Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Diezel hat darüber hinaus gesagt, wie erfolgreich die Behördenstrukturreform in diesem Lande ist, auch aus finanzieller Sicht. Ich kann es nur noch mal wiederholen, Frau Diezel, Sie können selbst die Zahlen im Ergebnis der Reformierung der Katasterämter hier im Landtag noch mal zur Debatte stellen. Das ist ein Beispiel dafür, dass eine Reform weder im Interesse der Bürger erfolgt noch im Interesse der Beschäftigten. Und ein finanzieller Beitrag für den Landeshaushalt, für die Konsolidierung der Finanzen wird auch nicht geleistet, nämlich diese Reform der Katasterämter wird noch über lange Zeit Ihren Landeshaushalt zusätzlich belasten. Herr Innenminister, da staunen Sie, Sie können auch bei mir was lernen. Ich freue mich, dass Sie zugegen sind.
Jetzt bei der Kommunalisierung der staatlichen Aufgaben der Versorgungsämter und der Staatlichen Umweltämter müssen Sie jetzt schon eingestehen, dass es teurer wird. Sie geben nämlich den Kommunen sozusagen 15 Prozent - Sie nennen das „Overheadkosten“ - zusätzlich drauf, weil jetzt natürlich bekannt wird, dass neben dem Personalübergang, der noch völlig offen ist, sich herauskristallisiert, dass bei 17 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten natürlich zusätzliche Transaktionskosten und Logistikkosten entstehen, z.B. was die Anpassung von Hard- und Software betrifft. Da spreche ich gar nicht über die hohen negativen Auswirkungen für die Betroffenen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Finanzministerin hat noch einen dritten Punkt genannt, auf den ich kurz eingehen will. Sie haben gesagt, den Systemwechsel beim Kommunalen Finanzausgleich haben Sie mehr oder weniger freiwillig vollzogen. Also das ist nun eine sehr freie Interpretation und zeugt auch nicht gerade von Ehrlichkeit. Erst der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat Sie gezwungen, darüber nachzudenken, wie sich der Finanzausgleich künftig ausgestalten wird. Ich werde noch im Laufe meiner Rede konkret darauf eingehen, wie fragwürdig Sie die Vorgaben des Thüringer Verfassungsgerichtshofs interpretieren und sie sind dabei dann grenzwertig,
weil, wer so boshaft die Vorgaben eines Verfassungsgerichts fehlinterpretiert, stellt das Verfassungsgericht insgesamt infrage. Das müssen Sie natürlich mit sich ausmachen und da sind wir wieder beim Begriff des Extremismus. Wer erkennt denn hier Urteile des Verfassungsgerichts wie an? Da sollten Sie und der Generalsekretär der CDU viel mehr in Ihren eigenen Reihen arbeiten als auf den politischen Mitbewerber zu schimpfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Mohring hat noch einmal darauf verwiesen - keine Kreisgebietsreform. Damit hat er heute zum wiederholten Mal gesagt, dass die Enquetekommission für ihn und für die CDU offenbar nur ein Instrument ist, um nach außen den Eindruck zu erwecken, man würde sich mit den Problemen dieses Landes beschäftigen. Für die CDU steht das Ergebnis der Arbeit dieser Enquetekommission schon längst fest und ehrlicherweise müsste die CDU hier im Landtag beantragen, dass die Enquetekommission ihre Arbeit einstellt. Was soll denn noch herauskommen bei den Mehrheitsverhältnissen in dieser Enquetekommission? Das ist bedauerlich. Wir hatten das schon prognostiziert und hatten deshalb von Anfang an schon Vorbehalte gegen die Arbeit der Enquetekommission, aber in dem Punkt ist Herr Mohring ja ehrlich. Ein solches Maß an Ehrlichkeit würden wir uns natürlich auch an anderer Stelle wünschen. Dann hat er erneut bewiesen, wie weit weg er und die CDU von den tatsächlichen Problemen in diesem Lande sind. Sie reflektieren nicht mal mehr diese Probleme.
