Protokoll der Sitzung vom 04.07.2008

Natürlich ist es schwierig, ein Projekt zu erstellen. Da muss man sich etwas einfallen lassen. Da muss man mehr machen als die Standardaufgabe, für die man bezahlt wird. Selbstverständlich sind Projekte über das Normale hinausgehend. Aber wer zusätzliches Geld will, muss zusätzliche Leistungen erbringen.

(Unruhe SPD)

Das ist das, was auch die Innovation befördert und es ist weithin anerkannt bei denen, die diese Innovation wollen. Es ist beklagt worden, dass wir keine 1.000 Bibliotheken mehr haben, sondern deutlich weniger. Wir können das gemeinsam beklagen, aber wir haben auch keine 1.800 selbstständigen Kommunen mehr in Thüringen, sondern es sind jetzt auch mittlerweile etwas mehr als die Hälfte. Nach den Vorstellungen der LINKEN würden wir irgendwann auch nicht mehr 16 Kreise und 5 kreisfreie Städte haben, sondern die würden das ja wieder auf drei oder vier Verwaltungseinrichtungen eindampfen wollen -

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: 17 Landkreise sind es. Wir müssen schon genau sein.)

oder 17 Landkreise. Ja, aber Sie wollen es auf drei reduzieren

(Unruhe DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Vier.)

oder vier, Entschuldigung, ich tue Ihnen Unrecht, auf ganz und gar vier Landkreise reduzieren.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Am besten, Sie hören jetzt auf.)

Nein, ich bin doch da viel flexibler als Sie. Ich kann mich auch gern korrigieren.

(Heiterkeit DIE LINKE, SPD)

Wenn die Bestandserneuerung durch eine Landesförderung vorangebracht werden kann, dann ist das in den Folgejahren durchaus möglich. Im Moment ist der Haushalt beschlossen, das sollten Sie wissen. Und wir machen heute keine Haushaltsberatung, sondern wir beraten ein Bibliotheksrechtsgesetz, das als Artikelgesetz angelegt ist, das auch noch die Materie der Hochschulen mit berührt, das Pressegesetz mit berührt und das Archivgesetz mit berührt und dort die nötige Modernisierung mit vorsieht. Dieser Ansatz, ich kann es gern noch einmal wiederholen, wird jetzt schon international beachtet und wenn Ihr Oppositionsgeknatter verklungen ist, wird wahrscheinlich die Anerkennung übrigbleiben.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Das haben wir gestern gesehen.)

Darum bitte ich Sie, dass Sie unseren Änderungen folgen, der Beschlussempfehlung folgen und die Oppositionsanträge - weil ausreichend diskutiert, auch im Ausschuss - dann bitte abzulehnen sind. Und auch wenn es der eine oder andere Journalist nicht gern hört, es ist wirklich ein Meilenstein in der Bibliotheksgesetzgebung.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Der Einzige, der das lobt, sind Sie, Herr Schwäblein.)

Ach Sie, Sie bleiben so wie Sie sind, ich will das Wort nicht noch einmal wiederholen. Bleiben Sie in Ihrem Laubhaufen als kleiner Igel stecken und blenden Sie die Welt weiterhin aus.

(Heiterkeit DIE LINKE, SPD)

Das können Sie ja gern tun, aber bitte nehmen Sie irgendwann einmal zur Kenntnis, dass die Erde sich weitergedreht hat und mancher Igel ist nach dem Winterschlaf verblüfft aufgewacht und hat festgestellt, dass es draußen wieder grünt. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Herr Minister Müller, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Thüringen wird das erste Land sein, das ein Bibliotheksrechtsgesetz verabschiedet. Wir sind damit beispielgebend - und ich bin überzeugt, es wird Länder geben, die sich daran orientieren, wir werden das noch erleben - und wir setzen bundesweit Maßstäbe. Wir schaffen auf gesetzlicher Basis die Rahmenbedingungen der Bibliotheksförderung und Bibliotheksfinanzierung. In Thüringen sind die Bibliotheken bereits da angekommen, wohin sie nach der viel beachteten Weimarer Rede des Bundespräsidenten gehören, nämlich auf die politische Tagesordnung. Hauptziel des Gesetzes ist es, den freien Zugang zu Bibliotheken per Gesetz abzusichern. Damit erkennen wir die Bedeutung der Bibliotheken als Einrichtungen für Bildung, Wissenschaft, Information und Kultur ausdrücklich an. Über diese rechtliche Aufwertung hinaus werden zugleich die Rahmenbedingungen der Bibliotheksfinanzierung und Bibliotheksförderung in Thüringen geregelt und ebenfalls gesetzlich abgesichert. Wir stärken damit Bibliotheken im Wissenszeitalter und wir entwickeln in Kontinuität zum geltenden Landesrecht bereits bestehende bibliotheksbezogene Regelungen im Thüringer Hochschulgesetz, im Thüringer Pressegesetz sowie im Thüringer Archivgesetz ebenfalls weiter. Dieses Gesetz soll keine Details regeln. Vor allem deswegen nicht, weil die meisten Bibliotheken in Thüringen von Kommunen und Hochschulen getragen werden. Deren Autonomie gilt es ebenfalls hier zu achten. Darum sollten öffentliche Bibliotheken freiwillige Aufgaben der Kommune sein und darum können sie keine Pflichtaufgabe sein. Der Vorsitzende des Thüringer Bibliotheksverbandes und Leiter der Bibliothek der Weimarer Bauhaus-Universität Frank Simon-Ritz - er wurde heute schon in einem anderen Zusammenhang hier zitiert - hat in einem Interview mit der Thüringer Landeszeitung am 20. Juni 2008 wörtlich erklärt: „Es gibt große Übereinstimmung darin, dass wir in ganz Deutschland und auch in Thüringen noch nicht soweit sind, dass wir öffentliche Bibliotheken als Pflichtaufgabe von Kommunen festschreiben können.“

