Wir haben eine Deckungsquote von rund 33 Prozent. 60 Prozent, und das ist eine große Summe, sind Personalausgaben. Für Auslagen in Rechtssachen oder auch verfahrensabhängige Entschädigungsleistungen, wie eben Prozesskostenhilfe, Anwalts-, Zeugen-, Sachverständigenentschädigungen, Betreuungskosten usw., sind insgesamt jeweils 63 Mio. € vorgesehen. Das entspricht immerhin 55 Prozent der Sachausgaben. Um nur einen Bereich noch herauszunehmen: Der Justizvollzug allein kostet 54 Mio. € in 2006 und 54 Mio. € in 2007, davon 30 Mio. € Personalkosten. Damit will ich das mit den Eckwerten sein lassen und auf die konkreten Anträge zu sprechen kommen.
Zunächst der Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, wonach Sie nach Punkt III den Artikel 8 aufgehoben haben wollen. Dem wird die CDU-Fraktion nicht zustimmen.
Ziel der Behördenstrukturreform im Geschäftsbereich des Justizministeriums ist die Schaffung einer strafferen und effizienteren Justizverwaltung. Durch die Herstellung der Einräumigkeit bei der Struktur der Amtsgerichte sollen eben Synergien erreicht werden, ohne, und das möchte ich dick unterstrichen wissen, die erforderliche Bürgernähe zu beeinträchtigen. Zielstellung ist, das Prinzip der Einräumigkeit durch die Reduzierung der Zahl der Amtsgerichte durchgängig in allen Amtsgerichtsbezirken herzustellen. Darin sehe ich nun wirklich keine Beeinträchtigung unseres Rechtsstaats. Das ist einfach ein herbeigeredetes Argument, was überhaupt nicht schlüssig ist. Die Veränderungen haben einen positiven Effekt für die interne Geschäftsverteilung und, das sollten Sie auch nicht außer Acht lassen, worauf Sie auch überhaupt nicht eingegangen sind, ermöglichen einen flexibleren Einsatz der Richter, wenn zum Beispiel personelle Vakanzen auch auf dem Abordnungswege zwischen Hauptsitz und Zweigstelle ausgeglichen werden könnten. Im Übrigen, ich will das nicht alles wiederholen, haben wir dazu im Justizausschuss schon mehrfach diskutiert. Herr Minister Schliemann hat jedenfalls mehrfach dazu berichtet. Es hat zwar von der Opposition unterschiedliche Auffassungen zu einzelnen Standorten gegeben, nicht aber zum
Grundsatz, dass eine Straffung und Zusammenlegung von Standorten grundsätzlich möglich sein kann und auch erfolgen sollte.
Dass Sie sich, Kollege Höhn, auch nicht so ganz sicher waren bei der Erörterung Ihres Antrags, wo Sie uns vorgeworfen haben, wir hätten den verschleppt, was totaler Quatsch ist, das hat sich deutlich darin gezeigt, dass Sie ja sogar überlegt haben, ob Sie den Antrag zurückziehen, weil er inzwischen obsolet geworden ist, dann aber wahrscheinlich den höheren Segen einholen wollten, ob Sie das tun dürften, und das durften Sie nicht tun und deshalb hat er weiter Bestand gehabt.
