Protokoll der Sitzung vom 09.12.2004

(Beifall bei der CDU)

Aktuelle Aussagen von Minister Eichel lassen im Übrigen vermuten, dass er die Diskussion zu den Fortschrittsberichten zulasten der neuen Länder führen will, und dies ganz eigennützig im Blick auf den Korb 2 zugunsten seiner eigenen Kasse. Derzeit geistern Gedankenspiele durch den Raum, die bislang nicht gesetzlich fixierten Korb-2-Mittel von den zweckentsprechenden Verwendungen des Korbs 1 abhängig zu machen. Das Berechnungsschema legt dem Land jedoch wie beschrieben ein enges Korsett an. Übrigens ist das Berechnungsschema federführend von Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet worden und jetzt ziehen wir unsere Grenzen. Wir haben immer als Thüringer darauf hingewiesen, dass dieses Berechnungsschema große Mängel aufweist. Im Übrigen bestätigen die Wirtschaftsforschungsinstitute und der Sachverständigenrat diese Ansicht. Vom Letzteren wird eine Neuausrichtung des Solidarpakts II und eine Lockerung der Vorgaben zur Mittelverwendung gefordert. Insbesondere die von der Bundesseite vielfach betonte Mittelverwendung für Infrastrukturinvestitionen greift für den Sachverständigenrat zu kurz, denn die Zielsetzung, den Aufbau Ost voranzubringen und einem Stillstand entgegenzuwirken, wird auf diese Art kaum befördert. Wir fordern daher die Zulassung der gewerblichen Investitionsförderung und die Möglichkeit der Schuldentilgung bei den Verwendungsnachweisen zu berücksichtigen. Gerade die gewerbliche Investitionsförderung kann zu Multiplikationseffekten führen und dient sowohl der Wachstumsdynamik als auch der Schaffung von Arbeitsplätzen.

Die Möglichkeit der Schuldentilgung mit Solidarpaktmitteln soll die hohen Zinsbelastungen reduzieren, was vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der dadurch bedingten massiven Belastung der ostdeutschen Haushalte der richtige Weg

wäre.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD, hier können Sie sich engagieren: Setzen Sie sich dafür ein mit Ihrer Bundestagsmehrheit, dass Minister Eichel diese Hinweise des Sachverständigenrats bei der Bewertung der Fortschrittsberichte der neuen Länder berücksichtigt.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Reden Sie doch mal von Ihrem Haushalt, Frau Diezel.)

Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, mir scheint, dass gerade hier versucht wird, mit billigem Wahlkampfmanöver in Richtung Nordrhein-Westfalenwahl, in Richtung Schleswig-Holstein zu punkten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den weiteren Herausforderungen, die wir für den Haushalt 2005 und für die zukünftigen Haushalte zu bewältigen haben - Stichwort Demographie: In Thüringen ist die Bevölkerungszahl seit einigen Jahren rückläufig. Im Jahr 2003 lebten somit knapp 90.000 Menschen weniger im Freistaat als noch vor fünf Jahren. Dies entspricht einem Rückgang von 3,6 Prozent. Die Ursachen sind differenziert. Sie liegen in der verhältnismäßig geringen Geburtenrate, aber auch in der Abwanderung. Für Thüringen hat der Bevölkerungsrückgang neben sinkenden Steuereinnahmen auch Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich. Dieser errechnet sich nämlich über die Einwohnerzahl eines Landes. Würden in Thüringen noch genauso viele Menschen leben wie 1996, hätten wir im nächsten Jahr 300 Mio.      Länderfinanzausgleich und bei den Bundesergänzungszuweisungen. Die Bevölkerungsentwicklung stellt also für Thüringen eine zusätzliche Belastung oder eine Herausforderung dar.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, laut Sachverständigenrat wird die Bevölkerung bis zum Jahr 2020 um 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2030 um 20 Prozent zurückgehen. Prof. Sedlacek von der Uni Jena geht sogar davon aus, dass sich die Einwohnerzahl bis 2050 auf 1,1 bis 1,3 Mio. halbiert. Hoffen wir, und ich glaube auch, dass dieses Szenario sich nicht bewahrheitet. Die Landesregierung wird alles dafür tun, den Standort Thüringen weiter attraktiv zu gestalten, damit insbesondere junge Menschen Familien gründen in Thüringen und Ja zum Kind sagen.

