Ich habe jetzt zwischen zwei wichtigen Entscheidungen des Ältestenrats abzuwägen, einmal der Entscheidung, um 19.00 Uhr den letzten Aufruf vorzunehmen, und zum anderen, den Tagesordnungspunkt 18 aufzurufen. In der gemeinsamen Beratung mit den Parlamentarischen Geschäftsführern ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass wir den Tagesordnungspunkt 18 noch zügig abarbeiten.
Föderalismusreform II solida- risch gestalten Antrag der Fraktion der Links- partei.PDS - Drucksache 4/3043 - dazu: Alternativantrag der Frak- tion der SPD - Drucksache 4/3122 -
Die Fraktion der Linkspartei hat nicht angekündigt, das Wort zur Begründung zu nehmen. Die SPDFraktion hat das ebenfalls nicht angekündigt. Ich kann die Aussprache eröffnen und für die Landesregierung, ist mir gesagt worden, möchte der Minister zuerst sprechen. Bitte, Herr Minister Schliemann.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, ich möchte zu beiden Anträgen in aller Knappheit und Kürze - 19.00 Uhr ist durch und der parlamentarische Abend soll ja auch noch seinen Zeitraum finden - Stellung nehmen.
Ich will mich nicht lange bei den Vorgeschichten aufhalten. Ihnen allen ist geläufig, was ist passiert mit der Föderalismusreform I. Sie fand ihren Abschluss im Juni und Juli 2006 im Bundesrat und
Bundestag, im Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes und im Föderalismusreformbegleitgesetz, in Kraft getreten am 1. September 2006. Kern der Veranstaltung war die Entflechtung der Vermischung von Zuständigkeiten von Bund und Ländern und eine Reform der Mitwirkungsrechte des Bundesrates. Schon damals war klar, dass eine Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und eine damit einhergehende nötige Verwaltungsreform im Wesentlichen der zweiten Stufe der Föderalismusreform vorbehalten bleiben. Eben diese zweite Stufe ist eingeläutet. Mit gleichlautenden Entschlüssen von Dezember 2006 haben Bundestag und Bundesrat wiederum eine gemeinsame Kommission beider Gremien zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen kreiert - Vorsitz von dem SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzenden Struck und dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten Oettinger. Konstituierende Sitzung war am 8. März. Diese Kommission setzt sich zusammen aus 16 Regierungschefs der Länder und 16 von der Bundesseite benannten Mitgliedern des Bundestags bzw. der Bundesregierung. Als beratende Mitglieder nehmen sieben Vertreter der Landtage und der kommunalen Spitzenverbände an den Verhandlungen der Kommission teil. Für den Freistaat Thüringen ist Herr Ministerpräsident Althaus Mitglied dieser Föderalismuskommission II. Ich bin als sein Vertreter bestellt worden. Ich bedanke mich an dieser Stelle für das Entgegenkommen, dass wir heute den Tagesordnungspunkt noch abarbeiten können; morgen muss ich gerade zu einer solchen Sitzung nach Berlin reisen, das heißt heute Abend. In einer zweiten Sitzung hat sich dann die Föderalismuskommission verständigt, worum es eigentlich gehen soll. Zunächst war es ein offener Themenkomplex, man war sich noch nicht so ganz klar im Einzelnen; inzwischen sind die Dinge schon um einiges klarer geworden. Aufgabenkritik und Standardsetzung, Entbürokratisierung, Effizienzsteigerung, Stärkung der Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften das eine, aber eben dann auch ganz wesentliche Dinge und die stehen eher im Vordergrund der Betrachtungen, obwohl die nicht wichtiger sind als das andere, Vorbeugung und Bewältigung von Haushaltskrisen und Neuregelung der Finanzbeziehungen.
Im März 2007 hat sich die Kommission darauf verständigt, zunächst 18 unabhängige wissenschaftliche Sachverständige mit der Beantwortung eines mehr als 200 Punkte umfassenden umfangreichen Katalogs zu Fragen der Finanzverfassung zu beauftragen. Das andere, der Verwaltungsaspekt, kommt später. Er wird im nächsten Jahr erst richtig angepackt werden können.
Am 22. Juni 2007, also morgen, wird eine umfangreiche mündliche Anhörung der Sachverständigen im Deutschen Bundestag durchgeführt und die Er
gebnisse der Anhörung sollen dann im Rahmen einer Klausurtagung - voraussichtlich 13./14. September 2007 - im Einzelnen ausgewertet und zur Grundlage konkreter Formüberlegungen gemacht werden.
Dann, wie gesagt, im II. Quartal 2007 Verwaltungsthemen der offenen Themensammlung - ein erster Beginn.
