Wolfgang Wehner
Sitzungen
4/6
4/9
4/10
4/13
4/14
4/15
4/16
4/17
4/18
4/19
4/21
4/22
4/24
4/26
4/30
4/31
4/32
4/34
4/37
4/38
4/39
4/43
4/44
4/45
4/47
4/48
4/50
4/51
4/53
4/55
4/56
4/59
4/60
4/68
4/69
4/73
4/74
4/79
4/82
4/84
4/85
4/93
4/97
4/100
4/103
4/105
4/107
4/109
4/110
4/111
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin, werte Kollegen, werte Gäste auf der Zuschauertribüne! Herr Matschie, da Ihr Vortrag sehr wenig mit dem Gesetz zunächst zu tun hatte, will ich nur ganz kurz darauf eingehen. Bei Ihnen scheint die Verzweiflung zuzunehmen und all zu groß zu sein.
Sie haben sehr viel aus der letzten Woche veröffentlicht, aber einige entscheidende Zahlen haben Sie nicht veröffentlicht. Wenn die Wähler die Wahl hätten zwischen Althaus und Matschie, dann bräuchten Sie gar nicht anzutreten. Wenn man danach fragt, wer kennt überhaupt Matschie, da muss man die Leute schon suchen in Thüringen, die überhaupt mit dem Namen etwas anzufangen wissen.
Ihre Art und Weise, wie Sie hier auch Mitglieder des Kabinetts beschimpft haben, ist unter der Gürtellinie. Ich weise das namens der Fraktion auch zurück.
Wenn Sie inhaltlich zu dem Bürgschaftsgesetz vielleicht auch zwei, drei Sätze verloren haben, möchte ich Ihnen dazu nur sagen: Bis weit in den Frühling hinein haben Sie als Fraktion stets gefordert, dass wir den Bürgschaftsrahmen erhöhen sollen. Damals war es aufgrund der noch nicht so starken Rezession und da noch keine Nachfrage in dieser Größenordnung zu sehen war, seitens der Landesregierung noch nicht für notwendig erachtet worden, das ist richtig. Aber dieser Antrag der Landesregierung
und dieser Gesetzentwurf der Landesregierung - ich will noch mal schnell auf das Datum schauen - sind vom 09.06. dieses Jahres. Als es also ersichtlich war, dass eine Erhöhung des Bürgschaftsrahmens notwendig ist, hat die Regierung das getan, was sie auch tun muss, sie hat gehandelt. Herr Matschie, jetzt nehmen Sie sich doch einfach mal selbst beim Wort. Sie können doch nicht gegen einen Gesetzentwurf ständig ins Feld ziehen und dagegen reden, den Sie vorher selbst immer gefordert haben. Sie machen sich damit einfach unglaubwürdig.
Ich darf Ihnen an dieser Stelle auch noch mal sagen: Die Tarifautonomie war für die SPD - dachte ich - immer ein sehr hohes Gut. Mir ist keine Äußerung der Landesregierung bekannt, wie Sie das hier behauptet haben, dass die Landesregierung sich über Tarifverhandlungen beklagt hätte, Ergebnisse beklagt hätte oder in Tarifverhandlungen gar eingegriffen hätte. Sie stellen das so dar, als könnte die Politik die Löhne in Thüringen regeln.
Das ist eine unlautere Behauptung, das wissen Sie selbst. Es sei denn, Sie sind jetzt endlich mal ehrlich und sagen, die SPD wird die Tarifautonomie irgendwann mal aufheben. Wenn Sie das so wollen, wenn das Ihre Politik ist, müssen Sie das auch so sagen. Ansonsten gibt es Partner in Tarifverhandlungen und diese Partner finden dann gemeinsam ein Ergebnis.
Ich sage noch einmal: Das ist auch ein Zeichen Ihrer Verzweiflung. Deswegen haben Sie ja für alle möglichen Politikfelder auch hier einen Anknüpfungspunkt gefunden, mit Ausnahme der inneren Sicherheit, aber auf diesem Gebiet ist Thüringen auch vorbildlich; das ist übrigens auch für Unternehmen wichtig, wenn man in einem Land lebt, wo geordnete Verhältnisse herrschen, wo die Straftaten relativ gering sind, und auch Unternehmen könnten natürlich davon betroffen sein.
Sie hätten aber auch vielleicht zu diesem Thema noch etwas gefunden.
Zum Entschließungsantrag der SPD-Fraktion möchte ich grundsätzlich erst einmal sagen, es ehrt uns als CDU-Fraktion sehr, dass Sie eine Forderung unseres Kollegen Günther, der den ganzen Zeitraum während des Sommers immer wieder öffentlich publiziert hat, aufgegriffen haben in diesem Entschlie
ßungsantrag, das bei ihm abgepinselt und jetzt zu Papier gebracht haben. Es war für mich im Haushalts- und Finanzausschuss noch nicht erkennbar dank Ihrer Kollegen, die nämlich dem Gesetz nicht zugestimmt haben, sondern Sie haben sich enthalten an dieser Stelle. Ich muss Ihnen auch an dieser Stelle noch einmal ganz klar sagen, Sie reden hier auch von den Rechten des Parlaments, ein Gesetz vom 09.06. Wenn es aus Ihrer Sicht so schlecht ist, wie es ist, wo sind denn Ihre Änderungsanträge zu diesem Gesetz geblieben? Die hätten Sie doch längst in den parlamentarischen Gang bringen können. Mir ist zumindest keiner bekannt gewesen.
Dieser Notentschließungsantrag, der ist von heute Morgen. Ich habe ihn zufällig gerade noch in der Post gefunden. Wenn ich nicht noch am Postfach vorbeigegangen wäre, hätte ich selbst diesen Entschließungsantrag noch gar nicht gekannt.
Sie haben ihn noch nicht einmal - Frau ScheringerWright, ich stelle Ihnen da noch eine Kopie zur Verfügung. Das zeigt also, wie weitblickend und vorausschauend Sie handeln. Sie werfen der Landesregierung hier Versagen auf allen Gebieten vor. Sie machen sich doch lächerlich mit solchen Anträgen.
Ich sage Ihnen aber auch gleich, die CDU-Fraktion wird inhaltlich diesem Antrag mit zwei kleinen Änderungen auch zustimmen, weil er ja nicht verkehrt ist. Ich sage noch mal, er ist …
Ich schimpfe so, weil Sie sich über das Verfahren aufgeregt haben und von der Landesregierung etwas fordern, was Sie als Parlamentarier selbst stetig versäumen. Da kann ich auch noch gern einen Zwischensatz sagen. Zum letzten Plenum waren plötzlich alle von Ihnen so wichtigen Anträge, die unbedingt auf die Tagsordnung mussten, als es Abend wurde und Sie nach Hause wollten, nicht mehr wichtig, da sind sie von der Tagesordnung runtergekommen.
Das ist Ihre Art und Weise der parlamentarischen Arbeit.
Ich möchte aber jetzt zunächst noch einmal etwas zu den Änderungen sagen. In Ihrem ersten Unterpunkt - der Thüringer Landtag möge beschließen:
1. schlagen wir vor, hinter den Wörtern „an Existenzgründer und Handwerker sein“, einen Punkt zu machen, den Rest zu streichen, weil der Rest eigentlich nur zusätzliche Erläuterung ist. Daraus ergibt sich unter 2. automatisch, dass dieser Teil oder diese Einfügung „mit den unter 1. genannten Konditionen“ auch wegfallen muss.
Ansonsten ist diese Sache aus unserer Sicht zustimmungsfähig.
Ich möchte auch an dieser Stelle noch mal ganz klar sagen: Sie fordern berechtigterweise auch Kreditvergaben unter einer Grenze von 10.000 € und in Thüringen gibt es ja das GuW-Plus-Programm beispielsweise, auch dort können schon 5.000 € vergeben werden. Es gibt ein Thüringen-Invest-Programm. Da gibt es sogar Darlehen, die auch unter der Grenze von 10.000 € vergeben werden. Auch das Programm Thüringen-Kapital enthält keine Begrenzung nach unten. Nun kann man natürlich trefflich darüber streiten, warum Banken dies nicht anwenden. Man kann auch vielleicht der Meinung sein, dass man das Hausbankprinzip auflöst; ich warne aber davor. Manchmal habe ich das Gefühl, ich treffe ja manche der Kollegen der Fraktionen DIE LINKE und auch der SPD auch mal auf solchen Klausurtagungen, wo Verwaltungsräte der Sparkassen zusammenkommen. Ich habe manchmal das Gefühl, dass Sie in diesen Gremien nicht vertreten sind oder dort entweder nicht zuhören und auch die Gesetzgebung in diesem Land nicht kennen.
Seit der Einführung von Basel II - ja ich weiß, Frau Taubert, Sie sind da ja auch immer regelmäßig dabei - ist die Kreditvergabe gesetzlich reglementiert. Das kann man natürlich kritisieren, aber dann kann man sich nicht hinstellen und kann auf der anderen Seite sagen, die Finanzkrise ist dadurch zustande gekommen, weil in Deutschland die Kreditvergabe nicht limitiert, nicht kontrolliert wird und weil die BaFin so schlecht ist. Man kann über alles reden, man kann ja alles machen und kann auch diese Beschränkung wieder aufheben. Aber, ich glaube, wir können stolz sein, dass es in Deutschland solche Kredite wie in den USA eben nicht gab, weil wir gewisse Regeln eingeführt haben. Niemand kennt ein Unternehmen so gut wie die Hausbanken, zumindest sollte das im Regelfall so sein. Deswegen warne ich an dieser Stelle davor, eine Förderbank dafür verantwortlich zu machen, diese Kreditvergabe en détail zu prüfen. Das kann sie nie besser als die Hausbank.
Im Übrigen unterliegt selbst die Thüringer Aufbaubank auch der BaFin und denselben Regularien wie jede andere Hausbank auch. Man kann also, man darf es auch nicht, Kredite einfach so vergeben nach Gutdünken, so nach dem Motto, es reicht ja etwas Gutes zu wollen und es wird schon etwas Gutes herauskommen dabei. Es muss zum Schluss auch wirklich geprüft werden, ob dieser Kredit zu einer Lösung des Problems führt. Ansonsten haben Sie nur eines erreicht, Sie haben dem Unternehmer, der sich über Jahre mit persönlicher Verantwortung vor den Karren der Firma gespannt hat, auch persönlich schon hoch verschuldet ist, noch eine Schippe an Schulden draufgepackt, die er selber vielleicht gar nicht mehr tragen kann.
Herr Dr. Pidde, an Ihren Ausführungen habe ich relativ wenig zu kritisieren, mit einigen kleinen Ausnahmen. Ich verstehe es nicht, warum können wir uns nicht im Hauhalts- und Finanzausschuss - der Kollege ist gar nicht da,
doch, Werner, Entschuldigung, normalerweise sitzt du woanders - über diese Probleme unterhalten, verständigen, da kann man doch solchen Sachen auch zustimmen. Wenn das jetzt die neue Linie der SPD ist, dass man vielleicht grundsätzlich in den Ausschüssen, wo man so weit gar nicht auseinander ist, der CDU einfach nicht mehr zustimmen möchte, weil der Wahltag näher rückt, wir haben Ähnliches bei dem Stasi-Überprüfungsgesetz jetzt erlebt, dann ist das für mich sehr bedauerlich, weil der inhaltliche Dissens doch gar nicht so groß ist.
Herr Gerstenberger, ein letztes Wort in Ihre Richtung - der Kollege Gerstenberger ist nicht anwesend. Er ist natürlich auch immer an Polemik kaum zu überbieten. Das macht er auch sehr gut in seiner unvergleichlichen Art, aber inhaltlich ist es auch immer recht schwach. Er sprach von einer AusschussSitzung, in der ich zufällig auch anwesend war. Man bekommt natürlich manchmal das Gefühl, dass man in unterschiedlichen Veranstaltungen sitzt, wenn da Informationen verteilt werden oder mitgeteilt werden, kommen sie offensichtlich bei manchem nur teilweise rüber oder manches will man auch nicht zur Kenntnis nehmen. Also von diesen 100 Mio. €, wo er dem Ministerpräsidenten vorgeworfen hat, dass kein Plan existieren würde, wie man die verteilen will und wie man damit Wirtschaft fördern will, ist im Haushalts- und Finanzausschuss in der letzten Sitzung am Mittwochnachmittag berichtet worden, dass über die Hälfte bereits bewilligt ist. So viel zum Thema „kein Plan“ an dieser Stelle.
Ich bitte namens meiner Fraktion um Zustimmung zu diesem Gesetz. Ich habe die Änderungen zum Entschließungsantrag der SPD-Fraktion genannt; ich hoffe, sie sind mittlerweile auch schriftlich verteilt, so dass die Fraktionen das auch nachlesen können. Mit den genannten Änderungen könnten wir auch diesem Entschließungsantrag zustimmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, werte Kollegen, die Fraktion DIE LINKE hat mit Schreiben vom 11.06.2009 gemäß § 77 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung verlangt, dass der Petitionsausschuss einen Bericht zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen und weiterer kommunalrechtlicher Regelungen“ in Drucksache 4/4776 und zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in Drucksache 4/4677 erstattet.
Der Gesetzentwurf und der Antrag wurden in der 100. Plenartagung am 12. Dezember 2008 federführend an den Petitionsausschuss sowie an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen. Die erste Befassung im Petitionsausschuss erfolgte in dessen 56. Sitzung am 22. Januar 2009. Der Petitionsausschuss kam in dieser Sitzung überein, in einer außerplanmäßigen Sitzung am 18. Februar 2009 über eine Anhörung zu entscheiden. In seiner 57. Sitzung am 18. Februar 2009 beschloss der Petitionsausschuss, eine schriftliche Anhörung durchzuführen. Gleichzeitig bestimmte er 21 Auskunftspersonen, die um eine schriftliche Stellungnahme bis zum 17. April 2009 gebeten wurden. In diesem Verfahren wurde keiner der vorgeschlagenen Anzuhörenden ausgeschlossen. In der 62. Sitzung am 23. April 2009 beauftragte der Ausschuss die Landtagsverwaltung mit der Erstellung einer Synopse, die den Mitgliedern des Petitionsausschusses bis zum 28. Mai 2009 zur Verfügung zu stellen war. Gleichzeitig wurde für die weitere Beratung eine au
ßerplanmäßige Sitzung am 3. Juni 2009 festgelegt. In der 64. Sitzung am 3. Juni 2009 beschloss der Ausschuss, die Landtagsverwaltung mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, das insbesondere die Frage der Zulässigkeit kommunaler Petitionen und die beabsichtigte aufschiebende Wirkung von Petitionen zum Gegenstand haben sollte. Darüber hinaus sollten die Fraktionen bis zur nächsten planmäßigen Sitzung des Ausschusses am 11. Juni 2009 weitere Punkte, auf die das Gutachten eingehen sollte, mitteilen. In der 65. Sitzung am 11. Juni 2009 kam der Petitionsausschuss überein, dass das Gutachten den Ausschussmitgliedern zum Ende der Parlamentsferien vorzulegen ist.
Der Ausschuss hat in mehreren Sondersitzungen regelmäßig über das Gesetzesvorhaben beraten und ist somit seiner Pflicht nachgekommen. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kollegen, werte Gäste, mitunter wundert man sich ja, von allen Seiten hört man, dass man mit der grundsätzlichen Erweiterung des Bürgschaftsrahmens überhaupt kein Problem hat und trotzdem führen wir hier eine ewig lange Debatte
mit einem Weg, wie man das verhindern kann und warum man es so nicht machen darf. Wenn doch alle an dasselbe Ziel wollen, dann braucht man sich doch über den Weg zu diesem Ziel nicht so lange zu streiten.
