Protokoll der Sitzung vom 22.06.2007

Der Baustein „personalwirtschaftliche Maßnahmen“, inhaltlich durch den Baustein „Aufgabenkritik“ unterlegt. Insgesamt wird nach vorsichtigen Schätzungen durch die im Doppelhaushalt 2008/09 beschlossene Festschreibung der Stellen bis zum Jahr 2020, ich sagte es bereits, eine summierte Einsparung von Personalkosten in Höhe von 2 Mrd. € erreicht werden. Das sind konservative Schätzungen. Hier sind bereits tarifliche und gesetzliche Aufgabensteigerungen gegengerechnet. Ich möchte betonen, das Ziel einer signifikanten Senkung der Personalausgaben wird erreicht und dies entgegen aller Unkenrufe.

Meine Damen und Herren von der Opposition, wir haben nachweisbar zu kommunizierende Resultate und keine Wunsch- und Wolkenvorstellung. Wir wussten, dass wir Ihre Behauptung, wir würden es nicht schaffen, widerlegen können. Wir können das ganz mit konservativem Rechnen und Fakten und mit dieser aufgabenkritischen Erhebung.

Ich komme zum Baustein „Behördenstrukturreform“. Ich sagte bereits, die Verwaltungsreform ist ein über Jahre angelegter Prozess. Dabei muss die Umsetzung des Bausteins „Behördenstrukturreform“ soweit wie möglich gesteuert werden. Manche unerwartet auftauchenden Probleme lassen sich schnell lösen, andere bedürfen längerer Anstrengungen. Um hier kompetent, schnell und zielorientiert zu reagieren, haben wir den Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement mit ressortübergreifender Koordinierung aller Immobilienaufgaben beauftragt. Ich werde darauf noch näher eingehen. Aber mancher Beschluss ließ sich trotz aller Anstrengungen nicht so umsetzen, dass man die damit verbundenen Anforderungen noch sinnvoll erfüllen konnte. Dann ist es das Gebot der Landesregierung, verantwortungsvoll zu handeln und von diesen Vorhaben abzusehen. Wir mussten allerdings nur von zwei Vorhaben absehen und unseren Plan revidieren. Ich werde darauf noch näher eingehen.

Im Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS wird unter anderem nach den Auswirkungen der Behördenstrukturreform gefragt, hier insbesondere nach ersparten Stellen, Personal- und Sachkosten und der geschaffenen Bürgernähe unter dem Aspekt der älter werdenden Bevölkerung Thüringens. Die Schaffung von mehr Bürgernähe ist Bestandteil der Verwaltungsreform. Weiter sind die Verschlankung der Verwaltung und die Überprüfung der öffentlichen Aufgaben Bestandteil der Reform. Zwischen diesen drei Bausteinen kann es zu Zielkonflikten kommen, das ist klar. Aber bei der Erarbeitung des Behördenstrukturreformkonzepts ist das zu berücksichtigen und diese Zielkonflikte zu lösen.

Sie konnten aus den Begründungen der Standortentscheidungen seit dem 1. März 2005 nachlesen, wo sich die Landesregierung explizit für eine Verbesserung der Bürgernähe entschieden hat. So können Sie nachlesen, wo beispielsweise die Einräumigkeit der Verwaltung ohne eine verbesserte Aufgabenerfüllung durch Spezialisierung innerhalb der Behörden im Vordergrund steht. Da Sie offenbar dies nicht getan haben, möchte ich stichwortartig aus dem Behördenstrukturkonzept wiederholen.

Mehr Bürgernähe sind Handlungsparameter bei der Umstrukturierung der Sozialverwaltung und des Arbeitsschutzes in Thüringen, ebenso bei der Neuordnung der Umweltverwaltung. Hier wurde und wird durch die Kommunalisierung von Aufgaben ein Heranrücken der staatlichen Leistungsangebote an den Empfänger von Dienstleistungen, den Bürger, erfolgen.

