Ich hoffe natürlich sehr, dass Sie Ihre Munition noch nicht ganz verschossen und morgen einen guten Parteitag haben können. Im Übrigen, Herr Matschie, darf ich auch noch sagen, man sollte den Fleiß anderer nicht geißeln, wenn man selbst den eigenen deswegen nicht unter Beweis stellen kann, weil man sich in einer permanenten Personaldebatte befindet. Insofern darf ich Sie auffordern, seien Sie doch etwas sachlicher, auch im Umgang mit der neuen Justizministerin. Ich habe eher den Eindruck gehabt, dass Ihre Kritik vor allen Dingen daher rührte, dass die Impulse, die die neue Ministerin in den ersten Tagen ihrer Amtszeit gesetzt hat, Sie überrascht haben und Sie als getroffener Hund da lieber laut bellen und lieber in Fundamentalkritik
Zu Herrn Blechschmidt: Herr Blechschmidt, ich schätze Sie als Kollegen sehr, aber ich sage Ihnen, wenn Modernität heißt, dass wir das Geld der Steuerzahler mit vollen Händen rauswerfen, nicht fragen, ob es auch günstiger geht, wenn Modernität heißt, dass wir Straftäter stärker schützen als Opfer, und wenn Modernität heißt, dass wir das Vertrauen der Bürger in den Staat durch eine letztlich politisch motivierte vorsätzliche Gefährdung ihrer Grundrechte, nämlich Leib, Leben und Eigentum, untergraben, dann, glaube ich, wären wir tatsächlich auf einem Holzweg. Für uns steht fest, dass Modernität heißt, dass man sich an Gegebenheiten anpasst wie bei IT, dass man sich an veränderte Situationen anpasst und schauen muss, wie man diese auch kostengünstig lösen kann. Insofern hat die Regierungserklärung aus unserer Sicht sehr deutlich gezeigt, dass die Thüringer Justiz unabhängig, leistungsfähig und modern ist, aber eben auch nicht in Ihrem Sinne, das ist wohl schon so.
Dafür, dass wir dieses sehr hohe Niveau heute erreicht haben, danke ich an dieser Stelle ganz herzlich all den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Thüringer Justiz, denn letztlich konnte das nur durch ihren tagtäglichen Einsatz erreicht werden. Ich danke aber an dieser Stelle nicht nur der neuen Ministerin, sondern auch ihrem Amtsvorgänger Harald Schliemann, der das Amt sehr verantwortungsvoll und erfolgreich geführt hat, so dass wir heute eine sehr gut aufgestellte Justiz im Freistaat haben.
Unabhängigkeit: Die Unabhängigkeit der Justiz ist für uns eines der zentralen Elemente unseres Rechtsstaatsverständnisses und ist gerade gegenüber der staatlich sanktionierten Rechtsbeugung in der DDR eine der herausragenden Errungenschaften, die mit der friedlichen Revolution von 1989 erreicht worden sind und auf die wir mit großem Stolz blicken.
Die Thüringerinnen und Thüringer tun dies auch, wie beispielsweise im Thüringen-Monitor 2007 ein ausgesprochen großes Vertrauen in die Justiz und Polizei belegt. Wer sich für den Rechtsstaat ausspricht, muss diesen notwendigerweise auch vom Unrechtsstaat zu unterscheiden wissen. Das heißt, während der eine Schutz gegen staatliche Willkür bietet, erhebt der andere sie zum Herrschaftsprinzip; während der eine politische Einflussnahme oder Determinierung von gerichtlichen Entscheidungen verbietet, gebraucht der Unrechtsstaat sie regelmäßig. Diese unterschiedliche Charakterisierung ließe sich fortführen. Für uns entlarvt jedes genannte Merkmal die DDR deutlich als Unrechtsstaat.