Herr Gerstenberger, in Ihrer unnachahmlichen sehr polemischen Art möchte ich erst einmal das auch in gleicher Weise zurückgeben. Die PISA-Studie sagt eigentlich, dass Thüringer im verstehenden Lesen relativ gut sind. Bei Ihnen hatte ich heute das Gefühl, dass das nicht so ganz der Fall ist. Ich darf Ihnen die Überschrift des Gesetzentwurfs der Landesregierung zunächst noch einmal vortragen, das Gesetz heißt „Thüringer Gesetz zur Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewähr
leistungen zur Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Thü- ringer Unternehmensfördergesetz)“. Es ist nirgendwo beabsichtigt gewesen, hier ein Gesetz vorzulegen, das in dem Sinne, wie Sie das hier ausgeführt haben, alle Fördermöglichkeiten für die Unternehmen letztendlich darstellt.
Nein, das ist nicht der Titel. Ich kann es Ihnen gern noch mal vorlesen, wenn es immer noch nicht gereicht hat, das Ganze zu verstehen. Wie das Gesetz lautet, steht in der Überschrift.
Dann haben Sie hier als Nächstes, obwohl wir auch in Mathematik in Thüringen ganz gut sind, eine Rechnung vollzogen, die ich auch nicht so richtig nachvollziehen kann. Sie haben festgestellt, dass 66 Mio. € bereits verbürgt sind, davon haben Sie dann die 51 Mio. € für Opel abgezogen, der Grund ist mir zwar schleierhaft, und dann festgestellt, also sind noch 90 Prozent des Bürgschaftsrahmens übrig. Mit anderen Worten, wozu machen wir das Ganze, wir brauchen doch offensichtlich gar keine Erhöhung des Bürgschaftsrahmens, obwohl Sie anfänglich festgestellt haben, dass das eigentlich in Ordnung wäre, den Rahmen zu erhöhen. Mit anderen Worten: Ihre Rede glänzt so vor Widersprüchen und eigentlich kann ich nur in einem dem Ganzen zustimmen: Wenn es Klärung zum Nachbesserungsbedarf noch geben sollte, dann ist der Haushalts- und Finanzausschuss der richtige Ort dafür. Ich freue mich, dass Sie dieser Ausschussüberweisung, die ich hiermit auch beantrage namens meiner Fraktion, auch zustimmen werden.
Herr Dr. Pidde, Sie haben richtigerweise dargestellt, dass Sie schon vor längerer Zeit dafür waren, den Bürgschaftsrahmen zu erhöhen. Nun fragen Sie danach, warum macht es denn nun die CDU-Fraktion erst jetzt mit. Nun, es hat sich in der Zwischenzeit auch ein bisschen was geändert. 51 Mio. € allein für Opel verbürgt ist auch kein Pappenstiel. Das ist immerhin mehr als ein Viertel des kompletten bisherigen Bürgschaftsrahmens gewesen. Wenn es neue Bedingungen gibt, dann muss man sich natürlich auch darüber unterhalten, wie wir den neuen Bedingungen hier durch Gesetzesänderungen gerecht werden können.
Was Sie zur Verfassungswidrigkeit hier sagen, es enttäuscht mich eigentlich. Natürlich können Sie auch wieder zu Gericht gehen, aber Sie haben doch auch eingangs gesagt, dass Sie im Ziel mit der Landesregierung vollkommen konform gehen und dass eine Erhöhung des Bürgschaftsrahmens auch aus Ihrer Sicht geboten ist. Nun haben Sie ausge
führt, Sie haben die Arbeit der Landesregierung mal kurz übernommen und einen Änderungsantrag, den ich leider noch nicht kenne, eingebracht. Ich kann Ihnen nur sagen, wenn wir uns gerade über Verfassungswidrigkeit unterhalten, wenn Sie als Parlament die Aufgaben der Landesregierung übernehmen, dann riecht das zumindest - da ich den Antrag nicht kenne, kann ich es natürlich nicht abschließend bewerten - auch etwas nach Verfassungswidrigkeit.
Ich bitte alle Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss noch mal um eines: Wenn wir uns alle einig sind, dass wir die Erweiterung des Bürgschaftsrahmens brauchen, lassen Sie uns doch nach vernünftigen Möglichkeiten suchen, das auch umzusetzen und die Landesregierung dabei begleiten und uns nicht ständig mit diesen Argumenten der Verfassungswidrigkeit hier auseinanderzusetzen. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste, ich freue mich, Ihnen heute gemäß § 103 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags den Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses im Jahr 2008 geben zu können.
Lassen Sie mich zunächst mit einem Dank an die Mitarbeiter der Petitionsverwaltung beginnen, die in
unermüdlicher Kleinarbeit die vielen, vielen Anliegen, die an uns herangetragen wurden, bearbeitet haben. Ich denke, ohne Ihre Unterstützung, die teilweise an die Grenze der Belastbarkeit auch der Mitarbeiter geht, wäre die Arbeit des Petitionsausschusses in dieser Form und so erfolgreich wie in der Vergangenheit wohl kaum denkbar.
Also noch mal herzlichen Dank dafür!
Mit der heutigen Berichterstattung werde ich ausgewählte Punkte der Ausschussarbeit darstellen. Ich lege aber Wert darauf, dass ich versuche, das Ganze kurz zu fassen, ein ausführlicher schriftlicher Bericht liegt Ihnen vor und wer darüber hinaus noch mehr Details möchte, kann sich auch gern an die Petitionsverwaltung wenden. 1.073 Petitionen wurden 2008 an den Ausschuss gerichtet, das entspricht in etwa der Anzahl der Petitionen in den Vorjahren. Neben den neuen Petitionen hatte der Ausschuss noch 630 Petitionen aus Vorjahren und damit insgesamt 1.703 Petitionen zu bearbeiten. Die meisten Petitionen betrafen den Bereich Arbeit, Soziales und Gesundheit. Den Schwerpunkt dort bildete die Grundsicherung für Arbeit Suchende. An zweiter Stelle standen die Petitionen zur Rechtspflege, wobei hier im Bereich des Strafvollzugs der Schwerpunkt war. An dritter Stelle standen, wie im Jahr zuvor, kommunale Angelegenheiten, insbesondere Kommunalabgaben wie Straßenausbaubeiträge, Herstellungsbeiträge für Abwasser und Abwasserbeseitigungsgebühren. Die vom Petitionsausschuss als Unterausschuss gebildete Strafvollzugskommission besuchte den Maßregelvollzug des ökumenischen HainichKlinikums Mühlhausen, die Jugendstrafanstalt in Ichtershausen, die Justizvollzugsanstalt in Gera und den Maßregelvollzug des Asclepius-Fachklinikums Stadtroda. Insgesamt fanden im Jahre 2008 sieben Sitzungen der Strafvollzugskommission statt, auch dafür darf ich mich herzlich bedanken.
Der Petitionsausschuss hat in 10 Sitzungen 1.209 Petitionen beraten, davon wurden 955 abschließend beraten. Sie sehen, der Ausschuss hat etwa 250 Petitionen mehrfach beraten. Diese Beratungen wurden erforderlich, weil der Ausschuss den Sachverhalt weiter aufklären wollte oder eine andere Auffassung als die Landesregierung hatte. Das zeigt auch, dass der Petitionsausschuss eine gründliche und anspruchsvolle Bearbeitung einem schnellen Ergebnis vorgezogen hat. Eine Entscheidung im Sinne der Petenten traf der Ausschuss in 101 Fällen. Das entspricht rund 10 Prozent aller abschließenden Entscheidungen. In 610 Fällen, das sind rund 61 Prozent der Entscheidungen, konnte der Aus
schuss Petitionen insbesondere durch Auskunft nach Aufklärung der Sach- und Rechtslage für erledigt erklären. Ich bitte Sie, diese 610 Fälle vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Ausschuss wegen der verfassungsrechtlich verankerten Gewaltenteilung in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung selbst keine Verwaltungsentscheidungen treffen oder aufheben kann. Damit wird klar, dass es in einem Petitionsverfahren letztendlich darum geht, Informationen und Argumente auszutauschen. Mit seinen Befugnissen gegenüber der Landesregierung und den nachgeordneten Behörden bietet der Ausschuss für die Petenten eine Plattform zum Austausch von Informationen und Argumenten mit der Verwaltung. Nach Kenntnis aller Gründe für eine Verwaltungsentscheidung sind die Petenten dann in der Lage zu entscheiden, ob sie diese akzeptieren oder mit den zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen dagegen vorgehen wollen. Das ist eine Unterstützung, die der Petitionsausschuss in diesen Fällen gern leistet und auch bei vielen Petenten wird dies so anerkannt. In den Fällen, in denen der Petitionsausschuss die Petitionen für berechtigt gehalten und sich mit seinen Argumenten hinter die Petitionen gestellt hat, die Landesregierung dem aber nicht gefolgt ist, hat der Petitionsausschuss die Petitionen der Landesregierung überwiesen. Das war bei 6 Petitionen der Fall. Außerdem hat der Ausschuss 16 Petitionen mit der Bitte überwiesen, die Petitionen bei der Einbringung von Gesetzen, dem Abschluss von Staatsverträgen, der Stimmabgabe im Bundesrat, dem Erlass von Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften zu berücksichtigen. Von den vier Massen- und 11 Sammelpetitionen möchte ich hier auf die zwei Massenpetitionen und die eine Sammelpetition eingehen, die auf eine Änderung von Gesetzen gerichtet waren. Eine Massenpetition richtete sich wie zwei Massenpetitionen aus den Jahren 2006 und 2007 auf die Änderung des im Thüringer Kommunalabgabengesetz verwendeten Begriffes „besondere Vorteile“. Die etwa 120 Zuschriften waren inhaltlich gleich mit denen aus den Vorjahren. Die Petenten haben ihre Forderungen damit begründet, dass die Nutzung von Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und des öffentlichen Straßennetzes heute eine selbstverständliche Daseinsvoraussetzung für alle Bürger und nicht ein besonderer Vorteil allein für Grundstücks- und Wohnungseigentümer sei. Ein besonderer Vorteil für den Grundstückseigentümer liegt nur dann vor, wenn er sich als wirtschaftlicher, das hieße finanziell darstellbarer Vorteil zeige, der tatsächlich realisiert werden könne. Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu der vorliegenden Petition darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber mit dem im Thüringer Kommunalabgabengesetz aufgegriffenen Vorteilsgedanken die Grundsätze der Beitrags- und Belastungsgleichheit als Ausfluss des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes zu wahren habe. Für die Bemessung des auf die Allgemeinheit entfallenden Vorteils seien
bereits jetzt einheitliche Kriterien zugrunde zu legen. Da der Allgemeinheit anders als dem Grundstückseigentümer jeglicher Bezug zum Grundstück fehle, müsse im Zusammenhang mit dem besonderen Vorteil alles das ausscheiden, was sich im Wert von Grundstücken niederschlage. Es sei folglich sachgerecht, dass der beitragsrelevante Vorteil auch hier nicht identisch sei mit dem, was sich im Einzelfall für einen Eigentümer mit Blick auf sein Grundstück in Mark und Pfennig als wertsteigernd erweise. Das Innenministerium hat dem Petitionsausschuss berichtet, dass die Landesregierung ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hat, welches Möglichkeiten einer bürgerfreundlichen Fortentwicklung des Straßenausbaubeitrags aufzeigen soll. Da das Gutachten noch nicht vorliegt, hat der Petitionsausschuss die weitere Beratung dieser Petition vertagt.
Mit der anderen Massenpetition haben 135 Bürger aus Reurieth im Landkreis Hildburghausen - da das Landratsamt als untere Rechtsaufsichtsbehörde die Gemeinde Reurieth aufgefordert hatte, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen - darum gebeten, die Gemeinde Reurieth von der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu befreien. Weiter haben die Petenten um eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes gebeten, nach der keine Beträge für zurückliegende Straßenbaumaßnahmen mehr erhoben werden und man den Gemeinden das Recht einräumt, selbst zu entscheiden, ob diese eine Straßenausbausatzung erlassen möchten oder nicht. Die Landesregierung teilte zu dieser Petition mit, dass die Rechtsaufsichtsbehörde derzeit davon absehe, den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung mit rechtsaufsichtlichen Maßnahmen durchzusetzen. Dies stehe im Einklang mit dem Erlass des Thüringer Innenministeriums vom 22. Juli 2007, durch den die Rechtsaufsichtsbehörden angehalten worden seien, bis zum Abschluss der Prüfung einer Gesetzesänderung von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen abzusehen. Das Ergebnis des Rechtsgutachtens, das die Landesregierung in Auftrag gegeben habe, werde in einen Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes einfließen.
Der Petitionsausschuss berücksichtigte, dass sich bereits ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vom 19. April 2007 und ein Gesetzentwurf der SPDFraktion vom 25.04.07 für eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes im Gesetzgebungsverfahren befinden. Damit die Petition bei der Beratung der Gesetzentwürfe berücksichtigt werden kann, hat der Petitionsausschuss die Petition dem
Innenausschuss als Material überwiesen.
Mit der Sammelpetition haben Studenten der Staatlichen Fachschule für Bau, Wirtschaft und Verkehr darum gebeten, dass sie als künftig staatlich geprüfte Techniker in den Fachrichtungen Bau und Holztechnik sowie Baudenkmalpflege als Bauvorlageberechtigte in die Thüringer Bauordnung aufgenommen werden. Die Regelung, die von den Petenten vorgeschlagen wurde, ist mit der in der hessischen Bauordnung vergleichbar. Die Thüringer Landesregierung hat die geforderte Erweiterung des Kreises der Bauvorlageberechtigten abgelehnt. Der Petitionsausschuss hat die Petition den Fraktionen des Landtags zur Kenntnis gegeben, damit diese Petition dort aufgegriffen werden kann und über eine entsprechende Gesetzesinitiative eventuell entschieden werden kann.
Wichtiger Bestandteil der Arbeit des Petitionsausschusses sind die Ortstermine. Deshalb möchte ich hier eine Petition nennen, zu der sich der Petitionsausschuss vor Ort informiert und im Sinne der Petenten positioniert hat. Mit dieser Petition beanstandeten Anlieger einer ausgebauten Ortsstraße, dass die Gemeinde die Ortsstraße für die Erhebung der Straßenausbaubeiträge in zwei Verkehrsanlagen aufgeteilt hat und diese getrennt abrechnet. Die Bildung der Verkehrsanlage muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an einer natürlichen Betrachtungsweise, das heißt an der Straßenführung, der Straßenbreite, in Kreuzungen und Einmündungen sowie sonstigen Umständen, die die Verkehrsfläche als eigenständige Anlage des Straßennetzes erscheinen lassen, orientieren. Davon machte sich der Petitionsausschuss selbst ein Bild. Die Gemeinde bekräftigte bei der Ortsbesichtigung ihre Auffassung, dass die Ortsstraße in zwei selbstständige Verkehrsanlagen einzuteilen sei, weil die Ortsstraße nicht vollständig einsehbar sei und Unterschiede im Ausbau bestünden. So sei in der einen Anlage der Gehweg auf beiden Seiten vorhanden, in der anderen Anlage werde der Gehweg nur einseitig fortgeführt. Darauf entgegneten die Petenten, dass sich der Ausbau der beiden Straßenabschnitte hier nicht wesentlich unterscheide. So seien beidseitige Gehwege zwar nur in dem einen Straßenteil vorhanden, in dem anderen Straßenteil befinde sich anstelle des zweiten Gehwegs aber eine öffentliche Grünanlage. Die Mitglieder des Ausschusses machten deutlich, dass die Anlagenbildung fraglich erscheint, wenn dafür als alleiniger Grund die Einsehbarkeit der Straße bliebe. Der Petitionsausschuss bat die Gemeinde deshalb, ihre Position zur getrennten Abrechnung der Straße zu überdenken. Nach einer erneuten Prüfung durch die Gemeinde ging diese auch von einer Anlage im Sinne des Straßenausbaurechts aus und erhob einheitliche Straßenausbaubeiträge - und es sei mir erlaubt einzufügen -, was zu einer erheblichen Befriedung der Bevölkerung ge
führt hat.
