Maik Nothnagel
Sitzungen
4/4
4/7
4/8
4/10
4/11
4/14
4/16
4/17
4/18
4/19
4/20
4/22
4/25
4/29
4/34
4/40
4/47
4/49
4/50
4/52
4/53
4/54
4/56
4/57
4/59
4/60
4/61
4/64
4/65
4/68
4/69
4/71
4/73
4/76
4/79
4/82
4/83
4/84
4/85
4/86
4/87
4/89
4/90
4/91
4/104
4/106
4/110
Letzte Beiträge
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach ca. 13 Monaten wird abschließend ein Antrag zur Förderung von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf die Schaffung von Arbeitsplätzen auf dem ersten Arbeitsmarkt verabschiedet. Bereits bei der Einbringung dieses Antrags, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, habe ich mich sinngemäß dahin gehend geäußert, dass der Inhalt des Antrags einen guten Ansatz hat, aber die Überschrift Ihres Antrags diesem Inhalt diametral gegenübersteht. Daran hat sich auch nach den 13 Monaten natürlich nichts geändert. Die Landesregierung bemühte sich, den Punkt 1 mit den aufgeführten Fragestellungen den Abgeordneten des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zu beantworten, wenn auch oft die Antworten erst wenige Stunden vor der Ausschuss-Sitzung ankamen und sich diese Tatsache auch in der über 13 Monate andauernden Bearbei
tung im Sozialausschuss widerspiegelte.
An dieser Stelle will ich nicht noch einmal auf die einzelnen Punkte eingehen, sondern ich will für meine Fraktion und für die Vertreterinnen und Vertreter der unterschiedlichsten Vereine und Verbände in Thüringen die Forderung aufmachen, die da heißt, wir brauchen unverzüglich die Erstellung eines zweiten Thüringer Berichts über die Lage von Menschen mit Behinderungen, der nicht zu verwechseln ist mit dem Tätigkeitsbericht des Thüringer Landesbehindertenbeauftragten.
Ich will dies auch noch einmal begründen: Die Fakten und Informationen, die in den geschlossenen Ausschuss-Sitzungen beredet und diskutiert wurden, stehen leider der Fachöffentlichkeit nicht zur Verfügung. Da diese gegebenen Informationen aber insbesondere für diesen Personenkreis von großer Aussagekraft sind, fordern wir hiermit nochmals ein, diese in Form eines Berichts zu veröffentlichen, damit der außerparlamentarische Bereich in diese Sachfragen mit einbezogen werden kann, um mit der Politik gemeinsam nach Lösungen im Sinne der Betroffenen zu ringen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle, Frau Ministerin Lieberknecht und Herr Dr. Brockhausen, nochmals meinen Eindruck schildern: Ich denke, Ihnen fehlt der rote Faden in Sachen Behindertenpolitik
und ich habe große Zweifel daran, dass Sie in der Lage sind, die UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen zügig umzusetzen. Ihre abwartende Haltung in dem Bereich ist für mich Beweis genug dafür.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Punkt 2 des Antrags, also die Einführung eines Budgets für Arbeit entsprechend des Mainzer Modells, liegt voll auf der Linie und den Forderungen meiner Fraktion. Ich darf daran erinnern, dass ich bereits zu Beginn des Jahres 2008 diesen Inhalt in Form einer Kleinen Anfrage erstmals hier in Thüringen thematisierte und die Landesregierung eine aus heutiger Sicht unqualifizierte und abwertende Antwort zur Umsetzung gab - aber Schwamm drüber. Das, was durch die CDUMehrheit nicht gekannt und somit nicht gewollt wurde, findet auch in diesem Lande nicht statt. Auch hier hoffe ich auf politische Veränderungen ab September 2009, denn in unserem Regierungsprogramm wurde verankert, dass wir in Thüringen das Budget für Arbeit auf den Weg bringen. Wenn wir nur Überschriften lesen würden, so wie Sie dies bei der Werkstattdiskussion vor zweieinhalb Jahren getan haben, dürften wir den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion nicht mit unterstützen, weil der dort gewählte Ansatz der Verbesserung des Übergangs auf den ersten Arbeits
markt dem Ansatz der Stärkung der Werkstätten widerspricht. Denn es geht heute nicht mehr darum, die Werkstätten zu stärken, diese sind gesetzlich vorgeschrieben und somit auch gestärkt. Das Problem der heutigen Zeit ist doch vielmehr, dass die Werkstätten ihren gesetzlichen Verpflichtungen des sogenannten Fitmachens von behinderten Menschen für den ersten Arbeitsmarkt und die Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt in den jetzigen gesetzlichen, aber auch gesellschaftlichen Strukturen kaum zu realisieren ist. Dies ist kein Vorwurf an die Werkstätten, die eine hervorragende Arbeit leisten, sondern das ist eine Aufgabe von Politik, die endlich auch zu lösen ist.
Meine Fraktion wird daher Punkt 2 des SPD-Antrags befürworten, denn wir können über den Schatten der parteipolitischen Ideologien im Interesse der Menschen mit Behinderungen, die in der Einführung eines Budgets für Arbeit eine echte Alternative im Vergleich zu Werkstattarbeitsplätzen sehen, springen. Am 15.06. erhielt ich eine E-Mail, und zwar von der Unterarbeitsgruppe 3 der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialminister. Diese haben sich darauf verständigt, dass die Eingliederungshilfe für die Teilhabe behinderter Menschen im Arbeitsleben so zu gestalten sei, dass diese auch außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen möglich ist und dieses auch weiterentwickelt werden soll. Ich persönlich bin sehr froh darüber, dass wir trotz der anfänglich sehr negativen Presse und der darauf folgenden Diskussion zum Thema „Werkstatt für behinderte Menschen“ im Thüringer Landtag nach dieser recht langwierigen und schwierigen Diskussion dieses Thema wenigstens noch heute hier im Plenum bereden konnten und den Antrag der SPD abschließen werden.
Ich hoffe aber vor allem im Interesse der behinderten Menschen hier in Thüringen, dass es in puncto Arbeitsmöglichkeiten und Beschäftigung behinderter Menschen eine zeitgemäße Entwicklung geben wird, damit der Ansatz, dass das Individuum im Mittelpunkt aller Entscheidungen steht und die Institutionen hierbei nicht mehr die primäre Rolle spielen, weiterentwickelt wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor zweieinhalb Jahren bin ich hier im Hohen Hause von einigen CDU-Abgeordneten und von der Finanzministerin Diezel als Landesvorsitzender der Lebenshilfe Thüringen wie ein Ketzer behandelt worden, der auf dem Scheiterhaufen verbrannt werden muss.
Dass das nicht geschehen ist, sehen Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren,
und bin froh darüber, dass wir auch in diesem sehr konservativ denkenden Freistaat Thüringen für die Beschäftigung behinderter Menschen etwas bewegen konnten. Ich danke Ihnen.
Gewährleistung der Barrierefreiheit der Wahlräume bei den Europa-, Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen
Bei den o.g. Wahlen müssen die Wahlräume so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die Teilnahme an den Wahlen gewährleistet wird.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie wird seitens der Landesregierung die Barrierefreiheit der Wahlräume bei den o.g. Wahlen gewährleistet?
2. Wie wird seitens der Landesregierung der Einsatz von Stimmzettelschablonen für blinde oder sehbehinderte Wähler gewährleistet?
3. Welche Vereine, Verbände oder Einrichtungen fertigen die Stimmzettelschablonen für welche Wahl an?
4. Wer übernimmt die Kosten für die Anfertigung der Stimmzettelschablonen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich noch mal zu Wort gemeldet, weil die Bundesrepublik Deutschland zum Jahresende 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat. Da geht es insbesondere um Inklusion, das heißt die Einbeziehung behinderter Menschen. Hier spielen insbesondere auch die Bildung und der Bereich Schule eine sehr bedeutende Rolle. Der Behindertenbeauftragte des Freistaats Thüringen, Dr. Paul Brockhausen, hat am 28. Februar dieses Jahres eine Pressemitteilung herausgeben, die würde ich gern noch einmal zitieren,
Frau Präsidentin: „Konjunkturprogramm II - Behindertenbeauftragter Dr. Paul Brockhausen fordert, bei Investitionen Barrierefreiheit beachten. Ich spreche mich dafür aus, dass bei allen Investitionen in die öffentliche Infrakstruktur, die Anforderungen an Barrierefreiheit zwingend beachtet werden.“ Dies erklärte der Thüringer Beauftragte für Menschen mit Behinderungen Dr. Paul Brockhausen anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland - Konjunkturpaket II. Dr. Brockhausen: „In den nächsten Wochen und Monaten können auch bei uns in Thüringen zahlreiche öffentliche Gebäude, wie z.B. Krankenhäuser und Schulen, mithilfe der Bundesregierung und der Landesregierung saniert werden. Die Chance, in diesem Zusammenhang auch die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkung nachhaltig zu verbessern, sollte unbedingt genutzt werden. Nicht zuletzt wird die demographische Entwicklung den beschriebenen Personenkreis in den nächsten Jahren stark anwachsen lassen. Daher richte ich an alle Verantwortlichen, insbesondere an die Thüringer Kommunen, die 80 Prozent aller Mittel erhalten sollen, den dringenden Aufruf, bei der Verwendung der Mittel für Investitionsvorhaben das Kriterium ‚Barrierefreiheit’ einzuhalten und umzusetzen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Teilhabe aller Mitbürger in allen Lebensbereichen.“ So weit die Presserklärung des Landesbehindertenbeauftragten. Ich hatte Tage vorher auch eine Pressemitteilung mit ähnlichem Inhalt herausgeben.