Dass ein Schutz gegen staatliche Willkür nicht vorhanden war, belegt auch das Fehlen jeder Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das DDR-Eingabewesen ist auch kein Beleg für besondere Rechtsstaatlichkeit, sondern eher ein Zeichen für die Notwendigkeit systemstabilisierender Einzelinterventionen, weil vielfach systemimmanent vorsätzlich Recht gebeugt wurde und den Richtern Entscheidungen durch den Apparat aufgezwungen wurden bzw. sie sich willfährig beugten. Vor diesem Hintergrund - und deswegen komme ich dazu - sollten wir uns sehr kritisch damit auseinandersetzen, dass zahlreiche Menschen auch heute noch behaupten, dass sie Gerechtigkeit wollten, aber den Rechtsstaat bekamen. Oder dass die Befragungen zum Thüringen-Monitor zwar ergaben, dass knapp über die Hälfte der Thüringer der Meinung sind, die DDR sei ein Unrechtsstaat, dass aber knapp unter die Hälfte auch der Meinung sind, das sei nicht so. Das ist, meine Damen und Herren, nicht deswegen problematisch, weil auch andere Umfragen die DDR heute manchmal positiv reflektieren, nein, das nicht, denn wir wissen natürlich auch, dass es meistens um eine sehr persönliche Beurteilung eigener früherer Lebenssituationen geht, nicht um die Bewertung des politischen Systems; problematisch ist daran eher, dass die Auseinandersetzungen mit den Grundlagen unserer Gesellschaft aus unserer Sicht nur in sehr groben Grundzügen erfolgen. So wird das Gerechtigkeitsprinzip durch sehr starke Eigeninteressen überstrapaziert; dem kann Gerechtigkeit durch Verfahren, wie Niklas Luhmann es einmal formulierte, gar nicht gerecht werden. Insofern darf man sich schon die Frage stellen, ob die zahlreichen nach 1990 geschaffenen Institutionen des Rechtsstaats nicht noch mehr Aufklärungsarbeit leisten sollten zu dem, was sie leisten und was sie leisten können. Ich begrüße daher den Ansatz, den die Ministerin wählt, dass hier eine stärkere Unterstützung der Schulen im rechtskundlichen Unterricht erfolgen soll. Für uns als Unionsfraktion steht jedenfalls fest, nur Unabhängigkeit sichert Freiheit und Sicherheit. Darauf haben die Bürger in Thüringen einen Anspruch.
Zum Stichwort Modernität: Sicher ist, nur eine moderne Justiz kann auch in der Zukunft dem Justizgewährungsanspruch Rechnung tragen. Gerade dies zeigt, dass die digitale Entwicklung im Mittelpunkt der modernen Justizpolitik stehen muss. Wir haben mit der Einführung des elektronischen Handelsregisters, des elektronischen Grundbuchs und nunmehr auch des elektronischen Mahngerichts den Wirtschaftsstandort Thüringen nachhaltig gestärkt. Wir haben uns auch persönlich als Unionsfraktion in einer auswärtigen Sitzung im Justizzentrum Jena davon überzeugt, wie dieses innovative System funktioniert, dass sie letztlich alle Öffnungszeiten von Gerichten obsolet machen und hier gegen eine geringe Gebühr Einsicht genommen werden kann. Das vereinfacht das Wirtschaftsleben und ist insofern ein wichtiger Beitrag für das Wirtschaftsleben. Ich bin auch sehr dankbar, Frau Ministerin, dass in Ihrer Regierungserklärung deutlich geworden ist, dass bei der Einführung des elektronischen Vereinsregisters eben nicht nur Effizienzgesichtspunkte eine Rolle spielen, sondern dass auch beim Vereinsregister es natürlich darauf ankommt, dass Ehrenamtliche ihre persönlichen Interessen auch einmal vorstellen können, persönlich betreut werden, dass es Ihnen darauf ankommt, dass man den Aspekt der Bürgernähe in diesem Bereich auch mit betont und berücksichtigt. Insoweit wünsche ich Ihnen dabei viel Erfolg.
