Da Sie die Kritik an Hartz IV von uns eher weniger akzeptieren, obwohl ich ganz klar bekenne, dass ich zur Lobby der Betroffenen gehöre und auch in diesem Sinne und für sie hier rede, möchte ich gern den CDU-Politiker Laumann hier ins Gespräch bringen. Karl-Josef Laumann als Arbeitsminister Nordrhein-Westfalens hat am vergangenen Freitag im Bundestag die Koalition aufgefordert, die Hartz-IVGesetzgebung zu korrigieren. Er hat sich dafür eingesetzt, dass es viele Arbeitslose gibt, die unbedingt arbeiten wollen, und ihnen sei mit den befristeten Ein-Euro-Jobs, die zudem für Arbeitgeber konkurrenzlos billig seien, nicht geholfen. Außerdem hat er noch mal darauf aufmerksam gemacht, dass ältere Arbeitslose durch das Hartz-IV-Gesetz ihrer Lebensleistung beraubt sind. Es sei ungerecht, sagt er, dass man ihnen nach einem langen Arbeitsleben bis auf eine Restersparnis, die einer Monatsrente von 80,00 € entspräche, praktisch alles wegnähme. Die Regierung würde keine Ruhe bekommen bei Hartz IV, solange diese Ungerechtigkeiten nicht beseitigt sind. Da kann man nachbessern und kontrollieren, Gespräche und Treffen führen, solange man will, ich glaube, ein schlechtes Gesetz kann man auch nicht schönreden.
Meine Damen und Herren, der uns vorliegende Antrag - und wir haben ja den Bericht jetzt gehört - zeigt, dass das bemerkenswert anspruchslos und schlicht ist, ja dürftig. Man geht von einer Realität aus, beschönigt die und hat keinerlei Lösungsvorschläge, wie es in Zukunft weitergehen soll, keine eigene Idee. Allein die Begrifflichkeit „aktive Arbeitsmarktpolitik“ macht praktisch noch keine aktive Arbeitsmarktpolitik. Bei der CDU, das will ich ganz klar sagen, überrascht mich das nicht. Das kennt man ja. Von der SPD, das gebe ich zu, habe ich bei diesem Thema insgesamt mehr erwartet. Es ist für mich schon enttäuschend, ehrlich gesagt, dass Sie hier mit einem gemeinsamen Antrag aufwarten mit der CDU, mit einer Partei, die in der Arbeitsmarktpolitik bremst, wo es nur geht, einer Partei, die in Thüringen die Mittel für den Arbeitsmarkt zusammenstreicht und sich fast ausschließlich nur noch
auf die ESF-Mittel konzentriert, die geförderte Arbeit aus ideologischen Gründen bekämpft und die nicht zuletzt auch einen gesetzlichen Mindestlohn verhindert.
Der heutige Antrag hat erreicht, dass die Landesregierung über die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit berichtet, über Konflikte und über ihre Unterstützung zu deren Überwindung. Es ist gesagt worden - und das ist auch im Gesetz so, das haben wir hier auch schon oft gehört -, es ist ein Bundesgesetz. Verantwortlich sind die BA und letztendlich die Kommunen und eigentlich hat man nur eine gewisse Aufsichtspflicht. Das, meine Damen und Herren, reicht nicht aus. Ein genauer Blick zeigt, dass es Probleme genug gibt und die sind nicht unwesentlich auch von der Landesregierung und der CDU zu verantworten. Eine Rahmenvereinbarung, wie wir sie gefordert hatten im Thüringer Landtag, zwischen Land und Bundesagentur zum Aufbau und zur Ausgestaltung der Arbeitsweise der ARGEn, einem solchen Antrag haben Sie sich verweigert. Es ist doch offensichtlich, die Trennung der Arbeitslosen- und Arbeitsmarktförderung in zwei Rechtskreise, die mit Hartz IV eingeführt wurden, ist komplett gescheitert. Der Aufbau neuer Institutionen erfolgte überhastet und war