Ich darf hiervon ausgehend zu den Fragen der Linkspartei.PDS und sozusagen überlappend teilweise zu den Fragen des Alternativantrags kurz Stellung nehmen. Zur Forderung 1 oder zu den Forderungen - pardon, es sind keine Fragen: Bereits im Rahmen der Föderalismusreform I ist immer wieder betont worden, dass die Thüringer Landesregierung auch für die Föderalismusreform II daran festhält, dass zum Abbau struktureller Defizite bis einschließlich 2019 von den verbindlich vereinbarten Regelungen zum bundesstaatlichen Finanzausgleich und zum Solidarpakt II nicht abgewichen werden darf. Diese Position wurde übereinstimmend von den Regierungschefs der ostdeutschen Länder am 30. September 2006 noch einmal bekräftigt. Der Solidarpakt I allerdings - die Frage habe ich nicht so ganz verstanden, den Hinweis - ist ja bereits am 31. Dezember 2004 ausgelaufen gewesen.
Zur Forderung 2: Grundlage der ganzen Verhandlung ist, dass sich Bund und Länder mit den Vereinbarungen zum bundesstaatlichen Finanzausgleich und zum Solidarpakt II zu einem kooperativen Föderalismus bekannt haben. Zuletzt hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz am 6. Mai 2004 zur ersten Stufe der Föderalismusreform gegen eine Steuerautonomie der Länder und damit für den kooperativen Föderalismus ausgesprochen. Artikel 104 a des Grundgesetzes bestimmt, dass grundsätzlich jede Ebene gesondert die Ausgaben trägt, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergibt; Ausnahmen hiervon bilden die Geldleistungsgesetze und die Auftragsverwaltung sowie - aber das ist im Abbau begriffen - einzelne Mischfinanzierungen zwischen Bund und Ländern. Ihrer Struktur nach stellt die bestehende bundesstaatliche Finanzordnung grundsätzlich eine aufgaben- und bedarfsgerechte Finanzausstattung aller Länder sicher. Sie erfüllt ihre Funktion, die Länder finanziell in die Lage zu versetzen, die ihnen verfassungsrechtlich zukommenden Aufgaben wahrzunehmen. Dieser Grundkonsens hindert jedoch nicht daran, dass man sich erneut Gedanken machen muss und wird und, ich hoffe, auch zum Abschluss bringt, wie wir dann von den hohen Schuldenständen runterkommen und wie wir aufgrund dessen dann zu Erleichterungen kommen.
Zur Forderung 3 - ein sogenannter Entschuldungspakt: Das ist zunächst erst mal ein wohlklingendes Wort, aber es bedarf noch sehr viel weitergehen
der Erörterungen und Prüfungen innerhalb der Föderalismuskommission, was darunter eigentlich zu verstehen sein soll und wie es denn funktionieren soll, und das Wichtige dann natürlich wäre, welchen Anteil welcher Last übernimmt.
Zur Forderung 4 - Verbesserung der Steuerbasis der öffentlichen Hand: Zu dieser Forderung ist auf die vom Bundestag in der laufenden Legislaturperiode bereits beschlossenen Steuergesetze hinzuweisen. Offen ist bekanntlich noch die Regelung der Erbschaftssteuer. Die Parteien der Großen Koalition haben sich dazu bekannt, dass die Erbschaftssteuer mindestens das gegenwärtige Aufkommen beibehält, das heißt, die Länder also insofern keine Verringerung des Steuerzuflusses erleiden werden. Ob wir dann zu Steuererhöhungen wie im Wunschbild der Linkspartei.PDS kommen, da habe ich meine Zweifel. Derzeit kann sich die Landesregierung einer solchen Forderung nicht anschließen.
Ein Schwerpunkt der Beratung in der Verhandlungskommission werden umgekehrt dann aber die neuen Regelungskonzepte zur Begrenzung der Staatsverschuldung, und zwar Vermeidung von Haushaltskrisen sein. Es gibt dazu im Augenblick Vorschläge. Die müssen alle noch abgeklopft und geprüft werden. Wie gesagt, morgen wird also ein erster Schritt in diese Richtung getan werden. Der Verhandlung eines angemessenen Verschuldungsverbots in den Verfassungen steht die Landesregierung prinzipiell zwar offen gegenüber, aber man muss immer wieder darauf hinweisen, dass alle diese guten Absichten von bestimmten wirtschaftlichen oder auch demographischen Entwicklungen durchaus ad absurdum geführt oder unterlaufen werden können. Deswegen hat es keinen Sinn, nur mit hehren Grundsätzen zu arbeiten, die so hoch zu hängen, dass man aufrecht drunter durchlaufen kann.
Die Vorschläge zur Steuerautonomie der Länder sind im Rahmen der Verhandlungen in der Föderalismuskommission zu präzisieren und zu bewerten. Solche Autonomiebestrebungen oder Hinweise der Länder haben immer die Gefahr in sich, dass es starke und schwache Länder gibt und dass bei einem solchen Wettbewerb die schwächeren vielleicht noch schwächer bleiben. Umgekehrt bieten sie aber auch die Chance, dass geringere Steuerbelastungen möglicherweise dann doch auch den Ansiedlungswillen von auswärts oder das Beibehalten hier fördern könne. Eine eigenständige Haushaltswirtschaft der Länder steht natürlich in der Diskussion, aber nicht unbedingt zur Disposition. Aber wir werden schon ein Stück weit darüber nachdenken müssen, wie weit solche Vorschläge mit der grundgesetzlich gewährten Haushaltsautonomie der Länder vereinbar sind, die auf Schuldenbegrenzung und Ähnliches hinlaufen. Das ist eine sehr komplexe Ge
mengelage, bei der ganz unterschiedliche Interessen und - wenn man genau hinschaut - bei ganz unterschiedlichen Regelungen höchst vertrackte Wirkungen und Gegenwirkungen erzeugt werden können. Die kommunalen Interessen werden - ich habe das bereits angedeutet - durch Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände in die Beratung der Föderalismuskommission II gewahrt. Die erforderliche kommunale Finanzreform ist durchaus von Herrn Ministerpräsidenten Althaus auf der konstituierenden Sitzung am 8. März angesprochen und darauf hingewiesen worden, es wird darauf hingewirkt werden, auch dieses Problem mit Blick auf die Zukunft tauglich und gut zu lösen.
