Der nächste Punkt, die Ratifizierung: Natürlich wird sie erfolgen. Sie wird dann mit der zeitnahen Übersetzung erfolgen und dann werden wir sie auch zur Verfügung haben. Das ist ein ganz normaler Ablauf. Ich frage mich aber schon ganz besorgt, ob es in der Bundesregierung oder in der UN -
nein, ich komme später zum Inhalt, weil Sie ja schon genügend Zeit hatten. Aber Sie machen hier Fehler in der Befassung mit solchen Anträgen und Sie versuchen uns zu suggerieren, Sie würden sich in diesem Thema auskennen. Sie haben nicht einmal von dem Ablauf an dieser Stelle Ahnung. Deswegen sage ich Ihnen, Deutschland hat diese UN-Konvention nachdrücklich geprägt, mit auf den Weg gebracht. Das ist richtig und das ist auch notwendig so. Sie wissen, dass wir in Deutschland in vielen Fragen des Behindertenrechts viel weiter sind als viele andere Länder auf dieser Welt. Als die UN-Konvention formuliert wurde mit den Aufgaben, die da hineingeschrieben wurden, haben 80 Länder auf dieser Welt diese Konvention unterschrieben - 80 Länder wohlgemerkt von 192 UN-Mitgliedstaaten. Einige haben nicht unterschrieben, auch größere Länder, wo man sich Ge
danken dazu machen kann, USA, Russland, die Schweiz, auch Kuba im Übrigen. Aber 80 Länder haben unterschrieben und da ist alles dabei, von Jamaika, die bereits ratifiziert haben, bis hin zu Ländern, die zweifellos im Behindertenbereich viel mehr an Handlungsaufgaben vor sich sehen als wir in Deutschland. Ich finde es gut, dass die PDS-Fraktion erkennt, dass diese UN-Konvention durchaus ein wünschenswertes und ein richtiges Ziel formuliert. Ich finde es gut, dass die Linkspartei.PDS an dieser Stelle auch registriert, dass die CDU-geführte Bundesregierung durchaus sich erfolgreich für die Belange behinderter Menschen engagiert und diese UN-Konvention mit geprägt hat, denn es geht in der Tat darum, Menschenrechte für behinderte Menschen überall auf der Welt umzusetzen und auch zur selbstverständlichen Grundlage zu erklären. Es ist das Recht auf Teilhabe, wie es formuliert wird in der UN-Konvention, das ist Barrierefreiheit, Chancengleichheit, das ist aber auch die Frage, dass Diskriminierungen zu vermeiden sind, und das ist alles durchaus richtig und korrekt auch formuliert in der Konvention. Aber wir können gern und leidenschaftlich hier darüber sprechen, ob es Aufgabe des Thüringer Landtags sein kann, Entscheidungen der Generalversammlung der Vereinten Nationen hier zu kommentieren, zu diskutieren, zu begrüßen. Wenn Sie das wollen, können wir das tun, aber ich sage es Ihnen noch einmal: Ich sehe die Funktion unseres Parlaments in der Tat darin, zu diskutieren, was wir hier in Thüringen gestalten können und gestalten wollen.
(Zwischenruf Abg. Kubitzki, Die Links- partei.PDS: Machen wir ein Landesge- setz oder macht das der Bund für uns?)
Und es ist nun mal leider mitnichten aus Ihrem Antrag, Herr Kubitzki, zu erkennen. Es geht um die Frage - so schreiben Sie es ja auch in Ihrem Antrag 1 b -, wie wir auch deutsche Maßstäbe in der Behindertenpolitik auf internationaler Ebene verankern können. Da gibt es eine ganze Menge zu tun. Es ist richtig und es ist gut, dass sich dieses Themas angenommen wird. Aber ich sage Ihnen auch, wenn Sie sich den zweiten Teil Ihres Antrags anschauen - 2 a -, da machen Sie sich schlichtweg lächerlich, wenn Sie eine für den deutschsprachigen Raum abgestimmte Übersetzung fordern und dazu eine Bundesratsinitiative anregen. Ich glaube, damit haben Sie sich in der Tat nicht vertraut gemacht, unter welchen Umständen Deutschland Initiativen in der UN ergreift, unterschreibt, letztendlich auch ratifiziert und umsetzt. Es wäre schlimm, wenn es einer Initiative des Thüringer Landtags bedarf, einer Bundesratsinitiative des Thüringer Landtags bedarf, eine Übersetzung von einer UN-Konvention im deutschsprachigen Raum herbeizuführen.