Die Auswahl der Standorte der Forst- und Landwirtschaftsverwaltung wurde durch das Fachressort in Kenntnis der betroffenen Unternehmen und Bürger vorgenommen. Damit konnte die Flächenpräsenz in vertretbarer Weise erhalten werden. Nicht zu vergessen, die verbesserte Aufgabenerfüllung, insbesondere im Hinblick auf die notwendige Spezialisierung und die steigenden Anforderungen der EU kommt dem Bürger letztlich zugute.

Im Ergebnis dieser Abwägung zwischen Bürgernähe und effizienter Verwaltung haben wir auch die Reduzierung der Finanzstandorte durchgeführt. An allen ehemaligen Standorten wurde im Interesse der Bürgernähe eine Servicestelle gebildet. Sie wird sehr gut angenommen. Ich erwähnte bereits die Auswertung im Finanztest.

Im Interesse der Aufgabenerfüllung wurde auch die Justizverwaltung gestrafft. Auch hier mit Augenmaß; denn künftig gibt es noch immer in jedem Kreis - Sie wollen ja die Kreise reduzieren, eigentlich gibt es dann nur noch vier - und kreisfreier Stadt ein Amtsgericht, so dass der in seinem Kreis verwurzelte Bürger auch in seinem Kreis ein Amtsgericht vorfindet.

Schließlich beruht die Zusammenführung der Landesämter für Denkmalpflege und Archäologie der landeseigenen Bildungseinrichtung auf dem Ziel einer schlanken Verwaltung. Denn diese Einrichtungen sind vergleichsweise am geringsten bzw. am wenigsten Adressat von unmittelbaren Massengeschäften.

Die im Antrag der Opposition enthaltene Forderung, allein zur Erfüllung der Ziele Bürgernähe die Behördenstruktur abzurechnen, spricht also nicht für die Kenntnis der Arbeit in den Behörden und der Aufgaben der Behörden. Hier verbirgt sich wiederum die

Hoffnung auf holzschnittartige Lösungen, so einfach wie möglich gemacht. Aber so einfach geht es nicht! Eine Verkürzung des Zieles Behördenstrukturreform nur auf Bürgernähe ist genauso falsch wie nur auf schlanke Verwaltung. Beides muss gesehen werden.

Zu den Standortveränderungen und ihren finanziellen Folgen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wir wollen durch die Bausteine Behördenstrukturkonzept 324 Mio. € bis zum Jahr 2020 einsparen. Nach zwei Jahren Umsetzungsarbeit kann ich Ihnen aus meiner Sicht sagen, wir schaffen das. Ausgehend von den durch das Behördenstrukturkonzept festgelegten künftigen Behördenstandorten werde ich nachfolgend aufzeigen, wie die Integration der früheren Standorte gewirkt hat.

Zum Finanzressort: In meinem Sofortbericht am 3. März bin ich auf die Finanzämter detailliert eingegangen. Ich sagte auch an die Adresse der SPDFraktion gewandt, dass Sie den Eindruck erwecken wollten, der Zeitplan stimmt nicht. Nein, wir haben fast ein Jahr eher abgeschlossen die Behördenstrukturreform im Bereich der Finanzverwaltung. Hierfür gilt vor allen Dingen den Mitarbeitern der Finanzverwaltung, den vielen Mitarbeitern, die im Arbeitskreis mitgewirkt haben, aber auch den Personalräten der besondere Dank. Es wurden 940 Bedienstete an andere Dienstorte versetzt. Hinzu kamen 11 Beschäftigte in Leitungsfunktionen. Wir haben zur Umsetzung des Behördenstrukturkonzepts einmalige Sachausgaben in Höhe von 426.000 € aufgemahnt. Demgegenüber stehen im Zeitraum bis 31. Dezember 2006 schon ersparte 339.000 €. Dieser Betrag wird sich weiter erhöhen auf über 3,8 Mio. €. Damit ergibt sich eine Nettoentlastung für den Landeshaushalt von 3,7 Mio. €. Vermieden wurden zusätzliche Investitionen in Höhe von 11,6 Mio. € und Kosten für den Landeshaushalt zusätzlich von 1,5 Mio. €. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es entfallen 34 Stellen, es entfällt eine ganze Hierarchieebene in der Landesfinanzdirektion und wir haben diese Maßnahmen vor allen Dingen im Hintergrund gesehen auch mit der demographischen Entwicklung in der Bevölkerung. Wir haben jetzt eine Finanzverwaltung, die eine Ausstrahlungskraft in Höhe von 190.000 Einwohnern hat; Baden-Württemberg liegt noch bei 170.000 Einwohnern. Wir sind also für die nächsten Jahre sehr gut gerüstet.

