Protokoll der Sitzung vom 20.09.2007

b) Thüringer Informations- freiheitsgesetz (ThürIFG) Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3326 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung zu ihrem Gesetzentwurf? Das ist nicht der Fall. Wünscht die Fraktion der SPD das Wort? Das ist auch nicht der Fall. Damit eröffne ich die gemeinsame Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Hahnemann, DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Beratung dieser beiden Gesetzentwürfe hat schon etwas Kurioses. Der SPD-Gesetzentwurf, der uns vorliegt, ist einer, der ursprünglich mal zurückgezogen worden ist,

(Zwischenruf SPD)

nicht - nun doch - aus eigener Schuld. Inzwischen liegt er wieder vor mit eigenen Änderungen aus den Anhörungsergebnissen. Der CDU-Gesetzentwurf hatte den parlamentarischen Tod der unselbstständigen Vorlage erlitten und liegt jetzt auch wieder als eigenständiger Gesetzentwurf vor. Nun wäre die CDU nicht die CDU, wenn sie die Gelegenheit nicht benutzen würde, um dem ohnehin schwachen Bundesgesetz noch unrühmliche Änderungen zu verpassen. Das muss aber überhaupt nicht wundern - herrschenden Politikern ist Informationsfreiheit ihrem Wesen nach ein Graus. Zudem gibt es in Deutschland offenbar eine politische Regel: Man schicke eine gute Idee lange genug durch die Köpfe deutscher herrschender Politiker und man darf guter Hoffnung sein, dass sie stirbt oder sich in ihr Gegenteil verkehrt. Das ist aber nicht nur bei der CDU so. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ist ein gutes Beispiel dafür, dass nicht alles Schlechte erst in Zeiten der Großen Koalition auf den Bürger hernieder gekommen ist. Auch Rot-Grün, man höre, hat so manches Gesetz auf den Weg gebracht, das Bürgernähe, Transparenz und Beteiligung torpedierte. Nun bleibt es uns in Thüringen wohl nicht erspart, dass wir dieses schlechte Bundesgesetz sozusagen übergeholfen bekommen.

Der CDU ist nun zu verdanken, ein Landesinformationsgesetz als Verweisungsgesetz auf die schlechte Bundesregelung hier zu beraten. Damit nicht genug, die CDU hat das Bundesgesetz sogar noch durch eigene Regelungen angereichert, die den restriktiven Regelungen des Bundes quasi die undemokratische Krone aufsetzen. So soll der Kreis der Auskunftsberechtigten auf in der EU lebende Bürger beschränkt

werden. Ein Staatsbürger der USA zum Beispiel oder der Ukraine oder Israels darf dann nicht Auskunft z.B. zu Besitzverhältnissen von Liegenschaften oder juristischen Vorgängen verlangen. Ein Unding, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Kurz zu den Kritikpunkten am Bundesinformationsgesetz, wie sie von vielen Sachverständigen in der Anhörung des Innenausschusses des Bundestages vorgetragen wurden. Das Gesetz kennt mehr Ausnahmen als Regelfälle, wenn es darum geht, Informationen zu erteilen oder eben zu verweigern. Ein Anspruch auf Informationszugang besteht etwa nicht, wenn das Bekanntwerden der Information sich nachteilig auf die internationalen Beziehungen, die Belange der inneren und äußeren Sicherheit, auf ein laufendes Gerichtsverfahren oder die fiskalischen Interessen des Bundes auswirken könnte. Die Nachrichtendienste bleiben gleich gänzlich den Anfragen kritischer Bürger entzogen. Soweit das Auskunftsbegehren auf Verwaltungsvorgänge zielt, in denen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen tangiert sein könnten - mangels einer präzisen rechtlichen Definition, fällt darunter jegliches wettbewerbsrelevante Know how von Unternehmen -, dürften die Auskünfte nur erteilt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Mit diesen Einschränkungen kann jede behördliche Ablehnung begründet, jeder Informationszugang verweigert werden - beliebig begründbar. Das Gesetz lässt sich so zusammenfassen: So viel Geheimschutz wie möglich und nur so wenig Informationszugang wie nötig. Am Ende wird den Bürgern vermittelt, das eigentliche Schutzgut ist der Selbstschutz des Staates. Bürgerinteressen bleiben auch hier außen vor.

