Protokoll der Sitzung vom 07.10.2004

unseriös hält und deshalb die Vermutung besteht, dass die Veränderungen nicht tatsächlich gewollt sind. So missachtet der Gesetzentwurf in Teilen grob fahrlässig die Rechtsprechung der letzten Jahre. Dies will ich kurz erläutern und gleichzeitig unsere Alternativen benennen. So hält die PDS-Fraktion im Gegensatz zur Landesregierung die Unterscheidung zwischen bebauten und nicht bebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus beitragsrelevanter Sicht für notwendig. Bei bebauten Grundstücken ist der Wegfall der Beitragspflicht aus unserer Sicht zulässig. Bei nicht bebauten, aber bebaubaren Grundstücken entstehen durch die wasserwirtschaftlichen Investitionen erst die baurechtlichen Voraussetzungen der Nutzung und der Bebauung. Deshalb muss es bei dieser Grundstücksgruppe bei einer Beitragspflicht zwingend bleiben, auch weil diese Grundstücksgruppen keiner Gebührenpflicht unterliegen, zumindest nicht bis zum Zeitpunkt der Bebauung.

(Unruhe bei der CDU)

Herr Höhn, Sie haben schon immer offenbar Probleme, Gesetzentwürfe der PDS richtig zu lesen.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Ich habe keine Probleme.)

(Beifall bei der PDS)

Ich verweise auf den Gesetzentwurf der PDS vom 5. oder 6. Mai. Genau dort haben wir diese Unterscheidung auch im Wasserbereich deutlich gemacht und haben das immer wieder bei allen Informationsveranstaltungen dargestellt.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Womit begründen Sie die Unterscheidung?)

Das hatte ich Ihnen jetzt versucht zu erläutern. Ich begründe diese Unterscheidung damit, dass durch die wasserwirtschaftlichen Investitionen erst die Baureife für diese nicht bebauten, aber bebaubaren Grundstücke überhaupt entsteht

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das be- trifft die bebauten Grundstücke genauso.)

und weil diese Grundstückseigentümer keine Gebühren bezahlen und damit sich nicht an der Refinanzierung der Investition beteiligen. Aber wir können das natürlich im Ausschuss ganz ausführlich weiterdiskutieren.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Aber da- mit erkennen Sie die Beitragspflicht an.)

"Das ist Abzockerei?", natürlich. Das ist natürlich interessant, Herr Gasser, Sie sind zwar neu in die

sem Amt, aber der PDS hier Abzockerei vorzuwerfen, ich glaube, bei dieser Situation, in der wir uns jetzt befinden, wo Sie eingestehen müssen, dass 15 Jahre Ihre Abgabenpolitik gescheitert ist, anderen Abzocke vorzuwerfen, ist schon ein starkes Stück.

(Beifall bei der PDS)

Aber ich bin mir sicher, im Ausschuss werden wir darüber weiterdiskutieren.

Die von der Landesregierung beabsichtigte Kappung der beitragsfähigen Fläche bei übergroßen Grundstücken kommt in der praktischen Wirkung letztlich der pauschalierten Tiefenbegrenzung gleich. Die wurde jedoch durch das Oberverwaltungsgericht im Dezember 2000 als rechtswidrig bewertet. Insofern besteht hier zumindest die Gefahr - und ich sage es noch mal bewusst -, dass die beabsichtigte Neuregelung zu den übergroßen Grundstücken auch wieder durch die Gerichte gekippt wird. Die PDS schlägt hier einen anderen Weg vor, nämlich die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Trennung zwischen Festsetzungs- und Leistungsbescheid. Demnach würden die Grundstücke mit der Gesamtfläche eines Grundstücks in die Berechnung einfließen und es würde auch eine Festsetzung erfolgen, die tatsächliche Erhebung würde aber nur den wirtschaftlich genutzten Teil umfassen. Dies schließt natürlich die Schaffung eines Nacherhebungstatbestandes ein. Hier ist der vorliegende Gesetzentwurf aus unserer Sicht noch nicht eindeutig genug formuliert, lässt zu viele Interpretationen offen. Wir wissen natürlich, es gab eine Qualifikation zwischen dem ersten und dem zweiten Referentenentwurf, den wir durchaus anerkennen, aber es ist noch nicht rechtssicher genug.

Drittens, der Gesetzentwurf der Landesregierung enthält keine Regelung zur Begrenzung möglicher Gebührenerhöhung. Die PDS-Fraktion hält eine solche Begrenzung für erforderlich. Das Bundesverwaltungsgericht sieht das ja ähnlich. Übrigens, das ist auch interessant, dieses Urteil von 1981, das bis April zur Begründung der Abwasserpolitik oder der Abgabenpolitik der Landesregierung herangezogen wurde, wird jetzt ganz anders interpretiert, also das ist schon erstaunlich, welcher Paradigmenwechsel im Denken hier vonstatten geht.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: In der Tat.)

