Protokoll der Sitzung vom 03.05.2007

Meine Damen und Herren, Anhörung und Beratung im Ausschuss gilt ausdrücklich auch für die neuen Befugnisse der Thüringer Polizei, so wie im Regierungsentwurf geplant. Die Wohnungsverweisung ist in unserer Fraktion im Wesentlichen unstrittig, detaillierte Aussagen zur Sache sind angebracht.

Komplizierter ist für uns der Fall der automatischen Kennzeichenerfassung. Zunächst gibt es erst einmal eine Fülle von technischen Fragen und dann gibt es für uns die ganz interessante Frage: Welchen Nutzen erwartet die Landesregierung von diesen Maßnahmen? Ich will das mal in ein Beispiel fassen. Gesetzt den Fall, wir bauen eine entsprechende Anlage am Rennsteigtunnel auf, der Computer wirft ein Nummernschild raus, was passiert dann? Es geht ja dann nicht am Rennsteigtunnel eine Schranke runter und das Auto bleibt stehen. Eben das passiert ja nicht im Augenblick.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Obwohl sie das könnten.)

Derjenige ist in einer Stunde in Bayern und in vier Stunden in Italien. Ich brauche keine Novelle zum Polizeiaufgabengesetz, um festzustellen, dass einer von den gesuchten Ganoven mal durch Thüringen gefahren ist. Das brauchen wir nicht. Ich will mit einem gewissen Zynismus sagen: Ich frage mich, wer dann bei der Polizei die Verfolgung aufnehmen soll. Sind es die Kollegen bei der Polizei, die der Innenminister Trautvetter abgebaut hat, sind es die Kollegen, die wir mit OPTOPOL abbauen oder sind es die Kollegen, die mit der neuen Personalplanung abgebaut werden? Es geht doch nicht an, dass wir der Polizei immer mehr Aufgaben geben, dass wir die Polizei in die Lage versetzen wollen, immer mehr Daten aufzunehmen und die für deren Auswertung verantwortlichen Kollegen sind nicht mehr da.

(Beifall bei der SPD)

Also, Herr Innenminister, an dieser Stelle müssen Sie noch ein paar Fragen beantworten. Ich will es noch mal ausdrücklich sagen: Wir sind aufgeschlossen für alles, was der inneren Sicherheit helfen kann. Es gibt klare rechtliche und andere Normen, aber wir wollen nicht, dass hier dem Bürger vorgegaukelt wird, wir schaffen so eine Art innere Sicherheit und im Endeffekt schauen wir dann, dass es nur im Gesetz steht und nichts passiert. Ich halte es für interessant, es wird ja immer argumentiert, andere Bundesländer haben das auch. Rheinland-Pfalz hat es auch, aber wendet es nicht an. Schleswig-Holstein stellt sich genau die gleichen Fragen und die machen dort einen Versuch über zwei Jahre. Danach hat der Innenminister, wenn er das verlängert haben will, dem Innenausschuss zu berichten; eine nicht ganz unsympathische Sache.

Meine Damen und Herren, einen Teil der Fragen habe ich angesprochen; der Klärung bedarf es im Ausschuss.

Nur eine Bemerkung zu Ihren Ausführungen, Herr Dr. Hahnemann: Sie haben uns noch mal eindeutig geschildert, wie wichtig diese ganzen Fragen auch für die Linkspartei.PDS sind, was fehlt, ist natürlich ein Gesetzentwurf. Wir sind ja nicht hier, um nur zu reden. An schönen Reden kann man sich immer ergötzen, ganz egal, ob sie einem gefallen oder nicht. Es wäre in der Diskussion bitter nötig gewesen, dass auch Sie Ihre Vorstellungen mal aufs Papier bringen, man könnte Sie in Zukunft eventuell an dem messen, was Sie da aufs Papier gebracht haben. Nichtsdestotrotz, ich glaube, mehr ist dazu nicht zu sagen. Ausschussüberweisung federführend an den Innenausschuss; ich glaube, auch der Gleichstellungsausschuss sollte sich wegen der Problematik Wohnungs