Jedenfalls haben wir hier auch im Plenum schon zwei oder drei Mal darüber diskutiert. Insofern muss ich dann auch einmal sagen, nicht alles ist gerechtfertigt, was so in dieser Weise gesagt wurde dazu. In diesem Zusammenhang lehnen wir auch die Änderungsanträge der Linkspartei.PDS ab, die in den Drucksachen 4/1476 und 4/1477 vorliegen. Mit dem Vorschlag, den Amtsgerichtsbezirk Eisenach in der Zuständigkeit des Landgerichts Mühlhausen zu belassen, wird weder ein Angleich der Landgerichtsbezirke an die Planungsregionen erreicht noch die Einräumigkeit im Bereich der Landgerichtsbezirke hergestellt. Nach diesem Vorschlag fallen immer noch Teile des Wartburgkreises sowohl in die Zuständigkeit des Landgerichts Meiningen als auch in die Zuständigkeit des Landgerichts Mühlhausen. Der Änderungsvorschlag, der vorliegt, wird begründet mit dem Verlust an Gerichtseingesessenen im Landgerichtsbezirk Mühlhausen. Der Vorschlag führt zu einer unausgewogenen Verteilung der Gerichtseingesessenen, wenn man das einfach mal aufrechnet und sich gegenüberstellt. Während nach dem vorliegenden Gesetzentwurf die Einwohnerzahl des Landgerichtsbezirks Meiningen um ca. 92.500 über der vom Landgerichtsbezirk Mühlhausen liegt, ist nach dem Änderungsantrag die Einwohnerzahl im Landgerichtsbezirk Mühlhausen um ca. 115.000 Gerichtseingesessene höher als im Landgerichtsbezirk Meiningen. Um eine angemessene gleiche Größe der Landgerichtsbezirke Meiningen und Mühlhausen zu erzielen, kann dabei aber nicht nur auf die reinen Einwohnerzahlen abgestellt werden, das wäre etwas zu einfach. Sie verkennen dabei vollkommen, dass das Landgericht Mühlhausen in Wirtschaftsstrafverfahren eine thüringenweite Sonderzuständigkeit hat, die zurzeit allein drei Wirtschaftsstrafkammern umfasst. Zum Ausgleich dieser Sonderzuständigkeit ist auch eine geringere Zahl der Gerichtseingesessenen
Damit werden im Ergebnis annähernd gleich große Landgerichte in Meiningen und Mühlhausen erreicht. Dagegen würde der Änderungsantrag das Landgericht Meiningen auf eine Größe schrumpfen lassen, in der das nicht mehr möglich wäre. Der darüber hinaus aufgeführte Grund, mit dem Gesetzentwurf sei die Auflösung des Landgerichts Mühlhausen langfristig beabsichtigt,
ist absolut absurd, denn wir haben ja gerade gehört, dass für 20 Jahre ein Mietvertrag abgeschlossen wurde mit dem Landkreis Unstrut-Hainich zur Unterbringung des Landgerichts Mühlhausen. Ich denke mal, das ist reine Polemik, das in dieser Weise so anzubringen.
Zu guter Letzt noch etwas zu der Frage Prozesskostenhilfe: Das ist ja auch ein wiederkehrendes Thema. Auch das haben wir schon in epischer Breite im Justizausschuss diskutiert und Fragen sind von Minister Schliemann, soweit ich mich erinnere, dort auch beantwortet worden. Die Haushaltsansätze für Entschädigungen der im Wege von Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwälte sind in dem Entwurf des Haushaltsplans für die Jahre 2006/2007, insbesondere vor dem Hintergrund der bisherigen Aufgabenentwicklung, der Geschäftsentwicklung und den voraussichtlichen Aufgabensteigerungen im Gefolge des zwischenzeitlich in Kraft getretenen Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes, festgelegt worden und aus unserer Sicht auch ausreichend veranschlagt.
Sie haben vorhin, ich glaube, Herr Kollege Blechschmidt war es, die LHO angesprochen. Sollten die veranschlagten Mittel aus derzeit nicht vorhersehbaren Gründen dennoch nicht auskömmlich sein, hält zum Beispiel das Notbewilligungsrecht des für Finanzen zuständigen Ministeriums nach § 37 LHO, um es zu zitieren, wie es im Gesetz steht, ein ausreichendes Instrumentarium bereit, um die notwendigen Pflichtaufgaben des Landes auch leisten zu können. Natürlich müssen entsprechende Anträge - und das ist die Aufgabe des zuständigen Fachressorts - auch rechtzeitig gestellt werden, so dass es zu keinen Verzögerungen bei der Auszahlung der Entschädigungen an die Rechtsanwälte oder nur im
Missdeutungen sind wohl deshalb entstanden, weil ursprünglich die Prozesskostenhilfe in einem Sammeltitel veranschlagt war und das Ganze in drei Einzeltitel inzwischen aufgeteilt wurde. Die Addition der Einzeltitel zeigt aber sehr, sehr deutlich, dass insgesamt mehr Mittel zur Verfügung stehen, leider mehr Mittel, muss man sagen, weil sie mehr nachgefragt werden und zeigt also, dass auch dieser Antrag der Grundlage entbehrt. Ich möchte mir das sparen, jetzt zahlenmäßig das noch nachzuweisen, wie Sie das zusammenrechnen. Das strapaziert, glaube ich, nur unser Zeitbudget.