Entgegen mancher Befürchtung, insbesondere auch von Seiten der SPD, aber auch des Thüringer Mieterbunds sieht unsere Fraktion keinen Automatismus dahin gehend, dass durch den Beitragswegfall oder eine andere Beitragsberechnung die Wasser- und Abwassergebühren automatisch drastisch

steigen müssen. Zunächst widerlegt die kommunale Praxis schon allein diese Behauptung. Die Mehrzahl der Wasserversorger und rund ein Viertel der Abwasserentsorger erheben derzeit in Thüringen überhaupt keine Beiträge, ohne dass deren Gebühren auffällig höher werden, wie bei den Verbänden, die bisher parallel dazu eine Beitragserhebung vorgenommen haben. Nimmt man zudem die in der Kostendarstellung des Gesetzentwurfs enthaltenen Zahlen zu den Auflösungsbeträgen als Berechnungsgrundlage und würde man einmal unterstellen, dass das Land keinen Ausgleich vornimmt, dann müssten im Wasserbereich die Gebühren im Landesdurchschnitt um rund 5 Cent/m³ und im Abwasserbereich um rund 3 Cent/m³ steigen. Diese Berechnung lässt jedoch künftig von den Aufgabenträgern bereits eingeplante Beitragseinnahmen noch unberücksichtigt. Hier liegen uns leider keine konkreten Zahlen vor. Eigene Hochrechnungen zeigen aber, dass keinesfalls mit Gebührenerhöhungen über 10 Prozent zu rechnen ist - das ist Landesdurchschnitt. Das kann im Einzelfall anders aussehen. Wenn jedoch im Einzelfall die Gebühren um mehr als 10 Prozent steigen, dann liegt das nicht an den jetzt angekündigten Veränderungen, sondern an der betriebswirtschaftlichen Situation der betroffenen Aufgabenträger. Hier kann ich nur eine Versachlichung der Diskussion anmahnen. Und wenn SPD und Mieterbund tatsächlich hier den Mieter im Blick haben und ihn vor Gebührenerhöhung schützen wollen oder vor einer ungerechten Refinanzierung von wasserwirtschaftlichen Investitionen, dann müssen Sie sich beide fragen lassen: Warum haben Sie das bisher beispielsweise nicht in Erfurt getan? In Erfurt gab es noch nie Beiträge, hier wohnen sehr viele Mieter. Und wenn man Ihrer Argumentation folgt, dann hätten Sie in Erfurt schon mehrfach protestieren müssen, dass die Mieter angeblich für die Grundstückseigentümer Wertsteigerungen von Grundstücken oder Gebrauchswertsteigerungen finanzieren. Es ist also etwas inkonsequent, wenn Sie jetzt erst hier im Grunde genommen polarisieren und Mieter und Vermieter gegeneinander ausspielen. Wir wollen vertretbare Kommunalabgaben für Vermieter und Mieter gleichermaßen und nicht zu Lasten einer anderen Gruppe.

(Beifall bei der PDS)

Nach Aussagen der Landesregierung kostet der Gesetzentwurf jährlich rund 33 Mio.  )  kender Tendenz in einem Zeitraum von rund 30 Jahren. Davon entfallen 29 Mio.  . sen, weil nämlich die Aufgabenträger im Zusammenhang mit Beitragsrückerstattungen oder -stundungen Kredite aufnehmen müssen, wobei hier das Land die Zinsen trägt, das wurde erläutert. Hier schlägt die PDS ein Verrechnungsmodell vor, danach würden die Beiträge nicht zurückerstattet, sondern mit künfti

gen Gebühren, begrenzt auf die Höhe der Grundgebühren, verrechnet. Beispielrechnungen haben ergeben, im Wasserbereich im Regelfall würde der Verrechnungszeitraum dabei 10 Jahre betragen, danach würde die Gesetzesänderung nicht mehr 33 Mio. *() , sondern erst mal nur noch 4 Mio. 3   benträger würden sich aus dem Verrechnungsmodell keine finanziellen Auswirkungen ergeben. Die Beitragspflichtigen wären jedoch betroffen, darüber sind wir uns bewusst, da sie die Rückzahlungen nicht sofort erhalten, sondern durch eine Verrechnung. Dies halten wir jedoch mit Blick auf die Landesfinanzen durchaus für gerechtfertigt. Die PDS-Fraktion wird zum vorliegenden Gesetzentwurf eigene Änderungsanträge zur Umsetzung der von mir gerade hier dargestellten Alternativen in die Beratung einbringen.

