Einnahmen sicherstellen können - man könnte auch sagen, der Zuschussbedarf der Kommunen - beträgt nach dem Ergebnis der Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform im Jahr 2008 rund 2,464 Mrd. € und im Jahr 2009 rd. 2,457 Mrd. €.
Zweiter Punkt, der sich geändert hat: Vorbehaltlich der abschließenden Beratung nächsten Dienstag bleiben die sogenannten externen Mittelzuweisungen aus den Einzelplänen der Ressorts zur Sicherstellung des angemessenen Finanzausgleichs und der angemessenen Finanzausstattung unverändert. Diese zusätzlichen Mittelzuweisungen belaufen sich auf ca. 378 Mio. € im kommenden Jahr und 380 Mio. € im Jahr 2009. Diese Mittelzuweisungen insgesamt stellen den Betrag dar, der als angemessene Finanzausstattung für die Kommunen im Sinne des Artikels 93 Abs. 1 der Thüringer Verfassung in Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils ermittelt worden ist.
Drittens: Über diese angemessene Finanzausstattung hinaus erhalten sowohl Kommunen als auch kommunale Aufgaben wahrnehmende Dritte, z.B. Zweckverbände, Vereine, freie Träger usw., zusätzliche Zuweisungen vom Land. Diese Leistungen betragen nach dem Referentenentwurf des FAG ca. 211 Mio. € im Jahre 2008 und ca. 160 Mio. € im Jahr 2009. Darin enthalten sind beispielsweise auch die Förderungen des Landes im Bereich Wasser/Abwasser, für Theater und Orchester und für freiwillige Gemeindezusammenschlüsse. Im Ergebnis der Haushaltsklausur erhalten die Kommunen über die angemessene Finanzausstattung hinaus in den kommenden beiden Jahren weitere jeweils 5 Mio. € als sogenannte Vorwegschlüsselzuweisungen sowie weitere 10 Mio. € für die Jugendpauschale. Weiterhin erhalten die Kommunen in den folgenden beiden Jahren die jeweiligen Abrechnungsbeträge, die sogenannte Spitzabrechnung der Finanzausgleichsjahre 2006 und 2007. Diese Abrechnungsbeträge belaufen sich für das Jahr 2008 auf weitere 50,6 Mio. € und für das Jahr 2009 auf ca. 180 Mio. €. Dieser Abrechnungsbetrag ist de facto der Finanzausstattung der Kommunen in den kommenden beiden Jahren zuzuordnen, weil es sich um Einnahmen handelt, die den Kommunen 2008 und 2009 tatsächlich zur Verfügung stehen.
Da die Auszahlung aber nach den geltenden Regelungen erst in den Jahren 2008 und 2009 erfolgt, verbessert dies faktisch die Finanzsituation und die Finanzausstattung der Kommunen in den relevanten nächsten beiden Haushaltsjahren, und zwar deut
Die Abrechnungs- bzw. Anpassungsbeträge entfallen ab 2010, unabhängig von der Finanzsituation von Land und Kommunen.
Fünfter Punkt der Neuregelung: Nach dem Referentenentwurf ist vorgesehen, die Abrechnungsbeträge jeweils zur Erhöhung der Schlüsselmasse, also der frei verfügbaren kommunalen Mittel, zu verwenden. Wenn man dies einbezieht, beträgt die Gesamtschlüsselmasse - also unter Einbeziehung der Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform, der von mir genannten zusätzlichen Vorwegschlüsselzuweisungen sowie der Abrechnungsbeträge - im nächsten Jahr 1,073 Mrd. € und im Jahr 2009 rund 1,193 Mrd. €. Das ist eine deutliche Verbesserung im Vergleich zu dem ersten Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes aus der Diskussion. Insgesamt wird die Schlüsselmasse daher in beiden Ausgleichsjahren über dem Betrag liegen, der im Jahr 2007 einschließlich der Abrechnung des KFA an die Kommunen ausgereicht wurde. Im Jahr 2009 wird die Schlüsselmasse um voraussichtlich 130 Mio. € über der von diesem Jahr liegen.