Nun gab es heute schon mehrfach die Diskussion über das Rundschreiben des Innenministeriums und da gab es ja auch das Rundschreiben Nummer 3 vom 13.03.2009, das ist auch ein Freitag. Für behinderte Menschen in Thüringen scheint das ein Freitag der 13. im wahrsten Sinne zu sein, denn hier findet man - ich zitiere aus diesem Rundschreiben Punkt C „Investitionsmaßnahmen für Schulinfrastruktur“ - nach einigen Vorworten: „… sind im Wesentlichen auf die energetische Sanierung beschränkt“ und dann bezieht man sich auch noch auf den Artikel 104, wie es der Innenminister soeben getan hat. Das hat natürlich dann zur Folge - ich konnte am Montag einer Sitzung in Meiningen beiwohnen, Herr Heym war auch anwesend, Herr Baumann ist jetzt nicht anwesend, war aber auch dabei und dort wurde uns eine Liste vorgelegt, das heißt dem Kreisausschuss, dem Bauausschuss, dem Bildungsausschuss und dem Behindertenbeirat, in dem es um die Vergabe der Konjunkturpaket-II-Mittel ging. Da waren zwei Listen ausgelegt, in der einen Liste ging es um das Radwegekonzept und auf der anderen Liste waren letztendlich Investitionen in den Schulbereich. Dort hat man sich insbesondere darauf bezogen, Heizungskessel fast in allen Schulen zu erneuern - das heißt dann auch Erdgas und Erdöl; alternative
Energien spielen da kaum eine Rolle - sowie Wärmedämmung, Fenster und Türen, aber Barrierefreiheit und Schaffung von Barrierefreiheit in Schulen war eben kein Thema. Das habe ich dann nachgefragt und dann wurde mir vom Landrat genau dieses Rundschreiben vorgelegt und auch zitiert. Da heißt es ja eigentlich „im Wesentlichen“ und das schließt ja Barrierefreiheit nicht aus. Aber, Herr Minister, Sie sagten ja auch, dass man sich möglichst daran halten soll, damit es schnell bearbeitet wird. Da, denke ich, ist dann wieder der Konflikt für die Kommunen vor Ort, was heißt denn nun „im Wesentlichen“? Für mich würde es heißen, letztendlich auch Barrierefreiheit schaffen. Ich muss sagen, im Freistaat Thüringen scheint man langsam umzudenken und auch umzusteuern und das hat auch die letzte Sitzung im Landesbehindertenbeirat am 12., also einen Tag bevor dieses Rundschreiben 3 herausgegeben wurde, gezeigt, dass man hinsichtlich integrativer Beschulung mehr tun will. Das heißt aber, ich muss die Schulen auch vor Ort barrierefrei gestalten und sie auch zugänglich machen für behinderte Menschen.
Meine Bitte ist jetzt, dass wir das Rundschreiben wirklich noch mal überarbeiten, die Diskussion hier im Haus hat es ja auch gezeigt, dass es da durchaus eine Verunsicherung gibt. Minister Zeh hat vorhin gesagt, es sollen Investitionen in die Zukunft sein, die auch nachhaltig sind. Ich halte nun nicht unbedingt Investitionen in Heizungskessel, die noch mit Erdgas und Erdöl betrieben werden und z. B. Barrierefreiheit ausschließen, für zukunftsfähig und nachhaltig. Deshalb meine Bitte, dass wir noch mal darüber nachdenken und das auch in die Diskussion bringen, Barrierefreiheit unbedingt zu berücksichtigen im Interesse der Menschen hier in Thüringen, insbesondere im Interesse von behinderten Menschen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir reden heute hier über den ersten Bericht des Landesbehindertenbeauftragten. Wir reden heute über eine Fleißarbeit des Beauftragten der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderung, über seine Arbeit in den letzten drei Jahren.
Herr Dr. Brockhausen, ein Primaner hätte seine Arbeit über seine Tätigkeit in den zurückliegenden Jahren nicht besser ausformulieren können. Es zeugt von viel Fleiß, was Sie uns, den Abgeordneten und somit natürlich auch den Betroffenen hier in Thüringen auf 202 Seiten vorgelegt haben. Aber, Frau Ministerin, Sie verwiesen ja auch auf andere Berichte, die weniger Seiten haben, nicht die Quantität macht es, sondern die Qualität.
Dr. Brockhausen, das zeugt aber auch schon davon, dass er in seiner Funktion, wenn man sich diesen Bericht näher anschaut, doch auch an die gesetzlichen Grenzen, die hier im Freistaat gegeben sind, sehr häufig anstößt und auch nicht weiterkommt. Warum sage ich das? Die Fraktion der Linkspartei.PDS und jetzt wir als Fraktion DIE LINKE haben in den zurückliegenden 18 Jahren das Thema „Schaffung eines Amts für die Belange von Menschen mit Behinderung“ in jeder Legislatur in diesen Landtag eingebracht.
In der 1. Legislatur hat sich der damalige Sozialausschuss in mehreren Sitzungen intensiv mit dem bereits zu Beginn der 90er-Jahre existierenden Landesbehindertenbeauftragten hier in Deutschland und seiner Arbeitsweise beschäftigt. Gelernt hatte die damalige CDU- und die spätere CDU/SPD-Regierung im Lande leider nichts. Denn immer und immer wieder wurden diese Anträge abgelehnt mit einer Begründung: Jeder Abgeordnete sei gleichzeitig Behindertenbeauftragter. Jeder Abgeordnete hätte solche umfangreiche Kompetenzen, dass er oder sie dieses Amt ganz locker mit ausüben kann. Somit brauchen wir hier in Thüringen keinen Behindertenbeauftragten.
Die Forderungen aus den zurückliegenden 18 Jahren bleiben unsererseits erhalten, denn wir sagen, ein Beauftragter für die Belange behinderter Menschen braucht weitreichende Kompetenzen, das heißt, eine Ansiedlung in der Staatskanzlei, wo er oder sie übergreifend über alle Ressorts und Ministerien agieren kann oder Beauftragte eigenständig auf Probleme hinweisen kann und sich inhaltlich einbringen kann. Dies ist aus unserer Sicht unbedingt vonnöten.
Ein Beauftragter für Menschen mit Behinderungen muss unabhängig von der Landesregierung sein und natürlich auch unabhängig von einem Parlament. Er benötigt auch die Möglichkeit, jederzeit vor das Parlament zu treten und einen Bericht zu halten, ohne dass er die Aufforderung einer Fraktion dazu benötigt. Denn, Herr Dr. Brockhausen, was Sie hier heute durch Frau Ministerin Lieberknecht vortragen ließen - aufgrund eines Antrags der CDU-Fraktion dazu aufgefordert -, ist wohl eine Einmaligkeit von Thüringen.
Er könnte, sofern dies politisch gewollt ist, auch von Ihnen vorgetragen werden, aber leider sind Sie hier in Thüringen nur Zuschauer und müssen beobachten, was andere mit Ihren Ergebnissen und Ihrer Arbeit tun.
Es wäre doch viel besser, wenn Sie, Herr Dr. Brockhausen, nicht nur zum Zuschauer degradiert würden, sondern wenn Sie selbst Akteur sein könnten, auch hier vor dem Parlament.
Wir als LINKE bleiben dabei, die Stelle des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen ist eine wichtige Querschnittsaufgabe und benötigt eine herausragende Stellung. Mit dieser Forderung stehen wir nicht allein. Sie wurde vor allem in Thüringen von den engagierten Behindertenverbänden mitgetragen und wir werden auch nicht müde, diese Forderung in einer 5. Legislatur des Thüringer Landtags zum wiederholten Mal hier zu formulieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Juli 2004, kurz nach den Landtagswahlen, war es seitens der damaligen Landesregierung schon ein kleiner politischer Paukenschlag, als der heutige Behindertenbeauftragte Dr. Brockhausen in das Amt berufen wurde. Zu erinnern ist, dass dies geschah, ohne eine Rücksprache mit den Behindertenverbänden vor Ort in Thüringen.
Dr. Brockhausen war für uns in der Behindertenbewegung ein No-Name. Keiner kannte ihn persönlich, keiner kannte seine Aktivitäten in Fragen der Behindertenpolitik. Misstrauisch wurde seine Arbeit von allen Stellen beäugt. Das Misstrauen blieb auch Monate und Jahre danach noch, denn man schaffte ein Amt in Thüringen, welches im Sozialministerium angesiedelt wurde, welches aber ohne finanzielle und personelle Ausstattung arbeiten sollte. Anfragen über Anfragen, was denn nun der neue Beauftragte für Menschen mit Behinderungen überhaupt erledigen bzw. kontrollieren sollte, konnten meist nicht zufriedenstellend beantwortet werden. Kurios war ja zeitgleich, dass es in Thüringen auch noch kein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen gab. Auch hier lehnte die Landesregierung die Vorschläge und die Gesetzesinitiativen der Opposition kategorisch ab.
Es war eben nicht so, wie Sie, Frau Ministerin, das vorhin in ihrer Regierungserklärung hier vor dem Parlament erklärt haben. Frau Lieberknecht, Sie waren damals noch die Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion hier im Hohen Haus und wir als Opposition mussten Sie mehr oder minder dazu tragen, dass es hier in Thüringen 2005 bzw. 2006 ein Landes
gleichstellungsgesetz und auch wieder ein Landesblindengeld gab. Thüringen war wie so oft in den zurückliegenden Jahren auch mit dem Landesgleichstellungsgesetz wie immer eines der Schlusslichter in der Bundesrepublik Deutschland.
Ich will an dieser Stelle bewusst nicht auf die über 200 Seiten des Rechenschaftsberichts eingehen, aber einige Facetten möchte ich schon benennen. Mit großer Skepsis haben vor allem Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen Ihr Agieren, Herr Dr. Brockhausen, bei dem Auf und Ab mit dem einkommensunabhängigen Landesblindengeld zur Kenntnis genommen. Dass Sie die Kürzungen bzw. den Wegfall des Landesblindengeldes auch noch guthießen, war ein peinlicher Höhepunkt Ihrer Arbeit.
Am 05.05.2005 äußerten Sie sich in der TLZ unter der Überschrift „Der Freistaat ist kein Ölstaat“ positiv über die geplante Abschaffung des Blindengeldes und gleichzeitig negativ zum damals noch zu schaffenden Antidiskriminierungsgesetz des Bundes, welches auch behinderte Menschen berücksichtigt. Den Kobinet-Nachrichten - das ist eine Nachrichtenplattform der Behindertenverbände und -organisationen, aber auch der behindertenpolitischen Sprecher aller Couleur hier in Deutschland und anderer in der Behindertenbewegung interessierten Menschen - ist zu der eben erwähnten Pressemitteilung zu entnehmen, dass Herr Dr. Brockhausen ein Akzeptanzproblem bei behinderten Menschen in Thüringen habe. Er begreife seine Funktion eher als ministerial, während behinderte Menschen sie als eine behindertenorientierte sehen. Sie sagten - ich zitiere: „Ich verstehe mich als Ohr der Landesregierung.“ Betroffenenverbände meinten dazu und gaben ihm den Zusatz - ich zitiere: „aber nicht als Stimme der Behinderten“. Ähnliche Kritik erhielten Sie, indem Sie uneingeschränkt den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Ihre Zustimmung gaben und diesen auch noch verteidigten. Erinnern möchte ich auch, dass es fast zwei Jahre dauerte, ehe die zu erlassenden Ausführungsbestimmungen bzw. Rechtsverordnungen, die innerhalb des Landesgesetzes geregelt sind, überhaupt veröffentlicht wurden. Ein Skandal, so denke ich, dass Sie sich als zuständiger Verantwortlicher nicht intensiver für eine zeitnahe Umsetzung eingesetzt haben.