personell auch nicht gut vorbereitet. Nicht einmal die elementaren handwerklichen Anforderungen waren erfüllt, von inhaltlichen gar nicht zu reden. In Thüringen, das haben wir gehört, das wissen wir alle, sind die ersten ARGE-Verträge bereits gekündigt. Selbst eines der wenigen positiven Elemente von Hartz IV, die Leistung aus einer Hand, wie selbst wir angenommen hatten, werden bei getrennter Trägerschaft wieder gekippt und ich habe mich auch sachkundig gemacht vor Ort in vielen ARGEn. Eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen BA und den Kommunen und Landkreisen findet de facto kaum statt, weil letztendlich die BA diktiert, was gemacht werden muss. Ich möchte hier an der Stelle auch daran erinnern, dass seinerzeit der amtierende Bürgerbeauftragte, Herr Laskowski-Merten, sich dafür interessierte, wie Betroffene mit der Beratung, Begleitung und Vermittlung der ARGEn zufrieden sind. Da hatte er offenbar ein heißes Eisen angepackt, hatte sehr viel Resonanz und er wurde dafür abgebügelt. Ich bin sehr gespannt, ob die neue Bürgerbeauftragte sich diesem Thema noch mal widmet. Auch Stellungnahmen der Beschäftigten aus den ARGEn selbst weisen auf enorme Probleme hin. So sind z.B. bei den Beschäftigten in den ARGEn immer noch viele Mitarbeiter nur befristet beschäftigt, in Gera beispielsweise über 30 Prozent, und die haben sich auch öffentlich zu Wort gemeldet und um Hilfe gebeten. Der Bundesdurchschnitt dieser Befristung liegt bei 24 Prozent. Jeder kann sich vorstellen, wie schwierig in dieser Situation die Einarbeitung, Qualifizierung und die Arbeit der Beschäftigten ist. Es ist unbestritten, dass es ange
sichts der Herausforderung in den Arbeitsgemeinschaften qualifizierte und motivierte Mitarbeiter braucht. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion vom 3. April 2007 heißt es: „Die unsichere Beschäftigungssituation vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann zu Verunsicherung und Demotivation der Beschäftigten führen.“ Was tut die Landesregierung, um diesem Problem abzuhelfen? Immerhin, und auch das möchte ich sagen, sind fast ein Drittel der Klagen, die von Betroffenen zur Entscheidung der ARGEn letztendlich vor Gericht geführt werden, erfolgreich. Nun, meine Damen und Herren, mein Ziel ist es nicht, über effektive Strukturen der Verwaltung von Arbeitslosigkeit weiter nachzudenken. Wir wollen, und das sage ich ganz klar im Auftrag meiner Fraktion, eine wirklich aktive Arbeitsmarktpolitik zur Schaffung von Arbeit, zur Finanzierung von Arbeit statt zur Verwaltung von Arbeitslosigkeit.
Meine Damen und Herren, hinsichtlich der Frage aus dem Antrag, welche Initiativen von der Landesregierung ergriffen wurden, um eine bessere Integration langzeitarbeitsloser Menschen zu erreichen, wurde es nun ziemlich dürftig. Ich möchte nur noch einmal daran erinnern, dass wir es mit einer Anzahl von jetzt - und die Zahl ist gesunken, das muss man ganz klar sagen - 63.000 langzeitarbeitslosen Frauen und Männern, jüngeren und vor allen Dingen älteren, zu tun haben. Wenn dann herauskommt, 5.400 sind gefördert, dann muss ich Ihnen einfach sagen, das ist ein Tropfen auf den heißen Stein, das hilft den Menschen nicht weiter. Wenn wir nicht endlich zu konkreten Programmen kommen, weiß ich auch nicht mehr, was man diesen Menschen letztendlich für eine Perspektive geben soll.