Sechster Punkt: Die Leistungen des Landes für die kommunale Aufgabenerfüllung belaufen sich daher insgesamt auf die Summe von 2,731 Mrd. € im nächsten Jahr und 2,802 Mrd. € im Jahr 2009. Das ist also die Gesamtsumme der Mittel, die das Land den Kommunen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung stellt.
Darüber hinaus haben sich infolge der Ergebnisse der Haushaltsklausur keine weiteren Veränderungen zum bestehenden Referentenentwurf des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes bislang ergeben.
Wie Sie wissen, befindet sich dieser Entwurf aber noch im Verfahrensstadium der Anhörung. Abschließende Stellungnahmen des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen zum Referentenentwurf liegen erst seit gestern Abend vor, werden im Moment auch noch ziemlich fieberhaft und intensiv, um rechtzeitig vorliegen zu können, ausgewertet. Eine Stellungnahme des Thüringischen Landkreistags liegt bislang noch nicht vor. Die Landesregierung wird die bisherigen Stellungnahmen und die Argumente, die bisher erörtert worden sind, intensiv prüfen, sie bewerten und am kommenden Dienstag im zweiten Kabinettdurchgang dann endgültig entscheiden, mit welcher Fassung das Finanzausgleichsgesetz dann in den Landtag und in die parlamentarischen Beratungen, die ja noch vor uns stehen, eingebracht wird.
An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen, auf einige bislang von den kommunalen Spitzenverbänden vorgetragene Argumente einzugehen, die sich gegen einzelne Punkte bei der Neugestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs richten. Damit gehe ich zugleich auf die im Entschließungsantrag der SPD-Fraktion aufgeworfenen Fragen ein.
Zunächst kritisieren sowohl der Thüringische Landkreistag als auch der Gemeinde- und Städtebund die Anwendung eines Korridors mit einer Spannbreite von 50 bis 100 Punkten. Diese Spannbreite orientiert sich an dem der Auftragskostenpauschale. Im Rahmen der Ermittlung der Auftragskostenpauschale für die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wird seit dem 1. Januar 2005 ein Korridor von 50 bis 100 angewandt. Zwar hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil keinen konkreten Korridor genannt, er hat also keine konkrete Vorgabe für die Spannbreite gemacht, sie vielmehr in das Ermessen des Gesetzgebers gestellt. Aber ein Korridor von 50 bis 100 im Rahmen der Auftragskostenpauschale erscheint angemessen und geht im Übrigen auf einen Vorschlag des Thüringischen Landkreistags selbst vom Februar des Jahres 2005 zurück, den die Landesregierung seinerzeit aufgegriffen hat. Der Verfassungsgerichtshof hat die Korridorbildung grundsätzlich als zulässiges Mittel auch für die Kostenermittlung der Aufgaben des eigenen Wirkungskreises anerkannt. Für die Landesregierung war und ist es daher folgerichtig, diese Spannbreite auch bei der Aufgabe, die wir zu bewältigen hatten, anzuwenden.
Der zweite Kritikpunkt ging dahin, dass vom Thüringischen Landkreistag insbesondere kritisiert wurde und wird, dass bei der Ermittlung der Kosten der Kreisstraßen nicht auf die Länge der Kreisstraßen, auf die Kilometerzahl abgestellt worden sei. Eine Kostenermittlung auf der Grundlage der Straßenkilometer ist schlicht nicht möglich, denn es liegen keine belastbaren Parameter bzw. Kennziffern hinsichtlich der Herstellungs-, Erhaltungs- und Unterhaltungskosten für einen laufenden Straßenkilometer, bezogen auf die in kommunaler Straßenbaulast befindlichen Straßengruppen vor. Insbesondere verliefen die Bemühungen des Landes gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesrechnungshof, sogenannte Kennziffern oder Normative für einzelne Aufgaben zu finden, ergebnislos ab. Insoweit wurde mangels einer besseren Lösung auch in dem Aufgabenbereich der Straßenbaulastträger das Ausgabeverhalten der Kommunen bei der Bestimmung des Finanzbedarfs zugrunde gelegt.