(Beifall bei der CDU)

Gleichwohl darf man die demographische Entwicklung nicht aus dem Blick haben. Es ist daher unum

gänglich, diese Entwicklung bei künftigen Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen und bereits gesetzte Strukturen auch zu verändern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den dargestellten finanzwirksamen Rahmenbedingungen ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit, den Landeshaushalt den engen Spielräumen anzupassen. Allerdings ist dies für ein Land nicht mit so ein paar Federstrichen möglich. Wir haben die Ausgabenstruktur des Landes gründlich analysiert. Dabei sind wir zum Ergebnis gekommen, dass rund 60 Prozent aller Ausgaben durch rechtliche Vorbindungen schnellen Einsparbemühungen entzogen sind. Darunter fallen bundesgesetzlich fixierte Leistungsstandards, aber auch personal- und arbeitsplatzbezogene Sachkosten, die wir letztlich zur Erfüllung bundesgesetzlich vorgeschriebener Ausgaben aufbringen müssen. Weitere 12 Prozent der Ausgaben leistet das Land im Rahmen von Bund-Länder-Programmen oder der EU-Strukturfonds. Hier wird aus Einsparungen ein Verzicht auf Drittfinanzierungsmittel. Etwa ein Viertel beruht auf Landesgesetzen, vor allem beim Kommunalen Finanzausgleich. Diese Leistungen sind für die Landesregierung nicht ohne Gesetzesänderung aufgreifbar. Lediglich der verbleibende Rest von etwa 4 Prozent der Ausgaben steht somit kurzfristigen Dispositionen zur Verfügung. Ich habe in diesem Zusammenhang beim Nachtragshaushalt schon einmal darauf hingewiesen und habe von den Grenzen des Machbaren gesprochen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine wesentliche Ursache für dieses Ungleichgewicht, in dem wir übrigens alle Länderhaushalte sehen, möchte ich ansprechen. Es ist die nicht belastungsgerechte und einseitig an den Bedürfnissen des Bundes orientierte Verteilung der Steuermittel. Dieser Aspekt erfährt in der Diskussion um die Strukturen der öffentlichen Haushalte und eines nationalen Solidarpakts häufig zu geringe Beachtung. Während wir von einer hälftigen Einnahmenteilung zwischen Bund und Ländern ausgehen, liegen die unabweisbaren Belastungen aus staatlichen Aufgaben überwiegend auf der Seite der Länder und Kommunen. Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheiten aus, so sagt es das Grundgesetz. Diese schlichte Aussage hat aber mehr und mehr zur Folge, dass der Bund Verwaltung und Standards schafft, die die Länder zu bezahlen haben.

(Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Macht ihr aber auch so.)

Was unsere Kommunen zu Recht verlangen, dass wir bei der Übertragung von Aufgaben von Land auf Kommune diese angemessen mit Finanzmitteln ausstatten, zeigt sich gegenwärtig bei der derzeitigen Verteilung zwischen Bund und Ländern nicht. Des

halb ist es richtig, dass Roland Koch in den Verhandlungen zum Stabilitätspakt auch ein Verhältnis von 25 zu 75 fordert. Der Bund behält gemessen an seinen Aufgaben einen zu hohen Anteil am Gesamtsteueraufkommen für sich. Mit Ökosteuer und Mineralölsteuer entzieht er den Ländern oder den Bürgern Kaufkraft, die wieder in weniger Umsatzsteuer mündet. Vorausgesetzt, die Länder unterwerfen sich diesbezüglich bei Programmen seinem politischen Diktat, gibt er mit seinen Steueranteilen dann wieder Geld in die Länder und schreibt die politischen Vorgaben vor. Der Bundesfinanzminister macht es sich sehr leicht, wenn er den Ländern mangelnde Investitionsfreudigkeit vorwirft. Uns bleibt bei den derzeitigen Finanzverhältnissen nur wenig Luft zum Atmen, zum Investieren, solange wir nicht den jetzigen Rahmenbedingungen neue entgegensetzen. Wir bewegen uns in einem engen Rahmen und wir brauchen Konsolidierungsbemühungen. Trotz der beschriebenen Probleme müssen wir alles daran setzen, unseren Weg aus der Haushaltsschieflage zu beschreiten. Eine Kreditfinanzierungsquote von 10,9 Prozent ist langfristig nicht tragbar. Bereits jetzt engen Zinsausgaben von über 6 Prozent das Gesamtvolumen des Thüringer Haushalts ein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Prof. Meinhard Miegel, der bekannte Wirtschaftsforscher, schreibt in seinem Buch "Die deformierte Gesellschaft": "Der dramatische Wandel der Grundlagen unserer Gesellschaft ist erkennbar, wir dürfen die Realität nicht verdrängen." Genauso ist es. Angesichts der dargestellten Zwänge ist es nicht mehr getan, hier und da marginale Kürzungen anzusetzen. Nur wenn wir in Thüringen und Thüringen in Teilen neu denken, unsere Stärken konzentrieren, die Quellen stärken und teilweise uns von überkommenen Strukturen verabschieden, schaffen wir den Weg aus der Schuldenfalle.