verweisung noch mal mit dieser Thematik beschäftigen. Ansonsten wünsche ich uns eine interessante und harte Auseinandersetzung im Innenausschuss. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Kölbel zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, soeben haben wir vom Innenminister Dr. Gasser die Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung „Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheits- und verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften“ gehört und erfahren, niedergelegt in der Drucksache 4/2941. Erinnern wir uns, die Bilder der grausamen Anschläge islamistischer Selbstmordattentäter in New York, Washington, Pennsylvania, Bali, London und Madrid haben uns alle geprägt und tief bewegt. Seitdem hat sich die Sicherheitslage weltweit und damit auch in Thüringen verändert. Es ist deshalb zentrale Aufgabe der Politik, allen Bürgerinnen und Bürgern ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Lange Zeit haben wir in Deutschland geglaubt, nur Rückzugs- oder Ruheraum für internationale terroristische Ziele zu sein. Seit den gescheiterten Kofferbombenattentaten in Regionalzügen wissen wir, dass Deutschland nicht die Insel der Glückseligen ist. Wir müssen uns in der Kriminalitätsbekämpfung mit der dritten Generation der islamistischen Terroristen und ihrer Helfer auseinandersetzen. Operiert wird meist im Internet. Die Bedrohung ist konkret. Dennoch sind wir nicht schutzlos ausgeliefert. Die Bundespolitik hat mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz und der Antiterrordatei bereits wichtige Weichenstellungen vorgenommen. So wird den Nachrichtendiensten die Befugnis gegeben, bei Post, Banken, Luftfahrtunternehmen Auskünfte zu bekommen. Sie können zukünftig online Halterfeststellungen vornehmen und der Zoll kann Geld nicht nur bei Geldwäscheverdacht, sondern auch bei Terrorismusverdacht sicherstellen.

Mit dem vorliegenden Gesetz wird unter anderem das Landesgesetz zur Ausführung des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses an die aktuelle Rechtslage angepasst. Unsere gültige Thüringer Gesetzeslage galt es somit zu überprüfen und auch fortzuschreiben. Darüber hinaus haben Bund und Länder in Berlin ein gemeinsames Terrorabwehrzentrum eingerichtet. In Thüringen wurde die Außenstelle in diesem Monat in Betrieb genommen. Es sind nun sämtliche Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder vernetzt. Die behördenübergreifende Zusammenarbeit

wird verstärkt. Mittels der Antiterrordatei kann nunmehr rasch ermittelt werden, ob entsprechende Erkenntnisse über eine terrorverdächtige Person vorliegen oder nicht. Die Antiterrordatei ist ein großer Gewinn für die Sicherheit in unserem Land. Auch die Europäische Union hat längst erkannt, dass Sicherheit und Schutz vor globalem Terrorismus nur in enger europäischer Kooperation und nur gemeinsam geleistet werden kann. Dieser gemeinsame Schutz der EU-Außengrenzen, internationaler Fahndungen und polizeilicher Verfolgung im sogenannten Schengen-Raum sowie das Europäische Polizeiamt Europol, das die nationalen Polizeien im Kampf gegen organisierte Kriminalität unterstützt, sind ebenso ein Beleg für wirksame europäische Aktivitäten wie die gemeinsame Visum- und Asylpolitik. Deshalb passen wir auch in Thüringen die rechtlichen Voraussetzungen für polizeiliche Maßnahmen gegenüber Artikel 99 des Schengener Durchführungsübereinkommens zur gezielten Kontrolle ausgeschriebener Personen oder Fahrzeuge an. Die internationale Datenübermittlung wird weiterentwickelt. In Thüringen arbeiten wir schon seit Jahren konsequent für die innere Sicherheit. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Die Kriminalitätsbelastung ist in Thüringen niedrig und wir haben in Deutschland mit die höchste Aufklärungsquote. Nirgends in Deutschland lebt es sich sicherer als in Thüringen, das muss so bleiben.

(Beifall bei der CDU)

Wir müssen deshalb die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, die uns im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Entscheidung konsequent gegen jede Form von Extremismus und Terrorismus vorgehen lässt. Es gilt, frühzeitig und vor allem dort anzusetzen, wo die Mittel am effektivsten wirken. Exemplarisch nenne ich die Konkretisierung des Einsatzes automatischer Kennzeichen, Erkennungssysteme zur Gefahrenabwehr und hier meine ich nicht nur die Abwehr von Kriminalität und Terror, sondern auch für die Überwachung von Fahrzeugen, die von der Fracht her ausgehen und noch zu errichtende Tunnel in Thüringen eventuell gefährden können.

Nicht unerwähnt bleiben darf die Möglichkeit der polizeilichen Datenerhebung und die neu gefassten Grundsätze der Rasterfahndung entsprechend der Forderung des Bundesverfassungsgerichts. Herr Innenminister Dr. Gasser ist schon darauf eingegangen.