Aus dem Bereich Arbeit, Soziales und Gesundheit möchte ich ein Beispiel nennen, das zeigt, wie der Petitionsausschuss nicht nur mit Informationen hilft. In diesem Fall wollte die ARGE die Betriebskosten nicht übernehmen, die der Petent an den Wohnungsvermieter nachzahlen musste. Die ARGE lehnte den entsprechenden Antrag des Petenten ab, weil die Voraussetzungen für die Gewährung von ALG II zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachzahlung am 20.08.2007 nicht mehr vorlagen, denn der Petent hatte seit 01.08.2007 wieder Arbeit gefunden. Das akzeptierte der Petitionsausschuss nicht. Er veranlasste, dass die ARGE prüft, ob der Petent trotz seiner Arbeit zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachzahlung noch hilfebedürftig war. Denn Rückzahlung und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen. Im Umkehrschluss sind auch Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen zu übernehmen, soweit diese angemessen sind. Im Ergebnis dieser Prüfung wurde festgestellt, dass der Petent am 20.08.2007 noch hilfebedürftig war, deshalb übernahm die ARGE die Betriebskosten in voller Höhe.
In einer Bürgersprechstunde beanstandete ein Petent Steuerbescheide, mit denen die sogenannten Scheinrenditen aus der Phoenixanlage versteuert wurden. Der Petent äußerte sein Unverständnis darüber, dass er Steuern für Gewinne zahlen sollte, die nie existiert haben. Das Finanzministerium hat darauf hingewiesen, dass sogenannte Scheinrenditen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern sind, da der Steuerpflichtige sich die Renditen im Zeitpunkt der Gutschrift hätte auszahlen lassen können. Dementsprechend werden auch die sogenannten Scheinrenditen aus der Phoenixanlage nach einer bundeseinheitlich bestimmten Praxis der Besteuerung unterworfen. Das Finanzministerium hat aber eingeschränkt, dass sich der Sachverhalt der Phoenix GmbH vor dem Sachverhalt, der in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zugrunde gelegen hat, darin unterscheidet, dass es sich bei der Kapitalanlage der Phoenix GmbH um Treuhandverhältnisse und nicht um stille Beteiligungen handelt. Zu Treuhandverhältnissen liegt in diesem Zusammenhang bisher keine Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vor. Auf Bund-Länder-Ebene wurde deshalb beschlossen, bis zu einer höchstrichterlichen Ehrung dieser Rechtsfrage im anhängigen Rechtsbehelfsverfahren die Aussetzung der Vollziehung zu gewähren. Als Folge der Petition wurden die betroffenen Steuerpflichtigen noch mal darauf hingewiesen, dass
entsprechend den Anträgen durch die Thüringer Finanzämter bis zur höchstrichterlichen Klärung der Rechtsfrage entsprochen wird mit der Folge, dass zunächst keine Steuern auf Scheinrenditen zu leisten sind. Die Petenten erhielten Monat für Monat schöne Briefe, in denen ihr angelegtes Kapital auch erklecklich gesteigert wurde und man merkt eigentlich an diesem Beispiel wieder, wie leichtgläubig doch manchmal Menschen sind und vor allen Dingen auch welche Verwerfung solche Scheinrenditen im privaten Bereich haben. Es handelte sich nämlich um ein Brüderpaar, wo der eine durch den anderen den heißen Tipp bekommen hatte, doch auch mal zu einer solchen Anlageform zu greifen. Es wurden dort auch Beträge angelegt, wo man eigentlich nur sagen kann, da muss offensichtlich Geld vorhanden gewesen sein und die Gier der Menschen war wohl so groß, aus diesem vielen Geld noch ein bisschen mehr zu machen. Ob das zum Schluss ein positives Ergebnis gibt, dieses Verfahren ist gegenwärtig noch offen. Aber zumindest ist die erhebliche Steuerforderung der Finanzämter erstmal auf Eis gelegt.
Mehrere Gefangene beklagten, dass ihnen das Geld, das sie für eine individuelle Brille benötigen, nicht überwiesen werden kann, wenn ihr Konto gepfändet wurde. Hierzu stellte der Petitionsausschuss fest, dass die Kosten für die verordneten Brillengläser vom Landeshaushalt übernommen werden. Sonderwünsche muss der Gefangene selbst bezahlen. Aufgrund seiner Sonderwünsche beim Brillengestell hatte der Petent 286 € als Eigenanteil zu tragen. Eine Bezahlung des Eigenanteils durch Angehörige lehnte die Justizvollzugsanstalt ab, da die Beschaffung der Brille durch die Justizvollzugsanstalt vermittelt werde und die Rechnungslegung direkt an die Anstalt erfolge. Eine Einzahlung des Eigenanteils auf das Konto des Petenten schied wegen der Pfändung seines Kontos aus. Aufgrund der Petition wurde dem Gefangenen gestattet, die Anfertigung der Brille durch seine Mutter in Auftrag zu geben und bezahlen zu lassen. Entsprechend wird auch bei anderen Gefangenen mittlerweile verfahren.
Ein Bürger der Stadt Köln beanstandete, dass Pkw, die nicht mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden können, bei einem feinstaubbedingten Fahrverbot nicht genutzt werden dürfen. Es ist also manchmal auch verwunderlich, wie weit doch der Einfluss unseres Ausschusses zu reichen scheint, bis in die Stadt Köln hinein.
Die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emmissionsarmer Kraftfahrzeuge vom 10.10.2006 sieht eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen mit Plaketten nach der Höhe ihrer Feinstaubemmission vor. Die Feinstaubplakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schad
stoffgruppe zugeordnet werden. Autos, die den Schadstoffgruppen 2, 3 und 4 zugeordnet werden, dürfen die Umweltzonen uneingeschränkt passieren. Autos der Schadstoffgruppe 1, insbesondere Autos ohne geregelten KAT und alte Dieselfahrzeuge, dürfen im Falle eines feinstaubbedingten Fahrverbots die Umweltzonen nicht mehr passieren.
Da die Kennzeichnungsverordnung eine Verordnung des Bundes ist, leitete der Petitionsausschuss die Petition an den Deutschen Bundestag weiter. Wegen seines Pkw empfahl der Ausschuss dem Petenten, bei der Zulassungsstelle der Stadt Köln zu erfragen, ob sein Pkw mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden kann.
Zum Schluss möchte ich mich auch ganz herzlich bei allen Kollegen des Ausschusses bedanken. Ich denke, die konstruktive und vor allem auch sachliche Zusammenarbeit im Interesse der Petenten ist beispielgebend im Ausschuss. Ich kann eigentlich nur hoffen und wünschen, dass das auch in Zukunft zumindest in diesem Ausschuss so bleiben sollte.
Bedanken möchte ich mich darüber hinaus auch bei der Staatskanzlei, die mit Herrn Drapatz und seinen Mitarbeitern für uns immer feste Ansprechpartner zur Verfügung stellt, bei den Ministerien, die in unterschiedlicher Form agieren. Dort gibt es mitunter feste Mitarbeiter, die für den Ausschuss zuständig sind, teilweise gibt es wechselnde Kollegen, die uns zuarbeiten, auch wenn ich hier kritisieren möchte, dass manche Vorgänge doch mitunter etwas lange dauern.
Insgesamt wird der Ausschuss auch von den Ministerien sehr gut betreut und ohne diese Zuarbeiten wären wir natürlich nicht in der Lage sachgerechte Informationen weiterzugeben.
Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass man den Bericht auch im Internet nachlesen kann. Eine Besonderheit Thüringens ist, dass wir den Weg für Internetpetitionen geöffnet haben. Wir brauchen uns in der Arbeit des Ausschusses hinter der Arbeit anderer Landtage nicht zu verstecken. Wir haben ein sehr effektives, ökonomisches Verfahren gefunden und sind für Neuerungen jederzeit offen.
Abschließend noch mal meinen herzlichen Dank an alle, die dazu beitragen, dass der Petitionsausschuss in dieser Form erfolgreich gearbeitet hat und weiterarbeiten kann. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, Frau Kollegin Döllstedt, nur ganz kurz: Die Debatte, ob wir öffentlich tagen oder nicht, haben Sie ja schon gesagt, werden wir sicherlich in zukünftigen Gesetzgebungsverfahren auch ausführlicher diskutieren. Ich möchte aber an der Stelle als Ausschussvorsitzender noch mal darauf verweisen, dass wir schon sehr viel in der Öffentlichkeit sind. Neben den Ortsterminen, wie ich vorhin schon dargestellt habe, wissen Sie, dass wir beim Thüringentag regelmäßig vertreten sind, bei der ThüringenMesse regelmäßig vertreten sind. Es gibt regelmäßige Sprechstunden hier im Landtag, es gibt regelmäßige Sprechstunden in den Regionen. Wir waren neulich beispielsweise im Landkreis Hildburghausen, wo sich dann noch eine Mitarbeiterin des Landratsamts erweicht hat, uns auch noch eine Frage zu stellen, damit wir überhaupt einen Petenten in dieser Region gefunden haben. Kollege Höhn war anwesend. Es gibt durchaus Regionen, wo wir uns dann vor Arbeit kaum retten können, das ist uns auch bekannt. Aber, ich glaube, jeder, der den Ausschuss erreichen möchte, der schafft das auch und das liegt nicht daran, dass wir nicht öffentlich tagen.
Dann zu Ihrer Kritik an ARGEn, die mangelnde soziale Kompetenz einiger Mitarbeiter dort: Das kann durchaus so sein, aber ich möchte noch mal ganz klar betonen: Die Zuständigkeit unseres Ausschusses und dieses Freistaats bezieht sich nur auf einen Teil der Arbeit der ARGEn und hier konkret auf die Kosten für Unterkunft und Heizung. Gerade in
diesem Bereich, denke ich, sind Betriebskostenerstattungen, Kostenübernahmen immer relativ leicht, weil es ja um Zahlen geht, nachzuvollziehen und, ich glaube, häufig sind solche Probleme auch im Konsens behebbar. Für Fragen, für die wir gar nicht zuständig sind, fällt es uns natürlich auch schwer, Regelungskompetenzen über den Ausschuss und Regelungen, die die Probleme lösen, dann zu finden. Ich möchte darauf nur noch mal verwiesen haben und denke, dass auch viele Mitarbeiter der ARGEn sich große Mühe geben. Man sollte nicht immer Einzelbeispiele, die an uns auch herangetragen werden, dann so als allgemeingültiges Schema hier darstellen. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegin Sedlacik, ich hatte gehofft, wir können uns das heute ersparen. Wir haben einfach unterschiedliche Herangehensweisen, was die Rolle des Petitionsausschusses betrifft. Ich sage Ihnen hier noch mal klar und deutlich: Wir sind nicht der fachliche Überausschuss über andere Fachausschüsse dieses Landtags.
Wenn ein Problem im Innenausschuss zu beraten ist, weil es dort fachlich hingehört, dann gehe ich davon aus, dass die dort vertretenen Kollegen ihre Aufgabe genauso ernst nehmen, wie wir das tun, und sich auch mit diesen Problemen der Bürger auseinandersetzen. Wenn Sie kritisieren, dass es eine Verschleppung der Gesetzesänderung gibt, weil Gutachten abgefragt wurden, glaube ich, hier auch für die Kollegen des Innenausschusses sprechen zu können, dass man sich in dieser Frage juristisch nun versucht, bestens beraten zu lassen, ist doch selbstverständlich. Wir haben doch nun gerade in einem anderen Fall, bei dem auch die Landesregierung versucht hat, im Hinblick auf eine Entlastung der Bürger etwas Positives zu erreichen, festgestellt, dass es Kommunen gibt, die gegen diese Verbesserung für die Bürger klagen und dass es dann vor Gericht und auf hoher See - das wissen Sie - auch Entscheidungen geben kann, bei denen man nicht ganz sicher ist, wie die ausgehen. Das macht doch umso
deutlicher, dass man solche Grundlagen braucht. Aber es gehört doch nicht in den Petitionsausschuss, das auseinanderzutragen und zu behandeln, weil wir dafür fachlich gar nicht zuständig sind. Das wollen Sie einfach nicht zur Kenntnis nehmen. Wenn sich als Nächstes dann die Gemeinde R. - ich habe sie im Bericht schon genannt, es ist die Gemeinde Reurieth - auch gegen die Einführung dieser Straßenausbaubeitragssatzung gewandt hat, könnte ich Ihnen eine Gemeinde B., die ich jetzt nicht mit Namen nenne, die aber gar nicht weit weg von der Gemeinde R. liegt, nennen, wo man auch ein Klageverfahren gegen Straßenausbaubeiträge angestrengt hat. Dort sind auch schon Urteile gefällt worden. Auch die Ergebnisse dieser Urteile müssen natürlich in einem Rechtsgutachten erst einmal gewertet werden.
Zum Thema Floating noch ein kurzer Satz. Wenn Sie natürlich in den Bericht hineinbringen wollen, dass die Motivation der Pädagogen erheblich gesunken ist, ist das erst einmal eine Diffamierung der Pädagogen, die im Floatingmodell sind. Ich behaupte, es gibt auch Kollegen im Floatingmodell, die ihre Arbeit mit hoher Motivation ordnungsgemäß ausführen, auch wenn sie mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Floatingmodells heute vielleicht nicht mehr zufrieden sind. Sie würden mit dieser Feststellung eine Feststellung treffen, die manchem dieser Pädagogen sehr unrecht tun würde und ihn vielleicht auch verletzt. So ist das eben bei der Abstimmung eines Berichtes, zum Schluss entscheidet die Mehrheit. Sie sollten aber an dieser Stelle vielleicht auch mal sagen, dass Sie allein in der Minderheit waren, dass es also nicht nur ein Votum der regierungstragenden Fraktion war, sondern dass es weitestgehend auf eine große Ausschussmehrheit getroffen ist. Das lassen Sie immer geflissentlich weg. Für eines bin ich Ihnen aber dankbar, dass Sie auch darauf hingewiesen haben, dass wir uns auf die meisten Änderungspassagen friedlich einigen konnten. Ich wünsche mir, Frau Kollegin Sedlacik, dass wir das vielleicht auch in Zukunft in der doch im Wesentlichen Konsensarbeit hinbringen und weniger den Dissens hochheben. Damit das auch in Zukunft sein kann, gehen Sie doch einfach mal den Weg mit, dass wir die fachlichen Probleme auch in die zuständigen Fachausschüsse legen und gar nicht versuchen, im Petitionsausschuss in fachlichen Details miteinander zu streiten, wofür wir nicht zuständig sind. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kollegen, die Anträge der Opposition haben sich durch die Einigung der Föderalismusreform II im Februar dieses Jahres eigentlich erledigt. Teilweise sind Forderungen aus beiden An
trägen übernommen worden. So bleiben beispielsweise Solidarpaktmittel unangetastet, der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form erhalten und die Steuerautonomie der Länder wurde nicht erweitert. Das heißt also, es gibt keine Möglichkeiten, extra Steuersätze in den Bundesländern unterschiedlich festzulegen. Ich denke, in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und der Fülle der Tagesordnung will ich mich ganz kurz fassen. Zur LINKEN will ich nur noch mal sagen, dass die in Ihrem Antrag aufgeschriebenen Themen, wie zum Beispiel das Modell eines kooperativen Föderalismus, in dem soziale Standards und Leistungen unter Berücksichtigung des Verfassungsprinzips der Gleichwertigkeit und Lebensverhältnisse gestaltet und erhalten bleiben, ein Hebesatzrecht der Länder auf die Einkommen usw., nicht behandelt wurde. Es gibt also überhaupt keinen Grund, diesen Antrag in irgendeiner Form abzuschließen. Genauso könnten Sie eine x-beliebige andere Forderung hier noch draufschreiben, die überhaupt nicht Gegenstand der Föderalismuskommission II war.
