Protokoll der Sitzung vom 24.01.2008

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Wo ist da der Unterschied?)

Ja, das ist ein gravierender Unterschied, Herr Kollege, wenn Sie vielleicht einmal

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Da werden die wohl nicht betreut?)

Kinder fragen, die zehn Stunden in der Kindertagesstätte betreut wurden oder Eltern fragen, die sagen, wir wollen eine Öffnungszeit haben, die uns flexibel ermöglicht, unser Kind für sieben, acht Stunden in die Einrichtung zu bringen, dann werden Sie diesen Unterschied merken. Es genügt vielleicht auch, wenn Sie sich mal die Statistik anschauen, wie lange Eltern ihre Kinder in die Kindertagesstätten bringen. Na ja gut, Herr Höhn, Sie glauben dem nicht, aber die Zahlen sind ja sehr umfänglich dargelegt. Es gibt in Thüringen 79.000 Kinder, die in Kindertageseinrichtungen betreut werden, davon ganze 10 Prozent weniger als fünf Stunden, 5 Prozent zwischen fünf und sieben Stunden, aber 81 Prozent

zwischen sieben und zehn Stunden und lediglich 3,8 Prozent länger als zehn Stunden. Insofern bitte ich Sie sehr herzlich, lassen Sie uns das im Ausschuss intensiv miteinander diskutieren. Es ist mitnichten so, dass sich Eltern eine Betreuungszeit von mehr als zehn Stunden in den Einrichtungen wünschen. Sie haben, und das hat mich sehr geärgert, Herr Matschie, durchaus hier ein Bild gezeichnet, was Familien in eine komische Ecke stellt. Wenn Sie hier sagen, Sie sind der Auffassung, es gibt Familien, die haben so viel Geld, die brauchen kein Landeserziehungsgeld, da sage ich Ihnen, das ist ein familienverachtendes Bild. Für uns geht es darum, dass wir Familie und Kinder unterstützen, dass wir nicht hier einfach skizzieren und sortieren - die einen Familien brauchen Unterstützung, die anderen Familien brauchen keine Unterstützung und am besten vielleicht Sie, die das entscheiden könnten, welche Familie dafür am besten geeignet ist. Wir sagen, wir nehmen den Verfassungsauftrag an dieser Stelle sehr ernst und wollen Familien insgesamt unterstützen. Sie haben, als es um die 300 Erzieherstellen ging, die Sie ja heute hier als Zahl formuliert haben, schon in der Vergangenheit einräumen müssen, es waren einmal ganz andere Zahlen, die von Ihrer Fraktion hier durch den Raum geisterten. Sie haben weit über 1.000 Erzieherstellen, die abgebaut werden müssten, bis zu 50 Prozent der Einrichtungen, die auf dem Lande von Schließung bedroht sein könnten, das alles haben Sie uns skizziert und jetzt stellen wir fest nach zwei Jahren, die kommunalpolitische Wirklichkeit sieht ganz anders aus. Da bin ich auch bei der kommunalpolitischen Verantwortung. Frau Skibbe, wenn Sie so ein dramatisches Bild aus Greiz, glaube ich, zeichnen, da bitte ich Sie sehr herzlich, wirken Sie vor Ort darauf hin, dass es eben nicht so kommt. Alles, was wir über Bemessungszahlen, über Betreuungsschlüssel ins Gesetz hineingeschrieben haben, skizziert eine Mindestpersonalbemessung. Ich kenne sehr wohl die Kommunen und die kommunalen Verantwortungsträger, die sich dieser Verantwortung auch bewusst sind und die entsprechend auch eigene Regelungen treffen, vielleicht auch abweichende Regelungen vom Landesgesetz treffen und draufsatteln. Das gilt auch für die Beitragsfreiheit, das gilt auch für die Unterstützungsform oder für die Gestaltung der Beiträge. Wir stellen nach wie vor fest, im Land gibt es eine enorme Spannbreite von 30, 40 €, von einzelnen Städten, die jetzt Gebührenfreiheit ganz beschließen, bis zu denjenigen, die heftige Rausreißer sind und die auch einkommensstarke Eltern sehr stark belasten. Das ist kommunalpolitische Verantwortung. Das gehört vor Ort diskutiert und es muss auch vor Ort entschieden werden.

