Protokoll der Sitzung vom 08.10.2008

deutschen Unternehmen im Hotelbereich sind gegenüber den konkurrierenden Tourismusländern durchaus enorm. Sich für die Senkung des Mehrwertsteuersatzes im Beherbergungsgewerbe im Bundesrat stark zu machen, wäre ein deutliches Signal dieser Landesregierung an die Unternehmen der Branche, dass sie es ernst meinen mit dem Willen der Unterstützung, nicht aber das mit der heißen Nadel gestickte Gaststättengesetz so, wie es hier vorliegt. Hier sehen wir - da sind wir uns mit Landkreistag und Gemeinde- und Städtebund einig -, dass dieser Gesetzentwurf abzulehnen ist, jedenfalls die in ihm vorgeschlagenen Verfahrensweisen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat Abgeordneter Dr. Schubert, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß ja nicht, Herr Gerstenberger, ob Sie der Meinung sind, dass das Gesetz deshalb gemacht wurde, um das Gaststättengewerbe zu stärken. Ich glaube, das ist gar nicht die Absicht gewesen, sondern es ging einfach darum, ein paar Dinge im Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und bürokratische Kosten dort in dem Bereich etwas abzubauen

(Zwischenruf Abg. Carius, CDU: Sehr richtig.)

und vielleicht, dass ein arg gebeuteltes Gaststättengewerbe, was natürlich andere Ursachen hat, vor allen Dingen rückgehende Bevölkerung, sinkende Kaufkraft usw., das sind ja die Ursachen, warum es dort - vielleicht auch das Nichtraucherschutzgesetz, okay, kann man streiten. - das sind ja wohl eher die Ursachen. Mit so einer Vereinfachung kann man da ein ganz kleines bisschen gegensteuern, denke ich. Der Entwurf stellt einen Paradigmenwechsel dar von einer bisherigen durchzuführenden objekt- und personenbezogenen Genehmigung hin zu einer lediglich personenbezogenen Anzeige. Natürlich ist das mehr Verantwortung für den Gewerbetreibenden, er selbst muss sich darum bemühen, die Dinge in Erfahrung zu bringen, die zu beachten sind. Aber, ich denke, es ist auch ein Stück weit richtig so, dass man Gewerbetreibenden mehr Verantwortung überträgt. Vielleicht sollte man an der Stelle überlegen, die Beratungsmöglichkeiten bei der IHK usw. etwas auszubauen und von Landesseite zu unterstützen. An sich können wir den Gesichtspunkt, dass wir Bürokratie abbauen wollen, als Fraktion

erst mal unterstützen.

Mit der Bauordnung ist man ja ähnlich vorgegangen, es sind etliche Tatbestände, die genehmigungspflichtig waren dann zur Anzeigepflicht gekommen. Darüber gibt es auch Erfahrungsberichte. Sicherlich ist dabei nicht alles zu 100 Prozent gut gelungen, aber im Großen und Ganzen ist das eine Erleichterung für den Bürger gewesen, der schneller bauen kann und Kosten spart, denn eine Baugenehmigung hatte sich bisher immer an den Rohbaukosten orientiert, während bei der Anzeige, glaube ich, kaum Kosten anfallen. Die Frage ist natürlich, reichen 14 Tage Anzeigefrist, um die Zuverlässigkeit des Betreibers zu prüfen. Ich denke, die Behörden werden sich darauf einstellen müssen, schnell zu arbeiten und dann innerhalb der 14 Tage zu entscheiden, ob sie eingreifen und den Betrieb der Gaststätte untersagen oder ob das Ganze betrieben werden darf. Ich weiß nicht, wie das dann konkret funktioniert, ob es da trotzdem einen Bescheid gibt. Ähnliches gibt es ja beim Versammlungsrecht, wo auch eine Anzeige zu machen ist und hinterher trotzdem ein Bescheid kommt, wie die Versammlung durchzuführen ist. Ich denke, das wird hier in der Praxis genauso gehandhabt. Es gibt natürlich in dem Gesetz mit § 7 eine Generaleingriffsklausel, die ermöglicht, wenn Gefahr im Verzug ist, die Geschichte zu untersagen.