Ich komme zur Umsetzung des Behördenstrukturkonzepts im Bau- und Verkehrsressort. Am 1. April 2005 wurden das ehemalige Landesvermessungsamt und die ehemaligen Katasterämter zum Landesamt für Vermessung und Geoinformation zusammengefasst. Sitz der Behörde ist Erfurt, hinzu kommen 8 unselbständige Katasterbereiche in Apolda, Artern, Leinefelde, Worbis, Pößneck, Saalfeld, Schmalkalden und Zeulenroda. Bis zum Jahr 2020 werden in

diesem Bereich voraussichtlich mehr als 20 Mio. € an Mieten und Betriebskosten gespart, die notwendige Anmietung bereits eingerechnet. Davon haben wir im vergangenen Jahr bereits 2,7 Mio. € realisiert. Den einmaligen Investitionen zur Instandsetzung und Erweiterung aufnehmender Landesliegenschaften von mehr als 3,5 Mio. € liegen vermiedene Aufwendungen in Höhe von 8,5 Mio. € gegenüber. Mit der dargelegten Neustrukturierung der Kataster- und Vermessungsverwaltung verband sich im März 2005 die Auflage, 174 Stellen abzubauen. Nach zwei Jahren können wir feststellen, das Ziel ist erreicht. Bis Ende des Jahres sind 31 Stellen entfallen, bis Ende 2009 weitere 26 Stellen, im Zeitraum 2010 bis 2020 nochmals 117 Stellen.

Ich komme zum Justizressort. Der Beschluss der Landesregierung ab 1. März dem Prinzip der Einräumigkeit folgend in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt nur ein Amtsgericht bestehen zu lassen, wurde mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 und 2007 umgesetzt. Die Amtsgerichte Artern, Ilmenau, Lobenstein, Bad Langensalza, Saalfeld, Schmalkalden, Worbis wurden am 1. April 2006 als eigenständige Gerichtsbehörden aufgelöst. Bis die baulichen und räumlichen Voraussetzungen zur Unterbringung der Bediensteten bei den verbleibenden Amtsgerichten vorliegen, bleiben sie als Zweigstellen der bisherigen Amtsgerichte. Von der Auflösung der Amtsgerichte waren 197 Bedienstete betroffen. Auch alle 28 Richter, die an den aufgelösten Amtsgerichten ernannt wurden, sind jeweils an die aufzunehmenden Amtsgerichte versetzt worden, bleiben aber weitgehend, wenn es notwendig ist, in den Zweigstellen tätig. Ein Richter wurde auf Wunsch an das Verwaltungsgericht Gera versetzt. Nach der derzeitigen Sachlage werden durch die Behördenstrukturreform im Bereich der Justiz bis zum Jahr 2020 voraussichtlich 15,4 Mio. € eingespart. Die Ausgaben werden sich auf 13,2 Mio. € belaufen. Zudem können wir per Saldo auf Bauinvestitionen in Höhe von 23 Mio. € verzichten.