Viele inhaltliche Facetten wurden im Landesgleichstellungsgesetz ausgespart und nach zwei Dreivierteljahren ist es an der Zeit, dass eine erste Novelle des Gesetzes auf den Weg gebracht werden muss. Für die Fraktion DIE LINKE ist dies eine Aufgabe,
die in den kommenden Monaten angegangen wird.
Jetzt möchte ich auf zwei konkrete touristische Aktivitäten hinsichtlich der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen näher eingehen. Es ist zum einen der Baumkronenpfad im Hainich und auch, wie die Ministerin bereits erwähnte, die BUGA 2007 in Gera und Ronneburg. Bei beiden Projekten äußerten wir als Fraktion DIE LINKE und insbesondere ich als behindertenpolitischer Sprecher immer und immer wieder öffentlich Kritik daran, dass diese beiden touristischen Highlights von Thüringen nicht unbedingt barrierefrei zu nutzen sind. An beiden Standorten wurden einfach Tatsachen geschaffen, obwohl man im Vorfeld hätte aktiv werden können, um die Bedürfnisse behinderter Menschen auch noch zu berücksichtigen, ohne dass es enorme Mehrkosten gegeben hätte. Bei beiden Projekten ist die Barrierefreiheit trotz geltender Gesetze nicht umgesetzt worden. Nachdem wir auf diesen Missstand mehrfach öffentlich hingewiesen haben, wurden Sie als Landesbehindertenbeauftragter endlich tätig. Im Vorfeld wäre es wohl etwas besser gewesen, jedoch lagen die Planungen dafür - zumindest bei der BUGA - noch weit vor Ihrer Amtszeit. Durch Ihr Wirken und Ihr Amt erreichten Sie auch etwas vor Ort im Sinne der Betroffenen, wofür ich Ihnen heute auch noch mal hier ausdrücklich danken möchte, Dr. Brockhausen. Jedoch entsteht in der Öffentlichkeit der Eindruck, dass Sie als der Landesbehindertenbeauftragte Thüringens der liebe Onkel der Landesregierung sind, der alles regelt und Geld organisiert und ich in meiner Funktion als behindertenpolitischer Sprecher der Fraktion der LINKEN immer nur der Meckerer und Miesmacher bin.
Das musst du wissen. Jedoch hätte ich nicht gemeckert, hätten Sie in diesen Fällen überhaupt nicht reagiert. Was will ich nun damit sagen? Das zeigt, dass Sie als einer von außen Eingeflogener in die Funktion des Behindertenbeauftragten kaum eine Anbindung an die hier vor Ort agierenden Behindertenverbände und -organisationen sowie deren Vertreter haben.
Dr. Brockhausen, bemühen Sie sich bitte zukünftig mehr um eine aktive und konstruktive Kommunikation und Kooperation mit den Behindertenverbänden hier in Thüringen. Sie sollten dazu eine andere und wohl auch bessere Plattform finden als die des Landesbehindertenbeirats - zumindest in der jetzigen Form, denn das ist eine Katastrophe in den letzten Jahren gewesen. Bitte agieren Sie mehr, als nur zu reagieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Brockhausen, gemeinsam mit Ihrem Stab würde ich Sie bitten, sich in den nächsten Wochen noch intensiver dafür einzusetzen, dass die UN-Behindertenkonvention auch in Thüringen unverzüglich mit Leben erfüllt wird.
Das heißt, dass alle Gesetze, Rechtsverordnungen und Richtlinien auf diskriminierende Sachverhalte überprüft und gegebenenfalls auch beseitigt werden und da wird es wohl einiges geben, was da zusammenkommt. Ein großes Stück Arbeit haben wir bei der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention bei der Thematik Integration und Arbeit für Menschen mit Behinderungen, aber auch bei der Thematik Bildung und Schulbildung insbesondere. Wir gehen zukünftig davon aus, dass behinderte Kinder nicht in Sonderschulen und Sondereinrichtungen gehören, sondern mitten in die Gesellschaft, sprich in eine ganz normale Schule und Einrichtung. Dort sollten sie unterrichtet werden. Das neue Wort der Inklusion - ich vermute, es wird ein langer inhaltlich schwerer Weg, den wir gehen müssen, um diese Forderung auch in Thüringen in die Praxis umzusetzen, was auch der Redebeitrag des Kultusministers am gestrigen Mittag zur Thematik Schule sehr deutlich gezeigt hat.
Sehr geehrter Dr. Brockhausen, seien Sie endlich parteilich - parteilich für behinderte Menschen hier in Thüringen. Seien Sie Partei für behinderte Menschen und nicht für Landesregierung und CDU.
Agieren Sie endlich unabhängig von den Interessen der Landesregierung. Ich wünsche mir von Ihnen ein anderes Agieren als Sie es damals beim Landesblindengeld gezeigt haben und leider haben Sie daran bis jetzt nicht viel geändert, was die Satzung der Landesblindenstiftung sehr deutlich beweist. Dr. Brockhausen, werden Sie dem Namen Ihres Amtes gerecht. Setzen Sie sich für Inklusion ein.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Panse hat mich doch noch einmal gezwungen, hier nach vorn zu gehen, weil eine Nachfrage eh nichts gebracht hätte.
Herr Panse, wenn Sie mir hier permanent diese Überschrift vor anderthalb Jahren „Schließung der Behin
dertenwerkstätten“ um die Ohren hauen, dann bitte ich Sie, endlich mal zur Kenntnis zu nehmen, lesen Sie sich meine Pressemitteilung dazu durch, da habe ich nämlich etwas anderes erklärt. Das wissen Sie auch. Sie legen es aber liebend gern immer so bösartig aus, weil es Ihnen gerade so schön in den Kram passt.
Herr Panse, auch wenn Sie hier erzählen, Sie kriegen so tolle Anrufe. Die habe ich auch bekommen und ich habe auch in meinem Büro einen riesengroßen Aktenordner mit vielen Briefen von Eltern und Betroffenen, die damals so erbost waren, die leider nur eine Überschrift gelesen haben und das, was darunter steht, nicht zur Kenntnis genommen haben. Ich habe in Rudolstadt - Herr Günther war dabei - sogar ein Buch überreicht bekommen, in dem viele nette Dinge über mich zu lesen sind. Weil ich damit kein Problem habe, können Sie das sogar auf meiner Homepage lesen, da können Sie das alles bestens nachlesen. Dazu stehe ich auch.
Herr Panse, hören Sie doch endlich auf mit diesen alten Geschichten. Mittlerweile scheint ja in Ihrer Fraktion auch ein kleines Umdenken eingesetzt zu haben, wenn wir nämlich jetzt über ein Budget für Arbeit reden wollen und wenn wir jetzt auch mal darüber reden, dass es wirklich schwierig ist, den Übergang von der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt hinzubekommen. Da finde ich doch, dass die schlechteste Diskussion ein bisschen was gebracht hat. Ich will Sie auch noch mal an die Anhörung hier im Hause im November 2007 im Sozialausschuss erinnern, da waren zehn Anzuhörende. Von den zehn Anzuhörenden waren sechs bis sieben nämlich auch meiner Meinung und haben das aus verschiedenen Perspektiven betrachtet. Wenn Sie jetzt immer sagen, warum erzählen Sie dann immer hier so einen Schmarren und unterstellen mir das, weil es Ihnen politisch in den Kram passt. Und es passt nicht nur Ihnen politisch in den Kram, da will ich nämlich nur an die Reden hier am Rednerpult erinnern, da war Herr Günther auch bestens, da hätte ich mich am liebsten in die Asche schmeißen müssen hier vorn. Das Geheule von der Frau Ministerin Diezel als Landesvorsitzende der Lebenshilfe war auch kaum zu ertragen. Nur leider hat die Lebenshilfe...
Ist in Ordnung,
die hat aber rumgeheult.
Die Lebenshilfe hier in Thüringen hat nämlich diesbezüglich eine andere Meinung gehabt als die Bundesvereinigung der Lebenshilfe. So viel dazu.
Außerdem, lieber Herr Panse, ich bin ein Dreivierteljahr hier durch dieses Land, durch die Behindertenwerkstätten gefahren und habe mich der Diskussion gestellt. Bei einer Diskussion in Neuhaus - Dr. Brockhausen wird sich sicherlich daran erinnern, er war auch anwesend - habe ich mich meiner Verantwortung nie entzogen und habe immer mit den Betroffenen darüber gesprochen, wie ich das gemeint habe und was ich auch politisch damit verbinde.
Hören Sie endlich auf, mir diese bösartigen Dinge hier zu unterstellen.
Wenn Herr Günther hier vorn sagt, wir sollen nicht immer nur rumnölen und nicht immer nur meckern, Sie fordern uns zu einer konstruktiven Mitarbeit auf. Liebend gern, Herr Günther, aber da scheint es bei Ihrer Fraktion Wahrnehmungsstörungen zu geben. Was haben wir denn in den letzten Jahren hier in diesem Landtag für Anträge eingebracht, parlamentarische Aktivitäten eingebracht zu diesem Thema, die immer schnöde mit Ihrer Mehrheit abgelehnt wurden? Da erinnere ich nur...
Ja, ich bin ein bisschen anders als Herr Panse. Bitte.
Herr Günther, da kann ich Ihnen nicht zustimmen, weil Sie ja gerade gesagt haben, ohne Bewertung. Es war nicht ohne Bewertung, es war politisches Kalkül, und es war, dass die CDU politisch daraus Nektar saugen wollte und nichts anderes.
