Protokoll der Sitzung vom 13.12.2007

(Zwischenruf Abg. Stauche, CDU: Und Ihr seid euch ständig einig, in eurer Par- tei?)

(Beifall SPD)

Das Wort hat Minister Dr. Gasser.

Also, Herr Gentzel, eigentlich wollte ich ja auf das Übliche, was Sie so von sich geben, nicht mehr eingehen. Ich habe in diesem Hause von Ihnen noch kein sinnvolles Argument zu irgendeinem Fachthema gehört, weil Sie nur polemisieren

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Sie verstehen es doch nicht.)

(Beifall CDU)

und das hier auch wieder gemacht haben. Da reden Sie etwas von den eigenen Abgeordneten, die würden auf ihre Schuhspitze schauen. Ja, schauen Sie doch einmal nicht auf Ihre Schuhspitze, da können Sie sowieso nicht mehr draufschauen, sondern schauen Sie über den Tellerrand hinaus! Dann werden Sie merken, auf welchem Niveau Sie argumentieren, nämlich auf einem Niveau ausschließlich der Polemik. Sagen Sie doch einmal, wie Sie die Polizeineuorganisation machen würden. Kein Wort ist von Ihnen gekommen und ich behaupte, Sie haben unsere Informationsmappen bis heute nicht gelesen.

(Beifall CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, damit kann ich die Aussprache zum Komplex Innenministerium beenden.

Ich rufe auf Einzelplan 04 - Kultusministerium und Artikel 2, 3 und 4 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2008/2009 sowie Entwurf der Rahmenvereinbarung II zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes zur Sicherung der Leistungskraft und der Zukunftsfähigkeit der Thüringer Hochschulen.

Ich erwähne noch einmal die vereinbarten Redezeiten für die Fraktionen: CDU 43 Minuten, DIE LINKE 32 Minuten, die SPD 23 Minuten.

Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat Abgeordnete Hennig, Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich glaube, das Ministerium weiß, dass gerade der Einzelplan 04 behandelt wird und wird in Kürze hier auftauchen.

Bevor ich zu den konkreten Inhalten des Einzelplans 04, in meinem Fall dem Hochschul- und Forschungsbereich, komme, möchte ich in etwa an dem Punkt anknüpfen, den wir gerade abgeschlossen haben, nämlich dem Politik- und Demokratieverständnis von CDU und Landesregierung, wenn man sich das Verfahren der Haushaltsberatungen auch zum Einzelplan 04 anschaut. Am 04.07.2007 legte die Landesregierung den Abgeordneten des Thüringer Landtags den Entwurf für den Doppelhaushalt 2008/2009 vor. Eine Woche später trat Ministerpräsident Althaus gemeinsam mit Vertretern der Hochschulen vor die Presse und verkündete die Zukunftsinitiative „Exzellentes Thüringen“ mit 2,81 Mrd. € Volumen. Sicherlich ein gutes Programm, wenn die Landesregierung nicht vergisst, auch außerhalb von Exzellenz in Thüringen zu fördern.

Einmal abgesehen davon, dass der Vorschlag unserer Fraktion zu einem eigenen Landesprogramm zur Schaffung von breiter wissenschaftlicher Exzellenz an Thüringer Hochschulen noch im Mai im Parlament mit fadenscheinigen Gründen abgelehnt wurde und nun sich die Regierung mit einem solchen Programm selbst feierte, entzündete sich unsere Kritik an zwei anderen Stellen:

Erstens handelt es sich lediglich um Hochschul- und Forschungspolitik nach Kassenlage. Es ist keine Überzeugung der Regierung zu spüren; so soll das Programm durch Verkauf der Jenoptik-Anteile gegen

finanziert werden. Das bedeutet, es handelt sich lediglich um ein vorübergehendes Projekt und keine dauerhafte Aufgabe des Landes zur Zukunftsgestaltung. Man könnte es zumindest annehmen.

