Heute haben wir leider den umgekehrten Prozess, dass öffentliche Bibliotheken, insbesondere in Stadtteilen oder in kleineren Gemeinden zurückübertragen werden, z.B. an Vereine oder an ehrenamtliche Initiativen, so dass wenigstens in den Stadteilen das Leseangebot noch unterbreitet werden kann. Von einer umfangreichen und umfassenden bibliothekarischen Versorgung kann man dort nicht mehr sprechen.
Also müsste man eigentlich vor dem Hintergrund eines solchen Gedenktages auch die entsprechenden materiellen Schlussfolgerungen ziehen, noch dazu, wenn man dafür in politischer Verantwortung steht.
Zum Zweiten wird in diesem Antrag auch mitgeteilt - übrigens für uns, die wir im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien sitzen, in dieser Deutlichkeit zum ersten Mal -, dass wir bis Oktober eine abschließende Beschlussfassung über das Thüringer Bibliotheksgesetz erfahren werden. Wir haben ja im Ausschuss vor dem Hintergrund des Berichts der Kultur-Enquetekommission in Deutschland immer wieder nachgefragt: Wann wird denn mit einem entsprechenden Gesetzentwurf zu rechnen sein? Ich gehe davon aus, dass am 20.03.2008 oder besser am Tag davor, als der Antrag „Thüringen liest: Treffpunkt Bibliothek“ erschien, noch nicht klar war, ob die CDU-Fraktion ein entsprechendes Gesetz einreichen wird. Nun hat Herr Schwäblein gesagt, dieser Verbandsentwurf, den wir eingereicht haben, wir haben ja im Wesentlichen die Paragrafen des Verbandsentwurfs eingereicht, der wäre zu umfangreich und von seiner Art und Weise her nicht dauerhaft angelegt. Der CDU-Entwurf wäre nun ein schlankerer Entwurf, der weit in die Zukunft reicht. Da kann ich mich den Worten des Kollegen Döring nur anschließen und ich werde dann auch auf einen einzigen Sachverhalt aus der Debatte zu unserem Bibliotheksgesetz eingehen, um das zu verdeutlichen.
Dann hat er noch gesagt, die Opposition konnte die Zeit nicht abwarten. Also, Herr Schwäblein, Sie wissen genau, dass wir spätestens seit dem Frühjahr 2006 öffentlich darüber diskutieren, dass wir ein Bibliotheksgesetz in Thüringen brauchen. Seit 2006 gibt es die Erklärungen aller Fraktionen, nicht der Gesamtfraktionen, aber der Vertreter aller Fraktionen, dass ein solches Gesetz notwendig wäre. Der Bibliotheksverband hat sich in umfangreicher und aufklärerischer Kleinarbeit mit jeder Kulturpolitikerin und jedem Kulturpolitiker der Fraktionen hingesetzt und den eigenen Verbandsentwurf erklärt und auch zum Teil immer wieder neu überarbeitet. Da vor der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2008/2009
etwas erfolgen musste, um die Bibliotheken dauerhaft auch materiell zu schützen, war unsere Reaktion darauf, nämlich diesen inzwischen ausgereiften Entwurf in den Thüringer Landtag einzubringen. Das war wichtig und notwendig vor dem, was wir heute in den Kommunen vor dem Hintergrund der Erfüllung freiwilliger Aufgabenleistungen haben. Diese Situation wird sich in den nächsten Jahren nicht verbessern. Vor dem Hintergrund, sage ich, bleibt tatsächlich der Entwurf der CDU-Fraktion sehr weit hinter den Anforderungen des Berichts der Kultur-Enquetekommission zurück.
