Eine weitere Sache, auf die ich eingehen möchte, wir fordern in Punkt 2 unserer Bundesratsinitiative eine Neuausrichtung der Kinderpolitik. Frau Meißner, ich finde es ja sehr schön, dass Sie uns attestieren, dass wir die aktuellen Entwicklungen ernsthaft mitverfolgen, das haben wir getan. Aber wir haben auch schon vor diesen Entwicklungen festgestellt, dass in der Kinderpolitik einiges schief läuft. Leider Gottes ist es so, dass Kinder immer noch - und das ausschließlich - Anhängsel von Eltern sind. Leider - und das ist wirklich eine Schwierigkeit - können die Kinder nichts für ihre Eltern. Kinder können nichts dafür, wenn ihre Eltern arbeitslos sind. Kinder können auch nichts dafür, wenn ihre Eltern durch Zufall Professoren an einer Akademie sind. Die Schwierigkeit bei der Kinderpolitik, wie sie heute stattfindet, ist, dass die Kinder ausschließlich über die Eltern gefördert werden. Das will ich auch an einem Beispiel sagen. Es gibt beispielsweise im Steuerrecht die Kinderfreibeträge. Kinderfreibeträge können aber nur die beim Finanzamt geltend machen, die auch eine Einkommensteuererklärung oder eine Steuererklärung abgeben. Das bedeutet, dass diejenigen, deren Eltern beispielsweise Geringverdiener sind, arbeitslos sind oder andere Leistungen beziehen, gar nicht in den Genuss kommen, Kinderfreibeträge geltend zu machen. Eine andere Sache ist beispielsweise Ehegattensplitting. Das Ehegattensplitting wird in Deutschland als eine Familienförderleistung begriffen, obwohl doch dabei nur die Institution der Ehe gefördert wird, nicht aber die Kinder. Deshalb fordern wir, diese ganzen Instrumente der Familienförderung - wir sind auf mittlerweile ungefähr 10 gekommen - zusammenzuschmelzen und transparent zu gestalten.
Ein anderes Beispiel der Individualförderung von Kindern über die Eltern ist - wie von Ursula von der Leyhen bekannt gegeben - die Ausweitung des Kinderzuschlags. Der Kinderzuschlag mag vom zuständigen Ministerium mit einem gewissen Hintergrund eingeführt worden sein, nämlich der Verhinderung von Kinderarmut bei Kindern, deren Eltern Geringverdiener sind. Das macht zudem aber zwei Problematiken auf, zum einen die Frage Geringverdiener. Warum können Menschen über Arbeit nicht ihr Leben und ihre Familie finanzieren? Das ist die erste Frage,
das ist ein erstes Unding. Die zweite Sache ist: Warum werden die Kinder nur über die Eltern definiert? Wir fordern stattdessen, diese vielen sozialen Familienförderleistungen zusammenzulegen, zu einer transparenten solidarischen Kindergrundsicherung zusammenzuschmelzen in Höhe von 435 € - da gibt es ein Konzept des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, diese Summe haben wir uns also nicht im luftleeren Raum ausgedacht - und den Rest dieser Förderung in Institutionen zu stecken.
Frau Meißner, da Sie anscheinend nicht so ganz bewandert sind, was Kinderarmut im ganz Konkreten bedeutet, weil wir gerade beim Kinderzuschlag sind, will ich Ihnen das jetzt auch noch einmal deutlich machen. Kinder, deren Eltern Hartz IV bekommen, diesen Eltern wird natürlich das Kindergeld als Einkommen angerechnet. Das ist die erste Unsinnigkeit. Die zweite Unsinnigkeit ist das Sozialgeld. Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr wird ein Satz von 207 € Sozialgeld ausgereicht. Für Freizeit und Kultur stehen monatlich 22,77 €, täglich 0,75 €, zur Verfügung, für gesunde Ernährung 2,62 € - im Monat wären das 78 € - und für Schuhe und Bekleidung 20,70 €. Nun haben Kinder die unangenehme Eigenschaft, dass sie am Ende des Geldes, sofern der Monat noch nicht vorbei ist, immer noch Hunger haben. Ich denke, dass diese Aufschlüsselung, wie viele Mittel pro Kind pro Tag für verschiedene Dinge zur Verfügung stehen, deutlich macht, dass wir ein riesengroßes Problem mit Kinderarmut haben und dass Kinderarmut bei Weitem kein Indiz für gesellschaftlichen Fortschritt ist.
