6. Die Anzahl der Pflegebedürftigen, ich hatte es schon gesagt, wird auch zukünftig weiter ansteigen. Die Zahl jener, die Pflege brauchen, wird aufgrund der demographischen Entwicklung bis 2020 wahrlich in diesem Bereich im Verhältnis 20:40:60, wie bereits genannt, ansteigen. Wenn alle Versuche, dies genau festzustellen, unsichere Spekulationen bergen, der Trend gilt als sicher. Es wird ein Mehr an häuslicher und ambulanter Pflege geben müssen, meine Damen und Herren, da bin ich mir sicher. Gleichfalls werden auch mehr stationäre Pflegeplätze entstehen; ich habe schon darauf hingewiesen, private Investoren sind hierzu wirklich bereit.
7. Die Betreuung von Demenzkranken in Pflegeheimen führt zu einer deutlichen Verbesserung. Mit dem neuen Gesetz werden gesonderte Angebote für Demenzkranke möglich sein. Das Hauptziel einer erfolgreichen Demenzbehandlung, die sowohl Gedächtnisstörungen als auch Verhaltensauffälligkeiten berücksichtigt, muss sein, dem Demenzkranken noch möglichst viele gute Tage zu verschaffen. Deshalb wird die Behandlung auch auf zwei Säulen beruhen, eine beinhaltet den erhöhten Pflegebedarf.
8. Wie sind wir darauf vorbereitet, Qualität und Transparenz besser zu realisieren? Ich denke, die Sicherung der Pflegequalität umfasst ein ganzes Bündel an Maßnahmen, die das neue Gesetz ermöglicht. Neben der Eigenkontrolle, neuen Qualitätsstandards spielen auch Qualitätsprüfungen und Kontrollen eine große Rolle. Beim Pflegeforum mit ambulanten und stationären Leistungserbringern in meinem Wahlkreis in einem Pflegeheim mit immerhin über 50 Interessierten konnte ich vonseiten des MDK erfahren, dass diese auf diese neuen Anforderungen gut vorbereitet sind. Sicherlich gibt es auch Kritikpunkte, die beispielsweise in Form der Prüfberichte, die erstellt werden müssen, liegen, die zu viel Bürokratie beinhalten. Aber, ich denke, das ist ein Trend, der dafür sorgt, dass mehr Augenmerk dem Patienten gewidmet wird.
Meine Damen und Herren, in Thüringen existieren bereits zahlreiche, umfangreiche Leistungen im Pflegebereich. Die Pflege hat einen hohen Stand. Die Pflegereform hat eine Reihe von Erleichterungen und Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen, für ihre Familien und auch für die Pflegekräfte zum Inhalt. Das Gesetz betritt in einzelnen Bereichen Neuland. In zahlreichen Veranstaltungen wurden erste Erfahrungen und anstehende Fragen aus der Praxis, die zwischen Kassen, Pflegediensten im MDK oder den Kommunen auftreten, diskutiert. Ich appelliere, auch wenn nicht alle Fragen heute hier ange
sprochen werden können, man sollte vor Ort das konkrete Gespräch nutzen, das hilft unseren Pflegebedürftigen. Vielen Dank.
Für die Landesregierung hat sich Ministerin Lieberknecht zu Wort gemeldet. Bitte, Frau Lieberknecht.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich wollte nur kurz die Gelegenheit nehmen, mich zunächst mal für die Debatte zu dem Bericht der Landesregierung zu bedanken. Abgesehen von Enttäuschung bei Ihnen, Herr Eckardt, hat aber doch die Debatte einige wichtige Stichpunkte noch einmal gebracht, das will ich nur kurz aufnehmen. Natürlich ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz nicht das Ende aller Gesetzgebungen und aller Entwicklung auf diesem Gebiet. Ich habe deshalb nach Darstellung der Neuerungen auch damit geschlossen, dass ich darin eine gute Basis sehe für das, was jetzt weiter zu tun sein wird. Da ist in der Tat der Begriff eines modernen Pflegebegriffs ein ganz wichtiger Punkt, da gebe ich Ihnen völlig recht, Herr Kubitzki. Es gibt auch zahlreiche Kommissionen, Kongresse, Foren, Publikationen, wo genau das diskutiert wird. Ich selber habe die Chance, innerhalb der Evangelischen Kirche Deutschlands, wo ich sehr engagiert bin, in einer Ad-hoc-Gruppe „Chancen des Alters“ zu sein, in der wir genau dies in sehr vielen Facetten, nicht zuletzt auch mit vielen musischen Angeboten - gerade im Alter, gerade auch zur Erleichterung von Pflege, zur Begleitung von Pflegebedürftigen - machen. Ich bin gern bereit, da auch in Fachforen oder wo immer sich die Gelegenheit bietet, auch hier im Land natürlich mit verantwortlich nachzudenken bis hin zu dem Begriff - ich habe aus theologischen Gründen schon gehadert, ob ich den Begriff „Schicksalsschlag“ verwende. Da habe ich gedacht, ich rede in einer so säkularen Umwelt - und ich sage das jetzt so, das nächste Mal höre ich wieder auf mein theologisches Gewissen und werde es dann anders aussprechen, aber das nur nebenbei.
