2. die Kommunen bei einer familienfreundlichen Politik zu unterstützen, Stichwort „Infrastrukturpauschale“, die es so vorher nicht gab - ein wirkliches Ergebnis unserer Diskussion, die wir geführt haben, auch mit den Kommunalen;
3. etwas, was wir aus vielen Gesprächen vorher immer wieder als Beschwernis vonseiten der Eltern und Familien gesagt bekommen haben und wo jeder die Beispiele hat, nämlich eine wirkliche Wunsch- und Wahlfreiheit für die Familien, für die Eltern zu gewährleisten,
4. Es sollte schließlich die finanzielle Diskriminierung - denn in der Tat war es das ja - der häuslichen Erziehungsleistung beendet und Erziehungsleistung gefördert werden, eben auch elterliche Erziehungsleistung - Stichwort „Erziehungsgeld“.
5. Schließlich galt es, die elterliche Erziehungskompetenz zu stärken. Dass hier Bedarf besteht, ist uns allenthalben immer wieder bestätigt worden. Auch dafür haben wir gesorgt.
6. Schließlich sollte mit der Stiftung FamilienSinn zugleich ein Kapital geschaffen werden, das unabhängig von der notwendigen Haushaltssanierung, zu der wir uns nach wie vor bekennen und die nach wie vor dringlich ist, auch in den kommenden Jahren für diese Aufgabe zuverlässig zur Verfügung stehen. So weit, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, diese sechs Punkte in unserer Zielstellung.
Was wurde nun erreicht? Dieses Gesetz wirkt wie wir es vorausgesehen haben. Die Ausstattung mit Kindertagesstättenplätzen beginnt, sich am Bedarf zu orientieren. Ich empfehle - bei allem Szenario, was hier immer wieder stattfindet -, sich mal die lokale Berichterstattung Landkreis für Landkreis anzuschauen, wo die Diskussionen geführt werden. Viele von uns sitzen ja auch in den kommunalen Parlamenten, wo genau diese Diskussion in den vergangenen Monaten stattgefunden hat. Das führt natürlich dazu, dass Stellen abgebaut werden, wo es Überkapazitäten gegeben hat. Das führt aber auch zu großer Kontinuität dort, wo es diese Überkapazität über den Bedarf hinaus nicht gegeben hat. Da findet auch kein Stellenabbau statt. Das heißt, der von Ihnen befürchtete Einbruch beim Betreuungsverhältnis ist ausgeblieben. Es ist im Schnitt nahezu unverändert, auch das lässt sich nachweisen.
Dem vereinzelten Abbau stehen auf der anderen Seite - auch das sollte einmal positiv erwähnt werden - Neugründungen gegenüber. Es gibt erste interessante innovative Modelle. Ich nenne den Betriebskindergarten bei Zeiss Jena, die Kooperationsvereinbarung der IKEA-Ansiedlung hier bei Erfurt mit einem benachbarten Kindergarten oder den Betriebskindergarten im Kreiskrankenhaus Altenburg, eine Neugründung im Kreis Hildburghausen, in Schleusingen, im Landkreis Sonneberg, in Ilmenau. Ich weiß sicherlich nicht alles, aber zumindest diese sind schon einmal registriert. Es können, wie gesagt, auch mehr sein.
lich macht. Schließlich im Hortbereich, der ja auch erfasst ist, werden 100 Stellen neu eingerichtet, weil sich die Zahl der betreuten Kinder und die Betreuungszeit erhöht haben. Das heißt also, wir haben hier eine am Bedarf orientierte Regelung, die sich bewährt hat.
