Protokoll der Sitzung vom 11.11.2004

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, man müsste fast meinen, dass uns jetzt die PDS die Demokratie beibringen will. Herr Kuschel, das ist doch genau das, was Sie immer so draufhaben und meinen, Sie müssen immer alle anderen belehren. Sie müssen sich nur einmal daran gewöhnen, dass der Wähler in diesem Land entschieden hat, wie sich dieses Parlament zusammensetzt. Und da müssen Sie sich daran gewöhnen, dass sich natürlich auch die entsprechende Mehrheitsfraktion artikuliert und sich auch entsprechend darstellt und sich natürlich auch erlaubt, eigene Meinungen zu haben und nicht die Meinung hat, wo nun gerade einmal die PDS meint, dass sie die richtige ist. Oder der fleißige Herr Gentzel, wo bekannt ist, wie unheimlich fleißig er ist und arbeitet.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Keine Verunglimpfung.)

Verunglimpfung - er hat doch uns vorhin verunglimpft. Sie haben es doch mitbekommen. Das ist doch keine Art und Weise, sich hier hinzustellen und zu sagen, dass wir im Ausschuss nichts machen würden. Es ist nicht meine Art und Weise,

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Es ist noch nicht 11:11 Uhr.)

hier aus dem Ausschuss zu berichten. Ich möchte einfach auch das Präsidium auffordern, da ein bisschen mehr hinzuschauen. Das ist doch langsam eine Unsitte, dass die Ausschüsse hier ausgebreitet werden und keiner hier einschreitet. Dafür haben wir nämlich Ausschussarbeit, wo die Dinge auch offen ausgetragen werden können.

(Beifall bei der CDU)

Solche Diffamierung sollte man gar nicht erst anfangen. Deswegen gehe ich jetzt wieder schön nach unten, Herr Kollege Gentzel, und werde das nicht weiter verfolgen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie uns beibringen wollen, was nun die gute oder die schlechtere Demokratie ist, ich kann Ihnen sagen, warum wir das nicht überwiesen haben. Ganz bewusst haben wir es nicht überwiesen, nicht, weil wir Angst haben vor der Debatte, sondern weil wir diese Debatte schon zigmal geführt haben. Das ist nicht

das erste Mal, dass wir die geführt haben. Gut, da können Sie sagen, da können wir sie auch noch einmal führen, aber wir haben keinen neuen Erkenntnisstand.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Weil Sie mit uns nicht reden.)

Wir haben gerade in der Erarbeitung der Kommunalordnung sehr intensiv mit den Kommunalen darüber geredet. Wir haben zig Anhörungen dazu gemacht und es ist uns immer wieder bestätigt worden, dass wir eine gute Kommunalordnung haben und ein gutes Kommunalwahlgesetz und dass die Dinge hervorragend im Land laufen. Das müssen doch selbst Sie mitbekommen haben, wie es im Land auf der kommunalen Ebene läuft. Dort läuft es nämlich hervorragend.

(Beifall bei der CDU)

Und deswegen: Warum soll man das, was hervorragend läuft, nun laufend einer Veränderung unterziehen? Wir brauchen Kontinuität auch bei unseren Kommunen vor Ort. Es wird auch nicht anders, Herr Bärwolff und Herr Kollege Hauboldt, wenn Sie sich hier vor stellen und die alten Dinge immer wieder ablesen. Mehr haben Sie nicht gemacht, Sie haben nur die alten Dinge wieder aufgewärmt und hier wieder vorgetragen.

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Mehr machen Sie auch nicht.)

Ich lese nicht ab wie Sie Ihre vorgeschriebenen Reden, die Sie uns hier immer wieder zu Gehör bringen.

(Beifall bei der CDU)

Das ist eben so, wenn man das von den Mitarbeitern vorgeschrieben bekommt.

(Unruhe bei der PDS)

Wir haben uns dazu klar geäußert und deswegen wiederhole ich das nicht alles, mit den so genannten Scheinkandidaturen. Ich könnte auch Ihren Herrn Harzer anführen, wo Sie vorhin die Zahlen aufgeführt haben. Ihren Herrn Harzer sollten Sie nicht vergessen. Wenn es Ihnen gerade einmal nützt vor Ort, dann wird sie eben einmal mitgemacht, und wenn es dann einmal nicht nützt, dann wollen Sie auf die andere Seite springen. Aber das sind wir bei Ihnen gewöhnt.

