Protokoll der Sitzung vom 03.07.2008

in 50 Jahren der Durchbruch geschafft werden. Aber jedes Jahr sind es immer noch 50 Jahre. Wenn das mal gelingen sollte, wäre das eine gute Alternative, aber ich denke, davon sind wir noch weit entfernt. Danke.

(Beifall SPD)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich erteile das Wort Staatssekretär Juckenack.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wenn ich jetzt nicht vor mir den Zettel hätte, der noch einmal die „Maßnahmen der Landesregierung zur Begrenzung der Belastung der Energieverbraucher in Thüringen“ schriftlich niederlegt, wäre ich etwas irritiert, denn das war eine grundsatz- und energiepolitische Debatte plötzlich mit allen Facetten, die dazu gehören und verteilten Ansichten. SPD-seitig kam ja eigentlich zunächst nur die Forderung, den Anteil erneuerbarer Energien 2020 noch mehr als 25 Prozent zu erhöhen. Ja, wir sind auf dem Weg. Wenn wir 25 Prozent nennen, ist das doch sicherlich ein Ziel. Und wenn wir bei 30 Prozent sind, freuen wir uns gemeinsam. Dann kam das Stichwort Energieberatung, Energieeinsparung. Es gibt vielzählige Energieberatungen. Es kam das Stichwort Öko-Steuer, Sie dafür, die LINKE dagegen. Ansonsten ein Beitrag: das Kapital - und die Energie, dann Öko-Steuer und das Erneuerbare-Energien-Gesetz und dann - wunderbar und vielen Dank für Ihr Stichwort - Wismut. Also, Herr Kummer, das ist natürlich schon ein besonderes Ding. Sie wissen doch ganz genau und Ihre Nachfolger der ursprünglichen Partei, die daran mitgetan hat, was dort gelaufen ist, was für Gesundheitsschäden, was für Dimensionen gerade diese unglaubliche Situation

(Unruhe DIE LINKE)

bei der Wismut hervorgerufen hat und dass das Ganze unter dem Titel „Uran für Moskau“ gestanden hat. Ich freue mich außerordentlich, dass Sie sich heute offenbar eines Besseren besinnen, meine Damen und Herren.

(Beifall CDU)

Wir kommen zum Thema, um das es geht, nämlich die Situation weltweit dramatisch steigender Energiepreise und die Frage, was das Land in seinem bescheidenen Rahmen tun kann, hier etwas zu regeln. Es ist auf nationaler Ebene nicht in den Griff zu bekommen. Es gibt viele Vorschläge. Der jüngste Vorschlag von Bundesminister Gabriel ist, einkom

mensschwache Haushalte zu entlasten, ein Energiepaket zu schnüren, quasi die Einführung von zwangsweisen Sozialtarifen, die populistisch sehr schick daher kommen, aber de facto eine Umverteilung bedeuten, weil diese Mehrkosten letztlich natürlich die anderen zu tragen haben. Das kann man alles diskutieren, aber das sind allenfalls Einzelbausteine und wir sind an dieser Stelle auch dagegen.

Ein weiterer Vorschlag ist die Wiedereinführung der steuerlichen Entfernungspauschale mit Hilfe, kombiniert und finanziert durch eine nur noch begrenzte steuerliche Absetzbarkeit von Kraftstoff für Dienstwagen. Aus unserer Sicht ebenfalls nicht zielführend. Darüber hinaus denkt die SPD über spezielle Fördermaßnahmen für die Wärmedämmung von Miethäusern oder den Kauf energiesparender Geräte nach.

Vielzählige, sicherlich auch diskutable Ansätze. Insofern will ich das jetzt nicht durch die ordnungspolitische Brille kommentieren und auch nicht in Gänze ablehnen. Es bleibt nur festzuhalten, für die vorgeschlagenen Subventionierungen müssen letztlich die Steuerzahler aufkommen, so oder so. Die Gesamtbelastung der Verbraucher wird sich also von daher nicht ändern und vor allem das Grundproblem der steigenden Energiepreise. Ich denke, da herrscht ja zumindest Einigkeit, dem sind wir damit allemal nicht nähergekommen. Wenn wir uns dieses Thema einmal anschauen, dann sind wir zuletzt am 13. und 14. Juni in Osaka beim G 8-Finanzministertreffen weltweit hier in einer Runde gewesen, die - wenn nicht dort, wo dann - etwas ja vielleicht fundiert hätte richten und denken und diskutieren können. Bei dem ist manchen Teilnehmern die Preisexplosion und das finanzpolitische Problem genauso streitig und schwierig und letztlich ohne Einigkeit voranzubringen, so dass der deutsche Vertreter, der aus dem Finanzministerium ausscheidende Staatssekretär und Sozialdemokrat Thomas Mirow, sich wie folgt dazu geäußert hat: „Das Problem ist, alle haben den Eindruck,“ - Energie, ergänze ich jetzt in dem Falle - „das spielt eine Rolle. Niemand kann es aber wirklich greifen und quantifizieren. Über eventuelle wirtschaftspolitische Schritte“, so Mirow weiter, „sei deshalb auch nicht frei gesprochen worden.“ Ich habe dies zitiert, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen, ich bitte um Entschuldigung.