Das Thüringer Erziehungsgeld, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist im Freistaat inzwischen fest etabliert. 16.000 Eltern beziehen inzwischen diese Leistung. Und nicht vergessen werden sollte, dass das Thüringer Erziehungsgeld auch auf Bundesebene zum Vorbild geworden ist für das Betreuungsgeld, was die Große Koalition als Ziel definiert hat,
also ein großer Erfolg. Ich empfehle nur einmal einen Blick in den Freistaat Sachsen. Da hat auch ein Landtag in einem schönen Schulterschluss der dortigen Koalition mit den SPD-Stimmen ein Landeserziehungsgeld gemeinsam beschlossen. Auch das geht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen nicht nur auf Thüringen schauen, auch das Bundeselterngeld hat sich bewährt. Beides kommt zusammen in einer schönen Synthese, der Bund zahlt es in Thüringen an rund 15.600 Familien. Aufschlussreich ist übrigens, dass es auf Thüringer Intervention hin möglich war, dass ein knappes Viertel von diesen 15.600 die Möglichkeit nutzt, diese Leistung auf 24 oder mit Vätermonaten sogar 28 Monate auszudehnen, eine Tatsache, die selten propagiert wird. Wir wünschen uns da auch, selbst in den Materialien des Bundesministeriums, eine bisschen offensivere Werbung. Obwohl diese offensivere Werbung weithin nicht stattgefunden hat, nutzt aber ein knappes Viertel diese Möglichkeit. Das halte ich für einen wirklich beachtlichen Vorgang und es ist dieser Thüringer Landesregierung, dem Freistaat Thüringen, zu verdanken, dass das möglich geworden ist.
Für diese Familien entsteht mit dem Bundeserziehungsgeld, gekoppelt mit dem Landeserziehungsgeld, ein dreijähriger Förderzeitraum, in dem Eltern tatsächlich etwas freier entscheiden können, wie sie das Leben mit ihren Kleinkindern - frühkindliche Bildungsphase Kleinkinder heißt das - gestalten wollen. Im Übrigen, die Eltern üben regional diesen Wunsch sehr unterschiedlich aus. Und ich glaube, es ist ein wirklich unglaubliches Lamento, was da angestimmt worden ist, als bekannt wurde, dass die Betreuungszahlen im ersten und zweiten Lebensjahr etwas gestiegen sind, das wird anerkannt, aber im dritten dann
gesunken, danach wieder etwas gestiegen. Aber hier ist interessant, dass die Schwankungen, wie gesagt, regional sehr unterschiedlich sind. Am meisten entscheiden sich die Eltern im Eichsfeld für die häusliche Erziehung ihrer Zweijährigen.
Im Übrigen gibt es eine, das darf man auch mal sagen, interessante Korrelation, in Thüringen zumindest, von Konfessionszugehörigkeit und der Häufigkeit von Geburten. Nirgendwo gibt es mehr als im katholischen Eichsfeld, dann kommen die Protestanten, immerhin noch, und dann kommen Konfessionslose. Wer also glaubt, dass ausgerechnet in gefestigten katholischen Milieus Eltern eine solche Entscheidung treffen würden, weil sie etwa als haltlose Eltern ihre Kinder aus der Einrichtung holen, um sich 150 € hinter die Binde zu kippen, ich denke, das ist eine ideologische Blindheit und eine infame Unterstellung, die kann man nur entschieden zurückweisen von unserer Seite
und sie entspricht im Übrigen, das haben wir immer wieder gesagt, nicht unserem Bild von Menschen und auch nicht unserem Vertrauen zu den Bürgerinnen und Bürgern im Lande.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das waren aber die Bilder, die Art und Weise, derer Sie sich leider auch in den Debatten vonseiten der Opposition hier bedient haben. Sie haben von Anfang an eigentlich einen wahren Kulturkampf gegen unsere Familienpolitik entfesselt, der lief auf die schlichte Logik hinaus, vor allem eine öffentliche Erziehung ist eine gute Erziehung. Wer diese Erziehung seinem Kind vorenthält, benachteiligt es in seinen Chancen. Das wiederum kann und darf doch eine Gesellschaft um Gottes willen nicht zulassen, so das Credo, was immer wieder von Ihrer Seite von der Opposition zu hören war. Und schließlich Olaf Scholz, er ist ja auch heute wieder in Verantwortung, erstand auf, der schon vor Jahren das Kampfziel ausgegeben hatte „die Lufthoheit über den Kinderbetten“. Auch das vergessen wir nicht. Konsequent wurden die Maßstäbe dann für alle aus der Situation einer kleinen Gruppe abgeleitet, ausgerechnet der Gruppe, die mit der Erziehung nicht zurechtkommt. Natürlich muss man hier viel tun, das haben wir auch immer wieder gesagt, aber Politik aus der Mitte der Gesellschaft und für die Mitte der Gesellschaft lässt sich nicht von den Rändern her bestimmen. Und der Gipfel der argumentativen Diffamierung war dann schließlich das Unwort des Jahres von der „Herdprämie“. Ich denke, da ist inzwischen das öffentliche Urteil gesprochen.