nen Kollegen Heym zitiert - und würden damit nicht die politischen Geschicke der Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft tangieren. Ich weiß nicht, wann er das letzte Mal in einer Verwaltungsgemeinschaft war. Es ist ganz offensichtlich, dass eine Verwaltungsgemeinschaft, weil dort die Vollzugspotenziale sitzen, ein Machtinstrument ist, um auch politische Entscheidungen in den Mitgliedsgemeinden zu beeinflussen. Wer hat denn hier im Landtag die Kommunalordnung dahin gehend geändert, dass der VG-Vorsitzende, der eigentlich Dienstleister sein soll, gleichzeitig kleine Kommunalaufsicht ist. Er kann nämlich jederzeit Entscheidungen der Mitgliedsgemeinden beanstanden und kassieren und, das muss man schon eingestehen, das ist nämlich ein solcher Konstruktionsfehler, dass die ehrenamtlichen Bürgermeister keinen unmittelbaren Einfluss mehr auf den Vollzug der in den Gemeinderäten gefassten Beschlüsse haben. Das ist das eigentliche Problem und das sollte zumindest auch die CDU akzeptieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dem Zusammenhang möchte ich noch einmal die Position unserer Fraktion verdeutlichen. Bei uns geht es bei der Gebietsreform eben nicht nur um die Finanzen -
die spielen eine wichtige Rolle -, sondern es geht uns darum, Kommunen anders zu gestalten, nämlich bürgerorientiert. Dazu müssen wir die Verwaltungsstrukturen den neuen Herausforderungen anpassen. Ich verweise da nur auf eine Tendenz: Bürger haben eine andere Erwartungshaltung an Verwaltungshandeln. Sie wollen nicht mehr nur Adressat von Verwaltungshandeln sein, sondern Partner, und das geht in den jetzigen Strukturen nicht.
Der Herr Ministerpräsident hat gestern unserem Fraktionsvorsitzenden vorgeworfen, er soll sich besser vorbereiten oder vorbereiten lassen. Wenn man solche Maßstäbe definiert, dann müssen sie natürlich für einen selbst gelten, sonst sind sie unglaubwürdig. Ich will an zwei Beispielen verdeutlichen, dass er entweder auch nicht vorbereitet war oder bestimmte Dinge nicht weiß oder nicht zur Kenntnis nimmt. Alle drei Dinge sind für einen Ministerpräsidenten eines Landes unwürdig und deshalb die zwei Beispiele.
Es ging um den Bereich Wasser/Abwasser, die Belastung von 1 Mrd. €. Der Ministerpräsident hat einfach die Rückzahlungsbeträge addiert, das hat er richtig gemacht und ist dabei nur auf knapp 200 Mio. € gekommen und sagt, 200 Mio. € ist nicht 1 Mrd. €. Also hier im Landtag hat der Innenminister - er sitzt mit dem Ministerpräsidenten im Kabinett - selbst die finanziellen Folgen dieses Gesetzes dargestellt. Es
sind eben 33 Mio. € pro Jahr über 30 Jahre und das kann auch jeder leisten, in der Addition kommt man dann auf 1 Mrd. €. Wir haben das stark kritisiert und das hätte ich mir gewünscht, dass das noch einmal eine Rolle spielt, weil wir sagen, bei den 33 Mio. € sind 28 Mio. € Zinsaufwendungen für die Rückerstattungen. Wir hatten gesagt, wir wollen die Wasserbeiträge weg haben. Aber wir hatten uns mit den Bürgerinitiativen in harten Diskussionen darauf verständigt, keine Rückerstattung, sondern Verrechnung, weil dann das Land im Jahr 28 Mio. € von den 33 Mio. € gespart hätte und das hätten wir für andere Dinge sinnvoller ausgeben können. Natürlich hätte die eine oder andere Bank weniger verdient,
was sich dann vielleicht in der Aufstellung der Sponsoring-Leistungen oder der Zuwendungen an Parteien widerspiegeln würde. Das ist aber jetzt spekulativ.