Ich komme zum Landwirtschaftsbereich. Die Umsetzung der Beschlüsse des Behördenstrukturkonzepts im Bereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt ist unterschiedlich gediehen. Die Auflösung der Staatlichen Umweltämter ist eng mit der teilweisen Kommunalisierung ihrer Aufgaben verbunden. Die Zahl der Landwirtschaftsämter wurde bereits im Juni 2005 durch entsprechende An- und Verordnungen umgesetzt. Zum 1. Oktober 2005 wurden die ehemaligen 46 Forstämter aufgelöst und 28 neu errichtet. Zum 30. September 2006 vollzog sich die tatsächliche Umsetzung der aufgelösten 18 Standorte. Die im Behördenstrukturkonzept vorgesehene Nachnutzung von 8 Standorten durch die umliegenden Forstämter ist weitgehend umgesetzt. Derzeit werden noch 10 Standorte durch

die Forstverwaltung genutzt. 8 Forstämter sind bereits veräußert. Durch die Umstrukturierung der Landwirtschaft und Forstämter werden bis zum Jahr 2020 mehr als 23 Mio. € Sachkosten eingespart. Darüber hinaus wurden im Bereich der Forstämter rund 24,2 Mio. € Investitionen eingespart und es schlagen Veräußerungsgewinne zu Buche. Gegenüber der Vorgabe des Behördenstrukturkonzepts von 24 abzubauenden Stellen infolge der Umstrukturierung der Landwirtschaftsämter werden allein bis Ende dieses Jahres 20 wegfallen, bis 2009 weitere 14 Stellen, bis Ende 2020 nochmals 34. Insgesamt schaffen die Umstrukturierungen also eine Voraussetzung für einen dauerhaften Verzicht auf 68 statt bislang 24 Stellen.

Auch die Forstverwaltung baut mehr als die im Behördenstrukturkonzept vorgesehenen 170 Stellen ab, bis Ende dieses Jahres 36 Stellen, bis 2009 weitere 7 und bis 2020 134 Stellen.

Kommen wir zum Sozialressort. Am 1. Januar 2006 wurde die Abteilung Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin des Landesamts für Soziales und Familie und die 4 Arbeitsschutzämter in den Landesbetrieb Arbeitsschutz und technischer Verbraucherschutz überführt. Von der Eingliederung des Landesjugendamts in das Sozialministerium am 23. März 2005 waren insgesamt 40 Personen betroffen. Die mittelbehördlichen Aufgaben der Versorgungs- und Sozialverwaltung gehen vom ehemaligen Landesamt für Soziales und Familie auf das Thüringer Landesverwaltungsamt über. Dieses bildet am Standort Suhl eine Außenstelle. Im Behördenstrukturkonzept ist das Ressort für einen Abbau von 498 Stellen vorgesehen. 71 Stellen werden bis Ende dieses Jahres, weitere 24 Stellen mit dem nächsten Doppelhaushalt abgebaut. Bis zum Jahre 2020 werden weitere 235 Stellen frei.

Ich komme zum Kultusministerium. Am 1. Januar 2006 wurde das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie am Standort Weimar errichtet. Der Umzug der Erfurter Dienststelle nach Weimar wird nach Schaffung der baulichen Voraussetzungen erfolgen; bis zum Jahre 2020 werden Sachkosten in Höhe von ca. 1,7 Mio. € eingespart. Zwei Stellen fallen bis zum Ende dieses Jahres weg, eine weitere im nächsten Doppelhaushalt und weitere zwei Stellen bis zum Jahre 2020.

Zu den Ausbildungsstätten: Wir hatten im Behördenstrukturkonzept die Schließung der Forstfachhochschule Schwarzburg zum 1. August 2008 vorgesehen. Hierdurch sparen wir einmalige Sanierungskosten in Höhe von 5,5 bis 6 Mio. €. Zusätzlich entfallen jährliche Betriebskosten in Höhe von 90.000 €. Der Großteil der Beschäftigten wechselt zur Fachhochschule Erfurt, bei der ab dem Wintersemester