Dass sich, liebe Kolleginnen und Kollegen, gegen dieses Gesetz Einspruch regte, ist auch nicht weiter erstaunlich, denn für die Träger, die bisher große Flexibilität hatten, Strukturen systematisch an möglichst hohen Finanzierungsleistungen des Landes auszurichten - und das war, solange das Gesetz nicht möglich ist, natürlich auch ein legitimer Vorgang, es ist eine Eigendynamik, die sich eigentlich fast zwangsläufig in eine solche Richtung entwickeln musste -, diese Träger hatten natürlich nun Schwierigkeiten, indem es tatsächlich kind- und damit absolut adäquat bedarfsbezogen organisiert war. Entsprechend waren auch die Wortmeldungen und der Einfluss auf Erzieher und Eltern. Und wenn dann Beitragserhöhungen anstanden - Herr Kubitzki hat das Beispiel Mühlhausen geschildert -, dann war es leicht, auf das Land als Sündenbock zu zeigen. Doch in jedem Einzelfall kann man sehr genau nachweisen, wodurch diese Erhöhungen betriebswirtschaftlich oft zustande gekommen sind. Die Frage vielmehr, wieso es bei dem einen Träger so viel kostet, bei dem anderen so viel, in der einen Gemeinde so viel, in der anderen fast das Doppelte, die wurde hingegen selten bis gar nicht gestellt. Nebenbei bemerkt, es hat auch Kommunen gegeben, die haben Beiträge gesenkt und andere wollen Beiträge sogar abschaffen.
Da bin ich der Meinung, das sollten wir da, wo es finanziell möglich ist, auch gestatten. Dennoch ist es nicht weiter erstaunlich, dass daraus schließlich ein Antrag auf ein Volksbegehren hervorging. Gut 23.000 Bürgerinnen und Bürger haben im Zulassungsverfahren - wie gesagt im Zulassungsverfahren, wir waren noch gar nicht beim Volksbegehren selber - unterschrieben. Da ist es nun eine Perspektive, ob und in welchem Maße man das beeindruckend findet oder vielleicht auch nicht. Wenn man davon ausgeht, dass 79.000 Kinder in Tageseinrichtungen irgendwo zwischen 125.000 und 155.000 Väter und Mütter, es kommt also auf die Zahl der Geschwisterkinder an, wie jeder merkt, haben, ist das grob gerechnet ein Sechstel. Ein Massenprotest ist das aus meiner Sicht angesichts der massiven Propaganda, die damit einherging, jedenfalls nicht. Wo wir die Gelegenheit hatten - ich habe das selber in zahlreichen Einrichtungen und auch Veranstaltungen getan, viele Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion auch -, Eltern unseren Ansatz und unsere Argumentation zu erklären, ist der auch verstanden und weitgehend mit Zustimmung quittiert worden. Da sind wir ganz selbstbewusst und sagen das auch.
Vor allen Dingen ist diese Art der Umstellung bei Eltern mit kleinen Kindern, bei denen es wirklich relevant ist, viel positiver wahrgenommen worden als bei vielen, vielen Kinderlosen, die im Grunde mehr oder weniger abstrakt über die Sache diskutiert haben.
