Protokoll der Sitzung vom 09.04.2008

Hier haben Bibliotheken eine unverzichtbare Aufgabe und wir alle haben für Bibliotheken und für Bücher zu werben. Ich lade Sie hier alle, die Sie heute hier sind und vielleicht auch davon Kenntnis erlangen, ein, sich in der Woche - ganz intensiv ab 24. Oktober - für das Bekanntmachen von Bibliotheken und Büchern mit einzusetzen. Uns auch selber und die Landesregierung mit einem solchen Antrag zu binden, ist keine banale Geschichte, sondern die Österreicher haben es uns vorgemacht mit der Aktion „Österreich liest“. Es ist eine richtige Lesebewegung durch das Land gegangen. Man kann im europäischen Ausland gute Initiativen aufgreifen. Der Bibliotheksverband dieses Landes Bundesrepublik Deutschland hat das getan, der Thüringer Bibliotheksverband hat sich angeschlossen. Und wenn sich der Landtag heute mit der Annahme unseres Antrags erklärt - und den wollen wir nicht überwiesen sehen, sondern gleich Klarheit schaffen -, dann setzen wir ein wichtiges Zeichen, dass man sich auf den Oktober vorbereitet und vielleicht auch schon im Vorfeld wirbt. Bibliotheken, Bücher haben Werbung jeden Tag nötig - und das ist auch unsere Verpflichtung als Politiker.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben auch lange im Vorfeld diskutiert, inwieweit wir den Zugang für Bibliotheken kostenfrei halten oder in welchen Fällen Benutzungsentgelte erhoben werden können. Für die Kommunen haben wir das nicht zu bestimmen. Wir können es schlicht nur empfehlen und wir können dort gesetzgeberisch eine Vorgabe machen, wie ich es am Eingang schon erklärt habe: Was mit öffentlichem Geld angeschafft wurde, muss öffentlich zugänglich sein, mindestens in der Nutzung vor Ort. Das Lesen vor Ort muss kostenfrei bleiben. Falls man dann aber Weiteres verlangt, kostenpflichtige Nutzung des Internets, obwohl ja die Kosten nachlassen, oder Kopien vor Ort, dann

sollte der Träger entscheiden können, ob er dafür zusätzliche Entgelte verlangt. Auch die Ausleihe ist regelmäßig kostenpflichtig, aber das entscheidet man dann besser auch vor Ort. Das werden wir nicht vorschreiben, das erzieht auch wiederzubringen, wenn man irgendwo Geld dafür bezahlt hat.

Aber die Grundnutzung vor Ort, auch in den Hochschulbibliotheken, die für jedermann und jede Frau öffentlich zugänglich bleibt, ist uns ein Herzensanliegen. Es gibt andere Länder, die schon mal ein Eintrittsgeld für ihre Hochschulbibliotheken verlangen für Nichthochschulangehörige. Wir wollen hier noch mal Klarheit, dass die Grundnutzung auch in den Hochschulbibliotheken kostenfrei ist und bleibt und das jetzt auch gesetzgeberisch fixiert wird - eine ganz wichtige Geschichte. Auch das ist bei Ihnen nicht normiert und deshalb halten wir das für unverzichtbar.

Herr Blechschmidt, Sie schauen so. Es gibt dann doch schon einige Fortentwicklungen, die in dem schmalen Text vielleicht nicht gleich so offensichtlich werden, aber da empfehle ich schlicht noch mal die Begründung des Gesetzes mitzulesen, die immer dann auch Bestandteil möglicher Rechtsstreitigkeiten ist. Die Begründung wird auf jeden Fall mit herangezogen. Der Gesetztext ist bewusst schlank gehalten worden. Ich sage das noch einmal, nicht als Nachteil, nicht aus Angst vor Entscheidungen, sondern weil auch im Bibliotheksbereich, im Archivbereich Weiterentwicklung passiert und wir auch hier gerade medienoffen formuliert haben. Wir wissen nicht, was noch für weitere Entwicklungen kommen. Im Moment spielt das Internet eine sehr große Rolle, aber man bedenke doch einmal, seit wann es das gibt und wer sich das vor 15 Jahren schon ernsthaft hat richtig vorstellen können. Ich glaube, die allerwenigsten. Insoweit sind wir hier einfach offen.

