Protokoll der Sitzung vom 03.05.2007

(Heiterkeit im Hause)

Und auch Sie, Herr Heym, spielen Ihre Rolle sehr gut als Wadenbeißer Ihrer Fraktion.

(Unruhe im Hause)

Ihre persönlichen Angriffe auf Dr. Hahnemann und auf meine Person diskreditieren Sie selbst und sind völlig unangemessen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: War denn das gelogen, was ich gesagt habe?)

Dennoch, ich behaupte, dass sich die heutigen Ergebnisse der Beratung und die Abstimmungsergebnisse nicht auf die künftige Arbeit im Ausschuss auswirken werden. Denn, wenn ich meine Zustimmung - und ich denke auch meiner Kollegen der Landtagsfraktion - zu diesen Gesetzen verweigere, dann hat das nichts mit dem jetzigen und künftigen Umgang mit hunderten Petitionen und deren Beschwerdeführenden zu tun. Die Devise für uns alle muss weiter lauten, jetzt erst recht Dienstleister für Hilfesuchende zu sein. Ich kann einschätzen, dass wir diesem Anspruch in jeder Sitzung, in jedem Vor-Ort-Besuch gerecht werden. Die Sitzungen des Petitionsausschusses und auch der Strafvollzugskommission und die Anzahl der Sprechstunden haben merklich zugenommen und werden auch im Landtag und in den Kreisen sehr gut angenommen. Die Hauptsache ist aber doch, und das müssen wir heute hier der Öffentlichkeit rüberbringen, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, wer denn nun für ihre Bitten und Beschwerden zuständig ist und wer ihnen relativ sicher und schnell helfen kann. Ich bin der Auffassung, dass nach den heutigen Gesetzentwürfen das gerade nicht erreicht wird, und das bedaure ich sehr. Wir hatten einen völlig anderen Ansatz, was das Gesetz des Bürgerbeauftragten betrifft. Es wurde mit einem Federstrich im Verfahren weggestimmt. Der Bürgerbeauftragte, den wir jetzt bekommen, ist mit seinen Kompetenzen völlig unattraktiv und es steht auch niemand Schlange - habe ich gehört -, der dieses Amt unbedingt antreten will. Sogar das Vorschlagsrecht der Fraktionen des Landtags wurde gnädigerweise zugelassen von der Mehrheitsfraktion. Die Zweidrittelmehrheit wird von Ihnen jedoch vehement abgelehnt. Das ist scheinheilig von Ihnen. Ich ahne

schon wieder, dass da ein Versorgungsposten geschaffen wird und ich muss ehrlich sagen, mir tut der oder die Bürgerbeauftragte jetzt schon leid. Aber er oder sie werden sich bei der künftigen Arbeit immer wieder an unseren Anforderungen an einen Bürgerbeauftragten, so wie sie Herr Dr. Hahnemann hier heute noch mal explizit benannt hat, messen lassen müssen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Noch einmal einige Worte zur Öffentlichkeit und Transparenz. Ich erwähne noch mal die Regelung im Sächsischen Landtag, denn Bayern mag ja niemand mehr hören, denn bayerische Verhältnisse sind wahrscheinlich gefährlich für Thüringen. Im Sächsischen Landtag gibt es die Regelung in der Geschäftsordnung, dass auf Beschluss des Ausschusses die Sitzung öffentlich stattfinden kann. Ich möchte hier explizit noch mal unsere Gründe nennen, warum wir auf Öffentlichkeit bestehen. Herr Heym, ich bitte Sie, hören Sie jetzt mal genau zu und Ihre Kollegen der Fraktion auch. Wir sind der Meinung, das Petitionsrecht ist für die Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern und auch Bürgerinitiativen in Thüringen von großer aktueller Bedeutung, die sich allgemeinen und von der Politik vernachlässigten Problemen des Gemeinwohls widmen. Der Petitionsausschuss ist gemäß Artikel 65 Abs. 1 Thüringer Verfassung der einzige Pflichtausschuss des Thüringer Landtags. Schon daher kommt dem Petitionsausschuss eine Sonderstellung zu.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Richtig, aber der Verfassung haben Sie nicht zu- gestimmt!)

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Was hat das damit zu tun?)