Zusätzliche Besteuerungen sollte man allerdings nicht von vornherein fordern. Es ist ein bisschen schwierig zu sagen, wir wollen auf der einen Seite den Wirtschaftsstandort fördern und auf der anderen Seite dann gleichzeitig die Steuern einkassieren. Eine nachhaltige Entschuldung - siehe oben -, da braucht es also genaue Konzepte und vor allen Dingen der Klärung der Frage, wer trägt welche Last und nach welchen Konzepten soll es denn überhaupt funktionieren.
Insgesamt erwarte ich im augenblicklichen Stand der Dinge durchaus optimistisch gestimmt, da wird schon was rauskommen, nur was genau rauskommt, das wird das Ergebnis sehr komplexer Verhandlungen sein. Es macht keinen Sinn, mit Vorfestlegungen so in Verhandlungen zu gehen, dass man in den Verhandlungen dann einfach nicht mehr verhandeln kann. Deswegen sehen Sie es mir bitte nach, wenn ich sage, die Anfrage ist ehrenvoll, aber vielleicht im Augenblick ein bisschen zu früh. Umgekehrt möchte ich darauf hinweisen, dass auch die Föderalismuskommission II sich von ihrer Gründung an um eine möglichst breite Öffentlichkeitsarbeit bemüht. Die Protokolle der öffentlichen Sitzungen, die vielfältigen Stellungnahmen, die Gutachten, die sonstigen Materialien stehen im Internet auf der Homepage des Deutschen Bundestags. Man kann sie dort einsehen und runterladen. Von daher hat auch niemand an dieser Stelle scheu, bestimmte Dinge auf den Tisch zu legen und zu sagen oder auch nicht. Der Alternativantrag, der gestern von der Fraktion der SPD vorgelegt worden ist, stimmt, wenn ich das richtig gelesen habe, in großen Teilen mit dem Antrag der PDS überein. Zwei Forderungen aus dem Alternativantrag möchte ich allerdings kurz ansprechen. Das eine war, wie steht es um die Steuerautonomie der Länder. Ich sagte eben schon, einer grundsätzlichen Ablehnung der Eigenverantwortung der Länder ist ebenso wenig von vornherein das Wort zu reden, man muss aber vorsichtig sein, was tun wir da eigentlich, denn wir werden an einer Stelle ja immer wieder gemessen. Wir müssen nicht nur über Finanzausgleiche reden, wir müssen dann auch da
rüber reden, wie verhält sich Autonomie zu etwa den Regeln der Bundesrepublik Deutschland, gegenüber der EG und zu anderen, wie verhält sie sich zur Herstellung gleichwertiger, nicht gleicher, gleichwertiger Lebensverhältnisse und anderes mehr.
Die Verwaltungsthemen, Forderung 6 aus dem Alternativantrag, sind nach meiner Auffassung grundsätzlich gleichwertig mit den sogenannten Finanzthemen. Beiden Themenblöcken ist mit gleicher Sorgfalt nachzugehen. Lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Thüringen bringt seine Gedanken in diese Verhandlungen ein. Thüringen wird sehr sorgfältig abwägen, was an Kompromissen möglich, tragbar und im Gesamtinteresse vernünftig ist, aber es wird ein sehr langer Prozess werden und heute kann Ihnen noch keiner redlichen Herzens sagen, wo die Grenzen im Einzelnen liegen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde vielleicht gern zu Beginn sagen, dass ich es bedauerlich finde, dass dieser Punkt erst jetzt oder erst heute Abend aufgerufen wird, was, glaube ich, nicht ganz seiner Bedeutung angemessen ist, aber wir auch verstehen können, wenn der Minister morgen genau zur Föderalismuskommission fährt. Ich will für die CDU-Fraktion probieren, ein paar Positionen zu skizzieren, in denen wir in großer Mehrheit übereinstimmen, will aber auch nicht verhehlen, dass insbesondere die Finanzpolitiker der CDU-Fraktion und darüber hinaus auch in der