(Beifall bei der CDU)

Mit der Vorlage des Reformhaushalts, eingebettet in ein Haushaltsstrukturgesetz, werden wir diesen Einstieg als Thüringer Landesregierung, als Thüringer Union in Angriff nehmen. Selbstverständlich, das muss man offen sagen, haben wir damit noch nicht alle Finanzprobleme des Landes gelöst. Der Haushalt 2005 ist der erste Schritt in diesen Einstieg. Viele der in Angriff genommenen Strukturen ändern, dies müssen wir, vor allem die Neuordnung der Behörden und die Entwicklung unseres Personals. Damit werden mittelfristig wieder Freiräume für den Haushalt möglich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen Thüringen in Teilen neu denken, wir wollen Thüringen zukunftsfähig machen. Ein wichtiger Baustein dabei ist die Verwaltungsreform, so wie sie der Mi

nisterpräsident in seiner Regierungserklärung angekündigt hat. Zusätzlicher Beweggrund ist natürlich auch die angespannte Haushaltslage. Das dahinter stehende Ziel aber, der Freistaat als Dienstleister, ist weniger von der Haushaltslage geprägt; es geht darum, bürgerfreundlich im weitesten Sinne zu sein. Moderne Verwaltungsstrukturen sind, am Beispiel der jüngsten Standortentscheidung von Rolls Royce erkennbar, ein bedeutender Standortfaktor. Wenn nämlich, wie in diesem Fall geschehen, öffentliche Dienstleistungen, schnellerer Gesetzesvollzug qualitätsvoll und billiger als in anderen Ländern möglich sind, entstehen Spielräume für wirtschaftliche Ansiedlungen. Der Slogan "Die Daten sollen laufen, nicht die Bürger" im Zusammenhang mit einer zunehmend virtuellen Verwaltung macht deutlich, welchen Vorteil vor allem die Bürger davon erlangen können: keine lästigen, zeitaufwändigen Behördengänge mehr, stattdessen ziel- und praxisorientiertes Surfen im Internet, beispielsweise zur Beantragung von Steuererklärungen, von Kfz-Zulassungen. Auch innerhalb der Verwaltung bringt E-Government wesentliche Veränderungen, die zu einer verbesserten Kommunikation, zu Einsparmöglichkeiten in zeitlicher, aber auch finanzieller Hinsicht führen. Die angestrebte Verwaltungsreform im Einklang mit EGovernment wird somit die Behördenlandschaft anders gestalten. Der Einsatz der modernen Kommunikationstechnik und die Beachtung der demographischen Entwicklung in Thüringen spielen dabei die entscheidende Rolle. Einsparungen - und das sage ich auch ganz deutlich - sind hiermit aber erst mittelfristig erzielbar. Sie spielen für den Haushalt 2005 noch keine entscheidende Rolle. Der Umsetzungsprozess wird in dem kommenden Doppelhaushalt begonnen. Gleichwohl laufen die Planungen innerhalb der Landesverwaltung auf Hochtouren. Alle entwickelten und noch zu entwickelnden Denkmodelle und Arbeitshypothesen fußen auf einem Austausch von Informationen der einzelnen Fachressorts und deren Vorschlägen und Konzepten. Es ist ein langer und bewusst eingeschlagener Weg der Umstrukturierung unserer Landesverwaltung. Dabei wird die Landesregierung die Sorgen der Betroffenen, ob Bürger oder Mitarbeiter, sehr ernst nehmen. Die Reform wird sich nicht einseitig zulasten des ländlichen Raums abspielen oder einzelner Regionen.

(Beifall bei der CDU)

Vielmehr werden wir die Pläne der einzelnen Ressorts übereinander legen, um eine ausgewogene Verteilung von staatlichen Einrichtungen über das ganze Land sicherzustellen. Die vom Ministerpräsidenten formulierten Eckdaten werden in ein Feinkonzept gegossen. Dabei haben wir im Übrigen bisher ganz bewusst von der Beauftragung externer Beratungsunternehmen abgesehen. Ich sage, auch aus der Erfahrung der Verwaltung in meiner Verwal

tung: Die Fachleute sitzen in unseren Ressorts; sie kennen die Abläufe am besten und sie können am besten einschätzen, was sich ändern muss. Ich bin beispielsweise von den Überlegungen der Forstverwaltung, die sich hoch professionell und aktiv in diesen Prozess einbringt, sehr begeistert. Wenig Verständnis habe ich hingegen für diejenigen, die einen sicheren Arbeitsplatz haben und dennoch so tun, als ob sie bei Opel in Bochum oder bei Karstadt in Essen arbeiten und Angst um ihren Job haben müssten. Diejenigen sind sich offenbar ihres Luxus, einen sicheren Arbeitsplatz in der öffentlichen Verwaltung zu haben, nicht ganz bewusst.

