Die Gründung der Landesblindenstiftung ist kurz vor dem Abschluss. Es sind in der Sache rundum Einigungen erzielt, das Prozedere zur Gründung ist angelaufen.
Gibt es noch Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3737.
Nach Medienberichten sollen 2007 nicht alle Bußgeldverfahren bei Verkehrsverstößen durch die Bußgeldstelle Artern frist- und ordnungsgemäß bearbeitet worden sein.
1. Wie viele zur Anzeige gebrachte Verkehrsverstöße wurden 2007 nicht fristgemäß durch die Bußgeldstelle Artern bearbeitet und welche Gründe gab es dafür?
2. Wie viele Bußgeldbescheide wurden 2007 durch die Bußgeldstelle nicht ordnungsgemäß erlassen und welche Gründe gab es dafür?
3. Wie soll künftig gesichert werden, dass die Bußgeldstelle Artern alle zur Anzeige gebrachten Ordnungswidrigkeiten frist- und ordnungsgemäß bearbeitet?
4. Inwieweit kann die Landesregierung Medienberichte bestätigen, wonach dem Land 2007 durch die Probleme der Bußgeldstelle Artern Einnahmeverluste entstanden sind?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Es handelt sich in der Tat um eine ärgerliche Angelegenheit.
Zu Frage 1: Wie bereits im Innenausschuss ausführlich erläutert, konnten aufgrund von Softwareproblemen nach Einführung einer neuen EDV-Anlage in der Zentralen Bußgeldstelle in Artern und wegen der Inbetriebnahme der neuen Geschwindigkeitsmessanlage im Lobdeburgtunnel im vergangenen Jahr leider nicht alle Geschwindigkeitsverstöße fristgerecht geahndet werden. Es war nicht vorhersehbar, dass in dem neuen Tunnel derartig häufig zu schnell gefahren würde. Während es im Juni 2007 - nur um das zu verdeutlichen - noch zu 26.500 Geschwindigkeitsverstößen kam, waren es im Juli bereits 75.000 und im August immer noch fast 60.000 Verstöße. Dieses hohe Niveau hat sich bis heute gehalten.
Ich will aber zugleich darauf hinweisen, dass im vergangenen Jahr von der Zentralen Bußgeldstelle landesweit ingesamt fast 1,1 Mio. Geschwindigkeitsverstöße bearbeitet wurden. Das sind im Vergleich zu 2006 immerhin etwa 390.000 Verfahren mehr. Wir verfügen allerdings derzeit leider über keine statistischen Angaben zur genauen Zahl der nicht fristgerecht geahndeten Verstöße. Das liegt daran, dass ein entsprechendes Statistikmodul für die bereits erwähnte EDV-Anlage erst in einigen Monaten zur Verfügung stehen wird.
Zu Frage 2: Aufgrund eines Fehlers der Software der Zentralen Bußgeldstelle in Artern kam es im Zeitraum vom 26. bis 29. November 2007 zu einer Doppelversendung von Schriftstücken, darüber hinaus Anfang Dezember zu einer Fehlkuvertierung. Der Verfahrensablauf in der Zentralen Bußgeldstelle bis hin zur Versendung ist vollständig automatisiert und erfolgt über die Zentralstelle für Informationsverwaltung in Erfurt. Nach Bemerken der technischen Fehlfunktion ist der Softwarefehler gemeinsam mit der Herstellerfirma unverzüglich beseitigt worden. Nach den mir vorgelegten Erkenntnissen handelte es sich um 6.882 doppelt versandte Bescheide und um ca. 70 Fehlkuvertierungen. Diese technischen Pannen hatten jedoch keine unmittelbare Auswirkung auf die jeweiligen Verwarn- und Bußgeldverfahren, kein Verfahren ist hierdurch verloren gegangen.
