Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das „Handelsblatt“ urteilte im Jahr 2004, ich darf zitieren: „Die Belastung bei der Übertragung von Vermögen ist in Deutschland moderat. Deutsche Erben zahlen wenig Steuern.“ Auch das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung stellte damals fest, dass es sich in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern recht günstig erben lässt. An dieser Situation, meine Damen und Herren, hat sich bis heute nichts grundsätzlich geändert. Aber spätestens ab 2009 wird sich etwas ändern, weil - Herr Dr. Pidde hat es erwähnt - nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Politik bis zum Ende des nächsten Jahres das Erbschaftsteuerrecht verfassungskonform geändert haben muss. Und nachdem 1997 auf die Vermögensteuer damals im Prinzip auf demselben Weg verzichtet wurde, nämlich durch Nichtstun und Aussitzen, droht nunmehr die praktische Abschaffung der Erbschaftsteuer und damit der Verzicht auf jährlich 4 Mrd. € öffentlicher Einnahmen. Nicht, wenn man, Frau Lehmann, Ihren Optimismus zugrunde legt, den Sie mit den Zwischenergebnissen der Arbeitsgruppe zugrunde legen, sondern wenn man von einzelnen Äußerungen von CDU/CSU-Politikern im Bund ausgeht, die die Erbschaftsteuer doch sehr regelmäßig und konsequent infrage stellen.
Meine Damen und Herren, die Diskussion um eine Erbschaftsteuerreform ist keineswegs neu. Rot-Grün hatte Ende 2001 die Übergangsvorschrift der KohlRegierung noch einmal bis Ende 2006 verlängert, wahrscheinlich um sich den politischen Streit zu ersparen. Diese Vorschrift galt damals schon als verfassungswidrig, weil verschiedene Vermögensarten sehr unterschiedlich besteuert werden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigte nun schriftlich die Verfassungswidrigkeit und hat den zeitlichen Handlungsdruck für eine Lösung erhöht.
Ich will nun versuchen, auf die Argumente derer einzugehen, die mehr oder weniger den Untergang des Abendlandes beschwören, wenn die Forderungen der LINKEN umgesetzt würden. Eines der zentralen Argumente, welches immer angeführt wird, ist das folgende: Eine Erhöhung der Erbschaftsteuer sei
schädlich für den Standort Deutschland und würde es zu einer erhöhten Erbschaftsteuer kommen, dann würde es zu einer massiven Kapitalflucht in Deutschland kommen und Tausende Arbeitsplätze würden vernichtet, so lautet ja die altbekannte Argumentation.
Meine Damen und Herren, ich finde, damit sollte man sich ernsthafter auseinandersetzen. Ich glaube, dass die Behauptung rein fiktiv und populistisch ist. Sie ist nämlich durch nichts belegbar. Die Linksfraktion hat - damals hieß sie noch Linksfraktion - im Bundestag eine Kleine Anfrage gestellt und das Bundesfinanzministerium befragt, welche konkreten Fälle es denn anführen könnte. Es konnte noch in keinem Fall belegt werden, dass der Fortbestand mittelständischer Familienunternehmen durch eine Gleichbehandlung des Betriebsvermögens gefährdet ist. Es gibt keinerlei Belege dafür, dass die Erbschaftsteuer nur in einem einzigen Fall dazu geführt hätte, dass ein Betrieb nicht weitergeführt werden konnte.
Interessant sind in dem Zusammenhang auch immer die internationalen Vergleiche, die als Argumente für oder gegen die Erbschaftsteuer ins Feld geführt werden. Natürlich wissen auch wir, dass beispielsweise Australien, Neuseeland und die Slowakei keine Erbschaftsteuern erheben, dass Schweden vor zwei Jahren diese Steuer abgeschafft hat und dass Österreich und Tschechien dieses auch vorhaben.
Lassen Sie mich an dieser Stelle zwei Einfügungen dazu machen. Zum Ersten: Ich glaube, das Problem dieser unterschiedlichen Steuersätze und auch politischen Zielstellung von der jeweiligen Regierung hat eigentlich Frau Ministerin Diezel gestern auf den Punkt gebracht, indem sie gesagt hat, wir brauchen eine Harmonisierung des europäischen Steuerrechts. Darüber sollten Sie, werte Kollegen in der Mitte dieses Hauses, besonders nachdenken.