Verständigung mit den Finanzpolitikern anderer Landtagsfraktionen weitergehende Beschlüsse gefasst haben, die wir gerne in den Verhandlungen zur Föderalismusreform Teil II berücksichtigt sehen würden wollen, wohl wissend, das hat der Minister zu Recht ausgeführt, dass der gesamte Prozess sehr schwierig ist und in seiner fundamentalen Bedeutung für die künftige Handlungsfähigkeit von Bundes- und Landespolitik und damit auch ein Stück für die Reformfähigkeit von Deutschland von exemplarischer Bedeutung ist. Wir wissen auch, dass das oberste Ziel sein sollte, dass man zu einer grundlegenden Reform kommt und zu einer neuen Finanzverfassung, die am Ende auch die Finanzbeziehungen auf neue Qualitätsebenen stellt und aber auch - so sehen wir das jedenfalls - mit mehr Wettbewerbsföderalismus auch für die jungen Bundesländer neue Chancen eröffnet. Der vorliegende Antrag der PDS-Fraktion, auf den ich zuerst eingehen möchte, suggeriert nach un
serer Meinung im Wesentlichen, dass alles beim Alten bleiben soll. Wir denken, dass das nicht ausreichend ist für die Reformverhandlung bei der Föderalismusreform Teil II - lediglich die Einnahmeverbesserung durch Steuererhöhungen auf höhere Einkommen, Vermögen und Börsenumsätze ist ihr nach unserer Meinung zu erkennender Reformvorschlag. Der Antrag ist dadurch geprägt, dass er die Gräben zwischen Ost und West vertiefen will. Wir meinen, dass wir auch im Hinblick auf eine weitergehende Reform der Finanzverfassung im Blick haben müssen, dass es einen Zeitraum nach 2019 geben wird, wo der Solidarpakt II zum Ende gelangt und die Länder am Ende, auch die jungen Bundesländer, so aufgestellt sein sollten, dass sie dann aus eigener Kraft und ohne weitere besondere Hilfen ihre eigene Zukunft ihres Landes gestalten können. Deshalb ist es insbesondere jetzt so wichtig, die Reformmaßnahmen, die wir hier in Thüringen begonnen haben und auf die ich heute morgen schon eingegangen bin, auch zum Abschluss zu bringen. Weil sie letztendlich die Voraussetzung dafür sind, dass wir nach Auslaufen des Solidarpakts II, nach der großen Hilfe, die wir dann 19 Jahre lang bekommen haben, in der Lage sind, unsere Aufgaben zu erledigen im großen Konzert des föderalen Staatsgebildes und wir dort unseren Platz so finden, dass wir auf eigenen Beinen stehen können. Deshalb können wir nicht bis in alle Ewigkeit Solidarität einfordern, weil wir insbesondere die Haushalte derjenigen strapazieren, die uns 19 Jahre lang die Hilfe gegeben haben und die oft auch die Länder sind, die vielleicht schon viel früher ihre eigenen Haushalte in Ordnung gebracht haben. Deshalb wollen wir nicht nur kulturelle und soziale Wohltaten verteilen mit dem Geld anderer, sondern wir wollen verantwortungsvoll unsere eigene Finanzpolitik solide gestalten. Das tun wir hier in Thüringen. Wir wollen auch dazu beitragen, dass - weil wir unsere Hausaufgaben ordentlich machen und sachgerecht mit den uns zur Verfügung gestellten Mitteln umgegangen sind - wir auch ein Stück dadurch deutsche Einheit gemeinsam leben wollen, dass wir anerkennen und dankbar sind für die Hilfe, die wir bekommen
und dass wir auch beweisen durch unsere eigene Arbeit hier in diesem Freistaat - aber es gilt für alle anderen jungen Bundesländer genauso -, dass wir mit dieser Hilfe sachgerecht umgegangen sind, und dann im Rahmen des föderalen Staatsgebildes - das habe ich vorhin gesagt - unseren Platz finden werden. Wir hoffen, dass will ich dazusagen, wir finden diesen Platz weit im oberen Mittelfeld.