Bei den Anwälten und Notaren, meine Damen und Herren, wissen wir, dass deren Arbeit ohne moderne elektronische Medien gar nicht mehr möglich wäre. Ich denke, die Justiz muss da mitziehen. Wir haben aus unserer Sicht in den letzten Jahren einiges getan, dass sie da auch mitziehen kann. Ich denke, Bürgernähe darf trotzdem nicht zu kurz kommen. Trotz aller Medien darf der persönliche Kontakt zu den Bürgern nicht abbrechen und nicht verloren gehen, weil letztlich auch dieser Kontakt eine wichtige Säule für das Verständnis in unserem Rechtsstaat ist.
Zum Punkt Leistungsfähigkeit: Die Thüringer Justiz ist aus unserer Sicht sehr gut aufgestellt, denn wir haben das Ziel und sind uns mit der Ministerin einig, nur schnelles Recht ist auch gutes Recht. Man muss natürlich fundiert entscheiden, aber die Bürger haben auch ein Recht darauf, eine schnelle Entscheidung zu bekommen. Selbstverständlich kann man das Gute auch immer noch besser machen. Ich denke, wir werden als Unionsfraktion diesen Optimierungsprozess weiterhin sehr positiv begleiten.
Zur Verbesserung der personellen Situation der Sozialgerichtsbarkeit und der sozialen Dienste: Sicher ist, wir haben eine steigende Zahl der Gerichtsverfahren wegen Hartz IV. Wir haben auch bereits vorher umfangreiche Personalverstärkungen in den letzten Jahren in diesem Bereich erfahren. Ich möchte
an dieser Stelle auch ganz herzlich den Richtern danken, die durch einen freiwilligen Einsatz in der Sozialgerichtsbarkeit ermöglicht haben, dass wir diese Personalverstärkung letztlich erreichen konnten, ohne den Haushalt im Übermaße zu belasten. Dies reicht aber bei Weitem nicht aus. Wir müssen auch weiterhin schauen, dass die Verfahrenslaufzeiten insgesamt verkürzt werden, damit ein effektiver Rechtsschutz für die Betroffenen gewährleistet ist, auch im Interesse der Betroffenen.
Zu den sozialen Diensten: Da ist uns allen bekannt, dass diese überlastet sind. Wir haben rund 100 Probanden pro Bewährungshelfer. Der bundesdeutsche Durchschnitt liegt bei 85 Probanden. Da müssen wir sicher hinkommen. Das werden wir auch versuchen, denn nur so kann eine effektive Betreuung der Probanden sichergestellt werden und damit auch sichergestellt werden, dass die Bevölkerung effektiv vor rückfallgefährdeten Straftätern geschützt wird. Unser wesentliches Element der Justizpolitik - das hat die Justizministerin deutlich gemacht - ist ein aktiver Opferschutz.
Zur Frage der Verbesserung der baulichen Situation innerhalb der Justiz, denke ich, hat die Regierungserklärung gezeigt, dass eine ganze Reihe schon erreicht wurde, wir aber auch noch eine ganze Reihe zu tun haben. Eines der großen Projekte ist sicher das Justizzentrum in Gera. Wir alle haben uns schon davon überzeugt, da bin ich mir sicher, über den baufälligen Zustand von Schloss Tinz. Ich möchte aber an dieser Stelle auch sagen, dass sich aus unserer Sicht die Einrichtung von Justizzentren durchweg bewährt hat, weil sie eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der Justiz durch die Optimierung des Personaleinsatzes mit sich bringt. Ich bin sehr froh, dass wir als Thüringer hier auch Vorreiter bei einer sehr modernen Justizentwicklung sind. Mittlerweile ziehen ja auch andere Länder wie Rheinland-Pfalz nach und bemühen sich, Justizzentren zu errichten. Wir haben in Thüringen schon etliche in Mühlhausen, Erfurt, Jena und Meiningen. Insoweit, glaube ich, sind wir auf einem sehr guten Weg. Auch, was das baufällige Schloss Tinz anbelangt, gibt es jetzt sehr gute Pläne, das Justizzentrum in Gera neu zu errichten.