Dieser Teil des Baurechts wird ja überhaupt nicht außer Kraft gesetzt. Es ist nicht so, dass man jetzt irgendwo Gaststätten betreiben würde. Es gilt weiterhin, dass ich entweder eine Baugenehmigung brauche, wenn ich neu bauen will, oder eine Nutzungsänderung, wenn ich aus einer Wohnung eine Gaststätte machen will. Da müssen genau all diese Dinge geregelt werden, die vorhin erwähnt worden sind. Es kann trotzdem keiner irgendwo eine Gaststätte betreiben, nur weil er eine Anzeige gemacht hat. Die baurechtlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein, das gilt nach wie vor, daran ändert sich überhaupt nichts.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Ganz genauso ist es.)

In dem Fall können natürlich genauso gut die ganzen Dinge weiterhin kontrolliert werden. Der Brandschutz wird ja geprüft bei der Baugenehmigung, natürlich gibt es dann auch noch vorbeugende Brandschutzmaßnahmen, die danach gelten, auch das ist möglich. Oder die Einhaltung der Hygienevorschriften, dass da regelmäßig jemand vorbeikommt. Was soll sich daran ändern? Ich sehe da eigentlich keine Probleme. Ich weiß zum Beispiel auch von dem Landratsamt, wo ich herkomme, dass die sich schon lange auf das ganze Thema eingestellt haben. Denn der Bund - ich weiß gar nicht mehr, ob es

noch Rot-Grün war oder dann die Große Koalition, das ist, glaube ich, in der Übergangsphase entstanden - wollte das ähnlich regeln, wie wir es hier vorhaben. Brandenburg hat es wohl jetzt schon so geregelt. Die haben sich schon darauf eingestellt, sowohl was die Umsetzung des neuen Gesetzes angeht, weil man sich natürlich auch in der Behörde damit beschäftigt, als auch personell, indem sie so umstrukturiert haben, dass dann jemand in Vorruhestand geht und damit kein Überhang ist. Ich denke, die Behörden können sich darauf einstellen. Natürlich kann es sein, dass es zu Einnahmeausfällen kommt, das wird auch so sein. Das ist natürlich schon bedenkenswert, aber man muss auch sagen, das kann für uns jetzt kein Grund sein, ein Gesetz abzulehnen. Das Ziel ist hier im Prinzip, die Wirtschaft von Kosten zu entlasten. Irgendwo muss es dann auch aufschlagen. Wie das dann zwischen dem Land und den Verantwortlichen von der kommunalen Seite, in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu regeln ist, eventuell über die Auftragskostenpauschale einen Ersatz zu schaffen, das muss man dann sicher sehen.

Noch ein Wort von mir zum Thema des Verbots von Flatrate-Partys. Ich weiß nicht, ich hatte das auch schon damals im April gesagt, ob die Formulierung, so wie sie jetzt vorliegt, sie ist ja noch ein bisschen verändert worden, zielführend ist, aber auf jeden Fall sollte man den Versuch starten, auch in diesem Gesetz darauf hinzuwirken, dass das Thema nicht weiter ausufert, sondern im Gegenteil sogar eingeschränkt werden kann. Da ist eigentlich jede Maßnahme hilfreich.

Zum Ergebnis der Anhörung: Es gab ja schon vorher Stellungnahmen der einzelnen Institutionen. An den Meinungen der Anzuhörenden hat sich auch nichts Großes geändert. Ich denke, dass vor allem diejenigen, bei denen sich baulich überhaupt nichts ändert, sondern nur einfach ein Gaststättenbetrieb von einem Betreiber auf den anderen übergeht - und das sind, wie ich von den Behörden gehört habe, etwa 95 Prozent aller Fälle -, dann in Zukunft nicht mehr das umfangreiche Genehmigungsverfahren durchlaufen brauchen, sondern mit einer Anzeige ist das relativ schnell erledigt. Bei 95 Prozent der Fälle ist das doch dann schon eine erhebliche Entlastung genau dieser Leute, die einfach nur eine Gaststätte weiterbetreiben wollen. Deshalb, denke ich, ist es gerechtfertigt, dass unsere Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen wird.