Die Linkspartei.PDS in ihrem Antrag verkennt, dass die armen Länder nach dem gegenwärtigen System von Steuermehreinnahmen am wenigsten behalten können. Deshalb ist es so wunderlich, dass sie dafür plädieren, am jetzigen Finanzsystem so gut wie gar nichts ändern zu wollen. Ich will das am Beispiel von Thüringen noch einmal verdeutlichen, ohne auf das komplizierte Geflecht der Bund-Länder-Finanzbeziehungen horizontal wie auch vertikal eingehen zu wollen, aber es ist so wie es ist. Wenn Thüringen 100 € mehr an Steuereinnahmen einnimmt, verbleiben im Thüringer Landeshaushalt gerade 15 €. Die übrigen Mehreinnahmen werden nivelliert und mit den Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich verrechnet. Die reicheren Länder West dagegen, wie z.B. Nordrhein-Westfalen, behalten beim gleichen System bei 100 € Mehreinnahmen in dem jetzigen Finanzverfassungssystem 40 €, bei Bayern sind es 25 €. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 986 listet das Finanzministerium von Thüringen detailliert auf, dass von 168 Mio. € Mehrergebnissen der Steuerprüfer im Jahr 2005 gerade einmal 13 Mio. € mehr für Land und Gemeinden verblieben sind. Das heißt, dass bei rund 500 Steuerprüfern in Thüringen jeder Steuerprüfer für das Land und die Kommunen ein Mehrergebnis für Thüringen von gerade einmal 26.000 € erwirtschaftet. Wer da ein Stück mitrechnet, der weiß, das reicht nicht einmal, um jeweils das Jahresgehalt des einzelnen Steuerprüfers bezahlen zu können. Wenn man das weiß und wenn man das sich ein Stück vor Augen führt, dann weiß man, dass das jetzige Finanzverfassungssystem auf keinen Fall geeignet ist, Wirtschaftswachstum in den Ländern zu generieren, die es braucht, um im Aufholprozess nach vorn zu kommen. Da liegt genau die entscheidende spannende Frage, die sich auch die Föderalismuskommission für die Reform Teil II der Finanzverfassung stellen muss, wohl wissend, dass es immer auch ein Pro und Kontra ist in dem Abwägungsprozess, so wie ihn Minister Schliemann beschrieben hat. Aber ich will Ihnen sagen, wenn wir jetzt noch über 2 Mrd. € mehr an Einnahmen erzielen aus dem Solidarpakt II und uns diese Mittel Jahr für Jahr bis zum Jahr 2009 in einem festen Rhythmus degressiv wegfallen, wie wollen wir dann aus eigener Kraft, aus eigenem Wirtschaftwachstum diese Einnahmeverluste generieren? Wir werden das tun müssen zum einen, das haben wir heute morgen gesagt, durch Ausgabenreduzierung. Aber wenn wir dann auch sagen, wir wollen unsere Mittel so einsetzen, dass wir Wachstum generieren können, dann muss es für diese jungen Länder, wenn wir sagen, gleichzeitig nach 2019 wollen wir ohne weitere Hilfen auskommen, auch eine Chance geben, dass sie mit dem Mehr an Wachstum auch mehr von dem behalten können als wir es im jetzigen System tun können. Jetzt werden 97 Prozent aller Einnahmen nivelliert. 97 Prozent aller Einnahmen gehen im Finanzausgleichssystem in der Verrechnung
unter. Das ist zu wenig, was übrig bleibt zu 100 Prozent, um damit eigene Chancen, eigene Kraft aufzubauen, um als junges Bundesland auch nach 2019 auf eigenen Füßen stehen zu können. Deshalb liegt insbesondere für die jungen Bundesländer ein besonderes Interesse daran, dass man tatsächlich zu einer Einigung in der Föderalismuskommission II kommt. Für jeden Zeitraum, in dem es nicht zur Einigung kommt, und jede Wahlperiode, die darüber hinaus weiter ins Land zieht, ohne dass zu einem Ergebnis gekommen ist, wird es unsere Startchancen verschlechtern. Wir wissen alle, die Fraktionen, die hier im Landtag vertreten sind, genauso gut, weil wir alle Debatten gemeinsam führen, dass der einzige Weg nur durch Ausgabenreduzierung, Solidarpakt-II-Mittel kompensieren zu können, der schwierigste Weg von allen ist, der nervenaufreibendste Weg und der streitbefangenste Weg von allen ist, weil sich natürlich alle einig sind, wir wollen keine Schulden machen, wir wollen es vielleicht auch in der Verfassung verankern mit unterschiedlichen Modellen, um auch Spielräume zu haben für die unterschiedlichen Konjunkturschwankungen, die es gibt. Aber wenn wir uns einzig auf die Reduzierung des Ausgabenvolumens verlassen müssen, weil andere Verfassungsreformen nicht gegriffen haben, dann prophezeie ich uns auch einen schwierigen Prozess hier in diesem Haus, weil natürlich allein der Ruf dann, Reformen zu Ende zu bringen, nur damit auch zu lösen ist, dass man auch vor der Entscheidung stehen muss, sehr schwerwiegende Strukturreformen auch in diesem Freistaat noch angehen zu müssen. Deshalb und um uns auch ein Stück Erleichterung zu verschaffen in dem Prozess, der in seinem Weg unumgänglich ist, braucht es ein gutes Ergebnis in der Föderalismuskommission Teil II. Deshalb hoffen wir, dass man nicht auf der jetzigen Basis bestehen bleibt. Ich