Protokoll der Sitzung vom 09.12.2004

Über ein Jahrzehnt hat sich die CDU neuen Entwicklungen versperrt und damit dem Land und seinen Bürgern keinen Gefallen getan, um nicht die Worte "Schaden zugefügt" zu verwenden. Hier zeigt sich wieder einmal die große Kluft bei der CDU zwischen politischem Anspruch und Verkündigungen einerseits sowie dem politischen Handeln andererseits. Sie verkünden immer wieder, das Land voranbringen zu wollen, aber nicht nur beim Thema "Kommunalabgaben" hat sich gezeigt, dass Sie viel eher blockieren als gestalten. Es gilt zwar das chinesische Sprichwort "Nichts ist so weit wie der Weg vom guten Vorsatz zur Tat", allerdings mangelte es der CDU bis Mai 2004 bereits am guten Vorsatz, demzufolge konnte auch der Weg zu guten Taten lange Zeit nicht in Angriff genommen werden.

(Beifall bei der PDS)

Sie sollten auch beachten, meine Damen und Herren, dass wir heute hier nicht auf einer Jubelveranstaltung im Sinne Ihres CDU-Landesparteitags sind, heute geht es um Sach- und Zukunftsfragen und da können Sie nicht einfach wie auf Ihrem Parteitag die Realität ausblenden und sich die Welt schönreden.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Nur kein Neid!)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: 94 Prozent.)

Sie müssen einfach eingestehen, dass Ihre Kommunalabgabenpolitik in die Sackgasse geführt hat und dass es jetzt darum geht, mit möglichst geringem Schaden Auswege zu finden.

(Beifall bei der PDS)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der zeitliche Verlust bei der Einführung eines neuen, modernen Kommunalabgabenrechts hat bisher aber nicht nur viel Geld gekostet - allein die Finanz- und Strukturhilfen des Landes belaufen sich ja seit 1995 auf eine Gesamtsumme von nahezu 500 Mio.  nein, der jetzt beabsichtigte Paradigmenwechsel in der Beitragserhebung wird weiterhin Unsummen verschlingen, zumindest wenn die Regelungen so abenteuerlich umgesetzt und finanziert werden, wie es die Landesregierung beabsichtigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Öffentlichkeit wird des Öfteren der Eindruck erweckt, als würde die PDS der CDU und der Landesregierung beim vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Gott bewahre!)

Sogar von einer unheimlichen Allianz ist die Rede, das hat die SPD thematisiert.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das haben wir bis jetzt so wahrgenommen.)

In der OTZ können wir heute nachlesen: "Die PDS stimmt der CDU zu." Hier zeigt sich wieder einmal deutlich, wie weit auseinander oftmals Wirklichkeit und politische Darstellung liegen. Nicht die PDS stimmt der CDU zu, sondern die CDU hat nach zehn Jahren ihren Widerstand gegen die Forderungen und Vorstellungen der Bürgerinitiativen und der PDS aufgegeben und deren Vorschläge aufgegriffen und will jetzt das Kommunalabgabengesetz in einem ersten Schritt in die richtige Richtung ändern. Das ist die Tatsache.

(Beifall bei der PDS)

Tatsache ist zudem, dass wir als PDS-Fraktion die Ernsthaftigkeit des Gesetzgebungsverfahrens anzweifeln und deshalb kritisieren. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von juristischen Mängeln. Die bisherige Rechtsprechung wird gröblichst missachtet. Dies erweckt den Eindruck, als will die Landesregierung das Kommunalabgabengesetz zwar formal ändern, sie nimmt aber gleichzeitig billigend in Kauf, dass Gerichte die ganze Sache stoppen. Dieser politische Coup wäre ein schwerer Schlag für die Demokratie in diesem Lande. In CDU-Kreisen wird schon vom Flop des neuen Jahrtausends gesprochen. Andererseits will die Landesregierung das Gesetz fragwürdig finanzieren. Das kann nur schief gehen, darauf werde ich im Einzelnen noch eingehen. Einem solchen Gesetzentwurf kann man in Gänze deshalb nicht zustimmen, auch wenn er in die richtige Richtung weist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Vielzahl von CDU-Politikern musste sich in den vergangenen Wochen hinsichtlich ihrer Auffassung zum Kommunalabgabenrecht völlig neu orientieren. Dies wird nicht allen leicht gefallen sein. Denn alles, was bis April 2004 gebetsmühlenartig behauptet wurde, gilt seit dem 1. Mai 2004 nicht mehr. An drei Beispielen möchte ich das kurz klar machen. Die CDUFraktion hatte mal eine Informationsbroschüre zum Kommunalabgabengesetz herausgebracht und dabei auf nahezu 60 Seiten die Notwendigkeit der Beitragsfinanzierung begründet.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Hört, hört!)