Meine Damen und Herren, speziell von der SPD, die Ratlosigkeit einiger Teilnehmer des G 8-Gipfels ist sicherlich ein Grund, warum man hier fundiert diskutieren muss, wie gehen wir damit um. Ob das aber jetzt der Beweggrund war, der Thüringer Landesregierung einen Antrag zu liefern, dass sie doch bitte mal äußern sollte, wie sie sich hierzu stellt und welche Maßnahmen sie zur Begrenzung der Belastungen im Energieverbrauch in Thüringen unter

nimmt, mag sein, dass hier der Brückenschlag gewesen ist. Wenn das so ist, ist der Antrag sicherlich ein echter Vertrauensbeweis in die Handlungsfähigkeit der Landesregierung und in die Kompetenzen, von daher vielen Dank. Ich muss allerdings dann die Hoffnung etwas bremsen, denn auf Landesebene können wir zwangsläufig nur mit begrenzten Hebeln arbeiten. Das ist beispielsweise im Bereich der Netzregulierung und bei der Begrenzung der Gewinnmargen der Thüringer Versorgungsunternehmen und genau dort bringen wir uns voll ein. Schon vor drei Jahren, 2005, sind wir gemeinsam mit anderen Ländern über den Bundesrat initiativ geworden und haben bei der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes für einen Systemwechsel in der Netzentgeltregulierung gesorgt. Wir haben zwischenzeitlich Erfolg unserer Bemühungen. Die Zwischenbilanz sieht so aus, dass seit Einführung des neuen Regulierungsregimes für Netzentgelte die Netzentgelte bundesweit um ca. 10 Prozent gesunken sind. Was vielleicht noch wichtiger ist, der sich weiterentwickelnde Wettbewerb auf den Energiemärkten hat dann eben doch dafür gesorgt, dass die Unterschiede bei Strom- und Gaspreisen zwischen den einzelnen Bundesländern geringer geworden sind. Thüringen hat seine Position im Ländervergleich dadurch tendenziell verbessert, was sicherlich auch auf den effizienten Vollzug der Netzentgeltregulierung zurückzuführen ist, den wir durch die Abgabe an die Bundesnetzagentur in Form der Organleihe möglich gemacht haben.

Meine Damen und Herren, wichtig bei der Betrachtung der Energiemärkte ist insbesondere - und das haben Sie hier wiederholt festgestellt - die Angleichung der Energiepreise zwischen den Bundesländern und der damit verbundene Abbau von Strukturnachteilen, der sich insofern nämlich für die Thüringer Wirtschaft ergeben würde. Dafür wurden wir das eine oder andere Mal kritisiert. Sie haben uns vorgeworfen, dass wir mit dieser Politik die wirtschaftlichen Handlungsspielräume von Stadtwerken und Kommunen eingeschränkt hätten. Ich sage Ihnen, gerade in der Krise erweist sich die Richtigkeit des Kurses, denn es hätte zurzeit keiner Verständnis dafür, wenn die Haushalte und Industriekunden in unserem Land zusätzlich zu den steigenden Energiepreisen auch noch landesspezifische Sonderlasten tragen müssten. Leider werden die erreichten Preissenkungen beim Netzentgelt von Verteilermargen überkompensiert. Das ist eine sicherlich sorgenvolle Thematik, indem nämlich durch die Erhöhung der Strom- und Gasbeschaffungskosten für weiterleitende Energieversorgungsunternehmen die Frage zumindest im Raum steht, ob dort noch zusätzliche Aufpreise, Aufschläge, erfolgen. Deshalb werden wir überall auf die Kostenbremse treten, wo es nur geht. Wir haben die Ankündigungen, die Erdgasversorgung Sachsen-Thüringen EVG, die Gasbeschaffungs

preise für Stadtwerke um sage und schreibe 25 Prozent zu erhöhen, zum Anlass für kartellrechtliche Ermittlungen gemacht, um dafür zu sorgen, dass nur die Erhöhungen auf der Beschaffungsseite und eben nur diese an die Endverbraucher weitergegeben werden und kein einziger Cent mehr.

