Sie hatten nach der Einschätzung der Landesregierung gefragt und ich habe zunächst darauf abgehoben, dass Sie selbst angegeben haben, dass sich die Gemeinde Benshausen zum weiteren Vorgehen Rat suchend an Sie gewandt hat. Das war der erste Teil meiner Antwort. Der zweite Teil meiner Antwort bezog sich auf die Beratungstätigkeit vor dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Beides zusammen hat zu dem von Ihnen heute beklagten Ergebnis geführt.
Förderprogramm für die Ausbildung Jugendlicher zur Sicherung des Fachkräftebedarfs kleiner und mittlerer Unternehmen
Entsprechend einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 26. Januar 2007 kündigte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, das neue Förderprogramm "Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen" an. Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern.
1. Welcher Anteil des Gesamtfördervolumens von 11,8 Mio. € entfällt auf den Freistaat Thüringen und in welcher Größenordnung wird die Kofinanzierung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gesichert?
2. Wie viele Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie wurden per 31. Januar 2007 mit welchem Mittelvolumen in Thüringen eingereicht?
3. In welcher Form sollen die Erfassung, die Prüfung und die Berichterstattung über die Verwendung der ausgereichten Fördermittel erfolgen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, Herr Staatssekretär Aretz.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Beim Programm "Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen" handelt es sich um ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Die Antwort basiert daher auf Auskünften, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie als Bewilligungsbehörde erteilt hat.
Zu Frage 1: Das Gesamtvolumen der Förderung von 11,8 Mio. € setzt sich aufgrund einer Befragung der potenziellen Zuwendungsempfänger aus den Ausgaben zur Förderung von insgesamt 80 gemeldeten Stellen zusammen. Aus Thüringen wurde vorab ein
Bedarf von sechs Personalstellen signalisiert. Diese sechs Stellen ergeben über den Förderzeitraum von 36 Monaten einen Betrag von 885.000 €. Dies entspricht 7,5 Prozent des Gesamtvolumens. Gefördert werden 80 Prozent der Ausgaben. 20 Prozent werden vom Zuwendungsempfänger erbracht. Die Mittel zur Förderung werden zu 55 Prozent aus dem Bundeshaushalt und zu 45 Prozent aus ESF-Mitteln aufgebracht.
Zu Frage 2: Es wurden bisher vier Anträge eingereicht. Das Mittelvolumen beträgt nach Abzug der Eigenbeteiligung rund 700.000 €.
Zu Frage 3: Der Nachweis der Verwendung der ausgereichten Mittel wird nach den Besonderen Nebenbestimmungen im Zuwendungsbescheid sowie den Anforderungen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zu Projektförderungen erfolgen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Die Belegprüfung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regelungen der EU-Verordnung.
Herr Staatssekretär, bei den ESF-Mitteln handelt es sich um die durch das Land an den Bund bereitgestellten ESF-Mittel oder sind das Landes-ESFMittel?
Feststellung der energiewirt- schaftlichen und versorgungs- seitigen Notwendigkeit der 380-kV-Südwestkuppelleitung für die Abschnitte Vieselbach- Altenfeld und Altenfeld-Redwitz Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/2732 -
Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung erstattet Sofortbericht und ich erteile Herrn
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es steht außer Frage, dass die Energieversorgung einen hohen Stellenwert für den Wirtschaftsstandort Thüringen und die Menschen in diesem Lande hat. Wesentliche Regelungen liegen freilich nicht in der Zuständigkeit der Thüringer Landesregierung bzw. des Thüringer Landtags, sondern sie beruhen auf Bundesrecht bzw. auf europäischem Recht. Das vorausgeschickt, erlauben Sie bitte folgende Feststellungen:
Die Planung von Hochspannungsleitungen ist eine unternehmerische Aufgabe der Betreiber von Energieversorgungsnetzen. Nach § 11 des Energiewirtschaftsgesetzes EnWG sind sie verpflichtet, zuverlässige und leistungsfähige Energieversorgungsnetze zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen. Nach § 4 des EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, den Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen, zu übertragen und das bestehende Netz dahin gehend auszubauen.