Alle wissen es: Die Langzeitarbeitslosigkeit wird vom konjunkturellen Aufschwung - und für den kann ja die Landesregierung nun eher weniger - bisher kaum erfasst. In Thüringen sind das aktuell 41 Prozent der Arbeitslosen insgesamt und vor allem auch dort Frauen und - ich sagte es schon - ältere Arbeitnehmer. Das ist schon eine traurige Realität. Deswegen muss man dem entgegenwirken. Bisher wurde das im Landtag von der CDU verhindert; alle Anträge, die wir hier eingebracht haben, wurden abgeschmettert. Wir kritisieren nicht nur die Situation. Wir gehen auch mit Vorschlägen ganz konkret an die Arbeit. Ich möchte Ihnen das hier schon noch mal sagen: Wir haben im September 2004 einen Antrag gestellt, arbeitsmarktpolitische Aktivitäten zu ergreifen - abgelehnt. Unser Antrag auf ein Landeskonzept wurde durch die CDU im November 2004 nicht einmal an den Wirtschaftsausschuss zur weiteren De
batte verwiesen. Der Antrag auf ein ArbeitsmarktSofortprogramm mit ganz konkreten Inhalten wurde im Oktober 2005 abgelehnt. Mit unserem Vorschlag zur Umwandlung des Arbeitslosengeldes II in „Lohn für geleistete Arbeit“, also dem Passiv-Aktiv-Transfer, verfuhr die CDU genauso, das war im März 2006. Die Rahmenvereinbarungen zur Arbeitsmarktpolitik - das sagte ich schon - wurden ebenfalls abgelehnt. Unseren Vorschlägen zum Thema „Frauen und Arbeit“, „Hartz IV und Jugendliche“ ging es ebenso und da kann von einer aktiven Arbeitsmarktpolitik, von einem aktiven Herangehen an die Lösung dieser Probleme nicht die Rede sein.
Meine Damen und Herren, in dem Antrag wird auch nach der Verbesserung des Fördermitteleinsatzes gefragt. Dazu wissen wir jetzt, dass die Landesregierung im Haushaltsentwurf 2008/2009 die Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik „Arbeit für Thüringen“ nochmals kürzt, die haben ohnehin nur einen kümmerlichen Rest ausgemacht. Während wir in diesem Jahr noch 12,8 Mio. € hatten, sollen es also 2008 nur noch 6,2 Mio. € sein und 2009 noch ganze 4,1 Mio. €. Sich nur auf die EU-Fördermittel zu verlassen, das halten wir schlichtweg für falsch. Von einer Eigenverantwortung des Landes in der Arbeitsmarktpolitik kann meines Erachtens keine Rede mehr sein. Wir kennen ja auch die Gründe. Aktive Arbeitsmarktpolitik ist von der CDU nicht gewollt, weil sie nicht ins marktradikale Handlungsraster passt, so einfach ist das. Nicht mal Bürgerarbeit ist eigentlich ernsthaft gewollt. Selbst da musste man den Minister offenbar zum Jagen tragen, ganz anders als in Sachsen-Anhalt. Wenn von 300 Stellen die Rede ist und 35 sind jetzt erst einmal ausgewählt, halte ich das schlichtweg auch für sehr problematisch, weil nachgewiesen ist, dass 80 Prozent der Menschen tatsächlich arbeiten wollen. Die Bürgerarbeit ist kein großer Wurf, weil sie schlecht entlohnt ist, und sie wird auch als Zwangsmaßnahme umgesetzt. Das halten wir nicht für richtig. Auch das jetzt vorgestellte und auch hier noch einmal angesprochene Modellprojekt „Pro Arbeit“ der Parität, was zunächst erst einmal ein Modellprojekt für 20 Teilnehmer sein soll, ist unseres Erachtens nicht der große Wurf. Nachteilsausgleich halte ich im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit auch für sehr problematisch. Diese Begrifflichkeit ist letztlich ein Kombi-Lohn und damit wird ein Niedriglohn zementiert.