will es auch sagen, deshalb taugt Ihr Antrag nicht dafür, die Zukunftsfähigkeit von Thüringen sicherzustellen. Den jungen Bundesländern bringt es nichts, im jetzigen System einen Hartz-IV-Empfänger wieder in Lohn und Brot zu bringen. Natürlich, dem Hartz-IV-Empfänger nützt es etwas, ihm persönlich und seiner Familie, um mit eigener Arbeit seine Familie ernähren zu können. Aber im jetzigen Finanzausgleichssystem werden die zusätzlichen Lohnsteuereinnahmen sofort wieder einkassiert. Die widersinnige Umverteilungsregelung des Länderfinanzausgleichs liefert den Ländern kaum noch Anreize, tatsächlich eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik betreiben zu wollen - immer aus dem Blick dieser Frage der Einnahmesituation betrachtet. Während die Länderfinanzminister von zusätzlichen Lohnsteuereinnahmen nur maximal 20 Prozent behalten dürfen, und daran zeigt sich die Widersinnigkeit des jetzigen Systems, sind es bei zusätzlichen KfzSteuereinnahmen 56 Prozent. Also jemand in Lohn und Brot zu bringen, rentiert sich weniger als ein neues Auto anzumelden, weil man einfach von dem,
was man einnimmt, einen größeren Selbstbehalt hat. Das ist eine absurde Logik des Finanzausgleichsgeflechts. Und so, wie von der Kraftfahrzeugzulassung profitieren die Länder auch vom Bierkonsum, von Wettspielen und von Lotterien sowie vom An- und Verkauf von Grundstücken, von Wohnungen und Häusern. Die Steuern darauf sind Landessteuern. Die Lohnsteuer dagegen ist eine Gemeinschaftssteuer, die sich Bund und Länder teilen. Und von zusätzlichen Kfz-Steuermehreinnahmen von 200 € können bis zu 113 € im Landeshaushalt verbleiben, um noch einmal auf das Beispiel zurückzukommen. Anders sieht es bei der Lohnsteuer aus. Vor allem in den jungen Bundesländern, die zwischen 2005 und 2009 noch zwischen 710 und 838 € je Arbeitslosen und Jahr vom Bund erhalten, gelingt es einem ostdeutschen Land, einen Arbeitslosen erfolgreich zu vermitteln, so dass er z.B. 20.000 € pro Jahr verdient und rund 2.000 € Lohnsteuer zahlen muss, sieht das Land davon keinen einzigen Cent. Vielmehr muss es zwischen 34 und 156 € mehr in das Finanzausgleichssystem einzahlen. Dem gegenwärtigen Finanzsystem fehlt es an Anreizen, die steuerliche Basis in den Ländern grundlegend zu verbessern. Die letzte Reform von 1969 wurde unter völlig anderen Rahmenbedingungen gestaltet als heute, weil insbesondere keynesianisches Denken verbunden war mit der Vorstellung einer weitgehenden Nivellierung, die im Vordergrund stand. Die Frage der Verteilungsgerechtigkeit spielt im gegenwärtigen System eine wesentlich größere Rolle als die Frage des dynamischen Anreizes zur Ausweitung der Wirtschaftskraft und der damit verbundenen Finanzkraft der Länder. Zurzeit werden - das habe ich vorhin gesagt - von den Mehreinnahmen, die aus gesteigerter Wirtschaftskraft entstehen, 97 Prozent insgesamt kollektiviert. Deshalb, meinen wir, muss es zentrales Anliegen einer Reform sein, Leistungsanreize zur Stärkung der Wirtschafts- und der Finanzkraft und vergleichbare Rahmenbedingungen in den Ländern zu erzielen. Ein stärkerer föderaler Wettbewerb zwischen den Ländern muss unter angemessenen und fairen Bedingungen möglich sein. Wir meinen, den Ländern muss eine höhere Disponibilität ihrer eigenen Haushalte ermöglicht werden. Das heißt, dass die Verteilung der Mittel aus dem Länderfinanzausgleich grundsätzlich nach unseren Vorstellungen nicht mehr allein an die Einwohnerzahl gekoppelt werden soll, sondern am transferbedingten Bruttoinlandsprodukt pro Kopf als Kennziffer für die regionale Wirtschafts- und Steuerkraft orientiert werden soll.
Über solche höheren Selbstbehalte beim Zuwachs der eigenen Wirtschaftskraft kann den Ländern ein höherer Anreiz zur Steigerung ihrer eigenen Wirtschaftskraft gegeben werden. Warum das für so ein junges Bundesland wie Thüringen interessant ist, zeigt sich insbesondere bei unserer demographischen Entwicklung. Weil nämlich bei sinkender
Einwohnerzahl - gerade wie hier in Thüringen ein großes Problem und nicht zuletzt von Prof. Seitz in dramatischer Form prognostiziert - die Bindung der Finanzzuweisung an die Einwohnerzahl erhebliche Folgen hat. Hätte Thüringen nämlich noch dieselbe Einwohnerzahl wie 1998, hätten wir allein aus diesem Grund im jetzigen bestehenden Finanzverfassungssystem jährlich 300 Mio. € Mehreinnahmen aus dem Länderfinanzausgleich. Und jeder weiß, welche Zahlen prognostiziert wurden bei der Demographie bis zum Jahr 2020 und auch bis zum Jahr 2050. Ein zweiter Punkt, warum das jetzige Finanzverfassungssystem nicht geeignet ist, unsere Zukunftsfähigkeit zu sichern, ist, wenn man weiß, welche Mittel uns pro Einwohner aus dem Länderfinanzausgleich weiter verloren gehen werden allein aufgrund sinkender Einwohnerzahlen.