Herr Trautvetter hat am 22. März in der "Thüringischen Landeszeitung" immer noch behauptet: Trautvetter bleibt hart, auch bei Beiträgen. Herr Baldus in seiner Funktion als Kreisvorsitzender der CDU im Wartburgkreis hat in einem Rundschreiben vom 24. März 2004 an die Mitglieder der CDU davon gesprochen: "die von der PDS gesteuerte Kampagne gegen Beiträge", unter dieser Überschrift. Also überall wurde die Beitragspflicht verteidigt, aber seit 1. Mai müssen natürlich die gleichen Leute genau das Gegenteil behaupten. Sowohl der Ministerpräsident als auch sein Innenminister hatten bis zu diesem Zeitpunkt, bis April 2004, immer wieder behauptet, es gibt keine Alternative zur Beitragserhebung, sie muss sein. Selbst verfassungsrechtliche Begründungen wurden dabei herangezogen. Wer die Beitragserhebung infrage gestellt hat, unabhängig, ob es Bürger waren, Bürgerinitiativen oder die PDS, wurde heftigst attackiert und als Missachter der Verfassung bezeichnet.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Richtigerweise.)

Es gab ganz andere Bezeichnungen, deren Aufzählung will ich mir hier an dieser Stelle ersparen, weil sie eigentlich nicht hier hingehören. Herr Baldus, der im April 2004 noch Umweltstaatssekretär war, hat noch am 20. April 2004 während einer Podiumsdiskussion in Bad Tennstedt die zwingende Erhebung von Beiträgen verteidigt und daran nicht rütteln lassen. Offenbar wusste er nicht, was sein Ministerpräsident sich schon ausgedacht hat und zehn Tage später dann verkündete. Wenige Tage später hat sich diese Auffassung der Landesregierung und der CDU um 180 Grad gedreht. Eine späte Einsicht, aber immerhin, die CDU und die Landesregierung sind lernfähig, auch wenn es hier den Druck der Straße und auch der PDS brauchte.

(Beifall bei der PDS)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer aber gedacht hat, die CDU entschuldigt sich zunächst für ihre Auffassung, die bis April 2004 so stur vertreten wurde, und für den nicht gerade feinen Umgang mit den Kritikern ihrer verfehlten Politik, sah sich enttäuscht.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Das war doch gültige Rechtslage.)

Kein Wort der Entschuldigung, vielmehr handelte die CDU nach der Devise: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern? Hier handelt die CDU tatsächlich traditionell.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Genau.)

Meine Damen und Herren, natürlich bedarf ein solcher Meinungswechsel im Abgabenrecht einer Begründung, wenn man den eigenen Irrtum und das eigene Scheitern nicht eingestehen will. Also sucht man sich einen genehmen Gutachter, zahlt ihm rund 30.000           Politik eine wissenschaftliche Begründung. Wir als PDS-Fraktion haben diese Verfahrensweise zu Recht kritisiert. Wenn eine CDU-Landesregierung einen Gutachter beauftragt, der in der jüngsten Vergangenheit für die CDU im Steuerrecht und beim Kopftuchstreit gutachterlich tätig war, ist dessen Unabhängigkeit zumindest anzuzweifeln. Deshalb haben wir die Hinzuziehung weiterer Gutachter angeregt. Doch hier winkte die CDU ab - weshalb wohl, sicherlich nicht aus Kostengründen. Für die CDU hat der Gutachter unumstritten neue Erkenntnisse herausgearbeitet. Für die PDS enthält das Gutachten weniger Spektakuläres. Vielmehr bestätigte Prof. Kirchhof die Auffassung der PDS in großen Teilen, die wir seit 1995 vertreten.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Am Ende habt ihr ihn bezahlt.)

Doch auch hier gilt ein altes Sprichwort: Wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe.

(Beifall bei der PDS)

Während die PDS seit zehn Jahren für die Auffassung im Kommunalabgabengesetz gerade durch die CDU heftigst gescholten wurde, sind die vergleichbaren inhaltlichen Auffassungen jetzt für die CDU die Lösung aller Probleme im Kommunalabgabenrecht. Zu Recht ist das wenig glaubhaft, meine Damen und Herren der CDU. Wie man im Übrigen mit Gutachtern Politik machen kann, hat nicht nur die Landesregierung nachgewiesen; der Gemeinde- und Städtebund Thüringens stand hier nicht viel nach. Auch wenig überraschend ist, dass der Gutachter des Gemeinde- und Städtebundes in vielen Punkten der gutachterlichen Stellungnahme von Prof. Kirchhof widersprach und dabei genau die politische Auffassung von Herrn Gnauck bestätigte. Es ist eben schon von Bedeutung, wer ein Gutachten in Auftrag gibt und wer es bezahlt. Für Herrn Gnauck sind die vorgesehenen Änderungen im Kommunalabgabenrecht sicherlich besonders schmerzhaft, er war und er ist ein Verfechter des veralteten Abgabenrechts. Er hat es aus den alten Bundesländern mit nach Thüringen gebracht und er sieht sich jetzt in seinem Lebenswerk durchaus in Teilen gefährdet. Das kann ich verstehen, dass Herr Gnauck hier nicht erfreut ist; andererseits hält sich mein Bedauern dafür aus verständlichen Gründen in Grenzen.