(Beifall SPD)

Das Wort hat Abgeordneter Heym, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ausgehend von der Föderalismusreform und der damit verbundenen Grundgesetzänderung wurde mit Wirkung vom 1. September 2006 das Recht über die Gaststätten in die Regelungsbefugnis der Länder übertragen. Inzwischen ist es ca. die Hälfte der Bundesländer, die ein eigenes Gaststättengesetz haben. Thüringen verfolgt mit seinem Gesetzentwurf - das ist an der Stelle schon mehrfach gesagt worden - das Ziel von Deregulierung, Bürokratieabbau und mehr Wirtschaftsfreundlichkeit, was an dieser Stelle auch mal ganz pragmatisch wörtlich genommen werden kann.

Wir beraten das Gesetz heute in zweiter Lesung und nachdem der Regierungsentwurf am 9. April dieses Jahres im Plenum eingebracht worden ist, hat der Ausschuss am 20. Juni dazu eine Anhörung durchgeführt. Das ist schon mehrfach angesprochen worden. Vor dem Hintergrund, dass vielleicht auch aufgrund anderer, jüngerer gesetzlicher Regelungen das Thüringer Gastronomiegewerbe allein im I. Quartal dieses Jahres - die Zahlen sind in etwa genannt worden - einen Umsatzrückgang von 5,5 Prozent und einen Arbeitsplatzverlust von 8,3 Prozent zu verzeichnen hat - das sind die Aussagen der IHK -, sollten wir dem Wunsch der Branche nachkommen und heute das neue, wirtschaftsfreundlichere Gaststättengesetz verabschieden. Wesentlicher Punkt des Gesetzentwurfs ist dabei abweichend von der alten Regelung, dass das Erlaubnisverfahren abgelöst wird durch ein personenbezogenes Anzeigeverfahren. Mit der Abkehr von einer sowohl objekt- als auch personenbezogenen Konzession hin zu einer rein personenbezogenen Erlaubnis wird bewusst eine Entflechtung von unterschiedlichen Zuständigkeiten vollzogen. In der Anhörung wurde deutlich, dass diese Änderung sowohl auf Zustimmung als auch auf Bedenken gestoßen ist. Während der DEHOGA diese Vereinfachung begrüßt, haben Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag vorgetragen, dass durch mangelnde Information der Fachbehörden untereinander mögliche präventive Auflagen an den Gaststättenbetreiber nicht mehr möglich seien. Auf den ersten Blick scheint das sogar plausibel, allerdings haben die Kommunen die Organisationshoheit in ihren Verwaltungen und es ist durchaus regelbar, intern dafür zu sorgen, dass andere Fachbehörden, z.B. die Bauabteilung, informiert werden, denn die bauliche Gestaltung der Gaststätten unterliegt dem Baurecht und muss im Gaststättengesetz nicht berücksichtigt werden. Auch andere spezielle, z.B. hygienerechtliche Vorschriften bleiben unberührt und die spezifischen Schutzgüter bleiben gewahrt. Man kann sagen, auch weiterhin unterliegt der Gewerbetreibende, in diesem Fall der Gastwirt, einer im Sinne des Verbraucherschut

zes notwendigen Überwachung. Insofern sind die Vorträge der kommunalen Spitzenverbände zwar nachvollziehbar, aber auch aus Sicht meiner Fraktion unbegründet, weil, wie gesagt, durch die Organisationsgestaltung in den Verwaltungen alle relevanten Fachabteilungen eingebunden werden können und der Aufwand in den Verwaltungen sich verringern wird.

