Meine Damen und Herren, ich will noch mal darauf verweisen, wir hatten in der Anhörung auch - Herr Kuschel, hören Sie zu, Sie konnten ja nichts dafür, dass Sie in letzter Zeit krank waren und auch nicht bei der Abstimmung dabei waren. Ich wünsche Ihnen in Ihrer Krankheit gute Genesung. Aber Sie hatten zumindest heute Zeit, hier herzugehen und die großen Reden abzulassen, wo Ihre Kollegen bei der Abstimmung und den Dingen dabei waren. Auch darauf will ich noch mal zurückkommen. Mich ärgert das einfach, in diesem Land gab es flächendeckend Unruhe unter der Bevölkerung und berechtigte Dinge.
Es gab flächendeckend berechtigte Ansätze, wo ganz klar deutlich war, dass es hier teilweise zu Beitragserhebungen gekommen ist, die jenseits von Gut und Böse waren. Auch da haben die Verbände nicht immer richtig
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Soll ich Ihnen Ihre Rede zeigen, was Sie vor einem halben Jahr gesagt haben?)
Sie können doch nachher reden. Gehen Sie doch vor, widerlegen Sie das alles, immer ran hier. Ich will Ihnen nur sagen, dass damals diese Dinge so gelaufen sind.
Sie können mich gar nicht aus der Ruhe bringen, das schaffen Sie sowieso nicht. Ich kann Ihnen nur sagen, dass jetzt der Gesetzentwurf, wie er hier vorliegt, eine gute Grundlage ist, der man jetzt nachgehen muss und sollte im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Landes. Es wird dazu kommen, dass bei Wasser keine Beiträge mehr erhoben werden und dass bei Abwasser die Kappungsgrenze 130 Prozent entsprechend dann auch wirksam wird. Herr Kuschel, Sie hatten vorhin gefragt: Wo kommt denn das eigentlich her? Da kann ich Ihnen nur sagen, die Zuschrift 4/23, wo das Thüringer Oberverwaltungsgericht ganz klar gesagt hat, usw. Zwar gibt es in Sachsen-Anhalt eine ähnliche Regelung - § 6 c Abs. 2 KAG, Land Sachsen-Anhalt -, nur, damit Sie wissen, wo das herkommt, diese 130 Prozent, die entsprechend hier auch in Ansatz gebracht wurden. Dass man dort auch schon wieder rechtlich Dinge da gegebenenfalls infrage stellt, das sind wir doch mittlerweile gewöhnt in der Rechtsprechung. Vor Gericht und auf hoher See wissen wir alle nicht, was hinten rauskommt.
Aber Fakt ist eines - und darauf möchte ich noch einmal ausdrücklich verweisen -, dass wir insbesondere bei der Anhörung auch Prof. Kirchhof als Gutachter noch mal als Parlament geladen haben. Ich hätte auch gern - ich wiederhole es - Prof. Driehaus dort gehört. Leider hat er die Einladung der SPD nicht angenommen, dass er dort hinkommt. Ich kann ja nichts dafür. Wir hätten auch gern diesen noch gehört. Auch das Gutachten, was im Auftrag des Gemeinde- und Städtebundes erstellt wurde, ist ausgiebig ausgewertet worden. Wir konnten diesem Gutachten absolut nicht folgen. Aber in den Ausführungen, die Prof. Kirchhof zur Anhörung gemacht hat, ist den Kollegen jeweils, die gutwillig dort waren und zugehört haben, deutlich geworden, dass der Mann weiß, von was er spricht, dass er ganz fundierte Dinge auf den Tisch gepackt hat und dass es natürlich ein Neuland ist, was wir betreten. Ich denke, das ist kein Experiment, was wir hier machen, Frau Kollegin Groß. Da muss ich Ihnen leider widersprechen.
Ich sehe das nicht als Experiment, sondern ich sehe das als ein neues Ziel, was wir jetzt gemeinsam angehen
Zitat, ja, aber ich denke - da muss ich ausnahmsweise mal der Ausschussvorsitzenden widersprechen, das mache ich sehr ungern -, dass wir hier entscheidend auf diesem Weg vorangehen.