Auch über die Frage einer insgesamten strategischen Sozialplanung für Thüringen, wo auch Altenhilfe, wo Pflege eine Rolle spielen muss, werden wir im Lichte der Entwicklung natürlich nachzudenken haben. Ich habe den Sachverhalt geschildert, wie er sich in den letzten Jahren dargestellt hat, dass wir einfach ein recht ausgewogenes Verhältnis von im Grunde Angebot und Nachfrage - wenn man das jetzt mal in diesen Marktkategorien schildert - haben, mit einer Auslastung von Heimen von 93 Prozent,
was nahezu optimal ist, keine Wartelisten bei den Heimen, wie uns die Heimaufsicht gesagt hat. Aber dass man sich der Frage verantwortlich stellen muss - auch im Blick auf die demographische Entwicklung, die ich versucht habe ein Stückchen deutlich zu machen - ist unbestritten. Dass wir aktiv begleiten, was wir haben, zunächst den Pilotpflegestützpunkt in Jena, das habe ich deutlich gemacht. Ich glaube, da ist hier auch ein Konsens im Haus. Das muss man auch nicht missverstehen. Ich will nur mal, weil die Wahrheit ja oft etwas umfänglicher ist, als man so allgemein wahrnimmt, sagen, ohne die Thüringer Landesregierung und ohne einen fast nächtlichen Anruf bei Ralf Kühmstedt in Jena, dem Sozialdezernenten, vonseiten des Ministeriums, des entsprechenden Referatsleiters Herrn Gaide, gäbe es den überhaupt nicht. Das Ministerium ist angefragt worden, ob wir irgendwo eine Idee hätten, wo man so einen Pilotstützpunkt in Thüringen einrichten könnte und in dieser Situation ist dem Ministerium Jena eingefallen, weil die wirklich schon sehr kreativ und vorbildlich im sozialen Bereich vieles immer wieder auf die Reihe gekriegt haben. Dann ist dieser Anruf ergangen und dann haben die zum Glück zwei Tage später gesagt, jawohl, auch mit der Leiterin der Altenpflege Frau Pippart, wir stellen uns der Aufgabe, wir haben auch die wissenschaftliche Begleitung, Fachhochschule, wir machen das. Dann hat es eines weiteren Referenzschreibens natürlich aus dem Haus nach Berlin bedurft, wo wir dies gut finden und deswegen haben die dann auch den Zuschlag dafür gekriegt. Nur zur allgemeinen Umfänglichkeit, weil manche meinten, man müsse mir da ein bisschen Ignoranz nachsagen. Also es geht schon viel mehr Hand in Hand in diesem Land. Sie lachen so, es stimmt alles. So viel nur dazu, die Wahrheit ist immer ein bisschen umfassender als das so im allgemeinen Schlagabtausch passiert.
