Wir kommen damit direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4240 in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? 2 Stimmenthaltungen, keine Gegenstimme, damit ist dieser Gesetzentwurf mit großer Mehrheit in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf und ich bitte Sie wieder, durch Erheben von den Plätzen Ihre Stimme abzugeben. Wer für den Gesetzentwurf ist, der möchte aufstehen. Danke. Wer dagegen ist, möchte bitte aufstehen. Wer enthält sich der Stimme? 2 Stimmenthaltungen, keine Gegenstimme, damit ist dieser Gesetzentwurf mit großer Mehrheit angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Strukturen im Freistaat Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 4/4239 - ERSTE BERATUNG
Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort Herrn Abgeordneten Kuschel, Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir diskutieren heute über einen Gesetzentwurf, der schon im Vorfeld für viel Aufregung gesorgt hat. Wir haben hier im Thüringer Landtag schon über eine längere Zeit eine Enquetekommission, die sich mit diesen Fragen beschäftigt und der jetzt vorliegende Gesetzentwurf soll ja ein Ergebnis der Arbeit der Enquetekommission darstellen. Er spiegelt allerdings nicht die Arbeit der Enquetekommission wider, sondern letztlich hat die CDU hier die Enquetekommission missbraucht, um Ihre eigenen programmatischen Vorstellungen bei der Entwicklung der Gebietsstrukturen auf gemeindlicher Ebene durchzusetzen. Dieser Vorwurf wurde ja sehr oft an uns gerichtet, dass wir die Enquetekommission instrumentalisieren,
aber der hier nun vorliegende Gesetzentwurf belegt das Gegenteil. Im Übrigen haben wir festzustellen, dass CDU und SPD in der Folge des Zwischenberichts der Enquetekommission einen Entschließungsantrag gefasst haben. Es wurde dabei eigentlich die Landesregierung beauftragt, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Offenbar ist die Landesregierung dazu nicht in der Lage oder nicht Willens oder - das vermuten wir eher - die Landesregierung ist von der Sinnhaftigkeit der Einführung des Modells der Landgemeinden nicht überzeugt und hat deshalb gesagt, das sollen einmal die einbringen, die sich so etwas ausgedacht haben. Deshalb musste die CDUFraktion jetzt hier in die Bresche springen und hat den Gesetzentwurf vorgelegt. Wie gesagt, die Landesregierung hält sich hier vornehm zurück und wir werden im Rahmen der parlamentarischen Beratungen sehen, wie die Landesregierung zu diesem Modell der Landgemeinden steht.
Wir hatten schon in der Enquetekommission die Auffassung des damaligen Innenministers Gasser zu Teilbereichen Ihres Modells, also des CDU-Modells, zur Kenntnis nehmen können. Er hatte zum Beispiel erhebliche Probleme mit dem Vorschlag, den Landgemeinden, den Beteiligten dort ein beschränktes oder eingeschränktes Budgetrecht zu übertragen und hat dabei erhebliche verfassungsrechtliche Probleme geltend gemacht. Wir müssen einfach davon ausgehen, dass diese Bedenken im Innenministerium nach wie vor bestehen, deshalb hat die Landesregierung hier auch diesen Entschließungsantrag von CDU und SPD einfach nicht umgesetzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf heißt „Weiterentwicklung der gemeindlichen Strukturen“. Aber es geht hier nicht um eine Weiterentwicklung, sondern es geht um eine Erweiterung der Organisationsmöglichkeiten auf der gemeindlichen Ebene. Denn an den jetzigen Strukturen, wie sie in Thüringen bestehen, also an der Einheitsgemeinde, an der Verwaltungsgemeinschaft und an der erfüllenden Gemeinde, will die CDU nichts ändern, sondern sie will eine vierte Möglichkeit einführen, nämlich die sogenannte Landgemeinde. Das erzürnt nun die SPD, weil sie davon ausgegangen ist, als Sie sich so ein bisschen geeinigt haben und dachten, nun ist der große Wurf gelungen, dass die Landgemeinden zumindest nach einer gewissen Zeit das Rechtsinstitut der erfüllenden Gemeinden und auch das Rechtsinstitut der Verwaltungsgemeinschaften ablöst. Das ist nun im Gesetzentwurf nicht drin. Aber es kann natürlich auch sein, dass die CDU-Fraktion bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs noch nicht so sauber gearbeitet hat. Es kann ja noch im Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden. Mal sehen, wie stark die SPD dabei Ihre Position noch durchsetzen kann.