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, PDS: Wenn Sie das verhindern wollen, müssen Sie eben zustimmen.)

Und zu dem jungen Herrn Kollegen Bärwolff, Sie sprachen das vorhin an mit den Wahlergebnissen, mit den 54 Prozent und 46 Prozent. Überlegen Sie einmal, Sie sind bei den 46 Prozent dabei.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Was soll denn das?)

Ich will nur - Herr Kollege Gentzel, eine große Bitte -, dass wir so viel Respekt haben - und wir kennen uns nun auch schon ein paar Jährchen -, dass wir uns intensiv mit dieser Materie auseinander gesetzt haben. Ich bitte Sie, Herr Kollege Gentzel - ehemaliger Fraktionsvorsitzender, jetzt Innenpolitiker -, wir sollten diesen kollegialen Stil weiter gemeinsam pflegen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben die Argumente alle ausgetauscht und deswegen wiederhole ich Sie nicht.

Wir bleiben dabei, dass die entsprechende Gesetzlichkeit, wie wir sie haben, sich in Thüringen bewährt hat. Wir haben auch keine Angst vor der Jugend oder dass wir der Jugend nichts zutrauen. Da oben sitzen - Gott sei Dank - viele junge Menschen. Es gibt auch viele Jugendparlamente und alles, was es so in den Gebietskörperschaften gibt, mit wechselndem Erfolg, muss man auch sagen. Sie wissen genauso gut wie wir, das geht schnell einmal ein Jahr gut und dann sind sie wieder ein paar Jahre verschwunden. Aber nichtsdestotrotz - und ich gehe nicht noch einmal auf die "16 Jahre und Motorrad fahren" und das alles ein -, die Argumente sind alle ausgetauscht. Wir bleiben dabei, wir überweisen natürlich nicht, weil wir das das letzte Mal schon gesagt haben. Wir sind der festen Überzeugung, wir haben gute Gesetze und dabei bleiben wir. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, PDS: Da bin ich aber enttäuscht, Herr Fiedler.)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Es ist ein Antrag gestellt worden auf Ausschussüberweisung. Wir stimmen als Erstes darüber ab. Wer ist für die Ausschussüberweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das ist eine Mehrheit, die gegen die Ausschussüberweisung ist. Wir können zählen, aber die Mehrheit ist gegeben. Wir haben schon abgezählt vorher.

(Zwischenruf Abg. Ohl, SPD: Zählen!)

(Heiterkeit und Beifall bei der PDS)

Die Mehrheit für die Ablehnung ist gegeben.

Wir kommen damit zur nächsten Abstimmung. Das ist die Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer ist für den Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt, Tagesordnungspunkt 4

Thüringer Gesetz zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/201 - Vorlage 4/81 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 4/313 dazu: Entschließungsanträge der Fraktion der PDS - Drucksachen 4/345/346 ZWEITE BERATUNG

Berichterstatter ist der Abgeordnete Gerstenberger. Bitte, Herr Gerstenberger.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 8. Oktober 2004 ist der o.g. Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 2. Sitzung am 8. Oktober, in seiner 3. Sitzung am 28. Oktober und in seiner 4. Sitzung am 3. November 2004 beraten und eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Zu Beginn der Beratung beschloss der Ausschuss einstimmig gemäß § 78 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung, die Teilnahme von Mitgliedern der übrigen Fachausschüsse für die gesamte Beratung des Thüringer Gesetzes zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften, Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/201, mit beratender Stimme zuzulassen. Für die neuen Landtagsmitglieder als Information: Das ist allgemein üblich, um auch den Fachabgeordneten im Ausschuss die Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen, da es nur zur Überweisung des Haushaltsplans an den Haushaltsund Finanzausschuss gekommen ist. Bisher war es auch so, dass es nur diese Überweisung an diesen Ausschuss gab.