Die Punkte im SPD-Antrag sind bis auf den Punkt 5 aus meiner Sicht ohnehin alle erfüllt und demnach hätte sich dieser Antrag eigentlich auch erledigt. Daher kann ich für meine Fraktion nur sagen, dass die Anträge entbehrlich sind und deswegen keine Zustimmung finden. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, aufgrund der Rednerfolge war es natürlich klar, dass ich es bei den einführenden Bemerkungen nicht belassen kann. Herr Huster, ich schätze Sie als einen sehr angenehmen Partner im Haushalts- und Finanzausschuss, aber wenn Sie hier ernsthaft infrage stellen, dass dieser Bundesstaat in den vergangenen zwei Jahrzehnten eines der solidarischsten Gemeinwesen war, die ich kenne, dann kann ich Sie leider nicht mehr richtig ernst nehmen. Sie kennen unsere Haushaltsdeckungsquote aus eigenen Steuereinnahmen, Sie wissen, wie wir von Zuweisungen Dritter abhängig sind und was hier an Aufbauleistung durch Geld, das wir aus den alten Bundesländern - von den Kommunen angefangen über die Länder, über den Bund - erhalten haben - bis zur Europäischen Union, die ich auch nicht vergessen möchte -, ist eine Aufbauleistung des gesamten Deutschlands, mit der sich auch Thüringen und andere neue Bundesländer teilweise Strukturen leisten, die in den alten Bundesländern so nie vorhanden waren bzw. bekannt sind. Wir haben in Thüringen eine der besten Bildungslandschaften, wir haben mit die beste Kulturlandschaft, wir haben mit die beste Kinderbetreuung. Wir haben also Zustände, die in manchem alten Bundesland als erstrebenswert gelten. Aber Sie stellen das so dar, als wenn es einen Mangel an Solidarität in diesem Gemeinwesen gäbe. Ich kann das nicht mehr nachvollziehen. Ich weiß auch nicht, was Sie mit solchen Reden erreichen wollen. Wollen Sie eine Konfrontation zwischen den alten Bundesländern und den neuen Bundesländern heraufbeschwören? Es ist ein Modell, das Sie so angehen, dass Sie versuchen, Probleme herbeizureden. Ich denke, dieser Neid, der in alten Bundesländern manchmal vielleicht zu Recht zu verzeichnen ist, wenn die in die neuen Bundesländer kommen und dann sehen, was hier in den letzten Jahren beispielsweise an Infrastruktur geschaffen worden ist, wie öffentliche Gebäude von Schulen über Sporthallen und dergleichen mehr saniert worden sind. Wenn die dann sehen, wie bei ihnen die Zustände sind. Ich kann das zumindest zum Teil nachvollziehen und ich sage ganz klar, man darf auch Solidarität nicht mit völlig daher gebrachten Forderungen, die nicht realistisch sind, überziehen. Wir müssen uns mittlerweile auch dem Wettbewerb stellen. Thüringen hat in den vergangenen Jahren dafür viel getan. In den schwierigen Jahren 2002 bis 2005, Sie haben die unsägliche Steuerreform der Jahre 2000/2001 genannt, die zu Einnahmeverlusten geführt hat,
haben wir niemanden gefunden, der bei den Einsparungen, die hier im Freistaat ca. 550 Mio. ausgemacht haben, auch nur bei einer Maßnahme an unserer Seite gestanden hätte. Im Gegenteil, Herr Kuschel, Sie sind doch das beste Beispiel dafür. Sie mobilisieren doch Menschen, wo Sie nur können, mit Lügen, mit Halbwahrheiten und mit anderen Methoden, die Ihnen nun einmal eigen sind,
um sie gegen die Landesregierung, auch gegen Einsparungen in Bewegung zu setzen. Ich kann immer nur feststellen, dass es große Widersprüche gibt bei den einzelnen Tagesordnungspunkten. Sobald wir über Haushalt reden, sind Sie die Größten, was das Sparen betrifft, und wenn wir über konsumtive Maßnahmen im Bildungsbereich oder sonst was sind, sind Ihre Forderungen teilweise überhaupt nicht mehr realistisch und nicht mehr fassbar.
Wenn Sie sagen, dass wir - Entschuldigung, ein Satz vorher noch: Diese 550 Mio. €, in schweren Zeiten eingespart, haben uns übrigens in die Lage versetzt, dass wir in den besseren Steuerjahren dann auch bei der Neuverschuldung null angekommen sind. Diese damals erreichte Neuverschuldung null führt nun heute dazu, dass wir auch zunächst dieses Haushaltsjahr 2008 positiv abgeschlossen haben und Rücklagen haben, um auch im Jahr 2009 Maßnahmen durchführen zu können, für die andere neue Länder, Sachsen-Anhalt beispielsweise, auch wieder erheblich in die Schulden greifen mussten und sich verschuldet haben.
Thüringen ist doch gerade ein Beispiel, dass das nicht eingetreten ist. In schwierigen Zeiten sparen und in guten Zeiten auch noch zurücklegen, um dann für noch schlechtere Zeiten wieder gerüstet zu sein, das haben wir getan. Sie haben irgendeine Zahl genannt; 40 Prozent zahlen keine Steuern. Ja über Steuersenkung kommen Sie den Leuten nicht mehr bei. Wer keine Steuern zahlt, wie wollen Sie denn den noch entlasten? Es gab ein Modell des Thüringer Ministerpräsidenten, Sie kennen das, das solidarische Bürgergeld, das ja für solche Fälle gedacht war, um mit einer negativen Einkommenssteuer auch diesem Personenkreis etwas zukommen zu lassen. Dass dieses Modell nicht mehrheitsfähig ist, das mag man beklagen, aber Ihre Schlussfolgerung, dass man
das Geld wieder bei denen da oben, zu denen natürlich niemand sich persönlich zugehörig fühlt, holt, das ist auch nicht zielführend. Man muss einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass 1 Prozent der Steuerzahler ungefähr jetzt schon 25 Prozent der Steuern zahlen. Wollen Sie dieses 1 Prozent, das ein Viertel zur Finanzierung des Gemeinwesens beiträgt, irgendwohin vertreiben, aus dem Land jagen, indem Sie dort bei diesen Steuersätzen noch ansetzen und dort weiter zugreifen wollen. Ich weiß nicht, was Sie vorhaben. Wir haben ein Problem, das in der Gestaltung des Steuertarifs liegt. Die sogenannte kalte Progression kennt jeder, die ist bedauernswert. Dass heute also schon qualifizierte Facharbeiter im Einkommensbereich 40.000/50.000 € Jahresverdienst erhebliche Steuern zahlen müssen, ist bekannt. Es ist aber gegenwärtig noch nicht gelungen, ein System mehrheitsfähig zu machen, das auch diese Wirkung letztendlich ausschließt.
Ich denke, es gibt, was die Steuergerechtigkeit betrifft, sicherlich noch Nachholbedarf, aber nicht auf dieser Strecke, wie Sie es immer hier darstellen, Herr Huster.
Ich betone noch mal, Föderalismus bedeutet Wettbewerb. Thüringen ist gut aufgestellt für diesen Wettbewerb. Ich sehe auch all diesen Fragen mit Optimismus entgegen. Ich denke, für Ihre Unkenrufe, die Sie hier stellen und immer wieder bringen, gibt es keinen Grund. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kollegen, ich versuche, mich auch kurzzufassen. Herr Huster, wir werden uns nicht enthalten können, wir werden bei dieser Vorlage dagegen stimmen müssen.
Ich darf zunächst vielleicht einmal mit einem Vorurteil aufräumen. Die Vermögensteuer impliziert immer, dass das deutsche Steuerrecht völlig ungerecht wäre. Sie sollten sich einfach immer mal vor Augen führen, dass 10 Prozent der Steuerpflichtigen des oberen Einkommensbereichs über 50 Prozent der Steuern zahlen und dass die unteren 50 Prozent ca. 5 Prozent des Steueraufkommens zahlen.
Ja, über die Vermögen können wir jetzt gleich noch reden. Da stellt sich die Frage: Was ist Vermögen überhaupt? 1995 hat das Bundesverfassungsgericht vor allen Dingen zwei Punkte kritisiert, zum einen die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, weil Vermögen an Immobilien beispielsweise, an Feld, Wald, Kunstgegenständen oder auch betriebliches Vermögen bei der Bewertung im Vergleich zu Bargeld, zu Cashpositionen relativ schwierig sind und auch ein weites Feld für Bewertungsabschläge letztendlich zulassen. Als zweites Grundproblem haben sie damals auch festgestellt, dass die Gesamtbelastung eines Steuerpflichtigen 50 Prozent nicht übersteigen sollte bei einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent, dazu kommen noch andere Steuern, wie z.B. die Grundsteuer, Gewerbesteuer usw. kann man mit der Vermögensteuer leicht die 50-Prozent-Marke überschreiten und dann haben wir vielleicht irgendwann mal wieder Zustände wie zu DDR-Zeiten, als es im betrieblichen Bereich Steuersätze von bis zu 96 Prozent gab, die eine Wirtschaft völlig zum Erliegen bringen. Die Lehren sollten Sie eigentlich gezogen haben.
Ich sage an dieser Stelle auch, es gibt einige systematische Probleme. Die Vermögensteuer ist eine reine Substanzsteuer. Das heißt, Sie müssen aus diesem Vermögen überhaupt gar keine Gewinne
mehr erzielen. Als Beispiel das Autohaus, das bewertet ist in den Büchern, es sind ja Freibeträge vorgesehen - da gibt es die unterschiedlichsten Papiere seitens der SPD. Eines, das ich gelesen habe, war, dass man ca. eine halbe Million Freibetrag einräumen wollte. Aber dass eine halbe Million, also 500.000 €, gar nicht so viel ist bei einer Personengesellschaft als Unternehmen, das dürfte auch jedem klar sein -, das Autohaus wird also bewertet mit diesem Vermögen Baukörper, Ausrüstung usw., macht aber überhaupt keine Gewinne mehr. Was wäre die Folge der Vermögensteuer? Sie steuern ihm die Substanz auch noch weg. Der zahlt also Steuer, obwohl er gar keine Erträge aus seinem Vermögen momentan erzielt. Das ist ein völlig systematischer Fehler.
Dann gibt es auch das Erhebungsproblem. Es ist immer wieder diskutiert worden, dass die Vermögensteuer vermutlich je nach Modell - es sind da unterschiedliche Freibeträge diskutiert worden, das hatte ich schon gesagt - ca. 11 Mrd. € Einnahmen bringen könnte. Wenn man dann aber davon abzieht, dass man die Einkommen- und die Körperschaftsteuer darauf anrechnen kann, bleiben dem Fiskus Beträge zwischen 4 und - großzügig gerechnet - etwa 8 Mrd. €. In diesem Bereich müssten wir dann die Erhebungskosten noch abziehen, die Finanzverwaltung müsste aufgestockt werden. Vermutlich würde sich auch der Privatmann einen Steuerberater leisten. Steuerberatungskosten wären hier auch wieder absetzbar, so dass die Erträge aus der Vermögensteuer nach den Modellen, die zumindest gegenwärtig diskutiert werden, auch sehr, sehr strittig sind. Es bleibt aus meiner Sicht dabei, die Vermögensteuer wäre vor allen Dingen ein Konjunkturprogramm für Steuerberater. Das ist eigentlich eine Berufsgruppe, die wir als Politik nicht unbedingt unterstützen sollten.
Dann gibt es noch ein drittes systematisches Problem aus meiner Sicht, das ist der Standortwettbewerb. Jetzt kann ich Deutschland unabhängig von allen anderen Ländern Europas betrachten, aber wenn gerade in letzter Zeit zumindest Schweden, Finnland es schon abgeschafft haben, Spanien meines Wissens die Vermögensteuer auch abschaffen wollte, sollte uns das doch zu denken geben, denn Vermögen sind nicht ortsgebunden, die können auch leicht verlagert werden. Das Ergebnis eines Steuerwettbewerbs, wenn man das im europäischen Raum nicht einheitlich lösen würde, ist doch auch vollkommen klar. Wer hier als Erster wieder anfängt, diese Steuer einzuführen, der wird eine Steuerflucht erleben. Die Erträge würden dann in keinster Weise mehr in einem deutschen Steuersystem ankommen, wie Sie prophezeien.
Es gibt noch ein viertes systematisches Problem. Zu Recht wurde in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass Einkünfte aus Kapitalerträgen, also Aktienbesitz, wenn sie über die Haltezeit von einem Jahr im Prinzip erfolgten, steuerfrei waren. Das war sicherlich eine gewisse Ungerechtigkeit, die man nur über eine Vermögensteuer hätte abgreifen können, aber auch dieses Problem ist mittlerweile steuerseitig anders gelöst. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer macht sich auch hier die Vermögensteuer entbehrlich.
Ich kann hier zusammenfassend - ich habe versprochen, es kurz zu machen - den Antragstellern nur noch einmal empfehlen, die Finger davon zu lassen. Einer Ihrer Vorreiterinnen war die hessische SPD-Politikern Ypsilanti, die sich dafür maßgeblich ins Zeug gelegt hat; sie ist auf anderen Gebieten auch gescheitert, sie wäre vermutlich auch auf dem Gebiet der Vermögensteuer gescheitert. Das Argument, was Herr Huster hier schon gebracht hat, das muss sich der Antragsteller auch immer wieder sagen lassen. Als man Rot-Grün in Bundesverantwortung hatte, wäre Zeit genug gewesen, wenn man eine solche Steuer gewollt hätte, diese auch einzuführen. Die Frage bleibt offen, warum es damals nicht gemacht wurde. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kollegen, der uns vorliegende Mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2008 bis 2012 ist tatsächlich unter besonderen Vorzeichen zu sehen. Gemessen an seinen Vorgängern trifft er Aussagen, die wir uns vor drei Jahren hätten kaum vorstellen können. Wir wollen keine neuen Schulden mehr machen. Natürlich stimmt auch, dass vieles in diesem Plan heute unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Herr Dr. Pidde, sicherlich überlegenswert ist, aber Sie tun ja gerade so, als wenn die Landesregierung hier Ermessensspielraum hätte und einfach mal ihr eigenes Zahlenwerk aufschreiben könnte. Sie wissen ganz genau, dass das nicht der Fall ist, dass die Grundlagen, die Hard Facts, diese Zahlen von einer Arbeitsgruppe des
Bundes und der Länder ermittelt werden. Dass eine Mittelfristige Finanzplanung natürlich immer Risiken birgt und auch Ungenauigkeiten logischerweise, ich denke, das war zu allen Zeiten so. Da wird sich sicher auch bei dieser Mittelfristigen Finanzplanung nicht viel geändert haben.
Wenn Herr Kuschel hier sagt, dass die Aussetzung der Tilgung im Widerspruch wäre zu dem, was heute im Tagesordnungspunkt 1 beraten worden ist, da muss ich Ihnen ganz klar sagen: Entweder wissen Sie nicht, was Tilgungen sind und was Schulden sind, oder Sie tun hier ganz einfach so, als wenn Sie die Leute wieder verdummen könnten.