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Deswe- gen haben wir einen anderen Ansatz ge- wählt.)

Diese Position des Thüringer Bibliotheksverbandes kann ich nur unterstützen und teilen. Wenn also das Parlament des Kulturstaats Thüringen dieses Gesetz beschließt, dann liefern wir ein Musterbeispiel

für ein zukunftsweisendes, rechtlich angemessenes, fundiertes, modernes Bibliotheksrechtsgesetz. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beende ich die Aussprache. Bitte?

(Zuruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Ich wollte eine Frage stellen und der Minister schien geneigt, diese zu beantworten.)

Entschuldigung, ich habe Sie übersehen. Herr Müller, Sie antworten auf die Frage von Frau Dr. Klaubert? Bitte, Frau Dr. Klaubert.

Ich habe sogar zwei Fragen. Die erste Frage bezieht sich auf Ihre frühere Tätigkeit, denn die Vorsitzende der Kultur-Enquete des Deutschen Bundestages gehörte Ihrer Fraktion an. Wurde dieses Thema der Bibliotheken als Pflichtaufgaben bei Ihnen in der Fraktion diskutiert?

Die zweite Frage ist: Könnten Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass unsere Änderungsvorschläge zum CDU-Entwurf nicht die Festschreibung der Pflichtaufgabe forderten, sondern das Streichen des Satzes, dass Bibliotheken freiwillige Aufgaben sind?

(Zwischenruf Abg. Schwäblein, CDU: Das ist praktisch dasselbe.)

Ich beginne mit dem zweiten Teil Ihrer Ausführungen. Das war keine Frage, sondern eine Bitte. Ich nehme das zur Kenntnis.

Zum ersten Teil war die Frage auf die Bundestagsfraktion gerichtet, kann ich mich jetzt definitiv so nicht daran erinnern, ob die Frage der Pflichtaufgabe der Bibliotheken für Kommunen innerhalb der Bundestagsfraktion umfassend diskutiert worden ist.

Danke. Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich beende die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und der SPD in Drucksache 4/3503 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer

ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt.

Wir stimmen ab zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und beginnen mit dem Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und der SPD. Bitte?

Frau Präsidentin, ich beantrage namentliche Abstimmung für diese Vorlage.

Für den Änderungsantrag?

Danke. Ich bitte, die Stimmkarten einzusammeln.

Haben alle ihre Stimmkarten abgegeben? Das ist offensichtlich der Fall. Dann beende ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.

Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Es wurden 80 Stimmen abgegeben, davon 35 Jastimmen und 45 Neinstimmen (nament- liche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt.

Wir stimmen jetzt ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien in Drucksache 4/4282. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Beschlussempfehlung? Wer enthält sich der Stimme? 1 Stimmenthaltung. Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien in Drucksache 4/4282 mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen jetzt ab über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 4/3956 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/4282. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf und ich bitte Sie, durch Erheben von den Plätzen Ihre Stimme abzugeben. Wer für diesen

Gesetzentwurf ist, den bitte ich aufzustehen. Danke. Wer gegen diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich aufzustehen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 8

Thüringer Gesetz zu dem Staats- vertrag zwischen dem Land Hes- sen und dem Freistaat Thüringen zur Änderung des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsa- men Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4240 - ZWEITE BERATUNG

Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln.

Wir kommen damit direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4240 in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? 2 Stimmenthaltungen, keine Gegenstimme, damit ist dieser Gesetzentwurf mit großer Mehrheit in zweiter Beratung angenommen.