Protokoll der Sitzung vom 04.05.2006

(Zwischenruf Abg. Stauche, CDU: Ich kenne andere Familien persönlich.)

Es geht um Menschen, die lange hier leben; es geht um Menschen, die sich in unsere Gesellschaft integriert haben; es geht um Menschen, denen die Bundesrepublik und der Freistaat Thüringen zur Heimat geworden sind; es geht um Menschen, die unserer Ansicht nach bleiben dürfen sollen. Solche Menschen sind auch - auch ich will noch einmal eine Familie in Erinnerung rufen - die Familie Sönmez. Familie Sönmez lebt seit Anfang August 2005, seit 9 Monaten, in Erfurt in einer Kirche im Kirchenasyl. Diese kurdische Familie lebt seit vielen Jahren in Erfurt. Herr Veysel Sönmez lebt seit 1994 in Erfurt, Frau Semsiye Sönmez seit 1996 gemeinsam mit dem älteren Sohn, der jüngere Sohn ist 1997 in Erfurt geboren. Der jüngere Sohn hat das Land, in das er zurückgeschickt werden soll, nie gesehen. Für ihn ist Erfurt die Heimatstadt und Thüringen das Heimatland. Diese kurdische Familie war und ist akut von Abschiebung bedroht, nachdem ihr Aufenthaltsersuchen Ende Juli 2005 durch das Thüringer Innenministerium abgelehnt wurde.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Was wollen Sie? …)

Herr Kollege, wenn Sie etwas sagen wollen, melden Sie sich doch zu Wort.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Es galt den Thüringer Behörden nicht als ausreichende Härte, dass die vierköpfige Familie zu dem Zeitpunkt dieser Ablehnung seit elf bzw. seit neun Jahren in Deutschland lebte. Es galt nichts, dass alle Familienmitglieder längst ihren Lebensmittelpunkt in Erfurt gefunden hatten, und es galt auch nichts, dass ihnen in der Türkei politische Verfolgung droht. Es galt auch nichts - obwohl das aus meiner Sicht nicht eines der wichtigsten Argumente ist, ich will es aber der Vollständigkeit halber sagen -, dass beide Eltern in der Lage waren, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Es gilt auch jetzt nichts, dass beide Elternteile, sollten sie denn einen Aufenthaltsstatus bekommen, dazu wieder in der Lage sein werden. Am 31. Juli 2005 lief, wie gesagt, die befristete Aufenthaltsgenehmigung, die Duldung, der Familie ab. Um der Abschiebung zu entgehen und um einem Abtauchen in die Illegalität zu entgehen, bat Familie Sönmez die evangelische Kirche um Schutz, der ihr auch in Form des Kirchenasyls gewährt wurde.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Gemeinsam mit ganz vielen Unterstützerinnen und Unterstützern kämpft Familie Sönmez seitdem um die Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis. Die Hoff

nungen auf eine Lösung solcher „Fälle“ - wir haben es von Frau Pelke gehört, es handelt sich im Bundesgebiet um etwa 200.000, hier in Thüringen sind es ca. 2.000 „Fälle“ - durch das im Januar vorigen Jahres in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz haben sich leider nicht erfüllt. Nicht der ehemalige Bundesinnenminister Schily und auch nicht die Mehrzahl der Länderminister haben der Intention des Gesetzes, Kettenduldungen abzuschaffen und den Menschen das Hierbleiben zu ermöglichen, Folge geleistet, obwohl ein Blick in den Begründungstext des Gesetzes oder der Gesetzesvorlage genügt hätte, um die Spielräume des Gesetzes auszuschöpfen.

