Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

Eine letzte Bemerkung - das Schreiben von Frau Münnich zum Rauchen in der Disco: Es ist schon ein bisschen unverschämt diese Formulierungen, den Jugendlichen dort die Möglichkeit zu gestatten, einen Raucherraum einzurichten. Natürlich hat sie geschrieben „die Jugendlichen“, aber wir haben ein Jugendschutzgesetz, in dem schon einmal eine ganze Menge geregelt ist; daran wird sich auch gehalten, das wird ja auch durch die entsprechenden Land

ratsämter kontrolliert. Aber sich hierher zu stellen und Frau Münnich zu unterstellen, dass genau das die Zielrichtung wäre, das ist unanständig und das hat Frau Münnich so auch nicht gemeint.

Ansonsten möchte ich wirklich ganz herzlich dafür werben und darum bitten, dass wir heute - es ist ein ganz entscheidender Tag für die gastronomische Landschaft in unserem Land - durch kluge Entscheidungen wirklich Schlimmeres verhindern. Viele Bundesländer haben uns bewiesen, dass sie mit forschen Gesetzgebungen inzwischen eingeholt werden. Wir haben in Thüringen die Möglichkeit, das zu verhindern. Lassen Sie uns klug entscheiden, stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu und sorgen Sie dafür, dass wir in den nächsten Jahren auch noch eine wirklich vorzeigbare Gastronomielandschaft in unserem Freistaat haben. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Abgeordneten zum Änderungsantrag in der Drucksache 4/3601 hat sich Frau Abgeordnete Prof. Schipanski zu Wort gemeldet.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Herr Heym hat gesagt, dass ich nicht polemisch bin - ich werde auch nicht polemisch werden, obwohl man an manchen Stellen Ihrer Rede, Herr Kollege Heym, polemisch werden könnte.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Ich sage Ihnen die Begründung für den Antrag, den ich mit mehreren Abgeordneten unserer CDUFraktion ausgearbeitet habe, in dem wir uns für ein generelles Rauchverbot aussprechen. Ich möchte einfach an dieser Stelle noch mal darauf hinweisen, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Rauch von Zigaretten enthält mehr als 40 giftige Substanzen wie Blausäure, Ammoniak und Kohlenmonoxyd, aber auch eine Vielzahl von krebserregenden Stoffen wie Amine, Benzol, Formaldehyd und Dioxin. Ebenso ist es erwiesen, dass für die im Passivrauch enthaltenen krebserregenden Substanzen keine Schwellenwerte angegeben werden unterhalb einer Dosis, die nicht krebserregend wäre. Auch kleinste Belastungen können zur Entwicklung von Tumoren beitragen. Hinzu kommt die Feinstaubbelastung durch das Passivrauchen, die die Lunge schädigt und zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führt. Das Abbrennen von drei bis fünf Zigaretten in einem normalen Zimmer führt zu Feinstaubkonzentrationen von mehreren Hundert bis

zu 1.000 Mikrogramm pro Kubikmeter. Zum Vergleich: EU-Grenzwerte legen fest, dass Fahrverbote für Autos verhängt werden, wenn die Feinstaubbelastung der Außenluft im Tagesmittel dauerhaft 50 Mikrogramm pro Kubikmeter überschreitet. Das heißt, die Belastung für die Gesundheit in verrauchten Räumen ist 20-mal höher, als es die EUVerordnung im Freien zulässt. Deshalb sind wir Antragsteller der Auffassung, dass ein generelles Rauchverbot auch in Gaststätten und öffentlichen Verwaltungen gelten soll. Die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, hat für uns oberste Priorität. Dieser Schutz sollte nicht durch Ausnahmeregelungen eingeschränkt werden.