Die Frage nach der Vergütung, die natürlich zunächst mal Sache der Selbstverwaltung ist und da auch bleiben sollte, da fallen mir an der Stelle ganz andere Verantwortliche ein, als dass die Landesregierung jetzt hier in die Selbstverwaltung und auch in Fragen von Tarifen unmittelbar gleich an vorderster Front Einfluss nimmt. Zumindest zur Zeit der Pflegesatzverhandlungen war noch ihr Parteikollege Genosse Spieth im Verwaltungsrat. Das hat jetzt gewechselt, muss man jetzt hier rüberzeigen mit Herrn Lemme. Da kann man auch mal Verantwortung wahrnehmen, wenn man Arbeitnehmervertreter ist, wollte ich nur sagen, in den ursächlichsten Gremien, das ist doch wahr. Ich bin immer gerne bereit, da, wo die Landesregierung Verantwortung tragen muss, nehmen wir die auch gern auf uns, aber es nicht nur so, dass wir sagen, wir haben ein Problem und jetzt Landesregierung mach mal, sondern es kann jeder auch ein bisschen selber beitragen und deswegen immer den Einfluss da auch versuchen mit geltend
zu machen, wo man dann auch noch Verbündete vielleicht zielführend haben kann. In einem, Herr Eckhardt, gebe ich Ihnen recht, Stichwort Heimgesetz, das war jetzt hier nicht konkret gefragt, aber natürlich gehört es zur Gesamtproblematik. Auch da haben wir eine klare Vereinbarung mit den Verbänden der LIGA getroffen, aber wir müssen ja natürlich auch die kommunalen Spitzenverbände reinnehmen, die Kassenvertreter reinnehmen, dass wir das nicht in konfrontativer Art entsprechend vorlegen, sondern dass wir konsultativ uns über die entsprechenden Eckpunkte eines solchen Gesetzes verständigen und das dann auch entsprechend auf den Weg bringen.
So viel zu dieser Debatte, die war nicht die Letzte zu diesem Thema. Dass es nicht immer Neuerungen gibt, liegt vielleicht auch daran, dass wir insgesamt eine hohe Transparenz haben, die sich auch noch verstärken wird durch das Pflegeportal, was ja kurz vor dem Abschluss auch dann im Internet zu sehen sein wird. Da geht es um volle Transparenz, da geht es auch um Qualitätsmanagement, die entsprechenden Angaben und dann hat man immer Aktuelles und viel Aktuelleres werde ich dann hier auch nicht sagen können, als man dann ohnehin bei einer transparent geführten Landesregierung, in dem Fall Ressort, in diesem Bereich haben kann. Also in diesem Sinne vielen Dank für die Debatte.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Es erhebt sich kein Widerspruch, damit ist das Berichtsersuchen erfüllt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Konzept zur Wohnraumför- derung in Thüringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/4192 - Neu- fassung -
Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann erstattet die Landesregierung Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags und für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär das Wort.
Wohnung ist ein begehrtes Gut, das wissen wir alle, schließlich verbringen viele einen Großteil ihres Lebens hier. In den eigenen vier Wänden spielt sich das Leben von Familien ab. Sie sind Privatsphäre, Refugium und Rückzugsort für Menschen jeden Alters und jeder sozialen Gruppe. Umfeld, Ausstattung und Güte des Wohnraums tragen entscheidend zur Lebensqualität bei. Und deshalb räumt die Landesregierung der sozialen Wohnraumförderung auch einen hohen Stellenwert ein. Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung der Förderung ist ein finanzielles Fundament, das die Wohnraumförderung bis zum Jahre 2013 und darüber hinaus trägt.
Dass die Wohnraumförderung nicht ausschließlich auf die Kompensationszahlungen des Bundes angewiesen ist, sondern dieses Politikfeld auch durch die Bereitstellung von zusätzlichen Landesmitteln gestärkt wird, war der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Dieses Anliegen wurde auch von der Mehrheit des Thüringer Landtags geteilt und dieser hat im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2008/2009 deshalb beschlossen, dass zusätzlich zu den Kompensationsmitteln des Bundes die Rückflüsse aus den Wohnungsbauförderdarlehen der Thüringer Aufbaubank zweckgebunden in die Wohnbauförderung fließen.
Durch diesen verstärkten Mitteleinsatz werden zwei positive Effekte erreicht: Erstens können die Kompensationsmittel des Bundes so weit aufgestockt werden, bis ein bedarfsgerechtes Fördervolumen erreicht wird und zweitens können Rückflüsse der TAB für den Zeitraum ab 2013 angespart werden. Ob und wie sich die Höhe der Kompensationsmittel des Bundes nach 2013 entwickelt, kann heute noch nicht vorhergesagt werden.
Bis 2013, meine Damen und Herren, besteht aber die Möglichkeit, Wohnraumförderung mit einem Gesamtrahmen in Höhe von 32 bis 35 Mio. € pro Jahr zielgenau und bedarfsgerecht zu betreiben. So sollen in diesem und im kommenden Haushaltsjahr jeweils 24 Mio. € für die Modernisierung von Mietwohnungen, 6 Mio. € für den Mietwohnungsneubau in den Innenstädten sowie 2 Mio. € im Jahr 2008 bzw. 5 Mio. € im Jahr 2009 für die Wohneigentumsförderung bereitgestellt werden.