Die Notwendigkeit der Südwestkuppelleitung wird von Vattenfall mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz begründet. Ende 2006 belief sich die Einspeisung von Windkraftanlagen in das Netz von Vattenfall auf 8.200 Megawatt. Eine Einspeiseleistung in dieser Größenordnung lag im Rahmen der in der sogenannten dena-Netzstudie prognostizierten Einspeiseleistung. Diese Einspeiseleistung wurde trotz verzögerter Offshore-Einspeisung erreicht. Hinzu kommt, im Binnenland wird zukünftig vor allem das sogenannte Repowering, also der Ersatz kleiner Altanlagen durch neue Anlagen mit größerer Leistung, angewendet. Damit wird die installierte Leistung von Windenergieanlagen in jedem Fall weiter anwachsen.
Die dena-Netzstudie vom Februar 2005 soll eine grundlegende und langfristige energiewirtschaftliche Planung ermöglichen. In der Studie wird dabei ein Ausbau der Netzinfrastruktur im 380-kV-Hochspannungsbereich für dringend erforderlich gehalten. Nur so könne das von der damaligen Bundesregierung angestrebte Ziel eines 20-Prozent-Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2015 erreicht werden. An diesem Ziel hält auch die derzeitige Bundesregierung fest.
Im Jahr 2005 lag in Deutschland der Anteil erneuerbarer Energien bei 10,4 Prozent. Im Vergleich hatte Thüringen einen Anteil von 13,6 Prozent. Das bestehende Hochspannungsnetz ist laut dena-Studie angesichts des geplanten weiteren Ausbaus von
Windenergieanlagen - ob verzögert oder nicht - für das damit verbundene Stromtransportaufkommen nicht ausgelegt. Hinzu kommt: Das Europäische Parlament und der Rat haben am 6. September 2006 die Entscheidung Nr. 1364/2006/EG zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze erlassen, Amtsblatt der EU vom 22. September 2006. Im Anhang der Entscheidung ist die Verbindungsleitung Region Halle : Region Schweinfurt als ein vorrangiges Vorhaben genannt. Die geplante Trassierung ist energiewirtschaftlich auch deshalb vorteilhaft, weil damit das Pumpspeicherkraftwerk Goldisthal versorgungstechnisch besser in das Hochspannungsnetz eingebunden wird, da es Schwankungen zwischen Energieerzeugung und Energienachfrage auszugleichen vermag. Ich möchte an dieser Stelle aber deutlich betonen, die abschließende energiewirtschaftliche Prüfung kann letztendlich erst im Planfeststellungsverfahren nach dem EnWG vorgenommen werden. Dieses Planfeststellungsverfahren schließt sich dem Raumordnungsverfahren an. Die energiewirtschaftliche Prüfung erfolgt dann auf Basis der zum Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens aktuellen Daten- und Faktenlage. Der Bau der 380-kV-Hochspannungsleitung ist aufgrund der Eingriffe in Natur und Umwelt umstritten. Auf der anderen Seite sind die Unternehmen zu einem sicheren Netzbetrieb verpflichtet. Diese beiden Seiten gilt es in den anstehenden Verfahren sorgfältig gegeneinander abzuwägen.