Hans-Jürgen Döring ging dankenswerterweise noch einmal auf den entscheidenden Satz aus dem Enquetekommissionsbericht ein, nämlich dass die Bibliotheken keine freiwillige, sondern eine Pflichtaufgabe sein sollen. Übrigens steht in den Empfehlungen weitaus mehr, bis hin zu Bibliotheksentwicklungsaufgaben, die den Ländern zugeordnet würden. Aber dass die Länder Bibliotheksgesetze erlassen sollen und dass sie dort die Bibliotheken als Bildungseinrichtungen zu Pflichtaufgaben machen sollten, ist eindeutig. Das hatte übrigens in der Debatte zur Einbringung unseres Gesetzentwurfs am 15. November 2006 der Kultusminister auch noch so gesehen. Er hat nämlich gesagt - sinngemäß -, wenn man ein Bibliotheksgesetz verabschieden will, dann müsse man zumindest auf zwei Bereiche abheben, nämlich auf die Aufgabendefinition und auf die Unterhaltssicherung. Dort sagte er in der Debatte, dass die Aufgabendefinition keine konkrete haushalterische Nachwirkung hätte. Genau diesen Bereich, den hat jetzt die CDU-Fraktion aufgenommen. Der Kultusminister sagte dort, dass erst die Regelung konkreter Nutzungsbedingungen, Beratungsverpflichtungen und Ähnlichem wiederum ressourcenrelevant sei, dass man dazu Geld in die Hand nehmen müsste und dass vor diesem Hintergrund die Aufgabenzuschreibung an die Kommunen auch eine Verpflichtung mit sich bringen würde, dass das Land diese Finanzierung mit übernimmt. Das haben Sie offensichtlich vor dem Hintergrund der Diskussion in Ihrer eigenen Fraktion komplett ausgeblendet.
Wenn das Mitteilungsblatt des Landesverbandes Thüringen im Deutschen Bibliotheksverband titelt „Erhält Thüringen 2008 als erstes Bundesland ein Bibliotheksgesetz?“, dann kann man nur antworten: Wahrscheinlich wird es so sein. Aber bevor wir uns das Triumphgeheule und -getöse anhören, wie toll so etwas sei, sollten wir uns in die Spur machen, um in einem Anhörungsverfahren vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Enquetekommission des Deutschen Bundestages beide Gesetze hinsichtlich der materiellen Verantwortung des Landes für seine Bibliotheken noch viel genauer zu formulieren.
Da muss in unserem Gesetz ein Schritt weiter gegangen werden und in Ihrem Gesetz noch fünf Schritte, dann haben wir ein gutes Bibliotheksgesetz.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bis jetzt hatte ich einen Satz immer für unumstößlich gehalten: Lesen bildet. Bei Herrn Döring mache ich heute das erste Mal ein Fragezeichen an diese Aussage, denn Sie haben offensichtlich unseren Gesetzentwurf und die Begriffe überhaupt nicht gelesen
oder Sie haben es getan und nicht verstanden. Sie sind mit Ihrer Rede heute Ihrem Anspruch, der seit Jahren gilt, hier der Schatten des Kultusministers zu sein, insbesondere den ersten Wortteil betreffend, wieder sehr, sehr gerecht geworden. Es ist, Herr Döring, peinlich. Es ist peinlich.
Ich will gleich einen Aspekt vorweggreifen und gehe noch einmal dezidiert darauf ein, was die Finanzierung angeht und die Umstellung der Kommunalfinanzierung. Wir haben Ihnen das schon so oft erklärt. Ich habe eben noch mal nachgeschaut. Der Internetanschluss hilft da gelegentlich. Sie sind ja von der Ausbildung her offensichtlich Lehrer und waren auch eine kurze Zeit Schuldirektor. Aber dass man Erkenntnisse so konsequent an sich abprallen lässt, ist eines Lehrers und eines Direktors erst recht nicht würdig.
Schulleiter. Gut, zum Direktor haben Sie es nicht geschafft; Sie waren Schulleiter. Ich will Sie da nicht diskriminieren. Nein. Sie haben mit Ihrer Klage vor dem Verfassungsgericht eine Umstellung der Kommunalfinanzierung erzwungen. Wir nehmen die Sprü
und die Zuschüsse des Freistaats, die in den letzten Jahren noch zweckgebunden für die Bibliotheken, für die Musikschulen, Jugendkunstschulen gegeben wurden, sind jetzt in die allgemeine Schlüsselmasse eingegangen und sind bei den Kommunen angekommen.
Dass Sie nicht mithelfen, durch eine Diskussion mit den Kommunen diese gestiegene Verantwortung wahrzunehmen, das dokumentiert das Versagen Ihrer Oppositionsrolle. Sie sollten sich diesbezüglich schämen - ganz ehrlich.