Wie wir das Modell sehen, haben wir deutlich gemacht, wir halten dieses Modell der Landgemeinden für nicht zukunftsfähig, sondern sagen, es ist reiner Aktionismus, um sozusagen der Öffentlichkeit darzulegen, wir machen etwas und reagieren auf die Notwendigkeit von gemeindlichen Neugliederungen. Aber die Diskussionen in den Regionen Thüringens haben gezeigt, dieses Modell der Landgemeinden stößt flächendeckend auf Ablehnung
und das nicht nur bei Gemeinden, die durch Bürgermeister geführt werden, die nicht der CDU angehören, sondern auch gerade dort, wo die CDU die Bürgermeister stellt, gibt es erhebliche Bedenken. Manche werden nur aus Parteidisziplin heraus sich dann noch in Zurückhaltung üben. Aber wir sind überzeugt, im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens werden diese Kritiker auch noch einmal ihre Argumente vortragen und sie werden deutlich machen, dass dieses Landgemeindemodell nicht zukunftsfähig ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPD ist in eine taktische Falle geraten. Sie hat nämlich in der Enquetekommission versucht, sich mit der CDU zu einigen. Dabei kennt man ja die CDU, sie reichen einem die Hand und dahinter stehen schon welche, die dann zutreten. Ich dachte, die SPD hat aus den letzten Jahren gelernt. Mit dieser Mehrheitsfraktion im Thüringer Landtag kann man nichts absprechen.
Ja, die SPD wird das dann sagen, wie sie Sie wieder reingelegt haben, das ist klassisch. Aber das muss die SPD mit sich selbst ausmachen. Ich kann der SPD nur empfehlen, für ihre eigenen Positionen zu kämpfen
- nein, nein, Sie sollen Ihre eigenen Positionen vertreten -, hier CDU light oder Ähnliches zu praktizieren. Unsere Positionen sind eindeutig und sie werden auch wahrgenommen.
Herr Matschie, wir haben schon lange vor Ihnen, schon 2005 unser Konzept vorgelegt und Sie diskutieren ja ständig darüber. Selbst Herr Schwäblein, als es um das Bibliotheksgesetz ging, kam er nicht umhin, wieder auf unserer Modell, unser Diskussionsangebot zu verweisen. Insofern haben Sie sich ja damit beschäftigt und Sie finden es eben so toll, deswegen müssen Sie ja ständig darauf verweisen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was will jetzt die CDU neu regeln? Ich hatte schon darauf verwiesen, neben den drei Modellen, die es gegenwärtig gibt, soll das Landgemeindemodell auf den Weg gebracht werden. Das ist ja so etwas Ähnliches wie eine Verbandsgemeinde oder eine Amtsgemeinde, aber die CDU wollte nun etwas Neues machen, deswegen dieser neue Name „Landgemeinde“. Aber es kommt von der Wirkung her der Verbandsgemeinde oder Amtsgemeinde sehr nah.
Es gibt ja so einen Kernpunkt der Neuregelung, das ist nämlich das unterschiedliche Ortschaftsrecht, das künftig in Thüringen gelten soll. Einmal das Ortschaftsrecht in den jetzt bestehenden Einheitsgemeinden, das soll im Wesentlichen so bleiben wie gegenwärtig, nur dass es sich nicht mehr um Ortschaftsrecht handelt, sondern um Ortsteilrecht. Sie müssen ein bisschen einen anderen Sprachgebrauch anwenden, die Ortsbürgermeister sollen dann Ortsteilbürgermeister heißen. Schon da wird es erhebliche Diskussionen geben, weil mancher natürlich sagt, das ist eine Abwertung unserer ehrenamtlichen Tätigkeit, wir wollen nicht Ortsteil sein, wir wollen weiter
hin Ortschaft sein. Aber Sie mussten ja einen Trick finden, um der Öffentlichkeit plausibel erklären zu können, warum Sie jetzt zwei Ortschaftsverfassungen nebeneinanderstellen in Thüringen. Der Versuch ist grandios gescheitert. Auch mit dieser Umbenennung und Unterscheidung zwischen Ortsteilverfassung und Ortschaftsverfassung wird es Ihnen nicht gelingen, diese Widersprüchlichkeit auch nur annähernd aufzulösen.
