Ich bin mit dem, was zu Eisenach und Hörselberg hier verabschiedet werden soll vonseiten der Landesregierung, nicht zufrieden. Ich kann nicht damit zufrieden sein. Ich weiß, dass der Stadtrat in Eisenach das genauso sieht. Ich habe aber auch Verständnis für Hörselberg, ich sage das ganz offen. Der jetzige Bürgermeister ist nicht schuld daran, aber was dort regional vor die Wand gefahren ist, ich kann schon verstehen, dass das dem einen oder anderen
wie ein Gottesgeschenk vorkommt, wenn der Innenminister plötzlich mit der Finanztüte vor der Tür steht. Ich will ganz offen sagen, man denkt natürlich darüber nach. Wegen einer viel kleineren Summe wird das Landestheater in Eisenach geschliffen und jetzt bekommt so eine Gemeinde - ich gönne es ihr von Herzen, ich sage das noch mal - 3 Mio. € zur Entschuldung als Brautgeschenk, weil sie nicht so hübsch ist, dass sie sonst einer nehmen würde. Dann wird uns das als der kommunalpolitische große Wurf hier erklärt usw. und so fort. Wenn man dann Detailkenntnisse hat, wenn es nicht so traurig wäre, man müsste wirklich schmunzeln, was hier passiert.
Aber als Mitglied des Eisenacher Stadtrats wundert einen gar nichts mehr. Es ist nicht die erste Strukturentscheidung, mit der wir Eisenacher nicht zufrieden sind. Ja, jetzt fällt das Wort Wutha-Farnroda. Auch da sage ich ganz offen, weil es nicht darum geht, dass man immer sagen kann, man will alles haben. Ich war immer der Meinung, Wutha-Farnroda passt nicht nach Eisenach und habe das auch laut gesagt. Es ist mitnichten immer die Stimmung da, dass man sagt, die Städte wollen alles haben. Auch wir betrachten das landesplanerisch mit der einen oder anderen Vernunft. Gerade Sie müssten doch froh sein, dass die SPD damals in Eisenach sich trotz regionaler anderer Meinung an dieser Stelle klar positioniert und gesagt hat, bei allem Willen, was unsere Heimatstadt Eisenach betrifft, wenn Wutha-Farnroda nicht passt, und das gehört ins Erbstromtal, dann kommt es dort auch hin. Ich bin froh, dass uns die Gerichte sogar an dieser Stelle recht gegeben haben.
Meine Damen und Herren, wir können nicht über Landesplanung reden, wir können nicht über die Verflechtung reden, wir können - und ich weiß gar nicht, Frau Groß, wo Sie dem Landwirtschaftsminister zugehört haben, dass Sie ihn für sich in die Haft genommen haben. Der Landwirtschaftsminister hat davon gesprochen, dass das Kirchturmdenken aufhören muss, und vor allen Dingen hat er von nachhaltigen Lösungen gesprochen.
Er hat von nachhaltigen Lösungen gesprochen, die wir auch für den ländlichen Raum haben wollen. Dann sage ich, da müssen der ländliche Raum und die Städte nicht immer konkurrieren, wir bekommen das nämlich zusammen wirklich hin. Jetzt mal ehrlich: Glaubt wirklich jemand hier in der Runde, dass mit dem Gesetzentwurf für Eisenach/Hörselberg eine nachhaltige Lösung geschaffen ist? Von den drei Zusammenschlüssen in Weimar - und von der nachhaltigen Lösung wagen Sie sich nicht mal zu reden, plötzlich machen Sie eine Gemeindegebietsreform mit
Zwischenschritten, auch ein vollkommen neuer Ansatz in Deutschland. Ich will Sie zu diesem Ansatz herzlich beglückwünschen, ansonsten bitte ich Sie, was die Region Eisenach, Hörselberg, Behringen betrifft, nehmen Sie es raus aus dem Gesetz, lassen Sie uns noch mal darüber reden, nicht gegeneinander, miteinander. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch einige Worte zu dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE sagen. Der § 1 des vorliegenden Gesetzes betrifft den Zusammenschluss von Meuselwitz und Wintersdorf. Hier handelt es sich um einen absolut sinnvollen Zusammenschluss. Es ist für das Altenburger Land der größte Zusammenschluss von Gemeinden, den es überhaupt seit der Wende gegeben hat. Die Gemeinde Wintersdorf hat die 3.000 Einwohner nicht mehr, somit wird das Zentrum Meuselwitz gestärkt. Das ist ein Zusammenschluss, der einen absoluten Sinn macht und dem wir als Fraktion auch gern zustimmen.