Eine Manifestation von Volkes Willen ist dies, denke ich, erst recht nicht angesichts der Menge aller Wahlberechtigten, da sind es gerade einmal 1,2 Prozent. Vor diesem Hintergrund habe ich es auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, als absurd empfunden, wenn angesichts dieser Zahlen nun lamentiert wurde, hier würde dem Volk die politische Mitbestimmung beschnitten und Politikverdrossenheit befördert. Nein, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es ist geradezu albern und leistet der Akzeptanz des demokratischen Verfassungsstaates keinen guten Dienst, an dieser Stelle Politikverdrossenheit auszumachen, sondern Politikverdrossenheit wird dann gefördert, wenn Menschen etwas unterschreiben, was sich dann im Nachhinein als rechtlich nicht haltbar herausstellt. Das wird man ja auch an dieser Stelle mit benennen dürfen.
Erinnern wir uns, mit der niedrigeren Hürde korrespondiert eine frühzeitige verfassungsrechtliche Prüfung. Ich sagte es eingangs schon, das war unser gemeinsamer Wille, damit genau dieses frustrierende Ergebnis vermieden wird. Die Überprüfung - auch das sage ich noch einmal, weil es offensichtlich immer noch nicht begriffen wurde - ist keine Kannbestimmung, sondern ein Gesetzesgebot. Wer Zweifel hat, muss den Verfassungsgerichtshof anrufen. Er erfüllt ein Verfassungsgebot, das in diesem Haus 2003 ausdrücklich und einstimmig mit gutem Recht beschlossen worden ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, doch hat die juristische Prüfung - auch das habe ich damals, als wir im Landtag schon einmal darüber debattiert haben, gesagt - die Diskussion in der Sache nicht ersetzt. Wir haben immer gesagt, die Diskussion in der Sache ist dadurch nicht ersetzt, auch für uns nicht. Wir haben keine Scheu gehabt und werden auch heute und morgen keine Scheu haben, das Familienfördergesetz zu erklären und politisch zu vertreten. Es ist ein Gesetz, auf das deutschlandweit geschaut wird und das zudem Vorbildwirkung entfaltet. Es ist ein Gesetz, das in Teilen, selbst aus Sicht der Initiatoren des Volksbegehrens, so schlecht dann doch nicht sein kann - der Unterschied zwischen Schein und Sein. Über die Auseinandersetzung vor Gericht ist nämlich etwas aus dem Blick geraten, das ich gern
noch einmal in Erinnerung rufen möchte, nämlich: Das Volksbegehren mag in zahlreichen Punkten mit unseren Vorstellungen nicht übereinstimmen - das werden wir sehr deutlich auch benennen, auch in einer inhaltlichen Debatte, die wir führen werden -, aber in zwei nicht ganz unwesentlichen stimmt es uns doch mehr zu oder überhaupt zu, was die Oppositionsfraktionen immer ignoriert haben. Zum einen: In der kindbezogenen Förderung wird anerkannt, dass es nicht zielführend wäre, weiter oder wieder, muss man jetzt sagen, in Strukturen zu investieren. Wenn man bedenkt, wie sehr die grundsätzliche Systemumstellung in diesem Hause durch die Oppositionsfraktionen, sowohl von der SPD als auch von der LINKEN, bekämpft worden ist, ist das, meine ich, schon eine Erwähnung wert. „Rücknahme der Familienoffensive“ heißt es.
Nein, der Trägerkreis, die Initiatoren haben sich diesem Systemwechsel angeschlossen und haben auf der Basis dieses Systemwechsels ihre Forderungen erhoben.