(Beifall CDU, SPD)

Denn Gesundheit kann nicht unterschiedlich bewertet werden, ob ich mich in einer Diskothek, einer Speisegaststätte, einer Behörde oder in einer Sportstätte befinde. Die Gesundheit ist das höchste Gut eines jeden Menschen; jegliche Gefährdung sollte vermieden werden. Das ist das Leitmotiv unseres Antrags. Mit einem generellen Rauchverbot in Gaststätten und gastronomischen Einrichtungen werden diese alle gleich behandelt und es kommt nicht zu den so oft zitierten Wettbewerbsverzerrungen. Wir würden uns damit den Regelungen von Bayern, von Baden-Württemberg und anderen Ländern hier in Deutschland anschließen. Ich glaube, das ist eine logische Schlussfolgerung, denn wie wollen wir unserer Bevölkerung erklären, dass die Gesundheit in den einzelnen Bundesländern einen unterschiedlichen Stellenwert hat? Hinzu kommt, dass andere europäische Länder wie Italien, Irland, Norwegen das generelle Rauchverbot schnell und unkompliziert durchgesetzt haben ohne Einbrüche in den Umsätzen der Gaststätten, aber mit nachhaltiger Wirkung für die Gesundheit, wie der Rückgang von Herzinfarkten in Schottland, Irland und Italien deutlich beweist.

Ich weise an dieser Stelle auch darauf hin, dass wir durch das generelle Rauchverbot dann nämlich wirklich enorme Kosten im Gesundheitswesen einsparen können. Jeder von uns weiß, wie hoch die Behandlungskosten für Krebs sind, für die unterschiedlichsten Krebsarten, und wie hoch die Behandlungskosten für Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind. Wir klagen über die Kostenexplosion im Gesundheitswesen; hier hätten wir eine Möglichkeit, dort dämpfend einzuwirken. Wir sollten diese Gelegenheit nicht auslassen.

(Beifall CDU)

Noch eine andere Nachricht aus dem Ausland: In Kalifornien gilt seit rund zehn Jahren Rauchverbot. In dieser Zeit sind in der Gastronomie in diesem Land 245.000 neue Arbeitsplätze geschaffen wor

den. Kalifornien ist ein Land, in dem der Tourismus boomt. Warum sollte bei uns der Tourismus leiden, wenn wir ein generelles Rauchverbot aussprechen? Nicht zuletzt würde mit dem generellen Rauchverbot auch der Schutz des Reinigungsdienst- und Wartungspersonals in Gaststätten konsequent umgesetzt, wobei ich mir persönlich hier schon längst eine bundeseinheitliche Regelung über die Arbeitsstättenverordnung gewünscht hätte.

(Beifall CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit der Streichung des § 5 werden auch mögliche Sonderregelungen für öffentliche Verwaltungen, Behörden und Forschungseinrichtungen unterbunden. Schon allein die Beschäftigten in diesen Einrichtungen sollten Vorbildwirkung haben und deshalb ist es für mich nicht zu akzeptieren, dass wir diese Einrichtungen aus dem generellen Rauchverbot herausnehmen. Wir als Politiker sind der Wahrung des Allgemeinwohls verpflichtet und sollten deshalb den Schutz der Gesundheit vor den Gefahren des Passivrauchens allen anderen Überlegungen voranstellen. Deshalb bitte ich um Unterstützung unseres Antrags.

Ich sage auch noch als jemand, der sehr häufig mit Krebspatienten zu tun hat, Lungenkrebs ist eine der wenigen Krebsarten, die nicht heilbar sind und bei denen keinerlei Linderung im Krankheitsverlauf gebracht werden kann. Wer diese Patienten leiden sieht, der versteht nicht, warum wir eine solch einfache Regelung, dass die Nichtraucher vor dem Passivrauchen geschützt werden, nicht durchsetzen wollen. Selbstverständlich wäre es besser, man würde gar nicht erst zur Zigarette greifen. Deshalb setze ich mich zum Beispiel dafür ein, dass in Schulen, dass in medizinischen Einrichtungen mit den Jugendlichen gesprochen wird, dass sie nicht erst zur Zigarette greifen. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir ein besseres Vorbild in dieser Hinsicht für die Jugendlichen wären, dann brauchten wir kein Gesetz, dann wäre nämlich wirklich unser Land rauchfrei.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Gibt es weitere Redeanmeldungen? Herr Abgeordneter Wehner und Herr Schwäblein. Habe ich jemanden übersehen? Nein.