Meine Damen und Herren, zum Punkt „effektivere Kriminalitätsbekämpfung“: Da könnte man sich natürlich auf seinen Lorbeeren ausruhen, weil Thüringen eines der sichersten Länder ist mit der höchsten Aufklärungsquote von 64,2 Prozent.
Ich möchte an dieser Stelle ganz herzlich den Polizistinnen und Polizisten danken, die einen wesentlichen Beitrag dazu leisten sowie auch den Staats
anwälten und Richtern in der Justiz, die diese Leistungen erst ermöglicht haben, dass die Thüringer sich so sicher fühlen können, wie sie sich tatsächlich in Thüringen fühlen.
Nur können wir uns deswegen nicht auf den Lorbeeren ausruhen, weil wir alle zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Jugendgewalt und Gewaltbereitschaft vor allen Dingen in der jugendlichen Altersgruppe zugenommen hat. Deswegen begrüße ich ausdrücklich, Frau Ministerin, dass Sie so ausführlich darauf eingegangen sind, dass Sie eine effektivere Bekämpfung von Jugenddelinquenz möchten und dies vor allen Dingen mit dem Projekt der Jugendstation gemeinsam mit dem Innenministerium forcieren wollen. Wir sind persönlich auch zu einem Besuch vor Ort in Gera gewesen und haben uns davon überzeugt, dass mit dieser Jugendstation ein effektiverer Rechtsschutz, vor allem auch durch eine Verkürzung der Bearbeitungsdauer, möglich ist. Wir wünschen uns sehr, dass hiermit weitere Maßnahmen, etwa auch in Erfurt, fortgesetzt werden.
Wir unterstützen auch den Weg der effektiven Kriminalitätsbekämpfung durch die Instrumente der Sicherungsverwahrung und der stärkeren Führungsaufsicht, wie Sie sie deutlich gemacht haben, und auch des Warnschussarrestes. Ich will hier ganz deutlich sagen, wenn ein jugendlicher Straftäter zur Bewährung verurteilt wird, ist es heute so, dass er diese Verurteilung oft als Freispruch zweiter Klasse wahrnimmt; das heißt, das eigentliche Interesse der Prävention durch eine schnelle Entscheidung geht hier völlig verloren. Deswegen müssen wir schon darauf achten, dass Jugendlichen im Rahmen einer Bewährungsauflage auch eine zeitweilige Haft in Gestalt des Jugendarrestes die abschreckende Wirkung von Freiheitsstrafen deutlich macht.
Ich denke, hier kann der präventive Ansatz oder der abschreckende Ansatz auch vom Strafrecht deutlich werden und wir sind gut beraten, dieses Ziel des Warnschussarrestes aufrechtzuerhalten und tatkräftig zu unterstützen.
Und das gilt aus unserer Sicht auch für die Anwendung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende. Wir haben ja eine Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses in den letzten Jahren erlebt, auch wenn wir eigentlich wissen, dass die meisten Heranwachsenden sehr gut wissen, was sie tun und die Folgen ihrer Taten begreifen. Insoweit wollen
wir schon, dass das allgemeine Strafrecht für die angewandt wird, die allgemeines Unrecht begehen in vollem Wissen ihrer Tat.
Auch die Anhebung des Höchstmaßes der Jugendstrafe für Heranwachsende ist aus unserer Sicht deshalb geboten, weil gerade die Brutalität von jüngeren Fällen zeigt, dass wir im Jugendstrafrecht hier einen Nachholbedarf haben, den wir damit gut abdecken können. Insoweit werden wir als Fraktion die Landesregierung massiv unterstützen, diese Bundesratsinitiativen auf Bundesebene durchzubringen, weil wir uns davon eine effektivere Kriminalitätsbekämpfung erhoffen.