Frage 3: Das Thüringer Innenministerium hat bereits im November vergangenen Jahres unmittelbar nach Bekanntwerden der Probleme in der Zentralen Bußgeldstelle Sofortmaßnahmen ergriffen. Das Personal in der Zentralen Bußgeldstelle wurde um insge
samt 30 Mitarbeiter erhöht, 15 davon konnten durch Abordnungen aus dem Bereich der Landesbediensteten gewonnen werden, 15 weitere Mitarbeiter konnten über einen Personaldienstleister gewonnen werden. Letztere unterstützen und entlasten das Landespersonal vor allen Dingen in den nicht hoheitlichen Servicebereichen der Zentralen Bußgeldstelle, z.B. im Callcenter. Durch diese eingesetzten zusätzlichen Mitarbeiter ist es gelungen, die Verfristungen sofort zu stoppen und die seit Sommer 2007 aufgelaufenen Verfahren auf einen „normalen“ Bearbeitungsstand zurückzuführen. Die personelle Unterstützung durch den Personaldienstleister ist zunächst bis Ende April dieses Jahres befristet. Das Innenministerium arbeitet derzeit an einer dauerhaften Lösung. Diese setzt aber voraus, dass die EDVAnlage der Zentralen Bußgeldstelle nach den Erfordernissen der Praxis einwandfrei funktioniert. Da sind noch nicht alle Fehler abgearbeitet. Um diesen Prozess und die Behebung der technischen Probleme zu beschleunigen, ist die unmittelbare Zusammenarbeit in der Zentralen Bußgeldstelle mit der Softwarefirma forciert und wesentlich verbessert worden.
Frage 4: Ich kann bestätigen, dass im Vergleich zu 2006 die Einnahmen in 2007 um insgesamt 471.827 € niedriger ausgefallen sind. Ich möchte an dieser Stelle einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten der Gewährleistung der Verkehrssicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger dient und nicht (in erster Li- nie) der Erzielung von Einnahmen für den Landeshaushalt. Daher ist eine Verringerung der Verwarn- und Bußgelder allein noch nichts Schlechtes. Sicherlich ist ein Teil der Mindereinnahmen auch auf die genannten Schwierigkeiten im vergangenen Jahr zurückzuführen. Statistische Daten, die den Einfluss der jeweiligen Faktoren für die Höhe der Bußgeldeinnahmen aufschlüsseln könnten, liegen aus dem bereits genannten Grund aber leider nicht vor. Diese Faktoren muss man sich vor Augen führen: Es ist einmal die Art der Ordnungswidrigkeit, dann gibt es einen normalen Ausschuss wegen nicht erkennbarer und auswertbarer Fotos und dann erst gibt es auch die technischen Probleme und die Bearbeitungsdauer, die im letzten Jahr in der Tat zu Schwierigkeiten geführt hat. Ich bin jedoch sicher, dass es im Jahr 2008 aufgrund der bereits getroffenen und noch zu treffenden Maßnahmen zu keinen vergleichbaren Problemen mehr kommen wird.
Gestatten Sie mir eine Bemerkung am Schluss. Ich habe einen unfreiwilligen Selbsttest gemacht und konnte mich persönlich davon überzeugen, dass die Mitteilung über das Verwarnungsgeld und der entsprechende Bescheid innerhalb von fünf Wochen, also in der normalen Zeit, beim Betroffenen eingeht. Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie hatten in Beantwortung der Frage 1 darauf verwiesen, dass es noch kein Statistikmodul gibt, aber das soll im Laufe des Jahres 2008 möglicherweise zum Einsatz kommen. Wäre es dann, also wenn dieses Modul da ist, möglich, für 2007 die Anzahl der Fälle zu ermitteln, die verfristet waren?
Nach den Informationen, die ich auch zu diesem Punkt mir habe geben lassen, ist das nur für die Zukunft möglich, das heißt also für den Zeitpunkt, ab dem das Statistikmodul installiert ist, nicht retrospektiv für die Vergangenheit.
Darf ich gleich die zweite Frage stellen? Danke, Frau Präsidentin. Sie hatten darauf verwiesen, dass 390.000 Verfahren 2007 im Vergleich zu 2006 hinzugekommen sind und hatten gesagt 428.000 € Mindereinnahmen bei einem Drittel mehr Vorgängen. Kann daraus nicht zwingend geschlussfolgert werden, dass auch, wenn es nicht vorrangig darum geht, für den Landeshaushalt entsprechend Mehreinnahmen zu erzielen, davon auszugehen ist, dass die entsprechenden Zeitungsberichte doch nah an der Wahrheit sind? Und inwieweit kann, wenn Einnahmeausfälle entstanden sind, das gegenüber der Softwarefirma geltend gemacht werden? Also gibt es dort vertragliche Regelungen, dass das Land möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die entsprechende Softwarefirma hat?