Eine zweite Sache, die der Ministerpräsident gesagt hat: Er hat an unsere Fraktion den Appell gerichtet, wir sollen doch hinsichtlich der Straßenausbaubeiträge eigene Vorschläge unterbreiten. Nun ist der Ministerpräsident nicht all zu häufig hier, aber er hat auf der Regierungsbank ausreichend Leute sitzen und kann auch das Plenarprotokoll nachlesen oder über einen Suchbegriff in der Dokumentenbank des Landtags ganz leicht Zugriff auf unsere Initiativen finden. Da ist unstrittig, dass wir zum Beispiel im Januar 2006 - also ein halbes Jahr, nachdem das Oberverwaltungsgericht das Urteil zu Benshausen gefällt hat - dem Landtag bereits einen Vorschlag unterbreitet hatten. Dieser wurde abgelehnt, auch von der CDU. Der Innenminister hat damals die Position der Landesregierung hier verkündet. Ich gehe davon aus, dass solche Stellungnahmen der Landesregierung im Kabinett vorher diskutiert werden. Insofern hat hier entweder der Ministerpräsident - und das ist eben auch bedenklich - wieder die Unwahrheit gesagt oder sein Kurzzeitgedächtnis ist nicht stark ausgeprägt. Was heute hier Herr Mohring und gestern auch Herr Althaus in Richtung SPD gesagt haben im Zusammenhang mit der Klage gegen den Finanzausgleich, halte ich auch für sehr bedenklich. Wenn es ein Ministerpräsident äußert, wer das legitime Recht, ein Verfassungsgericht anzurufen, dahin gehend interpretiert, dass man deutlich Brandstifter benennen muss, dann wird es sicherlich ganz gefährlich. Ich kann nur auffordern, dass der Ministerpräsident hier bei seiner Wortwahl größere Vorsicht walten lässt. Er hat sich in letzter Zeit öfter mal vergriffen und will Leuten auch die Hände abhacken, wenn sie mit anderen Leuten über bestimmte politische Visionen in diesem Lande diskutieren. Heute bezeichnet er die SPD als Brandstifter. Auch wenn die SPD für mich politischer Mitbewerber ist, das hat
sie nicht verdient. Es wird insofern noch gefährlicher, wenn man meint, man könnte verfassungswidrige Zustände in diesem Lande dulden, wenn man nur nicht klagt. Das hat schon einmal hier Herr Fiedler im Zusammenhang mit dem Urteil Benshausen zu Straßenausbaubeiträgen behauptet. Er hat gesagt: Also wenn die nicht geklagt hätten, dann wäre nichts passiert und da hätten wir eben rechtswidrige Zustände weiter geduldet. Keine andere Aufforderung haben hier der Ministerpräsident und der Generalsekretär der CDU vom Pult gegeben. Er hat gesagt: Wir dulden verfassungswidrige Zustände. Und wer klagt und das Recht wahrnimmt auf Klage und dadurch die verfassungswidrigen Zustände überhaupt bekannt werden, das sind die politischen Brandstifter. Das ist eine politische abzulehnende Kultur und ich gehe davon aus, dass die Bürger draußen das richtig bewerten werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann wird immer wieder die Legende entwickelt, das Land würde den Kommunen im Vergleich zu 2007 im Jahr 2008/2009 in Summen mehr Geld zukommen lassen. Das hat auch die Finanzministerin bei der Einbringung des Haushalts hier noch mal dargestellt. Recht formal stimmt das. Aber, Frau Finanzministerin, Sie müssen das natürlich wissen und der Fachminister sitzt hier, dass seit einiger Zeit in diesen Zahlungen an die Kommunen die Bundesmittel im Zusammenhang mit SGB II, also Hartz IV, und Kosten der Unterkunft mit enthalten sind. Wenn man die natürlich rausrechnet und z.B. das Jahr 2004, als es diese Bundesmittel noch nicht gab, zugrunde legt, dann kommt man zu ganz anderen Zahlen. Wenn ich das Jahr 2004 zugrunde lege - zum Jahr 2005 komme ich noch, dort haben Sie ja schon einmal eingegriffen -
dann verlieren die Kommunen im nächsten Jahr 425 Mio. €, im Jahr 2009 334 Mio. €. Nehme ich das Jahr 2005 zur Grundlage - Sie haben von 2004 zu 2005 erheblich in den Finanzhaushalt eingegriffen - dann reduziert sich das auf 180 Mio. €. Dann haben die Kommunen also immer noch 180 Mio. € im nächsten Jahr weniger und im Jahr 2009 dann 86 Mio. €. Selbst im Vergleich zum Jahr 2007 - das hatten Sie selbst eingestanden - würde noch ein Defizit im Jahr 2008 entstehen, im Jahr 2009 dann nicht mehr. Aber Sie berechnen dort die Spitzenabrechnung mit ein. Dazu komme ich zu einem späteren Zeitpunkt. Insgesamt stimmt es eben nicht, dass Sie den Kommunen mehr geben. Andererseits können wir auch die beiden Systeme nicht mehr miteinander vergleichen, weil eben der Paradigmen
