Protokoll der Sitzung vom 08.10.2004

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, die Scheinheiligkeitsdebatte muss man nun weder von links noch rechts unter die Lupe

nehmen. Ich denke, wir haben uns klar zu der Kommunalordnung bekannt in diesem hohen Hause, erstens haben wir uns zur Direktwahl damals 1994 bekannt. Wir sind der Meinung, dass wir ein Instrumentarium gefunden haben, was gerade für die unmittelbare Wahl das Beste ist, was es eigentlich gibt. Wir hatten ja vorher anderes und das haben wir geschaffen und darauf sind wir stolz. Und jetzt hat sich, glaube ich, auch gezeigt, in den letzten Jahren hier in Thüringen, dass das ein guter Weg war, den wir beschritten haben, obwohl auch bei uns nicht alle immer in dieselbe Richtung ganz am Anfang gegangen sind, sondern dass es auch noch andere Vorstellungen gab. Wir haben uns aber, denke ich, durchgerungen und es hat in den letzten Jahren gezeigt, dass das ein richtiger und guter Weg war. Wir bleiben auch dabei. Ich will deswegen noch mal ganz deutlich sagen, auch wenn immer wieder diese Anträge kommen, wir hatten ihn ja erst vor kurzem in der Drucksache 3/3548, wo die ganzen Dinge schon mal auf dem Tisch lagen. Wir haben alle Argumente auch damals schon genannt. Ich will noch mal darauf verweisen, dass wir gerade erst vor kurzem die Kommunalordnung geändert und die Amtszeiten der ehrenamtlichen Bürgermeister und der VG-Vorsitzenden auf sechs Jahre erhöht haben. Das haben wir nicht so mit einem Federstrich gemacht, Kollege Hauboldt, Sie können das ja in den entsprechenden Protokollen nachlesen.

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, PDS: Hab' das heute schon erlebt, wie das funktio- niert.)

Ich will nur mal versuchen, Ihnen das zu sagen, dass wir uns das nicht einfach gemacht haben, sondern dazu haben wir Anhörungen durchgeführt, nicht nur offizielle des Landtags, sondern auch in den Fraktionen, wo wir wirklich volle Säle hatten und natürlich widerstreitende Dinge dort auf den Tisch gelegt bekommen haben. Aber am Ende haben damals alle gesagt - und das ist ja gerade in 2002 gewesen -, dass sich die Kommunalordnung bewährt hat und dass das Grundgerüst steht. Wir haben also wenige Veränderungen vorgenommen und dort hat es Zustimmung gefunden. Ich sehe überhaupt keinen Unterschied, warum soll denn ein hauptamtlicher Bürgermeister sechs Jahre im Amt sein und ein ehrenamtlicher nicht? Den Unterschied kann ich nicht erkennen. Wir haben auch gesagt, und es ist auch heute angesprochen worden, dass natürlich auch die Wahlzeiten mal auseinander gehen können, es stirbt ein Bürgermeister, es hört einer auf oder ein Landrat etc. pp. Wir werden nie die Gleichförmigkeit haben. Ich sage Ihnen auch ganz klar, dass wir auch gerade, wenn es um das Wahlalter geht, dort bleiben wir dabei, da kann man ja strittiger Meinung sein, die einen sagen 16 Jahre ist richtig. Ich habe es schon mal gesagt, die FDP ist im Bund schon mal so weit

gegangen, die meinten, man soll Familienwahlrecht einführen, dass also, wenn einer sechs Kinder hat, dass dann auch noch

(Beifall bei der PDS)