Sehr geehrte Damen und Herren, aus der Beantwortung zweier Kleiner Anfragen von mir im Juli vorigen Jahres und jetzt im Februar 2006 ist ersichtlich, dass die Praxis der Erteilung von Aufenthaltstiteln in den Thüringer Landkreisen sehr unterschiedlich ist. Man muss anerkennen, dass nicht alle Ausländerbehörden in Thüringen den betreffenden Paragrafen des Zuwanderungsgesetzes restriktiv auslegen. Es gibt sogar Behörden, die von sich aus, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss, eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen. Jedoch entkräften diese positiven Beispiele nicht unsere Forderung nach einer Vereinheitlichung der Verfahren, und zwar im Sinne der Antragsteller - eine Vereinheitlichung, wie sie beispielsweise in Rheinland-Pfalz die Regel ist, nachdem das dortige Innenministerium entgegen der restriktiven Vorgabe des Bundesinnenministers Schily a.D. eigene Anwendungsvorschriften erlassen hat. Und ich weiß nicht, ob die Rheinland-Pfälzer damit verfassungsrechtlich bedenklich vorgegangen sind, liebe SPD. Wilhelm Heitmeyer hat in seinem dritten Band der Studie „Deutsche Zustände“ geschrieben - ich zitiere, Frau Präsidentin: „Die Integration von Migranten hat in der Regel dann größere Chancen, wenn eine Gesellschaft insgesamt oder zumindest deutungsmächtige Gruppen sich für Einwanderung einsetzen. Dies kann unter anderem dadurch geschehen, dass man Zugewanderten signalisiert, dass sie erwünscht sind und als selbstverständlicher Teil der Gesellschaft akzeptiert werden.“ Genau das aber, meine Damen und Herren, passiert nicht, auch nicht mit dem neuen Zuwanderungsgesetz. Ganz im Gegenteil, trotz der immer wieder diskutierten Forderung, Menschen sollen sich integrieren, werden gerade durch die restriktive Praxis im Falle langjährig Geduldeter die aus dem Land geschickt und abgeschoben, die integriert sind in unsere Gesellschaft.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Meine Damen und Herren, seit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung beklagen Flüchtlingsorganisationen und andere gesellschaftlich bedeutende Institutionen wie beispielsweise die Kirchen - Frau Pelke ist darauf

vorhin schon eingegangen - den restriktiven Charakter des Gesetzes und fordern eine Nachbesserung. Die Forderung nach einer Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge wird seit vielen Jahren von Kirchen, von gesellschaftlich bedeutenden Institutionen, von Flüchtlingsorganisationen, nicht nur von linken Gruppierungen erhoben. Selbst Menschen wie ein ehemaliger Bundesminister, nämlich Herr Dr. Schwarz-Schilling, schließen sich seit einigen Jahren dieser Forderung an. Mit der Zustimmung zu unserem Antrag können Sie, sehr geehrte Abgeordnete der CDU-Fraktion, diese Nachbesserung, die seit Jahren, seit Anfang des In-Kraft-Tretens des Gesetzes gefordert wird, zumindest für Ihren Zuständigkeitsbereich, nämlich für den Freistaat Thüringen, befördern. Sie können damit den etwa 2.000 in Thüringen Betroffenen signalisieren, dass sie erwünscht sind und als selbstverständlicher Teil der Gesellschaft akzeptiert werden, um es mit Herrn Heitmeyer zu sagen.

Die Zustimmung zum zweiten Teil unseres Antrags, in dem es um eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und um die Festlegung eines Bleiberechts auf Bundesebene geht, wäre ein wichtiges Signal an die Bundesregierung. Sie wäre sicherlich auch für Herrn Minister Gasser, genau wie die Zustimmung zum Antrag der SPD, eine Aufforderung und ein Signal, dieses Anliegen, langjährig geduldeten Flüchtlingen ein Bleiberecht zu gewähren, auf der Innenministerkonferenz zu diskutieren und sich dafür einzusetzen und sich mit seinen Innenministerkollegen darauf zu einigen.

Ich möchte kurz noch zum SPD-Antrag etwas sagen. Meine Fraktion betrachtet diesen Antrag nicht als alternativ, sondern eigentlich eher als einen Ergänzungsantrag. Wir gehen in unserem Antrag in Punkt 1 auf eine Regelung ein, die Thüringen treffen könnte. In Punkt 2 wollen wir, dass die Landesregierung sich für eine Bundesratsinitiative zur Gesetzesänderung einsetzt, also der richtet sich an die Legislative im Bund. Mit dem Ergänzungsantrag der SPD würde sich der Landtag an die Exekutive, nämlich an die Innenminister wenden. Ein weiterer Unterschied zwischen dem SPD-Antrag und unserem ist: Die Zustimmung dieses Anliegens in der Innenministerkonferenz würde ein einmaliger Akt der Innenministerkonferenz sein. Unser Punkt 2 zielt aber auf eine Gesetzesänderung, die es nicht nur jetzt langjährig geduldeten Flüchtlingen ermöglichen würde, hier zu bleiben, sondern auch künftigen Generationen, die von langjähriger Duldung betroffen wären.