In der sich anschließenden Grundsatzaussprache wurde von Seiten der Landesregierung nochmals ausgeführt, der vorliegende Entwurf des zweiten Nachtragshaushalts 2004 schließe mit einem Volumen von 9,104 Mrd.      

halt 2004 sei in erster Linie aufgrund abermals eingebrochener Steuereinnahmen notwendig geworden. Allein 212 Mio.       Mai-Steuerschätzung dieses Jahres. Der Haushalt 2004 habe weiterhin nicht beeinflussbare Risiken. So seien es angeblich neben ausgebliebenen Steuereinnahmen die Erstattung an Sozialhilfeträger in Höhe von 50 Mio.   versorgungssysteme in Höhe von 19,5 Mio.      gen, Beihilfen, Versorgungsleistungen für Beamte und Pensionäre und nicht zuletzt auch Inanspruchnahme von Bürgschaften aus früheren Jahren. Hinzu komme die Notwendigkeit eines Nachtrags aus dem Haushaltsdefizit des Jahres 2002 in Höhe von 70 Mio.  Dem entgegen habe sie, um Vorsorge zu treffen, bereits im Januar eine Liquiditätsreserve verhangen, die 71,8 Mio.      !"#  betrage die Haushaltssperre vom 18. Mai dieses Jahres sowie 37,5 Mio.            Sperre für weitere Bewilligungen am 20. Juli dieses Jahres.

Durch diese Maßnahmen seien Einsparungen von 121,5 Mio.           $ %    habe man in dem vorliegenden Haushaltsentwurf 22,7 Mio.  &  #   %   zelnen Haushaltspläne der Ressorts ausgebracht. Das ergäbe in Summe eine Globale Minderausgabe von ca. 144 Mio.  $   ' aufnahme betrage 988 Mio.       gerung von 293 Mio.  (    )    tragshaushalt einen Mix aus Einsparungen und Kreditaufnahme dar. Bestimmten Einnahmeausfällen hier - dabei denkt die Landesregierung an die EUMittel, die stets verzögert gezahlt wurden, mitunter über Jahre hinweg -, aber auch der Veräußerung von Kunstgegenständen werde man Rechnung tragen und die Bücher auch nach dem Haushaltsjahr 2004 noch offen lassen. Dies sei eine übliche Praxis im Haushaltsmanagement.

Durch die Opposition, von Seiten der PDS, wurde festgestellt, dass man insbesondere durch weitere Steuerausfälle und steigende Schulden in Gefahr gerate, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes zu verlieren, wenn es nicht gelinge, in den nächsten Jahren neue Spielräume zu schaffen. Eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte sei dringend notwendig, allerdings meine man, dass dies ohne eine Stärkung der Einnahmen auch unter Gerechtigkeitsaspekten nicht möglich sei und daher scheitern werde. Weiter erwarte man, dass die Globalen Minderausgaben, die über die einzelnen Ministerien ausgebracht wurden, so schnell als möglich untersetzt werden. Mit Blick auf die kommunalen Haushalte werde angemahnt, sich frühzeitig mit Betroffenen ins Benehmen zu setzen, um gemeinsam konzeptionelle Ideen zur Veränderung zu entwickeln. Das Vorgehen mit den Kommunen und die Kürzun

gen des Finanzausgleichs seien exemplarisch, wie man nicht verfahren solle.

Weiter wird von Seiten der SPD festgestellt, dass man die Einschätzung zur Finanzlage durchaus teile. Sie sei im Wesentlichen durch die hohen Kosten der Arbeitslosigkeit und auch bewusst durch die Änderung der Steuergesetze, durch die Steuerreform, die von der CDU und SPD gemeinsam getragen seien, begründet. Die Veranschlagungen etlicher Titel seien nicht so erfolgt, wie sie hätten geschehen sollen, und der Haushalt sei geschönt.

Von Seiten der Mehrheitsfraktion wurde festgestellt, man vermisse konkrete Änderungsvorschläge von Seiten der Opposition. Der Vorwurf, dass das Parlament nicht beteiligt sei und dass es an Transparenz fehle, könne so nicht stehen bleiben, da durch die Sperre, die die Finanzministerin erlassen habe, bereits 121 Mio.         $  die restliche ausgebrachte Globale Minderausgabe müsse noch ein Beitrag von 22 Mio.   schaftet werden. Man meine, das sei leistbar. Für die Fraktion der CDU sei es dramatisch, offensichtlich auch für die Regierung, dass von den ursprünglichen Planungen zur Reduzierung der Neuverschuldung drastisch abgewichen werden müsse.