Die zweite Sache ist, weil Sie, Frau Lehmann, Österreich angesprochen haben, richtig, aber man muss auch wissen, dass seit 1954 ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich besteht, welches deutschen Erben, die in Österreich leben, ermöglicht, nach deutschem Steuerrecht besteuert zu werden und natürlich für den deutschen Fiskus nicht hinnehmbar ist, dass bei einer Abschaffung der österreichischen Erbschaftsteuer hier eine massive Flucht ins Ausland denkbar wäre. Aber das löst man nicht, indem man fordert, in Deutschland auch die Erbschaftsteuer abzuschaffen, sondern man löst es so, wie das Bundesfinanzministerium es angekündigt hat. Man kündigt dieses Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 1954 auf und schafft damit zumindest eine wichtige Barriere, um Steuerflucht zu verhindern.
Meine Damen und Herren, ich habe die internationalen Vergleiche erwähnt und ich finde, man sollte für diese Vergleiche, um das sachgerechter machen zu können, den Anteil der Erbschaftsteuer am Bruttoinlandsprodukt heranziehen und dann zeigt sich, dass die Quote in Deutschland mit 0,18 Prozent insgesamt sehr niedrig ist.
Meine Damen und Herren, Frau Lehmann, Sie haben unsere Überschrift kritisiert. Die Überschrift heißt „Reichtum begrenzen“ bzw. „Reichtum umverteilen“, jawohl, wir wollen in dieser Debatte um die Reform der Erbschaftsteuer auch die Frage des Reichtums in diesem Land diskutieren. Dass dieser Reichtum vorhanden ist, das zeigen Ihnen immer die aktuellen Zahlen. Wir haben mehr als 5 Billionen Geldvermögen in Deutschland und dies steht einer extrem hohen staatlichen Verschuldung gegenüber und natürlich auch einer Verarmung von vielen Menschen. Wir haben also eine zunehmende Ungleichheit bei der Einkommensverteilung und die staatliche Besteuerung hat neben dem Erzielen von Einnahmen natürlich auch immer eine Verteilungsfunktion und die wollen wir hier proklamieren. Es geht letztlich auch darum, die Handlungsfähigkeit des Staates im 21. Jahrhundert zu sichern.
Meine Damen und Herren, Frau Lehmann, Sie erwähnten die Arbeitsgruppe und die vier Modelle, die dort insgesamt diskutiert werden. In der Öffentlichkeit haben Sie es geschafft, die Reform der Erbschaftsteuer im Wesentlichen als eine Reform des Teils darzustellen, der sich um Familienunternehmen und deren Nachfolge bemüht. Das ist, finde ich, ein Zerrbild und das muss gerade gerückt werden. Es geht tatsächlich auch darum, die Vermögenden in diesem Land an der Finanzierung des Gemeinwesens angemessen zu beteiligen, auf jeden Fall angemessener, als das derzeit der Fall ist.
Meine Damen und Herren, ich will noch ein paar Worte zu den Inhalten unseres Antrags verlieren. Die ersten beiden Punkte unseres Antrags dienen einer verfassungsmäßigen Ausgestaltung des Erbschaftsteuerrechts, so wie es vom Bundesverfassungsgericht gefordert wurde.
Der dritte und der vierte Punkt soll eine Gleichbehandlung aller Erben bewirken, und zwar unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Kleinere Erbschaften sollen weiterhin von der Steuer ausgenommen werden.
Der fünfte Punkt berücksichtigt neben hinterbliebenen Ehegatten auch Lebenspartner mit einem Versorgungsfreibetrag.
lich-sächliches Anlagevermögen, damit Betriebsübergänge nicht durch einen übermäßigen Zugriff des Staates beeinträchtigt werden.