Frau Präsidentin, werte Kollegen, ich möchte aus einem Grund mal ganz kurz an das Redepult treten, weil der Eindruck erweckt wird, dass hier einige der Nichtraucher für alle Nichtraucher sprechen, als ob

es hier um ein Gesetzgebungsverfahren geht, bei dem es darum geht, dass Raucher dagegen sind und Nichtraucher dem vorbehaltlos zustimmen. Ich habe in meinem Leben nie geraucht. Ich kenne nicht mal das Gefühl, wie es ist, wenn man eine raucht. Der Kollege Wetzel hat mal versucht, mir das zu erklären.

(Unruhe CDU)

Er hat davon gesprochen, dass sich ihm die Adern weiten und dass er ganz beschwingt und locker wird. Das sei zu vergleichen mit Kaffeetrinken. Das mit dem Kaffeetrinken hat mir aber auch nicht weitergeholfen, weil ich auch keinen Kaffee trinke, so dass ich also das Gefühl bis zum heutigen Tag nicht einschätzen kann. Was mich stört an dieser ganzen Diskussion, ist, dass wir als Gesetzgeber - und damit der Staat - letztendlich versuchen, wieder Sachen zu regeln, die eigentlich gar nicht regelungsbedürftig sind.

(Beifall CDU)

Ich betone, die Frage der Gaststätten entscheide ich gegenwärtig als mündiger Bürger für mich schon selbstständig. Wo ich mich nicht wohlfühle, da gehe ich nicht hin. Wenn ein Gastronom mich als Gast nicht haben will, weil die Bude verqualmt ist, dann gehe ich nämlich dort nicht hin. Dann ist das auch in Ordnung, dann ist das seine persönliche Entscheidung. Meine persönliche Entscheidung ist es, diese Gaststätte nicht aufzusuchen.

Ich möchte das am Beispiel, was wir hier im Landtag mal veranstaltet haben, begründen. Ich bin früher ganz gern in den Feininger essen gegangen. Da war es nämlich so, dass in der Mittagspause weder im großen Restaurant noch im kleinen Restaurant geraucht werden durfte. Es war generell Nichtraucher in der Mittagszeit. Da konnte ich mich auch noch mal in den Feininger setzen. Mittlerweile hat sich der Gastronom dafür entschieden, das anders zu regeln. Ich gehe nicht mehr hin und habe damit kein Problem. Ich kann auch in dem großen Saal mein Mittagessen einnehmen und bekomme dieselbe Qualität. Wenn der Gastronom das so wünscht, dann hat er eben die Konsequenzen zu tragen, dass einige Nichtraucher nicht mehr hingehen. Ich finde auch in Erfurt und nicht nur bei McDonalds oder Burger King - oder wie sie alle heißen - noch ausreichend Gaststätten, wo ich mich wohlfühle und wo das Klima unabhängig davon, ob da einzelne Personen rauchen, für mich zumindest nicht so ist, dass ich es ablehne. Zu dem Thema Feinstaub möchte ich noch einmal etwas sagen, weil das auch hier mit dem Kraftfahrzeug verglichen worden ist. Nur die Abgeordneten, die früh vom Haus der Abgeordneten ihren Wagen von dort hier rüber bewegen, erzeugen schon mehr Feinstaub als jeder, der im Prinzip hier eine

raucht oder zwei oder drei raucht. Das muss man einfach wissen.