Was den Entschließungsantrag angeht, der betrifft ja den Ortsteil Lehma. Der Ortsteil Lehma ist Mitte der 90er-Jahre erst zu Wintersdorf gekommen und jetzt bei dem Zusammenschluss möchten viele Bürger nicht mit nach Meuselwitz gehen, sondern zur Gemeinde Treben wechseln. Das, was die Linksfraktion aufgeschrieben hat, ist sicher eine Sache, der man zustimmen kann. Ich denke aber, dass die Stadt Meuselwitz das auch ohne diesen heutigen Beschluss vollziehen wird. Die Gespräche, die ich jedenfalls mit der Bürgermeisterin und einigen Stadtratsmitgliedern geführt habe, deuten darauf hin und auch das, was wir hier gehört haben bei der Anhörung im Innenausschuss ebenfalls.
Meine Damen und Herren, ich denke, die SPD-Fraktion kann diesem Entschließungsantrag zustimmen. Aber, wie gesagt, es wird auch ohne diesen dann vielleicht durchgeführten Beschluss zu diesem Ergebnis kommen. Danke.
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist offensichtlich nicht der Fall, dann erteile ich das Wort Herrn
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Landtag behandelt heute in zweiter Beratung den Gesetzentwurf zur freiwilligen Neugliederung weiterer kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2007. Mit den vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen soll den Anträgen der beteiligten Gemeinden nach freiwilliger Bildung größerer Gemeinden durch Zusammenschlüsse oder Eingliederung nachgekommen werden. Das schien mir bei einigen Redebeiträgen immer noch im Hintergrund zu stehen und das ist die Politik der CDU - Freiwilligkeit steht an erster Stelle.
Auf Grundlage des Beschlusses des Innenausschusses vom 11. Juli 2007 wurde vom 30. Juli bis zum 14. September 2007 ein förmliches schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Organisation und Durchführung der schriftlichen Anhörung erfolgte durch die jeweils zuständigen Kommunalaufsichten, die Landratsämter. Das Innenministerium hat die Zusammenfassung der Ergebnisse des schriftlichen Anhörungsverfahrens zum vorliegenden Gesetzentwurf, wie vom Innenausschuss erbeten, am 28. September 2007 dem Thüringer Landtag zugeleitet. Ergänzend hat das Innenministerium am 30. Oktober 2007 dem Thüringer Landtag eine Bewertung der im Rahmen des schriftlichen Anhörungsverfahrens abgegebenen ablehnenden Stellungnahmen übersandt. Die Unterlagen wurden ergänzt durch eine Übersicht über die landes- bzw. regionalplanerische Einordnung der von den vorgesehenen Neugliederungsmaßnahmen betroffenen Gemeinden. Es ist also keineswegs, Frau Taubert, hier dieser Gesichtspunkt nicht einbezogen worden, genau das Gegenteil ist der Fall. Am 2. November 2007 hat dann der Innenausschuss Vertreter der vom Gesetzentwurf betroffenen Kommunen in öffentlicher Sitzung angehört. Aus Sicht der Landesregierung haben die Ergebnisse der schriftlichen und der vom Innenausschuss durchgeführten mündlichen Anhörung die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen ganz überwiegend bestätigt. Frau Abgeordnete Groß hat die einzelnen Bereiche, die einzelnen Kreise aufgeführt, das war derartig umfassend, dass ich dies nicht noch mal jetzt ergänzend in irgendeiner Weise erwähnen muss, so dass ich einen Teil hier auslassen kann.
Einen problematischen Fall in diesem Zusammenhang greift der Innenausschuss in Form seiner Beschlussempfehlung auf, mit der § 3, das heißt, die Fusion der Gemeinden Langenwetzendorf und Vogtländisches Oberland gestrichen werden soll. Hierzu ist festzuhalten, dass rechtlich gesehen weiterhin die Voraussetzungen für die Fusion gegeben sind,
aber mit Blick auf die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens und die zahlreichen Zuschriften von Einwohnern, insbesondere aus der Gemeinde Vogtländisches Oberland ist die Streichung dieses Paragraphen nachvollziehbar. Dies hindert natürlich nicht - das möchte ich noch mal ausdrücklich betonen -, einen neuen Anlauf im nächsten Jahr nach Klärung noch offener Fragen bzw. der Klärung vor Ort.