Machen Sie die Augen auf, dann sehen Sie, was da läuft. Wir haben Ihr Gesetz nicht einfach nur abgeschrieben. Es ist ja nicht Ihr Gesetz; es ist der Gesetzentwurf des Bibliotheksverbandes. Sie haben eine kleine Passage im Finanzierungsabsatz hinzugefügt.
Daher war er auch uns bekannt und ich habe extra gesagt: Sie sind zu früh damit rausgegangen, weil der Abschlussbericht der Enquetekommission bereits für den 11. Dezember angekündigt war; mussten Sie da unbedingt noch im November dieses Gesetz hier einbringen? Das war die Kritik. Dass wir vielleicht schon hätten vor zwei Jahren oder vor zehn Jahren ein Bibliotheksgesetz machen können, das ist eine theoretische Diskussion. Noch niemand in Deutschland hat das getan. Wir werden trotzdem die ersten sein, wenn wir nach Anhörung, die wir auch beantragen, vor dem Sommer noch in zweiter Lesung unser Gesetz hoffentlich erfolgreich durch den Landtag bringen werden.
Wir haben angekündigt, dass wir die Ergebnisse der Enquetekommission würdigen werden. Wir haben nicht gesagt, wir übernehmen sie eins zu eins. Frau Dr. Klaubert, Sie machen hier eine Fehlinter
pretation, die so nicht zulässig ist. Wir nehmen es ernst, dass wir die Bibliotheken gesetzgeberisch fassen müssen, weil sie tatsächlich in ihrem jetzigen Status, was den öffentlichen Bereich der kommunalen Ebene angeht, ab und zu - was ich sehr bedaure - zur Sparmasse bei Haushaltsnöten werden. Das ist eine schlichte Tatsache, es gibt auch kein Drumrumreden, dann versagt die örtliche kommunale Ebene.
Unser Gesetzentwurf geht eindeutig davon aus, dass jeder Träger Verantwortung für seinen Bereich hat. Beim Freistaat ist das eindeutig die Verantwortung für die Landesbibliothek, es ist eindeutig die Verantwortung bei den Hochschulbibliotheken und es gibt auch eine Mitverantwortung bei den Schulbibliotheken, die wir ja, anders als Sie, tatsächlich auch dezidiert aufgegriffen haben, um nur mal einen Unterschied deutlich zu machen. Die Systematisierung der Bibliotheken in Thüringen, das dezidierte Eingehen auf Schulbibliotheken, gibt es bei dem Entwurf, hinter den Sie sich gestellt haben, nicht. Nur für Herrn Döring, der ja keinen Unterschied erkennen kann, habe ich es noch mal an einer Stelle hervorgehoben.
Ja, das geht doch darüber hinaus. Aber Sie sind nicht in der Lage, das zu erkennen, oder Sie sind nicht gewillt. Ich will auch nicht herausbekommen, was jetzt wirklich die Ursache ist, ob Sie es nicht können oder ob Sie es nicht wollen. Beides ist peinlich. Sie sollten sich besser nicht mehr dazu äußern.
Ich komme zurück auf unseren systematisierten Ansatz, der zuallererst von der Informationsfreiheit ausgeht und auch auf das Informationsfreiheitsgesetz eingeht. Der Kerngedanke ist, dass all das, was mit öffentlichem Geld im Bereich der Bibliotheken hergestellt wurde, auch öffentlichen Zugang erfahren soll. Wir gehen sogar so weit, dass wir dort, wo Kirchen und andere Träger, die nicht staatlich agieren und trotzdem Zuschüsse bekommen aus der öffentlichen Hand, für den Erhalt ihrer Bestände, die Fortentwicklung, dann den allgemeinen Zugang zu gewähren haben. Das ist der Grundsatz: Wenn öffentliches Geld im Spiel ist, hat auch die Öffentlichkeit Zugang. Wir gehen so weit, dass auch dort, wo es Spezialliteratur gibt in den Behörden - und hier ist die Korrespondenz zum Informationsfreiheitsgesetz, Herr Döring, das haben Sie auch noch nicht verstanden -, die Behördenbibliotheken, solange die Bücher dort nicht gerade für die Arbeit gebraucht werden, dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Das geht eindeutig über den Ent
wurf, den Sie eingebracht haben, hinaus. Warum geben Sie das nicht schlicht zu und machen hier so eine billige Oppositionspolemik? Also, die Opposition ist wirklich mies, man kann es aber offensichtlich auch besser machen.