Es wird noch besser werden.
Ich wollte noch ein paar Beispiele nennen zu der konstruktiven Mitarbeit und Zusammenarbeit und nicht nur des Schlechtredens. Da erinnere ich nur an die UN-Konvention der Rechte für Menschen mit Behinderungen. Wer hat denn das abgelehnt, im Bundesrat aktiv zu werden? Wer? Die große Mehrheit hier in der Mitte des Hauses. Wer hat denn - ich hätte mir jetzt fast den nächsten Ordnungsruf..., ich beiße mir lieber auf die Zunge - das zu verantworten, dass es kein Landesblindengeld ein Jahr lang gab? Wer denn? Hier die große Mitte, die CDU. Wer hat denn die blinden Menschen in Thüringen über den Kamm gezogen und ihnen das Blindengeld gekürzt, weggenommen und jetzt wiederum gekürzt und die ganze Konstruktion mit dieser Blindenstiftung, aber darauf möchte ich jetzt nicht eingehen.
Konstruktive Mitarbeit, barrierefreier Tourismus - wie viele Jahre hat meine Fraktion das gepredigt, viele Jahre seit der letzten Legislatur? Im letzten Tourismuskonzept war es noch nicht mal Thema. Da war meine Fraktion die einzige, die das überhaupt mal bei der Anhörung zum Thema gemacht hat, und dann stellt sich Minister Reinholz hierher, er wäre der Erfinder des barrierefreien Tourismus. Da lachen doch die Hühner. Dass es eine konstruktive Mitarbeit gibt, fand ich ja sehr toll, dass Sie unserem Antrag, nämlich dem Antrag der LINKEN, endlich gefolgt sind und dass es nun diese Koordinierungsstelle für barrierefreien Tourismus hier in Thüringen gibt - also so viel zum Thema, wir würden nur umhernölen und meckern und nichts Konstruktives machen. Halten Sie sich auch daran.
Danke. Herr Minister, eine Frage, weil Sie von Ganzheitlichkeit geredet haben. Im Hinblick auf die Ratifizierung der UN-Konvention der Rechte behinderter Menschen möchte ich einfach einmal nachfragen: Wie haben Sie das hier bei der Kommunalisierung der Bildung in Ihrem Konzept vorgesehen, die Sondereinrichtungen und Fördereinrichtungen für behinderte Menschen, die ja ausgrenzen und diskriminierend sind, zu überwinden, dass wir endlich zur Inklusion kommen? Dazu hätte ich einmal konkrete Aussagen von Ihnen gehört und nicht nur Allgemeinplätze.
Kommunalaufsichtliche Prüfung des Landesverwaltungsamtes bezüglich des Beteiligungserfordernisses des Kreistags in Sachen Kreiskrankenhaus Schmalkalden gGmbH und der Aufnahme von Krediten
Das Landesverwaltungsamt konzentrierte sich im Zusammenhang mit den „verschwundenen Krankenhausmillionen“ des Kreiskrankenhauses Schmalkalden gGmbH, so die Landesregierung in ihrer Antwort auf meine Mündliche Anfrage 4/4253 in der Plenarsitzung am 3. Juli 2008, lediglich darauf, „die Ursachen des Verschwindens und den Verbleib der Rücklagen der Kreiskrankenhaus gGmbH“ zu untersuchen.
Meines Erachtens ging das Landesverwaltungsamt bisher davon aus, dass die Kreditaufnahme des Kreiskrankenhauses einschließlich der Zustimmung der Vertreter des Landkreises zur Kreditaufnahme rechtskonform war, denn erst durch die Mündliche Anfrage wurde offensichtlich durch das Innenministerium das Landesverwaltungsamt um Klärung gebeten, ob gegen § 74 Abs. 1 und § 114 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) verstoßen wurde und ggf. rechtsaufsichtliche Maßnahmen zu veranlassen sind.
Ich frage die Landesregierung:
1. Warum nahm das Landesverwaltungsamt im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen die ehemalige Geschäftsführerin bzw. in jüngster Zeit aufgrund aktueller Presseveröffentlichungen und meinen persönlichen Schreiben vom 1. April und 6. Mai 2008 an den Präsidenten des Landesverwaltungsamts nicht von selbst Untersuchungen auf, ob gegen § 74 Abs. 1 und § 114 ThürKO verstoßen wurde?
2. Warum wurde im Landesverwaltungsamt im Zusammenhang mit der Informationsabforderung an den Landkreis Schmalkalden-Meiningen nach § 119 ThürKO nicht untersucht, ob ein entsprechender Beschluss des Kreistags für die Zustimmung der Vertreter des Landkreises zur Kreditaufnahme vorlag?
3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass bei der kommunalaufsichtlichen bzw. möglicherweise gebotenen staatsanwaltlichen Aufklärung hinsichtlich der o.g. Kreditaufnahme für das Krankenhaus Schmalkalden gGmbH im Vergleich zu bisherigen ähnlich gelagerten Fällen gleiche Maßstäbe angelegt werden und um welche Maßstäbe handelt es sich dabei?
4. Sind der Landesregierung und dem Landesverwaltungsamt weitere Fälle fehlender Beschlüsse der Kreistage bzw. Stadträte der kreisfreien Städte im
Zusammenhang mit der Arbeit kommunaler Gesellschaften bekannt und wenn ja, welche?
Im Vorfeld dieser Anfrage hatte ich Ihnen noch einmal einen Brief geschrieben und auch Antwort von Ihnen erhalten. Sie haben gesagt, Sie haben das dem Landesverwaltungsamt weitergeleitet. Hier ging es um den Beschluss von 1992, worauf sich der Landrat bezieht. Sie wollten das noch einmal prüfen lassen. Meine Frage: Gab es von Ihnen eine Terminierung dieser Prüfung? Wenn ja, wann ist diese? Weiterhin wollte ich noch einmal nachfragen, ob es hier in Thüringen gängige Praxis ist, wie Sie mir in einer meiner letzten Anfragen geantwortet haben, dass es im Jahre 2001 von März bis Oktober monatlich und von November 2001 bis Juli 2004 zweimonatlich Stellungnahmen des Landrates an das Landesverwaltungsamt hinsichtlich der verschwundenen Krankenhausmillionen gab. Meine Frage ist nun, ist es in Thüringen üblich, dass Schreiben einer kommunalen Gesellschaft, eines Krankenhauses - das sind nämlich diese Stellungnahmen auf dem Kopfbogen des Krankenhauses und mit der Unterschrift des Geschäftsführers des Krankenhauses, Herrn Schönewolf - dann als Stellungnahmen des Landrats zu werten sind? Das kann ich nicht verstehen. Da wollte ich gern einmal fragen, ob das in Thüringen so üblich ist oder nur im Kreis Schmalkalden-Meiningen mit dem Krankenhaus Schmalkalden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon verwunderlich, dass wir am heutigen Tag zu diesem Tagesordnungspunkt von der Landesregierung keinen Sofortbericht bekommen, obwohl dieser Antrag schon seit ca. zwei Monaten vorliegt. Weiterhin bin ich sehr darüber erstaunt, dass heute der Landesbehindertenbeauftragte, Dr. Paul Rockhausen, Herr Günther hat es gerade auch erwähnt, seinen ersten Tätigkeitsbericht für die Jahre 2004 bis 2007 auf gut 200 Seiten vorgelegt hat. Da ist doch mit Sicherheit, ich kenne ihn leider nicht, weil ich ihn nicht bekommen habe, ein Kapitel für Arbeit für Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen dabei. Den hätte doch der Landesbehindertenbeauftragte mit Sicherheit der Ministerin zur Verfügung stellen können, damit sie heute hier im Plenum darüber berichten konnte. Aber es gab - wie Sie ja alle sehen - keinen Bericht. Das möge verstehen wer will, ich nicht.
Nun zum Antrag der SPD mit der Überschrift „Förderung von Menschen mit Behinderung verbessern, Übergänge auf dem ersten Arbeitsmarkt schaffen und Werkstätten stärken“. Die Überschrift enthält bereits einen großen Widerspruch in sich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, wäre es nicht besser gewesen, wir machen uns darüber Gedanken, wie das Werkstattkonzept in die heutige Zeit hineinpasst, um es zu verbessern und um Diskriminierung und Ausgrenzung und reine Fürsorge von behinderten Menschen zu verhindern?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir leben nicht mehr im 19. Jahrhundert, sondern wir haben 2003, das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung, hinter uns und 2006, welches das Europäische Jahr der Chancengleichheit war. Somit ist es auch an der Zeit, sich endlich auch einmal in Thüringen Gedanken darüber zu machen, wie wir vom Fürsorgeparadigma über das Rehabilitationsparadigma, in dem wir leider immer noch leben, zu
dem angestrebten Teilhabeparadigma kommen. Das Teilhabeparadigma beinhaltet letztendlich einen Gedanken der UN-Konvention der Rechte der Menschen mit Behinderung und den darin liegenden Begriff der Inklusion. Für alle, die diesen Begriff noch nicht gehört haben oder nichts damit anzufangen wissen, möchte ich es noch einmal kurz erklären. Er bedeutet „inneliegend“ oder auch „von Anfang an dabei“. Das heißt letztendlich, das behinderte Menschen ein Teil unserer Gesellschaft sind und nicht in eine Sonderwelt abgeschoben werden, für die sie dann auch noch sehr dankbar sein müssen, so wie es in der Integration üblich ist. In der UN-Konvention in Artikel 27 wird anerkannt, dass gleichberechtigte Rechte für Menschen mit Behinderungen für Arbeit eine Möglichkeit ist, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Werkstätten für behinderte Menschen werden nicht als Alternative zum freien Arbeitsmarkt erwähnt.
Aber nun zurück zum Antrag. Der heute zur Diskussion stehende Antrag der SPD-Fraktion macht abermals deutlich, dass eine ausführliche Analyse und Situationsbeschreibung von Menschen mit Behinderungen und hier insbesondere von Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, unbedingt vonnöten ist. Für meine Fraktion formuliere ich es sogar noch etwas härter. Ich sage, wir brauchen in Thüringen eine Fortschreibung des erstmals im Jahre 2004 veröffentlichten Berichts zur Situation von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Thüringen. Denn erstens, in den zurückliegenden vier bzw. fünf Jahren hat sich die Datenlage verändert und die Anzahl der behinderten Menschen hat sich erhöht.