Wir signalisieren damit auch Unterstützung gegenüber den Stadtwerken, dass sie nicht mehr als ihre Beschaffungskosten an die Verbraucher weitergeben und dass sie sich entsprechend auch in den Verhandlungen positionieren sollen. Es ist aber auch die Botschaft, dass wir unsere Stadtwerke in dem Fall unterstützen, wenn sich bei den Zwischenhändlern Aufschläge abzeichnen, dass wir dort an ihrer Seite stehen, um dieses zurückzuweisen. Sollten sich Anhaltspunkte ergeben, werden wir das zuständige Bundeskartellamt informieren.

Das, meine Damen und Herren, sind wir den Bürgerinnen und Bürgern schuldig, wenn wir schon nichts ändern können an den explodierenden Öl- und Gaspreisen auf den Weltmärkten.

Letzter Punkt, meine Damen und Herren, das ist der Handlungsrahmen, der uns auf der Landesebene offensteht zu dem Thema „Belastung der Energieverbraucher“, wie es momentan steht. Gerade weil die Lage derzeit tatsächlich dramatisch ist, die Ursachen weltwirtschaftlicher Natur, ist es fatal, wenn wir auf Landesebene das Problem zum Gegenstand parteipolitischer Kontroversen machen, so habe ich eigentlich Ihren Antrag auch nicht verstanden, sondern mehr zur Frage, welche Gemeinsamkeiten und Anstrengungen können wir hier tätigen. Da will ich auf die Wirtschaftsministerkonferenz verweisen, die zuletzt am 9. und 10. Juni in Regensburg getagt hat und parteiübergreifend eine länderoffene Arbeitsgruppe beschlossen hat, die eine strategische Diskussion führt zum Energiethema und dort in einen Dialog tritt zu einer Reihe von Themen - beispielsweise Versorgungssicherheit, beispielsweise die Kopplung von Öl- und Gaspreisen, beispielsweise die Harmonisierung der Rahmenbedingungen nicht nur innerhalb der Bundesländer, sondern auch auf europäischer Ebene.

Ich glaube, meine Damen und Herren, all diese Punkte zusammen sind Gegenstand des Antrags gewesen. Wenn Sie darüber hinaus die anderen angesprochen haben; sicherlich werden Sie dort Schnittstellen finden, wenn die erneuerbaren Energien angesprochen werden und Sie sagen - Christian Carius hat es gesagt - 12 Prozent ungefähr ist jetzt schon der Anteil der erneuerbaren Energien in Thüringen, dann ist vielleicht der Hinweis an der Stelle angebracht, dass wir sagen: Manchmal ist das so, dass wir mehr auch über unsere Erfolge reden müssen - tue Gutes und rede darüber. Es ist nun

einmal so und wir sollten es durchaus gemeinsam nach außen tragen. Hier sind wir führend in Deutschland. Im Übrigen tagt eine interministerielle Arbeitsgruppe zum Thema „Klima und Energie“. Sie wird hier die Vernetzung der Aktivitäten besprechen über mehrere Ministerien hinweg und wird genau dann auch im Ergebnis feststellen, was zu tun ist, was zu optimieren ist. Schließlich ist auch noch von der Landes-CDU ein Expertenkreis „KliEn“ (Klima, Energie) eingesetzt, der ebenfalls in der letzten Woche getagt hat und als Expertenkreis hier seine Ideen und Konzepte einbringt. Wir werden dieses Papier auch am Ende des Jahres vorliegen haben als Strategiepapier und dann vor allem eine vernetzte integrierte Gesamtstrategie entwickeln und keine einzelnen Bausteine diskutieren, die dann möglicherweise wohlfeil daherkommen, aber nicht auf Dauer wirken. Und vor allem, wir werden uns darauf beschränken, was wir im Land tun können. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich beende die Aktuelle Stunde und rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 5