Ebenso wichtig wie eine gute finanzielle Basis für die Wohnraumförderung ist, meine Damen und Herren, deren strategische und inhaltliche Ausrichtung. Eine herausragende Bedeutung kommt hierbei dem Stadtumbauprozess zu. Ziele des Stadtumbaus in Thüringen sind u.a. Belebung der Innenstädte, Rückbau dauerhaften Leerstands, Festigung der innerstädtischen Kerngebiete, Schaffung attraktiver Wohnbedingungen für ältere Bürger, familienfreundliches Leben und Wohnen, somit Wohnumfeldverbesserung.
Auf diese Ziele beim Stadtumbau sind auch unsere Wohnungsbauförderprogramme ausgerichtet. Bei den Stadtumbaugesprächen vor Ort, die wir seit vier Jahren durchführen, wird immer wieder deutlich, dass die Problemlagen in den einzelnen Städten ganz unterschiedlich sind und dass es jeweils passgenau zugeschnittener Handlungsansätze bedarf.
Die eine Stadt hat beispielsweise kein Problem mit Leerstand, aber Qualität und Standard der Wohnungen lassen zu wünschen übrig. In einer anderen Stadt hingegen gibt es ganze Stadtviertel, die von Leerstand gekennzeichnet sind und wo zurückgebaut werden muss. Die verschiedenen Förderprogramme für den Stadtumbau, unter denen die Wohnungsförderung nur ein Programm ist, eröffnen uns die Möglichkeit, flexibel und angemessen auf die unterschiedlichen lokalen Bedürfnisse zu reagieren. Dieser flexible Einsatz der Programme ist das zentrale Kennzeichen unserer Stadtumbau- bzw. Wohnungsbauförderpolitik.
Meine Damen und Herren, das ist genau der richtige Ansatz. Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass es keines umfassenden Konzepts bedarf, ja, dass ein solches aufgrund der regionalen Vielfalt und Spezifika der Städte und Gemeinden in unserem Land sogar kontraproduktiv wirken könnte, zumal umfassende Konzepte erfahrungsgemäß häufig zu Verallgemeinerung und zu Patentrezepten verleiten und das Spektrum der vielschichtigen Einzelprobleme nicht lösen können.
Meine Damen und Herren, deshalb möchte ich Ihnen an einem Beispiel erläutern, wie die verschiedenen Programme flexibel eingesetzt werden müssen, um ineinandergreifend zum Erfolg zu führen. Nehmen wir zum Beispiel die Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen und die Rückbauförderung - zwei Programme, die auf den ersten Blick eher gegenläufige Ziele verfolgen. Durch gezielte Modernisierungsförderungen sind die Thüringer Wohnungsunternehmen in die Lage versetzt worden, ihren Mietern adäquate sanierte und modernisierte Ersatzwohnungen anbieten zu können. Das war in vielen Fällen erst die Voraussetzung dafür, den erforderlichen Rückbau ihrer vom Leerstand geprägten Wohngebiete anzugehen. Das heißt, Leerziehen eines von der Bevölkerungsentwicklung her nicht mehr benötigten und sanierungsbedürftigen Wohnblocks nach vorheriger Modernisierung freien Wohnraums in der näheren oder weiteren Umgebung.