Zweitens spiegelt sich das vollmundige Programm des Ministerpräsidenten im Haushalt nicht wider. Es wäre zumindest zu erwarten gewesen, dass im Doppelhaushalt klar nachvollziehbare Finanzierungsschritte wie Einnahme- und Ausgabetitel verankert wurden; doch es zieht sich ein roter Faden übrigens durch alle Haushaltspläne, dass Verschiebungen, Umbuchungen, Streichungen, Neuveranschlagungen zu mehr Haushaltsunklarheit als zur Haushaltswahrheit beigetragen haben.

Dazu nur ein Beispiel: Der Hochschulpakt 2020 mit dem Bund wurde nicht konkret veranschlagt, obwohl die Mittel bereits beschlossen sind, und so geht es weiter. Laut Haushaltsvermerk in Kapitel 04 69 - Hochschulen gemeinsam - Seite 371, basiert die Mittelveranschlagung im Einzelplan für die Hochschulen auf der Rahmenvereinbarung II, dem Landeshochschulpakt zwischen Land und den Hochschulen.

Zur generellen Beratung des Einzelplans des Kultusministeriums, den jetzt auch wir besprechen: Am 31.08.2007 im Haushaltsausschuss lag die Rahmenvereinbarung dem Parlament nicht vor. Das heißt, die Beratungsunterlagen waren unvollständig und nicht überprüfbar bzw. nachvollziehbar. Erst nach mehrmaligem Intervenieren der Opposition wurde diese Vereinbarung und das korrespondierende Papier zu LUBOM vorgelegt. Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen werden, so wurde durch den zuständigen Minister verkündet, erst im nächsten Jahr abgeschlossen, obwohl sie Teil dieses Haushalts sind.

Man muss sich das jetzt mal vorstellen, das Parlament soll einen Gesamtetat zu den Hochschulen beschließen und hat die erforderlichen Unterlagen nicht zur Verfügung. Man verlangt also einen Blankoscheck von uns Abgeordneten und theoretisch müssten wir das gesamte Verfahren zurückweisen. So ist es auch kein Wunder - und ich glaube, da verstehen Sie uns auch -, dass unsere Fraktion, wie an anderen Stellen auch, deutlichen Grund zu Misstrauen gegenüber der Regierung hat.

Werte Abgeordnete, kommen wir zum zweiten Komplex, der Rahmenvereinbarung mit den Hochschulen, die ich hier einmal ganz kurz bewerten möchte: Die neue Rahmenvereinbarung ist im Vergleich zur alten ein deutlicher Fortschritt. Es sind insbesondere sechs Punkte, die positiver zu erwähnen sind:

1. die Herstellung von finanzieller Planungssicherheit bis 2011;

2. die Mittel für Tarif- und Besoldungserhöhungen sollen aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden;

3. die flexible Mittelbewirtschaftung;

4. die zusätzliche Finanzierung des Landesanteils, wenn sich eine Hochschule erfolgreich im Wettbewerb der Exzellenzinitiative des Bundes durchsetzt;

5. die Bundesmittel Hochschulbau gemäß Artikel 143 c des Grundgesetzes sind fest enthalten und

6. für Forschungsbauten und Großgeräte nach Artikel 91 b Abs. 1 Nr. 3 Grundgesetz werden EFREMittel zusätzlich eingesetzt.

So weit, so gut. Nachdenklich stimmt - und das wird Sie auch nicht verwundern - die sogenannte Notfallklausel in Punkt 6 der Rahmenvereinbarung. Darin bemüht sich die Landesregierung, die Finanzausstattung einzuhalten und spricht von Abweichungen im Einzelfall aus unabweisbaren Gründen. Doch was sollen unabweisbare Gründe sein? Wenn die Steuern nicht mehr so üppig sprudeln? Hier hält sich die Landesregierung deutlich ein Hintertürchen offen und macht im Grunde alle anderen positiven Punkte zunichte. Für mich ist das ein deutlicher Eingriff in die Autonomie der Hochschule.