Da uns nun der vorliegende Gesetzentwurf der CDULandtagsfraktion im Innenausschuss bereits vorgelegen hatte, liegen auch die Anhörungsergebnisse von Landesseite vor. Kritisiert wurden durch die Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein zum Beispiel weitreichende Ausnahmen zum Schutz öffentlicher Belange, die nicht sachgerecht sind und Informationsanspruch unverhältnismäßig einschränken, Schutz fiskalischer Interessen, die nicht per se schützenswert sind, Antragsrecht nur für Unionsbürger als eine Einschränkung, die in allen in- und ausländischen Standards für Informationsfreiheitsgesetze nicht zu finden sind.

Fazit der kritischen Anzuhörenden: Das nun vorliegende Gesetz stellt eine quasi unüberwindbare Hürde für einen effektiven Informationsanspruch der Bürger dar. Aber unüberwindbare Hürden sind ja für Thüringen nichts Untypisches.

Das heute ebenfalls nicht neue Gesetzesvorhaben der SPD-Fraktion fußt auf dem bereits beratenen Gesetzentwurf aus dieser Legislatur. Die Schwächen und Kritikpunkte, auch die zustimmungsfähigen Aspekte, habe ich in der ersten Beratung benannt. Viele der später durch die Anzuhörenden genannten Mängel deckten sich mit unseren Einschätzungen. Einige Anregungen wurden nun durch die SPD-Fraktion aufgenommen. Im Wesentlichen aber bleibt unsere Kritik bestehen; das umfasst den Katalog der erheblichen Ausnahmen beim Auskunftsanspruch, die Liste der Behörden und Einrichtungen, die sich dem Informationsanspruch entziehen können und die Kostenpflichtigkeit der Auskunft.

Meine Damen und Herren, wir werden noch in dieser Legislatur einen eigenen Gesetzentwurf einbringen. Wir werden zur Erarbeitung einen fachlichen Austausch mit Verbänden, wie dem Deutschen Journalistenverband, Transparency International oder auch mit der Humanistischen Union suchen, denn Grundzüge eines Informationsfreiheitsrechts sollten sein:

1. Das Geheimhaltungsinteresse der Verwaltung sollte in möglichst engen Grenzen gehalten werden. Auskunftsverweigerung sollte nur in wenigen strikt begründeten Fällen möglich sein.

2. Alle Behörden, auch der Landtag, auch der Rechnungshof, auch der MDR, müssen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Der Informationsanspruch muss umfassend geregelt werden. Auch der SPD-Entwurf sieht eine Vielzahl von Ausnahmen vor - unbegründet wie wir meinen.

3. Private und Beliehene, die hoheitliche Aufgaben erfüllen, sollen ebenfalls Auskunft geben müssen.

4. Notizen und Vorentwürfe müssen als Unterlagen zugänglich gemacht werden.

5. Der Zugang zum Recht darf für Bürger nicht am Geldbeutel hängen.

6. Trennung von Datenschutz und Informationsfreiheit: Als problematisch bewerten wir Überlegungen, den Datenschutzbeauftragten auch mit der Aufsicht über die Durchführung des Informationsfreiheitsgesetzes zu betrauen. Informationsfreiheit und Datenschutz stehen aber in einem Interessenkonflikt. Hier glauben wir, dass der SPD-Entwurf zwei unverträgliche Dinge miteinander vermengt.

7. Das Auskunftsverfahren sollte so wenig wie möglich formalisiert sein, auch telefonische Anfragen oder Anfragen per E-Mail sollen Anerkennung finden. Weiterhin sollte es eine Möglichkeit für gerichtliche Eilverfahren zur Überprüfung der behördlichen Entscheidungen zur Informationsanfrage geben.