Ein ähnliches Bild ergibt sich, wenn es um die soziale und funktionale Aufwertung von Stadtvierteln oder Wohnquartieren geht. Die enge Verzahnung von Städte- und Wohnungsbauförderung ist hierbei der beste Garant dafür, dass das angestrebte Ziel Stadtumbau auch erreicht werden kann. Auch dem de
mographischen Wandel kann nur mit einem flexiblen Einsatz verschiedener Förderinstrumente angemessen begegnet werden. So kann beispielsweise die Modernisierungsförderung auch dazu beitragen, den gestiegenen Bedarf an kleinen Wohnungen, der sich aus dem sozialen und demographischen Wandel ergibt, abzudecken. Ich nenne in diesem Zusammenhang die Stichpunkte Individualisierung, Kleinfamilien, Singlehaushalte, alleinstehende Senioren. Die nachfolgenden Zahlen, meine Damen und Herren, belegen dies. So stieg die Zahl der Ein-Personen-Haushalte von 259.600 im Jahr 1991 auf 391.200 im Jahr 2004, eine Zunahme von über 130.000. Thüringenweit waren 2005 rund ein Drittel der Haushalte EinPersonen-Haushalte, das sind immerhin 36,6 Prozent. In einigen Städten wie Weimar - 56,3 Prozent - oder Jena - 55,4 Prozent - waren sogar über die Hälfte der Haushalte Ein-Personen-Haushalte. Den niedrigsten Anteil von Ein-Personen-Haushalten hat das Eichsfeld mit 24,0 Prozent. Die Haushaltsgröße lag 1991 in Thüringen bei 2,45 Prozent, 1995 bei 2,33 Prozent und fiel bis 2005 auf 2,08 Prozent. Das ist exakt der Wert Gesamtdeutschlands im Jahr 2006. Auch führt die steigende Nachfrage nach seniorengerechten Wohnungen in den Innenstädten dort zu verstärktem Neubau von Mietwohnungen und zum Um- und Ausbau von Altbausubstanz. Deshalb bilden auch Mehrgenerationenhäuser und betreutes Wohnen für ältere Menschen Schwerpunkte der Förderung. Beispielhaft sei an dieser Stelle die Volkssolidarität Pößneck erwähnt, die mit dem Einsatz von Wohnraumfördermitteln aus einer Industriebrache in Neustadt/Orla ein Zentrum für betreutes Wohnen für ältere Menschen entwickelt hat. 36 Wohnungen in herausragender Qualität, meine Damen und Herren, sind dort entstanden. Ähnliche Vorhaben befinden sich in weiteren Städten in der Planung oder werden bereits realisiert. Weida und Arnstadt seien hier nur genannt.
Ein weiteres Instrument, mit dem die Ziele des Stadtumbaus unterstützt werden können, möchte ich an dieser Stelle noch nennen, das staatliche Wohneigentumsprogramm. Die Thüringer Landesregierung hat dieses Programm zur Förderung von Wohneigentum in Thüringer Städten gestartet, gerade mit dem Ziel, junge Menschen in Thüringen zu halten und sich hier eine Existenz aufzubauen. Es ist auf den innerstädtischen Raum bzw. auf die Gemeinden des Stadtumbauprogramms zugeschnitten worden, um besonders hier die Wohnungsstandorte deutlich zu beleben. Die Förderung des Eigentumserwerbs soll vorrangig Familien mit Kindern, aber auch Haushalten mit behinderten Angehörigen und jungen Ehen zugute kommen. Die Möglichkeit der Kombination mit anderen Förderdarlehen der Thüringer Aufbaubank, vor allem dem Modernisierungs- und dem Familienbaudarlehen, eröffnet günstige Finanzierungen für barrierefreies Wohneigentum. Das neue Wohnei
gentumsprogramm bildet zusammen mit dem Familienbaudarlehen der TAB ein gutes Angebot für Familien, die ihren Lebensmittelpunkt im Freistaat haben oder ihn noch suchen. Es soll damit der Abwanderung unserer Bevölkerung entgegengewirkt werden und es ist deshalb ein positiver Standortfaktor für unser Land.
Meine Damen und Herren, Flexibilität beim Einsatz von Förderprogrammen, ich kann es nur wiederholen, ist das entscheidende Charakteristikum beim Stadtumbau im Freistaat. Aber fast ebenso wichtig ist, dass der Stadtumbau in Thüringen als gemeinsames Ziel verstanden wird und die verantwortlichen Akteure intensiv zusammenarbeiten. Hier sind wir in Thüringen weit vorangekommen. So haben wir z.B. Ende 2007 gemeinsam mit dem Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft eine Diskussions- und Beratungsplattform ins Leben gerufen. Vertreter beider Institutionen beraten und besprechen auf dieser Ebene aktuelle Probleme der Städte- und Wohnungsbauförderung und suchen nach gemeinsamen Lösungen. Die Ergebnisse dieses Austauschs sind auch bereits schon zum Teil in die konzeptionelle Ausgestaltung konkreter Vorhaben der sozialen Wohnraumförderung eingeflossen. Unseren Stadtumbaugesprächen in den verschiedenen Städten des Landes kommen diese Erkenntnisse ebenfalls zugute und können mit den jeweils Verantwortlichen vor Ort weiter vertieft und