Sehr geehrte Damen und Herren, dass präventiver Einsatz von Videoüberwachung ein wirkungsvolles Instrument, nicht nur zur terroristischen Verbrechensbekämpfung ist, zeigt der aktuelle Fall des entführten und ermordeten neunjährigen Jungen Mitja in Leipzig. Zwar konnte das tragische Verbrechen nicht

verhindert werden, durch die Videoaufzeichnung in der Straßenbahn konnten jedoch innerhalb kürzester Zeit wichtige Fahndungshinweise erzielt werden. Deshalb sollten wir noch einmal bei der Novellierung des Polizeigesetzes prüfen, ob wir alle verfassungsrechtlich möglichen Spielräume auch ausgenutzt haben, um der Polizei Videoüberwachung zu erleichtern, um auch auf eine Erfassung vorhandener Videosysteme im öffentlich zugänglichen Bereich sinnvoll und im Einzelfall rasch zurückgreifen zu können. Herr Dr. Hahnemann hat das ja auch hier anschaulich dargelegt, dass er dies als Gesetzesverschärfung, als unnötig abgetan hat, im Gegenteil, er hat sogar gesagt, die Möglichkeiten, die hier noch verschärft würden, hätten einen zu hohen Preis, als dass wir sie durchführen sollten. Darüber werden wir sicher im Innenausschuss und in den anderen Ausschüssen noch weiterberaten. Das Zweite ist, welche Aufgaben haben wir in Ableitung der entsprechenden Bundesgesetzlichkeit auch durchzuführen. Da sind wir in unserem Handeln nicht frei, sondern das haben wir zu vollführen. Zum Dritten ist es so, dass auch rechtlich - und darüber kann man sicher als Abgeordneter diskutieren - die entsprechende Ableitung des Durchzuführenden in der entsprechenden Form auch gewahrt ist. Das sind alles Punkte, die ich mir vorstellen kann, die wir dann in den Ausschüssen behandeln, an die diese Gesetzlichkeit überwiesen wird, die sehr umfassend ist, nicht nur an der Anzahl der Seiten, sondern auch der Fakten, die hier behandelt worden sind. Doch Gesetze - so sollten wir auch herangehen, deshalb dieser Fall in Leipzig -, die eventuell Leben retten könnten - und in dieser Rubrik schätze ich das auch mit der Mobiltelefonortung ein - können eigentlich nicht unsinnig sein. Thüringen erreicht Spitzenwerte bei der inneren Sicherheit. Dies zeigt, dass wir eine hervorragende Polizei haben. Unser Dank gilt allen Polizeibeamtinnen und -beamten, die täglich rund um die Uhr ihren Dienst für die Bürger und Bürgerinnen leisten. Das hohe Sicherheitsniveau bei einer vergleichbaren dünnen Personaldecke zeigt jedoch auch, dass nicht nur die Zahl der Polizisten entscheidend ist, sondern auch die technischen und, jetzt kommen wir zu unserem Gesetz, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dazu. Eine Rahmenbedingung wird nun endlich mit der Einführung z.B. des Digitalfunks für die Polizei vorangetrieben. Wir haben eine moderne Polizei, die bis heute mit völlig veralteten analogen Funktechniken ausgestattet ist, abhörbar für jeden und hin und wieder bei Einsätzen kommt es zu Funklöchern, ein nicht hinnehmbarer Zustand, der aber immer noch im polizeilichen Alltag auftritt. Die Umstellung auf digitale Funktechnik muss bundeseinheitlich geschehen. Bis Ende 2010 wird ein bundesweites Netz in Betrieb genommen. Hätte nicht der frühere Bundesinnenminister Otto Schily ohne Ausschreibung ein untaugliches Angebot der DB Telematik zugrunde gelegt, wären wir schon ein ganzes Stück weiter. Sie alle

wissen, im Innenausschuss haben wir über den letzten Stand in dieser Angelegenheit durch den Innenstaatssekretär gehört.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verbessern dient dieser Gesetzentwurf und nicht dazu, wie hier von Dr. Hahnemann ausgeführt, die Bürger noch weiter zu ärgern, auszuhorchen und entsprechend zu drangsalieren. Die Bürger fragen uns, welche näheren und weiteren Schritte unternehmt ihr, um den modernen Bedingungen, die auf sie zukommen, einen Schutz angedeihen zu lassen. Wir sind alle aufgefordert, unseren Beitrag dazu zu leisten. Zur weiteren intensiven Beratung beantrage ich die Überweisung an den Innenausschuss, den Justizausschuss, weil ich der Meinung bin, dass auch die Umsetzung von Rechtsfragen hier zu behandeln sind, und den Gleichstellungsausschuss, der sich schon viele Jahre mit der Wegweisung und diesen Artikeln befasst hat.