8. Das Gesetz sollte ausführliche Regelungen über die Art und Weise der Erschließung und Ordnung des Materials enthalten.

Meine Damen und Herren, Thüringen braucht ein Informationsfreiheitsgesetz. Es ist ein wichtiges direktes Instrument zur demokratischen Meinungs- und Willensbildung. In Zeiten einer wachsenden Skepsis der Bürger hinsichtlich der Beteiligungsmöglichkeiten am demokratischen System und gegenüber den Institutionen würde ein Informationsfreiheitsgesetz die Bürger und die Verwaltung einander näherbringen. Daneben dient ein Informationsfreiheitsgesetz auch der Transparenz von Behördenhandeln und der Kontrolle der Verwaltung durch die Bürger. Neben Medien und Parlament würde so den Bürgern selbst die wichtige Aufgabe von Offenlegung, Kritik und Aufklärung zufallen. Undurchsichtige und kritikwürdige Vorgänge gibt es genug. Die Untersuchungsausschüsse allein in diesem Hause sind ein beredtes Zeugnis für diese Zustände im Land.

Bürgerinnen und Bürger identifizieren sich nicht mit einer Demokratie, wenn sie ihr nicht vertrauen können. Vertrauen können sie ihr aber nur, wenn sie deren Abläufe jederzeit kontrollieren oder beeinflussen können oder könnten. Informationsfreiheit ist somit wie plebiszitäre Elemente ein Mehr an Demokratie, auch wenn sie im Widerspruch bestehen. Ich frage mich, wann herrschende Politikerinnen und Politiker in Deutschland das endlich begreifen.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das frage ich mich auch.)

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat der Abgeordnete Höhn, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehe davon aus, dass Sie mit dem Begriff „Novum“ durchaus etwas anfangen können - ein Novum, etwas Neues, etwas nie Dagewesenes. Ich denke, die Beratungen, die jetzt vor uns stehen, zu den Gesetzentwürfen der CDU-Fraktion und meiner Fraktion zu einem Informationsfreiheitsgesetz für Thüringen stellen ein solches Novum dar.

Um das zu begründen, gestatten Sie mir einen kurzen Rückblick in die jüngere Parlamentsgeschichte dieses Hohen Hauses. Nachdem im Jahre 2002 die SPD-Fraktion, also in der letzten Legislatur, einen Versuch unternommen hat zur Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes, das damals mit der

absoluten Mehrheit der CDU abgelehnt worden ist, hat meine Fraktion im September 2006 - wir feiern also quasi einen Jahrestag - einen erneuten Versuch unternommen, den Thüringerinnen und Thüringern die Aktenordner in Verwaltungen zu öffnen. Nach etwa achtmonatiger Reifezeit im zuständigen Ausschuss, im Innenausschuss, überraschte eine Pressemitteilung die Öffentlichkeit, von der CDU-Fraktion verfasst. Am 26. April 2007 wurde folgende Verlautbarung publik - ich zitiere: „Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag will in Thüringen einen allgemeinen Anspruch auf Zugang zu den in der öffentlichen Verwaltung vorhandenen Informationen schaffen.“ Toll, nun endlich, es macht klick bei den Kolleginnen und Kollegen, das ist ein lobenswerter Ansatz, so waren meine Gedanken.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: So ist es.)

Was aber dann in der Folgezeit passierte, gehört nach meiner Auffassung ins Kuriositätenkabinett dieses Hauses, denn am 01.06.2007, nach einer Sitzung des Innenausschusses, überraschte der von mir durchaus geschätzte Kollege Fiedler mit einer Pressemitteilung folgenden Inhalts, ich zitiere: „Der Innenausschuss des Thüringer Landtags hat heute einen Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion für ein Informationsfreiheitsgesetz angenommen.“ Mein Gott.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wo er recht hat, hat er recht.)