Wir haben es uns nicht so einfach gemacht. Wir werden ja morgen im weiteren Verlauf der Landtagssitzung zu unserem Antrag kommen. Wir fordern ein Programm für die Schaffung von 2.000 zusätzlichen gemeinwohlorientierten Arbeitsplätzen. Wir wollen, dass Sie Arbeit finanzieren, das vorhandene Geld, was da ist, so einsetzen, dass Arbeitslosigkeit nicht
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, um den Redebeitrag von der Kollegin der Linkspartei.PDS mal ganz pauschal zu bewerten, sage ich: Jetzt, da sich hier im Land die ersten Früchte einer kontinuierlichen Arbeitsmarktpolitik und einer zielführenden Wirtschaftspolitik zeigen,
die natürlich immer noch verbesserungswürdig ist, können Sie offensichtlich kein gutes Wort genau für diese Entwicklung aufbringen.
Im Gegenteil, Sie ignorieren völlig den Inhalt des Berichts des Staatssekretärs, Sie ignorieren jegliche Bemühungen und Nachbesserungen im Gesetz. Sie ignorieren jede Verbesserung und diskriminieren damit zum Beispiel auch den neu gegründeten Landesverbund SGB II, den ich ausdrücklich begrüße, denn dort wird genau das gemacht, was Sie auch immer einfordern, nämlich es wird versucht, die Mittel effizient einzusetzen. Negativ, negativ, negativ, das ist alles, was man von Ihnen hört. Schaut man hingegen in andere Länder, erkennt man bei den dort herrschenden Verhältnissen einen manchmal sogar schwer nachvollziehbaren Optimismus, in allen Lebenssituationen. In Deutschland und insbesondere bei der Linkspartei und auch in weiten Teilen der Medien herrscht dagegen das andere Extrem vor.
Meine Damen und Herren, wenn wir unser Land ständig schlechtreden oder schlechtreden lassen, dann müssen wir uns nicht wundern, wenn die Bereitschaft, bei uns zu investieren, auch ständig sinkt.
Ich will damit die Probleme, insbesondere im Bereich der Langzeitarbeitslosen, keinesfalls ignorieren, aber
wir müssen doch zusammen registrieren, dass durch die gemeinsamen Anstrengungen vieler Menschen im Lande, insbesondere aber auch durch die Wirtschaftspolitik in unserem Heimatland, deutliche Ansätze zu einer positiven Entwicklung zu erkennen sind. Und es gehört auch zu den Signalwirkungen, dass ich mich gemeinsam mit meinen Kollegen über die positive Entwicklung in Thüringen freue, anstatt das Land fortwährend herunterzuziehen.
Insofern, meine Damen und Herren, stehe ich hinter dem Bericht des Staatssekretärs bzw. des Ministeriums, der sicher auch deutlich gemacht hat, dass es gilt, weiter am Thema dranzubleiben, und ich danke für die zielführende Wirtschaftspolitik und natürlich allen im Bericht genannten Akteuren im Bereich der Arbeitsmarktpolitik. Bei allen Problemen, die sich aus dem Bericht auch für die Zukunft noch ergeben, sollten wir uns immer bewusst sein, dass der Freistaat Thüringen im Bereich des SGB II nicht Herr des Verfahrens ist. Das ist nun einmal der Bund und daran können wir auch nichts ändern. Unterstützend wirken können wir nur in den uns allen bekannten Möglichkeiten.