Zweitens haben sich die gesetzlichen Anforderungen und Vorstellungen gravierend verändert. Waren 1997 in Thüringen noch 161.192 schwerbehinderte Menschen registriert, waren es im Jahr 2007 bereits 181.980. Das sind Zahlen nach dem Statistischen Jahrbuch 2007. Ich weiß, dass es bereits andere Quellen mit durchaus höheren Zahlen der anerkannten Schwerbehinderten gibt, jedoch beziehe ich mich hier auf die offiziellen Zahlen. Allein die Anzahl der seelisch Behinderten sowie der suchtkranken Menschen stieg von 26.321 im Jahr 1997 auf 36.130 im Jahr 2007. Diese Zahlen sind auch Ausdruck für die gesellschaftliche Situation, in der sich Menschen befinden, und auch Ausdruck des gesellschaftlichen Klimas im Berufs- und Arbeitsleben und in zwischenmenschlichen Beziehungen.
Im bereits erwähnten 1. Behindertenbericht wurde auf Seite 51 des Materialbands geschrieben, Frau Präsidentin, ich zitiere: „Ein erklärtes und vorrangiges Ziel der Landesregierung Thüringen ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichwertigen Zugang zur Erwerbsarbeit in Betrieben und Verwaltungen
zu ermöglichen. Mit den Werkstätten für behinderte Menschen wird jene besondere Unterstützung zuteil, die aufgrund der Art und Schwere der Behinderung einer spezifischen Förderung bedürfen, um ein Mindestmaß an wirtschaftlich vertretbarer Arbeitsleistung zu erbringen.“ Standen im Jahr 2001 6.646 Werkstattplätze zur Verfügung, wurden Ende 2002 bereits 7.121 Menschen in 30 anerkannten Werkstätten beschäftigt. Und schon im Jahr 2007 verfügte Thüringen über 32 Werkstätten mit 8.900 Plätzen. Dies, werte Abgeordnete, ist eine Entwicklung, die rasanter kaum in Zahlen darstellbar ist. Es ist aber auch eine Entwicklung, die in den kommenden Jahren, wenn die Landesregierung in ihrer Aussage vom gleichwertigen Zugang zur Erwerbsarbeit in Betrieben und Verwaltungen für Menschen mit Behinderung ernst nimmt, unverzüglich gestoppt werden muss. Umso wichtiger ist, dass wir diesen Antrag in den Punkten 1 und 2 an den Ausschuss überweisen und mit wirklicher Ernsthaftigkeit darangehen, Alternativen der Beschäftigung außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Thüringen suchen und umsetzen. Eine Möglichkeit dafür sind die Integrationsfirmen und Integrationsprojekte. In der seit wenigen Tagen vorliegenden neuen Zeitschrift der AWO wird eindrucksvoll das Integrationsprojekt „CAP-Markt“ vorgestellt. Dies könnte auch in Thüringen Schule machen. Wie das in der Praxis funktioniert, habe ich mir bereits mehrfach und jetzt auch im Februar dieses Jahres mit Fraktionskollegen gemeinsam in Mainz vor Ort angeschaut. Die Erfahrungen hiermit sind dort positiv. Dazu im Vergleich nun die Zahlen der schwerbehinderten Arbeitslosen in Thüringen 2002 bis 2006.
Im Jahr 2002 waren 5.484 schwerbehinderte Menschen arbeitslos und Ende des Jahres 2006 waren es bereits in Thüringen 7.290 schwerbehinderte arbeitslose Menschen. Diese Zahlen zeigen auf eindrucksvolle Art und Weise, dass trotz der Senkung der allgemeinen Arbeitslosenzahlen in Thüringen die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen weiterhin steigt. Der allgemeine Trend zur Senkung der Arbeitslosenzahlen in Thüringen und auch bundesweit spiegelt sich hier leider nicht bei der Personengruppe der Schwerbehinderten wieder. Der Zugang von behinderten Menschen auf den Arbeitsmarkt ist nach wie vor sehr schwer.
Herr Kollege, ich gebe Ihnen nicht recht. Sie müssen mir schon genau zuhören. Ich habe gesagt, 2006 und die Zahlen, die Sie erwähnt haben, sind jetzt die aktuellen. Die lagen mir so noch nicht vor.
Bei Punkt 1, Herr Günther, gebe ich Ihnen nicht recht, denn ich erinnere Sie an die Debatte des letzten Jahres, da haben Sie mich hier vorn auch abgebügelt, obwohl hier im Hohen Hause auch etwas anderes schon im Vorfeld von mir erzählt wurde. Da haben Sie auch Bezug genommen auf Ihr Konzept, was Sie vorliegen hatten, Punkt 1.
Und Punkt 2: Das hindert uns doch nicht daran, im Ausschuss dann weiter darüber zu reden. Aber jetzt lassen Sie mich bitte fortfahren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im November 2006 fand der Alternative Werkstattpark in Köln statt. Die über 200 Teilnehmer verabschiedeten die Deutzer Erklärung, die darauf abzielt, Möglichkeiten der Beschäftigung außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen zu schaffen. In Ihren einleitenden Worten stellten Sie fest, dass bereits in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU
und SPD am 11.11.2005 Folgendes formuliert wurde - ich zitiere: „Die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen werden wir intensivieren. Wir wollen, dass mehr von ihnen die Möglichkeit haben, außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen ihren Lebensunterhalt im allgemeinen Arbeitsmarkt erarbeiten zu können.“ Dies, werte Abgeordnete des Thüringer Landtags, werte Frau Ministerin, sind eindeutige Ziele, die ich für meine Fraktion mit unterschreiben kann und die ich auch einfordere. Die Teilnehmer der bereits erwähnten Erklärung sagten weiter - ich zitiere noch einmal daraus: „Aus unserer Sicht - von Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, ist dieses Ziel richtig. Damit es verwirklicht werden kann, halten wir es für erforderlich, dass sich die Werkstätten für behinderte Menschen grundlegend verändern. Sie sind in der heutigen Form nicht mehr zeitgemäß. Einerseits tragen sie wie alle Sondereinrichtungen zur Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen bei, andererseits werden Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen benötigt, die nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können oder wollen.“
Genau dies, werte Kolleginnen und Kollegen, ist die Spannbreite, in der wir uns seit Monaten in der Diskussion befinden. Wir müssen das eine tun, ohne das andere zu lassen. Wir müssen konsequent anerkennen, dass die Forderung nach neuen Wegen außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen erfüllt wird. Dafür braucht es Rahmenbedingungen, die die Politik auch mit Änderung der Gesetzlichkeiten umsetzen muss. Zu erwähnen wäre die seit Längerem existierende Diskussion bei allen Fraktionen des Deutschen Bundestages, des Deutschen Vereins, des Deutschen Landkreistags, um nur einige hier zu nennen, um die Veränderung der Eingliederungshilfe zu fordern. Hierbei ist sehr auffällig, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“ dabei mittlerweile immer mehr in den Vordergrund geschoben wird. Dies unterstützt natürlich auch die Forderung der Veränderung der Beschäftigungsmöglichkeiten für behinderte Menschen.
Die Werkstatt für behinderte Menschen kann und darf nicht mehr die erste Lösung diesbezüglich sein. Das bedeutet aber nicht - und das sage ich noch mal sehr deutlich -, dass die Behindertenwerkstätten abgeschafft werden sollen. In der öffentlichen Anhörung zur Thematik „Werkstätten für behinderte Menschen“ im Herbst 2007, die wir im Sozialausschuss durchführten, wurde bereits eine Veränderung der Landespolitik hin zu neuen Wegen außerhalb von Werkstätten artikuliert. Beim Nachlesen des Protokolls ist dies auch sichtbar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Punkte 1 und 2
des SPD-Antrags mit Ernsthaftigkeit durch die Thüringer Landesregierung im Sozialausschuss und, ich denke, auch im Wirtschaftsausschuss bearbeitet werden müssen. Vorrang dabei muss unbedingt die Beschäftigung und Arbeit behinderter Menschen haben und nicht unbedingt die Werkstätten für behinderte Menschen.
Zu dem vorgeschlagenen Punkt 2 des Antrags entsprechend des Mainzer Modells „Budget für Arbeit“ lassen Sie mich nur so viel sagen - hierbei zitiere ich aus der Eröffnungsrede der Sozialministerin Dreyer von Rheinland-Pfalz vom November letzten Jahres. Frau Präsidentin, ich zitiere: „Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist vorrangiges Ziel der Behindertenpolitik. Erwerbsarbeit ist gerade für Menschen mit Behinderungen ein entscheidender Gradmesser der gesellschaftlichen Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung. Aus diesem Grunde hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen zusammen mit zahlreichen Partnern eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Die Landesarbeitsgemeinschaft ‚Werkstätten für behinderte Menschen’, die LIGA, die Verbände der Behindertenhilfe, die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, die kommunalen Spitzenverbände haben sich darauf verständigt, behinderten Menschen den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern, zum Abbau von Werkstattplätzen beizutragen, die Integration von lernbehinderten jungen Menschen oder Menschen mit psychischen Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Dazu wurden viele konkrete Maßnahmen und Projekte vereinbart, wie das Budget für Arbeit, damit den Menschen mit Behinderung der Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden soll. Das Budget für Arbeit ist nicht nur ein Instrument, um behinderten Menschen die Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, es steht auch für einen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik. Anstatt aus Mitteln der Eingliederungshilfe nach SGB XII die Beschäftigung in Werkstätten zu finanzieren, nutzen die Träger der Sozialhilfe den Eingliederungstitel, um damit Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu fördern. Behinderte Menschen erhalten kein Werkstattgeld mehr, sondern werden tariflich entlohnt. Sie sind außer in der Arbeitslosenversicherung sozialversichert und haben, wie alle anderen auch, einen Arbeitnehmerstatus“. So die Sozialministerin Malu Dreyer aus Rheinland-Pfalz in ihrem Grußwort zum Modellprogramm Budget für Arbeit im November des letzten Jahres im Kurfürstlichen Schloss in Mainz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diesen Worten der Ministerin ist nichts mehr hinzuzufügen. Ich hatte die Gelegenheit, mich vor Ort in Mainz davon zu überzeugen, dass dies ein gangbarer Weg
sein kann, den man aber auch politisch wollen muss. Bisher habe ich Zweifel daran, dass die Thüringer Landesregierung solche Wege gehen will. Vielleicht ist der heute zu beratende Antrag ein kleines Mosaiksteinchen, um die alte Forderung aus den Behindertenverbänden und -vereinen, die da heißt: „Reißt die Mauer nieder, raus aus den Institutionen“ hier in Thüringen auch umzusetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren der CDUFraktion. Im Vorfeld zu dieser Aussprache des heutigen Tagesordnungspunkts hier im Plenum gab es die Meinung, und das ist ja Gott sei Dank, wie ich das gehört habe, nun geändert worden, wenn wir heute eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt führen, gäbe es keine Überweisung des Antrags an den Sozialausschuss. Ich finde es gut, dass Sie sich nun anders entschieden haben und ich finde es gut, dass Sie dies auch im Interesse der behinderten Menschen hier in Thüringen tun. Ich danke Ihnen.
