Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

So sehen die harten Fakten aus: Von 952 möglichen Ausbildungsplätzen sind bisher vom Finanzministerium offenbar nur 838 zur Besetzung genehmigt. Das bedeutet, dass 114 junge Menschen nach den Vorstellungen der Landesregierung keine Chance zu einer beruflichen Ausbildung erhalten, obwohl die Mittel dafür im Haushaltsplan eingestellt sind. Tatsächlich besetzt werden sollen aber nach der Antwort des Innenministeriums lediglich 738, also erhalten 214 junge Thüringer oder Thüringerinnen in diesem Jahr keinen Ausbildungsplatz in Landesdienststellen, obwohl das möglich wäre und obwohl die Haushaltsmittel dafür beschlossen sind. Wenn man dann in die einzelnen Ressorts hineinschaut, dann wird die Diskrepanz zwischen Haushaltsplan und tatsächlich zu besetzenden Ausbildungsplätzen noch deutlicher. Das Ministerium für Bau und Verkehr will anstelle von 22 möglichen Ausbildungsplätzen für Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz keinen Jugendlichen

ausbilden. Das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt will von 61 möglichen Ausbildungsstellen nur 24 bereitstellen. So geht das munter weiter bei den Beamtenanwärterinnen und -anwärtern des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes. Auch hier werden die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft. Interessant aber: Im höheren Dienst sollen 15 Anwärter mehr als im Haushaltsplan vorgesehen ausgebildet werden, dafür sollen allerdings im mittleren Dienst von 110 vorgesehenen Ausbildungsplätzen lediglich 60 und im gehobenen Dienst von 232 möglichen lediglich 158 besetzt werden. Es ist schon bezeichnend, dass der höhere Dienst offenbar über den Haushaltsplan hinaus ausgebaut werden soll, während die möglichen Ausbildungsplätze auf der Hierarchie nach unten immer weniger besetzt werden. Das ist Verwaltungsverschlankung nach Thüringer Kleinfürstenart, das ist Verwaltungsmodernisierung der CDU-Landesregierung.

Ich kann jetzt schon ankündigen, dass wir im Hinblick auf diese Entwicklung nachfragen werden, wie die geschlechtsspezifische Besetzung dieser Ausbildungsstellen erfolgt und wie sie in der Vergangenheit erfolgt ist.

(Beifall bei der CDU)

Ich ahne nämlich, dass insbesondere junge Frauen darunter leiden mussten, dass diese Regierung die ihr gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten nicht nutzt und auch in der Vergangenheit nicht genutzt hat.

Meine Damen und Herren, der Innenminister hat damals anlässlich der Beantwortung der Mündlichen Anfrage gesagt, es sei noch vieles in Bewegung bis zum Beginn des Ausbildungsjahres. Ich kann auch gar nicht verstehen, dass hier vonseiten der CDUFraktion und auch vom Staatssekretär so getan wird, als wenn diese Haushaltsbeschlussfassung überhaupt keinen Wert hätte. Ich kann mich daran erinnern, dass wir bei den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt im Haushalts- und Finanzausschuss genau zu dieser Frage vonseiten unserer Fraktion diskutiert haben. Ich meine mich erinnern zu können, dass damals noch DIE LINKE genau diese Forderung erhoben hat, nämlich die Ausbildungsplatzanzahl im Landesdienst auszubauen. Da hat die CDU-Fraktion erklärt, wir werden das nur bedarfsgerecht machen, aber die Ausbildungsplätze, die wir brauchen und damit auch besetzen müssten, die werden wir in den Haushalt einstellen. Das ist auf einmal jetzt nur noch eine sogenannte Maximalvariante, eine Maximalermächtigung für die Landesregierung. Wir haben es damals politisch diskutiert und die CDU-Fraktion hat sich dahintergestellt, dass die über 900 Ausbildungsplätze im Landesdienst im Jahr 2007 auch bestehen sollen. Wenn das so ist, dann dürfte doch seitens der Mehrheitsfraktion die

ses Hauses kein Grund bestehen, gegen den Antrag zu stimmen. Er fordert doch nur, dass die Landesregierung die Beschlüsse des Parlaments nicht ignoriert. Der Antrag ist bewegungsfördernd für die Landesregierung.