Meine Damen und Herren, ich möchte hier noch mal auch die Kollegen der Opposition an die Mitte des Jahres erfolgten Ankündigungen unseres Ministerpräsidenten zu den geplanten Änderungen im Bereich Wasser/Abwasser erinnern. Während die Fraktion im Ergebnis gar nicht wusste, was sie am geltenden Kommunalabgabengesetz ändern will, preschte die andere mit der Forderung hervor, noch vor der Sommerpause ein Änderungsgesetz zum Kommunalabgabengesetz verabschieden zu wollen. Ich meine also hier die PDS, weil ich den Anfang etwas verschluckt habe, und auf der anderen Seite die SPD. Die einen konnten nicht schnell genug das Ganze, das machen wir doch gleich noch mal vor der Sommerpause, egal, was dort passiert. Sie müssten ja nun gemerkt haben, wie das Ganze läuft. Und natürlich auf der anderen Seite die SPD, die leider, muss ich sagen, nicht weiß, was sie denn will, denn ich habe versucht, Frau Taubert noch mal zu folgen. Ich kann nicht erkennen, wo Sie denn hinwollen. Machen Sie doch Vorschläge, wie Sie das lösen wollen, wie man im Land, ehe Flächenbrand da ist, das Ganze neu gestalten kann. Vor allen Dingen die Abgeordneten der SPD-Seite wissen immer noch nicht, was sie uns nun eigentlich vorschlagen. Bitte, ich warte auf Ihre Vorschläge. Bis zur gestrichenen AusschussSitzung, die war gestern, weil wir aufgrund der Anhörung des Urteils entsprechend sicherheitshalber den Gemeinde- und Städtebund noch mal beteiligt haben. Ich denke, auch das hat die Ausschussvorsitzende deutlich gemacht, wir müssen aufpassen, dass wir auch die Abfolgen länger planen, dass wir dann nicht in eine Falle hineinlaufen. Ich sehe das in diesem Fall hier nicht so, weil doch die Frist noch entsprechend war. Daraus müsste jeder Normaldenkende schließen, dass die SPD, weil sie nichts eingebracht hat, den Gesetzentwurf der Landesregierung unterstützt. Aber nein, meine Damen und Herren, dies wäre schon ein bisschen peinlich, erst in der Bevölkerung gegen das bestehende Gesetz wettern und dann keinen eigenen Änderungsantrag zustande bringen. Also besinnt man sich bei der SPD rasch
und kündigt vor der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs im Innenausschuss - also, in der Presse wurde es angekündigt - einen Entschließungsantrag an, der uns vorliegt. Nun könnte man ja denken, es handelt sich dabei zumindest um einen inhaltlich fundierten Antrag, der die bisher versäumte Beantragung von Änderungswünschen zumindest im Ansatz korrigiert. Aber nein, weit gefehlt, mit dem in Drucksache 4/441 formulierten Entschließungsantrag fordert die SPD von der Landesregierung pauschal, dass diese Mehrbelastungen aus Beiträgen und Gebühren aufgrund der Gesetzesänderung für die Bürgerinnen und Bürger ausschließt.
wie Sie wissen, hat die Landesregierung zur Abfederung von Gebührensprüngen 18 Mio. Haushalt eingestellt. Was soll die Landesregierung neben den sonstigen finanziellen Zusagen denn noch alles unternehmen? Natürlich sprechen auch wir uns im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger klar dafür aus, die aus dem neuen Gesetzentwurf resultierenden verschiedentlich möglicherweise eintretenden Gebührenerhöhungen sozialverträglich abzufangen. Darauf werden wir unser verstärktes Augenmerk richten. Wir können aber nicht ausschließen, dass im Einzelfall Mehrbelastungen eintreten. Das muss man so deutlich sagen. Das wäre unredlich, wenn man sich hier hinstellt und das nicht so sagt. Die Position der SPD lässt sich da auf einen vereinfachten Nenner bringen, egal, welche Positionen wir vertreten, wir verprellen vielleicht eigene Wähler. Daher lautet die Devise: Hannemann, geh du voran, ich hole Verpflegung. Das ist Ihre Devise, die Sie dort wahrscheinlich eingehen. Ob dies allerdings perspektivisch Punkte bringt, wage ich zu bezweifeln. Sie sitzen nun leider in dieser kleinen Gruppe schon hier. Schauen Sie einmal da hinüber, Sie müssen sich Mühe geben, da drüben die zu überflügeln.