Ja, die anderen Artikel habe ich schon kurz angerissen zum Pressegesetz, zum Archivgesetz und auch zum Hochschulgesetz. Notwendige Fortentwicklungen dieser Gesetze, ohne sie noch einmal extra aufzurufen, das können wir gleich mit dieser Gesetzgebung mit erledigen. Wir halten das für eine notwendige Anpassung und bitten dann, uns in der Beratung zu unterstützen. Wir beantragen Überweisung an den Wissenschaftsausschuss, wir beantragen Überweisung an den Innenausschuss und wir beantragen Überweisung an den Justizausschuss, der gleichzeitig für Bundes- und Europaangelegenheiten zuständig ist.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Bil- dungsausschuss.)

Wir kündigen jetzt schon an, dass wir eine Anhörung

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Mündlich?)

durchaus auch mündlich beantragen werden und hoffen auf Ihre Unterstützung.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Die be- kommen Sie.)

Ich setze darauf, wie es schon häufig geschehen ist - Herrn Döring können Sie gern mitbringen in den Wissenschaftsausschuss -, dass wir dann im Ausschuss deutlich konstruktiver diskutieren, als das heute zumindest von Ihrer Seite geschehen ist. Wir haben bisher im Wissenschaftsausschuss sehr häufig konstruktive Lösungen gefunden. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist Opposition gelegentlich auch konstruktiv. Ich schließe das für diese Materie nicht aus. Ich setze direkt Hoffnung hinein, gerade im Sinne unserer Bibliotheken zu einer zukunftsweisenden Lösung zu kommen. Ich bitte Sie um Überweisung. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Das Wort hat nochmals Abgeordnete Dr. Klaubert, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zum Antrag der CDU-Fraktion: Ja, Herr Schwäblein, wir stimmen diesem Antrag zu. Wenn Sie wollen, gehe ich an einem Tag zwischen dem 24. und 31. Oktober 2008 auch mit Ihnen und einer Bücherkiste und meinetwegen noch dem Kultusminister in eine Bibliothek und dann lesen wir fraktions-, parlaments- und regierungsübergreifend vor - kein Problem! Ich habe nur gesagt, dass dieser Antrag eigentlich eher so ein Blümchen ist, welches man in das Land streut, um ein Problem zu umranken. Aber Sie haben ja dann offensichtlich mit Ihrem Gesetzentwurf ein Artikelgesetz gemacht. Gut, legen wir das Thema weg, wir stimmen zu.

Zum Zweiten: Sie haben gesagt, noch vor der Sommerpause werden wir „unseren Gesetzentwurf“ im Landtag verabschieden können. Habe ich das richtig verstanden? Noch vor der Sommerpause?

(Zuruf Abg. Schwäblein, CDU: Die Zeit- planung haben wir.)

Da ich nun auch auf Ihre Lernbereitschaft und Fähigkeit setze und Ihnen noch einmal ans Herz legen möchte, was die Enquetekommission des Deutschen Bundestages vor den Handlungsempfehlungen im

Beschreiben der Zustände an den Bibliotheken gesagt hat, möchte ich noch einmal ausdrücklich dafür plädieren, dass wir auch die materielle und finanzielle Landesverantwortung im weiteren Gesetzgebungsverfahren mit berücksichtigen.

