über Antenne via DVB-T. Es hat der eine oder andere oder die eine oder andere vielleicht auch schon gemerkt, in einem Haushalt, wo nebeneinander gleichzeitig herkömmliche Geräte stehen, die mit Antenne analog empfangen, und Geräte, die kabelgebunden sind, bereits da ist der Zeitunterschied schon zu registrieren. Er beträgt etwa zwischen anderthalb und fünf Sekunden. Wenn das Kriterium des Zeitverzugs herangenommen würde, um zu erklären, das ist nicht mehr Rundfunk, dann ist mit der Digitalisierung der klassische Rundfunkbegriff kaputt. Ich verstehe nicht, wie man diese Debatte aufwerfen kann. Das ist eine technische Weiterentwicklung, mittels neuer Medien transportiert, aber vom Grundgedanken her, Information ungefragt an alle, die es empfangen wollen, auszustrahlen, auszusenden, zu übertragen, immer noch das Gleiche. Jetzt müsste bei der Fortentwicklung dieses Gesetzes, Herr Minister Wucherpfennig, genau das auch berücksichtigt werden.
Einen kleinen Moment. Bei dieser Gelegenheit sollte auch vielleicht noch ein Anachronismus aus dem Gesetz rauskommen. Ich bin darauf gestoßen worden, ich wollte es gar nicht glauben, aber es steht gleich in § 1, deshalb haben wir es alle regelmäßig überlesen - ein Anachronismus. Die Gebührenpflicht entsteht jetzt schon seit vielen Jahren auch allein dadurch, dass bei einem Empfangsgerät, jetzt egal, ob Radio oder Fernsehen, dann per Kabel weitere Räume mit einem Lautsprecher oder einem Monitor versehen sind, also ein Gebäude, wo Sie ein Empfangsgerät haben, aber in 25 Räumen einen Lautsprecher, entsteht 26 mal die Rundfunkgebühr. Das ist ein Anachronismus, den man eigentlich gar nicht länger hinnehmen kann. Da müsste unbedingt eine Fortentwicklung eintreten.
Jetzt will ich bei der Gelegenheit aber auch mal einen Tipp an alle Unternehmen geben, die jetzt gesetzestreu mehrere Rundfunkempfänger oder auch solche Lautsprecher angemeldet haben. Es gibt ja gesetzestreue Unternehmen, denen kann man jetzt nur den Tipp geben, wegen der Sperrwirkung eines Radios für alle PCs kann man doch jetzt locker den sonst auch in Unternehmen genehmigten Radioempfang dann am PC vornehmen und zigmal die jetzt entrichtete Gebühr einsparen. Also diesen Hinweis will ich durchaus geben, das ist rechtlich abgesichert, völlig legitim.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schwäblein. Wir sind uns doch zunächst einmal darüber einig, dass das Prinzip der jetzt geplanten Gebühr für internetfähige Rechner zum Empfang von öffentlich-rechtlichen Sendern auf dem Prinzip der Möglichkeit der Inanspruchnahme basiert.
Wie wollen Sie denn sicherstellen oder mit welcher Berechtigung werden dann nur die Nutzer in Deutschland zur Kasse gebeten, wo doch die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Programme weltweit besteht?
So, wie Sie halt auch die Straßennutzungsgebühr nur dann entrichten, wenn Sie sich in dem Land befinden. Wir haben keine Kompetenz, das anderswo zu erheben.
Wenn Sie BBC empfangen - Sie werden des Englischen ja einigermaßen mächtig sein -, dann nutzen Sie ein öffentlich-rechtliches Programm eines anderen Landes, ohne für die Gebühren dort aufzukommen.
das öffentlich-rechtliche System in diesem Lande. Wenn es darüber hinaus ausgestrahlt wird, das haben sie jetzt schon, per Satellit gibt es keine länderscharfe Abgrenzung. Mit dem Konflikt leben wir schon seit 20 Jahren, Herr Kollege Höhn,
ein besseres System ist im Moment noch nicht erfunden. Wir können da gern diskutieren, aber wir sollten dabei nicht die finanzielle Grundlage für das öffentlich-rechtliche System infrage stellen. Man kann durch eine technische Spitzfindigkeit Haar spalten oder Kümmel spalten - je nach Landstrich ist das unterschiedlich -, als auch die Axt an diesen Baum, der das System trägt, legen. Ich bitte alle, davon Abstand zu nehmen, eine Fortentwicklung der Materie nicht gesetzgeberisch durchaus in Erwägung zu ziehen. Ein paar Hinweise sind heute gekommen. Aber bitte sorgen Sie gemeinsam mit uns dafür, dass das öffentlich-rechtliche System in unserer dualen Landschaft nicht kaputtgeht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich gestehe, dass ich bei der Einreichung schon beim letzten Plenum nie gedacht habe, dass es mal so eine durchaus auch interessante und sachbezogene Debatte gibt; manche Themen sind da wesentlich „inhaltsleerer“, sage ich mal. Ich bedanke mich auch ausdrücklich bei meinen beiden Vorrednern aus der CDU. Man könnte ja manchmal als Oppositionspolitiker den Eindruck gewinnen, und das bekommt man dann auch wortwörtlich hier vorn entgegengeschmettert, dass man ein sogenannter Schwarzmaler ist und alles an die Wand malt, was gar nicht vorhanden ist.