Das Landeserziehungsgeld haben Sie alle angesprochen und so als Ihr Feindbild erklärt. Die beiden Oppositionsfraktionen wollen das Landeserziehungsgeld abschaffen, begründen das damit, dass sie da

mit die Kindertagesstättenleistung zusätzlich finanzieren müssten und sie begründen es auch damit, dass es eigentlich die Eltern ja nicht bräuchten und im Übrigen ja nur die 25 Prozent der Eltern bekommen, die ihr Kind zu Hause betreuen, die anderen müssen es in der Kindertagesstätte abgeben. Das ist falsch; es ist nicht so. Die Wahrheit sieht beim Landeserziehungsgeld ganz anders aus. In Thüringen wurden im Jahr 2005 16.700 Kinder geboren. In 2007 hat sich das auf das Landeserziehungsgeld ausgewirkt. Da nenne ich Ihnen einmal ein paar Zahlen, die deutlich machen, dass es eben nicht so ist, wie Sie es uns geschildert haben. 8.900 Kinder, das ist etwas mehr als die Hälfte, 53 Prozent, dafür bekommen die Eltern 150 € Landeserziehungsgeld. Unterstellt, dass davon 75 Prozent in die Einrichtung gehen, ja, in der Tat, diese Eltern leiten dann dieses Geld in die Einrichtung weiter. Diese Eltern haben diese 150 € nicht. Aber jetzt kommen wir zu dem anderen Teil, die in Thüringen geboren wurden. 5.500 Eltern von Kindern haben 200 € Landeserziehungsgeld bekommen, weil sie ein zweites Kind haben. Diese 50 € verbleiben in jedem Fall bei ihnen, im Übrigen genauso wie bei denjenigen, die nur einen Halbtagskindertagesstättenplatz in Anspruch nehmen, auch die behalten die Hälfte des Landeserziehungsgeldes. Wir können weitergehen, auch 1.544 Kinder haben 250 € für ihre Eltern sozusagen eingespielt. Das sind immerhin rund 9 Prozent der Eltern der Kinder in Thüringen, die mit den 250 € schon mal in jedem Fall 100 € zusätzliche Unterstützungsleistung in der Hand halten. Um die Zahlen komplett zu machen: 696 Kinder sind in Familien, wo drei und mehr Kinder zu finden sind. Sie erhalten dann 300 €. Auch das sind rund 5 Prozent der Kinder in Thüringen. All denen wollen Sie das Geld komplett wegnehmen, nicht nur die 150 €, die Sie meinen zu brauchen, um das letzte Kindertagesstättenjahr zu finanzieren, sondern auch das, was in der Familienkasse netto verbleibt. Dabei wissen wir doch, wie es gerade Familien mit mehreren Kindern dringend brauchen. Deswegen bitte, sagen Sie das ganz ehrlich: Sie wollen den Familien insgesamt in Thüringen das Landeserziehungsgeld wegnehmen. Es trifft alle Familien. Es trifft nicht nur einzelne, wie Sie das hier suggerieren. Es trifft mit den 34 Mio. €, die wir im letzten Jahr als Landeserziehungsgeld hatten, alle Eltern. Sie wollen dieses Geld komplett in die Kindertagesstätten überleiten. Ich sage Ihnen, es ist momentan schon so, dass 22 Mio. € von diesem Geld über die 150 € Abtretungserklärung in die Kindertagesstätten gelangen. Bei den übrigen immerhin rund 12,5 Mio. €. wollen wir sehr wohl, dass das als familienunterstützende Leistung bestehen bleibt, denn wir sind überzeugt davon, dass auch die Erziehungs- und Betreuungsleistung in der Familie honoriert werden muss. Da geht es eben nicht, wie Sie es in Ihrem Antrag schreiben, bei dem Landeserziehungsgeld darum, dieses als ein Instrument zur Vereinbarkeit von

Familie und Beruf zu entwickeln. Nein, darum geht es nicht. Das Landeserziehungsgeld hat die Aufgabe, die Erziehungsleistungen in der Familie zu honorieren, zu unterstützen und zu fördern. Das Landeserziehungsgeld dient zur Förderung der Kinder und der Familien. Genau an dieser Stelle verstehen wir als CDU-Fraktion auch das Landeserziehungsgeld als einen nicht verhandelbaren Bestandteil dessen, was wir im Familienfördergesetz beschlossen haben. Das gilt dann auch, wenn wir uns perspektivisch über weitere Leistungen unterhalten können. Das können wir und werden wir tun, auch wenn wir uns über die Frage einer möglichen Absenkung des Rechtsanspruchs auf einen Kindertagesstättenplatz unterhalten werden. Ich sage für uns, für die CDU-Fraktion, ist es eine elementare Voraussetzung, wenn wir diesen Rechtsanspruch weiter absenken, dass wir dies ebenso mit einem Landeserziehungsgeld koppeln werden oder mit einem Bundesbetreuungsgeld, wie wir es auf Bundesebene als Wunsch formuliert haben und wo wir wissen, das wird noch einige Jahre dauern, bis das auf Bundesebene funktioniert. Für uns gehört dies beides zusammen. Das sind zwei Seiten der gleichen Medaille der Unterstützung für Familien, entweder, dass wir ihnen adäquate Betreuungsplätze anbieten können oder dass wir die Erziehungsleistung, wie sie zu Hause erbracht wird, auch unterstützen. Das gehört für uns zusammen.