Da will ich mich mal mit der Frage beschäftigen, ob wirklich das Verfassungsgericht diesem Lande aufgetragen hat, die bisherige Verbundlösung durch die sogenannte Bedarfslösung zu ersetzen. Wir sind davon überzeugt, Sie interpretieren das Urteil des Verfassungsgerichtshofs in einer Art und Weise, die das Verfassungsgericht gar nicht wollte. Sie gestehen das selbst ein. Sie haben ja noch eine Verbundquote dabei. Die ist sehr gering, sie ist unter 3 Prozent, aber Sie haben die Verbundquote. Sie wissen natürlich, dass es Verfassungsaufgabe ist, weil die Kommunen verfassungsrechtlich zu den Ländern gehören, dass Sie durch eine Verbundquote an den Landeseinnahmen beteiligt werden müssen. Sie machen aber nur noch für die 135 Mio. € freiwillige Aufgaben eine Verbundquote. Die liegt eben bei 2,25 Prozent oder in der Nähe. Das heißt, dass Sie sich selbst sagen, der vollständige Übergang zu einer Bedarfslösung würde erneut gegen die Verfassung verstoßen. Wenn Sie aber schon eine kleine Verbundquote drin haben, dann kann man natürlich grundsätzlich noch mal über dieses System nachdenken. Das Verfassungsgericht hat nur gesagt, es ist nicht nachvollziehbar, wie Sie auf die Verbundquote von 24 Prozent bzw. bei den Bundesergänzungszuweisungen auf 34 Prozent gekommen sind. Das war die Aussage des Verfassungsgerichts. Deshalb hat das Verfassungsgericht gesagt, ermitteln Sie erst mal den Bedarf, damit wir dann mal sehen können, ob die 24 bzw. 34 Prozent überhaupt angemessen sind, so dass die Kommunen ihre pflichtigen Aufgaben erfüllen können und darüber hinaus einen gewissen Spielraum noch für freiwillige Aufgaben haben.
Aber Sie nehmen jetzt dieses Urteil des Verfassungsgerichtshofs, um Ihre Kürzungspolitik gegen die Kommunen weiter zu legalisieren. Wir sagen Ihnen, das werden wir nicht durchgehen lassen. Da können Sie auf uns schimpfen. Auch die CDU kann auf uns schimpfen, aber an den kommunalen Spitzenverbänden werden Sie nicht so einfach vorbeikommen. Sie, Herr Gasser, hatten noch mal darauf verwiesen und haben die Vorteile der Verbundlösung benannt. Sie haben gesagt, Mehreinnahmen des Landes führen zu Mehreinnahmen der Kommunen. Sie haben einen Nachteil vergessen, der natürlich in dieser Verbundlösung immer enthalten ist. Das sind nämlich die Befrachtung des Finanzausgleichs und die Zweckbindungen, die Sie dort ausgesprochen haben. Allein die Erhöhung der Auftragskostenpauschale innerhalb des Finanzausgleichs der letzten Jahre kam natürlich einer Mittelkürzung gleich. Das ist natürlich ein Nachteil so einer Verbundlösung. Wir werden Ihnen im parlamentarischen Geschäftsgang Vorschläge unterbreiten, die Vorgaben des Verfassungsgerichts auch im Rahmen einer Verbundlösung, aber gemessen am Bedarf der Gemeinden ent
Herr Mohring hat hier darauf verwiesen, wie wichtig doch die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden sind. Er bedauert, dass heute die Präsidenten hier nicht zugegen sind. Ich glaube, die Nichtteilnahme der Präsidenten der beiden kommunalen Spitzenverbände ist ein Zeichen des gestörten Verhältnisses der Spitzenverbände zu dieser Landesregierung. Das sollten Sie mal bedenken. Herr Mohring und die CDU sind zudem diejenigen, die vorschlagen, den Gesprächsfaden mit den kommunalen Spitzenverbänden nur noch auf Sparflamme zu gestalten. Es gibt den Vorschlag, zu diesem wichtigen Gesetz nur eine schriftliche Anhörung durchzuführen. Das kann doch wohl nicht wahr sein, dass wir hier über nahezu rund 3 Mrd. € reden, über die Zukunft der Kommunen und dann machen wir nur eine schriftliche Anhörung, wo wir doch wissen, wie Sie mit den Ergebnissen der schriftlichen Anhörungen umgehen. Sie machen sich nicht mal mehr die Mühe, es zu lochen und abzuheften. Sie schmeißen es gleich weg in den Papierkorb. Deswegen werden wir auf eine mündliche Anhörung bestehen, denn der Vorteil der mündlichen Anhörung ist, dass man wirklich in den Dialog kommt. Bei der schriftlichen Anhörung kommt man eben nicht in den Dialog, sondern da kann man was zur Kenntnis nehmen oder kann es sein lassen. Wir nehmen es immer zur Kenntnis, Sie lassen es sein. Wer wirklich den Gesprächsfaden mit den kommunalen Spitzenverbänden wieder haben will, der muss sich für eine mündliche Anhörung entscheiden. Man kann Ihnen natürlich auch unterstellen, Ihnen fehlen die Argumente, und Sie wollen deshalb diesen öffentlichen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden vermeiden. Aber zumindest, Herr Innenminister, Sie kenne ich anders, Sie gehen einem Dialog nicht aus dem Weg. Bei der Finanzministerin sieht das bedauerlicherweise oftmals anders aus.