Offene Fragen im Zusammenhang mit dem Verhalten der Rechtsaufsichtsbehörde in Sachen Kreiskrankenhaus Schmalkalden gGmbH und Aufnahme von Krediten
In der Plenarsitzung des Landtags am 5. Juni 2008 hatte der Fragesteller unter der Drucksachennummer 4/4132 und dem Titel „Beteiligung des Kreistags im Zusammenhang mit Entscheidungen zur kommunalen Kreiskrankenhaus Schmalkalden gGmbH geboten?“ Anfragen an die Landesregierung gerichtet zum Verhalten von Rechtsaufsichtsbehörden im Zusammenhang mit Überprüfungsmaßnahmen zu dem auch durch öffentliche Medienberichterstattung bekannt gewordenen Fall der „verschwundenen Krankenhausmillionen“ in Bezug auf die o.g. Krankenhauseinrichtung. Aus den sehr allgemein gehaltenen Antworten der Landesregierung ergibt sich noch folgender weiterer Nachfragebedarf zum konkreten Fall.
Ich frage die Landesregierung:
1. Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat die Rechtsaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um die „verschwundenen Krankenhausmillionen in Schmalkalden“ die Art und Weise der Kreditbestätigung, insbesondere die Tatsache, dass der Zustimmung der Vertreter des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in den Organen des Krankenhauses Schmalkalden zur Aufnahme eines Kredits ein entsprechender Beschluss des Kreistags zugrunde lag, untersucht?
2. Welche Erkenntnis hat das Landesverwaltungsamt darüber, in welcher Art und Weise seinerzeit die Beschlussfassung im Kreistag Schmalkalden-Meiningen erfolgte, auf dessen Grundlage die Vertreter des Landkreises der Aufnahme des Kredits durch die Krankenhausgesellschaft zustimmten - insbesondere mit Blick auf die Erfüllung der Informationspflichten, auch bezogen auf den Inhalt von Unterlagen und Dokumenten?
3. Wie und durch wen erfolgte seinerzeit die Genehmigung dieser Beschlussfassung nach § 74 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 114 der Thüringer Kommunalordnung?
4. Wie bewertet(e) das Landesverwaltungsamt die Zustimmung der Vertreter des Landkreises zur seinerzeitigen Kreditaufnahme der Krankenhausgesell
schaft unter Abwägung rechtsaufsichtlicher Aspekte und welche Auffassung hat die Landesregierung zu der vom Landesverwaltungsamt getroffenen Einschätzung?
Zu Anfang kann ich mir eine Bemerkung zum Titel dieser Aktuellen Stunde nicht verkneifen. Wenn man eine Begrenzung der Belastung fordert, impliziert dies automatisch, dass eigentlich eine gewisse Belastung schon geht. Aber wo hätte die SPD die Grenze denn gern? Offensichtlich soll da die Landesregierung sich etwas einfallen lassen. Wir wissen doch alle, dass die Ursachen der Preisexplosion ganz woanders liegen. Sicherlich hat die Landesregierung Spielräume, dies aber in sehr eingeschränktem Maße. Wenn wir als LINKE auch immer genau hinschauen, ob diese auch ausgeschöpft werden, muss man trotzdem die berühmte Kuh, nein, die berühmte Kirche im Dorf lassen.
Passt doch auch, oder? Herr Carius, eines muss ich Ihnen schon sagen: Wenn Sie hier wieder - auch bei dieser Aktuellen Stunde - die Atomenergie und die Kernkraft so hochleben lassen und hier letztendlich diese als preisgünstige und billige Energieform verkaufen, das halte ich schon für sehr gefährlich. Ich denke, wir als LINKE werden das mit der Atomkraft
mit Ihnen nicht mitmachen.
Eine Zuständigkeit hat das Land bei den Energiepreisen. Beispielsweise liegt die Energieaufsicht für Haushalts- und Gewerbekunden immer noch auf der Landesebene. Mir ist allerdings kein Fall bekannt, wo das Land eingeschritten wäre, weil ein Anbieter zu hohe Strompreise verlangt hatte. Was möchte ich nun damit sagen? Wenn die SPD tatsächlich möchte, dass sich für die Energieverbraucher in unserem Land etwas ändert, wäre es aus unserer Sicht angebrachter, die mit der Antragstellung verbrauchte Energie an ihre Fraktion im Bundestag zu richten und den Vertretern dort im Bundestag auf die Sprünge zu helfen. Ich möchte das auch anhand von Beispielen begründen. In der „Thüringer Allgemeine“ am 26. Juni dieses Jahres kommentierte Dietmar Grosser ein Urteil des Landgerichts Erfurt auf eine Klage der Verbraucherzentrale hin, mit dem eine Klausel in ehemaligen Gasverträgen für nicht rechtens erklärt wurde. Der Kommentator wertete das Urteil zwar als kleinen Erfolg für die Verbraucher, machte aber das eigentliche Dilemma auch sehr deutlich, dass nämlich auch mit derartigen gerichtlichen Verfahren und Urteilen, mit denen ganze Hundertschaften von Anwälten befasst sind, doch nur an der Oberfläche gekratzt wird. Vielleicht gibt es für den Einzelfall auch mal eine Verbesserung, aber das Grundproblem wird nicht angetastet, dass der deutsche Energiemarkt von vier Energiemonopolisten beherrscht wird und die Weichensteller der Politik gleichzeitig Spitzenmanager in Chefetagen sind. Namen möchte ich hier nicht nennen.
Jedenfalls ist für uns deshalb völlig unverständlich, was die SPD mit dieser Aktuellen Stunde bezwecken will. Ich sage hier nur die Stichworte Ökosteuer, Biodieselbesteuerung, Anreizregulierung - man könnte diese Liste noch weiter fortsetzen, ich lasse das aber jetzt. In diesem Hause haben wir uns fast in jeder Plenarsitzung - das wurde ja auch schon von meinen Vorrednern erwähnt - mit diesen Fragen befasst. Aber was hat sich denn bis jetzt verändert? Nichts, höchstens, dass die Preisschraube immer weiter nach oben geht. Was schlägt DIE LINKE als Alternative nun vor?
Ich komme noch mal zurück zur Ökosteuer. Wir als LINKE haben immer gesagt, die Idee an sich ist gut, aber es soll eine wirkliche Ökosteuer sein, die auch den Namen verdient, nämlich dass die erzielten Einnahmen auch für ökologische Projekte und für die Förderung des ÖPNV bereitgestellt werden.
Aber was tut der Bund? Ich habe hier ein paar Zahlen vom Bundesfinanzministerium: 2004, 2005 und 2006 wurden aus der Ökosteuer jeweils über 18 Mrd. € eingenommen, knapp 16 Mrd. € sind in die Leistungen der Rentenversicherung geflossen. Als Vergleich: Jeweils nur 0,2 Mrd. € gingen an ein Marktanreizprogramm zur Nutzung von erneuerbaren Energien.
Mein Fazit: So lange die energiepolitischen Stellschrauben beim Bund nur zur Verfestigung der Marktmacht von wenigen Großen gedreht werden, wird sich keine Begrenzung der Belastung der Energieverbraucher ergeben.
Es ist schön, dass ich Ihnen noch so eine Freude am späten Freitagabend machen kann.
Bevor ich anfange, will ich einfach nur feststellen oder fragen: Was ist das für ein Antrag, von welcher Fraktion ist er, von der SPD? Zumindest sah es jetzt nicht so danach aus, als ob dieser Antrag die Anwesenden Fraktionäre der SPD groß interessiert hat.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, eigentlich ist zu dieser Thematik in den zurückliegenden Jahren vieles gesagt worden. Aber wenn diese Landesregierung sagt, die Welt ist eine Scheibe, dann glaubt sie auch ganz fest daran, auch wenn es wissenschaftlich erwiesen ist und jeder weiß, dass sie eine Kugel ist.
Genau, auch zu dem Thema habe ich das schon einmal gesagt, aber man muss es ja immer wieder wiederholen. Genauso ist es bei der Kommunalisierung von den Versorgungsämtern hier in Thüringen.
Dass die Versorgungsämter abgeschoben sind und das Sozialministerium das so gut wie nicht mehr interessiert, das sieht man ja auch sehr deutlich; außer den Herrn Hecke scheint das im Ministerium keinen mehr zu interessieren, ist schon erledigt der Fall.
Versprochen wurde eine Entbürokratisierung und mehr Bürgernähe, Verschlankung der Verwaltung und Kostenersparnis - so weit die Theorie und die Erklärung des Ministerpräsidenten aus dem Jahre 2004. Die Praxis sieht leider völlig anders aus. Auf einzelne Beispiele aus Erfurt und Gera verzichte ich aufgrund der Zeit und - ich will mir nicht noch mehr Fans machen - aufgrund dieser fortgeschrittenen Stunde. Sie wollten Kosten sparen, indem Sie Personal abbauen. Die meisten Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen der aufgelösten Landesversorgungsämter in Erfurt, Gera und Suhl sind nicht zu den Kommunen gewechselt, sondern zu meisten Teilen in das Landesverwaltungsamt. Wie wollen Sie hiermit Kosten einsparen, frage ich Sie?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie an den bereits bei meinen Vorrednern gehörten Beispielen sehr deutlich erkennen können, scheint die Kommunalisierung der Versorgungsämter ein voller Flop zu sein. Von den vollmundigen Versprechungen aus der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Althaus ist nichts, aber auch gar nichts eingetreten. Das ganze Vorhaben entpuppt sich als eine Riesenluftnummer wie die Worte des Ministerpräsidenten.