Ich würde einfach bitten, dass Sie das noch mal im Haushaltsplan nachlesen, und kann nur sagen, von einer geplanten Einsparung der Landesregierung bei der Prozesskostenhilfe kann unseres Erachtens keinesfalls die Rede sein. Insofern ist auch dieser Antrag eher an den Haaren herbeigezogen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Blechschmidt, Sie haben völlig Recht, wenn Sie sagen, ja, zum Haushalt selbst ist wenig zu bemerken, das Gleiche höre ich von Herrn Höhn. In der Tat, das ist ein sehr sparsamer Haushalt. Er ist auskömmlich, aber doch sparsam, und wenn man daraus eine Suppe kochte, dann würde man ein einziges Fettauge vielleicht mit Mühe finden. Aber in der Tat, wir haben eine Diskussion hier im Haus und auch im Ausschuss geführt, die geht so nach der Melodie des Mottos von Herrn Umbach. Umbach war Mitglied des 3. Senats, sprich Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht und er hat die Formel niedergeschrieben, die da lautet: „Die Basis ist das Fundament der Grundlage.“ Das können Sie jetzt jeweils zu einem Drittel drehen und das ist dann auch der Ansatzpunkt der massiven Kritik, die darin besteht zu sagen: Warum legt ihr Amtsgerichte zusammen, verringert die Zahl der Amtsgerichte, macht doch lieber erst einmal eine Gebietsreform. Gebietsreform ist nicht das Thema dieser Landesregierung, jedenfalls nicht als eine solche „von oben“.
Stadtroda ansprechen, so ist es genau dem Umstand der Einräumigkeit geschuldet zu sagen, in jedem Landkreis, in jeder kreisfreien Stadt ein Amtsgericht. Man hätte jetzt sagen können, man könnte von dem Prinzip abweichen, aber dann kommt man eher in die Gefahr einer gewissen politischen Beliebigkeit. Was uns in diesem Land auszeichnet, ist die Schönheit des Landes; was uns Schwierigkeiten macht, ist die aus dieser Schönheit geborene geografische Struktur. Wir haben - und da muss man immer mal wieder reflektieren, wo stehen wir eigentlich auch im Bundesvergleich und wovon leben wir hier in Thüringen, ich denke nur an die sehr geringe Deckungsquote aus Eigenmitteln, die wir in unserem Haushalt haben -, bezogen auf die Flächen, einen Mittelplatz bei den Amtsgerichten im bundesweiten Vergleich. Bezogen auf die Einwohnerzahlen hatten wir die kleinsten Zuordnungen, die absolut kleinsten. Das kann man nicht lange mehr durchhalten, das muss man fairerweise sagen.
Der zweite Punkt, Frau Walsmann hat das dankenswerterweise angesprochen, ist natürlich der: Wir haben sehr kleine Amtsgerichte, aber wenn ich ein Amtsgericht mit vier Richtern habe und ein zweites mit ebenfalls vier Richtern und mir heute schon vergegenwärtigen muss, dass man bei manchem Amtsgericht mit bis zu zwei, manchmal vorübergehend sogar drei Aushilfskräften operieren muss und alles nur auf freiwilliger Basis geschieht, dann ist es schön, wenn es so geschieht, dann ist es aber nicht auf Dauer ein hinnehmbarer Zustand. Für mich ist das ein wesentlicher Punkt zu sagen, ich brauche innere Gerichtsorganisation und dafür brauche ich etwas größere Einheiten. Man kann aber jedes Prinzip totreiten.