Ich möchte Ihnen an einem Beispiel verdeutlichen, wo uns recht schnell Grenzen gesetzt werden. Der Antrag zum neuen Operationellen Programm wurde sehr zeitnah durch das Wirtschaftsministerium auf den Weg gebracht. Ich meine, wir waren einer der Ersten, aber erst vor zwei Wochen wurde es bestätigt. Dass die hier verankerten wichtigen Förderprogramme so lange auf Eis lagen, ist fürwahr ein beklagenswerter Zustand, umso erstaunlicher ist es aber, dass, wie im Bericht gehört, trotz dieser Situation der Thüringer Arbeitsmarkt deutlich entlastet wurde. Im Bericht des Ministers wurde für mich weiter deutlich, dass wir gute und ausreichende arbeitsmarktpolitische Programme haben, die man sicher auch zukünftig noch ergänzen wird. Über einige werden wir morgen reden, Sie haben ja die Hälfte schon vorweggenommen von dem nächsten Tagesordnungspunkt. Keineswegs aber, und da gebe ich Ihnen recht, können wir mit der Umsetzung des SGB II zufrieden sein und ich bitte ausdrücklich Herrn Minister Reinholz, in den Gremien beim Bund weiter auf Nachbesserungen zu drängen. Nach wie vor fehlen den ARGEn belastbare valide Planungsdaten. Es gibt keine Mitteltransparenz. Unvollständige oder aber verzögerte Mittelzuweisungen erschweren die Arbeit ungemein. Darüber hinaus ist nicht nachvollziehbar, wie wenig wirkungsorientiert die Mittelzuweisungen des Bundes erfolgen. Erfolgreiche ARGEn erhalten doch tatsächlich weniger Mittel als wenig erfolgreiche. Auch die von Ihnen leidige Personalproblematik scheint unlösbar zu sein. Allzu oft noch zeigen die beiden Träger zu viel Eigeninteresse im Personal
bereich, die eben nicht an den Aufgaben und Bedürfnissen der ARGEn orientiert sind. Dazu kommt, dass durch die befristeten Arbeitsverhältnisse eine hohe Fluktuation vorherrscht. Schlechte Nachbesetzungen bzw. Einarbeitungszeiten gehen dann natürlich zulasten der Betroffenen. Da sind wir uns einig, das kann so nicht sein. Dann haben wir nach wie vor die Problematik eines ARGE-Geschäftsführers, der über keinen eigenen Haushalt verfügt und personalrechtlich nur auf einen Teil seiner Mannschaft direkt zugreifen kann - auch nicht haltbar. Dazu kommt dann noch der direkte Eingriff der Bundesagentur für Arbeit, wo mittels Weisungen der regionale Gestaltungsspielraum mehr als eingeschränkt und eingeengt wird.
Dies sind alles Dinge, die von der Landesseite nicht oder nur wenig beeinflusst werden können, aber die erfolgreiche Zusammenarbeit deutlich behindern. Deshalb begrüße ich die Aussage im Bericht, dass die Landesregierung im Sinne der Betroffenen grundsätzlich für eine einheitliche Zuständigkeit im Leistungsbereich eintreten wird, dann klärt sich auch das Problem - so meine ich - in Schmalkalden, Meiningen und im Altenburger Land. Wenn man da seitens der Landesregierung noch keine Möglichkeiten sieht, so verweise ich darauf, dass es nach meiner Meinung schon eine gibt. Ich vertrete klar die Auffassung, dass die Landesregierung aktiv werden sollte, indem die Öffnung der Optionsmöglichkeit gefordert wird. Aber auch wenn das Optionsmodell hier an diesem Platz immer von mir favorisiert wird, soll nicht unerwähnt bleiben, dass es zahlreiche ARGEn gibt, die trotz aller Probleme, die hier aufgezeichnet wurden, eine hervorragende Arbeit leisten, und diese sollten wir - wie eingangs gesagt - auch in ihrer Arbeit weiter unterstützen und das Positive voranstellen und nicht schlechtreden.
So begrüße ich ausdrücklich die gute Zusammenarbeit des Wirtschaftsministeriums, der GFAW und der ARGEn in den genannten Gremien und auch die Besuche vor Ort durch Vertreter des Ministeriums. Besonders positiv bewerten möchte ich die Bildung des ARGE-Verbundes. Es hat lange gedauert und wir konnten heute hören, dass sich die Landesarbeitsgemeinschaft SGB II gegründet hat, wo sicher ein hoch qualifizierter Austausch von Erfahrungen stattfindet.
Im Übrigen erkläre ich für meine Fraktion, meine Damen und Herren, dass wir das Berichtsersuchen als erfüllt ansehen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde mal versuchen, mich in meinem Redebeitrag auf den Titel des Antrags und auf den Bericht und die daraus resultierenden Fragen zu beschränken und nicht auf die Rundumdiskussion hier noch mal einzugehen.