Herr Kuschel, da klopfen Sie, gehen Sie doch gleich zur FDP. Ich finde das einfach nicht nachvollziehbar, was man hier eigentlich will. Ich glaube, und da kann man auch strittiger Meinung sein, die SPD, die da meint, dass das vielleicht geht, wir haben die Erfahrung gemacht, mit vielen, vielen Jugendlichen, die einfach sagen, wir fühlen uns noch zu jung dazu, solche Entscheidungen zu treffen. Da kann man ja anderer Meinung sein. Man muss mal davon ausgehen, dass wir die Volljährigkeit bei 18 Jahren angesiedelt haben, dass wir den Führerschein etc. dort angebunden haben. Da müssen Sie konsequent sein, da müssen Sie sich dafür einsetzen, dass die Volljährigkeit heruntergesetzt wird auf 16 Jahre, wenn Sie das wollen. Bitte, machen Sie doch das, dann bleiben Sie konsequent. Fordern Sie, dass das abgesenkt wird auf 16 Jahre, dann kann man über solche Dinge reden. Aber, ich glaube, Sie finden dazu keine Mehrheiten.

Ich denke auch, zu den so genannten Scheinkandidaturen - der Staatssekretär ist ja auf die verschiedenen Punkte eingegangen, ich muss ja nicht alles dreimal wiederholen von hier aus -, ich denke, auch hier mit dem aktiven und passiven Wahlrecht, was dort mit hineinspielt und ich kann überhaupt nicht erkennen, dass unsere Bürger das nicht verstehen, was hier eigentlich passiert. Reden Sie noch mal draußen, Sie sind doch auch Kommunalpolitiker, ich bin seit 1990 Bürgermeister und bin seit längerem im Kreistag. Ich bin kommunal angebunden. Da hat jemand gesagt, hier die kommunal Angebundenen, ich bin kommunal angebunden, ich bin seit 1990 ununterbrochen gewählt worden. Ich denke, das Projekt gibt auch ein paar Erfahrungswerte. Ich kann einfach nicht erkennen, dass die so genannten Scheinkandidaturen, die Leute wissen schon, um was es geht, und ein Landrat und ein Bürgermeister, die wollen auch wissen, stehen denn die Truppenteile hinter mir, kann ich was gestalten. Ich will damit überleiten, also wir lehnen das natürlich ab, wir bleiben bei unserer Meinung. Gerade zur 5-Prozent-Hürde, was dort immer wieder gefordert wird, auch hier bleiben wir dabei. Wir bleiben bei der 5-Prozent-Hürde in Thüringen. Wir sind in Thüringen, wir können hier lange philosophieren, wenn wir den einen Punkt herausnehmen, waren es fünf Länder, wenn wir den anderen Punkt nehmen, waren es 12 Länder und da können wir uns aussuchen, was wir noch - wir sind hier in Thüringen. Natürlich bringen wir auch selber mal das Argument, aber wir müssen hier für Thüringen entscheiden. Ich denke, in Thüringen hat sich das bewährt, was wir hier beim Kommunalwahlrecht

haben, gerade wenn ich an Rudolstadt denke. Ich hatte gerade mit der Kollegin vorhin noch mal gesprochen, man könnte andere Städte nehmen. In Rudolstadt haben wir, ohne dass wir die 5-ProzentHürde aufgehoben haben, jetzt schon sechs Wählervertretungen, die dort drin sind. Ich will das Argument, ob - und jetzt bleibe ich dabei - Rechtsextreme oder Linksextreme, das kann man natürlich nicht mit der Prozenthürde lösen, dort muss man die Leute politisch bekämpfen, muss ihnen die Larve vom Gesicht reißen, Herr Kollege da ganz hinten, ich will es nicht so oft wiederholen, ich will es nicht, ich wollte Kaiser sagen, aber ich bleibe bei Kuschel, dass wir also hier solche Dinge einfach auf den Tisch bringen. Ich will nur sagen, wir haben doch schon vor Ort, wo sich viele Gruppierungen mit einbringen, und ich glaube, der Bürgermeister oder Landrat oder Oberbürgermeister von einer entsprechenden Gebietskörperschaft ist und möchte auch was gestalten, dass etwas vorwärts geht. Auch nach der letzten Wahl, man kann ja darüber reden - da hat der eine mehr gewonnen oder verloren, auch wir haben in der letzten Wahl Federn gelassen. Wenn man dort in einige kommunale Gebietskörperschaften schaut, das ist schon nicht so einfach, dann vernünftige Beschlüsse und vernünftige Mehrheiten hinzubekommen. Deswegen, denke ich, hat es sich in Thüringen bewährt und dass wir dabei bleiben sollten. Das hat nichts damit zu tun, ob vor oder nach der Wahl, wir haben hier unsere Meinung nicht geändert, das haben wir vor der Wahl gesagt und sagen wir auch jetzt. Ich sage Ihnen ganz klar, da gibt es auch nichts mehr zu beraten, wir wollen keine Ausschussüberweisung, wir lehnen diesen Antrag ab.