Sie sind da heute hier an einem schwachen Punkt erwischt worden. Ich weiß nicht, was da los ist mit Ihnen. Wir beginnen bei der Systematisierung der Bibliotheken dann schon mit der Landesbibliothek und betonen ihre Doppelrolle. Sie ist einmal Bestandteil der größten Universität des Freistaats, dort hat sie Aufgaben für Forschung und Lehre, die hier nur erwähnt werden, weil sie Bestandteil des Hochschulgesetzes bleiben, aber sie hat darüber hinausgehende Aufgaben auf Landesebene. Sie koordiniert die Arbeit der anderen Hochschulbibliotheken und Forschungsbibliotheken und damit kriegt sie auch einen neuen Charakter. Nicht mehr alles, was an Aufgaben für die Landesbibliothek da ist, ist unter der Aufsicht des Rektors und der Hochschule zu sehen. Es gibt darüber hinausgehende Aufgaben, die der Rechtsaufsicht des Landes unterliegen. Auch diese Klarstellung taucht nur in unserem Entwurf auf, bei Ihnen ist er nicht zu finden. Soweit habe ich jetzt den dritten Beleg dafür gebracht, dass wir eine Weiterentwicklung vorgenommen haben, und das ist wichtig für die Arbeit dieser Landesbibliothek. Noch etwas Wichtiges, was in allen Artikeln auftaucht. Es gibt seit Jahrtausenden eine Fortentwicklung der Medien, auf denen das Wissen transportiert wird. Es fing einmal mit Tontafeln an, seit vielen Jahrhunderten haben wir jetzt das gedruckte Buch, seit wenigen Jahren sind elektronische Datenträger hinzugekommen und die Entwicklung geht weiter. Es wird jetzt häufig schon publiziert in nicht körperlicher Form im Internet und anderen Netzen. Dies ist aber trotzdem wertvolles Wissen, das systematisiert werden muss, das gesammelt werden muss und wofür wir rechtliche Regelungen zu treffen haben. Auch das ist in Ihrem Entwurf nicht enthalten, bei uns gleichwohl. Und hier kommen dann auch die Neuerungen für das Pressegesetz, für das Archivgesetz, hier geht es um die Belegexemplare, wenn in Archiven geforscht wird und es berührt auch das Hochschulgesetz. Deshalb ist tatsächlich heute mehr auf dem Tisch als noch im November von Ihnen vorgelegt wurde.
Bei den Gemeinden und Landkreisen gibt es die von uns immer wieder betonte Verantwortung vor Ort und die Grundfinanzierung ist durch den Kommunalen Finanzausgleich gesichert. Dass man immer mehr Geld möchte für die Erledigung öffentlicher Aufgaben, liegt im Charakter öffentlicher Aufgaben, aber die Grundfinanzierung stellt der Freistaat zur Verfügung und sie ändern nichts an dem Charakter
der Freiwilligkeit. Ich will ihnen auch dezidiert erklären, warum. Bei der Analyse der Bibliothekslandschaft in Thüringen stellt sich heraus, dass wir ganz unterschiedliche Verhältnisse vorfinden, große Kommunen, die mit Mühe gerade einmal eine Bibliothek aufhalten, kleine Kommunen, die mit viel Engagement teilweise auch im ehrenamtlichen Bereich Bibliotheken vorhalten, die darin einen Faktor ihrer Lebensqualität vor Ort sehen.
Wenn wir die Empfehlung der Enquetekommission 1 : 1 übernehmen würden, würden wir eine Pflichtaufgabe daraus machen, müssten wir eine Grenzziehung vornehmen, ab welcher Größe, welcher Einwohnerzahl, mit welchem Ausstattungsgrad, haben Bibliotheken ausgestattet zu sein oder haben sie überhaupt zu existieren. Wo wollen wir diese Grenze legen? Wir werden dann einige Kommunen gesetzgeberisch verpflichten, Bibliotheken einzurichten, die jetzt keine haben, das kann man sich durchaus positiv vorstellen, dann müssen wir aber auch für die Finanzierung sorgen und da bleibt dann das große Fragezeichen, wo das herkommt. Wir würden dann in all den Fällen, wo die Grenze so gelegt ist, dass es keine Pflicht für die Kommunen wäre, mittelfristig das Sterben dieser Bibliotheken zumindest hinzunehmen haben und genau das wollen wir nicht und das ist die Abwägung, die wir vorgenommen haben. Deswegen sind wir an diesem Punkt der Enquetekommission nicht gefolgt.