Der siebente Punkt, Frau Lehmann, der von Ihnen am meisten kritisierte Punkt, ist tatsächlich, uns geht es hier um Mehreinnahmen. In Bezug auf eine Erhöhung des Erbschaftsteueraufkommens hatte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung bereits im Jahre 2002 einen - jetzt darf ich zitieren - „deutlichen Spielraum“ gesehen, vor allem auch deshalb, weil komplementär die Vermögensteuer seit 1997 nicht mehr erhoben wurde. Die damalige Ministerpräsidentin Simonis begründete ihre Bundesinitiative damals unter anderem damit, dass Erbschaften leistungslose Einkommen seien, und daher dürfe das Gemeinwesen hier einen größeren Anteil verlangen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum SPD-Antrag so viel sagen: Aus unserer Sicht beinhaltet der SPD-Antrag einen Katalog von Mindestforderungen bei der Reform der Erbschaftsteuer. Beiden Anträgen ist gemein, dass sie die Landesregierung zum aktiven Handeln im Bundesrat auffordern, auch dazu die Notwendigkeit bei der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte in den nächsten Jahren, auch die Bedeutung stabiler Einnahmen unter Gerechtigkeitsaspekten zu thematisieren, und ich gehe davon aus, auch aus den Stimmen von Frau Tillmann und anderen aus Ihren Reihen, die insgesamt die Erbschaftsteuer infrage stellen, dass man im Jahre 2009 im Wahlkampf aus Ihren Reihen die Debatten nach großartigen Steuersenkungen hören wird, die letztlich bedeuten, dass die Konsolidierung der Haushalte auf keinen Fall gelingen kann. Wenn man versucht, einseitig über eine Ausgabenbegrenzung zu diskutieren und die andere wichtige Seite der Haushalte nicht betrachtet, dann wird die Konsolidierung schiefgehen. Für mich ist das Ausdruck, dass der Ministerpräsident in diesen Tagen versucht hat, mit der Verbotsdebatte von Neuverschuldung wieder nur eine einseitige Sicht darzustellen, einen Aspekt der Konsolidierung darzustellen und die andere Seite der Medaille, die genauso wichtig ist, zu vernachlässigen. Letztlich krankt dieses Land genau an dieser Wahrnehmungsschieflage.
Meine Damen und Herren, dieser Antrag sollte dazu geeignet sein, Sie in diesem Denken etwas wachzurütteln und sich dafür einzusetzen, die Sache insgesamt wieder etwas gerechter in Deutschland zu gestalten. Danke schön.
Mir liegen seitens der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr vor. Für die Landesregierung Herr Staatssekretär Spaeth.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Fraktion der LINKEN fordert die Landesregierung auf, sich frühzeitig und aktiv in die Novellierung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes einzubringen. Schauen wir uns deshalb zunächst einmal die Fakten an. Bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom 11. November 2005 wurde die Reformierung des Erbschaftsteuerrechts aufgenommen. Ein grundlegendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts war seit Langem erwartet worden und sollte berücksichtigt werden. Unmittelbar nach der Veröffentlichung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des geltenden Erbschaftsteuerrechts am 31. Januar dieses Jahres hat die Finanzministerkonferenz getagt. Die Länderfinanzminister haben beschlossen, innerhalb von sechs Monaten einen Vorschlag zur Lösung der sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ergebenden Bewertungsfragen zu unterbreiten. Sie sehen, meine Damen und Herren von der LINKEN, Ihre Aufforderung an die Landesregierung, sich aktiv einzubringen, ist schon seit Monaten erfüllt. Auch inhaltlich fordern Sie Dinge, die längst beschlossen sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, die Bewertung des zu besteuernden Vermögens einheitlich am Verkehrswert auszurichten. Im Steuerrecht wird der Verkehrswert als gemeiner Wert bezeichnet. Die Anwendung eines einheitlichen Steuersatzes ist nur gerechtfertigt, wenn die Bemessungsgrundlagen ein einheitliches Wertniveau widerspiegeln. Das heißt, die künftigen Bewertungsmethoden müssen gewährleisten, dass alle Vermögensgegenstände, Betriebsvermögen, Grundvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und sonstiges Vermögen, z.B. Wertpapiere, Bargeld, annähernd mit dem Gemeinwert erfasst werden. Die Werte der Vermögensgruppen müssen in ihrer Relation zueinander realitätsgerecht abgebildet werden.