Durch Artikel 65 Abs. 3 Thüringer Verfassung kann das Nähere in einem Gesetz geregelt werden. Genau dies wollten wir mit unserem neuen Petitionsgesetz ändern, und zwar dahin gehend, dass die Sitzungen im Petitionsausschuss öffentlich sind und das Entscheidungsrecht über die Öffentlichkeit beim Petenten liegt. Wo liegt da das Problem, frage ich. Damit würden der Sonderstellung des Ausschusses und der großen und aktuellen Bedeutung der Eingaben, Bitten und Beschwerden mehr Beachtung zuerkannt sowie der Kontrolleffekt gesteigert. Diese Chance wird leider heute auch vertan.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Positiv ist, dass wir uns einigen konnten, dass es sich ab 50 Petitionen um eine Massenpetition handelt. Aber warum hat die CDU-Fraktion Angst davor, den Einreichern von Massen- und Sammelpetitionen

einen Rechtsanspruch auf Anhörung zuzugestehen? Ich verstehe es nicht. Die Fraktion der Linkspartei.PDS ist der Meinung, wir brauchen ein solches Verfahren. Es verbessert die Transparenz der Petitionsbehandlungen und erhöht den öffentlichen Druck zu einer intensiveren und kritischeren Überprüfung des bisher angenommenen Standpunkts. „Nur keine Öffentlichkeit“ hören wir immer wieder von Ihrer Fraktion und auch heute, „weiter hinter verschlossenen Türen“, dafür habe ich kein Verständnis, das muss ich hier an dieser Stelle noch einmal sagen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wir bringen heute erneut einen Änderungsantrag zu § 21 des neuen Petitionsgesetzes unter der Überschrift „Teilhabe behinderter Menschen“ ein. Dazu gab es in Abstimmung in dem federführenden Petitionsausschuss eine Stellungnahme des Justizministeriums zur Einführung der Gleichstellungsvorschriften für behinderte Menschen ins Petitionsgesetz durch den Verweis auf das Gleichstellungsgesetz. Herr Minister Schliemann, ich muss leider feststellen, diese Einschätzung ist fehlerhaft, weil in dieser Stellungnahme nur auf Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes verwiesen wird. Das viel stärker ausgestaltete Nachteilsausgleichsgebot für behinderte Menschen in Artikel 2 Abs. 4 der Thüringer Verfassung muss aber der Anknüpfungspunkt für eine Regelung im Petitionsgesetz sein.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Der Text des Artikels 2 Abs. 4 fordert regelrecht solche Vorschriften - ich zitiere: „Menschen mit Behinderung stehen unter dem besonderen Schutz des Freistaats. Das Land und seine Gebietskörperschaften fördern ihre gleichwertige Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.“ Auch das Thüringer Behindertengleichstellungsgesetz nimmt auf Artikel 2 Abs. 4 Bezug. Außerdem beinhaltet das Thüringer Behindertengleichstellungsgesetz Regelungen zum barrierefreien Zugang zur Verwaltung, so zum Beispiel Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern oder barrierefrei gestaltete Bescheide zum Beispiel in Blindenschrift. Das wäre gerade für die Arbeit des Petitionsausschusses sinnvoll. Diese Fakten begründen unseren Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS auch heute hier in diesem Plenum.

Immer wieder kommt auch bei anderen Dingen der Hinweis: „Na, das machen wir doch schon im Ausschuss, was wollt ihr denn nun noch?“ Dann frage ich aber: Warum gehen wir dann nicht den nächsten Schritt und schaffen hier entsprechende Rechtssicherheit?

Ich möchte ein Fazit ziehen, was die zu beschließenden Gesetze betrifft. Das neue Bürgerbeauftrag

tengesetz ist unakzeptabel und wird von uns abgelehnt. Eine Verbesserung im Petitionsgesetz gestehen wir ein, wir haben ja zum Teil mitgearbeitet, aber eine Zustimmung wird es von uns dennoch nicht geben, denn, ich bleibe dabei, Thüringen hat Besseres verdient.

Zum Schluss, Herr Heym, ich kann Ihnen versprechen, wir arbeiten weiter intensiv daran, nicht als „Truppe“, sondern als demokratisch gewählte Mitglieder des Landtags mit einem entsprechenden Wählerauftrag. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Wehner zu Wort gemeldet und für die Fraktion der Linkspartei.PDS Abgeordneter Dr. Hahnemann danach.

Frau Präsidentin, werte Kollegen, werte Gäste, manchmal gewinnt man den Eindruck, dass hier über Sachen geredet wird, die eigentlich im praktischen Leben überhaupt keine Rolle mehr spielen.