Man kann Tilgungen natürlich aussetzen, ohne dass man deswegen Schulden macht. Heute früh haben wir uns darüber unterhalten, keine neuen Schulden machen zu wollen. Wieso das ein Widerspruch ist, das müssten Sie schon mal erläutern. Aber das wollen Sie ja gar nicht erläutern, Sie wollen ja einfach immer Behauptungen, wie Sie das generell so machen, in die Welt stellen, die so stehen lassen so nach dem Motto: Es wird schon keiner widersprechen und alle glauben mir. Sie beklagen - und das meine ich für die Opposition insgesamt - generell immer, dass wir eine unsolide Finanzpolitik gemacht hätten. Die Aussage von Dr. Pidde - ich hatte sie mir irgendwo aufgeschrieben -, die CDU hat finanzpolitisch versagt, der widerspreche ich entschieden und es stimmt auch überhaupt nicht. Natürlich gibt es enorme Schulden, man kann aber doch nicht auf der einen Seite die enorme Schuldenlast beklagen und andererseits sich Plenarsitzung für Plenarsitzung und AusschussSitzung für Ausschuss-Sitzung mit neuen Ausgaben befassen und immer wieder Ideen haben, wo man noch Gesetzgebungswerk verändern kann, um noch mehr Geld auszugeben. Diese Forderung der Opposition ist so was von populistisch, das passt nicht zusammen. Natürlich können Sie ein Investitionsprogramm für Kommunen fordern, Sie können sich auch über die Höhe des Kommunalen Finanzausgleichs beklagen, Sie können aber nicht gleichzeitig fordern, dass wir als Freistaat dann auch noch irgendwo die Verschuldung senken können. Das geht nicht zusammen.
Ich denke, der Fraktion ist es gemeinsam mit der Landesregierung natürlich gelungen, einen vernünftigen Mittelweg zu finden. Sie wissen ganz genau, dass es nicht nur die positive wirtschaftliche Entwicklung war. Natürlich war es auch die positive wirtschaftliche Entwicklung nach Rot-Grün. Die Große Koalition hat zum Glück dazu beigetragen, dass in Deutschland wieder Beschäftigung entstanden ist, dass daraus Steuern entstehen. Dass damit die Einnahmesituation besser wird, ist klar. Aber ich kann
Ihnen auch mal eine ganze Reihe von Gesetzeswerken nennen, wo die CDU-Fraktion bewusst eingegriffen hat und auch Ausgaben gesenkt hat. Sie sind doch nie auf unserer Seite gewesen. Sie haben versucht, Plenum für Plenum da draußen Demonstrationen zu organisieren und den Leuten immer wieder zu erzählen, dass ihnen etwas genommen wird. Bei jeder Ausgabe, die hier auf den Prüfstand gestellt wird, fordern Sie das blanke Gegenteil, immer mehr und andererseits beklagen Sie unsolide Finanzpolitik. Das geht einfach nicht zusammen, meine Damen und Herren.
Um zu den Pensionslasten etwas zu sagen: Natürlich müssen diese Pensionslasten steigen, das wissen wir doch auch, dass wir, wenn man ein Berufsbeamtentum neu einführt, wie das in den neuen Bundesländern der Fall war, zunächst relativ wenig Versorgungsfälle haben. Wenn Sie da immer diese Mär sagen, wir hätten da überhaupt keine Vorsorge getroffen, auch das ist völliger Unsinn. Erstens: Solange wir in den Verschuldungsphasen waren, also ca. 1 Mrd. € pro Haushaltsjahr neu an Schulden gemacht haben, machte es doch gar keinen Sinn, einen speziellen Pensionsfonds zu füllen, den wir letztendlich auch nur über Schulden füllen können. Das ist doch finanzpolitisch völliger Blödsinn. Und in der Phase, wo dann der Schuldenabbau gelungen war und wir keine Neuverschuldung mehr hatten, da wurden selbstverständlich Pensionsrückstellungen getroffen. Sie wissen selbst genau, dass über 80 Mio. € erst in diesen Fonds wieder gekommen sind. Sie tun hier immer so, als wenn wir diese Probleme wegdrücken. Und wenn dann diese Gebietsreform - ich kann es schon gar nicht mehr hören - dazu führen soll, dass nun plötzlich entweder das Geld des Freistaats mehr wird oder uns die Zuweisungen an die Kommunen vielleicht nicht mehr so viel Geld kosten, dann müssen Sie doch ganz klar sagen: Wir machen Gebietsreform mit dem Ziel, den Kommunalen Finanzausgleich vom Volumen her zu senken. Dann haben Sie Einspareffekte, ansonsten haben Sie beim Land null Einspareffekte. Wo sollen denn die letztendlich herkommen, wenn Sie nicht diese Prämisse gleich sagen? Machen Sie die Gebietsreform aber mit der Senkung des Volumens des KFA, dann können Sie doch nicht auf der anderen Seite wieder fordern oder beklagen, dass wir im KFA zu wenig Geld hätten und dann noch mehr reinbringen sollen.
Ich sage hier jetzt abschließend noch mal deutlich: Mir ist durchaus bewusst, dass alles, was in diesen Papieren aufgeschrieben ist, natürlich mit sehr, sehr großen Risiken - das sage ich ganz klar - verbunden ist. Niemand weiß gegenwärtig, welche Zahlen bei den Steuereinnahmen zum Schluss wirklich kommen. Niemand weiß, wie sich die Arbeitslosigkeit entwi
ckelt. Ich glaube auch, wenn wir heute eine Kommission des Bundes und der Länder einsetzen würden, um diese Zahlen zu schätzen - ich halte auch selbst diese Schätzung nicht unbedingt für seriös, es weiß schlichtweg niemand. Nach Gesetz sind wir aber verpflichtet, eine Mittelfristige Finanzplanung vorzulegen, das heißt, die Landesregierung ist dazu verpflichtet. Ich kann an dieser Stelle nur sagen, man kann doch nur auf dieses Zahlenwerk aufbauen, das vorgegeben wird. Mit diesem Risiko werden wir wohl alle leben müssen. Natürlich, sobald neue Erkenntnisse da sind, sind diese auch in die Mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen. Es gibt überhaupt keinen Grund für dieses Tohuwabohu wegen dieser Mittelfristigen Finanzplanung. Wir werden auch aus diesem Problem herauskommen und ich bin sicher, dass wir uns in der Zukunft auch wieder ruhiger über dieses Problem verständigen werden. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, werte Kollegen, ich darf zunächst noch mal der Kollegin Pelke auch herzlich danken für die Schlussworte, die sie gefunden hat. Das war nämlich auch eins, was mir wichtig war noch mal zu sagen: Es ist der Eindruck entstanden durch die
sen Gesetzentwurf, als würden da nun massenweise Petitionen im Ausschuss behandelt werden, die aus parteipolitischem Blickwinkel völlig anders bewertet werden. Das ist nicht der Fall. Es macht aus meiner Sicht auch keinen Sinn, im Bericht unterschiedlichste Positionen darzustellen, die aus meiner Beobachtung so gut wie gar nicht auftreten. Aber auf einen zweiten Sachverhalt möchte ich auch noch hinweisen. Der Kollege Heym hat schon darauf hingewiesen, dass bei Einrichtung von kommunalen Petitionsausschüssen natürlich Kosten entstehen.
Ich betone aber auch, Gleiches gilt hier für den Landtag, wenn wir öffentliche Petitionen einführen. Wenn man ein Internetforum betreibt und dieses Internetforum nicht regelmäßig kontrolliert und dort nicht einen daran setzt, der das auch den ganzen Tag beobachtet, moderiert und - ich sage es jetzt einfach mal so - schwachsinnige, diskriminierende, rassistische oder sonstige unwürdige Einträge sofort verhindert, rausnimmt, dann kann das auch ein Armutszeugnis für diesen Landtag werden. Ein solches öffentliches Forum muss aus meiner Sicht zwingend kontrolliert werden. Da ich weiß, dass die Petitionsverwaltung mit ihren gegenwärtigen Aufgaben schon randvoll ist, muss sich dieser Landtag, wenn man es denn will, auch im Klaren darüber sein, dass das auch mit einem zusätzlichen Stellenbedarf seitens der Petitionsverwaltung verbunden ist. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kollege Höhn, Sie sind da leider einer Fälschung aufgesessen, dieses Zitat ist nicht von Kurt Tucholsky. Dieses Gedicht ist auch nicht von Kurt Tucholsky, es ist auch nicht in der „Weltbühne“ veröffentlicht worden, Sie müssen sich einfach mal kundig machen.
Frau Präsidentin, werte Kollegen, werte Gäste, Ausgangspunkt der Finanzkrise war die sogenannte Subprime-Krise in den USA. Das ist heute hier schon mal dargestellt worden. Herr Huster hat das zwar eben ein bisschen in Zweifel gestellt, ich möchte aber doch erst noch mal - obwohl in Ihrem Vortrag,
Herr Huster, so viele Punkte drin waren, ich muss dann auch aufpassen, dass ich auf alles Mögliche, was da so wirr geäußert wurde, auch noch eingehen kann - den zeitlichen Ablauf ein bisschen erläutern und ein paar Zusammenhänge insgesamt versuchen klarzustellen. Subprime-Krise - da steckt das Wort Subprime drin, das müssten wir vielleicht auch erst mal klären: Das sind Hypothekendarlehen, die es in Deutschland in dieser Form überhaupt nicht gibt. Die kann es in Deutschland auch nicht geben, weil wir seit Basel II ganz harte Bedingungen für die Kreditvergabe haben, die in den USA in dieser Form nicht so existieren. Das sind in der Regel private Hypothekendarlehen von überwiegend Kreditnehmern mit geringster Bonität. Das sind also Leute, die in Deutschland nie einen Kredit bekommen hätten. Das ist zunächst ja überhaupt erst mal gar kein Problem, denn solange diese Leute zahlen und die Kredite bedient werden, die Forderungen durch die Schuldner also erfüllt werden, entsteht kein Problem. Das ist in den USA über Jahre hinweg gut gegangen. Das lag daran, dass wir ein historisch niedriges Zinsniveau hatten und es lag auch daran, dass die Einkommen der Bevölkerung in den USA in den letzten Jahren gewachsen sind. Das Ergebnis, wenn sich gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen ändern, also die Zinsen z.B. steigen oder die Einkommen sinken, ist aber natürlich, dass dann solche Kredite mit der Zeit notleidend werden. Dieses Problem, dieses Risiko haben auch amerikanische Banken erkannt, dass so etwas ja passieren könnte. Was haben die amerikanischen Banken dann gemacht? Die haben Körbe, sogenannte CDOs gebildet, wo sie viele solcher Kredite in einem Korb zusammengefasst haben und diese Papiere waren dann an der Börse frei handelbar, ähnlich wie das auch Aktien letztendlich sind, waren viel leichter zu übertragen. Und diese CDOs wurden außerdem noch mit einem attraktiven Rating versehen, weil die Ratingagenturen gesagt haben, das Ausfallrisiko für eine Vielzahl solcher Kredite ist doch geringer als das Ausfallrisiko eines einzelnen Kredits. Vom Grundsatz her, auch erst einmal richtig überlegt, aber natürlich auch nicht bedacht dabei, was passiert, wenn gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen sich verändern. Bis dorthin ist das ein rein amerikanisches und angelsächsisches Problem. Diese Kredite, das sage ich noch einmal, gibt es in Deutschland nicht. Erst mit der Einführung dieser CDOs - und diese Frage haben Sie auch gestellt, Herr Huster, wie kam dieses Problem nach Deutschland, wie sind europäische Banken involviert gewesen: erst dadurch, dass sie diese CDOs gekauft haben, ähnlich wie Wertpapiere handelbar. Warum haben sie die gekauft? Weil die natürlich mit höheren Renditen...
Nein.
Weil die natürlich mit höheren Renditen versehen waren. Da gilt eben auch der alte Börsianerspruch „Gier frisst Hirn“. Da hat man natürlich an der Stelle auch zugelangt. Viele dieser, die da zugelangt haben, die Ersten, die da bekannt wurden, war die Sachsen LB beispielsweise, die Zweite die IKB, waren öffentliche Banken. Das ist überhaupt kein Problem, was man dem privaten Bankensektor allein anlasten kann, auch die hatten solche Papiere natürlich in Größenordnungen, aber die ersten, die in Schieflage kamen, waren nun mal die Landesbank in Sachsen und die IKB.
Die Frage war: Was passiert nun mit diesen angekauften Forderungen, wenn sie am Geldmarkt nicht mehr refinanzierbar sind? Die Folge ist, man muss Wertberichtigung machen, man muss Abschreibungen machen. Die Schieflage dieser Banken - das ist ja reichlich bekannt - hat dazu geführt, dass man eingreifen musste. Bis zu diesem Punkt sind das alles noch direkte Auswirkungen der Subprime-Krise. Das hat auch noch nichts mit der Hypo Real Estate zu tun. Dann stellt sich natürlich die Frage: Wie kam dann die Hypo Real Estate in Schieflage? Die Hypo Real Estate hat sicherlich auch solche CDO-Geschäfte gemacht, aber das war natürlich nicht das einzige Problem, was diese Bank hatte. Ich sage auch noch mal hier, zum dritten Mal nun, es sind andere Kreditvergabebedingungen, die bei dieser Bank herrschten; die Hypo Real Estate ist an sich ein gesundes aufgestelltes Unternehmen gewesen. Jetzt muss man in die Geschichte ein bisschen hineinschauen. Die Schieflage dieser Bank kommt von der DEPFA. Die DEPFA ist aber keine deutsche Bank mehr, sondern hat ihren Sitz mittlerweile nach Irland verlegt. Herr Huster, was meinen Sie wohl, warum diese Bank ihren Sitz nach Irland verlegt hat? Vermutlich weil wir in Deutschland so geringe Unternehmenssteuern haben, weil wir die noch anheben müssen, deswegen ist die DEPFABank nach Irland gegangen? Das beantwortet schon viel von Ihren wirren Äußerungen, die Sie hier an der Stelle zu Steuererhöhungen gemacht haben.
Die DEPFA ist übrigens 1922 mal als preußische Landespfandbriefanstalt gegründet worden, ist dann später die deutsche Pfandbriefanstalt geworden und war eine rein staatliche Bank, ist 1991 erst privatisiert worden, an die Börse gebracht worden und 2001 dann in zwei Bereiche aufgespalten worden, zum einen in die DEPFA-Bank Irland - das habe ich schon gesagt -, zum anderen in die Areal Bank mit Sitz in Wiesbaden. Erst im vergangenen Jahr, erst im Juli 2007, hat die Hypo Real Estate diese DEPFA überhaupt erworben, und zwar durch einen Aktientausch ist die DEPFA letztendlich als Notierung an der Börse eingestellt worden und es gab nur noch die Hypo Real Estate. Den Großteil der Risiken, die die Hypo Real Estate also hatte, hat sie sich über eine ausländische Bank, wo die deutsche Bankenaufsicht auch gar nicht zuständig ist, eingekauft erst im vergangenen Jahr. Das sollte man bei den ganzen Ausführungen ein bisschen berücksichtigen. Wie sich die Iren dazu verhalten und ein Sicherungspaket verabschiedet haben, was nun ihre eigenen Banken letztendlich betrifft, das ist auch schon sehr hinterfragenswürdig, denn die ganzen Jahre haben sie natürlich die Steuern der DEPFA, die in Irland veranschlagt wurde, gern genommen. Für die Sicherung soll jetzt aber der irische Staat plötzlich nicht mehr zuständig sein.