(Beifall DIE LINKE)

Nur einen kleinen Teil aus dem Bericht möchte ich Ihnen dazu zitieren: „In zwei Dritteln der 25 EUStaaten sind die Aufgaben der öffentlichen Bibliotheken durch ein Bibliotheksgesetz rechtlich normiert“ - und jetzt kommt es - „und in langfristige Entwicklungspläne eingebunden. Finanzielle Ressourcen und materielle Ausstattung werden langjährig geplant und richten sich nach den entsprechenden Zielvorgaben.“ Das heißt, die Enquetekommission hat sich sehr genau mit der Frage der Finanzierung der Bibliotheken befasst und wir können doch nicht davon ausgehen, dass die Kommunen aus Jux und Tollerei Stadtteilbibliotheken oder Zweigstellen ihrer Bibliotheken oder Fahrbibliotheken schließen. Das liegt doch daran, dass die finanzielle Ausstattung der Kommunen auch gerade vor der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs nicht ausreichend ist, um die Aufgaben zu erfüllen, die Sie selbst in Ihrem Gesetzentwurf den Bibliotheken zuschreiben.

Darüber müssen wir uns verständigen, wie wir das regeln können. Wir haben dazu Vorschläge, die habe ich bei der Lesung unseres Gesetzentwurfs schon eingebracht. Ich habe dazu auch im Zusammenhang mit dem Haushalt gesprochen und dazu müssten wir natürlich auch die Kommunalordnung ändern. Aber das müssten wir gemeinsam vereinbaren.

Aber warum kann nicht ein Fachausschuss im Ergebnis einer Anhörung zu derartigen Schlussfolgerungen kommen, vor dem Hintergrund der Verantwortung für seine Bibliotheken im Land der Dichter und Denker, in dem Land, in dem die Anna Amalia Bibliothek steht und in ihrer ganzen Schönheit jetzt wieder zu besichtigen ist und wo uns allen bewusst geworden ist, wie wichtig nicht nur eine solch große und schöne Bibliothek ist, sondern tatsächlich auch die Zugänglichkeit jedes einzelnen Kindes, jeder Frau, jedes Mannes zu einem Buch in einer öffentlichen Bibliothek?

Wenn wir uns über diesen Grundsatz einigen können, dann müssen wir über Landesverantwortung auch bei der finanziellen und materiellen Ausgestaltung sprechen und dann heißt es eben, dass auch Ihr Gesetzentwurf an verschiedenen Stellen korrigiert werden müsste. Ich gebe Ihnen insofern recht, Sie haben insbesondere zur Frage der Bibliotheksrechtsgestaltung weitaus mehr Aspekte aufgenommen, die nicht gegen unsere Auffassung sind, überhaupt

nicht. Auch sie entsprechen übrigens den Empfehlungen, die von der Enquetekommission des Deutschen Bundestages gegeben worden sind. Auch das ist richtig. Aber dann müssen wir uns aufeinanderzubewegen und sagen, als Fachausschuss müssen wir uns zum Teil auch stark machen vor denjenigen, die das Geld an anderer Stelle ausgeben möchten. Ich wünsche mir, dass ein Kulturausschuss in diesem Freistaat ein ausdrückliches Votum für den Stellenwert auch der Finanzierung von Bildung und Kultur, hier der Bibliotheken, spricht und wir vielleicht an dieser Stelle die Änderung Ihres Gesetzentwurfs bekommen werden. Herr Schwäblein möchte eine Frage stellen.

Frau Abgeordnete, ich stelle erst mal die Frage, ob Sie die Frage zulassen?

Wenn ja, dann hat Herr Abgeordneter Schwäblein das Wort.

Frau Abgeordnete Klaubert, wissen Sie, dass in diesem Land, dem Freistaat Thüringen, die kommunale Selbstverwaltung Verfassungsrang hat?

Sie wissen, dass ich das weiß, demzufolge brauche ich darauf nur Ja zu sagen. Aber Sie wollen mir eigentlich in den Mund legen, dass ich mit einem solchen Vorschlag, die Pflichtigkeit dieser Aufgaben festzuschreiben, dagegen sprechen würde, die kommunale Selbstverwaltung auszugestalten, und da, glaube ich, haben Sie nicht recht. Aber das würde ich gern im Ausschuss mit Ihnen bereden, sonst würden wir in ein endloses Zwiegespräch verfallen, welches der Sache nicht dienlich wäre.