Meine Damen und Herren, noch einige Anmerkungen zum Gutachten, das im Auftrag der Landesregierung zum Gesetzentwurf in Auftrag gegeben wurde. Wir haben die Art und Weise der Gutachtenerstellung und auch die Auswahl des Gutachters kritisiert. Die Landesregierung hat selbst erklärt, dass mit den Neuregelungen juristisches Neuland betreten wird. In einer solchen Situation hätten wir uns einen Gutachter gewünscht, der sich bisher intensiver mit dem Thüringer Kommunalabgabenrecht beschäftigt hätte. Noch besser wäre es gewesen, wenn man mehrere Gutachten in Auftrag gegeben hätte. Dadurch wäre zumindest das juristische Spannungsfeld, in dem wir uns jetzt bewegen, deutlich geworden. Herr Prof. Kirchhof hat sich vor mehr als 20 Jahren intensiv und allgemein mit dem Kommunalabgabenrecht in der Bundesrepublik beschäftigt. Zu diesem Zeitpunkt gab es das Thüringer Kommunalabgabenrecht noch nicht.

In der letzten Zeit war der Schwerpunkt der Tätigkeit von Prof. Kirchhof aber eher im Steuerrecht gesetzt. Noch vor Kurzem hat die Landesregierung einen ganz anderen Rechtsgelehrten immer wieder herangezogen, und zwar für die Begründung der Beitragspolitik, die bis April 2004 galt, nämlich Herrn Prof. Driehaus, einen anerkannten Kommentator des Beitragsrechts. Der hat immer die Begründung geliefert, weshalb Beiträge zwingend erhoben werden müssen. Sie müssen sich fragen lassen, weshalb wurde denn Prof. Driehaus nicht als Gutachter der Landesregierung beauftragt? Der hätte vielleicht ein ganz anderes Gutachten präsentiert als Herr Kirchhof.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das war zu teuer.)

Wenn man die Stellungnahme des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes ansieht, stellt man fest, dass es offenbar sehr unterschiedliche juristische

Bewertungen zum Gesetzentwurf gibt und dies kann man aus unserer Sicht nicht einfach verdrängen. Andererseits vertritt natürlich Prof. Kirchhof Rechtsauffassungen, die durch die PDS schon seit Jahren vertreten werden. Wir wurden dafür beschimpft, bis hin zum Vorwurf, die PDS würde verfassungsredliche Bestimmungen fordern. Man könnte sogar den Eindruck gewinnen, Prof. Kirchhof ist von der PDS beauftragt worden, dieses Gutachten anzufertigen. Aber da wäre ich ja wieder bei dieser unheilvollen Allianz.

(Unruhe bei der SPD)

So weit ist die CDU noch nicht, dass sie zur Bestätigung unserer Position Gutachten in Auftrag gibt. Jetzt bestätigt Prof. Kirchhof, dass die PDS-Forderungen durchaus verfassungskonform waren. Bei allen Problemen, die ich bei dem Gutachten sehe, aber er bestätigt zunächst, das, was die PDS zehn Jahre gefordert hat, war nicht verfassungswidrig, sondern verfassungskonform. Sie können sich vorstellen, dass wir darüber nicht ganz böse sind.

(Beifall bei der PDS)

Bemerkenswert ist, dass Prof. Kirchhof die Auffassung vertritt, dass es in Thüringen eine Einkommens- und Vermögenssituation sowie eine Eigentümerstruktur gibt, die von der der alten Bundesländer abweicht. Dafür hat die Landesregierung 15 Jahre gebraucht, um das feststellen zu lassen?

(Beifall bei der PDS)

Insofern war die Übernahme der altbundesdeutschen Beitragsregelungen in Thüringen offenbar nicht angemessen und hat eben zu diesen Verwerfungen, mit denen wir jetzt zu kämpfen haben, geführt. Die jetzt beabsichtigten Neuregelungen sind dadurch durchaus legitim. Genauso hat die PDS - ich habe mal nachgeguckt - bei der 3. Novelle des Thüringer Kommunalabgabengesetzes 1995 argumentiert. Das war die einzige Anhörung, als eine Mehrheit im Landtag mich mal als Anzuhörenden zugelassen hat, seitdem nicht wieder. Jetzt müssen Sie es eben von hier ertragen.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Des- wegen bist du angehört jetzt hier.)

(Beifall bei der PDS)

Wir stimmen auch der Einschätzung des Gutachters zu, wonach eine verbrauchsabhängige Refinanzierung von wasserwirtschaftlichen Investitionen über Gebühren aus ökologischer und abgabenrechtlicher Sicht zielführender ist als eine verbrauchsunabhängige Finanzierung über Beiträge. Das hätte

aus meinen Papieren der letzten Jahre stammen können. Vielleicht ist es auch abgeschrieben, weiß ich ja nicht.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Der Professor hat abgeschrieben.)