Die Softwarefirma ist nach dem Vertrag verpflichtet, nach der Einführung der Software und der Installation für „Pannenbehebungen“ zur Verfügung zu stehen und diese unverzüglich zu beheben. Das wird ja auch gemacht. Das heißt also, es geht weniger um Schadensersatzforderungen als darum, dass die technischen Fehler, die aufgetreten sind, behoben werden. Die Zahl 390.000 soll deutlich machen, dass es mit dem Personalbestand, den wir haben, gelungen ist, diese enormen Aufwüchse in den Verfahren gleichwohl - ich will nicht sagen - in den Griff zu bekommen, aber doch die Verfahrensbearbeitung erheblich zu steigern. Natürlich ist ein Teil der Einnahmeausfälle auch auf die angesprochenen Probleme zurückzuführen. Aber ich hoffe, dass wir das
Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann folgt die nächste Mündliche Anfrage, Abgeordneter Dr. Hahnemann, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3739.
Laut Augenzeugenberichten sollen Polizeibeamte Mitte Dezember 2007 an der Regelschule I in Saalfeld-Gorndorf Fotos von männlichen Schülern angefertigt haben. Außerdem sollen dem Schulleiter auch Bildaufnahmen von Schülern zur Identifizierung vorgelegt worden sein, die durch die Polizei ohne das Wissen der betroffenen Schüler angefertigt worden sein sollen.
2. Welchen Anlass oder welchen Grund und welche rechtliche Grundlage hatten gegebenenfalls die o.g. polizeilichen Maßnahmen?
3. Inwieweit wurden Eltern minderjähriger Schüler gegebenenfalls vor oder während der polizeilichen Maßnahme informiert?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hahnemann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Sie bitten um Auskunft zu polizeilichen Maßnahmen, die nach Augenzeugenberichten an der Regelschule I in Saalfeld-Gorndorf durchgeführt worden sein sollen. Ich habe den aufgeworfenen Sachverhalt prüfen lassen. Zusammenfassend kann folgende Feststellung getroffen werden:
Von den örtlich zuständigen Polizeidienststellen, das heißt von der Polizeiinspektion Saalfeld, der Kriminalpolizeiinspektion Saalfeld, der Polizeiinspektion Zentrale Dienste und der Verkehrspolizeiinspektion Saalfeld hat kein Polizeibeamter diese Maßnahme
in der Regelschule I veranlasst bzw. durchgeführt. Auch durch das Thüringer Landeskriminalamt wurden derartige Maßnahmen nicht durchgeführt. Die Direktorin der Regelschule I teilte auf Anfrage mit, dass sie keine Kenntnis über die Anfertigung von Fotoaufnahmen von Schülern durch Polizeibeamte habe. Auch wurden ihr keinerlei Fotos durch Polizeibeamte vorgelegt.
Ich bitte um Verständnis, dass ich die von Ihnen gestellten Fragen im Einzelnen ohne konkretere Sachverhaltsangaben nicht beantworten kann. Sobald diese vorliegen, werden wir dem selbstverständlich nachgehen. Vielen Dank.
Trotz ausgesprochenen Verständnisses für Ihre Situation zumindest eine Nachfrage: Haben Sie Kenntnis davon, dass gegebenenfalls an einer anderen Schule die hier beschriebenen Maßnahmen durchgeführt worden sind?
Wir haben uns natürlich zunächst mal auf die von Ihnen genannte Regelschule konzentriert. Kenntnisse darüber, dass solche Maßnahmen an einer anderen Schule durchgeführt worden wären, haben wir nicht gewonnen.
Sie haben diese Kenntnisse nicht gewonnen im Zusammenhang mit dem Eruieren bezüglich der Regelschule I. Haben Sie geprüft, ob es gegebenenfalls an einer anderen Schule diese Maßnahmen gegeben haben kann?
le diese Maßnahmen durchgeführt worden sind. Wir brauchen konkrete Anhaltspunkte. Den von Ihnen genannten sind wir nachgegangen mit dem von mir berichteten Ergebnis.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, die der Abgeordneten Berninger und des Abgeordneten Dr. Hahnemann, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3740.
Derzeit bildet die Thüringer Polizei laut einer Veröffentlichung des Thüringer Innenministeriums in einem sogenannten „Mantrailer-Konzept“ spezielle Diensthunde zur Personen- und Vermisstensuche aus.