(Beifall bei der CDU)

Für die PDS-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Berninger zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, die PDS-Fraktion hat zum wiederholten Mal einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem das demokratische Wahlrecht in Thüringen erweitert werden soll. Insbesondere möchte ich mich beziehen auf die vorgeschlagenen Regelungen zur Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre und die Abschaffung der 5-Prozent-Hürde. Auf diese beiden Regelungen und mögliche weitere Gegenargumente möchte ich im Folgenden eingehen. Neben dem Hinweis, dass der Freistaat mit der Einführung des Wahlrechts schon ab dem 16. Lebensjahr kein Neuland betreten und moderner werden würde, gibt es auch noch berechtigte inhaltliche Gründe, Jugendlichen diese Form der demokratischen Mit

bestimmung zu ermöglichen. Ich möchte einige davon benennen. Jugendlichen die Möglichkeit, das Recht zu eröffnen, sich durch die Wahl der Kommunalparlamente an der Gestaltung ihrer unmittelbaren Lebensumstände zu beteiligen, hätte zur Folge, dass die Akzeptanz für und das Verständnis des politischen Systems gerade in dieser Altersgruppe aber auch darüber hinaus, nämlich bei den Jüngeren, wachsen würde.

(Beifall bei der PDS)

Die Möglichkeit, sich selbst entscheidend an Politik zu beteiligen, weckt Interesse und produziert Neugierde. Und, ich glaube, das wissen Sie selbst, meine Damen und Herren, aus eigener Erfahrung. Jugendliche ernst zu nehmen und politisch zu fordern würde bedeuten, dass mehr junge Menschen sich für sie betreffende politische Prozesse interessieren, sich politisch bilden und sich an entsprechenden Entscheidungsprozessen beteiligen. Dies würde natürlich auch

(Beifall bei der PDS)

eine besondere Verantwortlichkeit zum Beispiel von Schule in Bezug auf politische Aufklärung bedeuten, da müssten dann beispielsweise Lehrern bessere Möglichkeiten eingeräumt werden, politische Meinungsbildungsprozesse im Unterricht anzuregen bzw. zu fördern. Der Einwand, Jugendliche unter 18 Jahren wären noch nicht reif, solche Entscheidungen wie die für eine politische Partei zu treffen, ist irrelevant, verehrte Damen und Herren, wenn man bedenkt, welche anderen wichtigen Entscheidungen Jugendliche im Alter von 16 Jahren schon zu treffen gezwungen sind. Da wäre zum Beispiel die Frage der Lebensplanung. Jugendliche entscheiden sich schon mit 15 oder 16 Jahren, welche berufliche Laufbahn sie anstreben wollen. Diese Entscheidung,

(Beifall bei der PDS)

nämlich die Entscheidung der Berufswahl, ist eine lebensbestimmende, die unter Umständen die Entscheidung für den Ort, an dem man die nächsten Jahre seines Lebens verbringen wird, mit einschließt. Gerade wenn wir bedenken, dass viele Jugendliche schon im Alter von 16 gezwungen sind, Familie und Freunde zu verlassen und ihren Lebensmittelpunkt dorthin zu verlagern, wo sie eine Zukunftschance für sich sehen. Eine andere lebensbestimmende Entscheidung, die Jugendliche sogar schon im Alter von 14 Jahren treffen und die ihnen von einer sehr breiten Bevölkerungsschicht auch zugebilligt wird, ist die, welcher Religion oder Weltanschauung sie sich zugehörig fühlen. Und gerade die konfessionell Gebundenen und Gläubigen unter Ihnen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, werden doch nicht behaup

ten, die Entscheidung für oder gegen Gott wäre banaler als die, welche Politik im unmittelbaren Umfeld der Jugendlichen gestaltet wird.