Irgendwie schien uns, wir hätten etwas verpasst, einen Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion im Innenausschuss. Bevor er dorthin gelangt, hätte er zunächst einmal auf der Tagesordnung zu einer ersten Beratung des Thüringer Landtags stehen müssen. Aber dieser Kuriosität noch nicht genug; etwa sechs Wochen später, in der Sommerpause, wo uns doch so manche überraschende Meldung in der recht nachrichtenarmen Zeit gelegentlich zu ereilen droht, da gab es schon Versuche über Helmpflicht für Cabriofahrer usw, am 18.07.2007 gab es eine Pressemitteilung ebenfalls vom Kollegen Fiedler verfasst. Dort hieß es, ich zitiere: „Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat heute einen eigenen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz eingebracht.“

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Na ja, so ist es doch.)

Also, im Juli eingebracht, am 01.06. im Innenausschuss, sechs Wochen vorher, schon angenommen. Solche parlamentarischen Kapriolen, meine Damen und Herren, entstehen meistens dann, wenn man nicht so genau weiß, was man will und wenn man meint, einem Mainstream aufsitzen zu müssen, von

dem man rechtlicherweise der Auffassung ist, dass er in die heutige Zeit gehört. Aber diese Pressemitteilung vom 18.07. wurde noch getoppt von einem Satz, den sich der Kollege Fiedler offensichtlich nicht verkneifen konnte. Ich zitiere ebenfalls aus der gleichen Meldung, dort heißt es: „Fiedler wies darauf hin, dass dieses Gesetz längst verabschiedet sein könnte, wenn die SPD in der letzten Landtagssitzung die abschließende Beratung nicht verhindert hätte.“

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Jawohl, so ist es.)

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, zur Erklärung: Was war passiert? Gestatten Sie mir dazu einen kurzen, kleinen Ausflug in die Biologie, in die Tierwelt. Es gibt Lebewesen, die haben die Eigenschaft, auf Kosten eines sogenannten Wirtes ihr eigenes Dasein zu fristen. Diese Lebewesen, unter dem lateinischen Begriff Cestoda bekannt, wissenschaftlich ausgedrückt bedeutet das die Klasse der endoparasitisch lebenden Plattwürmer, der Volksmund sagt dazu auch Bandwürmer. Einen solchen Bandwurm - Herr Kollege Fiedler, Sie lachen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ja, natürlich. Ich freue mich über deine Kenntnisse.)

(Heiterkeit CDU)

Es gibt noch eine Spezialform des Bandwurms, und zwar den sogenannten Drehwurm, der Taenia multiceps, der verursacht die sogenannte Drehkrankheit. Er setzt sich hauptsächlich in den Gehirnen von Schafen, aber ab und zu auch in denen von Menschen fest. Nun kann man ja über Drehkrankheit philosophieren, letztendlich haben Sie einen solchen Bandwurm in Form von Änderungsanträgen und das, meine Damen und Herren, ist an dieser Stelle die Klarstellung, die CDU hat im Innenausschuss nicht etwa einen Gesetzentwurf eingebracht, sondern sie hat Änderungsanträge zum SPD-Gesetzentwurf eingebracht, und mit diesen Änderungsanträgen wurde der Inhalt des Gesetzes der SPD so dermaßen entstellt, dass von der ursprünglichen Absicht unserer Fraktion, einen Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung zu schaffen, nicht mehr geredet werden kann. Also, dieser Bandwurm hat sich sozusagen im Wirt des SPD-Gesetzes breitgemacht und versucht da nun, sein kümmerliches Dasein zu fristen. Nun haben wir in der Tat eine recht schmerzhafte Operation vornehmen müssen, eine Selbstoperation. Ich sage Ihnen, das fällt nicht leicht, das tut auch weh, weil es nun nicht alle Tage vorkommt, dass man seinen eigenen Gesetzentwurf von der Tagesordnung des Plenums absetzen muss, aber um

dieses Lebewesen aus dem Wirt zu entfernen, war diese Operation notwendig. Nur deshalb, Herr Kollege Fiedler, kam es zu diesem etwas außergewöhnlichen Vorgang des Zurückziehens eines Gesetzentwurfs durch meine Fraktion, sozusagen zur Verhinderung größerer Krankheiten.