Die Orientierung an der Einwohnerzahl, die dem zugrunde liegt, ist nach unserer Auffassung erforderlich, weil die Länge der im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen kommunalen Straßenbaulastträgers befindlichen Straßen als ein Kostenkriterium nicht flä
chendeckend für ganz Thüringen erfasst ist. Diese Angabe wurde zwar im Rahmen der landesweiten Datenerhebung bei den Kommunen mit abgefragt, aufgrund der nicht vollständigen Beteiligung aller Kommunen an dieser Abfrage sind die gewonnenen Daten jedoch als Verteilungskriterium für die Finanzmittel nicht verwertbar. Auch dem TMBV liegen nach meiner Kenntnis entsprechende Daten nicht vor. Um die Kosten für die Gesamtheit der Kommunen ermitteln zu können - und das war die Aufgabe, vor der wir standen -, war es daher notwendig, einwohnerzahlbezogene Hochrechnungen durchzuführen.
Unabhängig davon wäre nach Einschätzung der Landesregierung das vom Landkreistag geforderte alleinige Kriterium der Straßenlänge kein geeigneter Parameter für die aus der Aufgabe entstehenden Kosten. So ist zum Beispiel auch die Intensität der Nutzung der Straße ein wesentlicher Kostenfaktor. Dies zeigt exemplarisch, dass die Vielzahl von möglichen Einflussfaktoren, bezogen auf die einzelne Aufgabe, keine separate Berücksichtigung und Gewichtung finden konnte.
Ein dritter Punkt, der kritisiert wird, ist die Gleichbehandlung der Landkreise mit und ohne Schulträgerschaft. Eine Differenzierung nach Landkreisen mit und Landkreisen ohne gemeindliche Schulträgerschaft wäre nach unserer Auffassung nicht sachgerecht, da in den Landkreisen mit gemeindlicher Schulträgerschaft diese durch Gemeinden in sehr unterschiedlichem Umfang wahrgenommen wird. Angesichts der Vielzahl von Aufgaben und der geografischen und der rechtlichen Besonderheiten, die bei der Aufgabenwahrnehmung durch die einzelne Kommune zu unterschiedlichen Kosten führen können, ist es unmöglich, jede einzelne Besonderheit bei der Ermittlung des Finanzbedarfs der Kommunen zu berücksichtigen. Die Ermittlung dieses Finanzbedarfs verlangt nicht - auch nach den Maßstäben des Urteils - den konkreten Finanzbedarf einer einzelnen Kommune zu ermitteln, sondern die Aufgabe bestand darin, den Finanzbedarf der Thüringer Kommunen in ihrer Gesamtheit zu ermitteln. Hierbei ist es möglich und auch notwendig, pauschaliert vorzugehen. Vermeintliche Ungleichbehandlungen im Einzelfall gleichen sich bei der Gesamtbetrachtung aller Aufgaben statistisch am Ende wieder aus.
Ein vierter Kritikpunkt, der vorgetragen wurde, ist die Nichtberücksichtigung von Tilgungsleistungen der Kommunen bei der Bedarfsermittlung. Die Berücksichtigung dieser Tilgungsleistungen für Kredite ist nach unserer Auffassung bei der Bedarfsermittlung nicht erforderlich, da bereits die gesamten Investitionsausgaben aller Kommunen im Erhebungszeitraum - das war der Zeitraum zwischen 2003 und 2005, da haben wir ermittelt, welche Kosten die Kommunen für die Aufgabenerfüllung hatten - berücksich
tigt wurde. Eine darüber hinausgehende Berücksichtigung der Tilgungsleistungen würde eine Doppelberücksichtigung von Kosten zulasten des Landes darstellen. Bei der Bedarfsermittlung dagegen berücksichtigt wird die Zinsbelastung der Kommunen, die ihnen im Erhebungszeitraum durch die Aufnahme von Krediten entstanden ist.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Teuerungsquote im FAG nur mit 1,5 Prozent pro Jahr angesetzt worden ist. Diese Marge ist nach Auffassung der Spitzenverbände bei weitem nicht ausreichend, auch sei darüber hinaus der Anstieg bei den Personalkosten nicht berücksichtigt. Der in die Bewertung einfließende Zeitraum nach der Erhebung, also die Jahre 2006 fortfolgende, liefern bislang keine ausreichende Datengrundlage. Es existieren weder für das Gesamtjahr 2007 noch für die Jahre 2008 und 2009 bislang verwertbare Daten für den Verbraucherpreisanstieg. Wir haben abgestellt auf den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes und dessen durchschnittliche jährliche Steigerung in den vergangenen zehn Jahren.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, Die Links- partei.PDS: Da gab es aber noch keine 3 Prozent Mehrwertsteuer mehr.)