Ich will einmal die Unterschiede zwischen Ihren beiden Ortschaftsrechten dokumentieren. Sie greifen im neuen Ortschaftsrecht durchaus Dinge auf, die auch in unserem Konzept bei der Demokratisierung der Ortschaftsverfassung sich wiederfinden. Nur Sie differenzieren eben in Thüringen; Sie gestehen einerseits einem Teil der Bürger ein erweitertes Ortschaftsrecht zu und den anderen Bürgern nicht. Sie haben noch nicht geregelt, ob z.B. jetzige Einheitsgemeinden zur Landgemeinde zurückgehen können. Auch dort gibt es ja Bedürfnisse, selbst bei unserem Bürgermeister. Ich kann da den Bürgermeister von Werther bei Nordhausen nennen, das ist eine Einheitsgemeinde, die sagen, wir wollen für unsere Bürger das Beste, eine möglichst ausgestaltete Ortschaftsverfassung und wenn es nicht ermöglicht wird, diese Ortschaftsverfassung auf die Einheitsgemeinde zu übertragen, dann müssen wir darüber diskutieren, ob wir nicht die Einheitsgemeinde in eine Landgemeinde umwandeln. Das halten wir für nicht zielführend. Aber Sie treiben die Gemeinden in solche Überlegungen, weil Sie diese Differenzierungen vornehmen.
Ich möchte aber jetzt einmal auf die Unterschiede eingehen. In der Ortschaftsverfassung regeln Sie, bei der Landgemeinde muss die zwingend eingeführt werden, während bei den künftigen Ortsteilen in jetzigen Ortschaften die Gemeinden eine Option haben, ob sie dieses Ortschaftsrecht einführen oder nicht. Bei den Inhalten haben Sie nun etwas geregelt, darüber werden sich die Leute vor Ort besonders freuen. Die einen dürfen bei der Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken keine Doppelbezeichnung vornehmen. Das haben wir hier oft diskutiert, weil das angeblich so ein großes Problem ist, wenn wir zum Beispiel in einer Gemeinde dreimal den Namen Hauptstraße haben in den unterschiedlichen Ortschaften. Da wurde behauptet, der Rettungsdienst, die Müllabfuhr wüssten nicht, welche Hauptstraße nun gemeint ist. Wir haben das immer belächelt, aber Sie wollten das so. In Ihrem neuen Ortschaftsrecht regeln Sie nun, dass auch eine Doppelbenennung von Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken möglich ist - und jetzt kommt die Begründung -, wenn keine Verwechslungsgefahr besteht. Also, es ist
schon lustig. Dann wollen Sie in dem neuen Ortschaftsrecht, dass die Ortschaftsräte Festlegungen treffen können zur Reihenfolge der Arbeiten bei Um- und Ausbau, bei der Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, Beleuchtungsanlagen, Parkanlagen, Grünflächen. Offenbar wollen Sie regeln, dass der Gemeinderat dort feststellt, was ist instand zu setzen, aber die Rang- und Reihenfolge soll der Ortschaftsrat entscheiden. Da wird es natürlich mit der Verkehrssicherungspflicht Konfliktfelder geben, aber auch das können wir sicherlich in der parlamentarischen Beratung noch diskutieren, wie das entwickelt werden kann.