(Beifall SPD)

Nun haben aber diese Lebewesen, meine Damen und Herren, die Bandwürmer, die unangenehme Eigenschaft, sie leben weiterhin fort, auch unter den widrigsten Bedingungen. Wir wissen alle, der Sommer war nicht so besonders und er hat offensichtlich die Sommerpause überdauert und kommt nun als eigenständiger Gesetzentwurf, als eigenständiges Lebewesen hier in den Thüringer Landtag. Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, ich sage es frei heraus: Wir haben Sie jetzt genau dort, wo wir Sie hinhaben wollten.

(Unruhe CDU)

Denn Sie haben versucht, unter dem Deckmantel unseres Gesetzes ein Thema zu besetzen, um es vorsichtig auszudrücken, was beileibe nicht das Ihre ist.

Nun liegen die Gesetzentwürfe vor und ich komme noch einmal zum Begriff „Novum“. Kollege Hahnemann hat vorhin schon darauf hingewiesen, wir haben hier in erster Beratung im Thüringer Landtag zwei Gesetzentwürfe, zu denen eine Anhörung, in diesem Fall eine schriftliche Anhörung, bereits stattgefunden hat. Wie das? Ja, so etwas geht. Die schriftliche Anhörung, die der Innenausschuss beschlossen hatte zu dem Gesetzentwurf der SPDFraktion und nachdem wir als SPD-Fraktion eine eigene mündliche Anhörung vorgenommen hatten, aus deren Ergebnis wir selbst Veränderungen, Verbesserungen unseres eigenen Entwurfs vorgenommen haben, sind also auch diese Verbesserungen und die Änderungsanträge der CDU, die sich jetzt in diesem Gesetz dokumentieren, von Experten bewertet worden. Das ist ein seltener Vorgang, aber er ist sehr, sehr aufschlussreich.

An dieser Stelle darf ich unter anderem einige wenige Meinungsäußerungen vornehmlich zu dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion für ein Informationsfreiheitsgesetz zitieren. Da wären zunächst die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg. Ich zitiere: „Während der Änderungsantrag der Fraktion der SPD die Informationsfreiheit des ursprünglichen Gesetzentwurfs weiter stärkt, ohne dabei überflüssige oder bürokratiefördernde Regelungen vorzusehen, schränkt der Änderungsantrag der Fraktion der CDU die Informationsfreiheit durch Bestimmungen zur Ge

heimhaltung, die noch über das ohnehin bereits restriktive Informationsfreiheitsgesetz des Bundes hinausgehen, aus meiner Sicht unnötigerweise ein.“ Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - man achte auf die Bezeichnung, dazu komme ich noch - Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Stellungnahme vom 25. Mai 2007 u.a. ausgeführt, ich zitiere: „Der Vorschlag der Fraktion der CDU, den Entwurf für ein Thüringer Informationsfreiheitsgesetz als ein Verweisungsgesetz auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zu verfassen, wird seitens der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW nicht begrüßt.“ Last, but not least eine kurze aber recht knackige Stellungnahme des Thüringer Landesverbands des Deutschen Journalistenverbands, der in seiner Stellungnahme ausgeführt hat: „Nach Auffassung des Deutschen Journalistenverbands sollte daher dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion insgesamt nicht gefolgt werden.“ So viel dazu, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Ich möchte Ihnen aber nun nicht meine Ausführungen hier darlegen, ohne auf mindestens zwei wesentliche Unterschiede in dem Gesetzentwurf meiner Fraktion und dem der CDU hinzuweisen, wobei ich einige Ausführungen, Herr Dr. Hahnemann, die Sie vorhin als Kernpunkte für Informationsfreiheit Ihrer Fraktion dargelegt haben, für durchaus diskussionswürdig finde. Einige - und das wird sicherlich die Ausschussberatung noch ergeben - kann man aus gutem Grund - aus meiner Sicht jedenfalls - ablehnen.