Fakt ist, Frau Groß, dass Kinderförderung unabhängig vom sozialen Hintergrund der Eltern stattzufinden hat, denn das Ergebnis der Kinderpolitik in der Bundesrepublik Deutschland sieht doch wie folgt aus: Dem Staat sind leider Gottes nicht alle Kinder gleich viel wert. Zu diesem Ergebnis muss man kommen, wenn man sich die Vielzahl und Mannigfaltigkeit der Förderleistungen zu Gemüte führt. Andere Länder machen das anders, beispielsweise wenn Sie sich Finnland anschauen. Finnland hat eine potenzielle Kinderarmutsrate von 18 Prozent, wie aus der letzten UNICEF-Studie 2005 herauskam. Finnland hat eine potenzielle Kinderarmutsrate von 18 Prozent, ähnlich wie Deutschland. Finnland bekommt es allerdings hin, mit Steuern und Transfers, also auch sozialpolitischen Leistungen, diese Kinderarmut auf eine reale Größe von 2,8 Prozent zu reduzieren. Deutsch
land - hier nur der Vergleich - hat ebenfalls eine potenzielle Kinderarmutsrate von 18 Prozent, bekommt es aber hin, trotz wesentlich höherer Leistungen, die an Eltern direkt ausgezahlt werden, die Kinderarmutsrate tatsächlich nur auf 13 Prozent zu reduzieren. Da muss man sich doch schon die Frage stellen, was andere anders machen als wir und was wir daraus folgern. Wir haben daraus gefolgert, wir sollten nicht diese vielen kleinen, untransparenten Leistungen sozusagen an Familien ausreichen, sondern wir sollten ganz konsequent Institutionen fördern, zu denen Kinder Zugang haben, unabhängig vom sozialen Hintergrund der Eltern. Das bedeutet eben auch kostenloser Eintritt in Museen, in Schulen kostenlose Mittagessenversorgung, die wir gern schrittweise einführen würden. Damit ersparen wir uns natürlich auch viele andere Probleme, die dann die Kinder dauerhaft begleiten würden.
Zur Argumentation will ich das noch einmal ausführen. Die PISA-Studie, die Ihnen allen bekannt ist, hat auch zutage gefördert, nicht nur dass das Niveau der Schulbildung in Thüringen nicht besonders hoch ist, nein, es hat auch zutage gefördert, dass die Leistungen und die Bewertung der Leistungen in den Schulen bis zu 20 Prozent vom sozialen Hintergrund der Eltern abhängt. Das habe nicht ich mir ausgedacht, das hat die PISA-Studie zutage gefördert. Das heißt doch ganz klar, dass unsere Bildungseinrichtungen, auch wie das im Bericht von Herrn Munoz deutlich wurde, erstens stark sozial selektiv sind, und zweitens Leistungen nicht real wiedergeben, das heißt Kindern Chancen verbauen. Ich habe das ja schon einmal an dieser Stelle hier gesagt. Dabei geht es uns nicht darum, die Chancen für Kinder zu erweitern, sondern es geht uns darum, ganz konkrete Rechtsansprüche für Kinder zu etablieren, dazu der Antrag UN-Kinderrechtskonvention. Ich denke, es ist ein guter Antrag und es ist auf jeden Fall eine Grundlage, auf der wir debattieren könnten, zumal heute am UN-Kindertag. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, in Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention seit dem 5. April 1992 in Kraft. Ich erlaube mir an dieser Stelle, Herr Hausold, an Sie, Sie haben ja den Antrag unterschrieben, den Hinweis, dass die Konvention von keiner BRD unterzeichnet wurde. Sie leben offenbar
Die UN-Kinderrechtskonvention, und das ist auch wichtig, ist durch das Ratifizierungsgesetz Bestandteil der deutschen Rechtsordnung geworden. Die UNKinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten positive Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Diesem Auftrag sind wir auch in Thüringen verpflichtet. Ich möchte am Anfang meiner Ausführungen Ihre Behauptung, dass die UN-Kinderrechtskonvention in einigen genannten Feldern nicht umgesetzt wird, entschieden zurückweisen. Wenn Sie der Meinung sind, dass diese nicht umgesetzt wird, dann hätten Sie nach deutschem Recht das Recht auch zu klagen, denn die UN-Kinderrechtskonvention ist durch das Ratifizierungsgesetz, das sagte ich bereits, Bestandteil der deutschen Rechtsordnung geworden. Wenn Sie der Meinung sind, es wird nicht umgesetzt, dann hätten Sie das Recht zu klagen. Sie tun das nicht. Ich nehme an aus guten Gründen, denn das wäre sicherlich peinlich. Der Freistaat Thüringen nimmt das Wohl der Kinder seit jeher ernst.