An dieser Stelle, das mache ich sehr deutlich, unterscheidet uns eben doch einiges. Das werden wir auch in den Ausschüssen miteinander diskutieren können. Es gibt Sachen, die wir in der Tat überprüfen werden. Es geht um die Beitragsgestaltung, es geht um die Frage der Wahlfreiheit, auch wenn Nachbargemeinden ihre Kinder in andere Gemeinden entsenden, wie viel dann an Gebühren genommen werden darf oder soll. Es geht um die Frage, ob ausreichend Halbtagsplätze in Thüringen zur Verfügung gestellt werden. Es geht auch darum, wie wir Bildungsqualität mit der Umsetzung des Bildungsplans in den Einrichtungen erreichen können. Selbstverständlich geht es auch um die Frage der Frühförderung, Frau Skibbe, Sie haben das skizziert, wie Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf erreicht und gefördert werden können. Nicht nur in Kindertageseinrichtungen, auch die, die zu Hause betreut werden, brauchen diese Förderung. Das ist das gute Recht der Eltern, auf diese Förderung zu beharren und zu bestehen. Selbstverständlich, Herr Matschie, geht es auch darum, wie die Mittel des Bundes eingesetzt werden, die 51 Mio. €, die Sie skizziert haben. Die CDU-Fraktion hat immer deutlich gemacht, wir wollen, dass diese Mittel uneingeschränkt in die Kindertagesstätten fließen. Das geht auch gar nicht anders, sage ich hier an dieser Stelle. Denn natürlich sind die Programme so konstruiert, dass eben dieses Geld nicht in kommunale oder in Landeskassen fließt, sondern in den Ausbau bzw. in die

Betreuungsqualität in Kindertageseinrichtungen.

Wir haben bei der Vielzahl von Ausschüssen, die vorhin angeregt wurden, den Innenausschuss noch nicht benannt. Das möchte ich gern für die CDUFraktion tun. Im Innenausschuss können und werden wir uns im Wesentlichen mit der Frage beschäftigen, welche Auswirkungen Ihr Gesetzesvorschlag auf die kommunalen Finanzen hat, was umsetzbar ist, vielleicht auch, wie sich die kommunale Seite zu der Frage zu beitragsfreien Kindertagesstätten positioniert. Das werden wir sicherlich auch im Innenausschuss und in den anderen Ausschüssen miteinander diskutieren. Ich beantrage, dass wir den Antrag auch in diesen Ausschuss überweisen. Ich bleibe dabei: Für uns sollte federführend der Sozialausschuss an dieser Stelle sein, was uns allerdings nicht davon abhalten wird, dass sich alle Ausschüsse gemeinsam mit dieser Frage beschäftigen. Wir werden schauen, was geht und was nicht geht. Wir werden aufmerksam und exakt den Gesetzentwurf prüfen und auch darüber hinausgehende Maßnahmen. Ich denke, wir werden auch zu sachgerechten Vorschlägen kommen. Aber ich habe eben auch für die CDU-Fraktion, und das war mir wichtig, deutlich gemacht, was mit uns und für uns nicht verhandelbar ist. Ich sage es ganz zum Schluss noch einmal, das Landeserziehungsgeld wird zu keinem Zeitpunkt für uns zur Disposition stehen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Es gibt jetzt keine weiteren Redewünsche seitens der Abgeordneten mehr. Für die Landesregierung? Auch kein weiterer Redewunsch. Das ist ja interessant. Da kann ich die Aussprache schließen und es sind viele Ausschussüberweisungen beantragt worden.

Ich werde als Erstes gleich einmal über den zuletzt genannten Antrag des Abgeordneten Panse für die CDU-Fraktion abstimmen lassen. Wer der Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Gegenstimmen gibt es nicht. Stimmenthaltungen gibt es auch nicht. Damit wird das Gesetz im Innenausschuss beraten.

Als Nächstes stimmen wir darüber ab, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Es gibt keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit wird das Gesetz im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaan

gelegenheiten beraten.

Nun stimmen wir über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ab. Wer dem zustimmt, den bitte jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht. Damit wird das Gesetz in diesem Ausschuss beraten.

Wir stimmen nun über die Überweisung an den Bildungsausschuss ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Es wird im Bildungsausschuss beraten.

Wir stimmen nun über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht. Damit wird das Gesetz im Haushalts- und Finanzausschuss beraten.

Nun kommen wir noch zum Antrag zur Überweisung an den Gleichstellungsausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht. Damit wird das Gesetz auch im Gleichstellungsausschuss beraten.

Nun stimmen wir noch über die Federführung ab. Dort ist beantragt worden, die Federführung beim Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu sehen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Gegenstimmen gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Einstimmig ist beschlossen worden, das Gesetz federführend im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu beraten.

Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 5 und den heutigen Plenarsitzungstag. Wir sehen uns morgen früh zur Gedenkveranstaltung und ab 12.00 Uhr ist dann die Fortsetzung der Plenarsitzung. Einen schönen Abend wünsche ich.

E n d e d e r S i t z u n g: 19.10 Uhr