Aber die beiden Beiträge haben ja eigentlich deutlich gemacht, es gibt genügend Probleme aus dem Staatsvertrag heraus und für mich immer noch nicht, Kollege Schwäblein, die zwingende zeitliche Notwendigkeit, diese Begrenzung für den 31.12.2006 aufzuheben, mit klaren Worten noch mal, finanziell überhaupt noch kein Effekt. Dabei will ich nicht das Bild von Ihnen aufnehmen, dass ich hier die Axt in der Hand habe und den Baum des öffentlich-recht
lichen Rundfunks umschlagen kann oder will. Wenn Sie das Protokoll von 2005 haben, dann lesen Sie bitte genau nach, weswegen wir uns dieser Sache bewusst nicht verweigert haben. Damals ging es um den finanziellen Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und den Streit über die KEF und den Ministerpräsidenten, welchen Betrag wir festlegen. Wenn wir dort den Staatsvertrag nicht unterstützt und mitgetragen hätten und uns verweigert hätten oder er wäre nicht durchgekommen, dann wäre keine Gebühr dagewesen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und deshalb haben wir uns nicht verweigert. Dort haben wir schon unsere Probleme kundgetan, weswegen wir manche Passagen im Staatsvertrag kritisch sehen.
Wenn Sie heute die Zeitabläufe und insbesondere diesen speziellen Gebührenteil - internetfähige PCs - so problematisieren und das vielleicht als Sündenfall betrachten, warum sind Sie denn aber mitschuldig geworden im Januar 2005? Da war doch alles genau schon so abzusehen und das Gesetz ist damals von uns mit Ihrer Hilfe so beschlossen worden. Wollen Sie sich aus der Beschlussfassung von damals zurückziehen?
Diesen Teil - PC-Gebühren - haben wir dort nicht problematisiert. Wir haben ihn gegebenenfalls nicht so als dieses Problem zur Kenntnis genommen, das gebe ich gerne zu an dieser Stelle. Aber ich will darauf abheben, dass Sie uns gegebenenfalls unterstellen wollen, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mehr haben wollen, dass wir hier
Gerade weil ich die finanziellen Konsequenzen aus dem jetzigen Beschluss ab 01.01.2007 aufgezeigt habe - es hat überhaupt keine Auswirkungen finanziell nach Aussage der Landesregierung, überhaupt keine. Demzufolge: Warum nutzen wir nicht die Zeit, die selbst von Ihnen aufgeworfenen Fragen hier neu zu diskutieren oder gegebenenfalls zu klären und dann über diese 5,52 € oder nicht 5,52 € zu reden? Das ist doch das Problem unter anderem hier. Es fällt mir noch ein bisschen schwer, aber man kann sich ja auch daran gewöhnen. Ich wiederhole hier gerne die juristische Position von Kollegen Krapp, die da lautet: Es ist noch nicht zwingend aus dem Gesetz so herauszulesen. Deshalb würde ich gerne an dieser Stelle noch mal für unsere Position werben: Geben wir uns die Zeit, es ist durchaus noch möglich! Demzufolge lehnen wir als Linkspartei.PDSFraktion den Entschließungsantrag und natürlich auch die damit verbundene Konsequenz für den Ministerpräsidenten am heutigen oder morgigen Tag, das beschließen zu wollen, ab. Danke.
Seitens der Abgeordneten liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen vor. Jetzt schaue ich noch mal in Richtung Landesregierung. Herr Minister Wucherpfennig? Auch nicht. Damit stelle ich zunächst fest, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, falls dem nicht widersprochen wird. Das ist so. Es gibt keinen Antrag auf Fortsetzung zur Aussprache des Berichts. Das ist also auch so.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/2325 folgen möchte, der möge jetzt abstimmen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6. Wir gehen jetzt in eine Mittagspause und nach Rücksprache mit den Parlamentarischen Geschäftsführern möchte ich mitteilen, die Mittagspause endet um 14.00 Uhr, wird also letztendlich auf 45 Minuten verkürzt.
Ich rufe die Fragen in der üblichen Reihenfolge auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen.
Die erste Frage hat Herr Abgeordneter Seela, CDUFraktion, entsprechend Drucksache 4/2321. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt. Bitte, Herr Seela.
Unter der gleichnamigen Überschrift war in einem Presseartikel der Ostthüringer Zeitung vom 20. September 2006 zu lesen, dass die EU-Kommission einen zu geringen Meldeanteil (2,8 Prozent der Lan- desfläche) von Vogelschutzgebieten in Thüringen monierte. Sollte das Land bis zum 31. März 2007 dieses Meldedefizit durch Nachmeldungen weiterer Schutzgebiete nicht beheben, soll Thüringen ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof drohen. Laut dem Pressebericht hat aber bereits die Landesanstalt für Umwelt weitere Vogelschutzgebiete ermittelt, die zum Beispiel für den Rotmilan bedeutsam seien.
1. Ist das mit einem reichhaltigen Rotmilan-Bestand versehene Gebiet zwischen Gönnatal mit den Orten Vierzehnheiligen, Krippendorf, Altengönna und Lehesten sowie der angrenzenden Saaleplatte mit den Orten Großromstedt, Kleinromstedt, Hermstedt und Stobra Teil der von der Landesanstalt für Umwelt neu ermittelten Vogelschutzgebiete?
2. Wenn nein, warum nicht bzw. hat sich die Landesanstalt für Umwelt überhaupt mit dem oben beschriebenen Gebiet befasst?