Fragezeichen sind auch bei den Tarif- und Besoldungserhöhungen angebracht. Es ist zwar gut, dass diese nun explizit erwähnt werden, aber reichen die Mittel wirklich dafür aus? Auf welcher Basis wurden die Prozentzahlen berechnet? Dazu schweigt die Regierung. Vielleicht bekommen wir nachher noch eine Antwort. Zur endgültigen Bewertung der Haushaltsansätze im Doppelhaushalt reicht aber nicht nur die Vorlage der Rahmenvereinbarung aus. Aus der Vorlage geht nämlich hervor, dass ein Teil der Gesamtzuschüsse den Hochschulen nach dem Modell der leistungs- und belastungsorientierten Mittelvergabe im Verhältnis Staat - Hochschule, genannt „LUBOM Thüringen 2008“, zugewiesen wird. Der Anteil wird von über 20 Prozent auf 40 Prozent im Jahr 2011 gesteigert und wahrscheinlich noch weiter anwachsen. Einige Punkte bei LUBOM sind äußerst problematisch zu sehen. Erste Problematik ist, dass sich das Land an mehreren Stellen die Möglichkeit einräumt, problemlos, ohne den Haushaltsgesetzgeber zu fragen - sprich uns -, Mittel nicht auszuzahlen. Der Aushandlungsprozess zwischen den Hochschulen und der Landesregierung ist sicherlich von den Hochschulen gewollt und stärkt sicherlich auch die Autonomie der Hochschulen an bestimmten Punkten. Dennoch beschränkt LUBOM die Einflussnahme und

die parlamentarische Kontrolle durch den Thüringer Landtag. So wird der garantierte Finanzierungsanteil in der sogenannten Einschleichphase scheibchenweise auf 60 Prozent gesenkt. Der Rest sind flexible Mittel, die nach Leistung bezahlt werden können. Der garantierte Hochschulfinanzierungsanteil sinkt also. Auch die Leistungsindikatoren sind problematisch aus meiner Sicht, da sie zum Teil nur statische Zahlen beinhalten und keine positiven Anreize setzen. Ein Beispiel: BA-Studierende sind wertvoller als Master-Studierende und Studierende in einen Master-Studiengang zu führen, hat eher ideelle als finanzielle Anreize.

Ein anderer Aspekt ist die Kappungsgrenze. Sie lässt zu, Personalmittel bis zu 15 Prozent im Jahr 2011 zu senken. Wie damit bei der derzeitigen Unterbesetzung von Stellen die Regelstudienzeit garantiert werden soll, bleibt mir zumindest ein Rätsel. Selbst wenn man die demographische Entwicklung in Thüringen betrachtet, lässt sich nach den letzten Zahlen - gestern veröffentlicht - wohl nicht sagen, wie viele Nichtlandeskinder in Thüringen studieren werden. Bedenklich ist auch der Ausgleichfonds, weil der Ausgleich zwischen den Hochschulen durch Vorwegabzug erfolgt. Ist kein Ausgleich nötig, bleiben die Mittel beim Land und werden ebenso ohne Mitsprache des Haushaltsgesetzgebers - sprich des Thüringer Landtags - den Hochschulen entzogen. Insgesamt schafft sich das Land damit eine flexible Finanzmasse, die sie nicht zwingend an die Hochschulen ausreichen muss. Die Summen werden vom Parlament beschlossen und sollten auch bei den Hochschulen bleiben.

Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn die Summen zum Hochschulbau im Einzelplan 18 etatisiert sind, möchte ich ein paar wenige Ausführungen dazu machen. Im Einzelplan 18 - Staatliche Hochbaumaßnahmen - Kapitel 18 20 - Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken - werden in Zukunft eine Reihe der größeren Bauvorhaben überwiegend durch sogenannte EFREMittel finanziert. So werden 12 Maßnahmen gefördert. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf knapp 68 Mio. €. Das ist mehr als die Summe, die das Land für Hochschulbaumaßnahmen in 2008/2009 zusammen aufwendet. Was ist, wenn die Förderperiode endet oder die Mittel ausgegeben sind? Wie will das Land diese Lücke füllen? Eine Frage habe ich von Frau Kaschuba an dieser Stelle mitgenommen: Können Sie mir beantworten, in welcher Relation die Baumittel für das Universitätsklinikum Jena und das Klinikum in Gera verteilt sind? Vielleicht können Sie nachher kurz eine Antwort darauf geben.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Richtig, sie wird einen Grund dafür haben.

