Protokoll der Sitzung vom 03.07.2008

Das muss ich Ihnen nachreichen, da muss ich noch einmal in die Unterlagen sehen.

Danke schön. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit kann ich die nächste Mündliche Anfrage aufrufen, Abgeordnete Sedlacik, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4207.

Wohngeldnovelle

Der Bundesrat hat sich am 23. Mai 2008 mit dem Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften, das der Bundestag am 25. April 2008 beschlossen hat, befasst und den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Bundesrat wendet sich gegen die neu eingeführte Heizkostenkomponente und fordert eine andere Kostenverteilung.

Mit Blick auf den kürzlich veröffentlichten Armutsbericht der Bundesregierung und die gestiegenen Wohnkosten erscheint eine Erhöhung des Wohngeldes dringend geboten. Aber auch die Einbezie

hung der in den vergangenen Jahren explosionsartig gestiegenen Heizkosten erscheint notwendig, denn diese entwickeln sich immer mehr zu einem Armutsrisiko.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie hoch ist die Zahl der Wohngeldbezieher in Thüringen?

2. Wie hat sich die Landesregierung zur Neuregelung des Wohngeldes im Bundesrat verhalten und welche grundlegenden Positionen hat sie diesbezüglich bezogen?

3. Welche Veränderungen am Gesetzentwurf hält die Landesregierung für notwendig und wie begründet sie diese und welche Maßnahmen will die Landesregierung diesbezüglich ergreifen?

4. Hält die Landesregierung die Streichung der Heizkostenkomponente für erforderlich und welche Auswirkungen hat dies aus Sicht der Landesregierung auf die Thüringer Wohngeldempfänger und die Thüringer Wohnungswirtschaft?

Es antwortet Staatssekretär Richwien.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Der Vermittlungsausschuss hat am 18.06.2008 einen Kompromiss zum Wohngeldrecht und zur Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern erzielt. Danach bleibt es sowohl bei der 10prozentigen Erhöhung der Höchstbeträge für Miete und Belastung als auch bei der 8-prozentigen Erhöhung der Wohngeldtabellenwerte sowie bei der gesondert ausgewiesenen Heizkostenkomponente ab Januar 2009. Der Deutsche Bundestag hat den Vermittlungsvorschlag in seiner Sitzung am 27.06.2008 bestätigt. Der Bundesrat wird dies voraussichtlich morgen ebenfalls tun.

Unter Berücksichtigung des Verfahrensstandes beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sedlacik für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer ersten Frage: Im Monat Juni 2008 bezogen in Thüringen 24.824 Haushalte Wohngeld.

Zu Ihrer zweiten Frage: Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnrechtlicher Vorschriften soll das Wohngeldrecht vereinfacht, insbesondere aber ausgebaut

werden. Die Landesregierung hat im Bundesrat die Wohngeldreform und auch eine Wohngelderhöhung im Grundsatz unterstützt, mit der auf die seit sieben Jahren in unveränderter Höhe des Wohngeldes, die vor allem angesichts drastisch gestiegener Heizkosten nicht mehr angemessen war, reagiert wurde.

Zur Ihrer dritten Frage: Ich verweise hier noch einmal auf den Verfahrensstand. Bundestag und Bundesrat haben sich bereits auf einen Vermittlungsvorschlag geeinigt. Es gibt keinen Gesetzentwurf mehr. Die Landesregierung hatte in zwei wesentlichen Punkten Änderungen am Gesetzentwurf für erforderlich gehalten. Der erste Punkt: Es sollte - und dies ist der wichtigste Punkt - erreicht werden, dass sich der Bund angemessen an den reinen Ausgaben der Länder für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beteiligt. Nunmehr soll die Regelung, die bisher eine völlig unzureichende Kostenbeteiligung des Bundes in Höhe eines Festbetrags von 409 Mio. € jährlich vorsieht, im Wohngeldgesetz gestrichen werden und durch eine prozentuale Beteiligung an den Nettoausgaben ersetzt und ins Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch aufgenommen werden.

Zu Frage 2: Die Heizkosten sollen nach dem Regierungsentwurf künftig durch die Einführung einer Heizkostenkomponente bei der Wohngeldhöhe berücksichtigt werden. Im Gegensatz dazu wurde vom Bundesrat die Auffassung vertreten, dass das bisherige System beibehalten werden sollte und die angestiegenen Heizkosten angemessen Berücksichtigung im Rahmen der Erhöhung der Tabellenwerte finden müssten.

Zu Frage 3: Die Mehrheit der Länder, darunter auch Thüringen, hatte deshalb den Vermittlungsausschuss angerufen, sich jedoch im Vermittlungsverfahren damit nicht durchsetzen können.

