Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

Eine letzte Bemerkung zum Thema Haushalt und Sicherung: Ja, das Bundesverfassungsrecht stellt Anforderungen und, Herr Höhn, wenn Sie dies in diesem Gesetz vermissen, dann ist es vielleicht eher eine Frage des Platzes, weil es andere Dinge gibt, wie eine vernünftige Personalausstattung in unter

schiedlichsten Anforderungen und Ähnliches mehr, das ist nicht im Jugendstrafvollzugsgesetz zu regeln, sondern anderenorts. Darüber werden Sie - das sehe ich, haben wir ja im Programm - morgen unter anderem auch sprechen können. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich bitte deswegen das Hohe Haus, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung.

Wir stimmen zuerst ab über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3602. Wer ist für diesen Änderungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Damit ist mit einer großen Mehrheit der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3620. Wer ist für diesen Änderungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer großen Zahl von Stimmenthaltungen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten in Drucksache 4/3565. Wer ist für diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit ist mit Mehrheit die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen jetzt ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/3102 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/3565. Wer ist dafür, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf und ich bitte Sie, durch Erheben von den Plätzen Ihre Stimme abzugeben. Wer ist für den Gesetzentwurf, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthal

tung. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS. Es wird direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS in zweiter Beratung abgestimmt. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit ist mit Mehrheit dieser Gesetzentwurf abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 in seinen Teilen

a) Thüringer Informations- freiheitsgesetz (ThürIFG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 4/3216 - dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 4/3594 - ZWEITE BERATUNG

b) Thüringer Informations- freiheitsgesetz (ThürIFG) Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3326 - dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 4/3567 - ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Herr Abgeordneter Hauboldt aus dem Innenausschuss zur Berichterstattung. Bitte, Herr Hauboldt.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU „Thüringer Informationsfreiheitsgesetz“ in der Drucksache 4/3216 wurde durch Beschluss des Landtags vom 20. September 2007 federführend an den Innenausschuss sowie an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen. Gleiches gilt für den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD „Thüringer Informationsfreiheitsgesetz“ in Drucksache 4/3326. Beide Gesetzentwürfe waren für die Mitglieder des Innenausschusses keine Unbekannte. Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD geht bereits im Kern auf einen bereits beratenen Entwurf zurück. Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU ist dem Landtag bereits als Änderungsantrag zum vormaligen SPD-Gesetzentwurf bekannt.

Der Innenausschuss hat die beiden Gesetzentwürfe in seiner 47. Sitzung am 5. Oktober und in seiner 49. Sitzung am 9. November 2007 beraten. Es wurden schriftliche Anhörungen zu beiden Gesetzentwürfen durchgeführt. Neben dem Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz äußerten sich ebenfalls die Landesbeauftragte für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht aus Brandenburg, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, das Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein, die Staatswissenschaftliche Fakultät der Uni Erfurt, Transparency International e.V., der Thüringische Landkreistag sowie der Deutsche Journalistenbund. Die Anzuhörenden führten im Wesentlichen bekannte Positionen aus und verwiesen auf den Sachverhalt, dass bereits im Frühjahr zu den nahezu identischen Gesetzentwürfen der Fraktionen der CDU und SPD in Drucksache 4/2284 sowie Vorlage 4/1485 im Vergleich zu den jetzt vorliegenden Gesetzentwürfen bereits umfangreiche Stellungnahmen und Änderungsvorschläge eingegangen seien. Die Positionen bewegten sich von völliger Ablehnung über die Kritik eines Verweisungsgesetzes auf Bundesregelungen, beispielsweise im CDU-Gesetzentwurf, bis zur Begrüßung und der Begründung zur Notwendigkeit eines Gesetzes.

Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten hat in seiner 41. Sitzung am 29. November 2007 gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 Geschäftsordnung beide Gesetzentwürfe beraten. Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde durch die Mehrheit des Ausschusses eine Änderung des Gesetzentwurfs in Drucksache 4/3216 empfohlen. Für den Entwurf der Fraktion der SPD wurde ebenfalls mehrheitlich die Ablehnung empfohlen.

In seiner 50. Sitzung am 7. Dezember 2007 ist der Innenausschuss nach erneuter Beratung dieser Empfehlung gefolgt. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf der CDU mit der Änderung angenommen. Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD wurde mit Mehrheit abgelehnt. Danke schön.

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Hahnemann, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist zum Informationsfreiheitsgesetz im Grunde genommen schon alles gesagt. In vielen Reden hier im Landtag haben wir schon so manches auch über den Werdegang der Gesetzentwürfe gehört. Manchmal überwog sogar die Darstellung des parlamentarischen Ganges alle inhaltliche Würdigung. Vor diesem Hintergrund fällt es einigermaßen schwer, nochmals

auf die Unmöglichkeiten und Zumutungen all dessen hinzuweisen, was da parlamentarische Beratung genannt wird.

