Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur Ziffer 1 aus dem CDU-Antrag vor. Es wurden 74 Stimmen abgegeben, mit Ja haben 43, mit Nein 21 gestimmt. Es haben sich 10 enthalten (nament- liche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist diese Ziffer 1 angenommen.
Ich rufe nun die Ziffer 2 aus diesem Antrag auf. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit dürfte diese Nummer 2 einstimmig angenommen worden sein.
Ich rufe nun auf den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/4188. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt einige Stimmenthaltungen. Dieser Änderungsantrag ist abgelehnt worden.
Als Nächstes rufe ich auf den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4181. Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Ich nehme an, es hatte jeder die Möglichkeit, die Stimmkarte abzugeben. Ich bitte darum, dass ausgezählt wird.
Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag in Drucksache 4/4181 vor. Es wurden 74 Stimmen abgegeben, mit Ja stimmten 32, mit Nein 42 - der Änderungsantrag ist damit abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2).
Ich rufe als Nächstes auf die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/4189. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen bitte. Es gibt eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Dann werden wir diese Abstimmung namentlich vornehmen. Ich bitte darum, die Stimmkarten einzusammeln.
Ich nehme an, es hatte jeder die Möglichkeit, seine Stimmkarte abzugeben. Ich bitte darum, dass ausgezählt wird.
Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag in Drucksache 4/4182 vor. Es wurden nun 77 Stimmen abgegeben, mit Ja stimmten 34, mit Nein 43, der Änderungsantrag ist abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 3).
Nun stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 4/4168 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung der Änderungsanträge, das heißt der Annahme des Änderungsantrags der Fraktion der CDU in beiden Nummern. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt zahlreiche Gegenstimmen, aber die Jastimmen sind mehr. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht, die Beschlussempfehlung ist angenommen.
Nun stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/3829 nach zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme dieser Beschlussempfehlung in ihrer geänderten Form. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Eine Mehrheit von Jastimmen befürwortet die Annahme dieses Gesetzentwurfs.
Das bitte ich in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, der möge sich jetzt von den Plätzen erheben. Danke schön. Das Gleiche gilt jetzt für die Gegenstimmen. Danke schön. Ich frage auch jetzt noch einmal nach den Stimmenthaltungen und stelle fest, Stimmenthaltungen gibt es nicht.
Durch den Orkan „Kyrill“ wurde Anfang des vergangenen Jahres die 270 Jahre alte Bockwindmühle in Jena-Krippendorf total zerstört. Der Wiederaufbau der Mühle, die ein historisches Baudenkmal darstellt und als ein Bestandteil zum Ensemble des historischen Schlachtfeldes von 1806 gehört, würde um die 250.000 € betragen. Auch der Freistaat Thüringen hat nach dem Orkan ein Hilfsprogramm aufgelegt, um die von „Kyrill“ angerichteten Zerstörungen zu beseitigen.
1. Greift das nach dem Orkan „Kyrill“ aufgelegte Hilfsprogramm des Landes auch für den Wiederaufbau der historischen Bockwindmühle in Krippendorf?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Seela beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Somit beantworte ich die Frage 2: Infrage kommt das Förderprogramm „Integrierte ländliche Entwicklung“.
Zu Frage 4: Anträge im Rahmen der Dorferneuerung können bis zum 31. Oktober für das Folgejahr gestellt werden.
Mich würde interessieren, warum die Frage 3 nicht beantwortet werden muss. Das würde mich ganz besonders interessieren, weil ich gehört habe, dass Anträge doch eventuell bereits gestellt worden sind. Dann gab es vor zwei Wochen im Jenaer Stadtrat die Äußerung des Oberbürgermeisters, dass er jetzt vorhat, einen Antrag oder mehrere Anträge zu stellen.
Herr Abgeordneter, ich orientiere mich an Ihrer Fragestellung. Sie haben in Frage 2 mit Bezug auf Frage 1 gefragt: Wenn nein, welches Förderprogramm käme dann dafür infrage? Da ich die Frage 1 nicht mit Ja beantworte, brauche ich auch die Frage 3 in diesem Zusammenhang nicht zu beantworten.
Dann frage ich dennoch: Ist nun ein Förderantrag seitens der Stadt Jena gestellt worden, ja oder nein?
Ein Antrag der Stadt Jena auf Förderung zum Wiederaufbau der Mühle mit Mitteln der Dorferneuerung ist in Höhe von 94.000 € gestellt worden und liegt im Amt für Landentwicklung und Flurerneuerung in Gera vor.
Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4106, vorgetragen durch Abgeordneten Blechschmidt.
Der Thüringer Ministerpräsident hat Ende Oktober 2007 während einer Pressekonferenz angekündigt, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf zu Veränderungen im Straßenausbaubeitragsrecht dem Landtag zuleiten will.
Den Fraktionen wurde Anfang Februar 2008 ein diesbezüglicher Referentenentwurf (Sechstes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes) zur Kenntnis gegeben.
Vertreter der Fraktion der CDU wurden in den Medien (z.B. in der Ostthüringer Zeitung [OTZ] vom 5. März 2008) mit der Aussage zitiert, dass das Gesetz bis zur Sommerpause 2008 verabschiedet sein soll.
1. Bis wann will die Landesregierung den angekündigten Gesetzentwurf zu Änderungen im Straßenausbaubeitragsrecht dem Landtag zuleiten?