Das ist der zweite Punkt, warum ich meine, dass Ihr Antrag nicht geeignet ist, zukunftsfähig und für die Föderalismusreform impulsgebend zu sein, weil diese wichtige Kopplung an die Einwohnerzahl genau der Punkt ist, der uns vor dramatische Situationen stellen wird, der das verschärft, was sowieso schon eintritt, weil wir aus dem Solidarpakt II degressive Mittel bis 2019 bekommen, die dann ja auf Null gestellt sind. Der Prozess der demographischen Entwicklung - zumindest nach den Prognosen - ist ein weitergehender, auch über 2019 hinaus. Er zeigt, dass wir auch nicht nach 2019 auf einer festen Einnahmebasis bestehen, damit planen und kalkulieren können, sondern darüber hinaus durch sinkende Einwohnerzahlen mit weiteren Einnahmeverlusten zu rechnen haben, die wir wiederum - das war der erste Punkt - auch bei gesteigerter Wirtschaftskraft durch die Nivellierung nicht ausgleichen können und damit adäquate Einnahmen erzielen können, die uns die Einnahmeverluste auch nur punktuell verbessern können.
Die Verteilung der Mittel aus dem Länderfinanzausgleich dagegen nach transferbereinigtem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf bedeutet, dass bei Steigerung bei weniger Einwohnern pro Kopf eine höhere Finanzkraft entsteht. Genau darin liegt unsere Chance, mehr Wirtschaftswachstum zu generieren, um bei weniger Einwohnern eine höhere Finanzkraft ausweisen zu können, die uns - wenn das als Maßstab angerechnet werden würde - nach einer Föderalismusreform Teil II höhere Einnahmen auch bei weniger Einwohnern bescheren würde.
Da von dieser Steigerung ein höherer Selbstbehalt für das jeweilige Land bleibt, profitieren insbesondere die jungen Bundesländer. Wirtschaftsförderung lohnt sich im Gegensatz zum jetzigen Finanzausgleichssystem viel mehr, weil dies alles auf ist und durch die Nivellierung in das gesamte Finanzausgleichssystem hineintransferiert wird. Deshalb bleibt
auch die große Frage, das will ich am Beispiel von Sachsen-Anhalt festmachen, um es auch noch mal zu verdeutlichen, was das jetzige System bedeutet und welche Zahlen es sind. Sachsen-Anhalt ist Nehmerland, so wie wir auch. Unterstellt man bei Sachsen-Anhalt die Steuereinnahmen von 2003, die sie durch eigene Wirtschaftskraft erzielt haben, dann kann man sagen, dass Sachsen-Anhalt am Ende dieses Weges über 5 Mio. € weniger bekommen hätte bei unterstellter wachsender Steuerkraft, als wenn man ein neues System, so, wie wir es vorgeschlagen haben, was sich als Finanzkraft bemisst, unterstellt hätte. Das zeigt - und das ist insbesondere bei Sachsen-Anhalt ein ganz dynamischer Effekt -, dass umso mehr Wirtschaftswachstum erzielt wird gerade junge Bundesländer immer weniger Einnahmen erzielen im jetzigen System, weil durch die Verrechnung mit dem Länderfinanzausgleich eine größere Nivellierung erfolgt. Deshalb, meinen wir, bedarf es hier einer Umstellung.
Und vor allen Dingen, ein dritter Punkt: Länder, die die Verschuldungsgrenzen der Verfassung und die Maastricht-Kriterien nicht einhalten können, so schlagen wir vor, müssen in eigenen verbindlichen Sanierungsprogrammen ihr Ausgabeverhalten entsprechend anpassen. Das Sanierungsprogramm, was wir vorschlagen bzw. seine spätere Einhaltung, soll von einem unabhängigen Gremium, möglicherweise auch dem Bundesrechnungshof, genehmigt und kontrolliert werden. Das Entscheidende daran ist, dass wir mit diesem Vorschlag auch einen Weg aufzeigen, wie man im Rahmen der Finanzverfassung sich nach 2019 aufstellt. Wir meinen, dass, wenn wir alle Anstrengungen unternehmen und andere Bundesländer die Solidarität nicht derart gestalten, dass sie ihr Ausgabeverhalten entsprechend anpassen, dann sollen diese Länder auch nicht weiter auf Bundestreue nach dem Grundgesetz Hilfen des Bundes einklagen dürfen, sondern sie sollten sich dann einem verbindlichen Sanierungsprogramm unterwerfen müssen. Nur wenn sie sich dann in ihrem Ausgabeverhalten im Rahmen dieses Sanierungsprogramms anpassen, dann sollen sie auch Anspruch auf Hilfen haben. Das ist wichtig für uns selbst, weil es natürlich uns als junge Bundesländer überhaupt nichts bringt, wenn wir jetzt radikale Reformmaßnahmen durchführen, unser Ausgabenniveau radikal absenken und dann andere Länder, die nie die Hilfen des Solidarpakts II genossen haben, aber weiter ihre Verschuldung und ihr Ausgabeverhalten wie jetzt auch weiter fortsetzen, dass die dann besondere Hilfen des Bundes bekommen und wir aber gesagt haben als junge Bundesländer, wir wollen auf weitere besondere Hilfen verzichten, weil Solidarität soll es auch nach 2019 weiter geben.