Sollte die CDU-Fraktion nicht für unseren Antrag stimmen, dann widersprechen Sie nicht nur den Aussagen der Landesregierung im Ausbildungspakt und der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit, Sie konterkarieren gleichzeitig die eigenen Forderungen an die Betriebe. Weitaus schlimmer aber wäre das Signal nach außen. Sie würden damit ein schlimmes Zeichen für all die jungen Menschen setzen, die genau dies wahrnehmen und an der ersten Schwelle Thüringen verlassen. Natürlich ist mit der Besetzung der Ausbildungsstellen das Problem unverändert fehlender betrieblicher Ausbildungsplätze nicht zu lösen, das behauptet niemand, aber es ist ein gravierender Unterschied, ob eine Landesregierung als maßgeblicher Akteur mit gutem Beispiel vorangeht und wenigstens das tut, was sie von den Betrieben einfordert, oder ob sie mit miserablem Beispiel vorangeht und den jungen Menschen signalisiert, ihr seid uns nicht wichtig.

200 jungen Menschen eine Ausbildungsstelle zu geben oder nicht zu geben, das ist schon ein sehr deutliches Zeichen in die eine oder andere Richtung. Die CDU-Fraktion würde im Falle der Ablehnung unseres Antrags aber auch beweisen, dass die Haushaltsaufstellung ihrer Landesregierung offenbar stümperhaft ist. Wer nahezu die Hälfte der Ausbildungsstellen im mittleren Dienst klaglos streichen kann, wer in manchen Ministerien die Ausbildungsstellen für den Bereich der Bürokommunikation ersatzlos oder zum großen Teil streichen kann, der missachtet Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit.

Meine Damen und Herren von der Mehrheitsfraktion, Sie haben im nächsten Gleichstellungsausschuss einen Antrag zur Berichterstattung wegen Abwanderung junger Menschen, insbesondere junger Frauen aus Thüringen. Diese Abwanderung erfolgt vor dem Hintergrund fehlender Chancen im eigenen Lande, und zwar vor allen Dingen fehlender Chancen der Ausbildung in zukunftsorientierten Berufen. Wir alle wissen, dass es sich bei den Ausbildungsangeboten in den öffentlichen Dienststellen des Landes genau um solche Berufe handelt. Für jeden jungen Menschen, dem ein solches Angebot in Thüringen verweigert wird, ist das eine Verweigerung zu viel.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb im Klartext: Mehr als 200 vorhandene Ausbildungsstellen in Landesdienststellen nicht zu besetzen, bedeutet letztlich nichts anderes, als 200 junge Thüringer, insbesondere Thüringerinnen, zur

Abwanderung zu motivieren. Sie können das gern positiv formulieren, da habe ich keinerlei Einwände. Mehr als 200 vorhandene Ausbildungsstellen in Landesdienststellen zu besetzen, bedeutet, 200 jungen Thüringern, insbesondere Thüringerinnen, eine Chance in ihrer Heimat zu geben. Ich fordere Sie daher auf, stimmen Sie unserem Antrag zu. Sie tun damit nichts anderes, als Ihre eigenen Vereinbarungen und Absichtserklärungen zu realisieren und ein mit Ihrer Mehrheit verabschiedetes Haushaltsgesetz zu erfüllen, und Sie geben 200 jungen Menschen aus Thüringen eine Chance. Allein das sollte Anlass genug sein. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für meine Fraktion beantrage ich eine Einzelabstimmung über die Punkte 1 und 3, weil ich mir vorstellen kann, dass die CDU sich sonst auf die Position zurückzieht, keine Anträge zu beschließen, die auf den zukünftig zu behandelnden Haushalt zielen. Deswegen können Sie die Zustimmung zu der Besetzung der bereits beschlossenen Ausbildungsplätze abgeben und können beim dritten Punkt dann Ihre Linie weiterfahren. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor, so schließe ich jetzt die Aussprache zum Bericht zu Nummer 2 des Antrags und zu den Nummern 1 und 3. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 2 des Antrags erfüllt ist? Das wird mir so bestätigt. Es erhebt sich kein Widerspruch dagegen.

Es ist gesagt worden, dass wir zu den Nummern 1 und 3 des Antrags getrennt abstimmen, so dass ich als Erstes die Nummer 1 des Antrags der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3040 aufrufe. Wer der Nummer 1 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht.