Die ersten beiden Forderungen im Antrag der Fraktion der LINKEN, alle der Steuer zugrunde liegenden Vermögen bei der Bewertung gleich zu behandeln und übertragenes Betriebsvermögen nicht mehr mit dem Steuerbilanzwert, sondern mit dem Verkehrswert zu erfassen, sind also nichts Neues. Sie wiederholen lediglich zwingende Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Auf Ministerebene wurde eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen zur Reform des Bewertungsrechts eingesetzt. Die Arbeitsgruppe hat im 1. Halbjahr verschiedene Vorschläge zur Wertfindung auf der Grundlage von marktwirtschaftlich anerkannten Wertermittlungsmethoden erarbeitet und erörtert. Über den Stand der Ergebnisse wurden die Länder fortlaufend informiert und konnten kontinuierlich ihre Vorstellungen einbringen. Thüringen war in zwei Unterarbeitsgruppen zur Bewertung des Grundvermögens und Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vertreten und hat aktiv mitgewirkt. Das Konzept zur Bewertungsreform ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Endergebnisse können deshalb noch nicht vorgetragen werden.
Die Neuregelung der Bewertung der Vermögensgegenstände stellt allerdings nur einen ersten Schritt dar, denn das Bundesverfassungsgericht lässt beim Vorliegen ausreichender Gemeinwohlgründe in einem zweiten Schritt Verschonungs- und Begünstigungsregelungen durchaus zu. Diese sollen jedoch zielgenau und innerhalb des begünstigten Kreises möglichst gleichmäßig wirken. Wie aus den Pressemitteilungen hervorgeht, hat die politische Arbeitsgruppe Koch/Steinbrück bereits konkrete Vorschläge erarbeitet. Ein offizielles Protokoll der Arbeitsgruppe liegt allerdings noch nicht vor.
Zielrichtung ist, Vermögensübergänge zwischen nahen Verwandten durch Erhöhung der Freibeträge und Senkung der Steuersätze zu stellen und die Übertragung von Firmenvermögen zu entlasten. Die Steuersätze und Freibeträge sollen jedoch erst nach weiteren umfangreichen Verprobungen benannt werden. Für das Firmenvermögen ist ein Abschmelzmodell auf 30 Prozent der Steuerschuld nach sieben Jahren der Betriebsfortführung vorgeschlagen, alternativ eine zinslose Stundung der Erbschaftsteuer mit der Möglichkeit einer abgezinsten Sofortzahlung. Die Erbschaftsteuerschuld ermittelt sich aus dem Zusammenspiel von Vermögenswerten, Freibeträgen und Steuertarif. Entscheidend ist also die steuerliche Gesamtbelastung, die sich durch die Reform ergibt. Anhand von aktuellen Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen des Jahres 2006 wird die Arbeitsgruppe das Zusammenwirken dieser Komponenten verproben und auswerten. Genaue Zahlen sollen bis zur nächsten und voraussichtlich letzten Sitzung der Arbeitsgruppe Mitte Oktober vorliegen. Damit sollen zugleich die Auswirkungen auf das Steueraufkommen abgeschätzt werden.
Meine Damen und Herren von der Linksfraktion, deshalb ist es zu diesem Zeitpunkt auch verfrüht, zu den weiteren in Ihrem Antrag aufgelisteten Vorschlägen Aussagen zu treffen. Dennoch möchte ich an dieser Stelle so weit wie möglich kurz darauf eingehen.
Nummer 3 des Antrags sieht vor, die Steuerklassen im Erbschaftsteuerrecht abzuschaffen. Derzeit gelten im Steuerrecht drei Steuerklassen, die nach dem Verwandtschaftsverhältnis zu Kindern, Eltern, Geschwistern und sonstigen bedachten Personen gestaffelt sind. Je entfernter der Verwandtschaftsgrad ist, umso höher ist die Steuerbelastung. Die Steuerklasse bestimmt die zu gewährenden persönlichen Freibeträge und den Steuertarif. Sie entscheidet somit über die Höhe der Steuer. Bei einer Abschaffung der Steuerklassen müsste die soziale Verbundenheit durch sozial gestaffelte Freibeträge berücksichtigt werden.
Unter Punkt 4 wird die Einführung eines einheitlichen Freibetrags mit Verschonung des durchschnittlichen Gebrauchsvermögens gefordert. Das, meine Damen und Herren, ist ein weiteres Beispiel für Aktionismus, denn bereits nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 22. Juni 1995 war das durchschnittliche Familiengebrauchsvermögen freizustellen. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Übertragung des Gebrauchsvermögens von den Eltern auf die nächste Generation - also die Kinder - steuerfrei bleibt. Dies wurde mit dem Jahressteuergesetz 1997 durch Anhebung der persönlichen Freibeträge für Kinder umgesetzt und ist auch für das vorliegende Gesetzgebungsverfahren bindend. Insofern, meine Damen und Herren von der LINKEN, widersprechen Sie mit dieser Forderung nach einem einheitlichen Freibetrag der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, denn dies hätte zur Folge, dass auch bei der Übertragung z.B. auf ganz entfernte Verwandte oder im Testament bedachte Nichtverwandte der gleiche Freibetrag berücksichtigt werden soll. Dann kann allerdings nicht mehr von Familiengebrauchsvermögen die Rede sein.