Was war aber nun das Problem dieser DEPFA? Die DEPFA hat ein eigentlich solides Kreditgeschäft gehabt. Man hat langfristige Verbindlichkeiten regelmäßig am Geldmarkt durch kurzfristige Geldmarktkredite refinanziert. Das ist ein Geschäft, das über Jahre funktioniert hat und das an sich auch überhaupt kein besonderes Risiko enthielt. Dieses Geschäft ist natürlich erst dann risikobehaftet geworden, als der sogenannte Interbankenmarkt zusammengebrochen ist. Warum ist dieser Interbankenmarkt zusammengebrochen? Das bedeutet also, Banken sind nicht mehr bereit, sich untereinander Kredite zu gewähren. Der ist durch einen Vertrauensverlust, was in Amerika auch seine Ursache hatte, weil viele Banken dort in Schieflage gekommen sind, auch in Europa leider zusammengebrochen. Was konnte man nun dagegen tun? Nun, das einzige, was die Bundesregierung getan hat, diese Sachen - und ich sage noch einmal, es ist zwar heute auch schon hier gesagt worden - durch Bürgschaften abzusichern. Und Bürgschaften sind kein Geld. Es bedeutet nur, wenn eine andere Bank diese Hypo Real Estate wieder Kreditlinien zur Verfügung stellt, dass im Falle des Ausfalls der Staat dafür aufkommen würde. Die Lösung des Grundproblems aller unserer Banken liegt übrigens - aus meiner Sicht zumindest - in der Herstellung des Vertrauens in die Finanzmärkte. Da hat die Bundesregierung nun in den vergangenen Tagen sehr viel versucht, um die
ses Vertrauen wieder herzustellen.
Richtig war es - ich sage es noch einmal -, diese Staatsbürgschaften zu geben und es haben sich ja auch Privatbanken daran beteiligt, weil es um mehr geht als um die Existenz eines Bankunternehmens. Hier geht es auch um das Vertrauen in den Finanzplatz Deutschland überhaupt. Deswegen, denke ich, ist es auch wichtig, dass der Staat hier an dieser Stelle eingegriffen hat.
Sie haben sich über diesen Satz: „Die Gewinne darf man nicht privatisieren und Verluste dann sozialisieren“ aufgeregt. Aber das ist doch auch hier überhaupt nicht passiert. Sie müssen sich mal einen Aktionär der Hypo Real Estate vorstellen, der vor cirka einem Dreivierteljahr das Papier für 50 € gekauft hat. Nach aktuellem Kurs erhält er jetzt im Moment so cirka 4,5 € noch dafür. Hat nicht auch hier der Eigentümer erhebliche Wertverluste hinzunehmen und sich damit an dem ganzen Problem auch ausreichend bereits beteiligt? Das muss man doch einfach auch mal zur Kenntnis nehmen, dass natürlich auch der Eigentümer - und das ist der Aktionär dieser Bank - erhebliche Lasten zu tragen hat.
Klar ist übrigens schon seit längerer Zeit gewesen, dass diese Blase an den Finanzmärkten sich irgendwann auch entladen wird, so wie die Börse nach obenhin zur Übertreibung neigt. Ich sage Ihnen auch ganz offen, mich persönlich hat die Übertreibung nach unten - und ich halte es für eine Übertreibung - auch überrascht. Aber das ist nun mal so, dass Märkte nicht unbedingt rational reagieren. Da gibt es diesen Spruch: „Die Baisse nährt die Base“ das heißt, also wenn es erst mal Probleme gibt und das Vertrauen weg ist, dann wird sich natürlich diese Krise von allein weiterentwickeln.
Auch heute hat sich ja der EZB-Chef, Herr Trichet, dazu geäußert und hat die Marktteilnehmer zur Vernunft aufgefordert. Denn die Realwirtschaft - und das ist eigentlich das Positive, was man hier feststellen muss - ist ja bisher relativ unproblematisch durch diese Probleme durchgekommen und es sind noch gar keine so großen Probleme aufgetreten.
In Amerika beginnt gegenwärtig die Earing Seasons und heute hat IBM beispielsweise, also ein Computerbauer, hervorragende Ergebnisse gemeldet. Auch das ist wieder ein Zeichen dafür, dass die Realwirtschaft offensichtlich besser aufgestellt ist, als wir das gegenwärtig noch vermuten. Es gibt also auch hier Grund zur Zuversicht.
Welche Rollen spielen nun die Banken, die unter der Aufsicht des Freistaats auch stehen. Es ist ja im Wesentlichen die Helaba. Im letzten Finanzausschuss ist darüber durch einen Vorstand der Helaba be
richtet worden. Die Sitzung war vertraulich. Es ist aber zumindest den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses bekannt und, ich denke, so viel kann man hier auch öffentlich sagen, dass die Helaba unter den Landesbanken eigentlich eine sehr gute Figur macht.
Das heißt nicht, dass nicht auch dort Wertberichtigungen erforderlich sind und es bedeutet vor allem auch nicht, dass wir ganz ohne Probleme durch diese Krise kommen werden, weil man sich natürlich in einem Risikoverbund mit den anderen Landesbanken befindet und wenn die in Größenordnungen Verluste schreiben, die Helaba sich dann auch innerhalb dieses Risikoverbundes beteiligt. Aber ich möchte Sie heute mal hier hören, wenn nicht die Sachsen LB durch die LBBW übernommen worden wäre, weil die in großer Schieflage ist, sondern wenn das die Helaba betroffen hätte. Sie würden doch hier Zeter und Mordio schreien und Sie nehmen es überhaupt nicht zur Kenntnis,
dass offensichtlich die Aufsicht des Finanzministeriums des Freistaats Thüringen über diese Helaba doch recht erfolgreich gearbeitet hat. An dieser Stelle darf man, denke ich, auch mal einen Dank in Richtung Landesregierung und natürlich auch in Richtung der hessischen Landesregierung aussprechen.
Der zweite Bereich - die Sparkassen: Die an sich langweiligen Kreditinstitute mit ihrem regionalen Geschäft, sehr breit Kundenorientiert aufgestellt - im Allgemeinen hatten die mit dem amerikanischen Markt sehr wenig zu tun. Ich will nicht ausschließen, dass es auch einzelne Sparkassen gab, die mal versucht haben, dort auch ein paar Geschäfte zu machen.
Ich denke, im Großen und Ganzen ist das kein Thema der Sparkassen gewesen. Trotzdem wird es auch in diesen Häusern mitunter Wertberichtigungen geben, denn wer zum Beispiel bestimmte Papiere, Genussscheine der IKB als Beispiel, erworben hatte, der hat natürlich dann auch erhebliche Verluste in seinen Bilanzen hinzunehmen. Es ist aber auf jeden Fall nicht so, dass man von einer Schieflage der Sparkassen sprechen kann. Nach meiner Überzeugung werden die Sparkassen die Gewinner dieser Krise sein, weil viele Kunden sich von Privatbanken abwenden, den Weg zu ihrer regionalen Sparkasse letztendlich finden. Selbst der Ausfall des Computersystems der Sparkassen an einem Tag vor einem Feiertag - das hat das Ganze noch komplizierter gemacht, weil natürlich Großeinkäufe am Wochenende
anstanden und viele auf das System zugreifen wollten - hat nicht dazu geführt, dass es zu Tumulten kam. Da kann ich mich nur bei unseren Bürgern bedanken, auch bei den Sparkassen bedanken, die mit Krisenmanagement auch eingegriffen haben. Ich weiß es von meiner heimischen Sparkasse, die über die Schalter dann sehr schnell auch ausgezahlt und die Bürger angesprochen haben, die Kunden beraten haben, so dass da gar keine Panikstimmung erst entstanden ist. Ich bin deswegen sicher, dass die Sparkassen die Gewinner sind, weil eine Geschäftsbank wie die Sparkasse in der Region verhaftet und regional kontrolliert ist und damit von diesen Auswirkungen der Kreditkrise der USA nicht so stark betroffen ist.
Welche Auswirkungen hat es nun für unsere Bürger, meine Damen und Herren? Ich denke, die Zusage der Bundeskanzlerin, dass die Spareinlagen sicher sind, war ein enorm wichtiger Schritt, denn Deutschland besitzt zwar ohnehin ein vorbildliches Einlagensicherungssystem aber dieses doppelte Vertrauen, auch noch einmal von staatlicher Seite ganz klar zu sagen, wenn denn das an Deckung nicht ausreichen sollte, was ohnehin existiert, tritt die Bundesrepublik Deutschland ein, sorgt dafür, dass wir als Bürger, wir sind ja alle als Bürger betroffen, auch Vertrauen haben können. Eines muss man den Bürgern aber auch sagen: Man wird sich in Zukunft - und heute früh haben wir sehr viel über Bildung hier in diesem Haus geredet - mit den Produkten des Finanzmarktes auch intensiver auseinandersetzen müssen. Was ich nicht verstehe, das soll ich nach Möglichkeit auch nicht kaufen. Es wird sich auch niemand in ein Auto setzen und versuchen loszufahren, ohne dass er sich mit den technischen Details dieses Fahrzeugs auseinandergesetzt und die Bedienungsanleitung gelesen hat.
Ich weiß schon, der IM Kaiser, der macht das wahrscheinlich, er hat ja mit irgendwelchen höheren Kräften immer wieder zu tun und wird gelenkt und geleitet von allein. Aber bei Finanzmarktprodukten ist es einfach so. Man erlebt das auch in den Talkshows, in denen dann auch Bürger teilweise auftreten, in den letzten Tagen immer wieder, die doch teilweise unwissend und blauäugig gewisse Anlageformen gewählt haben, die eigentlich für das, was sie ursprünglich wollten, von vornherein nicht geeignet waren.
Ich würde an dieser Stelle auch einfach noch einmal die Bürger auffordern: Wenn Sie bei solchen Produkten Fragen haben, trauen Sie sich, auch mit ihren Kundenberatern darüber zu sprechen, trauen Sie sich nachzufragen, und wenn Sie nach mehreren
Gesprächen immer noch das Gefühl haben, ich habe das Produkt immer noch nicht verstanden, dann lassen Sie es einfach sein und legen Sie Ihr Geld anders an!
In Großbritannien ist das übrigens völlig anders abgelaufen. Ich darf an das Beispiel Northern Rock auch noch einmal hier erinnern, wo die Kunden innerhalb von Tagen Panik bekommen haben und alle ihre Einlagen zurückwollten, so dass dem britischen Staat gar nichts anderes übrig blieb, als dort einzugreifen und diese Bank zu verstaatlichen. Übrigens wird das in den Ländern Amerika und auch in England viel lockerer gesehen. Es wird keine großen ideologischen Debatten über die staatliche Garantie oder Übernahme von Banken geben, so wie das bei uns der Fall ist. Da wird einfach gehandelt, wenn dort die Politik erkennt, dass es notwendig ist, und ich halte das auch für richtig.
Zu den Kollegen von den LINKEN möchte ich an der Stelle noch einmal ganz klar sagen: Das, was dort abgelaufen ist, ist ja keine Verstaatlichung, so wie Sie das die ganze Zeit propagiert haben. Da hat der Staat Aktien erworben oder der Staat hat sich über andere Papiere Sicherheiten geben lassen von diesen Banken, aber hat sie nicht einfach entschädigungslos enteignet und verstaatlicht, so wie Sie sich das immer vorgestellt haben. Man soll auch nicht Gleiches mit Ungleichem immer wieder vergleichen. Was kann man nun in der Zukunft tun, um solche Probleme nach Möglichkeit zu verhindern? Nun, ich denke, einiges ist schon geschehen und auch wenn es sich gegenwärtig am Aktienmarkt noch nicht niedergeschlagen hat, denke ich schon, dass auch dort die USA mit den vielen Schritten, die man gemacht hat, Vorreiter gewesen sind. Das Letzte, was in den vergangenen Tagen passiert ist, ist diese gemeinsame konzertierte Aktion gewesen, wo verschiedenste Zentralbanken die Leitzinsen erheblich gesenkt haben, Geld also billiger gemacht haben. In Amerika hat es eine Bereinigung gegeben, die Investmentbanken haben zum Teil ihre Geschäftsmodelle aufgegeben und werden jetzt reine Geschäftsbanken, wodurch das Risiko auch begrenzt wird. Ich denke, auch das, was man so am heutigen Tag - auch das Interview des Bundesfinanzministers zeigt es ja noch mal, auch in Europa wird man Schritte unternehmen.
Ich kann aber nur ganz klar sagen: Auch in Europa ist nicht alles gleich. Ich kann schon gut die Position der Franzosen verstehen, auch die Position der Belgier, der Niederländer verstehen, die so gern ein gesamteuropäisches Paket mit den Deutschen zusammen hätten. Die Probleme des deutschen Bankenmarkts sind bei Weitem nicht so groß, wie die des britischen oder französischen Bankenmarkts, und wenn es zum Schluss wieder dazu führt, dass
ein gemeinsames Konzept Deutschland zum Zahlmeister macht, kann ich davor nur warnen.
Herr Dr. Pidde, zu Ihnen auch noch ein paar Worte - ach, da hinten sitzt er -, Sie haben den CDU-Antrag als Schaufensterantrag bezeichnet. Rein inhaltlich haben Sie aber gegen diesen Antrag gar nichts gesagt. Das heißt also, dann war ja Ihre Rede auch nicht mehr als eine Schaufensterrede,
denn in den meisten Punkten haben Sie doch unserem Antrag Zustimmung signalisiert. Deswegen sollten wir die Probleme der Menschen - und das haben Sie in einem Nebensatz auch gesagt, die Leute reden halt im Moment über nichts anderes - schon ernst nehmen und deswegen halte ich das auch auf keinen Fall für einen Schaufensterantrag,
sondern es war wichtig, dass sich dieses Haus heute mit diesem Thema auseinandergesetzt hat.
Herr Huster, nun gibt es noch einige Probleme, wo ich etwas zu Ihnen sagen wollte, zu Ihren wirtschaftspolitischen Vorstellungen und da auch immer wieder die Ungleichverteilung von Vermögen. Das ist sicherlich so, die statistischen Zahlen werde ich auch nicht aus der Welt schaffen. Aber bitte nehmen Sie doch einfach mal zur Kenntnis, dass unser Steuersystem auch schon so ausgelegt ist, dass der, der überdurchschnittlich verdient auch überdurchschnittlich Steuern zahlt, nämlich auch diese 10 Prozent, die Sie kritisieren, die überwiegend die Spareinlagen haben, zahlen auch überwiegend die Steuerlast dieses Landes. Also eine Gerechtigkeit, ein Ausgleich ist doch über das Steuersystem schon gegeben. Und wenn Sie von den Problemen, die wir bei der Binnenkonjunktur haben, reden, da stimme ich Ihnen ja zu, aber die Kaufzurückhaltung der Menschen hat nicht zwingend etwas mit sinkenden Realeinkommen und weniger Geld zu tun, sondern auch hier hat es etwas mit Vertrauen zu tun. Vielleicht beschäftigen Sie sich einfach mal mit der Geschäftsentwicklung Ihrer einheimischen Sparkasse. Das sind nämlich die Banken, die auch den kleinen Mann, den Durchschnittsbürger bei sich haben, und die Spareinlagen unserer Sparkassen steigen auch von Jahr zu Jahr. Das muss doch Ursachen haben. Die Leute halten das Geld offensichtlich fest und das liegt an wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, an Unsicherheiten auch, so dass die Leute einfach Anschaffungen zurückstellen, weil jeder einfach sich Gedanken macht und nicht sicher ist, was wird morgen sein und wie wird es sich weiter entwickeln. Deswegen sage ich noch mal: Wichtig für jede Konjunktur ist Vertrauen in die Zukunft.