Und das Zweite: Die Wunsch- und Wahlfreiheit hinsichtlich des Betreuungsorts wird anerkannt, hinsichtlich der Betreuungsform wird sie im Volksbegehren allerdings finanziell nicht untersetzt. Darauf komme ich noch beim Thema „Thüringer Erziehungsgeld“, was ich noch einmal kurz streifen werde. Aber grundsätzlich wird sie anerkannt und auch im Volksbegehren gewollt, die Wunsch- und Wahlfreiheit. Das ist eigentlich auch selbstverständlich, wenn Eltern auch an dieser Stelle mitdiskutiert haben. Es gilt, was wir im Frühjahr 2006 bereits in einer Pressemeldung geschrieben haben - ich zitiere: „Dem Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik fehlen Ideen für eine grundsätzlich andere Familienpolitik als die der Landesregierung.“ Diesen Eindruck hat der familienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, mein Kollege Panse, damals formuliert und die Schwerpunkte damals auch schon mit im Trägerkreis für das Volksbegehren besprochen. Ansonsten entsprach das Volksbegehren und entspricht der Gesetzentwurf der Logik der Oppositionsfraktionen, ganz schlicht die Logik des „Mehr“, mehr Geld als objektbezogene Förderung, teilweise doppelt so viel pro Kind, eine Stunde mehr garantierte Betreuungszeit und mehr Erzieherstunden pro Kind. So weit, so schlicht, kann man fragen. Nur kann dabei doch nicht so getan werden - und hier schaue ich auch unsere Finanzer an -, als seien wir im finanzpolitisch luftleeren Raum. Wir haben hier einen Haushalt debattiert, den Doppelhaushalt 2008/2009. Wir selber haben den Abbau der Bundeszuweisungen, das Auslaufen des Solidarpakts hier thematisiert. Die Opposition meint, wir hätten das nicht genug getan. Das alles sind Rahmenbedingungen, für die auch für Thüringen nur
gelten kann: An der Stelle können wir uns nicht allzu sehr von Maß und Mitte und dem, was in Deutschland insgesamt gilt, unterscheiden. Die Betreuungsschlüssel, die Sie für die bis zu Dreijährigen und dann auch für die älteren Kleinkinder bis zum Schuleintritt vorschlagen, wären in ganz Deutschland unerreichbar. So ist es, wenn wir uns auf die Zahlen besinnen. Das kann man ja alles wollen. Richtig, man kann das alles wollen, auch mit guten Gründen. Nur, mit verantwortlicher Politik, wenn wir die Gesamtrahmenbedingungen sehen, hat das dann doch nichts mehr zu tun.
Ich denke, hier müssten auch die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition begreifen, dass die Einnahmen auch bei guter Konjunktur, wie gesagt, in den kommenden Jahren sinken werden und wir am Tropf von Ländern hängen, die sich all das, was wir uns jetzt schon leisten, so bisher noch nicht geleistet haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun von den quantitativen zu den qualitativen Konfliktpunkten: das Thüringer Erziehungsgeld. Hier sind die Oppositionsfraktionen in ihrer Konsequenz radikaler als der Trägerkreis des Volksbegehrens. Das Thüringer Erziehungsgeld wird gestrichen - Punkt. Sie haben es ja oft diffamiert und gesagt, warum Sie nichts davon halten. Wir haben oft genug deutlich gemacht, dass wir ganz anders über die Dinge denken, ohne eine Vertröstung auf morgen durch einen Bürgerantrag, den die Initiatoren angekündigt hatten, bei Ihnen schlichtweg gestrichen. Im Volksbegehren war im Begründungstext Folgendes integriert - dort hieß es: „Bestimmte Anliegen für eine bessere Familienpolitik werden daher in einem separaten Bürgerantrag parallel zum Volksbegehren als Auftrag an den Landtag formuliert.“
In Punkt 6 - Sie kennen das wahrscheinlich noch besser als ich, aber ich habe es auch gelesen - heißt es dann: „Einführung eines Landeselterngeldes in Ergänzung des von der Bundesregierung beabsichtigten Elterngeldes“. Immerhin, es ist im Interesse der Eltern. Die Opposition, Sie meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, teilen offensichtlich dieses Interesse, was im Volksbegehren formuliert ist, nicht.
Dieser Punkt ist nun für uns sehr grundsätzlich. Es geht uns um einen Zeitraum von drei Jahren, drei Jahre, die auch im Übrigen dem Kündigungsschutz entsprechen, in denen wirklich Wahlfreiheit herrschen soll. Daher haben wir uns dafür eingesetzt, dass das neue Elterngeld, wie gesagt, auf zwei Jahre gestreckt werden kann, erfolgreich noch mal: Thüringer Inter