(Beifall bei der CDU)

Zudem gibt es auch keinen Grund, einfach zu sagen, das haben wir noch nicht getan, noch nie getan, wir sind die Ersten, deshalb tun wir es nicht. Ich erwarte von allen Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, so wie es die Forstverwaltung und andere Verwaltungen vormachen, einen offenen Dialog und ein Sich-mit-Einbringen in den Prozess.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, uns erreichen Signale, dass Sie diesen Protest der Mitarbeiter parteipolitisch instrumentalisieren. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren der SPD und der PDS, wir als Union werden zusammenstehen und diese schwierige Phase, auch der Umstrukturierung unserer Verwaltung, durchführen trotz Ihrer Störmanöver.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Unglaublich. Herr Baldus hat selber Kritik geäußert.)

Wir nehmen Gesamtverantwortung in Thüringen wahr. Wir tun unsere Pflicht, auch bei scharfem Gegenwind halten wir Kurs.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Haushaltsvolumen steigt in Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem Jahr 2004 um 116 Mio.   9,376 Mrd. 

(Unruhe bei der PDS)

Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass allein durch die Zahlung des Bundes im Zusammenhang mit Hartz IV 110 Mio.      durchlaufender Posten passieren. Bereinigt um diesen Effekt bleibt das Haushaltsvolumen im Vergleich zum Haushalt des Nachtrags 2004 weit gehend unverändert. Die veranschlagte Nettokreditaufnahme bleibt

knapp unter 1 Mrd.    dem Niveau des Vorjahres. Auf der Ausgabenseite ist es gelungen, die Personalaufwendungen stabil zu halten. Die Personalausgabenquote sinkt um 0,2 Prozent auf 26,6 Prozent. Das sind bereits die positiven Auswirkungen des Personalentwicklungskonzepts der 3. Legislaturperiode, aber auch die Kürzung der Zuwendungen aus Urlaubsgeld für die Beamten und die strikten personalwirtschaftlichen Maßnahmen der beiden letzten Jahre.

Auch im nicht investiven Sachaufgabenbereich haben wir lediglich eine Steigerungsrate von 2,3 Prozent, das entspricht im wesentlichen der Teuerungsrate. Zu schaffen machen uns aber die Zinsausgaben in Höhe von 720 Mio. 

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das wird wie eine Beschwörung.)

Auf die kurzfristige Rückführung der Neuverschuldung und den raschen Übergang der Nettotilgung der aufgenommenen Kredite aus der Vergangenheit muss unser gesamtes haushaltspolitisches Augenmerk gelenkt sein. Bei der Investitionsquote liegen wir mit 19,64 Prozent im Spitzenbereich der neuen Länder und der Länder insgesamt. Ich sage das ganz gelassen: Wir haben einen verfassungskonformen Haushalt, ohne Wenn und Aber.

(Beifall bei der CDU)

Die Verfassungsobergrenze wird mit 90 Mio.  terschritten.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das klingt wie Steuerreform.)

Das können nicht viele Länder. Deckungsmäßig zu verkraften ist ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2003 in Höhe von 219 Mio.     !"   mehr als im Jahr 2004, die für das Defizit des Jahres 2002 aufzubringen waren - ein Betrag, der uns zu erheblichen Einsparbemühungen zwingt. Wir haben aber diese Herausforderung angenommen und sind nicht den vermeintlich einfacheren Weg gegangen, den Herr Eichel im letzten Jahr ging, einfach die Nettoneuverschuldung zu erhöhen, sondern wir haben den Druck auf die Einsparbemühungen gelassen und damit die Zinsbelastung in diesem Haushaltsjahr und für das kommende Haushaltsjahr reduziert.

Strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen für diesen Haushalt: Ich habe schon darauf hingewiesen, das Ihnen vorliegende Konzept des Reformhaushalts 2005 beinhaltet viele strukturelle Veränderungen. Dies wird im wesentlichen durch das Haushaltsstrukturgesetz umgesetzt. Es besteht aus 23 Einzelge

setzen und Verordnungen. Das Gesamtwerk dient der Unterstützung und der Konsolierung und unseren Anstrengungen, wieder finanzielle Spielräume durch rechtliche Änderungen zu schaffen. Es kamen eine ganze Reihe von Leistungs- und Verwaltungsstandards auf den Prüfstand. Eingang in den Gesetzentwurf haben schließlich die Ihnen vorgelegten Vorschriften gefunden. Wir haben uns häufig auf Ländervergleiche gestützt, in denen wir festgestellt haben, dass Thüringen zum Teil Standards aufgebaut hat, die in der Vergangenheit ihre Berechtigung hatten, nun aber unter den veränderten Bedingungen angepasst werden müssen.

Ich möchte einen kurzen Überblick über die einzelnen Bestandteile des Haushaltsstrukturgesetzes geben: Die vorgesehenen Änderungen der Thüringer Landeshaushaltsordnung sollen dazu beitragen, die Bestrebungen der Landesregierung zur Konsolidierung des Landeshaushalts zu unterstützen. So wird unter anderem die Bildung von Haushaltsresten nur noch mit Einwilligung des Finanzministeriums möglich sein. Auch die Maßnahmen auf dem Gebiet des Reise- und Umzugskostenrechts sollen den Haushalt entlasten. Es werden einzelne Standards bei der Erstattung von Reisekosten reduziert, etwa das Tagegeld unter 14 Stunden oder dass künftig nur noch mit der Bahn 2. Klasse gefahren werden darf. Aufgrund der bundesrechtlichen Neuausrichtung des Sozialhilferechts wird sowohl eine redaktionelle als auch eine inhaltliche Änderung der Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung erforderlich. Zudem tritt zum 1. Januar 2005 die bundesgesetzliche Neukonzeption des Zuwanderungsrechts in Kraft. Diese macht auch eine Änderung der Thüringer Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet erforderlich. Schließlich soll sich die Erstattung der Kosten für die Unterbringung und soziale Betreuung von ausländischen Flüchtlingen nicht mehr an der Menge der vom Land vorzuhaltenden Unterbringungsplätze orientieren, sondern an der tatsächlichen Anzahl der Flüchtlinge. Wir rechnen hier mit einer Einsparung von bis zu 2 Mio. 

Die bundesgesetzliche Neuausrichtung des Sozialhilferechts Hartz IV einerseits und die Konsolidierungsbemühungen des Landes erfordern eine Änderung der Thüringer Spätaussiedleraufnahmeverordnung. Der Erstattungszeitraum wird von derzeit 15 Monaten auf künftig 12 Monate verkürzt. Auch das bedeutet Einsparung, insbesondere für den Haushalt 2006.

Mit der Änderung des Thüringer Schulgesetzes soll eine angemessene Beteiligung der Eltern oder erwachsenen Schüler an der Beschaffung von Lehrmitteln eingerichtet werden. Dabei kann eine geringe Beteiligung für Bezieher von Unterstützungsleistungen aus öffentlichen Haushalten vorgesehen werden. Der Umfang der Ermäßigung ist nicht festge

legt und ermöglicht daher ein flexibles, bedarfsgerechtes Vorgehen. Wir rechnen hier mit einer Einsparung von 2,5 Mio. #  $%   Kindern von Ärzten, Professoren oder anderen Spitzenverdienern dieses Landes eine Lernmittelfreiheit gewährt werden, die einerseits dann wieder die Verkäuferin über ihre Steuermittel bezahlt? Die geplante Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes erlaubt, die Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Zukunft flexibler und der Haushaltssituation angepasst durchzuführen. Diese Zuwendungen sind im Übrigen die Regel. Aus diesem Grund wird der Förderanspruch, der Rechtsanspruch entfallen. Im Jahr 2005 rechnen wir mit 4 Mio. & lastung für den Haushalt. Mit der Absenkung des Zuschusses an die Einrichtungen der Erwachsenenbildung wird Thüringen noch immer über dem Durchschnitt der Länderausgaben pro Einwohner liegen. Auch scheinen mir Überlegungen hinsichtlich der geförderten Angebote über die globalen Personalkostenzuschüsse nachdenkenswert. Wir haben uns die Bildungsangebote angeschaut. Sicher für manchen annehmbar, aber nicht unbedingt fördernotwendig das Einrichten von Küchen oder ein Angebot "Schluss mit dem Frust im Kleiderschrank". Diese Angebote sind sicherlich für manchen brauchbar, aber nicht unbedingt durch Landesmittel zu fördern.

(Beifall bei der CDU)