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

Frau Sedlacik, ich will mal mit dem Benachteiligungsverbot für Behinderte anfangen. Gegenstand dieses Vorschlags war eine Petition, in der auf einer nachgeordneten Behörde ein Bürger keinen Gebärdendolmetscher bekommen hatte. Das hatte aber doch mit dem Verfahren der Petition an sich nichts zu tun. Selbst wenn wir das ins Gesetz schreiben, können wir damit doch nicht sicherstellen, dass, wenn der nächste benachteiligte Bürger bei einer anderen Kreisverwaltung aufschlägt, dort alle Möglichkeiten des behindertengerechten Zugangs da sind. Hier im Landtag bei der Einreichung von Petitionen gab es solche Benachteiligungen nicht. Ich bin sicher, dass auch die Verwaltung des Landtags in Zukunft alles sicherstellen wird, dass es solche Benachteiligungen nicht geben wird. Deswegen wollen Sie hier etwas geregelt haben, was bislang überhaupt noch kein Problem war.

Ich habe überhaupt den Eindruck, Demokratie oder demokratisch zu sein bedeutet bei Ihnen, dass ich mich Ihrer Meinung anschließe. Das hat aber mit Demokratie überhaupt nichts zu tun.

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

Wir sind an einigen Punkten in langen Diskussionen auf der Grundlage eines Entwurfs der CDU-Fraktion zu einer Meinung gekommen, auch im Streit

miteinander. Es gibt aber auch einige Punkte, da haben wir einfach bis zum heutigen Tag keine Meinung und deswegen wird das Ganze nicht undemokratisch, wenn ich eine andere Meinung als Sie habe. Ich lasse mich auch nicht in diese Schiene stellen. Das hat mit „die Partei hat immer Recht“ gar nichts zu tun.

(Beifall bei der CDU)

Diese Methoden haben Sie zu verantworten. Es ist hier einfach eine Frechheit, das demokratischen Parteien überhaupt unterschieben zu wollen. Da sollten Sie in die eigene Geschichte zurückgehen, da haben Sie genug aufzuarbeiten.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, Die Linkspartei.PDS: Sie doch auch, die hier hocken.)

Wenn ich an dieser Stelle auch noch mal das Zitat von Herrn Hahnemann aufgreifen darf. Die Arbeit eines Ausschusses ist von politischen Mehrheiten geprägt. Herr Hahnemann, ich habe bei der ersten Lesung dieses Gesetzes für Sie einen Ausdruck gebraucht, der mir einen Ordnungsruf eingebracht hat. Ich bin nahe dran, mir diesen Ordnungsruf wieder geben zu lassen, ich gebrauche diesen Ausdruck trotzdem nicht. Ich denke nämlich, die Mehrheit der hier vertretenen Kollegen wird sich noch daran erinnern. Sie sind überhaupt nicht anwesend im Petitionsausschuss und erzählen hier irgendwas, dass die Arbeit dieses Ausschusses von politischen Mehrheiten geprägt ist. Das bleibt einfach eine Unwahrheit und wenn man eine Unwahrheit nicht mal als solche hier in diesem Haus bezeichnen darf, das ist nämlich eine Lüge, dann nehme ich auch den Ordnungsruf gern in Kauf.

(Beifall bei der CDU)

Mir ist kein Fall im Ausschuss bekannt, bei dem mit Hilfe von politischen Mehrheiten ein Votum herbeigeführt wurde in dieser oder jener Art bei der Bearbeitung einer Petition. Nehmen Sie das bitte endlich mal zur Kenntnis.

Die Öffentlichkeit der Sitzung: Da sind wir ja nun bei diesem Grundproblem, was wir bis zum heutigen Tag im Dissens miteinander auszutragen haben. Welches Ziel hat denn das eigentlich? Dient unser Ausschuss der öffentlichen Problembeschreibung mit dem ganzen Theater, was sich dort anschließt, Presseberichterstattung, oder dient unser Ausschuss der Lösung von Problemen? Ich persönlich habe immer die Problemlösung im Hauptaugenmerk der Arbeit dieses Ausschusses gesehen. Ich