So rufe ich jetzt die Nummer 3 dieses Antrags auf. Wer der Nummer 3 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist auch eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit sind die Nummern 1 und 3 dieses Antrags abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 12 und rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf

Umsetzung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) in Thüringen weiter unterstützen Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU - Drucksache 4/3041 -

Mir ist nicht angekündigt worden, dass die Fraktionen das Wort zur Begründung nehmen möchten. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Staatssekretär Juckenack den Sofortbericht gibt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn wir derzeit einen zum Glück deutlichen Rückgang der Arbeitslosigkeit in Thüringen zu verzeichnen haben, ist die Umsetzung des SGB II gerade für die Langzeitarbeitslosen ein zentrales Thema. Es ist deswegen gut und richtig, dass sich SPD und CDU gemeinsam im Thüringer Landtag bereits im Oktober vergangenen Jahres auf einen gemeinsamen Beschluss verständigt haben und dies jetzt mit einem weiteren gemeinsamen Antrag nachverfolgen. Es ist das Interesse beider Fraktionen, die aktive Arbeitsmarktförderung und die Vermittlung stärker in den Fokus zu rücken. Hartz IV darf und kann nicht auf eine Diskussion über Leistungshöhe oder gar Sanktionen beschränkt werden.

Bevor ich auf die Zusammenarbeit von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit eingehe, sei vorab aber noch einmal die Zuständigkeit und Aufgabe des Landes im Rahmen des SGB II vor Augen gehalten. Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie führt die Rechtsaufsicht über den kommunalen Leistungsbereich in den ARGEn und über die beiden zugelassenen kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die sogenannten Optionskommunen. In dieser Funktion unterstützt das TMWTA die Träger neben der Aufsicht auch beratend bei der Durchführung ihrer Aufgaben. Diese Vorgabe wurde bereits Ende 2004 in das Thüringer Ausführungsgesetz übernommen. Zusammen mit den ARGEn führt das TMWTA zusammen mit den Optionskommunen und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit regelmäßige Arbeitstreffen durch, die sich als Forum für den Austausch über Fragen der Arbeitsmarktpolitik und der Effizienz der Instrumente und der Gesetzesdurchführung bewährt haben. Zudem gibt es dazu auch regelmäßig schriftliche Empfehlungen und Hinweise seitens des TMWTA. Es sei aber darauf hingewiesen, dass das TMWTA keine fachliche Aufsichtszuständigkeit hat.

Die Leistungsträgerschaft für die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in den ARGEn liegt bei der Bundesagentur für Arbeit und damit in der Aufsicht des Bundes. Die optierenden Kommunen haben zwar diese Leistungsträgerschaft anstelle der Bundesagentur für Arbeit, sie führen die Aufgaben aber im eigenen Wirkungskreis durch und unterliegen somit auch nur einer Rechts-, aber eben auch hier keiner Fachaufsicht des Landes. Schon unmittelbar nach dem Start des SGB II Anfang 2005 haben Mitarbeiter unseres Hauses alle Thüringer ARGEn und Optionskommunen besucht, um sich mit den dortigen Geschäftsführern und Mitarbeitern über die oftmals regional sehr unterschiedlichen Startbedingungen auszutauschen. Die aus diesen vielen persönlichen Gesprächen gewonnenen praxisbezogenen Erkenntnisse sind äußerst wertvoll für die Zusammenarbeit. Deswegen werden diese Besuchs- und Gesprächsrunden vor Ort auch weiterhin durchgeführt.

Mit der Regionalisierung der Arbeitsmarktpolitik in Thüringen in Form des Landesbeirats und der Regionalbeiräte wurde eine breit angelegte Netzwerkstruktur für eine bessere Verzahnung von Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Strukturpolitik aufgebaut. So kann der Freistaat seine Arbeitsmarktpolitik wirtschaftsnah und vor allem regionalspezifisch und letztlich damit sehr konkret zugeschnitten auf die Thüringer Bedürfnisse ausgestalten. Bereits im Jahr 2005 wurden ARGEn bzw. Optionskommunen in die Regionalbeiräte aufgenommen, so dass sie aktiv an der Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik in Thüringen teilnehmen. Ferner wird so auch die Abstimmung und Synergie zwischen der SGB-II-Förderung und der Landes- bzw. als dritte Säule der ESF-Förderung gewährleistet.