Ich darf zum zweiten Teil der Anfrage Stellung nehmen, zu den Natura-2000-Gebieten. Folgendes: In dem Trassenkorridor liegen zahlreiche Natura-2000- Gebiete, Naturschutzgebiete, ein Landschaftsschutzgebiet und ein Biosphärenreservat. Die Betroffenheit dieser Gebiete ist im Raumordnungsverfahren zu bewerten. Für den Abschnitt von Vieselbach nach Altenfeld wurde das Raumordnungsverfahren am 24. Mai 2006 eröffnet. Die umfangreiche landesplanerische Beurteilung soll noch im I. Quartal 2007 abgeschlossen werden. Am 23. Mai 2006 fand die dem Raumordnungsverfahren vorgelagerte Antragskonferenz für den Abschnitt von Altenfeld in Richtung der bayerischen Landesgrenze nach Redwitz statt. Am 12. Februar 2007 wurde eine Anhörung zu der von der Vattenfall Europe Transmission GmbH beantragten Ergänzung des Untersuchungsraums um einen Korridor südöstlich von Schalkau durchgeführt. Zu welchem Zeitpunkt das Raumordnungsverfahren für den Abschnitt Altenfeld-Redwitz eröffnet wird, ist von der Fertigstellung der Antragsunterlagen durch den Vorhabensträger abhängig. Grundsätzlich gilt, in den Raumordnungsverfahren ist darauf zu achten, dass die Eingriffe in Umwelt und Landschaft möglichst gering ausfallen. Der überwiegende Teil der beteiligten Kommunen lehnt das Projekt dennoch grundsätzlich ab. Die Ablehnung wird mit dem erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft und die
damit verbundene mögliche Beeinträchtigung des Tourismus begründet. Außerdem fehle ein hinreichender Bedarfsnachweis für die Notwendigkeit des Baus einer 380-kV-Leitung. In ähnlicher Weise äußern sich einzelne Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Ergebnisse der Anhörungen werden in jedem Fall Bestandteil der landesplanerischen Beurteilung sein. Die Planungen werden nach Abschluss des Verfahrens auch in den Gemeinden zur Einsicht ausliegen. Belastbare Aussagen zum Flächenverbrauch und zur Beeinträchtigung des Naturraums sind auch nach dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens noch nicht möglich. Konkrete Aussagen können erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens getroffen werden. Erst dann steht der geplante exakte Verlauf der Leitung fest.
Erlauben Sie mir noch eine Anmerkung zum Schluss. Grundsätzlich sollte von einem Unternehmen wie Vattenfall erwartet werden können, dass seine Vertreter in Informationsveranstaltungen mit der gebotenen Sensibilität gerade auf die Sorgen der Bürger eingehen.
Es scheint, dass das in der Vergangenheit nicht immer in der Weise geschehen ist, wie das zu wünschen wäre. Das aber kann hier und heute nicht Gegenstand der näheren Erörterung sein. Vielen Dank.
Ich frage: Wer wünscht die Aussprache zum Sofortbericht? Die Fraktionen der SPD, der Linkspartei.PDS und CDU. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Kummer, Die Linkspartei.PDS.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, welch ein Umschwung bei der CDU! Zum PDS-Antrag „Weitere Zerstörung des Thüringer Waldes vermeiden“ haben wir uns am 14. Juli vorigen Jahres zu dieser Frage schon einmal unterhalten. Der Kollege Wetzel sprach damals davon, dass es ja auch bei der PDS Leute geben müsste, die Ahnung haben, Techniker, die die Bedeutung europäischer Stromnetze unter besonderer Berücksichtigung der zwei Thüringer Pumpspeicherwerke kennen müssten. Minister Trautvetter war sich sicher, dass im Norden 12.000 Megawatt zu viel Strom produziert werden, die dann irgendwie in den Süden müssen, weil ja dort die Atomkraftwerke abgeschaltet werden, und ansonsten wäre das ein laufendes Verfahren, bei dem wir uns nicht einzumischen hätten.
Am 24. November sprach Kollege Worm, die Landesregierung darf nicht steuernd in Verfahren eingreifen und die Notwendigkeit für die 380-kV-Leitung wäre ja gerade nach dem europaweiten Stromausfall überhaupt nicht infrage gestellt.