lich nach unserer Vorstellung Aufgabe der Föderalismuskommission Teil II sein, dafür Vorschläge zu unterbreiten, die tatsächlich zusammenpassen. Einer der Vorsitzenden in der Föderalismuskommission, Ministerpräsident Oettinger aus Baden-Württemberg, hat Vorschläge für ein Entschuldungsprogramm gemacht. Ich meine, dass man dem Grunde nach diese Vorschläge unterstützen kann. Jedoch habe ich erstens erhebliche Zweifel, dass insbesondere die Mehrheit der reichen Länder einem solchen Entschuldungsprogramm zustimmt und ich will es auch noch mal ergründen, nämlich einen zweiten Grund, weil Oettinger vorgeschlagen hat, dass Bund und Länder gleichmäßig in einen Entschuldungsfonds Geld einzahlen sollen und dann sowohl reiche Länder als auch arme Länder aus diesem Fonds unterschiedlich profitieren sollen, nämlich derart, dass bei jedem selbst getilgten Euro und Abbau von Verschuldungen reiche Länder 20 Cent aus diesem Fonds und ärmere Länder - wie Thüringen - 60 Cent aus diesem Fonds bekommen sollen. Wenn man aber hinter den Vorschlag schaut, der heißt, dass sowohl Bund und Länder gleichmäßig in den Fonds einzahlen sollen, dann heißt das für ein Bundesland wie Thüringen, dass wir natürlich zunächst vorher auch Geld aufbringen müssen, um in diesen Fonds Geld einzuzahlen. Das würde heißen bei einem Beispiel: Wenn Thüringen mit 100 Mio. € an dem Fonds beteiligt wäre und wir gleichzeitig aus dem Fonds mehr herausbekommen wollten als wir einzahlen, dann müssten wir zusätzlich jährlich 200 Mio. € tilgen, um bei dieser Quote, die Oettinger angenommen hat, 120 Mio. € aus dem Fonds herauszubekommen, also mehr, als wir eingezahlt haben. In der Summe dieser Ereignisse würde das bedeuten: 100 Mio. € einzahlen in den Fonds, 200 Mio. € aufwenden, um Schulden zu tilgen und auch noch jährlich 200 Mio. € aufzufangen, die durch Degression Solidarpakt II und durch die geringeren Länderfinanzausgleichsmittel durch rückgängige Einwohnerzahlen entstehen - und das Jahr für Jahr. Da will ich sagen, daran glaube ich einfach nicht, dass junge Bundesländer sich diesen angestrengten Rhythmus jährlich leisten können. Deshalb bleibt es eine spannende Frage, wie das Entschuldungsprogramm von Oettinger in seinem Vorschlag in der Föderalismusreform am Ende Anklang findet und welche Möglichkeiten zur Umsetzung tatsächlich gegeben sind.
Ich meine, wir sollten im Haushalts- und Finanzausschuss abschließend weiter über beide Anträge, sowohl den Antrag von Ihrer Fraktion als auch den Alternativantrag der SPD-Fraktion, beraten. Wir wollen anregen, dass wir aus den beiden vorliegenden Anträgen,
(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Sie glauben doch nicht, dass der die gleichen Interessen hat wie Sie.)
aber aus unseren Vorschlägen heraus ein gemeinsames Papier hier im Haushalts- und Finanzausschuss verabschieden und das als Vorschlag dieses Landtags in die Debatte zur Föderalismuskommission Teil II einbringen sollten. Deshalb schlagen wir vor, Überweisung beider Anträge an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Fortberatung. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sehe zunächst zwei Zielkonflikte. Der erste Zielkonflikt hat mit dem Faktor Zeit zu tun und andererseits der Notwendigkeit, dieses Thema nach Möglichkeit sehr intensiv zu erörtern. Den zweiten Zielkonflikt hat Herr Minister Schliemann in etwa beschrieben: Eine Regierung - es liegt in der Natur der Sache - möchte möglichst ohne feste Bindung und sehr offen in Verhandlungen gehen, die sich über längere Zeiträume erstrecken und die mit vielen Unbekannten behaftet sind. Teile des Parlaments, das liegt auch in der Natur der Sache, versuchen natürlich immer eigene Vorstellungen so einzubringen, dass eine Regierung sich auch zumindest an diesem Willen, der artikuliert wurde, orientiert. Es wird versucht, den Konflikt mit dem Faktor Zeit in etwa so zu lösen, dass ich schon versuche, unsere inhaltlichen Positionen deutlich zu machen, aber das natürlich in einem angemessenen Zeitvolumen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind uns sicher im Hause hier alle klar darüber, wie bedeutsam dieses Thema insbesondere für die neuen Länder ist und für die Zukunft sowohl des Landeshaushalts als auch für die Haushalte der Thüringer Kommunen. Deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht, weil wir Sorge haben, dass die Themen, die in der gemeinsamen Kommission von Bund und Ländern diskutiert werden, so in eine Schieflage geraten, dass die Interessen Thüringens nicht gewahrt werden und möglicherweise am Ende des Prozesses ein Ergebnis herauskommt, mit dem wir - Herr Mohring hat es ja beschrieben - auf lange Zeit nicht leben können und sich unsere Ausgangsbedingungen für die Zeit nach 2009 dramatisch verschlechtern würden.
Hier geht es nicht darum, dass über einzelne Fragen sehr offen diskutiert werden kann, Herr Mohring, die Sie beschrieben haben, sondern letztlich werden derzeit im Rahmen der Föderalismuskom