Ich halte diesen Gesetzentwurf der Landesregierung für eine gute Beratungsgrundlage. Der Abgeordnete Gentzel ist schon auf die Vorschläge der SPD eingegangen und hat aufgeführt, dass es unterschiedliche Meinungen in der Ausführung gibt, die wir sicher auch im Innenausschuss umgehend und breit beraten können. Die Auswirkungen, die uns in der Umsetzung aufgetragen wurden, bedürfen einer entsprechenden umfangreichen Anhörung verschiedener Personen und Einrichtungen, deren Ergebnis wir sicher auch in der Auswertung im Innenausschuss dann zu berücksichtigen und auszudiskutieren haben. In diesem Sinne, denke ich, sollten wir - heute haben wir die erste Lesung dieses Gesetzes - an die Problematik herangehen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Doch, Abgeordneter Fiedler für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der freundliche Empfang war schon wieder so richtig motivierend.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mein Kollege Kölbel hat ja schon umfassend auf die Dinge hingewiesen. Ich will noch einmal ausdrücklich unterstreichen, dass der Gesetzentwurf, der uns durch die Landesregierung vorgelegt wurde, eine sehr gute Grundlage ist, um ihn weiter in den entsprechenden Ausschüssen wie benannt zu beraten. Mich haben aber vor allem einige Dinge, die insbesondere Herr Abgeordneter Hahnemann hier geäußert hat,

noch einmal nach vorn getrieben. Das war schon teilweise wirklich starker Tobak, der hier von Ihnen, Herr Hahnemann, genannt wurde. Dass Sie Ihre Grundeinstellung sowieso nicht mehr verändern, darüber bin ich mir vollkommen im Klaren, aber wenn Sie ausgerechnet - und das kann ich Ihnen nun nicht ersparen - immer wieder auf das Grundgesetz und die Verfassung etc. hinweisen und ich weise Sie noch einmal darauf hin, dass damals, als wir die Verfassung für den Freistaat Thüringen beschlossen haben, Ihre Fraktion dagegen war, nur, damit das nicht in Vergessenheit gerät, weil Sie sich heute solcher Dinge bedienen.

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Die Verfassung gilt doch aber!)

Na selbstverständlich gilt sie.

Ja, aber ich will trotzdem noch einmal darauf hinweisen, selbst wenn Sie das ärgert, ich weiß doch, dass es Sie ärgert, aber

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Es ist egal, wer zugestimmt hat und wer nicht.) lassen Sie mir doch die Freude, Sie darauf hinzuweisen, dass es so ist. Wenn Sie hier z.B. Bespitzelung von Abgeordneten genannt haben, meine ich erst einmal grundsätzlich, Abgeordnete sind keine anderen Menschen als jeder Bürger in diesem Lande. Warum soll denn eigentlich ein Abgeordneter nicht genauso behandelt werden wie jeder normale Bürger in dem Lande? Damit habe ich überhaupt kein Problem. (Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Die kön- nen genauso bespitzelt werden wie alle anderen?)

Es geht doch überhaupt nicht um Bespitzelung, schon das Wort „bespitzeln“, da geht es doch los. Es geht darum, dass Länder wie Sachsen-Anhalt und Sachsen das Ganze entsprechend auch schon durchführen. Wir haben immer in den entsprechenden Gremien darauf hingewirkt, dass wir gesagt haben, und da verweise ich darauf, dass sich insbesondere die Kolleginnen und Kollegen, ob PKK oder G 10, sich ausdrücklich sicherheitsüberprüfen lassen, obwohl das vom Gesetz her gar nicht vorgeschrieben ist. Aber sie lassen sich extra sicherheitsüberprüfen, weil wir schon der Meinung sind, dass wir dort überhaupt keine Extrawurst gebraten kriegen wie vielleicht andere. Ich denke, dieses Wort „Bespitzelung“ sollten wir dort wirklich weglassen; es sind ja entsprechende Dinge im Gesetzentwurf vorgesehen, wer dort zu informieren ist. Ich glaube, darüber sollte man in Ruhe reden und sich nicht von vornherein

auf irgendetwas kaprizieren.