Das Weitere ist das Landgericht Mühlhausen. Frau Walsmann hat schon darauf hingewiesen, ein Mietvertrag über 20 Jahre ist nun kein deutliches Zeichen für eine alsbaldige Schließung eines Landgerichts, eher das Gegenteil. Und der zweite Punkt: Wie ist es dazu gekommen, in der Tat - ich räume es offen ein - auf ungeplanten, merkwürdigen Wegen, ich sage das in dieser Offenheit, ungeplant, von mir aus jedenfalls ungeplant und merkwürdig auch, denn, nachdem wir eine sehr öffentliche Diskussion darüber geführt haben, von mir aus und auch in den Medien, Schließung des Landgerichts, Schließung der Staatsanwaltschaft, nachdem ich eigens eine Arbeitsgruppe gebeten habe mir zuzuarbeiten, nachdem das alles ins Netz gestellt war, und eine größere Form von Öffentlichkeit ist heute kaum denkbar, dann kam ein zweites Mal - das erste Mal über Herrn Kretschmer, das zweite Mal mit Ihrer Hilfe - der Vorstoß: Könnt ihr nicht doch dort bleiben, wir haben ein Gebäude, das könnt ihr mieten. Beim ersten Mal war schlicht der Preis zu hoch, beim zweiten Mal war der Preis in Ordnung. Wir haben dann zäh und lange verhandelt
und das war immer meine Bitte auch im Ausschuss, Ihren Antrag, der in der Sache ja Erfolg hatte, ohne verbeschieden zu sein, Ihren Antrag bitte nicht zu verbescheiden. Warum? Ich hätte sonst keinen Verhandlungsdruck mehr ausüben können. Wenn der Landtag oder der Ausschuss beschlossen hätte, das wollen wir nicht, ist der Druck weg, machen wir uns da nichts vor. Man kann schlecht mit jemandem verhandeln, wenn man auf den Standort „angewiesen“ ist. Die Alternative wäre doch nur gewesen zu bauen und fürs Bauen hatten wir schlicht und ergreifend kein Geld im Haushalt. So einfach war das.
Was die Prozesskostenhilfe betrifft, eine ganz kurze Bemerkung: Natürlich ist es eine gesetzliche Ausgabe. Die Handreichung, die an die Damen und Herren Richter gegeben worden ist, ist weiß Gott keine Weisung, sondern eine Handreichung, nichts anderes. Handreichungen darf man geben, das verletzt richterliche Unabhängigkeit überhaupt nicht. Die aufgeregte Reaktion eines Richters - eines, nicht eines Verbands, dieser Verband besteht aus etwas mehr als einem Richter - hat mich nun wirklich nicht irritiert. Das gibt es jedes Mal, wenn man irgendwelche Handreichungen gibt. Und die Empfindlichkeit - ich war ja nun selber lange genug Richter - mancher Kollegen ist etwas größer, als das Amt es erfordert. Wenn ich hier höre, es dauerte über ein Jahr, bis Prozesskostenhilfe ausgereicht wurde, so ist das eine Information, die ich aufnehme. Mir ist ein solcher Umstand bisher nicht bekannt geworden, auch nicht im Beschwerdewege.
Dem gehe ich gern nach. Wenn es denn so sei, wäre es zu viel. Nur die Frage lautete dann wie folgt. Und das möchte ich noch mal in den Raum stellen. Bei Prozesskostenhilfe gibt es keinen Vorschuss für den Anwalt. Das heißt, der Prozess muss zu Ende sein und erst dann gibt es Geld, wenn die Instanz beendet ist. Und wenn die Instanz lange dauert, dann dauert es halt so lange. Das ist eben auch dazu zu sagen.
Der kleine Hinweis auf Heiligenstadt und da gebe es ein Gutachten, ein solches ist mir nicht bekannt. Danke sehr.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beende ich die Aussprache zum Komplex Justizministerium und beende die heutige Sitzung.
Wir werden morgen früh, 9.00 Uhr, mit der Beratung fortfahren. Ich wünsche Ihnen eine gute Verdauung dieser Sitzung.