Dieser durchschnittliche Anstieg betrug 1,5 Prozent und der Anstieg der Mehrwertsteuer um die 3-Prozent-Punkte fällt nach unseren Auffassungen nicht signifikant jedenfalls ins Gewicht bei der langjährigen durchschnittlichen Betrachtung. Die Nichtberücksichtigung eines etwaigen Personalkostenaufschlags auf die erfassten Personalausgaben der Jahre 2003 bis 2005 ist ebenfalls gerechtfertigt. Es ist davon auszugehen, dass die durchschnittlichen Personalausgaben der Kommunen im Bereich des eigenen Wirkungskreises in den kommenden beiden Jahren mit denen der Jahre 2003 bis 2005 vergleichbar sind. Den Statistischen Jahrbüchern des Thüringer Landesamts für Statistik ist nämlich zu entnehmen, dass die Kommunen ihr Personal kontinuierlich abgebaut haben. In Anbetracht der demographischen Entwicklung im Freistaat Thüringen ist auch in Zukunft von einer weiteren stetigen Personalverringerung auszugehen. Einer Reduzierung des Finanzbedarfs für Personalausgaben durch Personalabbau stehen andererseits vollzogene Tarif- und Besoldungsanpassungen seit dem 1. Januar 2006 und auch in den kommenden beiden Jahren gegenüber. Gleiches gilt dann für weitere Tarifanpassungen in den Folgejahren, aber die Gewichtung der einzelnen Kostenfaktoren - Personalausgaben, Rückgang auf der einen Seite und der Mehrbedarf aufgrund von Tarif- und Besoldungsanpassungen - hebt sich nach unserer Prognose im Ergebnis gegeneinander auf, so dass hier kein zusätzlicher Aufschlag für einen Mehrbedarf vertretbar war.
Ich will an dieser Stelle mich beschränken und die weiteren Punkte nicht im Einzelnen erwähnen. Das waren die wesentlichen Kritikpunkte, die bisher vorgetragen worden sind, und möchte damit meinen Sofortbericht beenden. Vielen Dank.
Wer wünscht die Aussprache zu diesem Sofortbericht? Die SPD-Fraktion, die Fraktion der LINKEN und die CDU-Fraktion - also alle Fraktionen. So kann ich die Aussprache zum Sofortbericht und natürlich auch im Zusammenhang mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der Linkspartei eröffnen. Ich rufe als Erstes für die SPD-Fraktion den Abgeordneten Dr. Pidde auf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben hier in diesem Tagesordnungspunkt sowohl den Kommunalen Finanzausgleich als auch die Große Anfrage der Linkspartei zur Haushaltslage des Freistaats. Dazwischen gibt es eine direkte Abhängigkeit: Das Land, die Landesregierung kürzt bei den Kommunen genauso wie bei der Kultur, wie im Sozialbereich und in anderen Bereichen. Der Grund ist die katastrophale Finanzlage des Freistaats. Und über das Prinzip von Ursache und Wirkung brauche ich ja hier nichts weiter zu sagen.
Meine Damen und Herren, 1999 hat die CDU nach dem Wahlerfolg eine hervorragende Ausgangsposition gehabt mit einer komfortablen absoluten Mehrheit. Sie standen gewissermaßen in der Poleposition, Herr Althaus übernahm das Steuer in der Fraktion und Herr Dr. Vogel am Regiepult. Sie brauchten die Opposition nicht zu fragen, Sie hätten locker durchsetzen können, was für unser Land gut und wichtig gewesen wäre.