(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Halten Sie die Luft an. Ich war in Zeulen- roda, mein Lieber.)
Gut, dann können Sie sich doch dafür stark machen, dass eine mündliche Anhörung stattfindet. Dann können wir mal sehen, wer in dieser CDU noch das Sagen hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Verfassungsgerichtsurteil hat noch etwas Weiteres verdeutlicht, was in der Diskussion natürlich die CDU möglichst verschweigen will. Es hat nämlich verdeutlicht, dass seit 1995 die Kommunen vom Land nicht angemessen mit Finanzmitteln ausgestattet wurden. Das ist das Ergebnis des Urteils des Verfassungsgerichtshofs. Insofern sollten Sie nicht länger immer wieder versuchen, in der Öffentlichkeit den Ein
druck zu erwecken, als hätten Sie die Kommunen in den letzten Jahren besonders großzügig behandelt. Das haben Sie nicht gemacht, sondern wenn ich jetzt noch einmal die Bedarfsermittlung darlege, wird deutlich, in den letzten 10/12 Jahren haben die Kommunen vom Land zu wenig Geld bekommen, sind letztlich benachteiligt worden mit all den Auswirkungen, die wir kennen.
Ich möchte aber erst noch einmal etwas dazu sagen, wie Herr Mohring hier mit mathematisch-statistischen Grundsätzen umgeht, nämlich der Korridorbildung zwischen 50 und 100. Er hat gesagt, es kann nur sein, 100 - mehr geht nicht. Die Landesregierung hat etwas anderes gemacht. Sie hat zunächst einen Durchschnitt gebildet und hat dann gesagt, der Durchschnitt ist gleich 100, also das, was maximal ausgegeben werden kann. Das kann natürlich statistisch überhaupt nicht stimmen und kann nur so erklärt werden, dass Sie ein altes Handbuch für Statistik aus der Zeit vor 1989 zugrunde gelegt haben. Aber das ist wenig hilfreich. Jeder, der sich mit Statistik auskennt, weiß, wenn ich den Durchschnitt dann als 100 Prozent ansetze, dann geht der Durchschnitt automatisch weiter runter. Das führt zu diesen Verzerrungen. Ich hatte das schon in der vergangenen Plenarsitzung mal am Beispiel Wartburgkreis und Eisenach dargestellt, diese Wirkung. Dahinter steht eben immer wieder der latente Vorwurf, die Kommunen würden unwirtschaftlich arbeiten. Dieser Vorwurf ist aus unserer Sicht nicht haltbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu einzelnen Dingen, die hier auch der Innenminister dargestellt hat, die auch bisher in der öffentlichen Diskussion schwerpunktmäßig eine Rolle gespielt haben, möchte ich mich jetzt äußern. Es geht zunächst noch einmal um die Frage: Welche Einnahmen der Gemeinden werden bei der Bedarfsermittlung denn berücksichtigt? Wir wissen, zunächst wollte die Landesregierung die Gemeinden zwingen, die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer zu erhöhen. Im Gesetzentwurf steht diese Erhöhung jetzt nicht mehr drin, aber bei der Berechnung des Finanzbedarfs sind nach wie vor 24 Mio. € angerechnet für fiktive Erhöhungen der Hebesätze. Das waren einmal 38 Mio. €, jetzt sind es nur noch 24 Mio. €. Das verkauft der Ministerpräsident dahin gehend, dass er den Kommunen entgegenkommt. Das ist auch so eine grenzwertige Sache. Erst sage ich, den Kommunen greife ich mal richtig in die Taschen, dann greife ich nur noch in eine Tasche und sage, weil ich die andere Tasche jetzt nicht mehr benutze, gebe ich den Gemeinden etwas. Das wird Ihnen nicht durchgehen. Das haben die Kommunen schon richtig erkannt. Welche Wirkung wird denn das haben? Dass Sie sich zunächst erst mal vom Durchschnitt der neuen Bundesländer verabschiedet haben, das tei
len wir, weil Sie wissen, gerade bei der Grundsteuer B wird der Durchschnitt der neuen Bundesländer von Berlin beeinflusst. Sie werden ja nicht verlangen, dass künftig in Gerstengrund mit 65 Einwohnern ein Hebesatz bei der Grundsteuer von 600 Hebesatzpunkten, so wie er in Berlin ist, gelten soll. Bei der Gewerbesteuer wird es im Wesentlichen durch Sachsen beeinflusst. Dort haben wir aber eine andere Situation. Bei doppelt so viel Einwohnern haben wir nur die Hälfte der Anzahl der Gemeinden und damit eine ganz andere Gemeindestruktur und damit natürlich ganz andere Möglichkeiten, mit Hebesätzen der Gewerbesteuer umzugehen. Jetzt stellen Sie auf den Thüringer Durchschnitt ab. Aber welche Wirkung erreichen