2007 und 2008 der Bachelor-Jahrgang Forstwirtschaft und Ökosystemmangement eingerichtet wird. Dies ist eine Entwicklung, die im März 2005 noch nicht vorabsehbar war, sie war Ausdruck der von mir bereits genannten Dynamik in diesem Reformprozess. Die politische Entscheidung zur Aufgabe der Forstfachhochschule ermöglicht die Suche nach einer besseren Lösung. Mit der Bündelung der Aus- und Fortbildung für die Bediensteten des Freistaats werden wir die Vorgaben der Regierungserklärung zur Thüringer Verwaltungsschule Weimar, dem Bildungszentrum Gotha und der Landesbildungsstätte Tambach-Dietharz weiter eingehend prüfen. Das Kabinett wird sich in den nächsten Wochen damit abschließend beschäftigen. Allerdings möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen, eine räumliche, nicht institutionelle, eine räumliche Verlagerung von Weimar zum Bildungszentrum Gotha würde eine jährliche Mieteinsparung von 161.000 € bringen sowie Synergieeffekte im Bereich des Lehrbereichs, der Bibliotheksnutzung, der Internatsnutzung und der Hausdienste. Ergänzen möchte ich, dass die Justizvollzugsschule Thüringen am 1. Januar 2005 zum Bildungszentrum Gotha übergeleitet wurde. Die Liegenschaft von Suhl-Goldlauter wird für die Vollzugszwecke genutzt.

Meine Damen und Herren, die von mir berichteten Standortverlagerungen sind verbunden mit einer Prozessdynamik. Sie bedürfen natürlich einer ressortübergreifenden steuernden Hand. Gerade im Bereich des Liegenschaftsmanagements hat dies die THÜLIMA getan. Wir haben zusammen mit den einzelnen Ressorts gemeinsam zur Koordinierung eine Arbeitsgruppe gegründet und haben vor allen Dingen darauf geschaut, dass die Mietverträge, die eigenen Liegenschaften entsprechend genutzt werden.

Ich habe darauf hingewiesen, dass Dynamik bedeutet, Chancen zu erkennen, zu nutzen und Risiken klug zu meistern. Dies schließt auch ein, dass man von Vorhaben Abstand nimmt - ich habe dies am Anfang gesagt - und von vorgegebenen Zielen abweicht. Das waren lediglich zwei. Ich möchte nennen, es sollte das Amtsgericht Mühlhausen und Bad Langensalza im Unstrut-Hainich-Kreis ursprünglich am Standort Bad Langensalza zusammengelegt werden. Dies beruhte auf der Erwägung, dass in Mühlhausen im Vergleich zu Bad Langensalza sonst eine unverhältnismäßig große Behördenkonzentration zu verzeichnen wäre. Diese Erwägung verlor an Gewicht, nachdem bekannt wurde, dass das Landratsamt in großen Teilen nach Bad Langensalza verlegt werden soll. Aus diesem Grund ist die Landesregierung von dem Vorhaben zugunsten der Zusammenlegung des Amtsgerichts Mühlhausen und Bad Langensalza am Standort Mühlhausen abgerückt.

Zum anderen sollte ursprünglich das Forstamt Oldisleben aufgegeben werden zur Stärkung der Region im Nordosten des Freistaats. Wir haben jedoch entschieden, davon abzusehen und stattdessen das Forstamt Ebeleben zu schließen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, laut Antrag soll weiterhin zum Stand der Verhandlungen und Gespräche mit der Personalvertretung berichtet werden. Dies habe ich bereits im März vorigen Jahres am Beispiel meines Ressorts ausgeführt und habe das auch eingangs sehr deutlich gemacht, dass die Personalvertretungen immer in diesen Gesprächen mit einbezogen wurden, vor allen Dingen bei Aufgabenkritik. Gleiches gilt auch für das Bauministerium, ohne die vor allem die rasche Umsetzung der einzelnen Standortentscheidungen nicht möglich gewesen wäre.

Im Justizressort wurde die Personalvertretung frühzeitig in die Umsetzung der Behördenstruktur einbezogen. Der Justizminister hat auf der Grundlage des Behördenstrukturkonzepts eine Projektgruppe beauftragt, einen Leitfaden zu erarbeiten. Diese hat sämtliche Fragen der Zusammenlegung der Amtsgerichte mit aufgegriffen. Der im Ergebnis unter Mitarbeit des Hauptrichterrates und des Hauptpersonalrats entstandene Abschlussbericht wird zur Umsetzung angewandt. Daneben wurden und werden durch die Personalvertretung bei jeder Auflösung einer Zweigstelle mit den betroffenen Bediensteten Gespräche geführt, um sozial verträgliche Lösungen zu finden.