Kennzeichenüberwachung: Auch hier kann ich ganz klar sagen, es ist in einigen Ländern nun schon längst gang und gäbe. Ich verweise hier auf Brandenburg, die Große Koalition, die das Ganze dort schon seit Langem durchführt. Wir hatten vor einiger Zeit eine Diskussion und da haben der Brandenburger Innenminister und andere darauf hingewiesen, dass es unabdingbar ist, dass man auch mit solchen Dingen arbeiten muss, natürlich im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen und unter Beachtung des Datenschutzes. Das ist überhaupt keine Frage, dass das beachtet werden muss. Aber die machen das dort schon. Gerade weil auch vorhin die Frage vom Kollegen Gentzel kam, wenn man dann Kennzeichen hat, was passiert denn dann eigentlich, so unter dem Motto: Jetzt haben wir das Ganze, jetzt passiert nichts. Natürlich werden auch entsprechende Maßnahmen dazu ergriffen, dass die Meldung, wenn das entsprechende Kennzeichen auftaucht, heutzutage ganz schnell abgeglichen wird mit den entsprechenden vorhandenen Listen, und da werden natürlich -

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Ehe der Abgleich passiert, ist der schon in Bayern.)

das ist bei der Polizei gang und gäbe, dass bestimmte Sicherheitsringe aufgebaut werden und dann entsprechend, wenn sie in dem ersten nicht zu kriegen sind, es dann in den nächsten übergeht. Da gibt es auch die Überleitung in das nächste Land, das ist doch alles polizeitaktische Geschichte, die wird der Innenminister nicht im Einzelnen vortragen, das muss ja nicht sein, dass man das öffentlich macht. Aber zumindest von dem Abgeordneten Kollegen Gentzel, der sonst eigentlich ganz gute Ideen hat, muss ich schon mal sagen, so weit sollte man wissen, dass das polizeitaktisch natürlich dann auch entsprechend behandelt wird.

Was mich sehr ärgert, und das war eigentlich der Hauptgrund, wenn sich der Herr Kollege Hahnemann heute hier hinstellt und einen Vergleich anstellt zwischen Stasi, heutigen Polizeikräften und Verfassungsschutz. Also ich muss wirklich sagen, das ist einfach eine Unverfrorenheit. Das, was damals die Stasi gemacht hat - erst mal hat die Stasi die Leute in Größenordnungen bespitzelt -, ich will das gar nicht alles wiederholen. Es ist einfach ein Skandal, wenn Sie das mit dem heutigen Rechtsstaat gleichsetzen unter rechtsstaatlichen Bedingungen. Damals gab es keine Parlamentarische Kontrollkommission, es gab keine G10-Kommission, es gab keinen frei gewählten Landtag etc. Das haben wir heute alles. Sie unterstellen doch hier permanent, dass das weitergeführt wird, was in der damaligen DDR praktiziert wurde. Das ist einfach eine Unverfrorenheit, eine Unverschämtheit

und ich weise das ausdrücklich zurück.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Dr. Hahnemann, Die Linkspartei.PDS: Regen Sie sich doch nicht so auf.)

Doch, darüber rege ich mich sehr auf, Herr Hahnemann. Ich war nämlich in der frei gewählten Volkskammer und vorher schon am runden Tisch habe ich mich um die Kontrolle und Auflösung des MfS und Nachfolgeeinheiten gekümmert. Ich habe in der Volkskammer die ganzen Akten gesehen, wie das damalige MfS und die Nachfolgeeinheit AfNS gearbeitet haben, wie sie ihre Leute überall untergebracht haben und, und, und. Die Offiziere im besonderen Einsatz, ich kenne das alles intensiv, weil ich mich damit über Monate beschäftigt habe. Es ist einfach nicht so, wie Sie es hier darstellen. Das war ein ganz korrupter Staat, der alle seine Mittel eingesetzt hat, wie Herr Mielke sagte, um vor allen Dingen die eigenen Leute zu bespitzeln. Unter solchen unmenschlichen Bedingungen, dass Leute zu Tode gebracht wurden, dass Leute in Anstalten verbracht wurden, wir wissen das doch alles, missliebige Leute wurden permanent rund um die Uhr bespitzelt bis aufs Klo und was weiß ich wohin. Das ist einfach eine Unverfrorenheit, das mit dem heutigen Rechtsstaat gleichzustellen.