Zu der Berichterstattung vorab zwei Bemerkungen: In dem gemeinsamen Antrag, den die SPD- und die CDU-Fraktion infolge des Antrags vom letzten Oktober gestellt haben, sollte auch noch mal auf den dort genannten Punkt C eingegangen werden, entsprechend der Verfahrenspraxis in anderen Bereichen der Sozialgesetzgebung in Kooperation mit den Akteuren usw. nach Möglichkeit mehr Unterstützung zu suchen. Auf diesen Punkt ist Herr Staatssekretär Juckenack in seinem Bericht überhaupt nicht eingegangen. Ich weiß ja, dass wir diesen Antrag bereits zur vorletzten Plenarsitzung gestellt haben und heute erst aufgrund des Tagesordnungsabarbeitens dazu kommen, aber ich hätte mir schon gewünscht, dass der Bericht, den das Ministerium hierzu gegeben hat für die Landesregierung, zumindest auf neue Initiativen eingegangen wäre. Ich möchte als den für mich wichtigsten Punkt das 100.000-StellenProgramm mit dem Kommunalkombi an der Stelle ansprechen. Wir wissen, dass das von der Bundesregierung kommen wird, dass an der Stelle eine Anteilsfinanzierung durch den Bund passiert, dass hier gemeinsame Verantwortung aller staatlichen Ebenen gefordert ist und dass auch das Land an der Stelle sagen muss, in welcher Höhe - auch in Beträgen - es sich an der Finanzierung des nicht vom Bund getragenen Anteils beteiligen will. Es ginge rechnerisch für Thüringen im zweiten Jahr um 12.000 Stellen; das ist deutlich mehr als der Antrag, den morgen die Linkspartei vorlegt, in dem Bereich Langzeitarbeitsloser beinhaltet. Es geht nach unseren Berechnungen dann um eine Finanzierung, die in Thüringen aufgebracht werden muss, von knapp über 50 Mio. €. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es im Sinne der beiden Antragsteller für Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung von SGB II dabei bleiben soll, dass diese über 50 Mio. € nur von der kommunalen Ebene aufzubringen sind. Also an der Stelle hätte ich mir schon von Ihrer Seite aus ein paar Ausführungen gewünscht.
Caritasverbands, Herrn Neher, zu zitieren. Er sagte am Rande des erst vor wenigen Wochen stattgefundenen Caritastages des Bistums Erfurt - ich zitiere: „Der wirtschaftliche Aufschwung erreicht die Kreise nicht, in denen zum Teil seit Generationen eine Abhängigkeit von Sozialtransfers besteht.“ Dem muss man leider zustimmen. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass Wirtschaftswachstum dieses Problem nicht löst und weiteres Abwarten auf die angeblichen Selbstheilungskräfte des Marktes unverantwortlich wäre, und es bedeutet, dass auf der Ebene der Sozialbehörden, insbesondere auf den ARGEn und den optierenden Kommunen eine ungeheure Verantwortung liegt. Sie betreuen die Menschen, von denen der Präsident der Caritas spricht. Der dem SGB II zugrunde liegende Gedanke ist unverändert „fördern und fordern“, und zwar individuell und nicht nach Schema F. Nach wie vor behaupte ich, dass die Förderung noch längst nicht in dem Maße geleistet wird, wie sie dem Gesetz entsprechend eigentlich möglich wäre. Dafür gibt es klare Hinweise und damit komme ich zu meiner zweiten Anmerkung.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.05. dieses Jahres aufgrund der Klage einiger Kommunen zur Umsetzung des SGB II eine Beweisaufnahme zur Zielerreichung und zu den Auswirkungen der Organisationsform der ARGEn durchgeführt. Neben anderen Experten wurden zwei Geschäftsführer von Arbeitsgemeinschaften angehört. Einer der beiden ist der Geschäftsführer der ARGE hier in Erfurt. Interessant ist, dass bei aller unterschiedlicher Interessenlage der Anzuhörenden, zumindest laut eines Vermerks des Landkreistags, offenbar Einvernehmen über erhebliche Umsetzungsprobleme herrschte. Ausgeführt wurde zum Beispiel, es seien immer noch erhebliche Steuerungsprobleme vorhanden. Die Konflikte der beiden Träger über organisatorische Fragen wie Personal, Finanzen, Räume, IT usw. würden sich eher verstärken. Erhebliche Ressourcen wären für den Abstimmungsprozess vor Ort, sofern er überhaupt stattfände, erforderlich. Flankierende Leistungen, und damit sind Landes-, ESF- und kommunale Leistungen gemeint, seien bisher wenig aufeinander abgestimmt und die BA versuche offensichtlich, ihren Einfluss zu verstärken. Dies würde zum teilweisen Rückzug der Verantwortung der Kommunen führen; Meiningen und Altenburg lassen grüßen. Die getrennte Aufgabenwahrnehmung wird auf dem Rücken der Menschen ausgetragen; das, was dort geschieht, ist die schlechteste aller Möglichkeiten.