Im Übrigen, auch die Fragen der Anpassung an das deutsche Recht - bei 2 b gehen Sie darauf ein -, da wird zuallererst die Bundesregierung selbstverständlich schauen, das bundesweit einheitliches Recht darstellt, was da an Anpassungsbedarf besteht. Selbstverständlich würde die Bundesregierung ansonsten dieses Vertragswerk auch nicht ratifizieren. Ich darf Sie schon herzlich bitten zu registrieren: Wir haben auch in Thüringen glücklicherweise seit nunmehr dem 17. Jahr bundesdeutsches Recht, was für uns gilt. Insofern sind wir an das gebunden, was bundesrechtlich beschlossen wird, und selbstverständlich werden wir das umsetzen. Selbstverständlich werden wir auch daraus ableitend hinschauen, was wir an Thüringer Regelungsbedarf dann infolgedessen daraus erkennen. Das haben selbst Ihre Kollegen in Brandenburg gemerkt, als sie diesen Antrag auf die lange Bank geschoben haben und gesagt haben, damit werden wir uns dann beschäftigen, wenn die Ratifizierung erfolgt ist, wenn die Anpassung an das deutsche Recht erfolgt ist. Dann werden wir noch schauen, was an Regelungsbedarf für unser Bundesland übrig bleibt.
Ein weiter Punkt, auch das haben Sie so munter einfach mal mit abgeschrieben: Sie wollen eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Fachleuten mit Erfahrungen im internationalen Behindertenrecht, wohlgemerkt hier in Thüringen. Sie haben sich über die Auswirkungen dessen wahrscheinlich nur sehr eingeschränkt Gedanken gemacht, mit welchen internationalen erfahrenen Fachleuten Sie das hier in Thüringen diskutieren wollen. Das wird realistisch schlechterdings machbar sein.
Die CDU-Fraktion geht sehr wohl davon aus, dass wir viele der Punkte, soweit sie noch nicht gesetzlich geregelt sind, auch regeln und umsetzen werden. Die CDU-Fraktion geht sehr wohl davon aus, dass es dazu keinesfalls Ihres Antrags bedarf. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen. Aber wir werden ihn vor allem auch deswegen ablehnen, weil die Linkspartei.PDS-Fraktion mit diesem Antrag zum wiederholten Mal vortäuscht, dass sie sich um ein Thema kümmern würde. Letztendlich besteht dieses Kümmern aber lediglich im Abschreiben von Anträgen, die bereits in anderen Landtagen oder im Bundestag bestehen. Das ist durchschaubarer Populismus, das durchschauen auch die behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger. Dieses Motiv - darf ich Ihnen ganz ehrlich sagen - ist unredlich, es ist ein Schaufensterantrag, den Sie uns heute hier vorgelegt haben. Die CDU-Fraktion wird Ihnen jetzt und auch in Zukunft so etwas nicht durchgehen lassen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Panse, dass ein ähnlicher oder ähnlich gearteter Antrag in mehreren Parlamenten diskutiert wird, ist doch eigentlich normal - oder?
Da kann man doch nicht sagen „abgeschrieben“, wenn man von anderen Parlamenten das übernimmt, was überall sein wird. Ich muss Ihnen sagen, bei Ihrer Rede jetzt war ich schon ein bisschen unglücklich, weil ich eigentlich über die UNKonvention gar nichts gehört habe.
Bei der Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetzes in Thüringen waren wir uns trotz aller unterschiedlicher Diskussionen zumindest verbal darin einig,
dass dieses mühsam und zäh errungene Gesetz nur ein erster Schritt sein kann. Das heißt, es müssen weitere folgen, sonst wird es nichts mit dem Erreichen der in § 1 gesetzten Zielsetzung. Deshalb ist es gut, dass nun mit der UN-Konvention noch einmal Handlungsbedarf deutlich gemacht wird und Umsetzungsdruck erzeugt wird.
Den Kolleginnen und Kollegen von der CDU sollten doch die nächsten Schritte angesichts der 2009 bevorstehenden Landtagswahl und des Debakels beim Blindengeld leichter fallen. Ich darf voranstellen, dass die SPD-Fraktion den Antrag der Linkspartei.PDS begrüßt. Ich hatte allerdings gehofft, dass es dieses Mal parteiübergreifend zu einer Einigung kommt. Das müsste doch umso leichter fallen, wenn man sich vor Augen führt, dass die UN-Konvention unter deutscher Ratspräsidentschaft einer CDU-Bundeskanzlerin auch von der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet wurde. Wer diese Konvention ernst nimmt, und das ist unser Politikverständnis spätestens nach der EU-Unterzeichnung, wer die Zielsetzung also ernst nimmt, der darf das damalige politische Geschrei um das Antidiskriminierungsgesetz - ich kann mich noch gut erinnern, wie hier diskutiert wurde, die Behinderten dort nicht mit aufzunehmen - nun bitte nicht neu aufleben lassen.