Zu Frage 4: Nach dem Vermittlungsergebnis wird die Heizkostenkomponente beibehalten. Diesbezüglich sind keine Auswirkungen zu erwarten. Mit dem Kompromiss wird die Zahl der Wohngeldhaushalte in Thüringen von derzeit 24.824 allerdings auf ca. 42.100 anwachsen. Das durchschnittliche Wohngeld wird sich in Thüringen von derzeit 76 € auf 122 € monatlich erhöhen.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Scheringer-Wright, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4228.

Polizeiliche Maßnahmen und Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Protestaktionen von Milchbauern in Thüringen I

Am Wochenende 31. Mai/1. Juni 2008 blockierten in Erfurt Milchbauern im Rahmen ihrer Streikaktion für höhere Milcherzeugerpreise den Zugang zur Molkerei der Milchwerke Thüringen GmbH. Bei der Blockade in Erfurt wurden nach Augenzeugenberichten von der Polizei Identitätsfeststellungen bei den demonstrierenden/blockierenden Milchbauern durchgeführt. Unklar blieb, für welche etwaigen weitergehenden Zwecke diese polizeilichen Maßnahmen erfolgten. Auch in anderen Städten Thüringens kam es zu ähnlichen Protestaktionen von Milchbauern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gegen wie viele Personen wurden bei der Blockade der Molkerei in Erfurt polizeiliche Maßnahmen, wie z.B. eine Identitätsfeststellung, durchgeführt?

2. Welcher Art waren diese Maßnahmen und welche Gründe lassen sich für diese Maßnahmen benennen?

3. Was geschieht mit den im Rahmen dieser polizeilichen Maßnahmen erhobenen Daten der Betroffenen?

Es antwortet Staatssekretär Hütte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Scheringer-Wright beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Es wurden gegen insgesamt 52 Personen polizeiliche Maßnahmen durchgeführt.

Zu Frage 2: Es handelte sich bei diesen Maßnahmen um Identitäts- und Personalienfeststellungen. Die polizeilichen Maßnahmen dienten der Abwehr von Gefahren, insbesondere Freihalten von Not- und Rettungswegen, der Ermöglichung einer beweissicheren Strafverfolgung und der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs.

Zu Frage 3: Die im Rahmen polizeilicher Aufgabenwahrnehmung und auch in diesen von Ihnen angesprochenen Fällen erhobenen personenbezogenen

Daten finden Eingang in etwaige Verfahrensakten, wenn Strafverfahren eingeleitet werden, wenn Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Im Übrigen werden sie entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Regelungen unverzüglich gelöscht.

Vielen Dank.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Entschuldigung, Herr Abgeordneter Blechschmidt bitte.

Entschuldigung, Frau Präsidentin. Zwei Nachfragen in dem Zusammenhang. Da ich vor Ort gewesen bin an diesem Tag, hat es ein mehrmaliges Überfliegen eines Polizeihubschraubers gegeben. Steht das im ursächlichen Zusammenhang und wenn ja, welche Aufgabenstellung hat es da gegeben?

Zu dem Überfliegen des Betriebs durch einen polizeilichen Hubschrauber kann ich im Moment nichts sagen. Das entzieht sich meiner Kenntnis.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Können Sie das nachreichen?)

Das könnte man nacharbeiten. Allerdings ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Hubschrauber bei so einer Demonstration das Gelände überfliegt. Die Maßnahmen, die ich hier genannt habe, die Identitätsfeststellungen, sind jedenfalls durch die Polizeikräfte am Boden erfolgt.

Also wird nachgereicht?

Ja.

Danke schön. Dann folgt die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Eckardt, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/4230.

Initiativen der Landesregierung zur Anhebung des Rentenniveaus Ost auf das Rentenniveau West

Einem Bericht der „Thüringer Allgemeinen“ vom 10. Juni ist zu entnehmen, dass Sozialministerin Christine Lieberknecht die Erhöhung der Ost-Renten auf West-Niveau fordert.

Ich frage die Landsregierung:

1. Welche konkreten Maßnahmen zur Anhebung des Rentenniveaus Ost sind von der Landesregierung geplant?

2. Welche gemeinsamen Initiativen mit anderen Bundesländern sind dabei geplant?

3. Welche finanziellen Auswirkungen würde eine Anhebung des Rentenniveaus Ost für die derzeitige Rentner- und Rentenbeitragszahlergeneration haben?

4. Welche finanziellen Auswirkungen würde eine Anhebung des Rentenniveaus Ost für zukünftige Rentner- und Rentenbeitragszahlergenerationen haben?

Es antwortet Ministerin Lieberknecht.