Dann geht es um die Teilnahme an Dorfentwicklungs- und -verschönerungswettbewerben. Wir wissen nicht, ob Sie damit auch das Dorferneuerungsprogramm meinen. Das wäre ja schwierig, wenn das eine Ortschaft für sich allein beschließen kann. Dort sind ja immer gemeindliche Anteile erforderlich, also finanzielle Anteile, die dann die Landgemeinde insgesamt zur Verfügung stellen müsste. Das sind mindestens 50 Prozent, wenn ich die Mehrwertsteuer abziehe, kommen wir sogar in die Nähe von 55 bis 60 Prozent Eigenanteil. Auch darüber müssen wir im Ausschuss im Rahmen der Anhörung sicherlich noch diskutieren. Sie wollen die Pflege von Partnerschaften und Patenschaften dem Ortschaftsrat übertragen, da sehen wir keine Probleme. Und Sie wollen, was Information, Dokumentation und Repräsentation der Ortschaft angeht, dem Ortschaftsrat übertragen. Das hat natürlich auch immer etwas mit Finanzen zu tun, aber zum Budgetrecht komme ich noch mal. Sie wollen die Benutzung der öffentlichen Kinderspielplätze, Sporteinrichtungen, Büchereien, Dorfgemeinschaftshäuser, Heimatmuseen und die Einrichtungen des Bestattungswesens, also die Friedhöfe, im Regelfall dem Ortschaftsrat in die Zuständigkeit übertragen. Das wird natürlich nur funktionieren, wenn Sie der Ortschaft, dem Ortschaftsrat die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung stellen.
Da bin ich bei der Frage des Budgetrechts. Ist es also möglich, aus dem Haushalt einer Gesamtgemeinde der einzelnen Gemeinde, der einzelnen Ortschaft ein Budget zur Verfügung zu stellen? Ihr früherer Innenminister hat dort erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet, weil er gesagt hat, eine solche Budgetierung für die Ortschaften ist eine freiwillige Aufgabe und geht erst dann, wenn die Gemeinde alle Pflichtaufgaben im übertragenen und eigenen Wirkungskreis realisiert und finanziert hat. Sie haben das ja etwas umschrieben und haben gesagt, den Ortschaften steht ein Budget zu. Aber Sie umgehen die Frage, in welcher Größenordnung, in welcher Dotierung dieses Budget ausgestaltet sein soll. Auch darüber müssen wir im Ausschuss sicherlich noch mal reden, weil, wenn Sie die von mir vorgenannten Aufgaben der Ortschaft übertragen, muss
natürlich auch das Budget zumindest Mindestanforderungen genügen. Sie werden es sicherlich nicht so machen wollen und den Ortschaften z.B. die Zuständigkeit für Einrichtungen übertragen, ohne dass die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung stehen.
Sie erweitern das Ortschaftsrecht dann noch auf eine Sache, die natürlich äußerst diskussionswürdig ist. Sie wollen, dass Gestaltung, Satzung und selbst auch B-Pläne, also Bebauungspläne, in die Zuständigkeit des Ortschaftsrates übertragen werden. Das ist aber Satzungsrecht und da müssen wir nach unserer Auffassung noch mal prüfen, inwieweit dort die Kommunalordnung auch an anderen Stellen geändert werden muss. Das sind ja Satzungen und da wissen sicherlich auch die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Landtagsfraktion, dass das Satzungsrecht ausschließliches Zuständigkeitsrecht des Gemeinderates ist, also weder auf einen Ausschuss übertragen werden kann noch auf eine Ortschaft. Also wenn man über solche Fragen diskutiert, müssen wir noch mal einen Abgleich mit anderen Stellen in der Kommunalordnung vornehmen, ob tatsächlich dann das so einfach ist und es würde ein Spannungsfeld entstehen, nämlich insbesondere dann, wenn der Gemeinderat der Landgemeinde andere Planungsvorstellungen hat als der Ortschaftsrat. Da haben Sie bedauerlicherweise bisher noch keinen Vorschlag gemacht, wie im Konfliktfall dort ein Interessenausgleich herbeigeführt wird. Aber auch über die Frage kann man sicherlich im Rahmen der parlamentarischen Debatte diskutieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte schon darauf verwiesen, wir lehnen