Infolge der Beratung wurde von Seiten der Landesregierung eine Liste übergeben, aus der ersichtlich ist, welche Kapitel des Haushalts sich nunmehr in der Zuständigkeit der neuen Ministerien befänden. Diese Übersicht war bisher nicht erkennbar. Das war für die inhaltliche Bearbeitung des Nachtragshaushalts erforderlich.

Im Ausschuss wurden weiter Vorbehalte geltend gemacht bezüglich der Notwendigkeit einer Ergänzungsvorlage infolge der Änderungen im KFA, die so im Ausgangsgesetzentwurf der Drucksache 4/201 nicht enthalten waren. Nach Prüfung des Sachverhalts durch die Landesregierung legte diese dem Ausschuss am 2. November eine solche Ergänzungsvorlage vor. In den Einzelplänen konnte in den meisten Fällen durch die zuständigen Ministerien eine Übersicht über die Einsparung nach Kapiteln und/oder Hauptgruppen dargestellt werden. Sichtbar wurde, dass neben Personal- und Sachkosten auch deutliche Reduzierungen in Zuweisungen und Zuschüssen sowie im Investitionsbereich erfolgen. Besonders zu erwähnen sind die weit über dem ursprünglichen Haushaltsansatz liegenden Forderungen aus Bürgschaften. Der jetzt im Nachtrag festgelegte Betrag liegt mit 22,7 Mio. %  Ansatz von 26 Mio.    festgeschriebenen Ansatz von 48,7 Mio.   sächlich notwendige Ausgaben von 63,8 Mio. genüber. Das heißt, zwischen dem Haushaltsansatz und den existierenden Forderungen besteht eine Diffe

renz von ca. 15 Mio. 

Zu den Globalen Minderausgaben im KFA wurde unter anderem dargestellt, es gebe noch freie Mittel für den Bau von Kindertagesstätten, für kommunale Straßen, für Abwasseranlagen und Computertechnik. Man werde gewährleisten, dass die 10 Mio.  zum Jahresende nicht abflössen. Die Mittel des Landesausgleichsstocks seien bereits völlig gebunden.

Im Hinblick auf die anstehenden Ausgaben bezüglich der Beteiligung an der Spielbankgesellschaft teilte die Landesregierung mit, dass hierzu eine außerplanmäßige Ausgabe aufgenommen sei, über die der Haushalts- und Finanzausschuss in der quartalsmäßigen Übersicht unterrichtet werde. Man habe jedoch die Ausgabe nur so lange, bis der Konzessionär in den Vertrag einsteige, das heißt also, bis wir eine Spielbank haben.

Bezüglich der Wohngeldzahlungen des Landes wurde festgestellt, die Ist-Ausgabe des Jahres 2003 betrug 135.199.664     *+ ,     und der Bund tragen. Für 2004 betrug der ursprüngliche Haushaltsansatz 122,4 Mio.  ) -  Ist zum 1. Oktober betrug ca. 115 Mio.  % planmäßige Ausgabe von 20 Mio.     des Monats beantragt und ist nicht im Nachtragshaushalt veranschlagt. Diese Nichtveranschlagung wurde mit dem Sofortbedarf der Mittel begründet. Damit beläuft sich die Gesamtausgabe etwa in der Höhe des Ist des Jahres 2003. Auf die Bedeutung im Zusammenhang mit dem Landesausführungsgesetz zum SGB II wurde im Ausschuss verwiesen.

Der Haushalts- und Finanzausschuss stellt folgende Beschlussempfehlung mehrheitlich fest und bittet den Landtag deshalb um Zustimmung.

"I. Der Gesetzentwurf wird unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage angenommen.

II. Die Finanzministerin wird ermächtigt, aufgrund des Ergebnisses der Beratungen des Landtags, Zahlenwerk und Text des zweiten Nachtrags zum Landeshaushaltsplan 2004 zu berichtigen, Folgeänderungen vorzunehmen sowie Schreib-, Rechen- und sonstige Fehler zu bereinigen und Erläuterungen so zu ändern, wie sie sich aus den Haushaltsberatungen ergeben haben.