Was die PDS hier betreibt, das ist genau das Gegenteil. Sie verunsichern Menschen, Sie nutzen jede Gelegenheit, jedes Thema hier in diesem Haus und vor nichts scheuen Sie zurück, um Menschen zu verunsichern und damit letztendlich Krisenszenarien herbeizureden, von denen Sie hoffen, politisch zu profitieren. Deswegen verabscheue ich auch Ihren Antrag in dieser Form und kann meiner Fraktion nur empfehlen, diesen nicht zu unterstützen. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste, wie Herr Baumann richtig ausgeführt hat, ist das Gesetzgebungswerk, was wir heute hier auf der Tagesordnung haben, durch die Föderalismusreform erst an den Freistaat übergegangen. Sie haben auch schon richtig gesagt, Herr Baumann, wahrscheinlich ist mit diesem Kompromiss, der erzielt wurde, heute niemand mehr so richtig glücklich. Da darf ich aber hier auch ganz klar darauf verweisen, dass der Freistaat Thüringen immer eine andere Position vertreten hat. Wir waren gegen eine solche Regelung der Zuständigkeit der Länder. Aber wie das so bei Kompromissen ist, manche Ergebnisse muss man akzeptieren, auch wenn sie einem im Ergebnis nicht so richtig entgegenkommen und gefallen.
Wir regeln allerdings mit diesem Gesetz nicht nur die Landesbediensteten, wie das von meinen Vorrednern auch schon ausgeführt worden ist, sondern auch die kommunalen Beamten im Freistaat. Ich glaube, aus diesem Regelungsbedürfnis wird ein weiteres Problem sichtbar, denn die Tarifverhandlungen für die Bediensteten im öffentlichen Bereich - Bund und Kommunen - sind bereits abgeschlossen. Jeder kennt dieses Tarifergebnis. Ein Ergebnis von über 8 Prozent ist hoffentlich für den Landesbereich nicht zu erwarten, aber ich will den Tarifverhandlungen nicht vorausgreifen. Ich kann nur sagen, viele von Ihnen sind auch in kommunaler Verantwortung und wie die Kommunen unter diesem Tarifergebnis auch stöhnen, das sollten Sie vielleicht mal mit Ihren kommunalen Kämmerern besprechen. Trotzdem gilt natürlich an dieser Stelle auch, dieses Tarifergebnis für die Kommunen ist letztendlich hinzunehmen. Dass wir es in das Gesetz für die Beamten nicht übernehmen in dieser Form, liegt einfach daran, dass das Tarifergebnis für die Landesbediensteten gegenwärtig noch nicht vorliegt. Stellen Sie sich vor, wir wären der Forderung des Beamtenbundes nachgekommen und hätten eine Zahl - wie hoch auch immer -, die über diesen 2,9 Prozent liegt, die gegenwärtig geltendes Tarifrecht ist, in das Gesetz aufgenommen - wären dann überhaupt noch Tarifverhandlungen notwendig gewesen? Das wäre doch schon die unterste Mindestgrenze gewesen für Tarifverhandlungen. Da muss man den Gewerkschaften natürlich auch entgegenhalten, Tarifautonomie ist ein sehr hohes Gut in diesem Land und man sollte auch nicht durch solche maßlosen Forderungen die Beamtenbesoldung vor dem Tarifergebnis höher anpassen, als das gegenwärtig aus unserer Sicht sinnvoll ist, Tarifverhandlungen mit einem unteren Sockel von vornherein festlegen. Wozu brauchen wir dann überhaupt noch Gewerkschaften, wenn der Gesetzgeber das im Vorhinein schon regeln soll?
Meine Damen und Herren, die Probleme für die Kommunen - ich habe schon darauf hingewiesen - werden mit diesen über 8 Prozent sehr, sehr hoch werden. Ich will an dieser Stelle auch noch mal sagen, ich verstehe das Verhalten des Bundes nur zum Teil natürlich, denn der Bund ist in einer sehr komfortablen Situation. Dass er aber zulasten Dritter immer solche hohen Tarifabschlüsse macht, kann ich nicht ganz nachvollziehen, denn der Bund finanziert seinen eigenen Mehrbedarf aus den Mehrerlösen der Steuereinnahmen, den er aus den Beamten der Länder und der Kommunen letztendlich hat. Das heißt, der Bund hat grundsätzlich mit hohen Tarifabschlüssen überhaupt keine Probleme, weil sich für den Bund das Ergebnis der Tarifverhandlungen in der Regel immer selbst finanziert. Das war auch ein Grund, warum die Länder bei den Tarifverhandlungen ausgestiegen sind, denn man muss wissen, dass über 70 Prozent der Beamten nun mal in den Län
dern bezahlt werden müssen. Dass es nicht mehr hinnehmbar war, solche hohen Tarifergebnisse mitzutragen, hat auch damit etwas zu tun - und das ist auch von Herrn Baumann gesagt worden -, dass solide Finanzpolitik auch bedeutet, dass man nicht maßlos immer Personal auf Pump bezahlen kann.
Das ist übrigens, um jetzt zu den Anträgen der Opposition auch langsam zu kommen, eines Ihrer Grundfehler in Ihren Anträgen. Es fehlt grundsätzlich an Deckungsquellen. Sie schreiben zwar alle möglichen Verbesserungen dort rein, aber alle diese Verbesserungen kosten mehr Geld. Allein das geforderte Vorziehen der Anhebung um zwei Monate in diesem Jahr bedeutet ca. 5 Mio. €. Wo, bitte schön, ist die Deckungsquelle im Haushalt? Sie wollen solide Haushaltspolitik auch immer nach außen dokumentieren, dann gehört aber mindestens zu einem solchen Antrag dazu, woher das Geld dafür herkommen soll.
Ich denke, man kann streiten darüber, ob diese Verzögerung mit den zwei Monaten später gerecht ist. Natürlich, und das sage ich auch ganz klar, ist das für die Beamten eine Zumutung, die wir letztendlich machen. Aber ich darf an dieser Stelle auch mal daran erinnern, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes insgesamt, aber insbesondere auch die Beamten sich über öffentliches Geld finanzieren, das wir durch Steuern erst einmal einnehmen müssen. Im Freistaat Thüringen gilt eben, dass wir mit den eigenen Steuereinnahmen noch nicht einmal unser Landespersonal gegenwärtig bezahlen können. In diesem Gesamtrahmen muss man natürlich auch die Besoldung der Beamten letztendlich sehen. Die Angleichung des gehobenen und höheren Dienstes auf Westniveau, von dem Beamtenbund ja auch gefordert, kostet ca. 60 Mio. € jährlich. Auch das ist eine Summe, die gegenwärtig nicht - ich sage das auch deutlich - haushaltsmäßig zu verantworten ist.
Ich darf an dieser Stelle auch mal die Einkommen von Beamten nach dem Besoldungsgesetz, wenn es denn heute verabschiedet wird, in Vergleich oder in Relation setzen mit dem Durchschnittseinkommen, das in Thüringen erzielt wird. Das Einkommen eines 36-jährigen Steuerobersekretärs in der A 7 wird ab dem 01.07. etwa 2.300 € Brutto sein. Das ist über dem Durchschnittseinkommen, damit sage ich keineswegs, dass der Steuerobersekretär zu hoch bezahlt ist, aber man muss natürlich bei Besoldungen im öffentlichen Bereich schon auch ein bisschen auf die übrigen Bereiche der Wirtschaft schauen, wo diese Steuern bezahlt werden müssen, das Geld verdient werden muss, um auch unsere Beamten zu bezahlen.
Die andere Forderung - Arbeitszeit wieder von 42 auf 40 Stunden zu reduzieren: Sicher, Angestellte
sind auf diesem Gebiet auch besser gestellt. Ich habe aber trotzdem noch nicht festgestellt, dass der Run, Beamter zu werden, z.B. bei den Lehrern deswegen erheblich gelitten hätte. Die Lehrer sind in großer Euphorie und auch in großer Freiwilligkeit den Weg - und ich betone Freiwilligkeit - in Richtung Beamtenverhältnis gegangen, auch im Wissen, dass sie dort natürlich nicht mal dem Tarifrecht unterliegen, sondern...
Floating ist etwas ganz anderes, Floating ist wieder Tarifrecht, das sind die Angestellten, das hat mit der Beamtenbesoldung überhaupt nichts zu tun. Wenn man dazwischenruft, sollte man wenigstens ein bisschen was von der Sache verstehen.
Dieser Run in Richtung Verbeamtung der Lehrer ist ja sogar so abgelaufen, dass die Lehrer dieser Teilzeitverbeamtung zugestimmt haben. Da waren die Lehrer sogar der Überzeugung, dass es in den nächsten Jahren ein Personalproblem gibt dadurch, dass wir die demographische Entwicklung so haben, wie wir sie haben. Dass es dann ein gerichtliches Urteil zur Teilzeitverbeamtung gab - übrigens ein weiteres Risiko für den Haushalt, das uns natürlich auch verpflichtet, ein bisschen vorsorglicher bei Gesetzgebungsverfahren zu sein -, die als rechtswidrig erklärt wurde, ist ein Risiko auch noch einmal von ca. 80 Mio. €. Wer ein bisschen mitgerechnet hat, wir sind jetzt bereits bei über 150 Mio. €, was an Forderungen bzw. an Risiken im Bereich der Beamtenbesoldung besteht. Deswegen, denke ich, ist es an dieser Stelle einfach auch sachgerecht, einen völlig anderen Weg zu gehen, als Sie den fordern. Wir haben auch deswegen eine neue Qualität, weil wir dieses Beamtenbesoldungsgesetz sowieso regelmäßig novellieren müssen. Keiner von uns hier kennt das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder für die Angestellten der Länder. Dieses Ergebnis wird natürlich auch in die Beamtenbesoldung zu übernehmen sein. Ich sage auch ganz klar, es gibt hier die Zusage - und dieses Gespräch mit dem Beamtenbund gab es auch -, dass dieses nach Bekanntwerden des Tarifergebnisses auch für die Beamten übernommen wird. Das kann man aber natürlich auch im nächsten Jahr erst tun. Deswegen wird eine Novellierung des Gesetzes - das Gesetz wird also nicht befristet - auch Anfang nächsten Jahres stattfinden. Wir können natürlich keinen Termin nennen, weil wir den zeitlichen Ablauf der Tarifparteien gar nicht vorhersehen können. Ich hoffe aber, dass bis zum Jahresende alles umgesetzt ist und dann sind auch diese Ankündigungen,
die unser Fraktionsvorsitzender gemacht hat, sehr leicht umzusetzen. Ich sage also auch hier an dieser Stelle deutlich als Signal für junge Menschen, wir werden uns auch um junge, qualifizierte Anwärter kümmern müssen, dass die so schnell wie möglich die 100 Prozent bekommen, also ab 01.01. nächsten Jahres wird umgesetzt.
Wie wollen Sie denn das jetzt schon in ein Gesetzgebungswerk umsetzen, Sie wissen doch noch gar nicht, ob nicht die Tarifverhandlungen ergeben, dass auch die Bezüge der Auszubildenden im öffentlichen Dienst bereits angehoben werden. Es kann doch sein, dass wir eine ganz andere Bemessungsgrundlage haben und auch diese Bemessungsgrundlage müsste dann im Gesetz wieder geändert werden. Das heißt, wir müssen sowieso im nächsten Jahr dieses Gesetz anfassen. Deswegen noch einmal: Die Zusage an den Beamtenbund gilt, so wie das in dem Gespräch gemacht worden ist. Das Gesetz wird allerdings nicht befristet. Es wird zügig zu Beginn des nächsten Jahres das Tarifergebnis für die Beamten umgesetzt werden.
Herr Hahnemann, zu Ihren Ausführungen muss ich auch noch kurz ein paar Worte sagen: Ich habe einiges überhaupt nicht nachvollziehen können, zum Beispiel Thema Ministerbesoldung, aber vielleicht können Sie mir dann auch noch mal individuell weiterhelfen. Wie Sie auf 6 oder über 6 Prozent - ich habe die Zahl nicht mehr genau in Erinnerung - mehr kommen, bleibt mir ein Rätsel. Ich sage Ihnen deutlich, es gibt 2,9 Prozent wie bei den Beamten generell. Dass Sie in Ihrem Antrag die B 11 stehen haben und die CDU dort aber die B 10 drinhat, das ist doch als sachlicher Unterschied schon völlig ausreichend, warum Ihr Antrag keine Mehrheit gefunden hat. Und Sie tun jetzt an dieser Stelle so, als hätten wir denselben Antrag geschrieben wie Sie und nur, weil er von Ihnen kam, wäre er abgelehnt worden. Ich weiß gar nicht, wie Sie zu solchen Überlegungen kommen. Sie müssen einfach den Antragstext lesen und dann werden Sie feststellen, dass es sich dabei natürlich von allein beantwortet. Natürlich macht es sich auch gut, von diesem Pult aus zu verkünden, die Thüringer Minister bekommen über 6 Prozent mehr. Sie sollten aber dann schon begründen, wie Sie auf solche Zahlen kommen, wenn Sie solche Behauptungen aufstellen.
Ich möchte abschließend noch sagen: Für die CDUFraktion ist es wichtig, ein Signal in Richtung Beamte zu geben. Es soll relativ schnell Sicherheit kommen, deswegen waren wir eines der ersten Bundesländer, die überhaupt ein solches Besoldungsgesetz vorgelegt haben. Natürlich hätte man auch erst warten können, was andere vorlegen. Aber warum soll
man nicht auch mal selbst in die Initiative gehen? Die Beamten, und das sage ich auch deutlich, können sich darauf verlassen, dass die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes so schnell wie möglich dann auch in neues Recht übernommen werden. Ich darf an dieser Stelle auch sagen, wenn sich Parteien, die zum Beamtenstatus generell eine völlig andere, strittige Position haben - die kann man ja haben -, sich dann für die Besoldungserhöhung der Beamten einsetzen, müssten sie sich selber mal die Frage stellen, ob sie sich damit nicht langsam lächerlich machen und unglaubwürdig sind. Man kann nicht auf der einen Seite den Beamtenstatus infrage stellen und auf der anderen Seite so tun, als wäre man der Retter der Gerechten.
Ich denke, schon das Stichwort „verhungern“, das ist natürlich gut, Herr Blechschmidt. Die Beamten in Thüringen werden nicht so besoldet, dass sie nun am Hungertuch nagen. Ich kann Ihnen auch ganz klar sagen, die Mehrheit der Beamten, mit denen ich gesprochen habe - und ich bin übrigens sogar mit einer Beamtin verheiratet, um Ihnen das einmal zu sagen, deswegen habe ich diese Diskussion auch strittig zu Hause manchmal -, wissen schon, dass sie bei dieser Landesregierung und bei der CDU-Fraktion besser aufgehoben sind, als wenn sie Ihren Versprechungen folgen würden. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kollegen, werte Gäste auf der Tribüne, ich darf, bevor ich zum eigentlichen Bericht komme, dem Be
richt einige Vorbemerkungen voransetzen. Zunächst geht mein Dank an alle Kollegen, die in diesem Ausschuss auch im vergangenen Jahr dazu beigetragen haben, dass eine überaus angenehme Arbeitsatmosphäre geherrscht hat. Ich möchte die Kolleginnen, angefangen mit Frau Kollegin Pelke, Frau Kollegin Wackernagel, Frau Kollegin Döllstedt, Frau Kollegin Sedlacik, aber natürlich auch die Herren, Herr Kollege Wetzel, Herr Kollege Heym und natürlich Herr Kollege Nothnagel, Herr Kollege Kölbel noch mal alle namentlich erwähnen, damit jedem hier im Hause bewusst ist, welche Kollegen sich diesen umfangreichen Aufgaben im Petitionsausschuss stellen.
Als zweite Vorbemerkung möchte ich aber auch meinen Dank an die Verwaltung, die diesen Ausschuss betreut, richten. Ich denke, die Vielzahl und vor allen Dingen auch die Vielfalt an unterschiedlichen Problemen, die in diesem Ausschuss zu beraten sind und wo wir versuchen, immer den Bürgern zur Seite zu stehen, verlangen auch sehr viel Sachkenntnis, viel Vorarbeit. Dafür auch mein herzlicher Dank!