Zum Punkt des Thüringer Generalstaatsanwalts: Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, Herr Blechschmidt, der Justizminister Harald Schliemann hat es bereits angekündigt und unsere neue Justizministerin hat das jetzt auch in die Tat umgesetzt, indem wir nämlich als Fraktion einen Antrag einbringen, das Thüringer Besoldungsneuregelungs- und -vereinfachungsgesetz dazu zu nutzen, den politischen Status des Generalstaatsanwalts abzuschaffen. Das hat aus unserer Sicht vor allen Dingen damit zu tun, dass man damit das Vertrauen der Bürger in eine unabhängige Justiz steigern kann und wir brauchen - aus unserer Sicht - auch deswegen Ihren sicher freundlich gemeinten Entschließungsantrag deshalb nicht, weil wir genauso gut beschließen könnten, dass die Sonne schön scheint.
Ja natürlich scheint die Sonne, aber das ändert sich nicht durch den Antrag, und genauso würde durch Ihren Antrag der politische Status des Generalstaatsanwalts sich nicht ändern, sondern dafür soll man die Gelegenheiten nutzen, die sich einem bieten. Wir haben das Gesetz im nächsten Tagesordnungspunkt zur Beratung. Wir nutzen die Gelegenheit und insoweit hoffen wir natürlich, dass Sie dann dieser Änderung auch zustimmen.
Zum Bürokratieabbau: Herr Matschie, da verstehe ich Ihre Wortmeldung nicht. Unser Ziel ist nach wie vor ein schlanker und effektiver Staat, das heißt aber nicht, dass es ein Widerspruch ist, dass in bestimmten Bereichen, wo Bedarf entsteht, dieser Bedarf dann auch gedeckt werden muss, mit unter Umständen eben auch mehr Personal. Also da wird ein Scheinwiderspruch konstruiert, der sich für uns so nicht stellt. Wir wollen vor allen Dingen einen effek
tiven und schlanken Staat und das heißt, dass wir natürlich auch die Landesregierung unterstützen auf ihrem Weg, die Regulierungs- und Informationspflichten des Freistaats gegenüber den Bürgern und gegenüber den Unternehmen daraufhin zu kontrollieren, ob sie tatsächlich notwendig sind. Wir haben hier einen wertvollen Beitrag schon im Wirtschaftsausschuss liegen, und zwar die Neuregelung des Gaststättenrechts, den wir dort beraten, um zu schauen, wie wir hier eine Entlastung der Bürger hinbekommen. Damit sind wir auch durchweg, glaube ich, gut beraten. Auch die Europäische Kommission steht an unserer Seite, die letztlich auch durch das Verfahren der besseren Rechtsetzung darauf achten möchte - auch wenn sie es wahrscheinlich nicht ganz so vermag wie wir -, dass hier die durch Informationskosten verursachten Bürokratiekosten und -lasten auf den Bürger minimiert werden.
Zum Pilotprojekt der gerichtsinternen Mediation freue ich mich, dass die Ministerin aufgreift, was die Fraktionäre bereits in Kleinen Anfragen thematisiert haben, denn wir haben, glaube ich, wirklich ein Mittel und ein Instrument, um zum einen die Rechtssicherheit zu stärken, aber auch um letztlich den Rechtsfrieden stärker wahren zu können als das vielleicht sonst in anderen Entscheidungsfindungsprozessen möglich ist.