Das Behördenstrukturkonzept wurde mit größtmöglicher Transparenz in den einzelnen Ressorts durchgeführt. Deshalb stellt sich die Frage vor allen Dingen im Bereich der Umweltverwaltung. Hier gab es konkrete Verhandlungen der Personalvertretung im Behördenstrukturkonzept überall. Der Hauptpersonalrat, der örtliche Personalrat wurde vor allem im Bereich der Monatsgespräche mit einbezogen, genauso im Kultusministerium, im Sozialressorts. Ich könnte das einzeln alles aufführen, welche Monatsgespräche wann erfolgten, um hier eindeutig zu sagen, ihre Mär, die Personalvertretung wird nicht mit einbezogen, in allen ihren Stufen ist vollkommen aus der Luft gegriffen und böse Populistik.

(Beifall bei der CDU)

Sie fragen auch an, ob die Veränderungen der Föderalismuskommission oder die Veränderungen der Föderalismusreform Auswirkungen auf das Behördenstrukturkonzept hat. Es hat keine Auswirkungen, denn die Aufgabenerledigung gerade im Bereich der Sozialverwaltung bleibt im Bereich der Sozialverwaltung.

Die Landesregierung hat neben diesen breit wirkenden Reformbaustellen auch ressortspezifische Vorhaben beschlossen. Ich denke dabei an die staatlichen Schulämter, diese zu Qualitätsagenturen umzuwandeln und inhaltlich neu auszurichten, aber auch die Straffung der Schulämter 13 auf 11, Jena-Stadtroda, Gera-Schmölln.

Über die Umstrukturierung der Polizei gibt es einen Kabinettsbeschluss und es liegt das Gesetz im Landtag vor. Schließlich wurde zum Ende der letzten Legislatur im Finanzministerium das Programm HAMASYS mit der Einführung einer neuen Mittelbewirtschaftung im Kassenverband...

Frau Diezel, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Gentzel.

Am Ende.

Die Einführung des neuen EDV-Verfahrens in allen Ressorts führt zu einer spürbaren Modernisierung der Abwicklung der kassenmäßigen Geschäftsverwaltung. Durch elektronische Abarbeitung der Vorgänge erfolgt die Erfassung der relevanten Daten nur noch an einer mittelbewirtschaftenden Stelle. Es entfällt die Buchung in den Staatskassen. Das Projekt startete mit der Kabinettsentscheidung vom Herbst 2003. Nach einer europäischen Ausschreibung war der Softwarelieferant 2005 mit Zuschlag gefunden. Die Pilotierung begann in den ersten Behörden. 32 Behörden arbeiten nach dem neuen System. Ein Viertel aller Belege der Landesregierung wird soweit abgewickelt. Es ist beabsichtigt, 2008 das Verfahren auf alle Behörden auszudehnen. Ich habe im Haushalts- und Finanzausschuss darüber berichtet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich merke, das ist eine Frage der Kondition auch für Sie. Aber mir war es wichtig oder ist es wichtig, diese einzelnen Bausteine - ja, auch Baustellen, ja, es gibt verschiedene Baustellen, aber viele sind auch schon abgeschlossen -, diese einzelnen Baustellen und Bausteine darzulegen und auch die verschiedenen Werkzeuge, die verschiedenen Maßnahmen, die zum Abbauziel der Stellen und der Verschlankung der Verwaltung notwendig sind. Es ist nicht einfach nur ein kleines Werk, sondern es sind viele Rädchen, die ineinandergreifen, die vielen personalwirtschaftlichen Maßnahmen. Ich erinnere an die Demonstration hier vor dem Haus, als die Gewerkschaften und auch Sie nicht glaubten, dass wir mit diesen personalwirtschaftlichen Maßnahmen, diesen freiwilligen Maßnahmen es erreichen, und wir haben es erreicht. Über 8.000 Anträge sind eingegangen, auf

Altersteilzeit 7.176, so dass wir teilweise in einzelnen Bereichen auch nach der Aufgabenerledigung diese Maßnahmen Stück für Stück umsetzen und genehmigen mussten. Es gingen auch viele Anträge ein zum Bereich des Sabbatjahres oder zu Abfindungen, Anträge zur freiwilligen Vermittlung in andere Bereiche. Es ist ein ganzes Gefüge von Maßnahmen, die erreichen, dass wir den Stellenabbau zielgerichtet mit 7.400 Stellen erreichen.