Im letzten Plenum habe ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU - Frau Präsidentin, ich zitiere aus dem Protokoll -, als „Schlafmützen“ bezeichnet. Herr Wehner entgegnete mir damals, dass Sie dieses Mal nicht geschlafen haben, so können Sie das im Protokoll nachlesen. Wenn das so stimmt, was Herr Abgeordneter Wehner damals im Mai-Plenum festgestellt hat, dann bestehen ja noch gute Chancen dafür, die Kommunalisierung der Versorgungsämter rückgängig zu machen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie endlich die fachlichen Gründe, die gegen die Kommunalisierung sprechen, zur Kenntnis nehmen, bedenken und entsprechende Handlungen einleiten. Dafür ist es noch nicht zu spät.
Herr Gumprecht, es geht nicht um die Zufriedenheit der Mitarbeiter in erster Linie, sondern um die 320.000 anerkannten schwerbehinderten Menschen hier in Thüringen, das ist der Punkt.
Die 320.000 anerkannten schwerbehinderten Menschen in Thüringen, die Steuerzahler, Ihre Mitarbeiter in der Landesverwaltung werden es Ihnen danken. Also schaffen Sie die Kommunalisierung ab und machen Sie diesem Irrsinn ein Ende. Werden Sie endlich wach, setzen Sie Ihre Schlafmütze ab und werden Sie endlich Ihrer Verantwortung gerecht. Tun Sie das einzig Richtige, machen Sie die Kommunalisierung rückgängig.
Beteiligung des Kreistages im Zusammenhang mit Entscheidungen zur kommunalen Kreiskrankenhaus Schmalkalden gGmbH geboten?
Der Landrat des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, Ralf Luther, steht seit längerer Zeit in der Kritik wegen seines Verhaltens im Zusammenhang mit Aktivitäten um die „Einwerbung“ und Verwendung von angeblichen „öffentlichen Fördermitteln“ und der Aufnahme von Krediten bzw. Darlehen für das kommunale Kreiskrankenhaus. Vor allem bleibt zu klären, ob bei bestimmten Entscheidungen zu Unrecht der Kreistag „außen vor“ gelassen worden war und ob der Landrat zu Recht die Geschäftsführerin mit dem Abschluss bestimmter Geschäfte betraut hatte. Bestimmte Fakten innerhalb dieser Kette von Ereignissen bieten Anhaltspunkte für Verhalten, das möglicherweise strafrechtliche Relevanz haben oder eine Verletzung von Dienstpflichten darstellen könnte.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Einschätzungen der für die Kommunalaufsicht zuständigen Behörde gibt es hinsichtlich der Rechtmäßigkeit bzw. Korrektheit des Vorgehens des Landkreises Schmalkalden-Meiningen bzw. des Vorgehens des Landrats Herrn Luther bezogen auf den oben genannten Komplex von Vorgängen und wäre nach Ansicht der Landesregierung dazu in allen Fällen der Kreistag zu beteiligen gewesen?
2. Welche dienstrechtlichen Maßnahmen und Ermittlungsverfahren wurden im Zusammenhang mit den oben genannten Vorgängen von welchen Behörden bzw. Stellen gegen wie viele - und gegebenenfalls gegen welche - Personen eingeleitet?
3. Inwieweit wurde der oben beschriebene Handlungskomplex vom Rechnungshof geprüft und welche Prüfungsergebnisse haben sich ergeben?
4. Wie bewertet die Landesregierung diese Vorgänge und welche Handlungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten ergeben sich nach Ansicht der Landesregierung für das zuständige Ministerium?
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, führen ich und andere Personen seit geraumer Zeit intensiven Schriftverkehr mit dem Präsidenten des Landesverwaltungsamts, Herrn Stephan. Das Landesverwaltungsamt gibt keine Auskünfte zum „KrankenhausmillionenSkandal“ wegen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte des Landrats Luther. Ist das auch Ihre Rechtsauffassung? Wenn ja, warum? Das ist meine erste Frage.
Meine zweite Frage: Sind in Zukunft rechtsaufsichtliche Maßnahmen gegenüber Landrat Luther wegen der Krankenhausmillionen zu erwarten? Wenn ja, welche und wann? Wenn nein, warum nicht?
Werte Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion und der LINKEN, guten Morgen werte Schlafmützen der CDU-Fraktion.
Herr Minister Reinholz hat in seiner Rede zum Tagesordnungspunkt 11 gesagt, dass wir mit unserem Antrag offene Türen einrennen.
Zu Ihrem Antrag hat der Bundesrat im letzten Monat die Tür zugeschlagen. Wollen Sie uns jetzt Ihre Beule erklären, die Sie sich dabei geholt haben? Die CDU will die Landesregierung heute, am 9. Mai 2008 bitten, im Gesetzgebungsverfahren zum Risikobegrenzungsgesetz aktiv zu werden, und das, obwohl der Bundesrat das Gesetz bereits am 25. April 2008 beschlossen hat. Völlig unerwartet sind die fünf Punkte Ihres Antrags im Gesetz des Bundesrats enthalten. Hier ist die Drucksache 152/08 des Bundesrats
mit über 20 Seiten. Wenn Sie aber den Antrag nun trotzdem nicht zurückziehen, kann das nur einen Grund haben: Weil Sie keiner für diesen vorausschauenden, klugen Antrag lobt, wollen Sie dies hier nun selbst tun. Sie wollen hier einen Teil meiner und unserer Lebenszeit sinnlos verschwenden, um sich selbst mit Lobhudeleien zu überschütten.
Doch, meine Damen und Herren, es ist so, wie es ist mit Eigenlob - es stinkt. Ihre Forderungen sind zwar nicht falsch, aber doch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Bedurft hätte es aber nicht nur fünf Tropfen, sondern mindestens zwei Eimer. Ich werde Ihnen natürlich jetzt auch noch sagen, was diese zwei Eimer gewesen wären: Zum Ersten wäre die Verpflichtung der Banken zur verantwortungsvollen Kreditvergabe zu präzisieren. Kreditgeber wären zu verpflichten, entsprechend dem Grundsatz „Sanierung vor Vollstreckung“, also schonende Sicherheitsverwertung, die Potenziale zur Vermeidung der Fälligstellung auszuloten und mit dem Schuldner oder der Schuldnerin zu besprechen. Der Grundsatz der schonenden Sicherheitsverwertung besagt, dass die Banken über den Kreditvertrag die Verpflichtung eingehen, bei Störungen zur Beseitigung der Ursachen beizutragen, und im Vollstreckungsfall bei der Verwertung der Sicherheit die soziale und wirtschaftliche Lage der Kreditnehmer und der Kreditnehmerinnen berücksichtigen müssen. Weil dieser Grundsatz in der Praxis heute missachtet wird, muss eine gesetzliche Präzisierung erfolgen. Eine zweite Forderung für einen konsequenten Verbraucherschutz wäre ein gesetzliches Verbot, Kreditverträge einseitig verkaufen zu können. Daher wird DIE LINKE im Bundestag beantragen, dass die Übernahme eines Darlehensvertrags durch Auswechselung des Vertragspartners ohne Zustimmung des Darlehensnehmers unzulässig sein soll.
Abschließend weise ich nochmals darauf hin, dass das Kreditnehmerschutzgesetz im Bundesrat durch ist. Daher ist der vorliegende Antrag der CDU sinnentleert, eine Abstimmung also nicht möglich. Falls der Antragsteller trotzdem über den Antrag abstimmen lassen sollte, wird sich meine Fraktion an dieser Abstimmung nicht beteiligen. Danke.
Schreiben an die Kultusministerkonferenz vom 15. April 2008
Mit Datum 15. April 2008 haben die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung sowie die behindertenpolitischen Sprecher aller Bundestagsfraktionen ein Schreiben an die Mitglieder der Kultusministerkonferenz übermittelt, in denen sie ausdrücklich darum bitten, dass Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen originalgetreu übersetzt und auch umgesetzt werden muss.
Mit der Forderung nach Inklusion statt Integration muss ein breiter Diskussionsprozess zur Umsetzung der Forderungen aus der Konvention einhergehen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Aktivitäten unternimmt die Landesregierung, damit eine originalgetreue Übersetzung der Konvention - vor allem bezogen auf Artikel 24 - sowie deren Umsetzung und Realisierung in Thüringen erfolgt?
2. Wie werden die Forderungen aus o.g. Schreiben in der politischen Arbeit der Landesregierung beachtet und umgesetzt?
3. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um auf fachlicher sowie politischer Ebene einen breiten Diskussionsprozess zur Um
setzung der UN-Konvention zu führen?
Ich hätte zwei Nachfragen. Die erste wäre: Ist der Landesregierung der Unterschied zwischen Integration und Inklusion bekannt, vor allem unter dem Aspekt von Macht und von Diskriminierungsaspekten? Meine zweite Frage wäre: Wann schafft die Landesregierung endlich das Förderschulgesetz ab, um die Diskriminierung behinderter Menschen zu beenden?
Blindenstiftung
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist die Satzung zur Errichtung einer Blindenstiftung durch die jeweiligen Gremien (Landesregie- rung und Landesverband der Blinden und Sehbe- hinderten) bereits beschlossen sowie durch das zuständige Ministerium bereits genehmigt?
2. Wenn nein, welcher Bearbeitungsstand ist derzeit erst erreicht und was sind die konkreten Ursachen dafür?
3. Zu welchem konkreten Zeitpunkt wird die o.g. Stiftung ihre Arbeit aufnehmen?
4. Wie ist zurzeit die Finanzierung der Beratungsstellen für Blinde und Sehbehinderte in Thüringen sichergestellt?
Meine Nachfrage zu Frage 3: II. Quartal 2008 - Anfang oder Ende, und wie wird die Arbeit in der Zwischenzeit sichergestellt? Noch eine Nachfrage zu Frage 4: Gibt es vonseiten des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen Anzeichen beim Ministerium hinsichtlich der Beratungsstellen, dass es Probleme gibt in diesem Haushaltsjahr?
Verbraucherschutz unter seniorenpolitischen Aspekten
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung bekannt, welche Möglichkeiten die Verbraucherzentralen haben bzw. nutzen, um seniorenspezifische Beratungen und Informationen an die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu bringen?