Als nächste Vorbemerkung vielleicht auch noch ein Hinweis: Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags ist ein sehr modern arbeitender Ausschuss. Vor circa zwei Wochen fand eine gemeinsame Sitzung der Petitionsausschussvorsitzenden des Bundes und der Länder in Dresden statt. Da haben wir festgestellt, dass wir mit unserem Bearbeitungsverfahren, bei dem wir schon sehr viel auf elektronischem Weg bearbeiten, doch einer der modernsten Ausschüsse sind. Andere Landtage haben schon signalisiert, dass man sich für unser Arbeitssystem interessiert. Wir konnten mit diesem Verfahren eine Unmenge an Papier einsparen. Ich denke, auch das ist ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Ich denke, wir sind vielleicht in anderen Ausschüssen auch in Kürze in der Lage, da etwas mehr auf elektronischem Weg zu arbeiten.
Ich freue mich, Ihnen heute gemäß § 103 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags den Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses des vergangenen Jahres 2007 geben zu können.
1.097 Petitionen wurden 2007 an unseren Ausschuss gerichtet. Das sind 165 Petitionen mehr als im Jahr zuvor. Neben den neuen Petitionen hatte der Ausschuss aber auch noch 703 Petitionen aus den Vorjahren und damit insgesamt 1.800 Petitionen zu bearbeiten.
In 12 Sitzungen hat der Petitionsausschuss 1.376 Petitionen beraten. 1.170 Petitionen wurden dabei abschließend beraten.
Der Petitionsausschuss konnte 150-mal feststellen, dass der Petition entsprochen wurde. Das sind ca. 13 Prozent aller abschließenden Entscheidungen. In 60 Fällen, ca. 5 Prozent der Entscheidungen, konnte dem Anliegen der Petitionen teilweise entsprochen werden. Durch Auskunft nach Aufklärung der Sach- und Rechtslage konnte der Ausschuss 624-mal, das sind ca. 52 Prozent der Entscheidungen, zur Lösung der Probleme beitragen.
Die meisten Petitionen betrafen die Rechtspflege. An erster Stelle stand hier wie im Vorjahr der Strafvollzug. An zweiter Stelle standen die Petitionen zum Bereich Arbeit, Soziales und Gesundheit. Ein Schwerpunkt bildete dort die Grundsicherung für Arbeit Suchende. An dritter Stelle standen kommunale Angelegenheiten, wobei wiederum die Kommunalabgaben und dabei insbesondere die Straßenausbaubeiträge, Herstellungsbeiträge für Abwasser und Abwasserbeseitigungsgebühren und Beschwerden über die Arbeitsweise kommunaler Behörden Schwerpunkte waren.
Das können Sie detailliert dem schriftlichen Arbeitsbericht des Petitionsausschusses entnehmen, der mit der Unterrichtung der Präsidentin vom 29.04.2008 in Drucksache 4/4065 als Broschüre verteilt wurde und einen umfassenden Überblick über die Tätigkeit des Ausschusses gibt.
Mit der heutigen Berichterstattung sollen ausgewählte Punkte der Ausschussarbeit dargestellt werden. Lassen Sie mich zunächst auf das Thüringer Petitionsgesetz eingehen, das im Petitionsausschuss federführend beraten wurde und am 01.06.2007 in Kraft getreten ist.
In dem neuen Petitionsgesetz wurden nicht nur die Vorschriften des alten Petitionsgesetzes und der Geschäftsordnung des Landtags zusammengeführt, sondern auch neue, einem wirksamen Petitionswesen dienende Regelungen eingeführt.
Petitionen können jetzt über das Internet an den Landtag gerichtet werden. Auch in diesem Bereich haben wir uns also den modernen Medien geöffnet. Um das Petitionsverfahren zu verkürzen, kann sich der Petitionsausschuss nun auch direkt an die betroffene Stelle wenden.
Wenn die Landesregierung einem Ersuchen des Ausschusses nicht nachkommt, kann der Petitionsausschuss beschließen, dass der Bericht der Landesregierung zu dem Ersuchen des Petitionsausschusses in einer Sitzung des Landtags beraten wird.
Den Text des neuen Petitionsgesetzes und eine Kommentierung ausgewählter Vorschriften finden Sie im schriftlichen Arbeitsbericht.
Mündlich wurden im Jahr 2007 18 Prozent der Petitionen vorgetragen. Das sind 5 Prozent mehr als im Jahr davor. Der Petitionsausschuss erleichterte die mündliche Petition mit 19 Bürgersprechstunden. Diese finden turnusgemäß in allen Regionen des Landes, aber auch hier im Landtag statt.
Die vom Petitionsausschuss als Unterausschuss gebildete Strafvollzugskommission besuchte im Jahr 2007 die Jugendstrafanstalt Ichtershausen, Zweiganstalt Weimar, die Justizvollzugsanstalten Tonna und Untermaßfeld sowie die forensische Psychiatrie im Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Hildburghausen und das Ökumenische Hainichklinikum Mühlhausen.
Insgesamt fanden im Jahr 2007 10 Sitzungen der Strafvollzugskommission statt.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss und dem Bürgerbeauftragten wird seit dem 01.06.2007 durch das Thüringer Gesetz über das Petitionswesen vom 15. Mai 2007 und das Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten vom 15. Mai 2007 geregelt. Hiernach behandelt der Bürgerbeauftragte nur noch Bürgeranliegen, die keine Petitionen sind. Petitionen leitet der Bürgerbeauftragte an die zuständigen Stellen oder den Landtag weiter. Ausgenommen sind Bitten, die auf eine Auskunft gerichtet sind. Demgemäß leitete die Bürgerbeauftragte dem Petitionsausschuss im Jahr 2007 50 Petitionen zu. Der Petitionsausschuss kann der Bürgerbeauftragten nach § 8 Abs. 2 Thüringer Petitionsgesetz Aufträge erteilen. Im Jahr 2007 waren das insgesamt sechs.
Lassen Sie mich nun auf zwei Massenpetitionen eingehen, die 2007 an den Landtag gerichtet wurden. Massenpetitionen sind Petitionen, bei denen sich mindestens 50 Personen mit dem gleichen Anliegen durch gleichlautende Zuschriften oder Unterschriften an den Landtag wenden. Mit der einen Massenpetition haben sich ca. 720 Bürger aus Zeulenroda-Triebes, Langenwetzendorf, Auma, Hohenleuben, Langenwolschendorf, Leitlitz, Muntscha, Krölpa und vereinzelt aus anderen Orten gegen die Einführung einer Niederschlagswassergebühr im Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda gewandt.
Der Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda wurde wegen der Verhältnisse im Verbandsgebiet von der Rechtsaufsichtsbehörde aufgefordert, eine Niederschlagswassergebühr einzuführen.
Der Petitionsausschuss informierte die Petenten durch Pressemitteilung darüber, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. das Äquivalenzprinzip nach der Rechtsprechung die Einführung einer Niederschlagswassergebühr erfordern, wenn der An
teil durch Gebühren zu deckender Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung mehr als 12 Prozent der gesamten Entwässerungskosten ausmacht. Außerdem erfordert das Prinzip der Typengerechtigkeit eine gesonderte Abrechnung der Niederschlagswasserbeseitigung, wenn mehr als 10 Prozent der Grundstücke im Satzungsgebiet von der typischen Bebauung abweichen und deshalb nicht mehr von einer homogenen Bebauung ausgegangen werden kann. Mit der Niederschlagswassergebühr sollen diejenigen entlastet werden, die wenig oder gar kein Niederschlagswasser in den Abwasserkanal einleiten.
Weiter hat der Petitionsausschuss die Petition dem Innenausschuss sowie dem Ausschuss für Naturschutz und Umwelt als Material überwiesen, damit die zuständigen Fachausschüsse die Petition zum Anlass nehmen können, sich mit dem Thema Niederschlagswassergebühr zu befassen.
Die zweite Massenpetition mit ca. 130 identischen Zuschriften von Bürgern aus Bittstädt, Neusiß und vereinzelt aus anderen Orten war auf die Änderung des im Thüringer Kommunalabgabengesetz verwendeten Begriffs „Besondere Vorteile“ gerichtet. Der Petitionsausschuss hat die Massenpetition wegen der von den Petenten geforderten Änderungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes den Fraktionen des Landtags zur Kenntnis gegeben, denn es obliegt den Fraktionen, über entsprechende Gesetzesinitiativen zu entscheiden.
Nun zu einigen Petitionen im Detail. Mit ca. 300 Unterschriften haben Bürger aus Schönbrunn und anderen Orten beanstandet, dass das Landesverwaltungsamt einen Bebauungsplan der Gemeinde Schleusegrund nicht genehmigt hat. Der Bebauungsplan soll neue Bauplätze schaffen und die nachträgliche Genehmigung von zwei Wohnhäusern ermöglichen, die durch die Erweiterung und Umnutzung von Wochenendhäusern entstanden sind.
Das Landesverwaltungsamt begründete seine ablehnende Entscheidung damit, dass der Bebauungsplan nicht mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung vereinbar sei. Die Petenten bestritten dies. Der Bebauungsplan entspräche aus ihrer Sicht der Siedlungsstruktur der Gemeinde. Die Bebauung an den Hängen sei für den Schleusegrund nicht untypisch.
Wegen der strittigen Umstände beschloss der Petitionsausschuss, eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Im Ergebnis der Ortsbesichtigung konnten wir das Landesverwaltungsamt davon überzeugen, dass eine Bebauung an Hängen im südthüringischen Raum tatsächlich nicht untypisch ist. Das Landesverwaltungsamt kündigte an, der Gemeinde Hinweise
zu geben, unter welchen Voraussetzungen der Bebauungsplan genehmigt werden kann.
Das ist Realität, ja.
Der Wechsel auf das Gymnasium nach der Klassenstufe 7 soll zukünftig in Einzelfällen ermöglicht werden.
Eine andere Petition wurde aus dem Bereich Ostthüringen an den Landtag herangetragen. Die Tochter der Petentin besuchte die Klassenstufe 7 einer Regelschule. Wegen ihrer guten Leistungen befürworteten die Eltern einen Wechsel auf das Gymnasium und erklärten sich auch mit einer möglichen Wiederholung der Klassenstufe 7 einverstanden.
Das zuständige Staatliche Schulamt verwies die Petenten auf die entsprechenden Bestimmungen des Thüringer Schulgesetzes bzw. der Thüringer Schulordnung. Danach können lediglich Schüler aus der Klassenstufe 4 der Grundschule sowie aus den Klassenstufen 5 und 6 bzw. 10 der Regelschule auf das Gymnasium übertreten. Da die Tochter der Petenten bereits die Klassenstufe 7 besuchte, kam ein Übertritt nach der 7. Klasse nach Auffassung des Schulamtes nicht in Betracht.
Das Schulamt bot dem Petenten deshalb an, nach § 55 Abs. 4 der Thüringer Schulordnung die Tochter in die Klassenstufe 6 zurücktreten zu lassen. Im Ergebnis dieses Vorschlages hätte die Tochter die Klassenstufe 6 der Regelschule erneut besucht, die sie aber schon erfolgreich absolviert hatte, und hätte dann in Klassenstufe 7 des Gymnasiums übertreten können. Dies erachtete der Petitionsausschuss nicht als sachgerecht. Seiner Auffassung nach umfasst der vom Gesetzgeber vorgesehene Wechsel von Klasse 6 der Regelschule in Klasse 7 des Gymnasiums auch der Möglichkeit, von Klasse 7 der Regelschule in Klasse 7 des Gymnasiums zu wechseln. Ich sage hier auch noch einmal, es macht natürlich auch pädagogisch viel mehr Sinn am Gymnasium, wenn man schon ein Jahr verliert, die Klassenstufe 7 zu wiederholen als die erfolgreich bestandene Klassenstufe 6 an der Regelschule noch einmal zu wiederholen. Wir waren der Auffassung, das Gesetz kann nicht nur nach seinem Wortlaut, sondern auch nach seinem Sinn und Zweck ausgelegt werden, denn der Gesetzgeber hat ja eindeutig die Möglichkeit eröffnet, in die Klassenstufe 7 des Gymnasiums zu wechseln.
Die Landesregierung hat zugesagt, zu prüfen, inwieweit zukünftig Möglichkeiten geschaffen werden, um in Einzelfällen auch einen späteren Übertritt zu ermöglichen.
Nächstes Problem: Tilgungsraten für ein Eigenheim gehören nicht zu den Kosten für Unterkunft und Heizung. Nach dem Willen der Petenten, die ALG II erhalten, sollte die zuständige ARGE auch Tilgungsraten für Eigenheime in Höhe von monatlich 369 € übernehmen. Die ARGE lehnte den Antrag nach der Auffassung des Petitionsausschusses zu Recht ab. Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten gemäß § 22 SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung. Zu diesen Kosten gehören bei einem Eigenheim bzw. einer Eigentumswohnung auch die damit verbundenen Belastungen, wie zum Beispiel angemessene Schuldzinsen. Nicht dazu gehören jedoch Tilgungsraten, mit denen letztendlich Vermögen aufgebaut wird, denn das SGB II sieht als Zweck des ALG II ausschließlich die Unterstützung der Erwerbstätigkeit und die Sicherung des Lebensunterhalts vor. Der Aufbau von Vermögen kann nicht Aufgabe der Allgemeinheit sein. Deshalb werden Tilgungsraten, im Unterschied zu Zinsen, nicht übernommen.
Ein nächstes Problem war ein Streit wegen einer fehlenden Hauswand. Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte verlangte vom Bauordnungsamt, dass es den Nachbarn und Eigentümer der anderen Haushälfte veranlasst, die Schallisolierung an der gemeinsamen Hauswand zu verstärken.
Das Haus des Nachbarn wurde 1930 an das 1929 erbaute Haus des Petenten gebaut. Die Baugenehmigungen für die Häuser sahen vor, dass jeder der Nachbarn eine 12 cm starke Grenzwand zu errichten hat. Im Nachbarhaus wurde jedoch keine Grenzwand eingebaut. Der Petent geht deshalb davon aus, dass sein Nachbar verpflichtet ist, die Grenzwand zu errichten oder für ausreichenden Schallschutz zu sorgen. Er forderte den Nachbarn daher auf, den Schallschutz an der Grenzwand zu erhöhen. Vom Bauordnungsamt verlangte er, in diesem Sinne für ihn tätig zu werden.
Das hat das Bauordnungsamt nach der Auffassung des Petitionsausschusses zu Recht abgelehnt, denn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, bei der das Bauordnungsamt zum Einschreiten verpflichtet wäre, sind die nachbarlichen Geräusche, die wegen der dünnen Hauswand bei dem Petenten zu hören sind, sicherlich nicht.
Soziale Staffelung von Kindergartengebühren: Eine Familie mit vier kindergeldberechtigten Kindern beanstandete, dass bei der Staffelung der Kindergartengebühren nur die beiden Kinder berücksichtigt werden, die den Kindergarten besuchen und das
Einkommen unberücksichtigt bleibt.
Die Elternbeiträge sind nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz entweder nach dem Einkommen der Eltern und der Anzahl der Kinder oder dem Einkommen der Eltern oder der Anzahl der Kinder zu staffeln.
Ob der Landesgesetzgeber aufgrund von Bundesrecht verpflichtet gewesen wäre, die Elternbeiträge so zu regeln, dass die Elternbeiträge kumulativ nach der Kinderzahl und dem Einkommen zu staffeln sind, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Deswegen ist auch nicht geklärt, ob es nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz zulässig ist, die Elternbeiträge nur nach der Kinderzahl zu staffeln. Der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt in seiner Mustersatzung für die Erhebung von Kindergartengebühren, die Gebühren kumulativ nach der Anzahl der Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, und dem Einkommen zu staffeln.