Außerdem erfahren verschiedene Hochbaumaßnahmen Bauverschiebungen. Aufwendig ist bei einer ganzen Reihe von Baumaßnahmen die Verschiebung von Bauplanung Richtung 2009. Hier lässt der Wahlkampf sicherlich wieder grüßen. Es ist bestimmt chic, hier ein Laborgebäude und dort einen neuen Hörsaal einzurichten und mit der Schere das Bändchen durchzuschneiden. In der Wirtschaft würde man dies sicherlich als unlauteren Wettbewerb bezeichnen.

Werte Abgeordnete, der aktuelle Bundesforschungsbericht stellt fest, dass in den letzten Jahren in Thüringen die Mittel für Forschung und Technologie in Größenordnungen abgebaut worden sind, durchschnittlich um 10 bis 15 Prozent. Seit 2002 sind über 70 Mio. € in diesem Bereich gekürzt worden. Das trifft natürlich auch die Forschung an den Hochschulen. Dort liegt Thüringen auf dem drittletzten Platz. Selbst das hier immer als Negativbeispiel angeführte Mecklenburg-Vorpommern gibt 110 € pro Kopf aus, Thüringen nur 96 €. Dort gibt es deutlichen Nachholbedarf.

Der Bereich Forschung, der vor allem im neuen Doppelhaushalt in Kapitel 04 79 - Förderung der Forschung - etatisiert ist, stagniert auf einem niedrigen Niveau der Vorjahre. Da das korrespondierende Kapitel im Wirtschaftsministerium - und hier liegt nun einmal der größte Anteil der Forschungsförderung - sogar noch sinkt, kann von einer besonderen Schwerpunktsetzung auf diesem Politikfeld keine Rede sein, auch wenn das von der CDU immer wieder betont wird. Die Mittel für Forschungsförderung gehören in eine Hand und am besten in die des Wissenschaftsministeriums.

Die Förderung der Forschung sollte als eines der wichtigsten Zukunftsprogramme Thüringens Priorität genießen. Hier ist die Chance der Schaffung von innovativen, dauerhaften Arbeitsplätzen am höchsten. Fachverbände und Wirtschaftsunternehmen haben auf diesen Fakt deutlich hingewiesen. Darum haben wir einen zusätzlichen Antrag für ein Innovationsprogramm eingebracht, der den geplanten Kürzungen entgegenwirken und der Forschungsförderung mehr Bedeutung beimessen soll.

Ich möchte an dieser Stelle für ein solches Programm, was auf zwei Säulen beruht, der Förderung hochschulischer und außerhochschulischer Forschung und der Forschung in und an Unternehmen, um Ihre Zustimmung werben.

Zwei Sätze möchte ich noch zum CDU-Antrag zur Erhöhung der Mittel der Max-Planck-Gesellschaft sagen. Der Antrag findet durchaus unsere Zustimmung. Aber die geänderte umsatzsteuerliche Behandlung der Forschungsgesellschaft hat sich schon länger angedeutet und hätte durch die Regierung schon bei