(Beifall bei der PDS)

Auch das hat die PDS immer wieder betont. Aber, Herr Fiedler, ich hätte es für weniger Geld gemacht, wenn Sie die Antwort auf meine Kleine Anfrage lesen, wissen Sie, was der Professor dafür bekommen hat. Das will ich hier nicht nennen, weil ich nicht weiß, ob das für die Öffentlichkeit so zulässig ist. Das Gutachten bestätigt auch - und damit will ich es auch beenden - die Zulässigkeit - und jetzt hören Sie bitte genau zu, meine Damen und Herren der CDU - von sozialen Komponenten im Beitragsrecht. Wo wir das immer gesagt haben, da wurde gesagt: Nein, man kann nicht Grundstücksrechte und soziale Rechte in einen Topf schmeißen. Prof. Kirchhof sieht das ganz anders.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Das ist ausgeglichen.)

Insgesamt bestätigt das Gutachten die bisherige PDS-Position. Aber das Gutachten lässt eben bedauerlicherweise auch Fragen offen. Darauf bin ich ja schon einmal im Zusammenhang mit meinen Alternativen eingegangen. Wir halten deshalb eine juristische Nachbesserung für unerlässlich. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, wir haben auch Vorschläge zur Finanzierung gemacht. Die Ausschussberatungen werden zeigen, ob das Wort des Ministerpräsidenten tatsächlich gilt oder ob durch eine sehr unklare juristische Gesetzesregelung letztlich wieder die Verantwortung den Gerichten zugeschoben wird. Für den letzteren Fall wird dann die CDU tatsächlich die Verantwortung tragen müssen, wenn Sie, so wie in der Vergangenheit, berechtigte Bedenken unsererseits einfach ignorieren. Wir hoffen, dass Sie hier im Interesse der Bürger handeln und nicht parteipolitisch. Wohlwollend war die Aufforderung des Ministers, der ja dafür plädiert hat, in den Ausschüssen konstruktiv zu diskutieren. Ich bin gespannt, wie das sich künftig gestaltet.

Zum SPD-Antrag: Wir haben bereits verdeutlicht, dass wir den Gesetzentwurf als einen ersten richtigen Schritt betrachten. Wir halten weitere Maßnahmen für erforderlich. Dazu gehört unstrittig auch die Schaffung leistungsfähiger, bürgernaher und transparenter Strukturen bei den kommunalen Aufgabenträgern. Insofern ist der SPD-Antrag richtigerweise auf ein bedeutsames Problemfeld gerichtet, das in einer absehbaren Zeit gelöst werden muss. Kommen diese Lösungen nicht, wird es im Was

ser- und Abwasserbereich keine Ruhe geben. Die bisher gescheiterte Wasser- und Abwasserpolitik in Thüringen ist eng mit diesen Strukturen der Aufgabenträger verbunden.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Jetzt sind wir wieder dran.)

Für diese Strukturen tragen Landes- und Kommunalpolitik gleichermaßen die Verantwortung. Auch die SPD hatte diese Verantwortung von 1994 bis 1999. Darauf darf zumindest immer einmal wieder verwiesen werden. Jedoch die Schuld zwischen Landes- und Kommunalpolitik immer hin und her zu schieben, ist zwar ein beliebtes Spiel, aber für den vorliegenden Sachverhalt wenig hilfreich, schon gar nicht für die Betroffenen. Denn für die Bürger ist die Schuldfrage letztlich egal. Sie wollen eine vernünftige Wasserver- und Abwasserentsorgung, die bezahlbar ist und die den Einkommens- und Vermögensverhältnissen entspricht. Wasserwirtschaftliche Anlagen müssen auch aus finanziellen Erwägungen heraus nutzbar, also vom Bürger bezahlbar sein. Anderenfalls haben wir zwar in Thüringen schöne Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen, aber kaum noch Menschen, die diese Anlage in Anspruch nehmen können, weil sie nämlich weglaufen. Zwischenzeitlich scheint sich hier bei den politisch Verantwortlichen ein Umdenken anzubahnen und das ist auch gut so. Auch ist es hierfür noch nicht zu spät, ich hatte schon darauf verwiesen. Manche Investitionsentscheidung kann aber nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Meine Damen und Herren, bis 1992 gab es in Thüringen drei leistungsfähige Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Sie wurden 1992/93 zerschlagen, was sich heute als ein grundsätzlicher Fehler herausstellt.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das "leis- tungsfähig" setzen wir mal in Anführungs- striche.)

Wenn ich jetzt mit Geschäftsführern von Zweckverbänden rede, die aus diesem Bereich kommen, die sehnen sich nach dieser Struktur zurück. Und da bin ich nicht so arrogant, sondern setze eher auf deren Fachkompetenz.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Ich habe es damals miterlebt.)