(Beifall bei der CDU)

Das ist das, was mich so maßlos ärgert, dass hier jeder das wahrscheinlich hinnimmt. Ich denke, dass die Kollegen der SPD derselben Meinung sind wie auch die der CDU. Die Linkspartei.PDS sollte sich überlegen, ob man solche Dinge zur heutigen Zeit überhaupt noch aus ihren Reihen so bringen sollte. Wissen Sie, Ihr Onkel war mir zehnmal lieber hier im Landtag, ich glaube, ich habe es schon mal gesagt, es wäre ein Glück für uns, wenn er wiederkäme und Sie gingen, das wäre eine richtige Freude.

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, Die Linkspartei.PDS: Ich will Ihnen ja kei- ne Freude machen.)

Es ging weiter, die Sicherung der Grundrechte der Bürger - so sinngemäß - wäre nicht gewährleistet. Wo leben Sie denn eigentlich, Herr Hahnemann? Ich habe immer das Gefühl, Sie bauen sich Ihre eigene Glocke, die Sie für sich aufstellen. Wahrscheinlich haben Sie übersehen - und die Presse ist ja ab und zu mal hilfreich -, wenn man die Umfrageergebnisse sieht, wenn gefragt wird: Was halten Sie - also die Bürger, Sie stellen ja immer auf den Bür

ger ab, das ist ja vollkommen richtig - davon, wenn das und das und das passiert? Dann kriegen Sie überwiegend und ausgerechnet noch bei uns hier in den neuen Ländern die Antwort: Wir haben doch nichts zu verbergen, wir wollen, dass die Verbrecher, dass die Terroristen dingfest gemacht werden.

(Zwischenruf Abg. Dr. Hahnemann, Die Linkspartei.PDS: Alles Kinder der DDR, Herr Fiedler.)

Ja, alles Kinder der DDR. Ja, solche wie Sie, aber komischerweise die meisten haben sich weiterentwickelt, die wissen, dass wir mittlerweile einen Rechtsstaat haben. Es wird immer wieder von Ihnen der Eindruck erweckt, als ob unsere Polizei, die das Gewaltmonopol des Staats schließlich darstellt und für uns alle wahrnimmt - für die Bürgerinnen und Bürger -, nur darauf wartet, dass sie bestimmte Daten in die Hände bekommt, um damit Schindluder zu treiben. Ja, wo leben Sie denn eigentlich? Das sind unsere Polizistinnen und Polizisten in dem Lande, das sind Beamte, die einen entsprechenden Diensteid geleistet haben. Natürlich, wie in jedem Beruf wird es da und dort auch mal einen geben, der bestimmte Dinge mal nicht so macht, wie es sein soll. Aber da wird er mit dem Dienstrecht und allen Konsequenzen natürlich verfolgt. Aber die Polizei ist doch nicht für sich selber da, sondern die Polizei ist für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger da. Dort müssen wir ihnen die Mittel an die Hand geben, die notwendig sind. Sie haben das mit dieser Waffengleichheit hier so dargestellt, als ob das was besonders Böses wäre. Es ist das Normalste von der Welt. Dass der Staat natürlich, wenn das Verbrechen auf dem Vormarsch ist, mit all seinen Möglichkeiten - in Anführungszeichen setze ich das extra, damit Sie nicht gleich wieder was daraus konstruieren - hier „aufrüsten“ muss, damit er entsprechend dort hinterher kommt. Am besten ist natürlich, er ist ein Stückchen voraus, dass er entsprechende Dinge auch umsetzen kann. Aber das so hinzustellen, das finde ich einfach skandalös, wie Sie das immer in diese Richtung bringen.

Wir haben die Antiterrordatei - Gott sei Dank. Ich denke, auch die Videoüberwachung kann in vielen Fällen sehr hilfreich sein. Ich denke, man kann sich hier durchaus mit der SPD beim Gesetzentwurf bei vielen Fragen verständigen und versuchen, sich einig zu werden. Ich glaube, es lohnt sich, mit Ruhe diesen Gesetzentwurf mit der SPD gemeinsam anzuschauen, um hier für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger das maximal Mögliche zu tun, was auch das Bundesverfassungsgericht hier zulässt. Zulässt, ich sage das ausdrücklich, dass wir dieses auch in unsere Gesetze mit einbauen für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger und nicht für den Innenminister oder für die Polizei, sondern wir machen es für unsere Bürgerinnen und Bürger. Vielen Dank.