Und noch ein Wort zur PDS mit ihrem Vorhaben, ein neues KAG noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Ich will das einfach noch einmal sagen, dass das auch im Protokoll mit steht. Spätestens seit der durchgeführten Anhörung dürfte Ihnen, meine Damen und Herren von der PDS, aufgefallen sein, dass es sich bei dem Thema um eine komplexe Materie handelt, Herr Kuschel. Aufgrund dessen kann ich mir spätestens jetzt kaum mehr vorstellen, dass Sie Ihr ursprüngliches Vorhaben auch noch heute realisieren würden. Aber noch ein weiterer - wie ich meine - erheblicher Aspekt hätte uns allen schwer im Magen gelegen. Damit meine ich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Anhörung kommunaler Spitzenverbände. Wie den Vorgaben des
Gerichts bei ihrer seinerzeit geplanten Vorgehensweise hätte Rechnung getragen werden sollen, erschließt sich mir jedenfalls nicht. Auch aus diesem Grund war die jetzt gewählte Herangehensweise sicher die bessere.
Auf den in Vorlage 4/119 vorgelegten Änderungsantrag der Fraktion der PDS werde ich am Ende noch einmal kurz zurückkommen.
Lassen Sie mich nun noch einmal auf die durchgeführte Anhörung zurückkommen. Wenn die Bedeutung eines Gesetzes von der Anzahl der Anzuhörenden abhängt, kann man mit Fug und Recht sagen, es handelt sich um ein bedeutendes Gesetz, das uns heute zur abschließenden Beratung vorliegt. Und jetzt, Herr Kuschel, von den 25 offiziell eingeladenen Anzuhörenden der verschiedensten Interessengruppen haben uns fast 20 Interessenvertreter ihre Sicht der Dinge zum vorgelegten Gesetzentwurf mitgeteilt. Wir haben uns damit eingehend auseinander gesetzt und einige Anregungen in unseren Änderungsantrag aufgenommen. Ich werde darauf verweisen, ich habe nicht das Hausrecht im Landtag - jedenfalls ist gesichert worden, dass auch für die weiteren Anzuhörenden, die Interessenten, über 200, in dem großen Anhörungsraum und die entsprechenden weiteren Räume das elektronisch übertragen wurde und entsprechend dort auch alle daran teilnehmen konnten.
Ich glaube, in dieser Anhörung ist deutlich geworden, Herr Kuschel, es wäre überhaupt nicht möglich gewesen, wenn wir jetzt alle einzelnen Vertretungen hier hätten hören wollen. Wir haben im Vorfeld, auch in den Gesprächen zu den Demonstrationen, die wir geführt haben, die Interessengruppen gebeten, sie mögen ihre Meinung zu dem Spitzenverband transportieren, dass das mit vorgetragen wird. Das ist auch dort so aufgenommen worden und es hat sich fast keiner beschwert, dass er nicht gehört wurde. Wir haben auch dasselbe bei eigenen Vertretern gemacht, dass wir gesagt haben, dort gibt es den Spitzenverband, dort können die Dinge eingearbeitet werden und können auch vorgetragen werden. Es ist bei weitem nicht so, dass wir dort vielleicht jemanden nicht hören wollten, sondern wir haben uns sehr ausgiebig dort der Mühe unterzogen und ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen, die das alle wacker mit getragen haben. Ich möchte jetzt noch auf einige Dinge eingehen.
Zu nennen ist als Erstes die Änderung in § 7 Abs. 2. Wir möchten diese Regelung streichen, denn die 1998 in das Kommunalabgabengesetz aufgenommene Regelung wurde nach unserer Kenntnis bisher nicht in Anwendung gebracht. Keiner der im Freistaat arbeitenden Aufgabenträger erhebt für leitungsgebundene Einrichtungen Beiträge. Da aufgrund die
ser Erfahrung nicht damit zu rechnen ist, dass zukünftig solche wiederkehrenden Beiträge erhoben werden, ist aus Gründen der Vereinfachung von Rechtsvorschriften angezeigt, von dieser Regelung Abstand zu nehmen. Dort kann ich auch dem Gemeinde- und Städtebund nicht zustimmen in der letzten geschriebenen Anhörung, dass er meint: Sechs Jahre, es kann noch kommen. Meine Damen und Herren, ich denke, das ist sachgerecht.