Sie denn dadurch? Die meisten größeren Orte ab 5.000 Einwohner haben natürlich Hebesätze über dem Durchschnitt. Das ist ja wieder mathematisch-statistisch so. Aber die kleinen Gemeinden im ländlichen Raum - hier wird immer wieder vom Pult erklärt, dass Sie diese Kleingliedrigkeit erhalten wollen, andererseits zwingen Sie dort die Gemeinden, die Hebesätze zu erhöhen. Sie wissen, dass natürlich zwischen der Gemeindegröße und der Höhe der Hebesätze ein kausaler Zusammenhang besteht. Also müssen Sie auch hier real sagen, wenn die kleinen Gemeinden die Hebesätze drastisch erhöhen sollen, Sie haben gesagt, Sie üben keinen Zwang aus, aber durch die Verrechnung ist letztlich indirekt doch ein Zwang entstanden, dann stellen Sie auch diese Kleingliedrigkeit der Gemeindestrukturen infrage.
Zu der Korridorbildung hatte ich mich schon geäußert. Im Ergebnis der Korridorbildung bleibt der Fakt, 370 Mio. € werden bei den Kommunen an Bedarf nicht anerkannt. Jetzt kommen wir zum Bedarf. Sie unterstellen, das Verfassungsgericht hat gesagt, Sie müssen den Bedarf ermitteln. Was haben Sie aber als Land gemacht? Sie haben einfach die Ist-Zahlen der Jahre 2006 bis 2005 abgefragt und haben einfach unterstellt, dass die Ist-Ausgaben in diesem Zeitraum den Bedarf darstellen. Das ist natürlich weit weg von den kommunalen Realitäten. Eine Bedarfsermittlung sieht anders aus. Wir haben immer wieder erlebt - und die Kolleginnen und Kollegen, die in kommunalen Gebietskörperschaften selbst Verantwortung tragen, können das nachvollziehen -, dass die Kommunen Jahr für Jahr Leistungen abbauen mussten, nicht, weil die Leistungen nicht mehr nachgefragt wurden, sondern aufgrund der Finanzsituation der Gemeinden. Damit stellt sich natürlich der Bedarf ganz anders dar als die Ist-Ausgaben. Im Blick auf diese Tatsache verbietet es sich einfach, dann von den Ist-Zahlen noch mal 370 Mio. einfach nicht anzuerkennen und zu unterstellen, das wären unwirtschaftliche Ausgaben.
Hinzu kommt, bei dieser Bedarfsermittlung haben Sie gesagt, Sie erkennen die Tilgung nicht an, das wäre nachvollziehbar, wenn sie bei dem Bedarf aber die Aufwendungen der Kommunen für Investitionen mit berücksichtigen würden. Denn die Kommunen müssen natürlich investieren, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Sie haben auch eine Verantwortung als Eigentümer. Sie können nicht sagen, die Tilgung erkennen wir nicht an und gleichzeitig sagen Sie aber, die Investitionsaufwendungen erkennen Sie auch nicht an. Sondern, da nehmen Sie auch nur einfach die Ist-Zahlen und Sie wissen, viele Gemeinden können letztlich nur über die Reduzierung von Investitionen ihre Haushalte überhaupt darstellen und ausgleichen. Das hat natürlich mit Bedarf und dergleichen nichts zu tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu dem Bereich, den Sie den Kommunen hinsichtlich der freiwilligen Leistungen zuordnen: Ich gehe einmal davon aus, dass die Finanzministerin oder der Innenminister noch einmal antworten. Da sollten Sie noch einmal erklären, wie Sie auf die 6 Prozent bei freiwilligen Leistungen gekommen sind. Wir haben Ihre Berechnungen, die Anlage zum Gesetzentwurf sind, noch einmal studiert. Da steht drin, Sie erkennen für die Kommunen 135 Mio.€ im Jahr an. Die addieren Sie - das sind 270 Mio.€ - und stellen Sie ins Verhältnis zu den jährlichen Gesamtausgaben der Gemeinden von 4,5 Mrd. € und das sind dann 6 Prozent. Aber es sind ja zwei Jahre. Das sind zweimal 3 Prozent und in der Prozentrechnung geht es aber nicht, dass ich einfach die Prozentzahlen addiere und sage, es sind 6 Prozent. Sondern Sie erkennen den Kommunen einen Finanzrahmen für freiwillige Leistungen von insgesamt nur 3 Prozent an. Sie haben selbst darauf verwiesen, bisher war in der Rechtsprechung immer von 5 bis 10 Prozent die Rede. Das Thüringer Verfassungsgericht hat richtigerweise dazu keine Vorgaben gemacht. Aber einfach zweimal 3 Prozent in Jahren zu addieren und zu sagen, das sind 6 Prozent - da müssen Sie sich auf eine andere Form von Prozentrechnung konzentriert haben. Dies hätte ich gern noch mal erläutert bekommen, es kann sein, dass ich dort einem Irrtum unterliege. Da würde ich mich gern korrigieren lassen.