Sehr geehrte Frau Jung und Herr Bärwolff, Sie haben die Forderung erhoben, dass Kinderrechte in die Verfassung gehören. Herr Bärwolff wird zitiert in einem Artikel in einer Thüringer Tageszeitung vom gestrigen Tag, dass - ich zitiere - „es schon bitter ist, dass der Tierschutz im Grundgesetz steht und Kinderrechte keine Rolle spielen.“ Sie suggerieren damit, dass Kinderrechte hinter den Tierschutz gestellt werden in Deutschland. Ich halte das für unerhört und ich finde diese Behauptung ist falsch.
In Artikel 1 des Grundgesetzes ist die Achtung der Würde des Menschen festgelegt. Hieraus entspringt der Anspruch eines jeden Menschen auf Zuerkennung der Menschenrechte. Die Menschenrechte sind unteilbar und schließen alle Menschen ein, egal welchen Alters, welcher Rasse, welcher Hautfarbe und welcher Religion. Sie schließen selbstverständlich auch Kinder ein. Man kann natürlich Kinderrechte aufnehmen. Das hat dann aber mehr einen symbolischen Charakter, der an der Tatsache nichts ändert, dass die Kinderrechte selbstverständlich im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vorhanden sind.
Der Freistaat Thüringen hat sich nach der politischen Wende ganz klar zum Kindeswohl bekannt und wir wollten genau dieses als Symbol in die Verfassung aufnehmen. Deswegen hat der Freistaat Thüringen seinerzeit Kinderrechte in die Verfassung aufgenommen. Sie sind in Artikel 19 der Verfassung beschrieben. Kollegin Meißner hat das bereits zitiert, es sind Kinderrechte, da geht es um das Recht über
die körperliche und seelische Unversehrtheit von Kindern bis hin zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen. Auch das finden wir in Artikel 19 Abs. 1 der UN-Konvention. Dort heißt es: „Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszuführung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils... befindet, die das Kind betreuen.“
Meine Damen und Herren, natürlich kann jeder bei der Ausgestaltung dieser Aufgabe unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Ich halte die Schwerpunkte, die Sie gesetzt haben, für ebenso populistisch wie das von meinen Vorrednern zum Teil so benannt worden ist.
Herr Bärwolff, wenn Sie stolz sind, Populist zu sein, dann schauen Sie einmal in die Unterlage des Landtags, denn dort hatte ich das Vergnügen, von einem Kollegen Höpcke, der war Mitglied der PDS-Fraktion, das war der damalige Zensurminister der DDR, der hat mir einen Vortrag gehalten über den Unterschied von populistisch und populär. Ich hatte damals einen Versprecher und ich habe mich geärgert, dass er mich dabei erwischt hat, aber Sie sollten das einmal durchlesen. Vielleicht können Sie dann sicherlich auch überlegen, ob Sie noch stolz sind, populistisch sein zu wollen. Das, was die PDS hier vorträgt, ist populistisch, ich bleibe dabei, und es ist aus dem Katalog „Wünsch Dir was“ und „Wolkenkuckucksheim“.
Das ist in der Tat, Frau Jung, keine Basis, um eine ernsthafte Debatte zu führen. Wir haben ja nicht kritisiert, dass Sie eine Debatte über die UN-Kinderrechtskonvention führen wollen. Das Diskutieren an sich ist kein Problem, sondern die Frage ist, unter welchen Rahmenbedingungen Sie diese Debatte führen wollen. Sie haben immerfort darauf hingewiesen, dass Kinderarmut bei uns ein Problem ist. Ich sage ja, das ist ein Problem, aber in Ihrem ganzen Antrag habe ich kein einziges Rezept gefunden, wie Sie der Meinung sind, die Kinderarmut überwinden zu können. Wenn Ihnen das so wichtig gewesen ist, dann wäre es doch notwendig gewesen, dass Sie das Problem Kinderarmut so benennen und auch die entsprechenden Lösungen aufzeigen. Das habe ich bei Ihnen nicht gefunden. Stattdessen versuchen Sie, in einigen Bereichen der Sachmittelzuführung eine Entlastung zu schaffen. Ich habe das gelesen, keine Frage, aber das Problem Kinderarmut wird da
Außerdem meine ich, der Begriff Kinderarmut ist kein guter und zielführender Begriff, denn eigentlich müssen wir feststellen, dass die Eltern arm sind. Wenn die Eltern arm sind, sind natürlich auch die Kinder arm, wie umgekehrt auch bei reichen Eltern die Kinder als reich bezeichnet werden. Aber nicht die Kinder an sich sind das Problem, sondern die Eltern und deshalb müssen wir auch die Eltern in den Blick nehmen.