Dass jetzt auf einmal gemäß dem Änderungsantrag der SPD auch der Zusammenschluss der Gemeinden Behringen und Hörselberg gestrichen werden soll, ist aus Sicht der Landesregierung nicht nachzuvollziehen. Alle rechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung der Gemeinde Hörselberg-Hainich liegen vor. Die Gemeinden haben sich freiwillig zu einer Fusion entschlossen. Durch den Zusammenschluss wird eine Gemeinde mit mehr als 6.700 Einwohnern entstehen, bei der mittel- und langfristig eine positive Entwicklung, finanzielle Stabilität und eine Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft zu erwarten ist. Im Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen vom 24. April 2007 ist die Einordnung der Gemeinden Behringen und Hörselberg als Grundversorgungsbereich des Mittelzentrums mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Eisenach vorgesehen. Damit steht die voraussichtliche regionalplanerische Einordnung der beteiligten Gemeinden der geplanten gesetzgeberischen Regelung nicht entgegen. Zudem ergab das Anhörungsverfahren keine veränderte Sachlage, die eine Streichung des § 11 erforderlich oder nachvollziehbar machen würde. Aus Sicht der Landesregierung gibt es daher keinen Grund, § 11 des vorliegenden Gesetzentwurfs zu streichen.
Herr Gentzel, Sie hatten beklagt, dass man nicht hinreichend die besondere Situation Eisenachs befürwortet. Ich möchte noch einmal anführen, dass die Landesregierung und auch die Fraktion der CDU der Freiwilligkeit den Vorrang geben. Und hier sind alle Voraussetzungen gegeben und es sind alle Dinge abgewogen worden - regionalplanerisch, landesplanerisch -, so dass ich denke, dass diese Dinge, die Sie hier vorgebracht haben, nicht zu beachten sind.
Der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE hat mich leicht verwundert. Die Möglichkeiten der Eingliederung der derzeitigen Ortsteile Lehma und Trebans von Wintersdorf nach Meuselwitz sind bereits im Rahmen der mündlichen Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf am 2. November 2007 umfassend erörtert worden. Diese Eingliederung kann durch eine Gebietsänderung mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde ohne Weiteres vereinbart werden. Von ihrer Entscheidung über die Vereinbarung haben die betroffenen Gemeinden die Einwohner, deren gemeindliche Zugehörigkeit wechselt, anzuhören. Eine solche Vereinbarung erfolgt durch
einen öffentlich-rechtlichen Vertrag der beteiligten Gemeinden und setzt wirksame Beschlüsse der jeweiligen Gemeinderäte voraus. Ein Regelungsbedarf im Zusammenhang mit dem Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2007 besteht nicht. Der Entschließungsantrag zur Sicherung der Bürgerbeteiligung der Fraktion DIE LINKE bei der Eingemeindung von Wintersdorf nach Meuselwitz ist aus Sicht der Landesregierung daher entbehrlich.
Herr Kuschel, Sie haben mich überrascht. Ich begrüße das allerdings ausgesprochen und freue mich darüber, dass Sie zustimmen wollen. Es scheint dann also doch nicht so zu sein, der Geist, der stets verneint. Sie entdecken Ihr Herz für die Kommunen nach Ihren Ausführungen
und das freut einen natürlich. Ich würde mich noch mehr freuen, wenn diese Zustimmung auch bei anderen Gesetzesvorhaben des Innenressorts kommen würde.
Bei Frau Taubert muss ich sagen, die Ausführungen haben mich zum Teil etwas irritiert, weil meine Einschätzung eine andere war. Ihre Ausführungen gingen eigentlich mehr in Richtung große Gebilde, Kreisgebietsreform, in Richtung Planifikation wie man das in Frankreich gemacht hat, Zentralismus. Und da hat sich Herr Kuschel in einer völlig anderen Richtung hier geäußert. Das überrascht mich.