(Beifall CDU)

Solange das Fahrzeug kalt betrieben wird, funktioniert zum Beispiel keine Lambdaregelung, der Diesel macht sowieso funktionsbedingt in dieser Phase den meisten Rauch. Das heißt, sie erzeugen für 500 Meter oder 800 Meter Fahrstrecke Schadstoffe ohne Ende. Die müssen auch die anderen einatmen und nicht die, die sie erzeugt haben, und da nehmen Sie es doch auch wie selbstverständlich hin. Warum erhebt jetzt der Gesetzgeber den Anspruch, hier in die Persönlichkeitsrechte von Gastronomen in einer Art und Weise einzugreifen, was eigentlich aus meiner Sicht gar nicht erforderlich ist? Wenn Sie konsequent wären mit dem Nichtraucherschutz, was machen Sie mit der schwangeren Mutter? Es ist nachgewiesen, dass Rauchen während der Schwangerschaft auch schädlich ist und dass das Kind geschädigt wird. Ich habe noch nichts in dem Gesetz gelesen, dass Sie vielleicht die schwangere Mutter dann bestrafen wollen, einsperren wollen oder was weiß ich, was sie mit der veranstalten wollen. Das ist doch einfach inkonsequent, wie Sie es letztendlich dann auch tun. Ich sage, um das noch einmal ganz deutlich zu sagen, lassen Sie das bei den Gaststätten so, wie das der Kollege Heym vorgetragen hat. Die sollen selber wählen und ich als Gast wähle für mich dann selber, wo ich hingehe oder wo ich auch nicht hingehe.

Noch eines, damit wir uns auch hier nicht missverstehen: Ich bin für Schutz der Nichtraucher überall dort, am Arbeitsplatz, und alles das ist für mich selbstverständlich. Es kann nicht sein, dass dort Nichtraucher belästigt werden. Aber mein Ansatz ist, ich muss es einfach zur Kenntnis nehmen, dass es Raucher gibt, und auch denen muss ich eine Möglichkeit geben, geordnet ihrer Sucht nachzugehen. Das, was wir beispielsweise beim Schulgesetz, bei der Schulordnung verabschiedet haben, Kollegen sprechen mich regelmäßig darauf an, ich würde jeden Kollegen einfach einmal bitten, an der Berufsschule Aufsicht zu machen, einmal Pausenhofaufsicht zu machen, sich das einmal anzuschauen, dann kann er einmal die Gesetzesfolgenabschätzung sehen. Geraucht wird von den Leuten trotzdem. Die Lehrer, das sind die Dummen, die sollen es dann durchsetzen, die schicken sie vor das Schulgelände, dann wird noch der öffentliche Raum verunstaltet, weil sie natürlich den ganzen Müll auf die Straße schmeißen. Das ist das Ergebnis unserer Gesetzgebung. Vorher haben wir sie auf dem Schulhof vielleicht geordnet rauchen lassen und der Hausmeister hat den Mist kontrolliert und weggemacht und es war auch noch eine Aufsichtsperson da. Das war viel einfacher und für alle Betroffenen die sinnvollere Lö

sung. Ich will dieses Beispiel nur noch einmal sagen, Regelungswut an der Stelle hat nicht einen Berufsschüler zum Nichtraucher gemacht. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Genau!)

Das Wort hat der Abgeordnete Schwäblein, CDUFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gab ja eine Zwischenbemerkung von einer meiner Lieblingsabgeordneten. Wir werden uns hier eine ewige Schlacht liefern. Ich finde, es geht heute um einiges und deshalb lohnt es sich, die Argumente des Für und Wider dieser Gesetzgebung ausreichend zu beleuchten.

Herr Abgeordneter Heym hat hier gemeint, jeder, der sich zu Wort meldet, läuft Gefahr, nur wegen persönlicher Betroffenheit zu reden; ich gebe zu, dass das bei mir nicht ganz von den eigenen Erfahrungen zu trennen ist. Ich hoffe, dass jeder Abgeordnete seine eigenen Lebenserfahrungen auch in Gesetzgebungen einbringt. Das macht uns entschieden authentischer, als wenn wir steril irgendwelche Vorlagen übernehmen.