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsauf- nahmegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4043 - dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 4/4170 - ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Frau Abgeordnete Taubert aus dem Innenausschuss zur Berichterstattung. Bitte, Frau Taubert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das Zweite Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes wurde am 8. Mai 2008 hier im Landtag das erste Mal beraten und an den Innenausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 56. Sitzung am 30. Mai beraten und weil in dem Gesetzentwurf ausschließlich Anpassungen an die Richtlinien der Europäischen Union bzw. die Anpassung an das Konnexitätsprinzip und den Finanzausgleich in Thüringen zur Rede stand, hat der Innenausschuss dem Landtag empfohlen, das Gesetz anzunehmen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Abgeordneten Berninger, DIE LINKE. Abgeordnete Berninger, DIE LINKE:

Selbstverständlich hat der Innenausschuss dieses Gesetz durchgerungen mit den Stimmen der CDUMehrheit und gegen die Stimmen der LINKEN.

Meine sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in meinem Freundeskreis und auch in meiner Fraktion gelte ich eigentlich nicht als jemand, der besonders naiv wäre. Noch bis zur Entscheidung zu dieser ersten Lesung des Gesetzentwurfs am 8. Mai war ich allerdings so naiv zu glauben, dass Sie, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, sich einer inhaltlichen und sachlichen Diskussion über die Lebensbedingungen, unter denen Flüchtlinge leben müssen, nicht verweigern würden. Ich hatte naiv gehofft, dass wenigstens die Mitglieder im Gleichstellungsausschuss, also die CDU-Mitglieder des Gleichstellungsausschusses, der Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Sozialausschuss und den Gleichstellungsausschuss zustimmen würden und damit die richtigen Schlüsse aus der öffentlichen Anhörung des Gleichstellungsausschusses zur Situation der Migrantinnen und Migranten in Thüringen ziehen würden. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Wie gesagt, das war bis dahin auch sehr naiv von mir. So naiv bin ich jetzt nicht mehr. Sie haben nicht die richtigen Schlüsse gezogen und haben diese inhaltliche und sachliche Debatte zu den Lebensbedingungen von Flüchtlingen verweigert.

Der Gleichstellungsausschuss hat aber nichtsdestotrotz die öffentliche Anhörung vom 13. März ausgewertet. Er hat beschlossen, dass ein Bericht geschrieben werden soll, und er hat einen Besuch in einer Gemeinschaftsunterkunft beschlossen und war dann auch folgerichtig - ich habe mich sehr gefreut, als ich das gehört habe - am letzten Donnerstag in der Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Sömmerda, in Gangloffsömmern. Schon am Freitag vorher, am 20. Juni, hatte man in der Gemeinschaftsunterkunft damit begonnen, wie wild aufzuräumen und zu putzen. Aber leider kann man natürlich durch ein bisschen Aufräumen und Saubermachen nicht die Zustände verwischen, die in solchen Gemeinschaftsunterkünften herrschen. Ich war selbst nicht bei dem Besuch des Gleichstellungsausschusses dabei. Ich kenne aber die Gemeinschaftsunterkunft Gangloffsömmern und ich kann mir vorstellen, dass die Mitglieder des Ausschusses und die sie begleitenden Mitglieder der Landesregierung und der Landtagsverwaltung auch sicherlich sehr betroffen sein müssen ob der Zustände, die in solchen Gemeinschaftsunterkünften herrschen. Für alle Mitglieder, insbe

sondere der CDU-Fraktion, die nicht mitgewesen sind, aber sich interessieren, habe ich drei eindrucksvolle Bilder als Beispiele mit: schimmelige Wände, kaputte Möbel, zerbrochene Fensterscheiben von rassistischen Übergriffen - konkret aus der Gemeinschaftsunterkunft in Gangloffsömmern.