Wenn wir diese UN-Konvention in nationales Recht umwandeln wollen - und das, denke ich, ist von uns gefordert -, dann werden wir sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene rechtlich noch einiges zu erledigen haben. Denn worum geht es in der Konvention? Es ist das erste UN-Dokument, das Behinderung nicht aus medizinischer, sozialer Sicht betrachtet, sondern stattdessen die Sicherstellung der Menschenrechte in den Vordergrund stellt. Dabei geht es um die Wahrung der Würde, um individuelle Autonomie einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen. Es geht um die Unabhängigkeit der Person. Es geht um Nichtdiskriminierung. Es geht um die volle und wirksame Teilhabe und Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigte Bürger der Gesellschaft. Es geht um Respekt vor der Unterschiedlichkeit und Akzeptanz von Behinderung als Teil der menschlichen Vielfältigkeit und um Chancengleichheit, Barrierefreiheit und Gleichberechtigung von Mann und Frau. Dann finde ich das schon ein kleines bisschen traurig, Herr Panse, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, das ist nicht richtig formuliert und da fehlt was, aber inhaltlich gar nichts dazu sagen.
Das ist keine Konvention, bei der wir uns als eine der wirtschaftsstärksten Nationen der Welt ausruhen könnten. Noch längst sind nämlich die dort formulierten Ziele keine Realität im Alltag von Menschen mit Behinderungen. Viele dieser Intentionen finden sich zwar in den Zielen des Antidiskriminierungsgesetzes und auch des Thüringer Gleichstellungsgesetzes wieder, aber längst nicht alle und schon gar nicht konkretisiert. Ich kann mich noch daran erinnern, wie das Antidiskriminierungsgesetz auf Bundesebene zum Jobkiller hochkristallisiert wurde und wie CDU und FDP auf Bundesebene eine wirkungsvolle Einbeziehung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zunächst zu verhindern suchten. Ich glaube auch, unser Gleichstellungsbeauftragter hatte damals eine andere Meinung. Ich hoffe, seine Meinung hat sich geändert in dieser Sache. Ebenso kann ich mich an das politische Gezeter rund um das Thüringer Gleichstellungsgesetz von Menschen mit Behinderungen erinnern. Selbst ein Sozialminister der CDU verzweifelte dabei an seiner Fraktion.
In der Folge hat sich nun erwiesen, dass sich all die Befürchtungen zum Missbrauch des Bundesgesetzes offensichtlich als haltlos herausgestellt haben. Der kleinstmögliche Thüringer Kompromiss zur Wahrung des Gesichts der CDU in der Behindertenpolitik in Form des existierenden Landesgesetzes kann bestenfalls ein Beginn sein, aber noch längst keine nennenswerte Verbesserung der Lebensbedingungen
Das Signal, was jetzt von der UN durch die Unterzeichnung auf europäischer Ebene auch von der EU ausgeht, bedeutet für uns klipp und klar: Es gibt keine weitere Zeit zu verlieren und es muss nachgelegt werden in der Behindertenpolitik. Das gilt für die gesamte Bundesrepublik und es gilt aber auch für Thüringen. Da bin ich mir nicht erst seit der Diskussion um das Behindertengleichstellungsgesetz in Thüringen und gar der Diskussion um das Blindengeld sehr sicher. Allerdings brauchen wir dafür eine vernünftige Analyse des Ist-Zustands in Thüringen. Die ist natürlich nur ressortübergreifend zu erstellen und nur mit den Fachleuten aus den Behindertenverbänden und der Wohlfahrtspflege. Die Erarbeitung der UN-Konvention hat bewiesen, dass die Einbeziehung der Nichtregierungsorganisationen nicht etwa zur Verzögerung führt. Nein, im Gegenteil, es hat zur Beschleunigung der Beratung geführt. Die UN hatte offensichtlich begriffen, dass externer Fach- und Sachverstand hilfreich sein kann. Es ist die in der UN am schnellsten verhandelte Konvention, wofür die Mitarbeiter der Nichtregierungsorganisationen ausschlaggebend waren. Was auf der Ebene der UN gelungen ist, das sollte uns doch in Thüringen möglich sein - vor allen Dingen ist es dringend nötig.