Meine Damen und Herren, so weit die Ausführungen bisher. Jetzt liegt uns ein Antrag von Ihrer Fraktion vor, der die Notwendigkeit dieser Leitung doch deutlich infrage stellt. Was ist nun inzwischen passiert, was haben wir für neue Erkenntnisse? Das Einzige, was wirklich passiert ist, das waren dicke, fette Schlagzeilen in allen Zeitungen: „Wir haben nur noch 13 Jahre Zeit, um wirklich etwas für den Klimaschutz zu tun, bevor der Klimawandel so unumkehrbar ist, dass es eine Klimakatastrophe gibt.“ Ich will die Debatte von gestern nicht wieder aufrufen, die hat ja lange genug gedauert.
Aber, meine Damen und Herren, glauben Sie denn wirklich, dass gerade in Anbetracht dieser Erkenntnisse, die meines Wissens von niemandem ernsthaft angezweifelt wurden, jetzt der Bau der OffshoreWindkraftanlagen gestoppt wird? Wie wollen wir denn sonst die erneuerbaren Energien so intensiv ausbauen, wie es erforderlich ist, um diese Klimaentwicklung zu stoppen? Wollen Sie das allein mit Atomkraftwerken schaffen? Ich meine, die UNO hat sich in dieser Richtung geäußert, ich meine, wir wissen ja auch alle, dass es Anliegen der CDU ist, bundesweit den Ausstieg aus dem Atomausstieg zu betreiben. Das ist aber meiner Ansicht nach nicht der richtige Weg.
Es gibt schon den Antrag, Brunsbüttel weiter zu betreiben. Aber, meine Damen und Herren, ich hoffe, dass das gestoppt wird. Sie werden mir jetzt sicherlich sagen, natürlich emittieren Atomkraftwerke weniger CO2 als Kohlekraftwerke zum Beispiel, die im Moment in Deutschland in Größenordnungen errichtet werden sollen. Das ist richtig. Aber wenn es denn zu einer Reaktorkatastrophe kommt, wie wollen Sie denn den Menschen, die dabei ums Leben kommen, erklären, dass man das ja alles für den Klimaschutz getan hat?
Ich weiß, da gibt es natürlich die Fragen Sicherheit von solchen Anlagen. Ich kenne Leute, die Atomkraftwerke gebaut haben, Leute, die sogar gesagt haben, Tschernobyl war eigentlich eine sichere Anlage. Das Problem ist nur, die Sicherheitsanlagen dieses Atomkraftwerks wurden abgeschaltet, weil man waffenfähiges Material entnehmen wollte. Das haben Menschen gemacht und solange Menschen
am Werk sind in solchen Anlagen, sind solche Werke immer ein Risiko, weil der Risikofaktor hier der Mensch ist.
Auch in Deutschland ist man mit den Gefahren, die von der Atomkraft ausgehen, bisher nicht immer so umgegangen, wie es sein müsste. Ich will nur daran erinnern, als die Frau Merkel noch Umweltministerin war, dass man da plötzlich festgestellt hat nach einigen Jahren, dass die Kastortransporte die Grenzwerte, die vorgegeben waren, um das Zehntausendfache überschritten haben. Die Polizisten, die diese Transporte begleitet haben, sind jahrelang einer zehntausendfachen Grenzwertüberschreitung ausgesetzt gewesen. Das wussten viele, gesagt hat es nur keiner, nur weil diese Kastoren nach der Befüllung nicht noch einmal gereinigt worden sind, wie es hätte sein müssen. Das macht man heute inzwischen anders, aber jahrelang hat man zugeschaut. Wer will uns denn garantieren, dass, um Geld zu sparen - denn das war damals der Grund, warum man mit den Kastoren so umgegangen ist -, man nicht weiterhin so nachlässig mit dieser riskanten Technologie umgeht. Deshalb sage ich Ihnen, Atomkraft kommt für uns als Ausweg nicht in Frage.
Meine Damen und Herren, wir brauchen den massiven Ausbau erneuerbarer Energien. Da bin ich dankbar, dass Thüringen der Vorreiter ist, was die Biomasse angeht.