Zur Verbesserung der Beratungstätigkeit wird derzeit der Leitfaden zur Regionalisierung der Arbeitsmarktpolitik geändert, um einen Vertreter der SGBII-Träger als stimmberechtigtes Mitglied in den Landesbeirat für Arbeitsmarktpolitik aufzunehmen. Landesregierung und Beiräte haben damit eine ständige gemeinsame Plattform, die von allen Seiten intensiv genutzt wird, um Maßnahmen und Ziele abzustimmen. Zwischenzeitlich gibt es in Thüringen einen Verbund der ARGEn und der beiden Optionskommunen, die Landesgemeinschaft SGB-II-Thüringen. Das TMWTA begrüßt ausdrücklich diese Verbundgründung und unterstützt diese nach den Möglichkeiten. Bei den Kommunen gab es zunächst zwar Widerstände, trotzdem halten wir den Verbund bzw. die Landesarbeitsgemeinschaft für äußerst sinnvoll. Ein Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft soll dann auch Mitglied im Landesbeirat werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich auf die einzelnen Punkte des Antrags kurz eingehen.

Zum ersten: Nach einer Anlaufphase im Jahr 2005, die überwiegend durch die Anpassung zweier sehr unterschiedlicher Verwaltungssysteme und die Überwindung von auch EDV-technischen Problemen geprägt war, hat sich die Zusammenarbeit zwischen den Agenturen und den Kommunen mittlerweile weitgehend normalisiert. Es gibt gleichwohl Konfliktstoff in zwei konkreten Punkten. Das eine ist die Höhe des Finanzierungsanteils, mit dem sich die Kommunen an den Verwaltungskosten der ARGEn beteiligen sollen; der zweite Punkt ist der oftmals direkte Weisungsdurchgriff der Bundesagentur für Arbeit auf die ARGEn, der den regionalen und kommunalen Gestaltungsspielraum einengt.

Zum ersten Punkt, die Höhe des Finanzierungsanteils: Die vom Bund geforderte Beteiligung in Höhe von 12,6 Prozent wird von einigen Kommunen in Thüringen nicht akzeptiert, zumal aus deren Sicht dafür keine haushaltsrechtlich nachvollziehbare Berechnungsgrundlage existiert. Im konkreten Fall der Landkreise Schmalkalden-Meiningen und Altenburg hat die Bundesagentur die Gründungsverträge deswegen mit Wirkung zum 31.12. dieses Jahres gekündigt. In der Konsequenz bedeutet das, dass dann ab 1. Januar 2008 die Leistungen in diesen Kommunen, in diesen Regionen von der Arbeitsagentur und der Kommune getrennt bewilligt werden. Die Landesregierung tritt im Sinne der betroffenen Bürger grundsätzlich für eine einheitliche Zuständigkeit im Leistungsbereich des SGB II ein. Insofern ist diese Entwicklung äußerst bedauerlich. Dies ist im Übrigen in den optierenden Kommunen gewährleistet. Insofern ist die Institution ARGE sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluss. Es gibt aber neben den Optionskommunen derzeit keine erkennbare andere Lösung für eine einheitliche Zuständigkeit. Das TMWTA hat sich deswegen auch an die Bundesagentur für Arbeit und die betreffenden Landkreise gewandt und gebeten, die Gespräche zum Erhalt der ARGE zu führen. Dies werden wir, so es in unseren Möglichkeiten steht, auch unterstützen. Weder in Altenburg noch in Schmalkalden-Meiningen zeichnen sich aber derzeit Lösungen ab, außer dass man zumindest in Altenburg bemüht ist, auch weiterhin die Leistungen in einem Gebäude zu erbringen. Die Arbeitsagenturen sind nach deren Aussage auf bundeseinheitlich 12,6 Prozent fixiert. Die Landräte akzeptieren dies aus verschiedenen genannten Gründen nicht und weisen darauf hin, dass sie derzeit ohnehin eher eine getrennte Trägerschaft präferieren. Zur Dominanz der Arbeitsagenturen in den ARGEn ist aus meiner Sicht aber auch anzumerken, dass eine ARGE nur dann erfolgreich Konzepte der Arbeitsförderung entwickeln und umsetzen kann, wenn die Rolle der Trägerversammlung als zentrales Steuerungselement anerkannt wird, in der beide Träger vertreten sind. Einseitige Weisungen eines Trägers, wie die Bundesagentur dies zum Teil

praktiziert, müssen unterbleiben. Das TMWTA hat sich auch diesbezüglich eindeutig gegenüber der Bundesagentur und den Kommunen geäußert und positioniert. Die Landesregierung hat jedoch im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht leider keine Möglichkeit, die Weiterführung der ARGEn auch rechtlich durchzusetzen.