Zu der Investitionspauschale und deren Wegfall: Also auch dort sind wir überzeugt, dass sowohl Herr Mohring als auch die Landesregierung das Urteil des Verfassungsgerichts fehlinterpretieren. Das Verfassungsgericht hat nur gesagt, unter der Maßgabe, dass überhaupt nicht klar ist, wie hoch der Bedarf bei den Gemeinden ist, in einer solchen Situation ein Höchstmaß der Zuweisung zweckgebunden auszuweisen, also als besondere Bedarfszuweisung und als zweckgebundene investive Bedarfszuweisung, das ist verfassungswidrig. Wenn die Kommunen eine bedarfsgerechte Finanzausstattung haben, dann
kann das Land auch weiter investive Mittel ausweisen, und das machen Sie ja im Bereich der Schulen - die Schulinvestitionspauschale, die auch eine Investitionspauschale ist, sogar zweckgebunden für den Bereich Schulen, die reichen Sie doch weiter aus. Was spricht denn gegen die weitere Ausweisung einer Investitionspauschale? Zumal dort die Zweckbindung ja nur darin besteht, dass es eine Einnahme im Vermögenshaushalt ist. Es gibt ja keine weitere Zweckbindung. Damit ist natürlich die Pauschale ähnlich zu bewerten, wie eine Schlüsselzuweisung. Andere Länder verwenden sogar den Begriff der „investiven Schlüsselzuweisung“. Damit hätten wir doch das Problem gelöst, Sie müssen doch hier einmal beantworten, wie Sie mit den 400 Gemeinden umgehen wollen, die im Jahr 2005 keinen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt hatten. Also ausgeglichener Verwaltungshaushalt heißt, die nicht die Mindestzuführung darstellen konnten in Höhe der ordentlichen Tilgung und damit keine freien Mittel in den Vermögenshaushalt überführen konnten, die können künftig nahezu nichts mehr investieren, denn sie haben keine Investitionspauschale, wenn sie nicht Vermögen veräußern oder noch aus Rücklagen Gelder zu Verfügung haben, was aber der Ausnahmefall sein wird. Das heißt, wir müssen über dieses Problem diskutieren oder wir müssen die Gemeindehaushaltsverordnung ändern oder wir müssen die Kommunalordnung ändern. Was keinesfalls passieren darf, ist, dass fast die Hälfte der Thüringer Gemeinden künftig nicht weiß, wie sie noch vernünftig investieren soll. Das kann nicht Anliegen sein, außer sie sagen, sie üben damit Druck aus, Gemeindestrukturen durch die Hintertür infrage zu stellen. Das wäre aber auch unehrlich. Hier verkünden Sie immer, die Kleingliedrigkeit soll alles schön erhalten bleiben. Hier bitten wir auch tatsächlich noch mal darum, zunächst das zu erläutern, und im Gesetzgebungsverfahren sind wir als Landtag in die Lage versetzt, dort Verbesserungen und Nachbesserungen vorzunehmen. Zu Recht kritisieren die kommunalen Spitzenverbände innerhalb der neuen Struktur das als eines der wesentlichsten Konfliktpunkte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf zeugt natürlich auch nicht von einem Höchstmaß an Kreativität, den hier die Landesregierung entwickelt hat. Es werden Chancen, den Finanzausgleich modern zu gestalten, nicht genutzt. Darauf haben die kommunalen Spitzenverbände nicht nur jetzt, sondern schon in der Vergangenheit und auch wir öfter aufmerksam gemacht.