Ich will es an einer Stelle trotzdem tun. Meine Fraktion hat schon an verschiedenen Stellen darüber diskutiert, eigene Gesetzentwürfe in Bereichen ohne dezidierte Landesgesetzgebung vorzulegen. Neben vielen inhaltlichen Fragen, die dann immer zu klären sind, gibt es auch immer eine Sorge: Was, wenn die CDU-Mehrheit eine solche Gesetzesinitiative zum Anlass nimmt, dann die legislative Lücke mit einem eigenen Gesetzentwurf zu schließen und dieser Gesetzentwurf am Ende die rechtliche und politische Situation von Bürgerinnen und Bürgern oder betroffener Institutionen verschlechtert? Angesichts solcher nicht von der Hand zu weisender Gefahren haben wir uns dann schon hin und wieder entschlossen, Vorhaben nicht umzusetzen. Der jetzt zur Entscheidung vorliegende Entwurf für ein Thüringer Informationsfreiheitsgesetz ist trauriger Beleg dafür, wie berechtigt solche Sorge war und ist.

Die SPD-Fraktion hatte mit einem Gesetzentwurf ein löbliches Unterfangen in Angriff genommen. Ihr Vorschlag war und ist aus Sicht bürgerrechtlicher Betrachtung nicht unbedingt das Gelbe vom Ei, aber besser als das vorher Bestehende allemal, also jenes für sie typische Schrittchen in die richtige Richtung, wohl immer noch in dem am Ende bewundernswerten Irrglauben, sie könnten durch inhaltliche Bescheidenheit der eigenen Ansprüche die Aussichten für eine mehrheitliche Zustimmung verbessern. Sie, meine Kolleginnen und Kollegen, hatten die Chance, viele ernsthafte und sachkundige Vorschläge zur Verbesserung Ihres Gesetzentwurfs aus den Zuschriften zu nutzen. Nur vielleicht etwa 20 Prozent der Anliegen von Fachverbänden und Experten wurden eingearbeitet. Zu wenig, meinen wir, aber immerhin.

Dann kommt die CDU-Fraktion mit einem Gesetzentwurf, bei dem die einzig lohnenswerte Diskussion die wäre, ob die Vorlage die Bezeichnung „Informationsfreiheitsgesetz“ überhaupt verdient.

(Beifall DIE LINKE)

Eigentlich sollte sie „Informationssicherungs- und Geheimhaltungsgesetz“ heißen.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Ein Quatsch!)

(Heiterkeit DIE LINKE)

Und dieses Gesetz, meine Damen und Herren, wird nun heute Landesrecht. Ein typisches Gesetz, wie es Herrschende erlassen, die sich Untergebene vom Halse halten wollen. Der Pessimist könnte sagen,

lieber kein Informationsfreiheitsgesetz als ein solches.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Die Regierungsfraktion verpasst dem Land ein Verweisungsgesetz, das uns ein allerorten und offen als ungenügend gescholtenes Bundesgesetz beschert - eine Strafe für Anhänger von Beteiligungs- und Einsichtsrechten der Bürgerinnen und Bürger. Doch damit nicht genug. Die CDU-Fraktion hat dieses Gesetz noch durch völlig unnötige und ebenso unbegründete weitergehende Restriktionen angereichert, zum Beispiel mit einer Beschränkung der Auskunftsberechtigten auf den Kreis der EU-Bürger oder einer Auskunftsschranke hinsichtlich des Amts der Bürgerbeauftragten. Für solcherlei Einschränkungen gibt es bis jetzt keinerlei sachliche Begründung, außer der, wir wollen es so. Aber das ist ja ganz offensichtlich Politikmethode geworden. Hier ist die Mitte. Wo die Mitte ist, da sind wir. Und wo wir sind, ist die Mitte. Das kann man dann immer beliebig fortsetzen.

(Unruhe CDU)

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, die Kritikpunkte am Bundesinformationsgesetz, quasi die Folie für das vorgelegte Landesgesetz

(Zwischenruf Abg. Wehner, CDU)

hatte ich schon in der ersten Lesung benannt. Ich bleibe dabei, das Gesetz kennt mehr Ausnahmen als Regelfälle, wenn es darum geht, Informationen zu erteilen oder eben zu verweigern. Mit solchen Einschränkungen kann letztlich jede behördliche Ablehnung, einem Bürger oder einer Bürgerin Informationszugang zu gewähren, beliebig begründet werden. Müsste man den Gesetzesvorschlag auf seinen inhaltlichen Kern zurückführen, dann hieße dieser: So viel Geheimschutz wie möglich, so wenig Informationszugang wie nötig. Dieser Gesetzentwurf ist die Inkarnation herrschaftlichen Denkens.

(Beifall DIE LINKE)

Zum Gesetzentwurf der SPD hatten wir unsere Ansichten auch schon deutlich gemacht. Bestärkt fühlen wir uns darin, nachdem viele durch uns angesprochene Punkte auch von Anzuhörenden skeptisch bis kritisch beurteilt wurden. Wäre in zentralen Punkten durch die einbringende Fraktion Abhilfe geschaffen worden, hätten wir dem Gesetzentwurf zustimmen können, so leider nicht. Aber dieses Gesetz kennt unserer Meinung nach zu viele, und zwar ganz erhebliche Ausnahmen beim Auskunftsanspruch, nimmt zentrale Behörden und Einrichtungen unbegründet

vom Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger aus und belegt die Inanspruchnahme eines Rechts auch noch generell mit Gebühren. Warum, meine Damen und Herren, soll eigentlich ein Bürger prinzipiell dafür bezahlen, dass er sein Recht in Anspruch nimmt?

