Protokoll der Sitzung vom 13.07.2006

dieses Jahres haben viele Pharmafirmen ihre Preise bereits deutlich gesenkt und damit Präparate angeboten, die für Versicherte ohne die gesetzliche Zuzahlung erhältlich sind. Möglich wurde das durch das seit Mai geltende Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz. Es sieht nämlich unter anderem vor, dass preisgünstige Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen ab 1. Juli von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden können. Ich kann Ihnen ein ganz aktuelles Beispiel vortragen. Das ist uns zugeschickt worden von der Firma AstraZeneca. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis. AstraZeneca hat sich dazu entschlossen, den Schritt der Preissenkung in der Stufe 2 und 3 in das untere Preisdrittel mitzumachen, und zwar schreiben sie: „Wir senken den Preis von Nexium, weil es uns wichtig ist, dass alle Patienten auch weiterhin Zugang zum effektivsten Medikament dieser Klasse haben. Für unser MagenDarm-Präparat bedeutet das eine Preissenkung von über 40 Prozent innerhalb von nur eineinhalb Jahren.“ Sie sehen also, dass dieses Gesetz, was Sie gerade abschaffen wollen, dazu geführt hat, dass bei vielen Arzneimitteln eine Preissenkung eingetreten ist. Es wäre also töricht, dieses Gesetz wieder abzuschaffen.

In Ihrem Antrag fordern Sie auch die Erhaltung der Selbstverwaltungsorgane des Gesundheitswesens. Ich kann nur sagen, die Erhaltung der Selbstverwaltung ist und bleibt ein wesentliches Merkmal dieser Reform.

Entschuldigung, Herr Minister, ich bitte einfach noch einmal, diesem Redebeitrag zuzuhören. Die Lautstärke ist mittlerweile so, dass man den Redner kaum noch versteht. Es ist zu Recht gesagt worden, das Thema ist ein wichtiges. Bitte, Herr Minister, fahren Sie fort.

Meine Damen und Herren, was die Selbstverwaltung angeht, hat das doch niemand in Frage gestellt außer Ihnen, dass Sie in dem Antrag einen falschen Eindruck erwecken. Wir stehen dazu, dass die Selbstverwaltung erhalten bleiben muss, ja sogar gestärkt werden muss.

Ich gehe jetzt die Punkte etwas schneller durch. Ein Punkt hat mich besonders geärgert, aber ich werde auch hier nur ganz kurz darauf eingehen. Sie wollen die Stärkung von Patientenrechten. Ich habe einmal recherchieren lassen, welche einzelnen Patientenrechte bereits jetzt Gültigkeit haben. Die Verwaltung hat mir über zwei A4-Seiten aufgeschrieben. Ich erspare Ihnen das Vorlesen. Aber gerade das

ärgert mich, weil Sie den Eindruck erwecken, der Patient wäre hoffnungslos ausgeliefert einer Lobby von Pharma und Ärzten. Hier muss ich wirklich sagen, es gibt kaum ein Land, wo Patientenrechte dermaßen ausgefeilt und umfangreich vorhanden sind. Andere Länder würden sich nach solchen die „Finger ablecken“.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, angesichts der Zeit komme ich zum Ende.

(Beifall bei der CDU)

Ich kann nur sagen, dieser Antrag ist überflüssig und deswegen empfehle ich Ihnen die Ablehnung. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden. Das ist so. Dann stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2077 ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und schließe auch die heutige Plenarsitzung und hoffe, Sie alle beim parlamentarischen Abend der Landespressekonferenz zu sehen.

E n d e d e r S i t z u n g: 19.37 Uhr