Ich will nur wenige Punkte dazu nennen. Das ist die Neuaufteilung der Schlüsselmasse. Die Aufteilung, dass 75 Prozent der Schlüsselmasse in die Gemeinden fließen und 25 Prozent in die Landkreise, ist 1994 in Gotha ausdiskutiert worden. Da gab es keinerlei Berechnungen dazu, sondern man nennt es
„Gothaer Kompromiss“, und seitdem keinerlei Veränderungen. In der Praxis haben wir die Wirkung, dass die kreisangehörigen Gemeinden Schlüsselzuweisungen bekommen und ein Großteil davon sofort wieder an die Landkreise über die Kreisumlage abführen. Damit verschieben sie einen Konflikt von Landesebene auf die kommunale Ebene und hetzen die kommunalen Gebietskörperschaften über die Kreisumlage aufeinander. Das ist höchst unanständig.
Dieses Problem müssen wir auf Landesebene klären. Wir müssen offen darüber reden, wie viel Geld brauchen die Landkreise sachgerecht, um dieses kommunale Spannungsfeld aufzulösen. Oder sie folgen unserem Modell. Bei dem Regionalkreismodell haben wir dieses Problem der Kreisumlage nicht mehr, weil die Landkreise dann grundsätzlich nur im übertragenen Wirkungskreis das machen und damit über den Landeshaushalt die entsprechenden Zuweisungen bekommen. Aber auch darüber muss man diskutieren, wie verteilt man das entsprechend.
Oder, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Herausnahme der Kulturförderung aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Die Wirkung ist klar, künftig beteiligen sich nicht mehr alle Gemeinden an der Finanzierung überregionaler Kulturprojekte. Sie geben damit eine Vorlage zur Entsolidarisierung in der kommunalen Familie. Das halten wir für verantwortungslos. Wir glauben - das steht auch in der Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes -, die Kulturförderung muss wieder Bestandteil des Finanzausgleichs werden, weil gerade bei überregionalen Kulturprojekten wir dafür Sorge tragen müssen, dass sich alle Gemeinden entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an der Finanzierung beteiligen. Das von der SPD vorgeschlagene Kulturraumkonzept löst dieses Problem auch nicht, dass sich einige Gemeinden dann nicht mehr an der Finanzierung dieser überregionalen Kulturprojekte beteiligen. Deshalb werden auch wir vorschlagen, dort wieder eine sinnvolle Lösung in den Finanzausgleich hineinzunehmen.
Eine letzte Anmerkung zur inneren Struktur des Kommunalen Finanzausgleichs. Sie bieten auch keine Lösung an hinsichtlich des Problemkreises der Kreisumlage. Auch diesem Problemkreis müssen wir uns zuwenden, weil es darum geht, die Finanzbeziehungen zwischen den kreisangehörigen Gemeinden und den Landkreisen sinnvoll zu ordnen. Ihr jetziger Vorschlag, den kreisfreien Städten eine steuerkraftunabhängige höhere Zuweisung zu geben, ist auch systematisch sehr fragwürdig und zu hinterfragen, weil sie keine Strukturprobleme löst, sondern sie stabilisiert vorhandene Strukturprobleme.
Meine Damen und Herren, eine letzte Anmerkung zu dieser Spitzabrechnung, die auch noch mal eine Rolle gespielt hat. Wir plädieren dafür, dass diese Spitzabrechnung - das ist Geld, was den Gemeinden in diesem Jahr zur Verfügung steht - auch für dieses Jahr angerechnet wird und nicht für künftige Dinge. Es war in der Diskussion so ein schönes Beispiel, dass allen lohnabhängig Beschäftigten Lohnsteuer abgezogen wird. Die machen am Jahresende eine Steuererklärung beim Finanzamt, erhalten später eine Erstattung dieser Lohnsteuer. Stellen Sie sich vor, die Arbeitgeber würden das zum Anlass nehmen und würden sagen, diese Erstattung der Lohnsteuer rechnen wir auf künftige Lohnzahlungen an. Es kann solche Arbeitgeber geben, aber sachgerecht ist das nicht, sondern da ist es selbstverständlich, dass das auf die Jahre angerechnet wird, für die die Steuererklärung gemacht wurde. Die Finanzministerin weiß darüber sicherlich noch intensiver Bescheid, wie dieses System funktioniert.