konkretisiert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte nunmehr meinen Sofortbericht zu Ziffer 1 schließen und zu Ziffer 2 des Antrags der SPD-Landtagsfraktion sprechen. Darin wird gefordert, bis zum Septemberplenum ein umfassendes Konzept zur Wohnraumförderung vorzulegen. Aus meinen bisherigen Ausführungen dürfte bereits deutlich geworden sein, dass ich ein solch umfangreiches und umfassendes Konzept für überflüssig und entbehrlich halte, denn die Forderung nach einem umfassenden Konzept zur Wohnraumförderung legt nahe, dass es eine einheitliche konzeptionelle Lösung für die Probleme aller Städte in Thüringen geben könnte. Ich habe versucht deutlich zu machen, das ist nicht der Fall. Die konkreten Probleme und Bedürfnisse und Bedürfnislagen in den einzelnen Städten sind vielmehr vielschichtig, komplex und hochgradig differenziert. Einheitliche Vorgaben des Landes wären deshalb kontraproduktiv. Vielmehr müssen die jeweiligen Kommunen eigene Stadtumbaukonzepte bzw. Stadtentwicklungskonzepte erarbeiten, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse dann auch zugeschnitten sind. Bei großer Unterschiedlichkeit der Stadtteile ist mitunter sogar sinnvoll, stadtteilbezogene Entwicklungskonzepte vorzulegen. Das Land stellt dabei mit seinen flexibel einsetzbaren und miteinander kombinierbaren Förderprogrammen die Instrumente bereit, mit denen die Städte ihre speziellen Probleme beim Stadtumbau
in den Griff bekommen können. Dieses ist der richtige Weg und nicht ein umfassendes Konzept für das ganze Land, das den Anspruch erhebt, damit die speziellen und unterschiedlichen Probleme bei der städtebaulichen Vielfalt unseres Landes lösen zu können. Ein derartiger Anspruch würde Monotonie, Gleichmacherei bewirken, was wir auf jeden Fall vermeiden wollen. Das Konzept der Landesregierung lautet vielmehr: Flexibilität bei der Anwendung der vorhandenen Förderinstrumente. In diesem Sinne arbeiten wir mit den lokalen Akteuren in unserem Land sehr intensiv zusammen und führen nahezu alle zwei Wochen sogenannte Stadtumbaugespräche durch, die von Herrn Minister und auch von mir sehr stark unterstützt werden.
Meine Damen und Herren, dieses versetzt uns in die Lage, auf neue gesellschaftliche, klimatische und energetische Herausforderungen angemessen und zeitnah zu reagieren. Ich bin der Auffassung, das ist der richtige Ansatz. Aus den von mir dargestellten Gründen empfehle ich, der Ziffer 2 des SPD-Antrags nicht zuzustimmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht? Die Fraktion der CDU, die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der SPD. Damit eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags und ich eröffne zugleich die Aussprache zu Nummer 2 des Antrags. Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Kalich, Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der Drucksache 4/9192 liegt uns der Antrag der SPD „Konzept zur Wohnraumförderung in Thüringen“ vor. Seit Januar 2007 sind die Länder für den Bereich Wohnraumförderung verantwortlich - ein Bereich mit großer Gestaltungsfreiheit und Verantwortung. Das Thema „Künftige Ausrichtung der Wohnungsbauförderung in Thüringen“ war seither schon mehrfach Gegenstand im Plenum. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnungsbauförderprogramm des Landes sind im Ergebnis einer Debatte im Juli 2007 geschaffen worden. Die SPD-Fraktion hatte zur langfristigen Sicherung der Wohnungsbauförderung die Errichtung eines eigenen Wohnungsbauvermögens im Sinne eines revolvierenden Fonds beantragt. Der Alternativantrag der CDU-Fraktion, die soziale Wohnraumförderung über den Landeshaushalt mit Rückflussbindung zu finanzieren, ist mehrheitlich auch mit Zustimmung meiner Fraktion dann angenommen worden. Fraktionsübergrei
fend bestand Einigkeit darüber, dass die Neuregelung im Bereich der Wohnraumförderung für Thüringen durchaus Chancen eröffnet, Chancen, heute schon das zu tun, was morgen notwendig sein wird. Der damals seitens der Landesregierung erstattete Sofortbericht war jedoch ohne Inhalt, also chancenlos, zumindest was die neuen Gestaltungsspielräume für Thüringen anbelangt. Das dort in Vorbereitung des Doppelhaushalts 2008/2009 angekündigte Strategiepapier, welches die wohnungspolitischen Förderziele und -inhalte fixieren sollte, vermissen wir bis heute. So geht es in dem uns heute zur Debatte vorliegenden Antrag wieder um Inhalte, das heißt um die Wahrnehmung der eingangs genannten gewachsenen Verantwortung.