Ich würde gern noch einmal auf Ihre Liste eingehen wollen, das haben auch schon Frau Kollegin EhrlichStrathausen und Frau Meißner gemacht. Ich meine, das sind alles Dinge, wenn man unentgeltlich Kindern den Besuch in Museen und in Einrichtungen ermöglicht, das kann man wirklich auch gut finden, aber Sie müssten bei solchen Vorschlägen natürlich auch sagen, wo dann das Geld hergenommen wird. Das wäre dann eine seriöse Debatte und die wäre auch dann ernsthaft zu führen, aber das haben Sie nicht getan. Ich stelle weiterhin fest, Ihre Kollegen, dort wo sie Verantwortung in Berlin haben oder in Mecklenburg-Vorpommern, wo sie die Verantwortung hatten, haben Ihre PDS-Kollegen solche Maßnahmen eben nicht umgesetzt. Sie können daran sehen, wie die Realität Ihre Kollegen dort eingeholt hat.
Zu Punkt II Abs. c) und d), hier teile ich die Auffassung der Kollegin Ehrlich-Strathausen, Sie müssen hier Verfassungsrecht ändern. Sie können ein verpflichtendes Kita-Jahr vor Schuleintritt nicht umsetzen. Aber in Thüringen ist doch die Situation, dass wir über 95 Prozent der Kinder bereits in den Kindertageseinrichtungen haben und deswegen brauchen wir dieses verpflichtende Kita-Jahr nicht. Es bleibt aber dabei, dies ist verfassungsrechtlich nicht umsetzbar. Ebenso ist verfassungsrechtlich nicht umsetzbar, dass sie vor der Schuleinführung einen speziellen Entwicklungsstandtest machen, um dann
Entwicklungsförderung zwingend durchzuführen. Sie sehen doch, wie schwierig es bereits wird bei der Frühuntersuchung, diese verbindlicher zu gestalten. Es gelingt uns nicht, weil verfassungsrechtliche Probleme bestehen und die kann man nicht wegdiskutieren. Deshalb ist auch dieser Antrag, so, wie er hier formuliert ist, unseriös, eben populistisch, weil nicht durchführbar.
Ich will auf die anderen Punkte in Ihrem Antrag nicht weiter eingehen. Ich will nur auf einen Punkt hinweisen, der mir sehr wichtig ist in dieser UN-Kinderrechtskonvention, das ist der Artikel 5. Dort steht nämlich ein wichtiger Aspekt, der die Respektierung des Elternrechts betrifft. Ich denke, das, was ich vorhin in Bezug auf die Kinderarmut gesagt habe bezüglich der Eltern, auch das ist ein wichtiger Artikel, der das Elternrecht betrifft. Ich will ihn kurz vorlesen: „Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern …“ Jetzt kommt noch eine Kette, wer noch alles in dieser Form mit vorgesehen wird, weil es Staaten gibt, wo andere Familienmitglieder die Vormundschaft besitzen. Wichtig aber ist hier die Respektierung des Elternrechts, die Betonung des Elternrechts und die Betonung der Elternpflicht. Hier sind wir an der Stelle, wo wir in Thüringen, so meine ich, mit der Familienpolitik wegweisende Beschlüsse gefasst haben.
Die Thüringer Landesregierung hat mit der Thüringer Familienoffensive eine konsequent kindbezogene Familienpolitik eingeführt und sie setzt genau auf die Stärkung der Eltern, damit Eltern die Aufgabe auch wahrnehmen können. Wir unterstützen die Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder. Und wir haben in Thüringen den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab zwei Jahren eingeführt. Thüringen ist damit das einzige Land, das abweichend von dem Rechtsanspruch, der allgemeingültig in der Bundesrepublik ab drei Jahren feststeht, einen unkonditionierten Rechtsanspruch unterhalb dieses Rechtsanspruchs der Bundesrepublik Deutschland hat.