Damit sind wir bei den Aufwendungen und Kosten. In der Vergangenheit war es so, dass die Verwaltung für die Erteilung einer Konzession eine Gebühr erhoben hat, die sich nicht am Verwaltungsaufwand, sondern an der Größe und der Umsatzerwartung der Gaststätte orientiert hat. Das wird mit dem neuen Gesetz so nicht mehr möglich sein. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass auch in der Anhörung keine Zahl genannt wurde von den Anzuhörenden, die die bisherigen Einnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte aus der Konzessionsgebühr beziffert. Ich habe mich diesbezüglich beim Gewerbeamt meines Landkreises Schmalkalden-Meiningen befragt, um überhaupt selbst auch mal ein Gefühl dafür zu bekommen, über welche Größenordnungen wir überhaupt reden. In Schmalkalden-Meiningen wurden im letzten Jahr 2007 499 Gestattungen und 42 Konzessionen erteilt, wofür die Verwaltung rund 33.000 € eingenommen hat. Da muss ich sagen, gemessen an dem Verwaltungshaushalt insgesamt, liegt dieser Betrag im Promillebereich. Die Zahlen der Vorjahre - auch aus meinem Landkreis - bewegen sich in etwa auf demselben Niveau. Aber die Frage nach der Höhe der Einnahmeverluste der Kommunen durch das neue Gesetz stellt sich ab Ende nächsten Jahres sowieso nicht mehr, da ab diesem Zeitpunkt durch die Umsetzung der EUDienstleistungsrichtlinie ohnehin nur noch kostendeckende Gebühren erhoben werden dürfen.

Ich möchte nun einige Anmerkungen zu den Änderungen machen, die meine Fraktion in der letzten Ausschuss-Sitzung zu diesem Gesetzentwurf eingebracht hat. Nach unserer Auffassung macht es Sinn, in § 2 einen Absatz aufzunehmen, der der eben schon angesprochenen EU-Dienstleistungsrichtlinie ausreichend gerecht wird, die unter anderem fordert, dass Dokumente, die zur Aufnahme einer Tätigkeit vorgelegt werden müssen, auch von anderen EUMitgliedstaaten als gleichwertig gegenüber unseren deutschen Dokumenten zu betrachten sind, wenn dadurch die entsprechende Forderung unserer Behörden erfüllt wird. Das betrifft den Nachweis der Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden, die nicht deutsche Staatsbürger sind, und unter bestimmten Voraussetzungen dort, wenn sie zum Beispiel erst kurze Zeit in Deutschland sind, eventuell auch auf Dokumente ihrer Heimatländer zurückgreifen müssen.

Die zweite Änderung betrifft Betreiber von Gaststätten, die ausschließlich alkoholfreie Getränke verkaufen und stellt aus unserer Sicht lediglich eine gebotene Deregulierung dar.

Mit dem weiteren Punkt unseres Änderungsantrags folgen wir einer Bitte aus der Anhörung. Das ist auch schon von meinem Kollegen Herrn Dr. Krapp hier angesprochen worden. Wir als CDU-Fraktion erachten es als ausreichend, wenn der Inhaber eines Gaststättenbetriebes sowie sein Stellvertreter oder mit der Leitung beauftragte Person zur Auskunftspflicht herangezogen werden, die in § 4 Abs. 1 des Regierungsentwurfs folgend angesprochene Rechtsverordnung wird dann gestrichen.

Mit Punkt 4 unseres Änderungsantrags ehemals greifen wir in § 8 Abs. 2 des Regierungsentwurfs das Missbrauchsverbot von Alkohol auf. Herr Dr. Schubert hat es auch schon angesprochen. Wir meinen, dass sich das Verbot von Alkoholmissbrauch nicht nur am Preis oder Festpreis orientieren kann, weil unterschiedliche Preiskategorien oder auch All-inclusive-Angebote dadurch nicht ausreichend berücksichtigt werden. Andererseits war es ein unbedingtes Anliegen meiner Fraktion, den Flatrate-Angeboten, die insbesondere bei Veranstaltungen bei vorwiegend jugendlichem Publikum im Trend sind, einen Riegel vorzuschieben. Deshalb unser Antrag mit der Formulierung: „Es ist verboten, alkoholische Getränke in einer Art und Weise anzubieten, die dazu geeignet sind, dem Alkoholmissbrauch Vorschub zu leisten.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Gilt das auch für den Landtag?)