(Beifall DIE LINKE)

Weitere Redemeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Für die Landesregierung hat das Wort Staatssekretär Prof. Dr. Bauer-Wabnegg.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sollte der Landtag dieses vorliegende Bibliotheksgesetz beschließen, ist der Freistaat Thüringen Vorreiter in ganz Deutschland, Vorreiter mit einem eigenen Bibliotheksgesetz. Wir beweisen damit als Kulturland Weitblick und Innovationsfähigkeit. Das passt dann auch, denn schließlich hat Thüringen neben zahlreichen kommunalen Bibliotheken weit über die Landesgrenzen hinaus bedeutende und traditionsreiche Bibliotheken; wir haben das schon gehört. Denken wir nur an die Herzogin Anna Amalia Bibliothek, an die Universitäts- und Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha, an die Universitäts- und Landesbibliothek in Jena. Der vorliegende Entwurf der CDU-Fraktion ist ein Musterbeispiel für ein zukunftsweisendes, rechtlich angemessenes, fundiertes und modernes Bibliotheksrechtsgesetz.

(Beifall CDU)

Ein Gesetz, das in allererster Linie dazu dient, die Bibliotheken in ihrer Bedeutung für Bildung, Wissenschaft, Information und Kultur ausdrücklich zu nominieren, anzuerkennen und zu stärken. Über diese rechtliche Aufwertung hinaus werden zugleich die Rahmenbedingungen der Bibliotheksfinanzierung und Förderung in Thüringen geregelt, und wir sichern die Zugänglichkeit aller Bibliotheken in öffentlicher Trägerschaft gesetzlich ab. Ganz bewusst wird dabei im Sinne einer zurückhaltenden Gesetzgebung auf zu detaillierte und zu weitgehende Aufgabenbeschreibungen der Bibliotheken verzichtet. Das hat gute Gründe:

Denn einerseits stehen die Bibliotheken mit den neuen Kommunikationstechnologien in einem wirklich äußerst dynamischen Umfeld und zu detaillierte gesetzliche Reglementierungen würden hier rasch veralten.

Der zweite Grund: Die meisten Bibliotheken stehen in der Trägerschaft von Kommunen und Hochschulen, also von Selbstverwaltungskörperschaften, deren Autonomie zu respektieren ist. An das KFA-Urteil sei hier einmal mehr erinnert.

Außerdem entwickelt dieses Gesetz bereits bestehende, nämlich bibliotheksbezogene Regelungen im Thüringer Hochschulgesetz, im Thüringer Pressegesetz sowie im Thüringer Archivgesetz weiter.

Übrigens, wir haben es ja gehört, auch im Abschlussbericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages plädieren die Experten für eine rechtliche und strukturelle Präzisierung der Deutschen Bibliothekslandschaft und sprechen sich dafür aus, Aufgaben und Finan

zierung der Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen zu regeln. Man muss an dieser Stelle doch mal ehrlich sein: mit dem nun vorliegenden Entwurf kann Thüringen als erstes Land in der Bundesrepublik diesen Schritt auch wirklich und tatsächlich gehen.

(Beifall CDU)

Wir können sicher sein, der mit großer Sorgfalt erarbeitete und fachlich überzeugende Entwurf der CDU-Fraktion wird nicht nur ein Baustein, sondern der Baustein in der föderalen Diskussion um Bibliotheksgesetze sein, da bin ich sicher, und wenn wir ehrlich sind, sind wir gemeinsam ganz sicher an dieser Stelle.

In diesem Sinne setzt Thüringen hier tatsächlich bundesweit sichtbare Akzente.

(Beifall CDU)

In seiner sehr beachteten Weimarer Rede hat unser Bundespräsident Horst Köhler im Oktober 2007 deutlich und durchaus richtig gesagt, Bibliotheken gehören in Deutschland auf die politische Tagesordnung. Heute stehen unsere Bibliotheken auf der Tagesordnung dieses Thüringer Landtags.