Der Wohnungsmarkt befindet sich im Umbruch. Der demographische Wandel macht sich bemerkbar. Seit Jahren geht die Gesamtbevölkerungszahl Thüringens zurück. 2007 hatte Thüringen gegenüber dem Vorjahr 13.310 Einwohner verloren. Die Bevölkerungszahl in Thüringen wird sich nach Berechnungen im Jahr 2050 von 2,3 Mio. auf rund 1,5 Mio. verringern. Schon heute ist jeder fünfte Einwohner Thüringens älter als 65 Jahre und der Zuwachs in dieser Altersgruppe setzt sich ungebremst fort. Die Thüringer werden immer weniger, aber die wenigen werden immer älter, mit massiven Auswirkungen auf den Wohnraum in Thüringen. Die Schaffung eines verlässlichen Rahmens für die Wohnraumförderung ist daher dringend notwendig. Mit einem umfassenden Konzept zur Wohnraumförderung in Thüringen können wir die Weichen stellen für die künftige Attraktivität der Städte als Wohn- und Wirtschaftsstandort und einen Rahmen schaffen, der anders als bisher dem individuellen Förderbedarf in Thüringen gerecht wird. Diese Erkenntnis ist ja da. So hat auch die Landesregierung angekündigt, auf der Grundlage der gewonnenen Kompetenzen verstärkt länderspezifische Akzente in der Wohnungspolitik setzen zu wollen. Dem Wissen müssen jetzt jedoch Taten folgen.
Lassen Sie mich die Eckpunkte für ein solches Konzept aus Sicht der LINKEN nochmals kurz darlegen. Demographische, soziale, ökonomische und ökologische Ziele bestimmen die Stadtumbau- und Wohnungspolitik in der Zukunft. Gefordert ist nicht nur mehr Alters- bzw. mehr Generationstauglichkeit, sondern sinkende Reallöhne, Arbeitslosigkeit und um sich greifender Sozialabbau, nicht zuletzt durch Hartz IV, machen auch die Bereitstellung von preiswertem und für alle Bevölkerungsschichten bezahlbarem Wohnraum zur sozialpolitischen Notwendigkeit.
Gebraucht werden wirksame Maßnahmen gegen Ausgrenzung benachteiligter Viertel und deren Folgen wie Kriminalität, Gewalt und Perspektivlosigkeit. Privatisierung öffentlicher Wohnungsbestände, Ausdünnung des ÖPNV und Abbau der öffentlichen Daseinsfürsorge sind da nicht zielführend, sondern lassen das soziale Gefüge weiter in Gefahr geraten. Auch künftige Wohnraumförderung in Thüringen muss daher schwerpunktmäßig auf Modernisierung als unverzichtbaren Bestandteil eines erfolgreichen Stadtumbaus sowie auf Innenstadtsanierung ausgerichtet sein. Auch wir sind für die Stärkung der Innenstädte und unumstritten ist, dass das Stadtumbauprogramm weitergehen muss. Dennoch darf man die ländlichen Regionen nicht einfach abhängen und Stadtumbau darf sich nicht nur auf Wohnungspolitik beschränken. Gebraucht werden ganzheitliche Konzepte, besonders Strategien für den ländlichen Raum und wichtig ist auch eine enge Verzahnung von Wohnraum- und Städtebauförderung, um die Kommunen nachhaltig zu stärken.
Ein weiterer Schwerpunkt der Thüringer Wohnraumförderung muss in Barrierefreiheit und energetischer Sanierung liegen. Barrierefreiheit kommt nicht nur älteren Menschen, sondern auch Menschen mit Behinderung und Familien zugute. Gleiches gilt für die energetische Sanierung. Explodierende Wohnnebenkosten durch steigende Energiekosten und klimapolitische Ziele machen insbesondere energetische Modernisierungsmaßnahmen unumgänglich. Darum müssen wir uns auf die Sanierung von Wohnraum mit dem Ziel, den Energieverbrauch zu senken, konzentrieren. Im Mittelpunkt der Förderung müssen des Weiteren, wie bereits erwähnt, Haushalte stehen, die sich aus eigener Kraft nicht selbst auf dem Markt mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Die Bereitstellung von bezahlbarem, angemessenem Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Sicherung und Wiederherstellung sozial stabiler Wohnquartiere einschließlich ihrer Umgebung müssen wesentliche Ziele der Wohnungspolitik in Zukunft sein. Die Basis für bezahlbares Wohnen ist der kommunale und genossenschaftliche Wohnungsbestand. Der Verkauf setzt hier ein falsches Signal: Wohnen darf keine Spekulationsware sein. Die Sicherung eines ausreichend sozial gebundenen Wohnraums als tragende Säule der öffentlich kontrollierten und damit tendenziell preiswerten Wohnungsbestände gehört ebenso dazu wie ein sozial ausgewogenes Mietrecht, wohnwertbezogene Mieten und ein regelmäßig angepasstes Wohngeld. Ganzheitliche Zukunftskonzepte, Wohnraumversorgungskonzepte werden gebraucht in allen Regionen, in Städten, Stadtteilen und Gemeinden.