(Beifall bei der PDS)

(Unruhe bei der CDU)

Der Einwand, die Gruppe der Jungwählerinnen tendiere überproportional zur Wahl rechtsextremer Parteien, scheint richtig, wenn man die aktuellen Zahlen zum Beispiel in Sachsen betrachtet. Aber wenn gerade junge Menschen rechts wählen, dann muss man sich diesem Problem, und Herr Fiedler hat das selbst schon gesagt, politisch und inhaltlich stellen. Hier müssen Antworten gesucht werden auf die Fragen,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU)

warum werden völkische und nationalistische Antworten auf soziale Fragen eigentlich attraktiv. Welche Rolle spielt zum Beispiel das Elternhaus bei der Tradierung antidemokratischer Einstellungen und wie steuert zum Beispiel die Schule dagegen? Sich der Hoffnung hinzugeben, 16-Jährige würden zwei Jahre später mit 18 plötzlich und ganz von selbst, ohne Gegenwirken der Zivilgesellschaft durch Aufklärung und politische Bildung oder demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten, 16-Jährige würden also zwei Jahre später plötzlich und ganz von selbst mögliche rechtsextreme Einstellungen abgelegt haben, der ist doch mehr als naiv, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der PDS)

Es gibt auch noch den Einwand, Jugendliche würden sich sowieso nicht an Wahlen beteiligen. Aber hier zeigen erstens aktuelle Beteiligungszahlen aus anderen Bundesländern etwas anderes und zweitens bin ich der Meinung, dass wir es nicht den Jungen zum Vorwurf machen dürfen, wenn die Älteren sich der Wahl verweigern.

(Beifall bei der PDS)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Entscheidungen in den Kommunen betreffen den unmittelbaren Lebensalltag, eben auch der jungen Menschen unter 18 Jahren. Deshalb sollte dieser Bevölkerungsgruppe auch das Recht gewährt werden, diese selbst mit zu gestalten. Und dabei rede ich nicht von solchen Gremien, wie Jugendbeiräten oder kommunalen Jugendparlamenten. Jugendliche wollen Demokratie nicht nur spielen, sondern sie wollen in der Demokratie mitbestimmen.

(Beifall bei der PDS)

Je mehr Menschen in politische Meinungsfindungsprozesse einbezogen werden, desto besser werden solche Entscheidungen von der Bevölkerung dann auch mitgetragen. Und das kann, betrachtet man die Ergebnisse des Thüringen-Monitors, für die demokratische Entwicklung im Freistaat ja nur positiv sein.

Verehrte Kolleginnen, zum Argument, der Fall der 5-Prozent-Hürde würde den Einzug rechtsextremer Parteien in die kommunalen Parlamente begünstigen, lassen Sie mich abschließend noch einige ergänzende Anmerkungen machen. Die PDS-Fraktion im Thüringer Landtag meint, die Auseinandersetzung mit dem Problem des Rechtsextremismus durch administrative Mittel ist der falsche Weg. Staatliche Reglementierung und Repressionen sind nicht dazu geeignet, sich mit antidemokratischen, rechtsextremen, ausländerfeindlichen und antisemitischen Einstellungen wirksam auseinander zu setzen.

(Beifall bei der PDS)

Diese Einstellungen aber sind die Grundlage der Wahlerfolge von Neonazis zum Beispiel in Sachsen und Brandenburg. Wir brauchen vielmehr zivilgesellschaftliche Konzepte und Aktivitäten. Keine Arithmetik, die den Blick auf die Ursachen und Hintergründe, des auch in Thüringen wachsenden Rechtsextremismus verstellt. Die Frage nach parlamentarischen Hürden ist eine Frage der Ausgestaltung der Demokratie. Würden wir die Prozenthürde nach den Wahlaussichten der Rechtsextremen ausrichten, dann bedeutete das de facto, wir lassen uns von Antidemokraten vorschreiben, wie wir die parlamentarische Demokratie ausgestalten und welche Aussichten Bürger und Bürgerinnen haben, dass ihre Wahlentscheidung sich im Parlament widerspiegelt.