Ich möchte auf einen weiteren Baustein eingehen - Deregulierung/Rechtsfolgeabschätzung. Die Stabsstelle Deregulierung/Rechtsfolgeabschätzung beim Thüringer Justizministerium hat in dieser Legislatur bis zum Stichtag 22. März insgesamt 353 Verwaltungsvorschriften, 167 Verordnungen und 64 Gesetze des Ressorts überprüft. Damit sichert sie mit selbstständiger Überprüfung, dass die Verwaltung im notwendigen Umfang reduziert wird und getroffene Regelungen auch sein müssen und nicht unverzichtbar sind. Unter Federführung der Stabsstelle wird die Umsetzung des Standardkostenmodells in Thüringen geprüft und koordiniert. Dabei handelt es sich um ein Modell, das in den Niederlanden entwickelt wurde und das vor allen Dingen auch für Bürokratiekosten und das Messen von Bürokratiekosten für Unternehmen wichtig ist.

Das Formularwesen: Diese Abbaumaßnahmen dienen dazu, vor allen Dingen mit den Unternehmen Gesetze und Verordnungen für die Unternehmen handhabbar und transparent zu machen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben dies getan mit der IHK, mit der Bertelsmann-Stiftung gemeinsam. Als Pilotprojekt galt das Gaststättenrecht. Die Fachhochschule Nordhausen ist in dieses Pilotprojekt mit eingebunden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen also - es sind nur noch zwei Seiten -, es ist ein sehr umfangreicher und komplexer Prozess, der geleitet und erarbeitet wird von den Mitarbeitern in allen Ressorts, in allen Behörden der Landesverwaltung. Wenn Sie hier einfach so behaupten, dass diese Bausteine nicht erfüllt werden, keine Ergebnisse zeigen, dann diskreditieren Sie die Arbeit dieser Mitarbeiter in all diesen Behörden. Das lassen wir als Landesverwaltung nicht zu.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, man darf diese Bausteine nicht isoliert sehen. Man muss sie ineinandergreifend sehen. Es ist eben nicht so einfach Stein auf Stein, sondern es ist ein Prozess, der ineinandergreift, ein Gefüge. Ich glaube, mit unserer Aufgabenkritik und mit diesen einzelnen Bausteinen hat die Landesregierung für die Zukunftsfähigkeit dieses Landes gesorgt und sie wird das auch in Zukunft tun. Wir haben einen Großteil dieser Ver

waltungsreform in dem ersten Teil der Legislatur abgearbeitet. Dafür danke ich recht herzlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Dienststellen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Sie hatten eine Frage, Herr Gentzel.

Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Gentzel, obwohl es nicht parlamentarische Übung ist, beim Sofortbericht Zwischenfragen zu stellen. Bitte.

Ich bedanke mich deshalb auch dafür. Aber, Frau Ministerin, ist es nicht so, Sie haben über die Polizeireform gesprochen, dass die Meinungsbildung der Landesregierung zur Polizeireform noch gar nicht abgeschlossen ist?

Wir haben über ein Konzept OPTOPOL gesprochen, das Sie auch kennen, das ja auch zum Teil veröffentlich ist, und ich habe Ihnen auch gesagt, dass es im Prozess viele Veränderungen geben kann. Das hatte ich Ihnen an zwei Behörden dargestellt. So ist es bei diesem großen OPTOPOL-Konzept sicherlich auch. Aber es ist eine Grundlage, über die wir reden und zu der auch die Landesregierung steht.