Meine Damen und Herren, gegen das Vorgehen der Landesregierung, das Flüchtlingsaufnahmegesetz ganz formal an bundesrechtliche Regelungen anzupassen, ist ja im Prinzip nichts einzuwenden. Meine Fraktion wird trotzdem gegen diesen Gesetzentwurf stimmen, weil wir noch ganz andere Änderungsbedarfe an diesem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz sehen. Jetzt werden Sie mir natürlich vorhalten, warum wir zum heutigen Tag nicht unsere Änderungsanträge vorlegen. Wir wollten aber ein solch wichtiges Thema nicht mit einem Rutsch im Landtagsplenum abbügeln lassen und wir sind uns sicher, Sie würden unsere Änderungsanträge abbügeln, weil sie sich nicht mit der Situation von Flüchtlingen auseinandersetzen und die offensichtlichen Missstände - Sie haben es hoffentlich gesehen, Frau Stauche - nicht per Gesetz abschaffen wollen. Meine Fraktion hat den richtigen Schluss aus Ihrem Verhalten gezogen: Wir werden im Herbst eine eigene Gesetzesinitiative zur Verbesserung der Situation, der Lebenssituation von Flüchtlingen in Thüringen einbringen und wir wollen natürlich Expertinnen und Experten, Flüchtlingsorganisationen etc. in die Debatte einbeziehen und haben für den kommenden Montag zu einer Anhörung zum Thema Gemeinschaftsunterkünfte eingeladen. Zu der möchte ich insbesondere die Innenausschussmitglieder der CDU-Fraktion sehr gern einladen. Wie ich das zu Herrn Fiedler heute Morgen schon einmal zwischengerufen habe - da kann man einiges lernen. Auch wenn „offizielle“ eingeladene Anzuhörende wie der Gemeinde- und Städtebund, der Thüringische Landkreistag, der Ausländerbeauftragte, der auch heute wieder nicht anwesend ist, das Landesverwaltungsamt, das ja originär zuständig ist für Gemeinschaftsunterkünfte, unsere Anhörung nicht mit Ihrem Besuch beehren werden, sondern abgesagt haben. Aber zumindest der Vertreter des Thüringischen Landkreistags wird ja durch den Gleichstellungsausschuss in Kürze erneut zum Thema befragt werden und seine Antworten werden wir natürlich auch in die Erarbeitung unserer Gesetzesinitiativen einbeziehen.

Wie gesagt, im Herbst bringen wir unsere Gesetzesinitiative ein, deswegen werde ich auch jetzt darauf verzichten, unsere Forderung, die ich am 08.05.2008 ja auch schon vorgetragen habe, erneut zu wiederholen. Ich möchte die Mitglieder der CDU-Fraktion, die im Gleichstellungsausschuss aktiv sind, die die Anhörung im März miterlebt haben, die jetzt in der Gemeinschaftsunterkunft in Gangloffsömmern zu Besuch waren, auch die Sozialministerin,

die ja bis sie Ministerin wurde, Mitglied im Gleichstellungsausschuss war, sehr herzlich einladen, sich dann im Herbst zu unserem Gesetzentwurf in die Debatte einzubringen, und zwar nicht - Herr Mohring, Sie könnten sagen, das sei wieder naiv - weil ich so naiv wäre zu glauben, Sie würden irgendwann im Laufe des Sommers vielleicht durch einen Hitzschlag oder durch einen Hitzestich einen Sinneswandel vornehmen, sondern weil ich sehr gespannt bin, meine Damen und Herren, wie sich gerade die Mitglieder des Gleichstellungsausschusses dann herausreden werden. Welche fadenscheinigen Argumente sie dann benutzen werden, wenn sie betonen werden, warum und dass sie ihre restriktive und unmenschliche Flüchtlingspolitik fortsetzen wollen.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat die Abgeordnete Pelke, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann es relativ kurz machen an diesem Punkt, weil diese gesetzliche Anpassungsregelung eigentlich nicht die Ebene ist, um eine grundsätzliche Diskussion hier zu führen. Insofern kann ich für die SPD-Fraktion sagen, dass wir dieser Anpassung an europa- und auch an bundesrechtliche Situationen zustimmen werden. Im Übrigen haben auch die Kollegen der SPD-Fraktion im Innenausschuss dem zugestimmt. Auf der anderen Seite wird natürlich die Grundsatzdiskussion - da gebe ich Kollegin Berninger recht - dankenswerterweise sehr ausführlich im Gleichstellungsausschuss geführt. Der Gleichstellungsausschuss hat sich meines Wissens - zumindest habe ich es so verstanden, als ich auch dabei war - dahin gehend verständigt, noch weitere Diskussionen zu führen, um dann als Resultat aus der Diskussion der beiden Großen Anfragen die neuere Berichterstattung hier im Landtag führen zu wollen. An diesem Punkt war Einverständnis und ich glaube, wenn wir dann dieses nach den nochmaligen Erfahrungsberichten und der Auswertung der Großen Anfragen im Gleichstellungsausschuss hier wieder auf der Tagesordnung haben, dann, denke ich, sollten wir uns auch noch einmal insgesamt der Thematik stellen, weil - auch an dem, Kollegin Berninger, kann ich Ihnen recht geben - die Problematik und die Situation von Flüchtlingen in diesem Land als eine humanitäre Aufgabe für uns bei Weitem nicht ausdiskutiert ist. Wir müssen uns um vieles noch verständigen. Ich finde, dass man es nicht an der jetzigen Gesetzeslage, die heute hier zu entscheiden ist, führen soll, sondern der kann man, weil es formale Anpassungen sind, zustimmen; das sa

ge ich für die SPD-Fraktion. Danke.