Gleiches gilt für die bisherige Regelung des § 7 Abs. 9. Mit unserer Vorlage 4/423 sprechen wir uns dafür aus, auch diese Regelung zu streichen, denn diese Vorschrift hat ihre Grundlage in § 7 Abs. 2. Soll aber diese Vorschrift keinen Bestand mehr haben, so ist konsequenterweise auch § 7 Abs. 9 zu streichen. Auch in § 7 Abs. 8 haben wir im letzten Satz eine Änderung vorgenommen. Während der Regierungsentwurf im Falle der nachträglichen Änderung der für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände eine Mitteilung der Bauaufsichtsbehörde an den jeweiligen Aufgabenträger vorsah, sollte diese Mitteilung aus unserer Sicht durch die Gemeinde erfolgen. Diese Korrektur ist leicht begründbar, denn wir wollten damit eine Angleichung an die einschlägigen Regelungen der Thüringer Bauordnung erreichen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die §§ 67 Abs. 1 Satz 2 und 70 Abs. 5 Thüringer Bauordnung. Es wäre aus unserer Sicht paradox, wenn die Mitteilungspflicht nach der Bauordnung von der des KAG abweicht. Auch hier sind wir anderer Meinung als der Gemeinde- und Städtebund, weil wir meinen, dass das sachgerecht ist. Es gibt ja auch Verwaltungsgemeinschaften etc.
Eine weitere Änderung betrifft § 13 Satz 6. Dazu ist im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehen, dass nur Beitragspflichtige ein Recht haben, die Kosten- und Aufwandsrechnung einzusehen. In unseren Beratungen zu dem Gesetz stellte sich aber dann die Frage, warum nicht auch Gebührenpflichtigen ein solches Informationsrecht eingeräumt werden soll. Da wir keine triftigen Gründe ausmachen konnten, die gegen eine solche Betrachtungsweise sprachen, haben wir uns entschieden, auch den Gebührenpflichtigen ein solches Einsichtsrecht zu gewähren. Schließlich galt es in § 21 a, die Absätze 3 und 4, zu überlegen, ob es immer sinnvoll ist, nur Eigentümern von Immobilien einen Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Beiträge in dem Bereich Wasser und Abwasser zu gewähren. Hier haben insbesondere die Kirchen angeregt, auch Erbbauberechtigte als Anspruchsberechtigte der in Rede stehenden Rückzahlungen zuzulassen. Dazu trug die Beauftragte der Evangelischen Kirche beim Landtag und bei der Landesregierung, die Frau Born, die leider heute verabschiedet wurde - wir hätten sie sicher noch gerne im Landtag gesehen; ich will auch an der Stelle Frau Born noch einmal ausdrücklich dan
ken für die vielen Jahre der Zusammenarbeit, die wir sicher mit allen im Parlament Vertretenen durchgeführt haben, die Präsidentin hat das zum letzten Empfang auch gesagt -,
ähnlich wie das Katholische Büro in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf vor, dass die Kirchen seit Jahrzehnten Erbbaurechte vereinbaren. In den entsprechenden Verträgen werde unter anderem festgelegt, dass die Erbbauberechtigten alle Lasten und Abgaben zu tragen hätten, die sonst einem Eigentümer oblägen. Diesem Umstand hat die derzeit geltende Regelung des § 7 Abs. 8 Rechnung getragen. In Anerkennung dessen sind auch die Kirchen davon ausgegangen, dass sich an diesen Regelungen nichts ändern werde. Die Absätze 3 und 4 des § 21 a des jetzigen Regierungsentwurfs berücksichtigen diese Sachlage allerdings nicht (ausreichend). Daher war auch der neu eingefügte § 21 a an die Regelung des § 7 Abs. 1 und 8 anzupassen, denn nach der jetzigen Regelung des § 21 Abs. 3 und 4 wären die Erbbauberechtigten nicht mehr Anspruchsberechtigte für die anfallenden Rückzahlungen gewesen. Dies ist einfach nicht einzusehen, denn dann würden die Eigentümer von gewährten Erbbauberechtigten zu Unrecht bereichert. Um eine vollständige Übereinstimmung mit § 7 Abs. 1 und 8 zu erreichen, waren ergänzend auch die dingliche Nutzungsberechtigung in den Kreis der Anspruchsberechtigten eines solchen Rückzahlungsanspruchs einzubeziehen. Dies ist mit der einschlägigen Regelung unseres Änderungsantrags geschehen.