Noch ein Wort, Herr Kuschel. Das haben Sie vielleicht nicht so richtig gesehen. Wir haben sehr wohl Mut, eine Gemeindegebietsreform durchzuführen, allerdings auf anderem Wege, als ich dies eben bei Frau Taubert angeführt habe, sondern das ist eine Reform, die jetzt ausgearbeitet wird. Ich hatte Ihnen vorhin gesagt, dass eine Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung nicht erfolgt ist. Das sind Vorschläge, die - aus dem Bereich des Landesvorstands, des Ministerpräsidenten als Landesvorsitzender der CDU kommen - jetzt ausgearbeitet und vorgelegt werden und dass natürlich keineswegs die Gemeinden verunsichert werden würden, wenn man eine Thüringer Landgemeinde - das haben Sie vielleicht nicht richtig verstanden - mit 3.000 Einwohnern zunächst einmal im Auge hat. 3.000 sind die Mindestgrenze. Das schließt ja nicht aus, dass die nachher dann auch größer werden. Das ist eine Sache, denke ich, da ist der Vorwurf nicht berechtigt, wir würden hier im Grunde genommen in zwei unterschiedliche Richtungen laufen - auf der einen Seite 5.000, Förderung Freiwilliger, und danach 3.000. Da brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bei dem geplanten Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes am 1. Dezember 2007 ist sichergestellt, dass die für dieses Jahr im Landeshaushalt bereitgestellten Fördermittel nach § 35 a Thüringer Finanzausgleichsgesetz rechtzeitig ausgezahlt werden können. Sofern seitens der betroffenen Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften noch Verfahrensfragen zur Abwicklung oder zur Umsetzung bestehen sollten, ist das Innenministerium natürlich gern bereit, hierbei beratend zur Verfügung zu stehen und mit ihnen die Einzelfragen zu klären, ebenfalls natürlich das Landesverwaltungsamt. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Zustimmung.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor, damit beende ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion der SPD hat beantragt, einzeln abzustimmen über die territorialen Neugliederungen in den §§ 1 bis 14. Gibt es Widerspruch gegen diesen Antrag? Es gibt keinen Widerspruch, dann stimmen wir einzeln ab.
Wir beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrag und die Beschlussempfehlung und kommen dann zur Abstimmung des Gesetzentwurfs, immer unter Berücksichtigung des Ergebnisses der vorherigen Abstimmung. Ganz zum Schluss wird über den Entschließungsantrag abgestimmt.
Zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung, zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3532: Wer ist für diesen Änderungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? Danke. Wer enthält sich der Stimme? 1 Stimmenthaltung. Damit ist mit großer Mehrheit dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir stimmen jetzt ab über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 4/3528. Wer ist für diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? 4 Stimmenthaltungen. Bei 4 Stimmenthaltungen ist diese Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen.
Wir stimmen jetzt einzeln über die §§ 1 bis 14 des Gesetzentwurfs der Landesregierung in Drucksache 4/3161 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung ab.
Als Erstes stimmen wir ab über § 1. Wer ist dafür? Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung. Damit ist § 1 angenommen.
Wir stimmen jetzt ab über § 2: Wer ist für diesen Paragraphen, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme. Damit ist § 2 angenommen.
Eine Abstimmung über § 3 findet nicht statt, da bereits mit der Beschlussempfehlung darüber entschieden wurde.
So kommen wir jetzt zur Abstimmung über den bisherigen § 4. Wer ist dafür? Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung. Damit ist § 4 angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über § 5. Wer ist dafür? Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung. Damit ist auch § 5 angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den bisherigen § 6. Wer ist dafür? Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? 3 Stimmenthaltungen. Keine Gegenstimme. Damit ist § 6 angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den bisherigen § 7. Wer ist dafür? Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme. Also ist der bisherige § 7 angenommen.
Wir stimmen ab über den bisherigen § 8. Wer ist dafür? Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme. Damit ist der bisherige § 8 angenommen.
Wir stimmen ab über den bisherigen § 9. Wer ist dafür? Wer ist dagegen? 1 Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? Bei 1 Gegenstimme ist § 9 angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den bisherigen § 10. Wer ist dafür? Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung. Damit ist der bisherige § 10 angenommen.
Über § 11 findet keine Abstimmung statt, da bereits mit dem Änderungsantrag darüber entschieden wurde.
Wir kommen zur Abstimmung über den bisherigen § 12. Wer ist dafür? Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, eine Reihe
Wir kommen zur Abstimmung über den bisherigen § 13. Wer ist dafür? Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, eine Reihe von Gegenstimmen. Damit ist der bisherige § 13 mit Mehrheit angenommen.
Wir stimmen ab über den bisherigen § 14. Wer ist dafür? Danke. Wer ist dagegen? Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, eine Reihe von Gegenstimmen. Damit ist der bisherige § 14 mit Mehrheit angenommen.