Meine Damen und Herren, ich will nicht der gegebenenfalls zu stellenden Frage ausweichen, warum wir nicht schon in diese Beratung einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, sondern dies erst zum Ende der Legislatur angekündigt haben. Das hat Gründe. Wir möchten bei einem solch wichtigen Gesetzesvorhaben schon in der Erarbeitungsphase die Kompetenz und die Meinung von Fachverbänden und Bürgerrechtsexperten einbeziehen. Ernst gemeint und gleichberechtigt braucht eine solche Zusammenarbeit Zeit. Das muss geplant und ergebnisoffen gestaltet werden. Die parlamentarische Beratung der vorliegenden Entwürfe hat durch das Husarenstück der CDU-Fraktion zurzeit jede Sachlichkeit eingebüßt. Wir werden das nächste Jahr dazu nutzen, die Auswirkungen des heute wohl in Kraft gesetzten Gesetzes zu bewerten und ich bin der festen Überzeugung, die Kritik daran wird sich nicht mindern, sondern es steht zu fürchten, dass sie sich mehren wird. Vielleicht überdenkt die Mehrheitsfraktion dieses Hauses dann ihr Agieren zu diesem Thema. Glauben Sie, meine Damen und Herren, denn wirklich, dieses Gesetz und alle damit verbundenen grundlegenden Fragen zum Demokratieverständnis und zum Verhältnis Bürger-Staat dienen ernsthaft einer Beförderung demokratischen Denkens und Handelns im Land? Nein, es ist am Ende Wasser auf die Mühlen all jener - Udo Voigts, Patrick Wieschkes und Frank Wohllebens; darüber, meine Damen und Herren, sollten Sie sich im Klaren sein. Ich hoffe, Sie erkennen das bald.

Thüringen braucht auch nach der Abstimmung heute ein wirksames Informationsfreiheitsgesetz mit engen Grenzen für das obskure Geheimhaltungsinteresse der staatlichen Verwaltung, aber mit Auskunftspflichten aller Behörden und aller Einrichtungen der Privaten und Beliehenen, die hoheitliche Aufgaben erfüllen. Notizen und Entwürfe müssen ebenso wie die anderen Unterlagen für Bürgerinnen und Bürger einsehbar sein. Das Gesetz sollte auch ausführliche Regelungen über die Art und Weise der Erschließung und Ordnung des herausgegebenen Materials enthalten und auf eine generelle Belegung einer Auskunft mit einer Gebühr sollte verzichtet werden.

Ich wiederhole mich an dieser Stelle, weil es mir und meiner Fraktion wichtig ist: Thüringen braucht ein Informationsfreiheitsgesetz, denn ein solches Gesetz ist ein wichtiges Instrument demokratischer Meinungs- und Willensbildung. In Zeiten einer wachsenden Skepsis der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich ihrer

Beteiligungsmöglichkeiten an der Demokratie und der Einflussnahme auf das politische System und bei einem um sich greifenden Ohnmachtsgefühl gegenüber Institutionen würde ein Informationsfreiheitsgesetz Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung näher zueinander bringen. Daneben führte es auch zu mehr Kontrolle der Verwaltung durch Bürgerinnen und Bürger selbst. Neben Medien und Parlament würde den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar die wichtige Aufgabe der Sicherung dreier verfassungsrechtlicher und unveräußerlicher Prinzipien dieser Gesellschaft zugewiesen - Demokratie, Öffentlichkeit und Transparenz. Die zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfe tun das leider nicht.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat der Abgeordnete Höhn, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst einmal die gute Nachricht vorangestellt: Die SPD-Fraktion wird ihren Gesetzentwurf zu einem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz nicht zurückziehen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Sie wissen sicher, meine Damen und Herren, warum ich diesen zugegebenermaßen nicht ganz ernst gemeinten Satz vorangestellt habe, es hat etwas zu tun mit dem zum Teil unsäglichen Verfahren zur Verabschiedung eines solchen Informationsfreiheitsgesetzes im Freistaat Thüringen. Das war schon - ich glaube, ich habe diese Formulierung schon einmal in dieser Debatte benutzt - zum Teil eine Farce, was hier abgelaufen ist, diese Maßnahme, die wir im Sommer dieses Jahres vornehmen mussten, dass wir einen von uns eingereichten Gesetzentwurf wieder zurückgezogen haben, um ihn davor zu bewahren, sozusagen inhaltlich von der CDU-Fraktion vereinnahmt zu werden. Stichwort: Wo SPD draufsteht, sollte dann auch SPD drin sein. Das Gleichnis von dem Getier, das sich in mancherlei Gedärmen breit macht, will ich hier nicht noch einmal wiederholen.