Der unter Ziffer 3 des Antrags unterbreitete Vorschlag ist eine Möglichkeit, um die von mir in der Diskussion zum Blindengeld kritisierte Kultur der Zusammenarbeit zwischen Ministerien, Verbänden und Vereinen endlich auf andere, auf konstruktive Füße zu stellen. An dieser Stelle aber von mir noch zwei Ergänzungsvorschläge zu Ziffer 3 des Antrags der Linkspartei.PDS: Bei dieser interministeriellen Arbeitsgruppe sollten aber die Fachleute aus den Organisationen behinderter Menschen und darüber hinaus von Anbeginn auch die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände einbezogen werden sowie Experten aus dem Bereich der Seniorenarbeit. Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen müssen sich nämlich in erster Linie dort verbessern, wo Menschen unmittelbar leben, also in den Kommunen. Die Experten aus dem Bereich der Seniorenarbeit wiederum halte ich für unverzichtbar, weil nun einmal ein Zusammenhang besteht zwischen zunehmendem Alter und der damit zunehmenden Gefahr von Behinderungen. Wir sollten uns immer vor Augen führen, es kann jeden von uns treffen, oder, um es positiv auszudrücken, von Verbesserungen der Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen werden insbesondere und sehr unmittelbar auch immer ältere Menschen und Familien profitieren. Ich erinnere nur daran, dass der barrierefreie Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln - wir haben sie gerade auch diskutiert - den Menschen mit Geh
behinderung hilft, aber auch den unsicher werdenden älteren Menschen wie auch der jungen Familie mit dem Kinderwagen. So wird es viele Beispiele geben und ich würde das alles überschreiben mit dem Slogan „Mehr Behindertenfreundlichkeit in unserer Gesellschaft ist mehr Lebensqualität für alle Menschen“. Deshalb halte ich den Punkt 3 des Antrags für das Wesentliche.
Nun hätten wir im Rahmen der Beratungen in den Ausschüssen die von mir genannten Ergänzungen einbringen können, aber ich habe ja gehört, dass die CDU das gleich ablehnen möchte. Ich denke, die Mehrheitsfraktion in diesem Haus sollte dies nicht ablehnen. Wird es trotzdem abgelehnt, dann sage ich: Sie haben aus den Diskussionen um das Blindengeld und das Behindertengleichstellungsgesetz nicht viel gelernt und Sie spielen auf Zeit
und Ihre Politik für behinderte Menschen ist dann bestenfalls ein sozialpolitisches Feigenblatt. Herr Panse, ich hoffe sehr, dass wir über diese UN-Konvention im Ausschuss diskutieren werden. Sicherlich kann man warten, bis es ratifiziert ist, aber warum kann man denn nicht auch in Thüringen schon mal vorangehen und so eine Arbeitsgruppe gründen und miteinander diskutieren. Manchmal verstehe ich das nicht. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Grunde genommen bin ich sprachlos über die Rede von Herrn Panse
und es zeigt mir, wenn es eines Belegs bedarf auf dieser Welt, wie wichtig diese UN-Konvention für die Menschenrechte Behinderter ist, dann ist es Ihre Rede.
Herr Panse, wenn Sie sagen, wie durchsichtig das wäre, wie die Linkspartei.PDS sich um die Bedürfnisse oder Belange behinderter Menschen kümmert, ich kann mich dran erinnern: kümmern.de -
Darauf kommen wir noch. Wenn wir als Linkspartei.PDS in allen politischen Gremien, in den Parlamenten behinderte Menschen haben, die sich für ihre Interessen einsetzen, was bei Ihnen ja in dem Maße nicht so der Fall ist, und das bei den Grünen genauso wie bei der Linkspartei.PDS der Fall ist und wir Behindertenpolitiker uns letztendlich untereinander austauschen, ob wir Anträge miteinander formulieren und versuchen, damit dann miteinander ein paar Dinge zu kommunizieren, ich denke, das ist kein Drama und auch kein Verbrechen.
Nein, das ist auch keine Faulheit. Ich finde das schon eine Frechheit, Herr Panse, uns Faulheit zu unterstellen.
Herr Panse, wie Sie die Interessen behinderter Menschen sehen und wahrnehmen, das haben wir am gestrigen Tage wieder sehr deutlich bei der Debatte zum Blindengeld gesehen. Sie haben den Antrag von der Linkspartei.PDS und der SPD zu einem vermögens- und einkommensunabhängigen Landesblindengeld, welches auch den Namen verdient, nämlich Nachteilsausgleich, nicht unterstützt. Sie haben nur wieder Almosen verteidigt. Inwieweit Sie dazu stehen, werden wir ja noch sehen, ob das ab 01.08.2008 mit den 220 € Blindengeld und der Stiftung etc. dann auch so wird, das werden wir dann sehen.
Herr Panse, warum das nun mit den verschiedenen Landtagen so ist - natürlich ist in Hessen dieser Antrag eingereicht worden. Er ist von der CDU abgelehnt worden. Sie wissen doch auch, warum und mit welcher Begründung, weil es keine offizielle Übersetzung für die UN-Konvention gibt.
Aus dem Grunde steht genau das bei uns im Antrag drin, dass wir eine amtliche deutsche Übersetzung dieser UN-Konvention haben möchten, damit dieses nicht wieder geschieht. In Brandenburg ist darüber im Landtag nicht weiter debattiert worden, das stimmt,