Mit der fünften Forderung wird ein Versorgungsfreibetrag für hinterbliebene Ehegatten und Lebenspartner ins Spiel gebracht. Doch auch hier gilt der Versorgungsfreibetrag für hinterbliebene Ehegatten - ist bereits seit 1974 im Erbschaftsteuergesetz enthalten. Diese Absicherung auf hinterbliebene Lebenspartner zu übertragen, widerspricht dem Grundgesetz. Frau Lehmann hat es bereits vorhin erwähnt.
Der Vorschlag in Nummer 6 des Antrags stellt auf die steuerliche Begünstigung des Erwerbs von Betriebsvermögen ab. Voraussetzung für eine Begünstigung soll sein, dass gegenständliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht innerhalb von fünf Jahren veräußert werden.
Nochmals: Bereits der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, bei Unternehmensfortführung die auf das übertragene Vermögen entfallende Erbschaftsteuer zum Erhalt der Arbeitsplätze jährlich zu stunden und bei Fortführung des Betriebs zu er
Meine Damen und Herren, wir müssen die Unternehmensnachfolger steuerlich begünstigen. Ziel muss es sein, die Fortführung der Unternehmen durch die Belastung mit Erbschaftsteuer nicht zu gefährden.
Aber, meine Damen und Herren von der LINKEN, warum wollen Sie die Erleichterung der Unternehmensnachfolge an die Fortführung des Betriebs in gleicher Struktur über einen längeren Zeitraum binden? Die rasante technologische und globale wirtschaftliche Entwicklung erfordert doch gerade heute mehr denn je Flexibilität in der Unternehmensausrichtung. Es ist schon erstaunlich, dass gerade der Antrag der LINKEN nicht auf den Erhalt von Arbeitsplätzen abstellt, sondern nur auf den Erhalt von Betriebsvermögen gerichtet ist. Wir sollten zunächst die Vorschläge und Verprobungsergebnisse der zweiten Arbeitsgruppe abwarten und nicht schon im Vorfeld detaillierte Forderungen einbringen. Entscheidend ist, die Auswirkung der Erbschaftssteuerreform im Gesamtergebnis zu beurteilen. Im Rahmen der Erbschaftsteuerreform sollen dann auch andere Möglichkeiten für eine Erleichterung der Unternehmensnachfolge geprüft werden. Dies könnte zum Beispiel in Form von prozentualen Abschlägen auf das unternehmerische Vermögen oder einen günstigeren Steuertarif erfolgen. Denkbar wäre auch, eine gesetzliche Stundungsregelung für die auf unternehmerisches Vermögen entfallende Steuer vorzusehen.