Mein Vater ist mit 72 Jahren an Kehlkopfkrebs gestorben, obwohl er noch versucht hat, ab 50 Jahren davon loszukommen. Es ist ihm durch meine Mutter sehr schwer gemacht worden, die weiterhin drei bis vier Schachteln am Tag geraucht hat. Sie selber ist 84 Jahre alt geworden, war der Meinung, es hat ihr überhaupt nicht geschadet, hat aber die Osteoporose ignoriert, die ihre Wirbel brüchig gemacht hat, sie hat sie sich auch gebrochen und sie hatte kompletten Gefäßverschluss an beiden Beinen, fand das aber alles ganz toll.

Einverstanden, wer sich mit dem Nikotin schädigen will und sich vielleicht auch am Ende früher ums Leben bringt, soll das, da bin ich liberal, tun dürfen. Deshalb gibt es bei mir wie bei Michael Heym auch keine Zwangsbeglückungen. Ich möchte nur nicht durch die Sucht von Rauchern a) selbst geschädigt werden und möchte b) nicht, dass Nichtraucher ungewollt mit geschädigt werden. Da will ich gleich ein Beispiel aufgreifen. Die Zahl von 3.000 jedes Jahr sterbenden Passivrauchern ist hier sehr relativiert worden und dann wird gesagt, ja, zwei Drittel davon wären sowieso bald gestorben, weil sie so alt waren. Das ist für mich kein Kriterium. Jedes Leben, das durch das Rauchen geschädigt wird, ist gleich

viel wert, egal wie alt oder wie jung derjenige oder diejenige ist.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Wenn wir durch die Gesetzgebung ein einziges Leben retten oder verlängern, hat sich dieser Aufwand heute gelohnt. Dafür sind wir hier in das Parlament geschickt worden, für die Schwächsten da zu sein, für die Allgemeinheit da zu sein.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist ein Leichtes für die Raucher, zum Absolvieren ihrer Sucht vor die Tür zu gehen und den Nichtrauchern ihre Abfallprodukte des Rauchens, meine ich jetzt, schlicht zu ersparen.

(Zwischenruf Abg. Baumann, SPD: Da dürfen wir auch nicht mehr mit dem Auto fahren.)

Dann sind wir doch bitte mal bei den Konzentrationsmengen. Die Frau Präsidentin hat es doch wohl sehr deutlich gemacht, was üblicherweise durch den Autoverkehr an Konzentration entsteht und in den engen Räumen, da rede ich noch gar nicht von den unverantwortlichen Eltern, die beide in einem engen Raum wie dem Auto rauchen und hinter sich eine Babywanne auf dem Rücksitz haben und das Rauchen schlicht nicht lassen können. Ich sage ganz deutlich: Das ist Körperverletzung. Vielleicht kommen wir auch da noch mal zu einem Schutz dieser Allerjüngsten, die sich nicht wehren können.

(Beifall DIE LINKE)

Bei dieser Gelegenheit - nein wir können es heute nicht einbauen, weil das nicht ausreichend vorberaten ist - will ich auch noch mal darauf hinweisen, dass 15 Prozent der Frühgeburten nach den seriösen Untersuchungen tatsächlich auf das Rauchen zurückzuführen sind und dass das Risiko des plötzlichen Kindstods im ersten Lebensjahr bei Kindern von Rauchern um 8,5-mal höher ist. Das sind erst mal seriöse Untersuchungen. Insoweit muss man, glaube ich, über die Schädlichkeit des Rauchens nicht mehr reden. Wir kommen jetzt zum Nichtraucherschutz.

Es wird immer dahingestellt - und Kollege Wehner hat soeben noch mal ausgeführt -, es ist ja ein Leichtes, ihr habt ja die Wahl, in die Gaststätten zu gehen oder nicht. Damit werden Nichtraucher, so sie das stört, von einem wesentlichen Bereich des öffentlichen Lebens schlicht ausgegrenzt.

(Beifall DIE LINKE)

(Unruhe CDU)