(Beifall SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Stauche, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es war ja schon fast zu erwarten, wir haben hier ein eigentlich relativ kurzes Gesetz und eigentlich ein Gesetz, dem jeder zustimmen könnte. Es geht - ich muss es hier noch einmal sagen - nur um die Änderungen nach europäischen Richtlinien und Bundesgesetz. Die leistungsberechtigte Gruppe wird um Opfer von Menschenhandel erweitert. Ich weiß nicht, was Sie dagegen haben, weil Sie da nicht zustimmen wollen, das muss man schon einmal sagen. Außerdem wird nur für die jüdischen Zuwanderungen die Niederlassungserlaubnis in einen Aufenthaltstitel ersetzt. Das ist der ganze Inhalt des Gesetzes.

Ich habe es auch im Innenausschuss nicht mitbekommen, dass Sie andere inhaltliche Positionen diskutiert oder irgendeinen Antrag eingebracht haben. Deshalb verstehe ich wieder nicht hier den großen Auftritt, aber das ist ja üblich bei Ihnen, es wird immer alles verknüpft und es wird alles durcheinander gebracht. Es werden im Ausschuss keine Anträge eingebracht oder dort fachlich diskutiert, sondern hier im Plenum wird wieder die große politische Rede gehalten. Ich habe auch keine Lust, Frau Berninger, mich jetzt mit den Inhalten Ihrer Ausführungen auseinanderzusetzen. Ich kann Ihnen natürlich in manchen Punkten recht geben, aber es ist auch eine Sache der Landkreise. Ich weiß auch, dass die Landkreise nicht immer ganz so damit umgehen, wie sie damit umgehen sollten, das ist mir vollkommen klar. Aber das hier jetzt abzuladen, wie Sie schon sagten, es wird in einem anderen Ausschuss diskutiert. Ich bin mir vollkommen sicher, dass wir das hier auch wieder behandeln werden, dann werden wir uns auseinandersetzen und werden die fachliche Diskussion führen. Bei diesem Gesetz, denke ich, brauchen wir das jetzt nicht. Wenn Sie das nicht wollen, dass die Opfer von Menschenhandel auch demnächst Leistungsbezieher sind und die jüdischen Zuwanderer ihren Titel bekommen, dann stimmen Sie dagegen. Dann sagen Sie es aber auch so. Danke.

(Beifall CDU)

Bitte, Frau Abgeordnete Berninger.

Ich hatte im Prinzip alles gesagt. Ich wusste aber nicht, dass Frau Stauche nicht verstanden hat, was ich am 8. Mai in meiner Rede gesagt hatte. Ich hatte am 8. Mai für meine Fraktion beantragt, dass der Gesetzentwurf und die inhaltlichen Erweiterungen, die wir dann noch hätten einbringen wollen, im Sozialausschuss und auch im Gleichstellungsausschuss besprochen werden. Das hat Ihre Fraktion abgelehnt. Ich werde doch nicht so naiv sein, wie ich am 8. Mai noch war, und dann im Innenausschuss, wo die restriktivsten aus Ihrer Fraktion sitzen, inhaltliche Änderungsanträge einbringen, wo ich ganz genau weiß, dass sie da nicht einmal gelesen, sondern direkt weggestimmt werden.

Ich möchte noch eine Irritation aufklären. Ich habe vorhin gesagt, dass es sich um formale Anpassungen an Bundesrecht handelt, dass eigentlich nichts dagegen spräche, habe mich dann versprochen. Ich wollte nicht sagen, meine Fraktion lehnt das Gesetz ab, sondern wir werden ihm nicht zustimmen.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat Innenminister Scherer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz an bundesrechtliche Vorgaben angepasst, an welche, ist hier schon dargelegt worden. Deshalb erspare ich mir das. Zugleich wird aber auch künftig ein tragfähiger Rahmen für eine entsprechende Kostenerstattung gewährleistet. Daher bitte ich Sie, der Empfehlung des Innenausschusses zu folgen und dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich beende die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.