dieses Modell der Landgemeinden ab. Wir haben uns immer eindeutig dazu positioniert, dass wir den Einheitsgemeinden den Vorrang geben, aber auch mit anderen Einwohnermindestgrößen; Sie bleiben bei der Einwohnermindestgröße von 3.000. Aufgrund der demographischen Entwicklung bis 2020 wird Thüringen weitere 10 Prozent der Einwohner verlieren und wir sind uns sicher, dass eine Vielzahl der Gemeinden, die jetzt gerade so die 3.000er Einwohnergrenze erreichen, in 10 bis 15 Jahren deutlich unter 3.000 Einwohnern liegen. Da besteht dann die Gefahr, dass wir erneut die Gemeindestrukturen neu ordnen müssen. Das halten wir für nicht sachgerecht, wir müssen jetzt eine Entscheidung treffen, die mindestens 20 bis 25 Jahre auch Bestand hat. Ihr Modell gibt uns diese Gewähr nicht. Sie lösen vor allen Dingen nicht das Problem der erfüllenden Gemeinden als besondere Form der Verwaltungsgemeinschaft. Auch da müssen wir sehen, ob Sie meinen, dass das Landgemeindenmodell dort Anwendung finden kann. Es ist schwer vorstellbar, weil im Regelfall eine große Kerngemeinde eine kleinere oder mehrere kleinere Gemeinden aus dem Umfeld des zentralen Orts erfüllt, also dort die Verwal-tungs
aufgaben übernimmt. Ich kann mir beispielsweise schwer vorstellen, dass Bad Salzungen mit rund 16.000 Einwohnern und Leimbach, ein benachbarter Ort, der nur 2.000 Einwohner hat, wo Bad Salzungen gegenwärtig die Aufgaben von Leimbach im Rahmen einer erfüllenden Gemeinde übernimmt, dass die beiden jetzt eine Landgemeinde bilden sollen. Das wäre natürlich schon ein Kuriosum, dass eine Kreisstadt, in dem Fall die Kreisstadt des Wartburgkreises, sich dann Landgemeinde nennt. Das kann sicher nicht gewollt sein. Dieses Problem der erfüllenden Gemeinden müssen wir uns noch einmal anschauen. Ihr Ministerpräsident hat in mehreren Veranstaltungen in der jüngsten Vergangenheit verkündet, dass gerade das Problem der erfüllenden Gemeinden umgehend einer Lösung zugeführt werden muss. Ihr Gesetzentwurf bietet dafür allerdings erst einmal nur vage Ansätze zwischen den Zeilen. Deutlich wird das nicht gemacht, sondern Sie halten ja im Gegenteil an dem Modell der erfüllenden Gemeinden fest.
Insgesamt gibt es sicherlich eine ganze Reihe Dinge zu diskutieren. Wir werden uns dieser Diskussion nicht verweigern, auch wenn wir das Landgemeindenmodell für nicht zukunftsfähig halten. Wir werden noch einmal unser Modell dagegenstellen.
Wir wollen die Einheitsgemeinde als favorisierte Struktur, die Verwaltungsgemeinschaft dort, wo sie funktioniert, aber nicht aus Sicht der Bürgermeister, sondern aus Sicht der Bürger.
Deswegen haben wir gesagt, dass wir wollen, dass die Bürger entscheiden können, ob die Verwaltungsgemeinschaft für die nächsten fünf Jahre weiterbesteht. Vor jeder Kommunalwahl findet ein solcher Bürgerentscheid statt und wenn die Bürger sagen, wir sind damit einverstanden, dann soll sie bleiben. Wir wollen nur nicht, dass einzelne Bürgermeister diese Entscheidung treffen ohne Einbeziehung der Bürger. Das ist unser Modell. Dort, wo wir das zur Diskussion stellen, wird das sehr wohltuend aufge
nommen, insbesondere weil es bürgerorientiert ist, weil der Bürger tatsächlich mitentscheiden kann, welche Verwaltungsstruktur vor Ort zur Wirkung kommt. Das werden wir in der parlamentarischen Diskussion noch einmal zur Diskussion stellen, wir werden Sie weiter an Ihre ursprünglichen Zusagen erinnern, auch was in der Enquetekommission gelaufen ist. Jetzt freuen wir uns erst einmal auf die Auseinandersetzung zwischen CDU und SPD, die sich da ja einig waren und nun auf einmal wieder entdeckt haben, dass sie offenbar sehr weit auseinanderliegen. In dem Sinne danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, zunächst mal Herr Kuschel, wir versuchen es immer mit Liebe und Güte auch unseren politischen Mitbewerbern gegenüber,