der Aufstellung des Haushaltsplans berücksichtigt werden müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren, zum Schluss möchte ich an einen entscheidenden Punkt kommen, nämlich die Sicherung des Thüringer Studentenwerkes. Deutliche Tarifanpassung auf Grundlage des TV-L bei gleich bleibendem Personalbestand und bei gleichzeitigem weiteren Angebotsausbau haben beim Thüringer Studentenwerk einen Mehrbedarf von 1,2 Mio. € 2008 verursacht. Durch Vorsorgemaßnahmen des Studentenwerkes konnten 450.000 € abgefangen werden. Bleibt also ein Betrag von 760.000 € offen, der für das nächste Jahr nicht gedeckt ist. Ich gehe bei den Kommentaren rechts neben mir davon aus, dass auch der Ministerpräsident davon nichts weiß. Diese angekündigte finanzielle Schieflage des Thüringer Studentenwerkes für 2008 hat vor allem das Thüringer Finanzministerium zu verantworten. Diese Finanzlücke ist nicht vom Himmel gefallen, sondern war absehbar und hätte ebenso bei der Vorlage des Haushaltsentwurfs für 2008 berücksichtigt werden müssen. Die Auffassung der Regierung, diesen fehlenden Betrag auf die Preise für Dienstleistungen für die Studierenden umzuschlagen - denn Rücklagen sind auch einmal aufgebraucht, wenn sie nicht mehr vorhanden sind -, ist ein Schlag ins Gesicht für die Studierenden. Das ist ihnen nicht zuzumuten. Ihre Kostenbelastung durch Gebührenerhebung, wie sie zum Beispiel das Thüringer Hochschulgesetz zulässt, ist bereits enorm. Dennoch plant der Verwaltungsrat des Studentenwerkes heute - und genau heute - die Erhöhung des Semesterbeitrags für Studierende. Eine unglaubliche Farce, wenn man Thüringen als Denkfabrik ausruft. Auf dem Rücken der Studierenden wird die Unfähigkeit der Thüringer Landesregierung ausgetragen, Ihr Studentenwerk und damit die Rahmenbedingungen für Studierende ausreichend zu finanzieren. Die gerade erst durch die Landesregierung beantwortete Kleine Anfrage von mir zu den Gebühren, die Studierende in Thüringen an Hochschulen zu zahlen haben, wenn sie das Semester beginnen, hat einiges offengelegt. So zahlt eine Studierende oder ein Studierender nur allein für die Erstimmatrikulation im Wintersemester 2007/2008 an der Universität Erfurt 175 €, an der FH Jena sind es inzwischen über 200 €. Die Fraktion DIE LINKE hat darum einen diesbezüglichen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem nicht nur der Betrag aufgefüllt, sondern auch Vorsorge für spätere Tarifanpassungen des Thüringer Studentenwerks getroffen werden soll.

Ich kann zum Schluss für den Hochschul- und Forschungsbereich nur sagen: Diese Regierung betrachtet diesen Bereich nicht als Zukunftsressort, sondern ihr Schwadronieren darüber ist lediglich ein inhaltsleeres Geschwafel. Die GEW Thüringen übt seit vielen Jahren Kritik an der Finanzierung der Thürin

ger Hochschulen und stellt Forderungen an die Landesregierung, die für ein qualitativ hochwertiges Studieren in Thüringen notwendig sind. Sie kritisiert etwa 500 Stellen an Thüringer Hochschulen, die nicht besetzt sind. Jetzt werden knapp 200 davon gestrichen. Ein wirkliches Bekenntnis zu Wissenschaft und Forschung würde es nicht nötig haben, mit allerlei Buchungstricks die wahre Finanzsituation zu beschönigen, um mit Stellenstreichungen die Unterfinanzierung der Thüringer Hochschulen zu kaschieren.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt Abgeordneter Eckardt, SPD-Fraktion.

Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, während wir uns in den Haushaltsberatungen der vergangenen Jahre mit teils drastischen Mittelkürzungen zulasten von Wissenschaft und Forschung auseinanderzusetzen hatten, zieht mit dem aktuellen Haushaltsentwurf erstmals ein Hoffungsschimmer für den Hochschul- und Forschungsstandort Thüringen auf. Dabei ist zum einen die neue Rahmenvereinbarung zu nennen, die meine Fraktion voll und ganz mittragen kann. Diese Vereinbarung bietet den Hochschulen für die Jahre 2008 bis 2011 finanzielle Planungssicherheit und das auf einem deutlich höheren materiellen Niveau als der bisherige Hochschulpakt. Als positiv ist insbesondere die Tatsache zu werten, dass das Land künftig die Belastung der Hochschulen durch Tarif- und Besoldungserhöhungen auffangen wird. Die SPD begrüßt diese Regelung ausdrücklich und sie tut das auch deswegen, weil meine Fraktion bereits 2002 während der damaligen Beratungen über den Hochschulpakt und auch während seiner wenig erfolgreichen Laufzeit immer wieder eine derartige Bestimmung zur Entlastung der Hochschulen von unausweichlichen Personalkosten eingefordert hat. Bislang wurde uns seitens der Landesregierung stets erklärt, das sei völlig unnötig, überhaupt nicht realisierbar und purer Oppositionspopulismus. Wenn ich nun aber sehe, dass genau die gleiche Landesregierung stillschweigend unseren Lösungsvorschlag übernommen hat und sich darüber ausgiebig in den Medien selbst feiert, kann ich mich eines leichten ironischen Lächelns nicht erwehren. Das alles hätte man zum Nutzen der Hochschulen auch schon viel früher haben können, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Neben der Rahmenvereinbarung als allgemeine Basis bewerten wir auch die ganz konkreten Haushaltsansätze für die Hochschulen positiv. Stehen im aktuellen Haushaltsjahr 328,7 Mio. € aus dem Hoch

schulpakt zur Verfügung, so werden es 2008 bereits 345,5 Mio. € und im darauffolgenden Jahr 353,2 Mio. € sein. Zudem ist eine weitere Mittelaufstockung aus den Verkaufserlösen der Jenoptik-Anteile des Landes möglich. Das ist ein guter erster Schritt in die richtige Richtung bei der Hochschulfinanzierung. Wir wissen aber auch, dass er nicht etwa einem bereits längeren Engagement der Landesregierung für den Campus Thüringen oder gar auf Nachhaltigkeit ausgerichteten konzeptionellen Überlegungen geschuldet ist, sondern ganz banal der Tatsache, dass die Steuerquellen wesentlich intensiver sprudeln als ursprünglich gedacht.

Noch in diesem Frühjahr sah das ganz anders aus. Da kursierten Papiere des Kultusministeriums, die die Streichung ganzer Studiengänge und eine drastische Reduzierung des Studienplatzangebots in Thüringen vorsahen. Die ersten Verhandlungsrunden mit den Hochschulen über die neue Rahmenvereinbarung wurden seitens der Landesregierung mit der Maßgabe geführt, dass in den kommenden Jahren noch weniger Mittel für Wissenschaft und Forschung zur Verfügung stehen sollten als dies ohnehin schon der Fall ist. Dann kam die Mai-Steuerschätzung und plötzlich entdeckte das gesamte Kabinett Althaus seine übergroße Liebe für den Hochschul- und Forschungsstandort Thüringen. So jedenfalls deute ich die Tatsache, dass sich bei der öffentlichen Vorstellung der Eckpunkte der neuen Rahmenvereinbarung eine ganze Ministerriege um den Ministerpräsidenten drängelte, von denen jeder und jede einzelne die Vater- bzw. die Mutterschaft der unerwarteten Mittelaufstockung für sich reklamierte. Mit wirklichem, der ureigensten Überzeugung entspringendem Engagement der Landesregierung für Wissenschaft und Forschung hat das wenig zu tun. Diesen Eindruck erhält man auch, wenn man die geplanten Haushaltsansätze für Forschungsförderung näher betrachtet. Wer dort nach den vollmundigen Ankündigungen zu „Thüringen exzellent“ Mittelaufstockungen erwartet hat, sieht sich rasch eines Besseren belehrt. Es kommt nämlich 2008/2009 zu weiteren Mittelkürzungen bei der Forschungsförderung, und zwar um 132.000 € auf dann nur noch 14,9 Mio. €. Zusätzliche Gelder gibt es in diesem Bereich laut einem Haushaltsvermerk nur durch die Inanspruchnahme von Jenoptik-Erlösen. Ein solches Verfahren ist angesichts der drastischen Streichung in den letzten Jahren reichlich dürftig.