(Beifall bei der PDS)

Ohne Herrn Gnauck wäre Thüringen vielleicht einiges im Kommunalabgabenrecht erspart geblieben.

(Beifall bei der PDS)

Ich weiß, das ist nur eine recht spekulative Aussage.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gutachter der Landesregierung hat Recht, wenn er darauf hinweist, dass der Wegfall der Wasserbeiträge keinesfalls einen unzulässigen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht und die Finanzhoheit der Kommunen darstellt. Die Gegenmeinung des Gemeinde- und Städtebundes ist für uns nicht überzeugend, denn würde man der Argumentation des Gemeinde- und Städtebundes folgen, müssten die Kommunen ein weit gefasstes Steuer- und Abgabenfindungsrecht haben. Ich könnte einem solchen Konzept durchaus folgen, doch leider ist die Rechtsrealität eine andere und dies muss auch der Gemeinde- und Städtebund akzeptieren. Die Kommunen waren und sind nur aufgrund des Kommunalabgabengesetzes berechtigt, Beiträge zu erheben. Mit der vorgeschlagenen Novelle wird ihnen dieses zugewiesene Recht wieder entzogen - nicht mehr und nicht weniger. Beiträge für kommunale Investitionen sind aus unserer Sicht kein zeitgemäßes fiskalisches Instrument mehr; diese Auffassung setzt sich glücklicherweise zunehmend durch. Kommunale Investitionen sind aus unserer Sicht Investitionen in die Daseinsvorsorge und deshalb teilweise steuerzufinanzieren. Dort, wo eine spezielle Inanspruchnahme zu verzeichnen ist - wie eben beim Wasser und Abwasser, aber auch beim Straßenausbau -, sind spezielle Entgelte oder Verbrauchsteuern angemessen. Beim Wasser und Abwasser sind das die Gebühren, beim Straßenausbau die Kfz- und Mineralölsteuer. Dabei ist auch zu bedenken, dass die Grundstückseigentümer bereits eine zusätzliche finanzielle Last zu tragen haben, und dies ohne Rechtsanspruch auf Gegenleistung, ich meine hier die Grundsteuer. Über deren Reformbedarf zu diskutieren, wäre viel hilfreicher und notwendiger als die rückwärts gewandte Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Ausbaubeiträgen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch in einem zweiten Punkt hat der Gutachter der Landesregierung die PDS-Position bestätigt. Dass es in den neuen Bundesländern eine spezifische Eigentümerstruktur im Immobilienbereich gibt, bei der durch eine bloße Übernahme des Abgabenrechts aus den alten Bundesländern soziale Verwerfungen entstehen, hat sich die Landesregierung jetzt durch Prof. Kirchhof bestätigen lassen. Unverständlich ist jedoch, weshalb für eine solche Erkenntnis 15 Jahre notwendig sind und dies ein Gutachter aus Tübingen erst formulieren muss, bevor es die Landesregierung in Thü

ringen akzeptiert.

(Beifall bei der PDS)

Es ist also zulässig, so der Gutachter, Eigentumsund Sozialrechte miteinander zu kombinieren. Eine derartige Kombination hat die CDU bis April 2004 immer wieder bestritten und ausgeschlossen.

Und noch einen Punkt aus dem Gutachten möchte ich benennen, weil er eindrucksvoll die Richtigkeit unserer Argumente bestätigt. Die ökologischen Zielstellungen in der Wasserver- und in der Abwasserentsorgung lassen sich über eine verbrauchsabhängige Finanzierung von Investitionen, also über Gebühren, besser realisieren als über eine verbrauchsunabhängige Investitionsfinanzierung über Beiträge. Genauso hat die PDS zehn Jahre argumentiert und ist dafür durch die CDU immer wieder gescholten worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gutachten der Landesregierung hat aber auch einige Rechts- und Finanzprobleme einfach ausgeblendet und hier setzt unsere Kritik an. Sicherlich war daran der Auftraggeber des Gutachters nicht ganz unbeteiligt. Doch wir kritisieren hier nicht nur, sondern haben gleichzeitig Änderungsanträge erarbeitet und stellten diese im Innenausschuss zur Abstimmung. Das Ergebnis der Ausschussberatung überrascht dabei nicht wirklich. Die CDU-Mehrheit hat all unsere Anträge abgelehnt.