(Beifall bei der PDS)

Die Sperrklausel nach den Wahlerfolgen der Neonazis auszurichten, wäre auch deshalb unsinnig, weil zum Beispiel - und das ist auch schon gesagt worden - bei den Kommunalwahlen in Sachsen eine Hürde von 5 Prozent überhaupt kein Hindernis gewesen wäre. Wenn man die Wahlerfolge der Neonazis zum Ausgang der Überlegungen zur Ausgestaltung des kommunalen Wahlrechts macht und dabei auf Sachsen verweist, dann müsste man schon über 10, 15, oder mehrprozentige Hürden nachdenken. Das allein zeigt schon die Absurdität solcher Überlegungen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Frage nach einer möglichen Stärkung rechtsextremistischer Parteien durch den Wegfall der 5-Prozent-Hürde und einer Senkung des Wahlalters lenkt ab vom eigentlichen Problem des Rechtsextremismus und suggeriert, man könne den Rechtsextremismus durch for

male Schranken begrenzen. Aber das Problem ist allgegenwärtig - in der Jugenkultur, in den Einstellungen von Bürgern als Bedrohung für Nichtdeutsche und anders Denkende, auf der Straße, in den Köpfen und auch in Parlamenten. Aber eben nicht nur dort. Deshalb sollten Sie, sehr verehrte Damen und Herren, heute einen Beitrag zur Demokratisierung leisten und den von uns vorgeschlagenen Gesetzentwurf zumindest in die Ausschüsse verweisen. Verweigern Sie sich nicht der Debatte, auch wenn sie schon öfter stattgefunden hat.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Mehr Demokratie und zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus gehören zusammen und sind kein Widerspruch. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Herr Abgeordneter Hahnemann, eine Redemeldung? Bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will nur noch ganz kurz auf zwei, drei Dinge eingehen, die hier in der Debatte eine Rolle gespielt haben und die deutlich machen, wie wichtig es eigentlich wäre, dass wir uns im Hause mal, ob nun hier im Plenarsaal allein oder auch in den Ausschüssen, darüber unterhalten. Ich finde es wirklich bedauerlich, dass Politiker sich sogar angesichts von Jugendlichen auf der Tribüne hinstellen und von mangelndem Verantwortungsvermögen junger Leute in unserer Gesellschaft philosophieren.

(Beifall bei der PDS)

Denn was in der gegenwärtigen Politik vor allem auf der Tagesordnung ist, das ist festzustellen, dass wir es mit mangelndem Verantwortungsvermögen von Erwachsenen in der Politik zu tun haben.

(Beifall bei der PDS)

Wer nicht begreift, dass gerade die Einbeziehung junger Leute ein Instrument ist, diese Verantwortungslosigkeit oder das mangelnde Verantwortungsvermögen zurückzudrängen, der geht einfach an den Fragen der Zeit vorbei.

Und, Herr Fiedler, Sie wissen doch, dass Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit, Führerschein haben dürfen ja oder nein nur bedingt mit dem Wahlrecht etwas zu tun haben, jedenfalls was das aktive Wahlrecht

angeht. Die Sachlage ist beim passiven etwas anders, aber beim aktiven Wahlrecht ist das wirklich sehr weit hergeholt.

Dann, meine Damen und Herren, erlauben Sie mir bitte, etwas zu dem Totschlagargument zu sagen, das aus der Frage von Herrn Schwäblein erwachsen ist. Wie ist denn der Wert dieses Arguments, Herr Schwäblein, die jungen Leute wollen dieses Wahlrecht nicht. Ich gebe Ihnen ehrlich zu, ich habe auch schon in Runden mit Jugendlichen gesessen, die haben mir gesagt, auf dieses Wahlrecht lege ich keinen besonderen Wert.

(Zwischenruf Abg. Schwäblein, CDU: Also!)