Zur Optimierung des Justizvollzugs: Hier haben wir durch die Erweiterung der JVA Tonna und der JVA Goldlauter wichtige Schritte unternommen, um die Belegungssituation insgesamt zu entspannen. Der Neubau der Jugendstrafanstalt mit der angeschlossenen Arrestanstalt in Arnstadt-Rudisleben ist aus unserer Sicht ein Meilenstein in der Geschichte des Justizvollzugs in Thüringen. Damit können wir auch den Anforderungen des neuen Jugendstrafvollzugsgesetzes, was am 01.01.2008 in Kraft getreten ist, gerecht werden und letztlich dieses Gesetz umwandeln. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass wir auch als Fraktion damals noch unter maßgeblicher Führung der justizpolitischen Sprecherin einen Flyer veröffentlicht haben, um auch deutlich zu machen, wo die Schwerpunkte des neuen Rechts sind. Die liegen darin, dass wir erkennen und wissen, dass die Jugend die Zukunft jeder Gesellschaft ist und dass die jungen Menschen auch Chancen brauchen. Das gilt natürlich auch für Straftäter, die vielleicht noch nicht die volle Verantwortung für sich tragen können. Wir wissen auch, dass viele Versäumnisse in der Erziehung durch nicht vermittelte Werte dazu geführt haben, dass die Jugendlichen vor Gericht und schließlich im Strafvollzug gelandet sind. Hier hat der Staat eine Pflicht, möglichst frühzeitig helfend und korrigierend einzugreifen. Die Pflicht beginnt natürlich schon vor dem Strafvollzug; der kommen wir auch umfassend nach. Ich möchte aber an dieser Stelle auch deutlich machen, dass
wir nicht nur die Förderung von straffälligen Jugendlichen im Auge behalten müssen, also nicht nur das Prinzip Fördern und Fordern, sondern wir müssen auch den Schutz der Bürger im Auge behalten. Deswegen waren wir gut beraten - das war auch der Grund für meinen Zwischenruf, Herr Blechschmidt -, Ihren Gesetzentwurf für ein neues Jugendstrafvollzugsrecht abzulehnen, weil ganz klar ist, dass man mit Resozialisierung vielleicht doch nicht bei jedem landet, erstens, weil auch ganz klar ist, dass Resozialisierung die eine Seite ist, aber die andere Seite ist, dass es sich auch um Strafen handelt und wir auch wollen, dass eine Strafe tatsächlich da ist, weil das auch abschreckenden Charakter hat und weil wir nicht der Überzeugung sind, dass man mit den Vorschriften für ein Mädchenpensionat für gehobene Töchter auch Strafvollzug von richtig harten Kriminellen belegen kann.
Was heißt, wir strafen sie alle? Wir wollen einen effektiven Strafvollzug, der die Sicherheit der Bürger gewährleistet auf der einen Seite und auf der anderen Seite dafür sorgt, dass sich hier Resozialisierungschancen tatsächlich auftun. Das machen wir mit unserem Gesetz. Aber wir wollen nicht nur eine reine Resozialisierung, ohne dass auf die Straftat auch eine Strafe folgt.
Zum Punkt Juristenausbildung begrüßen wir ausdrücklich, dass der Bologna-Prozess durch unsere Ministerin nicht als maßgeblicher Prozess für die Juristenausbildung gewertet wird. Ich will an der Stelle auch sagen, da spreche ich auch für meinen Kollegen Thomas Kretschmer, dass wir uns gewünscht hätten, dass es in anderen Bereichen vielleicht auch so gewesen wäre, auch wenn es dort nicht in der Regierungsverantwortung stand. Hier hätte man von vornherein sicher etwas kritischer umgehen müssen mit dem Bologna-Prozess. Ich finde es gut, dass wir an der Stelle - jedenfalls bei der Juristenausbildung - ein Haltezeichen setzen.
Insgesamt, meine Damen und Herren, die Justiz in Thüringen ist sehr gut aufgestellt. Sie ist erfolgreich, sie ist unabhängig, sie ist modern und sie ist leistungsfähig. Ich verstehe die Kritik von Herrn Blechschmidt in vielen Punkten nicht. Von Herrn Matschie kann ich sie gar nicht verstehen, weil sie auch nicht zur Sache erhoben wurde. Die CDU-Fraktion jedenfalls ist weiterhin bestrebt, eine verantwortungsvolle Justizpolitik zu betreiben mit einer Thüringer Jus