Ich will an dieser Stelle unsere Kritikpunkte am Gutachter und am Gesetzentwurf nochmals darstellen. Prof. Kirchhof hat nicht abschließend die unterschiedliche Vorteilslage zwischen den bebauten und den nicht bebauten, aber bebaubaren Grundstücken dargestellt und bewertet und damit auch einen Schwerpunkt in der Rechtsprechung der letzten Jahre unberücksichtigt gelassen. Wir halten diese Unterscheidungen für zwingend geboten, denn die nicht bebauten, aber bebaubaren Grundstücke erreichen erst durch das Vorhalten der Wasserversorgung Baureife. Und dies ist tatsächlich ein Vorteil, der eine Beitragserhebung begründet, allerdings erst zum Zeitpunkt der Bebauung.

Zudem werden von den Eigentümern dieser nicht bebauten, aber bebaubaren Grundstücke keine Gebühren entrichtet, insofern würden sich diese Eigentümer nicht an der anteiligen Refinanzierung der Investitionen über Gebühren beteiligen, was ebenfalls eine Beitragserhebung zum Zeitpunkt der Bebauung gerechtfertigt erscheinen lässt. Bei den bereits bebauten Grundstücken ist demgegenüber die Rechtslage aus unserer Sicht eine andere. Diese Grundstücke besitzen bereits eine gewisse Baureife und dort werden auch Gebühren entrichtet. Das heißt, hier er

folgt eine anteilige Refinanzierung der Investitionen in Abhängigkeit von der Inanspruchnahme der Einrichtung. Diese unterschiedliche Rechtslage begründet unseren Änderungsantrag. Es ist völlig unverständlich, weshalb die Landesregierung und die CDU diese auch durch die Rechtsprechung bestätigte Unterscheidung einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen.

(Beifall bei der PDS)

Auch die Neuberechnung der Abwasserbeiträge nach der tatsächlichen Nutzung und die Kappung der Beitragspflicht bei übergroßen Grundstücken wurden nach unserer Meinung nur ungenügend durch den Gutachter beachtet. Wir halten die Zielrichtung dieser Neuberechnung der Beiträge für richtig: wenn schon Beiträge im Abwasserbereich, dann nur für den wirtschaftlich genutzten Teil der Grundstücke. Andererseits muss die gesetzliche Umsetzung natürlich so erfolgen, dass eine juristische Nachprüfung bestanden wird. Hier haben wir erhebliche Zweifel. Deshalb halten wir es für sachgerechter, anstelle der Vorschläge der Landesregierung, hier einen Rechtsanspruch auf Trennung von Festsetzungs- und Leistungsbescheiden zu schaffen. Für die betroffenen Grundstückseigentümer würden dabei keine anderen Wirkungen entstehen als nach den Vorschlägen der Landesregierung, also für die würde sich nichts ändern. Auch an der Zielrichtung der Neuregelung ändert sich dadurch nichts, aber die bisherige Rechtsprechung würde durch unsere Vorschläge respektiert, entgegen der Vorstellungen der Landesregierung. Wir können hier nicht verstehen, weshalb die Landesregierung bewusst ein neues juristisches Streitfeld eröffnet und sich weigert und neue ideologische Hürden und Mauern in Bezug auf die Sachvorschläge der PDS aufbaut und zementiert.

(Zwischenruf Abg. Köckert, CDU: Aber das ist doch jetzt schon möglich!)

Dies trifft gerade auch auf die Kappungsregelung für die übergroßen Grundstücke zu. Bisher konnte weder die Landesregierung noch die CDU-Fraktion, noch der Gutachter plausibel erläutern, wie die 130Prozent-Regelung zustande gekommen ist. Es stellt sich die Frage: Warum nicht 125 Prozent oder 143,5 Prozent, warum 130 Prozent? Hier muss man einfach Willkür vermuten und dies wird einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Auch mit Blick auf das Tiefenbegrenzungsurteil des Thüringer OVG vom Dezember 2000 mache ich dieses Problem hier noch mal zum Thema.

Meine Damen und Herren der Landesregierung und der CDU-Fraktion, wenn Sie die neue Regelung tatsächlich wollen, dann folgen Sie unseren Vorschlägen. Wir überlassen Ihnen auch gern das Copyright, denn uns geht es hier um die Sache und ausschließ

lich um die Interessen der Betroffenen.

(Beifall bei der PDS)