Hinsichtlich der Eckpunkte künftiger Ausrichtung der Wohnungspolitik in Thüringen decken sich die Vorstellungen weitestgehend. Dazu muss ich noch mal auf den Ausgangspunkt meiner Worte zurückkommen und den Beschluss in Drucksache 4/3212 vom 11.07.2007 aus diesem Haus heranziehen. Er bezieht sich auf die künftige Ausrichtung der Wohnungsbauförderung in Thüringen und die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür. Dort ist in neun Schwerpunkten ein Programm beschrieben. Neun Schwerpunkte sind für uns aber kein wirklich untersetztes Konzept. Der Doppelhaushalt schreibt vor allen Dingen die Programme fort, die im Jahr 2006 schon tragend waren. Ein Rahmenkonzept für die Städte und Gemeinden könnten wir uns durchaus vorstellen. Wir lehnen es ab, Patentrezepte hier einzusetzen, sehen aber die Landesregierung durchaus in der Verantwortung, Eckdaten und Eckpunkte in einem Konzept zu formulieren und darzulegen. Die Probleme der Städte und Gemeinden werden größer und es geht über die Kräfte vieler, in den Kreisen und Gemeinden den Wandel zu gestalten. Auch deswegen ist es wichtig, ganzheitliche Konzepte zu entwickeln, vorzulegen und zu beschließen, Konzepte, die der Problembeschreibung und der Problemlösung einen Rahmen geben und die finanziellen Möglichkeiten für die Lösung der Probleme eröffnen. Verantwortungsvolle Wohnungs- und Städtebau-, Energie- und klimapolitische Aufgaben stehen an. Wir stimmen dem Antrag der SPD in Punkt 2 zu und erwarten einen umfassenden Vorschlag für ein Konzept zur Wohnraumförderung durch die Landesregierung. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Thema, da hat Herr Kalich recht, beschäftigt diesen Landtag schon länger. Mit der Föderalismusreform sind alle Kompetenzen im Bereich der sozialen Wohnraumförderung auf die Länder übertragen worden. Das betrifft sowohl die Gesetzgebung als auch die Finanzierung. Die bisherigen Bundesfinanzhilfen nach Artikel 104 a des Grundgesetzes sind entfallen, dafür stehen den Ländern bis 2013 finanzielle Kompensationsmittel zur Verfügung. Für Thüringen sind das jährlich rund 29 Mio. €. Diese sind zweckgebunden für die soziale Wohnraumförderung einzusetzen. Die Prioritätensetzung und die Ausgestaltung ist allein Sache der Länder.
Die SPD-Fraktion hatte bereits im Mai 2007 einen Antrag gestellt - auch darauf ist schon von meinem Vorredner verwiesen worden - zum einen einen revolvierenden Fonds einzurichten, in den die Mittel einfließen sollten, um auch über das Jahr 2013 hinaus die Förderung des sozialen Wohnungsbaus sicherstellen zu können und dem Landtag bis zum 30. September 2007 ein Programm zur künftigen Wohnraumförderung vorzulegen. Dieses Programm sollte unter anderem folgende Schwerpunktsetzung beinhalten, nämlich die Berücksichtigung des demographischen Wandels, die Verknüpfung der sozialen Wohnraumförderung mit dem Stadtumbau, eine Stärkung der Innenstädte, die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum, insbesondere für junge Familien mit Kindern, die Förderung generationsübergreifenden und barrierefreien Wohnens, die Revitalisierung von Brachflächen, die Verknüpfung mit dem Städtebau, aber auch die Unterstützung von Privatinitiativen im öffentlichen Raum. Dazu gab es einen Alternativantrag der CDU, der vorsah, keinen revolvierenden Fonds einzuführen, der aber auch ein Konzept gefordert hat, nämlich mit gleicher Schwerpunktsetzung. Es war noch die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden als Schwerpunkt ergänzt.