Lassen Sie mich nun - wie angekündigt - ein Wort zu dem in Vorlage 4/419 vorgelegten Änderungsantrag der PDS sagen. Ungeachtet der überdenkenswerten Form des Antrags erscheinen einige der geforderten Änderungen fragwürdig. Ich möchte dies an einigen Beispielen erläutern. In Nummer 5 c fordern Sie, dass die kommunalen Aufgabenträger bis zum 30.06.2005 ihre Gebührenkalkulationen neu zu erstellen haben. Es bedarf keiner besonderen geistigen Anstrengung, zu fragen, ob der Ersteller dieses PDS-Antrags den Boden der Realität nunmehr voll verlassen hat. Denn Sie müssen uns schon vortragen, wie Sie sich realistischerweise eine entsprechende Zeitschiene für die Umsetzung durch die Aufgabenträger hier vorstellen. Dieses ist einmal mehr eine typisch populistische Forderung der PDS, die auf Beifallerhaschung vielleicht kurzzeitig setzt. Ich vermute einmal, es ist eine Kuschel-Forderung, die der Rest sich dort wenig angeschaut hat. Auf Wolke sieben verlassen Sie dann aber offensichtlich das weltliche Leben, wenn Sie fordern, dass die neu zu erstellenden Gebührenkalkulationen spätestens ab dem 1. Januar 2005 durch Satzungsregelungen in Kraft zu setzen sind, 1. Januar 2005. Offensichtlich
laufen aufgrund des anderweitigen Engagements des Genossen Ramelow, ich meine, Herr Kollege Ramelow, Ihren Wüstentrip, wo Sie unterwegs waren, nun aber vollends aus dem Ruder... Die Gelassenheit kommt dann, aber Sie müssen aufpassen, das ist das Entscheidende, Sie sind in der Wüste und Ihre eigenen Genossen wollen Sie in die Wüste nach Berlin beordern. Das ist eben die Gefahr dabei.
(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Im Rahmen der Nationalen Front muss jeder Opfer bringen. In der Wüste in Berlin wartet schon Frau Merkel. Das kann ich Ihnen sagen!)
Da muss man einfach aufpassen. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, wir haben vor allen Dingen auch Ihre Anträge uns da wirklich genau angeschaut. Es war einfach so etwas von konfus, teilweise vom Gesetzentwurf abgeschrieben, was anderes dazugesetzt. Also das Auseinandersetzen, selbst der Gemeinde- und Städtebund hat gesagt, untauglich, geht nicht und alle anderen haben das unisono genauso gesagt. Herr Kollege Ramelow, ich will ja nur einfach, weil von Herrn Kollegen Kuschel, der gar nicht dabei war in der Ausschuss-Sitzung, der Eindruck erweckt wird, als hätten wir es einfach mal so weggewischt, da war nichts wegzuwischen, weil nichts drin war in dem Antrag. Das war das Problem. Wir hätten ja gerne das eine oder andere noch mal näher betrachtet.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zu dem bisher verschiedentlich vorgetragenen Argument der Verfassungswidrigkeit zumindest einzelner Vorschriften dieses Gesetzes. Den Abgeordneten dieses Hauses, die diese Auffassung teilen, möchte ich nur Folgendes auf den Weg geben: Wenn Sie sich selbst gegenüber ehrlich sind, müssten Sie in der Angelegenheit den Thüringer Verfassungsgerichtshof anrufen und dort etwa eine abstrakte Normenkontrolle anstrengen. Es darf aber zu bezweifeln sein, dass Sie dazu den nötigen Mut, meine Damen und Herren, aufbringen. Dann aber kann das Argument der Verfassungswidrigkeit wenigstens von Teilen des Gesetzes wiederum nur als blanker Populismus bezeichnet werden. Auch wenn dies nichts Neues ist, meine Damen und Herren der Opposition, heute früh dachte ich noch, ich muss nur in Richtung SPD reden. Herr Matschie, ich fordere Sie jetzt hier auf, wenn Sie schon der Meinung sind, das so öffentlich verkünden, dann bitte schön, setzen Sie eine Normenkontrollklage in Bewegung. Sie können nicht
auf der einen Seite verkünden, wir sagen, das ist verfassungswidrig, dann machen Sie das bitte. Ich fordere Sie auf. Ich weiß ja nicht, ob die PDS jetzt die Meinung so sehr geändert hat, dass Sie das auch macht. Sie will ich nicht auffordern, aber Sie können es ja einmal überlegen.
Meine Damen und Herren, ich möchte einfach die Opposition hier auffordern, dann sollen Sie Farbe bekennen, wenn Sie der Meinung sind, dass das so ist und dann Butter bei die Fische und dann, Sie wissen...