Sie haben diesen ersten Startplatz nicht genutzt. Sie haben einen miserablen Start hingelegt und Sie haben auch danach das Gaspedal geschont.
Sie haben die Probleme im Freistaat mit Geld übertüncht und Wahlgeschenke verteilt zur Bundestagswahl 2002, zum Wechsel des Ministerpräsidenten 2003, zur Landtagswahl 2004. Und Sie sind nicht nur langsam gefahren in den Jahren, es kamen auch eine ganze Reihe von Fehlern dazu - beim Reifenwechsel, bei den Boxenstopps. So gibt es eine lange Liste von Pleiten, Pech und Pannen - Spielbank, Flughafen, Schulbuchgebühr - ich will gar nicht alles wieder aufwärmen.
Meine Damen und Herren, nun steht uns das Wasser bis zur Unterlippe. Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage bestätigt diese dramatische Finanzlage. Es sind keine überraschenden Neuigkeiten darin, denn das, was an Zahlen dort zusammengefasst ist, kann man auch schon aus den Rechnungshofberichten der vergangenen Jahre sehen, der Demographiebericht der Landesregierung bestätigt das Gleiche, der Fortschrittsbericht Aufbau Ost der Bundesregierung und auch die SeitzStudie der Friedrich-Ebert-Stiftung. Es sind also meistens bekannte Zahlen, die hier noch mal zusammengefasst worden sind.
Meine Damen und Herren, wie sieht denn die Bilanz, die diese Regierung vorweisen kann, aus? Ich will Ihnen einmal die Fakten nennen, die hier schwarz auf weiß in dieser Drucksache stehen: Die unmittelbare Verschuldung des Freistaats hat sich in den Jahren der CDU-Alleinregierung von 1999 bis 2006 um 5,6 Mrd. €, um sage und schreibe 55 Prozent erhöht.
Herr Abgeordneter Dr. Pidde, wir warten erst mal, bis wieder Ruhe im Saal ist, damit Sie auch angehört werden können.
Und wenn wir mal den Vergleich ziehen zu den anderen Bundesländern für genau den gleichen Zeitraum: Brandenburg 40 Prozent mehr Kreditaufnahme, Sachsen 20 Prozent mehr, Mecklenburg-Vorpommern 45 Prozent mehr. Aber Thüringen 55 Prozent oben draufgepackt, also doch kein Ruhmesblatt.
Die Pro-Kopf-Verschuldung stieg von 1999 von 4.132 € auf 6.761 € zum Ende des Jahres 2006. Hinzu kommen zahlreiche Schattenhaushalte, um den finanzpolitischen Schein zu wahren. Die Verbindlichkeiten aus alternativen Finanzierungen sind genau in diesem Zeitraum auf 724 Mio. € angestiegen. Besonders deutlich wird der rasante Anstieg der Verschuldung in Schattenhaushalten am Beispiel der Sondervermögen. So wurden für die beiden Sondervermögen „Fernwasser“ und „Beitragserstattung Wasserver- und Abwasserentsorgung“ seit dem 01.01.2003 bis Ende 2006 insgesamt 300 Mio. € Schulden aufgenommen, die in der offiziellen Verschuldungsstatistik natürlich nicht erscheinen.
(Beifall bei der SPD) Meine Damen und Herren, Thüringen hat über seine Verhältnisse gelebt, Schulden auf Schulden gehäuft. Andere Länder sind anders verfahren. Sachsen zum Beispiel, die nach der Wende mit einem anderen Politikansatz herangegangen sind und auch konsequenter den Sparkurs gefahren haben, hat schon 2006 Überschüsse erwirtschaftet, Kredite zurückgezahlt. Mecklenburg-Vorpommern hat die Konsolidierungsbeschlüsse schon durch und ist 2006 ohne neue Schulden ausgekommen. In SachsenAnhalt und Brandenburg sind die Weichen richtig gestellt worden. (Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ja, ja.)