Und weil wir so schön beim Thema sind, erlauben Sie mir gleich noch einige Bemerkungen zu „Thüringen liest: Treffpunkt Bibliothek“. In Kooperation mit dem Deutschen Bibliotheksverband starten die Bibliotheken in ganz Deutschland in der Woche ab dem 24. Oktober 2008 die erste der jährlich geplanten bundesweiten Aktionswochen unter dem Motto „Deutschland liest: Treffpunkt Bibliothek“. Keine Frage, das Land der deutschen Klassik liest natürlich mit und das nicht erst seit diesem Jahr und nicht nur in diesem Jahr. Die internationale Leseuntersuchung IGLU 2006, aber auch die PISA-Studien haben deutlich gemacht, wie wichtig die Förderung der Lesekompetenz ist. Schon immer war Lesen eine grundlegende Kulturtechnik. Das Thüringer Kultusministerium ist mit der Leseinitiative „Lust auf Lesen“ flächendeckend in die Offensive gegangen. Im März 2008 fand bereits die Woche des Lesens statt. Thüringen beteiligt sich aktiv am Welttag des Buches 2008 am 23. April. Und Wettbewerbe wie der Thüringer Buchlöwe, Eobanus-Hessus-Schreibwettbewerb, das Junge Literaturforum Hessen-Thüringen, die Aktion „Ohr liest mit“, der Thüringer Schülerzeitungswettbewerb, der Vorlesewettbewerb des deutschen Buchhandels und zahlreiche regionale Literatur- und Leseveranstaltungen fördern im Freistaat die Lesekompetenz. Wir wissen das doch ganz genau. Weil Bibliotheken das Gedächtnis einer Wissensgesellschaft sind und neben den Schulen den Schlüssel zum Lesen bereithalten, verdient die Aktion „Deutschland liest: Treffpunkt Bibliothek“ auch in Thüringen breite Unterstützung

und erhält diese Aktion breite Unterstützung.

Es trifft sich also gut, man muss sagen es trifft sich bestens, dass wir als erstes Land in Deutschland ein Bibliotheksrechtsgesetz auf den Weg bringen werden. Denn mit den zahlreichen Veranstaltungen, Lesungen, Workshops, Präsentationen, Bibliotheksnächten und vielem mehr, stellen während der geplanten Aktionswoche die Bibliotheken ihre innovativen Leistungen und ihre Rolle als zukunftsorientierte Bildungs- und Kultureinrichtungen in den Mittelpunkt. Bundespräsident Horst Köhler hat auch die Schirmherrschaft übernommen. Unterstützt und bundesweit koordiniert wird die Kampagne durch den Deutschen Bibliotheksverband, der über eine zentrale Website mit Veranstaltungskalender eine bundesweite Wahrnehmung und Sichtbarkeit gewährleistet. Darüber hinaus stellt der Deutsche Bibliotheksverband allen Bibliotheken verschiedene Werbematerialien zur Verfügung und koordiniert mit den Medienpartnern die überregionale Pressearbeit.

Im Freistaat selbst haben die Planungen für diese Lesewoche, in die ebenfalls der 14. Thüringer Bibliothekstag in Mühlhausen fällt, bereits begonnen. Entsprechend koordiniert die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken über den Landesverband Thüringen deren Aktivitäten und hilft bei der Organisation und Durchführung vieler Veranstaltungen. Für konkrete Autorenlesungen und Lesereisen, die in die Fläche ausstrahlen sollen, wird der Bedarf derzeit exakt ermittelt. In die Aktionswoche fällt übrigens auch der Startschuss für ein digitales Bibliotheksportal der öffentlichen Bibliotheken im Freistaat. Für dieses wichtige und innovative Projekt einer digitalen Medienversorgung liegt im Kultusministerium ein Antrag auf Projektförderung vor, und die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Angesichts der recht weit gediehenen Vorbereitungen auf Landes-, Kommunal- und Verbandsebene ist in Thüringen der Erfolg der Lesewoche also bestens gewährleistet.

Man kann abschließend nur sagen, meine Damen und Herren: Deutschland liest, Thüringen liest. Das verdient breite Unterstützung. Vielen Dank.

(Beifall CDU)