Als siebten Punkt schlägt die Fraktion der LINKEN vor, das Potenzial zur Erschließung von Mehreinnahmen für die Haushalte der Bundesländer zu nutzen. Im Klartext heißt das: Sie wollen Steuererhöhungen. Die Finanzministerkonferenz hat hierzu klargestellt, dass das derzeitige Aufkommen aus der Erbschaftsteuer auch künftig nicht unterschritten werden soll. Eine Erhöhung der Erbschaftsteuer würde allerdings nur dazu führen, dass Vermögende ihr Kapital ins Ausland verlagern. Die Beispiele sind bekannt. Deutschland steht nun einmal auch - auf die Erbschaftsteuer bezogen - in einer internationalen Konkurrenzsituation, die berücksichtigt werden muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass die gesunde Wirtschaftsentwicklung in Thüringen zur Bildung höherer Vermögen beiträgt und damit auch höhere Steuereinnahmen bei Vermögensübertragung zu verzeichnen sind. Das Erbschaftsteueraufkommen betrug in Thüringen im Jahr 2006 ca. 7 Mio. € und bundesweit 3,8 Mrd. €. Davon erhielt Thüringen rund 90 Mio. € über den Länderfinanzausgleich. Die Thüringer Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung voll bewusst und bringt sich bei der Erarbeitung der Reformvorschläge und dem Gesetzgebungsverfahren vom ersten Tag an ein. Wir wollen eine Erbschaftsbesteuerung, die maß
Meine Damen und Herren, auch wenn damit die wesentlichen Punkte zur Reform der Erbschaftsteuer abgehandelt sind, möchte ich zu dem Antrag der SPD noch einige Anmerkungen hinzufügen. Das derzeitige Erbschaftsteuerrecht enthält bereits eine Provision. So ist der Wert des steuerpflichtigen Erwerbs von mehr als 512.000 € bis einschließlich 5.113.000 € in der Steuerklasse 1 mit 19 Prozent und in der Steuerklasse 3 bei sonstigen nicht verwandten Erwerbern mit 35 Prozent zu versteuern. Nach Artikel 14 Abs. 1 Grundgesetz werden das Eigentum und das Erbrecht gewährleistet. Artikel 34 der Verfassung des Freistaats Thüringen enthält eine wortgleiche Regelung. Der Gesetzgeber kann deshalb nicht über eine exzessive Besteuerung in den Kern des Erbrechts eingreifen. Daneben ist wiederum auf die Konkurrenzsituation hinzuweisen, die in der internationalen Situation auch für die Erbschaftsteuer gilt. Gerade die von Ihnen benannten Bürger mit einem Erbe von mehr als 1 Mio. € sind am ehesten in der Lage, sich einer Besteuerung mit Erbschaftsteuer zu entziehen. Die Sicherung des Erbschaftsteueraufkommens bedarf daher einer sehr sorgfältigen Abwägung und Prüfung. Entscheidungen über die zukünftige Ausgestaltung des Erbschaftsteuergesetzes sollten erst getroffen werden, wenn eine ausreichende Datengrundlage für die Bewertungsregelung vorliegt.
Das gilt auch für die Forderung nach hinreichend hohen Freibeträgen. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass der überlebende Ehegatte bereits nach geltendem Recht einen persönlichen Freibetrag in Höhe von 307.000 € und einen besonderen Versorgungsfreibetrag in Höhe von nochmals 256.000 € erhält. Das heißt, es können Vermögenswerte bis zu 563.000 € steuerfrei übertragen werden.
Der Punkt 4 der SPD fordert Erleichterungen bei der Übertragung von Unternehmen, die an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt sind. Auch für mich ist ein Fortbestand des Unternehmens grundsätzlich mit dem Erhalt der Arbeitsplätze verbunden. Eine Möglichkeit der Erleichterung der Unternehmensnachfolge besteht, wie schon erwähnt, in der Gewährung von Stundungs- und Erlassregeln. Die BundLänder-Arbeitsgruppe, wie wir bereits vernommen haben, diskutiert derzeit zwei Modelle, das Abschmelzmodell und das Abzinsmodell. Bis Anfang Oktober will die Arbeitsgruppe eine endgültige Einigung erzielen. Warten wir die Ergebnisse ab. Ich danke Ihnen.
Ich glaube, ich kann die Aussprache schließen. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir kommen damit zur Antragsabstimmung und stimmen als Erstes ab über den Antrag der Fraktion DIE LINKE. Ist hier Ausschussüberweisung vorgesehen? Das ist nicht so. So stimmen wir direkt darüber ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es keine. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der SPD. Auch hier ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Wir stimmen also direkt über diesen Antrag ab. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Es ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt auch einige Stimmenthaltungen. Eine Mehrheit von Gegenstimmen zeigt, dass der Antrag abgelehnt ist.
Situation zur Klassischen Ge- flügelpest (Vogelgrippe) Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/3181 -
Die CDU-Fraktion hat nicht signalisiert, das Wort zur Begründung zu nehmen. Die Landesregierung erstattet den Sofortbericht. Ich bitte Herrn Minister Dr. Zeh zum Sofortbericht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Berichtsersuchen der CDU-Fraktion liegt dem Landtag bereits seit einiger Zeit vor. Inzwischen hat sich die Situation bezüglich der Geflügelpest zumindest bei uns in Thüringen entspannt. Dennoch besteht weiterhin Anlass, dieses Thema sehr ernst zu nehmen.