sage Ihnen auch hier ganz deutlich: Wir sind kein Überausschuss. Das, was Sie von diesem Ausschuss fordern, dass er Sammel- und Massenpetitionen derart behandeln soll, dass er dazu Anhörungen macht, dass er Fachleute dazu einlädt und die Probleme aufgreift, dafür ist dieser Ausschluss schlicht nicht da. Unser Votum heißt dann, in die Mitberatung dieses Problems beziehen wir den jeweiligen Fachausschuss ein. Da haben Sie die Möglichkeit, doch in diesem Fachausschuss dann diese Methoden, die Sie uns als Petitionsausschuss auftragen wollen, durchzuführen. Dort kann doch der Ausschuss sich mit diesen Problemen intensiv befassen, dort kann er öffentliche Anhörungen machen, er kann Gesetzesinitiativen durchführen. Natürlich haben Sie als Fraktion - ein anderes Votum bei Bearbeitung von Petitionen lautet ja, wir geben das den Fraktionen zur Kenntnis - auch die Möglichkeit, jedes dieser Themen auch hier auf das Plenum zu heben. Sie fordern also Sachen, die überhaupt nicht notwendig sind, weil sie auch gegenwärtig schon in der Praxis erfolgen und auch dort viel besser gelöst sind. Ich halte an der Fachlichkeit der Ausschüsse fest. Ich maße mir nicht an, bei jedem Beitragsproblem, sei es nun Straßenausbau oder bei der Wasserproblematik, das Detail besser zu kennen als die Kollegen im Innenarbeitskreis bzw. im Innenausschuss, die sich damit seit Jahren befassen. Das trifft auf andere Probleme ganz genauso zu. Sie erheben hier den Anspruch eines Regelungsbedürfnisses, das es nicht gibt.

Als letzten Gedanken noch mal etwas zu dem Problem des Vorschlagsrechts. Das war zum Beispiel ein Punkt, zu dem sich die CDU-Leute in unserem Arbeitskreis in Auswertung der Anhörung die Meinung gebildet haben, man sollte diesem Punkt nachkommen, dass das Vorschlagsrecht bei den Fraktionen ist. Erst war das aus Ihrer Sicht auch eine ganz, ganz wichtige Forderung, heute stellen Sie das als einen völligen Nebenkriegsschauplatz dar, völlig unbedeutend für das Ganze. Aber wenn ich die Anhörung schon ernst nehme und die Auswertung dieser Anhörung durchführe und das dann aufgreife, dann muss ich aber auch bei der Anhörung einmal schauen, was haben die Leute sonst noch geschrieben. Das Problem mit der Zweidrittelmehrheit der Wahl im Landtag ist von keinem der Bürgerbeauftragten, die schriftlich angehört wurden, als logisch, als sinnvoll bezeichnet worden. Also auf der einen Seite fordern Sie, wir sollen Empfehlungen der Anhörung aufnehmen, wenn wir uns aber auf der anderen Seite auch nach dem Votum derselben Anzuhörenden richten, dann ist das etwas ganz Schreckliches. Sie sind einfach an dieser Stelle in Ihrer Systematik nicht klar, nicht sauber und dann merkt man eigentlich, es geht Ihnen in dieser Sache leider nicht um die Sache, sondern nur darum, noch einmal ein bisschen hier öffentliches Theater

zu machen.

Ich darf an dieser Stelle, Frau Sedlacik, das eint uns wieder, vielleicht zum Schluss noch einen Gedanken sagen. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Neuregelung beider Gesetze die gute Zusammenarbeit, die es im Petitionsausschuss partei-, fraktionsübergreifend gibt, nicht infrage stellen wird und dass viele der Punkte in der täglichen Arbeit, auch mit dem Bürgerbeauftragten, sich als viel unkomplizierter darstellen werden als sie heute teilweise beschrieben werden.

Lassen Sie uns auf der Grundlage dieser, aus meiner Sicht, sehr guten Gesetzentwürfe einfach arbeiten. In der täglichen Praxis, denke ich, werden die Probleme viel kleiner werden als Sie sie heute darstellen. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion der Linkspartei.PDS hat sich Abgeordneter Dr. Hahnemann zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will mich noch ein bisschen wehren gegen Herrschaftsphrasen und gegen Vorwürfe, die jemand, Herr Kollege Heym, nicht äußern sollte, wenn er sich der gleichen Methoden bedient, die er bei anderen anklagt. Ich will Ihnen auch erklären warum. Da muss ich Sie, Frau Kollegin Pelke, leider mit hineinnehmen.

Herr Heym, Sie haben gesagt, ich hätte in meiner Rede behauptet, dem Bürgerbeauftragten würden mit den neuen gesetzlichen Regelungen die Rechte beschnitten. Kein Wort davon habe ich gesagt. Ich habe die jetzt voraussehbaren Regelungen mit den Möglichkeiten verglichen, die unser Gesetzentwurf geboten hätte. Da habe ich gesagt, nach unserem Gesetzentwurf hätte der Bürgerbeauftragte mehr Möglichkeiten.

Das Gleiche bei Ihnen, Frau Pelke, ich hätte gesagt, dass der Bürgerbeauftragte dann nicht mehr könne. Er kann gemessen am vorherigen Zustand tatsächlich ein kleines bisschen mehr. Gemessen an den Regelungen, die wir vorgeschlagen haben, ist es wesentlich weniger.