Ein zweiter Punkt: Vorrangiges Anliegen der Landesarbeitsmarktpolitik ist es, die am Arbeitsmarkt benachteiligten Personengruppen, darunter insbesondere Langzeitarbeitslose, arbeitslose Schwerbehinderte, Berufsrückkehrer, ältere Arbeitslose, wieder in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu integrieren. Für diese Integration beispielsweise Langzeitarbeitsloser verfügt das Land über ein breit gefächertes Spektrum verschiedener Förderprogramme, die bekannt sein dürften. Insgesamt stellt das Land in der noch laufenden 3. Förderperiode des Europäischen Fonds ESF für diesen Zweck rund 218 Mio. € zur Verfügung und die werden noch kofinanziert von 35,3 Mio. € Landesmitteln. Auch im neuen ESF-Programm liegt ein klarer Schwerpunkt auf der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Im kommenden Förderzeitraum 2007 bis 2013 sind dafür trotz deutlich abgesenktem Gesamtmittelvolumen 181 Mio. € ESF-Mittel vorgesehen. Zusammen mit der notwendigen nationalen Kofinanzierung sind dies 241 Mio. € insgesamt.

Allein von Januar bis Juni 2007 wurden über die arbeitsmarktpolitischen Landesprogramme mit maßgeblicher finanzieller Beteiligung des ESF insgesamt rund 5.400 Personen, darunter rund 2.500 Frauen, gefördert und so der Thüringer Arbeitsmarkt entlastet. Dazu gehören rund 1.500 Personen in arbeitsmarktpolitischen Hilfen, ca. 3.100 in beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen sowie ca. 800 in speziellen Landesprogrammen wie beispielsweise „50 Plus“, ABM, BSI oder SAM. In hohem Maße sind Langzeitarbeitslose in geförderten Projekten vertreten.

Ich möchte zwei aktuelle Beispiele der Zusammenarbeit von Land und SGB-II-Trägern nennen. Zum einen: Im Mai dieses Jahres startete unter der Regie der Bundesagentur für Arbeit in der Stadt Schmölln bekanntermaßen das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ mit der Auswahl der Stellen und Teilnehmer. Ich gehe davon aus, dass das Projekt durch die Berichterstattung auch relativ aktuell im Landtag und den Medien im Wesentlichen bekannt ist. Zum Zweiten: Wir sind derzeit mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, den ARGEn und Optionskommunen im Gespräch, das Förderkonzept „Pro Arbeit“ in sechs bis acht Regionen in Thüringen zu starten. Recht konkret sind die Abstimmungen bereits im Kyffhäuserkreis und im Landkreis Eichsfeld, wo wir mit gestaffelten Lohnkostenzuschüssen und einer intensiven Betreuung besonders benachteiligte Lang

zeitarbeitslose in zusätzliche Stellen bei Wirtschaftsunternehmen vermitteln wollen. Die Förderung dient dabei als Nachteilsausgleich für eine längere Zeit, zunächst ist da an drei Jahre gedacht, wenn Unternehmen zusätzliche Stellen mit Langzeitarbeitslosen besetzen. Aus dem SGB-II-Eingliederungstitel sollen die Lohnkostenzuschüsse finanziert werden. Das Land prüft die Förderung der regionalen Koordinierungsstellen und eine Evaluierung aus dem ESF.

Der dritte Punkt, meine Damen und Herren: Im Rahmen der beschriebenen regelmäßigen Arbeitstreffen des TMWTA mit den Grundsicherungsträgern werden nicht nur Rechtsfragen besprochen, sondern auch Konzepte erörtert, um die Fördermöglichkeiten des SGB II und des Landes bzw. des ESF weiter zu verzahnen und möglichst kongruent und synergetisch anzulegen. So gibt es neben den großen und bekannteren Beispielen, wie „Bürgerarbeit“ und „Pro Arbeit“, eine Vielzahl weiterer konkreter Einzelprojekte.

Exemplarisch seien kurz genannt:

Im Wartburgkreis gibt es ein gemeinsames mit der dortigen ARGE finanziertes Qualifizierungsprojekt namens „Fortbildung zur Fachkraft für die Nutzung erneuerbarer Energien“ mit derzeit 25 Teilnehmern. Die ARGE finanziert die Lohnkosten, das TMWTA die Qualifizierung.