Aber weiter im Text des Landkreistags. Die Rechtsaufsicht und teilweise auch Fachaufsicht der Träger fände tatsächlich nicht statt, weil sich „die Länder
raushalten“ und der Bund über die Bundesagentur agiere. Das war nur ein Auszug dessen, was dort vor dem Bundesverfassungsgericht vorgetragen wurde. Die Schilderungen decken sich mit meinem Eindruck. Dieser Eindruck verstärkt sich noch, wenn ich von den Personalräten erfahre, dass der Anteil befristet Beschäftigter nicht nur bei den ARGEn, sondern auch bei den optierenden Kommunen teilweise bei weit über 30 Prozent liegt. Auf Bundesebene arbeiten funktionsfähige ARGEn mit 10 Prozent, was in meinen Augen maximal vertretbar ist. Im Laufe dieses Jahres laufen Befristungen in nennenswerter Größenordnung aus, allein in Gera sollen Ende Juli 19 Mitarbeiter gehen müssen. Man muss sich einmal vorstellen, die Grundsicherungsämter sind nicht irgendeine Behörde, sondern es ist die Sozialverwaltung, die sich um die verzweifelten und ausgegrenzten Menschen in dieser Gesellschaft kümmern soll, deren Ziel es laut Gesetz ist, individuell zu fördern. Ausgerechnet dort wird, abgesehen von allen anderen Problemen, mit einem enorm hohen Anteil befristet Beschäftigter gearbeitet. Das erinnert sehr an Münchhausen und den Versuch, an den eigenen Haaren aus dem Sumpf zu kommen. So sind erhebliche Qualitätsverluste vorprogrammiert. Herr Dr. Linde von der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen hat im letzten Landesjugendhilfeausschuss sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass der im Gesetz geregelte Rechtsanspruch junger Menschen auf Integration nicht zu realisieren ist, weil es die Angebote zur beruflichen Integration in strukturschwachen Regionen einfach nicht gibt - und ich füge hinzu -, weil die Betreuung verbesserungsbedürftig ist. Letzteres hat er nicht ausgeführt, aber da genügen doch die eigenen Erfahrungen völlig. Aus meinen Gesprächen mit ARGEn höre ich außerdem, dass die zur Verfügung stehenden Mittel zur aktiven Arbeitsmarktförderung in diesem Jahr erstmals derart gebunden sind, dass für den Rest des Jahres weitgehend Handlungsunfähigkeit angesagt ist, es sei denn, die im Bundeshaushalt insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel werden freigegeben. Eine andere Lösung wäre, sie aus den Regionen, die die Mittel nicht brauchen, rechtzeitig in die strukturschwachen Regionen umzuschichten. Das sind alles Probleme, bei denen auch das Land als Unterstützer gefordert ist. Wenn ich nämlich diese Erkenntnisse und Entwicklungen zusammennehme, dann werden doch zwei Dinge überdeutlich:
1. Die Auszahlung an die Hilfeempfänger funktioniert und hat sich stabilisiert. Das haben die Mitarbeiter unter schwersten Bedingungen geleistet, wobei ein Teil der Bedingungen offenbar hausgemacht ist.