Ich habe in einer Pressemitteilung anlässlich einer bundesweiten Aktion zum Bleiberecht Ende April an die CDU-Fraktion appelliert, eine menschliche Entscheidung zu treffen. Das möchte ich heute noch

einmal wiederholen. Entscheiden Sie sich für die Menschen, entscheiden Sie sich dafür, dass diese in unsere Gesellschaft integrierten Menschen mit ihren Familien hier bleiben dürfen. Auf dem T-Shirt, was ich heute trage, steht „Refugees welcome“ - „Flüchtlinge willkommen“. Ich hätte gern, dass das für Thüringen gilt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Das Wort hat Herr Staatssekretär Baldus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten des Thüringer Landtags, erlauben Sie mir vielleicht zu Beginn meines Beitrags, auf die Punkte hinzuweisen, mit denen sich die Innenministerkonferenz in dieser Woche und wahrscheinlich mit einem Beschluss in der Innenministerkonferenz der Herbsttagung befassen wird.

Wir haben im Dezember beschlossen, uns mit dem Zuwanderungsrecht in seiner neuesten Fassung intensiv zu beschäftigen und zu prüfen, ob es Bedarf für eine Änderung des Gesetzes oder einer Veränderung in der Rechtsanwendung gibt. Hierzu hat die Innenministerkonferenz im Dezember beschlossen, dass das neu gefasste Zuwanderungsgesetz durch den Bund und unter Mitarbeit der Länder evaluiert werden soll. Es sollen - ich zitiere - folgende Fragen beantwortet werden: Es soll geprüft werden, ob eine befriedigende Lösung des Problems der Kettenduldung erreicht worden ist. Es soll überprüft werden, ob alle Sicherheitsfragen geklärt worden sind und es soll geprüft werden, ob alle humanitären Fragen, die man mit der Neufassung des Zuwanderungsgesetzes lösen wollte, tatsächlich gelöst worden sind, etwa mit Blick auf in Deutschland aufgewachsene Kinder, wie dieses mit dem Zuwanderungsgesetz beabsichtigt worden ist.

Meine Damen und Herren, die Innenministerkonferenz hat die aktuellen Fragen, die sich aus der Veränderung des Zuwanderungsgesetzes ergeben haben, aufgegriffen und sie wird diese Fragen - da bin ich zuversichtlich - noch in diesem Jahr einer Lösung zuführen. Diesen Aspekt, Frau Berninger, haben die Damen und Herren, die Ihren Antrag unterstützen, völlig aus den Augen verloren.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Baldus?

Ich möchte den Satz noch gern zu Ende führen. Es soll natürlich auch überprüft werden, ob durch geeignete Maßnahmen die Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern verbessert werden soll und praktische Hindernisse der Abschiebung, insbesondere von Straftätern, soweit möglich, beseitigt werden.

Meine Damen und Herren, wir haben es mit aufenthaltsrechtlichen Fragen zu tun, wir haben es unbestreitbar mit humanitären Fragen zu tun, wir haben es mit Fragen der Integration zu tun und wir haben es mit Fragen der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu tun.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren von der SPD - ich werde mich mit Ihrem Antrag noch befassen -, Ihr Antrag, der in der Tat kein Ergänzungsantrag zum Antrag der PDS ist, sondern ein echter Alternativantrag, so heißt er auch und so kann er auch aus meiner Sicht verstanden werden, befasst sich zwar mit einigen Aspekten des Komplexes, lässt aber zum Beispiel die Sicherheitsfragen völlig außer Acht.

Herr Staatssekretär, Sie waren mit Ihrem Satz zu Ende. Gestatten Sie die Zwischenfrage?

Ja, da auch ich mal Luft holen muss, ist der Satz jetzt zu Ende.