Selbst Sachsen-Anhalt, das ja auch einen Rechtsanspruch von Anfang an hat, hat diesen Rechtsanspruch aber konditioniert für Eltern, wo z.B. ein Teil arbeitslos und zu Hause ist.
Dann, Frau Ehrlich-Strathausen, Entlassungen von Erziehern, das ist nicht das Ergebnis der Familienoffensive.
Geben Sie mir ein Beispiel, dann gehe ich der Sache persönlich nach. Ich habe Beispiele aus Ihrer Fraktion gehört, und zwar in Nordhausen soll in meinem Wahlkreis, Frau Pelke hat das gesagt, eine Kindereinrichtung geschlossen werden wegen der Familienoffensive, in einer anderen Einrichtung sollen Erzieherinnen abgebaut worden sein. Richtig ist: Es sind Kapazitäten abgebaut worden, weil Überkapazitäten bestanden und die Kinderzahlen in beiden Fällen zurückgegangen sind
Wenn Sie die Zahlen vergleichen, die in die Öffentlichkeit gelangt sind, dass Erzieherinnen entlassen worden sind, dann müssen Sie dagegenhalten, dass auch an anderer Stelle Erzieherinnen eingestellt worden sind in nicht unerheblichem Maße und insbesondere auch dort, wo es integrative Betreuung von Kindern mit Behinderungen gibt. Das war aber auch Absicht in dem Gesetz, dass wir für Kinder, die von Behinderung bedroht oder behindert sind, eine bessere Betreuung haben als sie sie bisher hatten in den allgemeinen Einrichtungen.
Wir haben auch ein neues Landeserziehungsgeld für jedes Kind unabhängig vom Einkommen der Eltern eingeführt. Damit haben wir einen wichtigen Beitrag zur Minderung von Kinderarmut geleistet. Gerade das, was Sie wollen, nämlich Kinderarmut beseitigen, wird an dieser Stelle gemildert, indem der Freistaat Thüringen im Alter zwischen dem zweiten und dritten Geburtstag ein vom Einkommen der Eltern unabhängiges Erziehungsgeld eingeführt hat. Wir haben verstärkte Maßnahmen und Projekte zum Kinderschutz in Thüringen getroffen. Wir haben noch Gelegenheit, über diese Maßnahmen in der Debatte heute oder morgen zu reden. Das heißt, das Wohl der Kinder steht bei uns und bei unserer Familienpolitik immer im Mittelpunkt. Das war so und wird auch in Zukunft so sein. Dieses Antrags, den Sie gestellt haben, bedarf es meines Erachtens nicht. Frau Meißner hat bereits die Meinung der Fraktion dazu dargestellt. Ich teile die Auffassung auch. Gegen ein Berichtsersuchen ist nichts einzuwenden, das sollte sicherlich die Grundlage für eine weitere Debatte sein. Vielen Dank.
Einen kleinen Moment. Sie hatten versprochen, dass Sie eine Anfrage von Frau Scheringer-Wright beantworten? Sie möchten aber eine Redemeldung anzeigen. Herr Minister, es gibt jetzt plötzlich noch mehrere Fragewünsche.
Es gibt plötzliche und rechtzeitige - als Erstes Frau Ehrlich-Strathausen und dann Frau Wolf. Beantworten Sie von beiden Abgeordneten die Fragen? Dann Frau Ehrlich-Strathausen.
Frau Meißner erwähnte eben in ihrem Beitrag, dass es eine Berichterstattung zum Nationalen Aktionsplan gibt. Ich hätte gern mal gewusst, in welcher Art und Weise und in was für einem Zeitraum und in welcher Form diese Berichterstattung dann an das Konsortium von Thüringen aus erfolgt und was dann die Grundlage dafür ist.
Ich habe diese Aussage von Frau Meißner so in der Form nicht gehört. Jetzt habe ich Ihren Antrag leider nicht hier; der Punkt a) beinhaltet einen Bericht über die Erfüllung der UN-Kinderrechtskonvention und um diesen Punkt ging es meines Erachtens bei der Frau Kollegin Meißner. Über Zeiträume kann ich Ihnen jetzt noch nichts sagen, weil dies eine umfangreiche Recherche bedeutet, die man auch sauber und ordentlich machen muss. Ich kann Ihnen an dieser Stelle noch nicht sagen, wie lange es dauern wird.