Dass Sie jetzt eine neue Vorlage bekommen, Herr Döring, da fordert jemand hoch offiziell, der dafür dann nicht finanziell aufkommt, eine Pflichtaufgabe, dass Sie da draufspringen, das ist der übliche Oppositionsreflex, das habe ich eigentlich von Ihnen nicht anders erwartet, ich hatte eigentlich schon geglaubt, dass Sie Ihren Entwurf so anlegen. Wir tun das nicht. Wir eröffnen aber mit unserem Gesetzestext die Möglichkeit und auch durch die begriffliche Bestimmung, dass Bibliotheken Bildungseinrichtungen sind - auch das geht über Ihren Entwurf hinaus - die Möglichkeit, dass die Bibliotheken sich an allen Förderprogrammen, die es in Deutschland gibt, die mit Bildung zu tun haben, beteiligen können, selbst im Erwachsenenbildungsbereich, auch an dem zum Glück nach wie vor vorhandenen Kooperationsprogramm Schule-Bibliothek, das wir überhaupt nicht infrage stellen wollen. Aber darüber hinaus gibt es ganz viele Möglichkeiten nach der rechtlichen Fassung - ich hoffe, dass sie auch bis zum Schluss so durchträgt -, dass jetzt Bibliotheken nach der Begriffsbestimmung, dass sie gleichzeitig Bildungseinrichtungen sind und eben nicht bloß Ausleihstelle, wo jemand kommt und fragt, kann ich das bekommen und es wird ihm ausgereicht, sondern dass dort Wissen und Kompetenz vermittelt wird. Da sie tatsächlich als Bildungseinrichtung fungieren, ergeben sich für Bibliotheken ganz neue Möglichkeiten der Beantragung zusätzlicher
Ich betone noch mal dezidiert den eigenen Artikel „Die Medienkompetenz und die Bildung“, denn die Aufgabe steht vor uns allen und das hat auch etwas mit dem Antrag zu tun, der hier so kleingeredet wurde, Frau Dr. Klaubert. Wir haben alle die Aufgabe, den Wert von Texten, den Wert von Liedgut, von Kulturgut weiterzugeben und die Nachwachsenden dafür zu begeistern. Das gelingt nicht im Alleingang und das darf man überhaupt nicht alleine der Schule überlassen als Reparaturbetrieb versagender Elternhäuser. Gut wäre es, jedem Kind würde abends vorgelesen werden, dass man wie selbstverständlich Bücher im Haushalt hat und wie selbstverständlich schon damit aufwächst und den täglichen Umgang damit erlernt. Aber wir können das nicht voraussetzen, müssen aber die Möglichkeit schaffen, dass man das an anderer Stelle nachholen kann.
Hier haben Bibliotheken eine unverzichtbare Aufgabe und wir alle haben für Bibliotheken und für Bücher zu werben. Ich lade Sie hier alle, die Sie heute hier sind und vielleicht auch davon Kenntnis erlangen, ein, sich in der Woche - ganz intensiv ab 24. Oktober - für das Bekanntmachen von Bibliotheken und Büchern mit einzusetzen. Uns auch selber und die Landesregierung mit einem solchen Antrag zu binden, ist keine banale Geschichte, sondern die Österreicher haben es uns vorgemacht mit der Aktion „Österreich liest“. Es ist eine richtige Lesebewegung durch das Land gegangen. Man kann im europäischen Ausland gute Initiativen aufgreifen. Der Bibliotheksverband dieses Landes Bundesrepublik Deutschland hat das getan, der Thüringer Bibliotheksverband hat sich angeschlossen. Und wenn sich der Landtag heute mit der Annahme unseres Antrags erklärt - und den wollen wir nicht überwiesen sehen, sondern gleich Klarheit schaffen -, dann setzen wir ein wichtiges Zeichen, dass man sich auf den Oktober vorbereitet und vielleicht auch schon im Vorfeld wirbt. Bibliotheken, Bücher haben Werbung jeden Tag nötig - und das ist auch unsere Verpflichtung als Politiker.