Danke. Herr Baldus, Sie sprachen davon, dass wahrscheinlich im Herbst eine Entscheidung getroffen werden kann. Jetzt ist, wenn ich richtig informiert bin, das Thema „Bleiberecht“ auf den letzten drei Tagungen der Innenministerkonferenz ja auch schon Thema gewesen. Meine Frage ist: Erwägt die Landesregierung bis zum Abschluss der Prüfaufträge und bis zu einer endgültigen Entscheidung der Innenministerkonferenz ein Abschiebemoratorium für solche Flüchtlinge, die unter eine mögliche Bleiberechtsregelung fallen würden?

Die Landesregierung wird sich an Recht und Gesetz halten und wird sich auch an die Verabredungen der Innenministerkonferenz halten.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, die Innenministerkonferenz hat festgestellt - und auch diesen Aspekt hat die Linkspartei.PDS noch nicht zur Sprache gebracht -, dass mit der Neufassung des Zuwanderungs- und Aufenthaltsrechts in Deutschland signifikante Verbesserungen im humanitären Bereich, zum Beispiel mit der Lösung von Härtefällen, erreicht worden sind.

Frau Berninger, wenn Sie, so wie Ihre Fraktionskollegin, einen Einzelfall hier vortragen, dann erwecken Sie damit den Eindruck, als sei die Arbeit der Härtefallkommission und die auf Anträgen der Härtefallkommission beruhende Entscheidung des Innenministeriums inhuman. Sie tun so, als sei die Arbeit der Härtefallkommission nicht wirkungsvoll.

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

Tatsache ist aber, dass gerade die beiden Fälle, die hier zur Sprache gekommen sind, sehr intensiv geprüft worden sind. Sie sind geprüft worden als Erstes vom zuständigen Bundesamt, das festgestellt hat, ein Grund, Asylrecht festzustellen, besteht nicht.

(Beifall bei der CDU)

Als Zweites haben die Verwaltungsgerichte festgestellt, ein Asylgrund besteht nicht. Als Drittes hat in den beiden Fällen, soweit ich mich erinnere, das Oberverwaltungsgericht festgestellt, ein Asylgrund besteht nicht. Wenn Sie sich die Urteilsbegründungen angeschaut haben - Frau Sedlacik, bei Ihnen darf ich das unterstellen -, dann wissen Sie, aus welchen Gründen kein Asylrecht erteilt worden ist. In den meisten Fällen sind die Gerichte nämlich zur Überzeugung gekommen, dass die vorgetragenen Gründe nicht existieren, meine Damen und Herren.

Dann hat sich mit beiden Fällen in der Tat die Härtefallkommission befasst und das Innenministerium hat nach sorgfältiger Prüfung der Fälle eine Entscheidung getroffen. Und diese Entscheidung hat das Innenministerium nach Recht und Gesetz getroffen, meine Damen und Herren,

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Gut, aber das lässt sich ändern.)

und unter Abwägung aller bekannten Gesichtspunkte.

Meine Damen und Herren, zum Antrag der SPD: Frau Pelke, Sie haben ausgeführt, dass mit der Neufassung des § 25 des Aufenthaltsgesetzes insbesondere Flüchtlinge, die sich lange in unserem Land aufhalten, vom Status der Duldung in einen gesicherten Aufenthalt überführt werden sollten. Sie haben auch ausgeführt, dass dieses Ziel meist nicht erreicht worden ist und Sie begehren deshalb eine Änderung der bisherigen Praxis. Man muss aber, wenn man die Zielrichtung des § 25 des Aufenthaltsgesetzes analysiert, sehen, dass das Aufenthaltsgesetz ausdrücklich differenziert zwischen der Duldung, die erforderlich ist, weil ein Mensch oder eine Familie aus objektiv erkennbaren Gründen nicht in das Heimatland zurückgeführt werden kann. Solche Fälle haben wir im Kosovo, wo z.B. Minderheiten wie die Roma durch die UNMIK grundsätzlich nicht aufgenommen werden, selbst wenn es gewichtige Gründe gibt, sie aus Deutschland in ihr Heimatland zurückzuführen. Hier bestehen objektive Gründe und hier muss man in der Tat prüfen, wie lange man einen solchen Zustand hinnehmen kann. Wenn man erkennen kann, dass diese Gründe in einem überschaubaren Zeitraum nicht zu beseitigen sind, dann greift der § 25 des Aufenthaltsgesetzes und erfüllt genau den Zweck, den Sie begehren. Der § 25 Aufenthaltsgesetz verschafft ja gerade über einen zeitlich begrenzten Aufenthaltstitel die Möglichkeit, den Aufenthaltstitel in ein dauerhaftes Bleiberecht zu überführen nach einem Zeitraum von in der Regel fünf Jahren, je nachdem ob § 25 Abs. 1, 2, 3 oder 4 gilt.