„Dies ist insbesondere“ - der Landtag insgesamt ist keine Gaststätte - „dann der Fall, wenn der Alkohol in unbestimmten Mengen oder zu einem Preis abgegeben wird, der erheblich unter dem tatsächlich marktüblichen Preis liegt“. Wir meinen, mit dieser Formulierung eine praxistaugliche Formulierung gesetzt zu haben, die die entsprechenden Behörden in die Lage versetzt, die Möglichkeiten des Alkoholmissbrauchs in den Gaststätten zu unterbinden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit der Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf im Juni sind am Freitag dann 16 Wochen vergangen. Insofern hat es die Kollegen meiner Fraktion schon gewundert, dass die Kollegen der Fraktion DIE LINKE in der letzten Ausschuss-Sitzung zwar noch eigene Anträge angedeutet, aber nicht vorgelegt haben. Es verwundert auch, Kollege Gerstenberger, dass sich Ihre Ausführungen heute in der zweiten Lesung darauf beschränkt haben, aus dem Protokoll Ausführungen der Anzuhörenden zu zitieren und nicht selbst die Kraft gehabt zu haben, hier eigene Vorschläge

zu unterbreiten. Man kann nach 16 Wochen seit der Anhörung nicht davon reden, dass dieses Gesetz mit der heißen Nadel gestrickt worden sei. Insofern weisen wir das für unsere Fraktion zurück.

(Beifall CDU)

Wir - die Mitglieder meines Arbeitskreises - hatten unseren Änderungsantrag sicherlich auch zur letzten Ausschussberatung vorgelegt. Wir hatten das Bemühen, das noch rechtzeitig davor zu machen aus Gründen, die nicht - sagen wir einmal - in unserem Zuständigkeitsbereich lagen. Das ist auch ein bisschen knapp gewesen, aber ich denke einmal, wir hatten damit signalisiert, die Kollegen der anderen Fraktionen auch wissen zu lassen, wo unsere Intentionen hingehen. Ich bin Dr. Schubert ausdrücklich dankbar, dass er in der Argumentation im Wesentlichen den Positionen, die wir hier auch mit eingebracht haben, folgt.

Abschließend darf ich sagen, dass eine ganze Reihe von Argumenten von den Betroffenen schon Eingang in den Regierungsentwurf gefunden hatten, aber mit unserem Änderungsantrag auch noch einmal eine gewisse Anzahl von Argumenten der Anzuhörenden in diesen nun vorliegenden Entwurf Eingang gefunden haben. Ich denke, dass wir mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf ein modernes, praktikables Gaststättengesetz haben. Ich möchte Sie bitten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Das Wort hat Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Entwurf des Thüringer Gaststättengesetzes gehen wir konsequent den Weg der Deregulierung weiter, den die Landesregierung mit ihrem Konzept für mehr Wirtschaftsfreundlichkeit im Jahr 2004 beschlossen hat.

An dieser Stelle möchte ich nur die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzentwurfs noch einmal wiederholen: der Wechsel von der personen- und objektbezogenen Genehmigung hin zur Anzeige, damit verbunden die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des Gastwirts, darüber hinaus eine Entflechtung von Rechtsgebieten - es wird im Gaststättenrecht nur das geregelt, was noch nicht an anderer Stelle bereits geregelt ist - und ein ausdrückliches Verbot von sogenannten Flatrate-Partys oder gleich

gelagerten Veranstaltungen.

Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass wir mit dem Gesetzentwurf Bürokratie abbauen und den Jugend- und Verbraucherschutz stärken. Das Thüringer Gaststättengesetz geht einen neuen Weg und man verlässt alte, eingetretene Pfade; mit ihm wird ein Systemwechsel vollzogen, der auch Mut zur Veränderung verlangt. Aber wir sind davon überzeugt, dass dieser Weg richtig ist. Ob unsere Einschätzung zutrifft, soll die Evaluierung in fünf Jahren zeigen.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Ich bin hundertprozentig sicher, dass wir die Evaluierung machen und nicht Sie.

(Beifall CDU)

Einige Punkte wurden in der Anhörung und auch im Ausschuss immer wieder diskutiert. Ich will nur die Wichtigsten nennen:

Erstens: Die bisherige Bündelungsfunktion der Gewerbebehörde entfalle. Durch den Wechsel von einer gemischten personen- und objektbezogenen Konzession hin zu einer reinen personenbezogenen Anzeige gingen Informationen bei den Gewerbebehörden verloren. Auch der Gewerbetreibende könne nicht mehr so beraten werden wie in der Vergangenheit. Dem, meine Damen und Herren, ist ganz deutlich zu entgegnen, dass durch den Wechsel von der Konzession zur Anzeige die fachliche Beteiligung der Fachämter auf keinen Fall eingeschränkt wird. Es werden lediglich überflüssige Anfragen vermieden. So ist es nämlich nicht einzusehen, dass bei einem reinen Betreiberwechsel die baulichen Gegebenheiten nochmals überprüft werden. Zugleich werden die Verantwortlichkeiten auch ganz klar geregelt. Es ist, meine Damen und Herren, ein alter Erfahrungssatz, dass immer dann, wenn verschiedene Stellen für ein und dasselbe zuständig sind, man sich gern aufeinander verlässt. Das wird künftig anders sein. Künftig kann das Fachrecht die Verantwortung nicht bei der Gewerbebehörde abladen und natürlich auch nicht umgekehrt. Die Informationsmöglichkeiten für den Gewerbetreibenden bestehen natürlich nach wie vor. Die Frage, wie der Informationsfluss innerhalb der Behörden geregelt wird, sollte aber von ihnen gefälligst selbst bestimmt werden. Thüringen geht hier auch keinen Sonderweg; bereits der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gaststättenrechts, der letztlich durch die Ergebnisse der Föderalismusreform gegenstandslos geworden ist, sah nur noch eine Anzeige vor. Vor wenigen Wochen hat der Landtag Brandenburg ein neues Gaststättenrecht beschlossen. Auch hier ist lediglich eine Anzeige vorgesehen.

Zweitens, meine Damen und Herren, wird immer wieder vorgetragen, dass durch die Umstellung auf eine Anzeige die Kommunen erheblich finanziell belastet würden. Durch die bislang zulässigen Gebühren seien höhere Einnahmen zu erzielen gewesen als künftig durch die Anzeigen. Ich will mich nicht darüber auslassen, ob diese Mehreinnahmen wirtschaftspolitisch auch wirklich erwünscht sind, sie werden jedenfalls - und der Kollege Heym hat es ja bereits gesagt - Ende 2009 nicht mehr zulässig, da dann aufgrund der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie auch für dieses Gebiet das Kostendeckungsprinzip vorgeschrieben werden muss. Es dürfte also ohnehin, meine Damen und Herren, nicht mehr Geld vereinnahmt werden als die Kosten des Verwaltungshandels auch ausmachen.

Drittens: Ein weiterer Punkt, der immer wieder angesprochen wird, sind die Gestattungen. Wie erfährt die Gewerbebehörde von Straßen- und Vereinsfesten? Bislang mussten diese Feste, wenn sie gewerbliche Ausmaße erreichten, sowohl gemäß § 12 des Gaststättengesetzes als auch gemäß § 42 des Ordnungsbehördengesetzes angezeigt werden. Künftig gibt es nur noch die Anzeigen nach dem Ordnungsbehördengesetz. Ordnungsbehörde und Gewerbebehörde sind oftmals eins, aber auch in den sonstigen Fällen sollte ein entsprechender Informationsaustausch zwischen dem Ordnungsamt und der Gewerbebehörde wohl möglich sein.

Meine Damen und Herren, auch nach dem Ergebnis der Anhörung bleibe ich bei meiner Auffassung, dass wir über Deregulierung nicht nur reden, sondern sie letztendlich auch umsetzen sollten. Behielten wir die gegenwärtige Rechtslage bei, würden wir die Chance auf weniger Bürokratie vergeben und auf besseren Jugend- und Verbraucherschutz verzichten. Die zusätzlichen Risiken, die mit diesem Gesetzentwurf gegenüber der bisherigen Rechtslage einhergehen, erscheinen mir hingegen überschaubar und vor allen Dingen auch lösbar. Ich bitte daher um die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor, so dass wir zur Abstimmung kommen können.

Wir stimmen zuerst ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit in Drucksache 4/4466. Ich frage jetzt zunächst nach den Jastimmen, die Fürstimmen, so kann man es auch bezeichnen, das ist richtig. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Einige Gegenstim

men. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/3950 nach zweiter Beratung unter Berücksichtigung der eben angenommenen Beschlussempfehlung ab. Wer dafür stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Einige Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf mit den Änderungen aus der Beschlussempfehlung angenommen.