Ein zweites Beispiel: Beim Internationalen Bund für Sozialarbeit in Jena haben wir ein gemeinsam mit der JenArbeit finanziertes Projekt zur beruflichen Integration von 15 langzeitarbeitslosen Jugendlichen.

Die Abstimmung solcher Projekte erfolgt konkret vor Ort durch die GFAW und die jeweilige ARGE oder optierende Kommune. Den Grundsatz, Projekte gemeinsam durchzuführen, setzen wir selbstverständlich auch in der vierten Förderperiode des ESF fort, um die limitierten Finanzierungsmöglichkeiten effizient zu nutzen und auszuschöpfen. Das TMWTA hat am 28. Juni 2007 am Arbeitstreffen der ARGEn und optierenden Kommunen gerade teilgenommen.

Sehr geehrte Damen und Herren, als Fazit möchte ich festhalten, dass die aktive Arbeitsmarktförderung in Thüringen durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit allen Akteuren auf dem Arbeitsmarkt geprägt ist. Wir haben keine grundsätzlichen Grabenkämpfe hinsichtlich der Leistungsträgerschaft im SGB II, sondern eine gute Zusammenarbeit, insbesondere auch mit der Arbeitsverwaltung und den betreffenden Kommunen. Das ist nicht in allen Ländern so. Das wird Ihnen auch die Regionaldirektion gern bestätigen. Letztlich trägt diese Zusammenarbeit auch zu der insgesamt positiven Beschäftigungsentwicklung bei, sie ist nicht alleiniger Motor, sie trägt aber dazu bei und zum deutlichen Rückgang

der Arbeitslosigkeit, der bekanntermaßen in Thüringen am größten von den ostdeutschen Ländern ist. Auch bei der Arbeitslosenquote liegen wir mit derzeit knapp über 12 Prozent deutlich unter dem Ostdurchschnitt. Der gemeinsame Antrag von SPD und CDU zeigt grundsätzlich die richtigen Aspekte zur Weiterentwicklung der Umsetzung des SGB II auf. Ich hoffe, dass aber deutlich gemacht werden konnte in dem Beitrag, dass wir bereits schon recht weit in der Umsetzung der Ziele des Antrags fortgeschritten sind. Trotzdem gibt es gerade im Bereich SGB II und der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit noch viel zu tun. Hier ist gemeinsames Handeln gefragt. Wir wissen, dass die Sockelarbeitslosigkeit eines der Kernprobleme ist, ad 1, und wir wissen ad 2, dass viele der Arbeitslosen keine Berufsausbildung haben. Die deutlich bessere Lage auf dem Arbeitsmarkt erleichtert sicherlich die Arbeit. Die nach wie vor andauernde strukturelle Problematik verschwindet aber nicht so schnell, weil auch die verbesserte Angebotslage auf dem Arbeitsmarkt spezifische Berufsgruppen und spezifische Arbeitssuchende bevorteilt und andere nach wie vor unberücksichtigt lässt. Insofern ist in einem angemessenen Maße weiterhin eine aktive und stringente und vor allem koordinierte Arbeitsmarktpolitik erforderlich. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Wünschen die Fraktionen die Aussprache zu diesem Bericht? Das zeigen alle drei Fraktionen an. So gehen wir in die Aussprache und ich rufe als Erstes auf für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Leukefeld.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal davon ausgehen, dass dieser Antrag sich ausdrücklich auf eine gemeinsame parlamentarische Initiative von CDU und SPD vom Oktober 2006 bezieht. Dort bekennen sich beide Fraktionen zum SGB II und behaupten, das sei kein Armutsgesetz.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Da können Sie mal sehen!)

Meine Damen und Herren, diese Behauptung ist falsch. Das hat das Leben bestätigt und deshalb hat meine Fraktion auch damals diesem Antrag nicht zugestimmt.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Und jetzt grämen Sie sich.)

Ich gräme mich nicht. Das ist so. Sie müssen ja mit den Konsequenzen leben. Dass das so ist, dass die Realität bewiesen hat, dass Menschen in die Armutsfalle von Hartz IV kommen, das zeigt das Leben. Sie verhöhnen eigentlich damit auch die Tausenden Betroffenen. Lassen Sie mich nur ein Beispiel nennen. Für ein Kind sind im Regelsatz gerade 2,71 € für Nahrungsbedarf für einen ganzen Tag vorgesehen. Meine Damen und Herren, das ist eine Schande.