Meine Damen und Herren, wenn man dem Antrag der PDS folgt - und diesen Makel oder diesen Mangel weist der SPD-Antrag auch auf -, dann löst man zunächst den Zusammenhang zwischen dem Aufenthaltsgrund in Deutschland und der Möglichkeit, hier dauerhaft zu bleiben. Der Aufenthaltsgrund in diesen genannten Fällen ist der Vortrag, in Deutschland Asyl zu begehren. Frau Berninger, Sie sprechen von Bleiberecht als Folge einer Zuwanderung. Da muss ich allerdings feststellen, dass Zuwanderung, Einwanderung bzw. Migration - die durchaus erwünscht sein kann - und die Gewährung eines Aufenthaltstitels, um Flüchtlinge zu schützen, die anderweitig hochgradig gefährdet wären, zwei Paar Schuhe sind und völlig unterschiedliche Zwecke verfolgen.

(Beifall bei der CDU)

Löse ich den Zusammenhang auf, hat das ungeregelte Zuwanderung nach Deutschland zur Folge.

Meine Damen und Herren, wenn ich den zeitlichen Aspekt, also die Dauer des Aufenthalts oder das Vorhandensein von Kindern zum alleinigen Kriterium eines dauerhaften Bleiberechts mache, dann belohne ich auch diejenigen, die unter Vortäuschung von

Verfolgung sich in Deutschland ein Zutrittsrecht verschafft haben, die sich häufig unter Ausnutzung und teilweise Missbrauchs des Asylrechts über Jahre in Deutschland aufhalten und ich sage, na gut, wer sich lange genug gegen die notwendige Ausreise sträubt, der darf dann in Gottes Namen hier bleiben.

Meine Damen und Herren, das löst das Aufenthaltsrecht vom Rechtstaatsprinzip, und dem können wir uns nicht anschließen.

(Beifall bei der CDU)

Ich bin aber zuversichtlich, Frau Pelke und meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, dass Ihrem Kernanliegen, dort, wo das geltende Aufenthaltsrecht noch Handlungsbedarf aufweist, durch Entscheidung der Innenministerkonferenz, die, wie wir alle wissen, nur einstimmig erfolgen kann, gelöst wird. Die Positionen der so genannten A- und B-Länder - so hat die Vorkonferenz der Innenministerkonferenz in der letzten Woche gezeigt - liegen nicht meilenweit auseinander und es gibt mehr Übereinstimmungen in dem Grundanliegen als in den öffentlichen Diskussionen, die ja das Trennende üblicherweise betonen, die in den öffentlich vertretenen Positionen dargestellt werden. Ich bin zuversichtlich, dass die Innenministerkonferenz nach Evaluierung des Aufenthaltsrechts zu einer angemessenen Lösung kommt.

Meine Damen und Herren, die Fraktion der Linkspartei.PDS beantragt eine Verwaltungsvorschrift zu § 25 und möglicherweise § 23 des Aufenthaltsgesetzes. Diese Verwaltungsvorschrift soll insbesondere die Fälle regeln, bei denen eine zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht als unverhältnismäßig angesehen werden könnte, in der in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum von der Aufenthaltsbeendigung abgesehen wurde und die durch eine mehrjährige, von den Flüchtlingen nicht zu vertretende Verfahrensdauer, eine faktische Integration eingetreten ist. Unbestritten ist, dass im Jahr 2005 durch die Neufassung des Zuwanderungsgesetzes die Ausländerbehörden auch in Thüringen zunächst vor Probleme gestellt worden sind. Die seit dem In-Krat-Treten des Zuwanderungsgesetzes gewonnenen Erkenntnisse zeigen aber auch, dass durch die Anwendung der so genannten vorläufigen Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz des Bundesministers des Innern die bei den Ausländerbehörden anfangs bestehenden Unsicherheiten beseitigt werden konnten. Für zusätzliche Thüringer Erlasse oder Verwaltungsvorschriften besteht daher keine Notwendigkeit.