2. Ist der Landesregierung bekannt, welche inhaltlichen Schwerpunkte bzw. Informationen von Seniorinnen und Senioren in den Verbraucherzentralen nachgefragt werden?
3. Wie bewertet die Landesregierung den Umfang der Nachfragen von Seniorinnen und Senioren in Bezug auf den Vergleich zwischen der Qualität und den Preisen von verschiedenen Produkten und Dienstleistungen, wie zum Beispiel Kosten für am
bulante und stationäre Pflege, Wohnkosten, Versicherungskosten usw.?
4. Ist der Landesregierung bekannt, ob in den Verbraucherzentralen ein gestiegener Beratungsbedarf in Bezug auf das allgemeine Sicherheitsempfinden von Seniorinnen und Senioren festzustellen ist und wenn ja, ist der Landesregierung bekannt, ob dieser gewährleistet werden kann?
Einkommens- und vermögensunabhängiges Landesblindengeld in Thüringen
Der Landtag hat in der Dezember-Sitzung die Änderung des Thüringer Landesblindengeldes beschlossen und somit ist ab 1. Januar 2008 eine Änderung des Landesblindengeldes in Kraft getreten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Auszahlung des Landesblindengeldes wurden bereits gestellt?
2. Wie viele Anträge wurden positiv beschieden, wie viele wurden abgelehnt und wie viele müssen noch bearbeitet werden?
3. Wer bearbeitet die Anträge auf Landesblindengeld in Thüringen und wie lange ist die Bearbeitungsdauer?
4. Wann wird das erste Landesblindengeld an die Betroffenen ausgezahlt?
Wir hatten ja auch im Gesetz die Regelung zu Härtefällen - wie sieht es nach der neuen Regelung da jetzt aus?
Traditionsfirma Thüringer Fischfeinkost Gebrüder Hopf GmbH im Südthüringer Floh-Seligenthal
Entsprechend einer Meldung der Zeitung „Freies Wort“ am 19. November 2007 soll die Firma Hopf GmbH im Südthüringer Floh-Seligenthal im März 2008 geschlossen und die Produktion nach Sarstedt in Niedersachsen verlagert werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung bekannt, womit die Konzernführung die Schließung der Traditionsfirma Thüringer Fischfeinkost Gebrüder Hopf GmbH in Südthüringen begründet?
2. Ist der Landesregierung bekannt, welche Maßnahmen veranlasst wurden, um sozialverträgliche Lösungen für die 60 betroffenen Mitarbeiter anzubieten?
3. Wurden an die im Mehrheitsbesitz der Nadler Feinkost GmbH befindliche Hopf GmbH Fördermittel ausgereicht, wenn ja, um welche Fördermittel handelt es sich (Bundes-, Landes-, ESF-Mittel) und in welcher Höhe wurden diese in welchem Jahr ausgereicht?
4. An welche Bedingungen war gegebenenfalls die Ausreichung der Fördermittel gebunden und wie wurden diese Kriterien erfüllt?
Bei der Beantwortung zu Frage 2 sagten Sie, Sie sind gerade dabei, mit den Gebrüdern Hopf ein Konzept zu entwickeln. Können Sie da schon Näheres sagen?
Einfach eine Bitte, ob die Akteure vor Ort dann mit eingebunden werden.
Das ist jetzt nicht so ganz klar mit den negativen Auswirkungen, aber Auswirkungen auf den Haushalt wird es doch haben, weil es auf den Kreishaushalt keine Auswirkungen haben wird laut Aussage von Landrat Luther. Stimmt das?
Rechtsaufsichtliche Prüfung von Wahlvorgängen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen durch das Landesverwaltungsamt Weimar
Am 10. Mai 2007 musste die Wahl zum hauptamtlichen Beigeordneten des Landkreises Schmalkalden-Meiningen aufgrund der gerichtlich festgestellten Unrechtmäßigkeit der Wahl aus dem August 2006 wiederholt werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu, dass das Landesverwaltungsamt aufgrund einer bereits im Juli 2006 erfolgten Aufforderung, die Wahrung der Chancengleichheit aller Bewerber bei der Wahl im August 2006 zu prüfen, der Antragstellerin kein Prüfungsergebnis mitteilte, sondern das Ergebnis der Prüfung durch das Verwaltungsgericht bzw. Oberverwaltungsgericht abwartete?
2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu, dass das Landesverwaltungsamt auch im Vorfeld der Wiederholungswahl am 10. Mai 2007 nicht aktiv wurde, obwohl in Vorbereitung dieser Wahl das Landesverwaltungsamt erneut über ernsthafte Bedenken bezüglich des freien Meinungsbildungsprozesses (bezogen darauf, einen favorisierten Bewer- ber, wie die Presse schreibt, „ins Amt zu hieven“) unterrichtet wurde?
4. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, damit das Landesverwaltungsamt als zuständige Rechts
aufsichtsbehörde die Pflichten zur Prüfung von Wahlvorgängen innerhalb von drei Monaten erfüllt?
Auch wenn Sie kein Fehlverhalten erkennen können, aber zumindest einen Posteingang zu bestätigen oder dergleichen, ist normal das Übliche im Schriftverkehr, aber scheinbar nicht für ein Landesverwaltungsamt. Aber meine Frage ist: Das Verwaltungsgericht Meiningen hat ein Urteil gefällt und das Oberverwaltungsgericht in Weimar auch. Beide Urteile sind zu einem unterschiedlichen Ergebnis gekommen, also widersprechen sich untereinander. Wie gehen Sie damit um?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe den Bericht des Ministers sehr aufmerksam verfolgt. Danke, Herr Minister, dass Ihnen bei dem SPD-Antrag hinsichtlich der Änderung des Heimgesetzes aufgefallen ist, dass dort behinderte Menschen nicht vorkommen.
Aber ich muss sagen, in Ihrem Bericht sind diese behinderten Menschen auch recht unterbemittelt vorgekommen und vor allem dann auch immer wieder aus der klassischen Sicht der Pflege und immer wieder aus der Sichtweise der Pflegeversicherung. Ich habe leider nichts von Ihnen gehört hinsichtlich der persönlichen Assistenz, obwohl es wohl mittlerweile auch einige Kräfte in der CDU, in der CDU-Bundestagsfraktion gibt, die Pflegeassistenz als die Erfindung der CDU verkaufen, obwohl das letztendlich eine Maßnahme ist, diese Assistenz, die persönliche Assistenz, die Behindertenorganisationen und Behindertenverbände seit mindestens zehn Jahren in Deutschland praktizieren und die hier in Thüringen leider seit dem Inkrafttreten der Pflegeversicherung 1995 dazu keine Chance mehr hatten. Wir sind seitdem mit der Politik in der Diskussion, aber bis zum heutigen Tage leider erfolglos, weil hier daran kein Interesse besteht. Da hätte ich mir einfach schon gewünscht, dass in diesen Bericht zumindest ansatzweise von Ihnen etwas kommt.
Zum Heimgesetz möchte ich noch Folgendes sagen: Dass wir heute nicht darüber diskutieren, ist klar, das hat Herr Panse auch noch einmal sehr deutlich gesagt, aber es wird ja in Zukunft auf uns zukommen, dass wir das jetzige Bundesgesetz in ein Landesgesetz verändern müssen. Mein Wunsch an ein zukünftiges Landesgesetz von dieser Stelle aus wäre, dass wir ein Gesetz, ein Heimgesetz brauchen, das die Heimbewohner schützt, und dass wir kein Heimbetreiberschutzgesetz brauchen. Darum würde ich von dieser Stelle doch sehr deutlich bitten.
Nun erlauben Sie mir noch, Herr Panse, ein Wort zu Ihnen zu sagen, zu Ihrer Äußerung, was ich im Rahmen der Bundesinitiative „Daheim statt Heim“ gesagt habe. Diese Bundesinitiative wird unterstützt von der Bundestagsabgeordneten Silvia Schmidt und anderen und ich bin auch ein Unterzeichner dieser Initiative. Ich habe ganz bewusst im Juli dieses Jahres, als es darum ging, in Zella-Mehlis für ein neues Altenheim einen Spatenstich zu setzen, der AWO mitgeteilt, dass ich aus diesen Gründen, weil ich diese Initiative unterstütze, nicht an einem Spatenstich für ein neues Altenheim teilnehme. Das habe ich öffentlich erklärt, dazu stehe ich auch heute noch, weil ich es nicht für sinnvoll halte, weiterhin in stationäre Einrichtungen zu investieren, und ein Umdenken in der Richtung einfordere, so wie es diese Initiative tut. Das habe ich damals in der Presse erklärt und ich habe auch vorhin in einem Zwischenruf gesagt, Herr Panse: Wer lesen kann, ist im Vorteil. Sie haben mich wieder einmal nicht verstehen wollen.
Ja.
Ich habe es Ihnen doch gerade gesagt. Ich glaube nicht daran, dass wir diesen steigenden Bedarf mit stationären Einrichtungen decken können.
Ich fordere an dieser Stelle noch einmal sehr deutlich, dass wir ein Umdenken auch in der Pflege hier in Thüringen endlich anfangen und dass wir den Alter
nativen, den offenen Wohnformen, der Assistenz, die sicherlich nicht für jeden das Nonplusultra ist, das gebe ich zu, eine größere Chance einräumen und uns nicht nur einseitig auf die stationäre Pflege fixieren. Nichts anderes habe ich gefordert und nichts anderes fordert diese Initiative. Wir fordern ein Umdenken in der Pflege.
Sie sind ja ganz kurz auf die Kommunalisierung eingegangen.
Es gab ein Problem mit der Aufstallung in diesem Landkreis. Der ganze Landkreis wurde ausgestallt und letztendlich war Wickersdorf nicht weit entfernt, ca. zehn Kilometer, vom Landkreis Sonneberg. Dort gab es eben keine Ausstallung. Sehen Sie da nicht
schon Probleme bei der Kommunalisierung, dass der ganze Landkreis die Aufstallung hatte, aber letztendlich die Orte, die näher an dem Infektionsherd waren, keine Ausstallungen haben? Das hätte man ja durchaus vom Land letztendlich regeln und einfacher und besser hinkriegen können als jetzt mit der Kommunalisierung.