Sie wollen nicht zulassen, dass sich eine Vielfalt von politischen Gruppen und Parteien an den Bürgermeisterwahlen und Landratswahlen beteiligt. Sie wollen absolute Macht in allen Bereichen, auch in den kommunalen Bereichen. Deswegen ist Ihnen die Stichwahl ein Dorn im Auge. Was für ein Dorn, das merkt man ja an der Reaktion, die Sie hier haben.
Sie beschneiden vorsätzlich die Möglichkeiten kleinerer Gruppierungen. Da können Sie sagen, was Sie wollen, das ist einfach festgestellt. Das ist ein Element dessen, was Ihre Fraktion und die Landesregierung an Arroganz aufbringen.
Das Zweite, darauf will ich weiter eingehen, ist die Frage des Umgangs mit dem Volksbegehren. Ich will daran erinnern, wir, SPD und PDS, haben am 02.11.2005 gemeinsam einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der nach langem Ringen und nach vorheriger Einladung von „Mehr Demokratie“ auch an Sie, an diesem Ringen teilzunehmen, zustande gekommen ist. Wir haben von Januar bis November 2006 im Innenausschuss über das Gesetz gesprochen. Die Arroganz, mit der Sie darangegangen sind, zeichnete sich doch ab, als es darum ging, eine mündliche Anhörung zu machen für so eine wichtige Sache. Sie haben nur eine schriftliche Anhörung zugelassen und somit begonnen, wer denn überhaupt von den Minderheitsmitgliedern im Ausschuss benannt werden darf. Sie wollten das selbst bestimmen. Wir mussten extra die Landtagsverwaltung bitten, ein Gutachten zu erstellen, um klarzustellen, dass die Fraktionen selbst bestimmen können, wen sie im Ausschuss anhören wollen. Schon das ist Ausdruck völlig verquerer Vorstellungen von dem Auftrag, den ein Landtagsabgeordneter und eine Landesregierung haben.
Keiner von Ihnen hat ein Minimum Interesse an diesem Thema. Es wurde in der Presse benannt, ich will eine ddp-Meldung von damals zitieren. „Kritisiert wurde der Vorstoß“ - also dieser Gesetzentwurf - „von der CDU-Landtagsfraktion, es gebe keinen Handlungsbedarf. Eine Absenkung der Quoren habe es bereits 2002 gegeben, nun müsse man diesen Regelungen erst einmal eine gewisse Bewährungszeit einräumen.“ Und genauso haben Sie sich ja benommen. Ich muss sagen, wir sind fast auf Knien gerutscht und haben Ihre Fraktion gebeten, beteiligen Sie sich an dieser Diskussion, schauen Sie, was Sie geändert haben wollen, wir können da
rüber reden. Es ist nichts erfolgt, gar nichts. In diesem Zeitraum ist nichts passiert. Wir hätten damals darüber reden können, wie die Quoren festgelegt werden können. Wir hätten damals darüber reden können, wie man den Einwohnerantrag gestaltet. Wir hatten so eine verquere Diskussion dann auch mit dem Familienantrag. Glücklicherweise haben Sie wenigstens den nach der Anhörung jetzt in den Einwohnerantrag zurückverwandelt, aber gleichwohl ist er lange nicht das, was wir in dem Volksbegehren und in diesem Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, wollten, nämlich dass alle Einwohner ab 14 so einen Einwohnerantrag stellen können.
Wir hätten über den Ort der Sammlung sprechen können. Damals hätten Sie schon vortragen können, was Sie wollen. Sie hätten mit uns über die Verkleinerung des Negativkatalogs streiten können, denn das war ein Diskussionspunkt sowohl in dem Bündnis als auch in der Vorlage des Gesetzentwurfs. Sie hätten über die Ausweitung auf Kreisebene und Zweckverbandsebene mit uns streiten können und Sie hätten Finanzierungsvorbehalte vorbringen können, über all das hätten Sie mit uns streiten können. Diese mehrfachen Angebote, die es sowohl vom Bündnis aus gab direkt an Sie, auch an Sie als Partei, als auch von uns als die Einbringer des Gesetzentwurfs an die Fraktion, ist schroff abgelehnt worden. Das Gesetz ist abgelehnt worden und damit ist die Tür zugeschlagen gewesen. Sie hatten offensichtlich nicht bedacht, dass die Menschen auch bei so einer trockenen Materie auf die Straße gehen und dafür geduldig werben können. Es war kein einfacher Weg, 251.000 Unterschriften zu sammeln, eben kein Weg, wie Sie es darstellen, Herr Mohring, a la Mc Drive. Wenn Sie einmal dabei gewesen wären, mit wie viel Geduld man die Bürger ansprechen musste und wie viele auch gesagt haben, wir wollen nicht unterschreiben, dann hätten Sie gewusst, dass es so etwas nicht ist. Es ist unverschämt, den Menschen, die unterschrieben haben, zu unterstellen, dass es einfach einmal so im Vorbeigehen unterschrieben worden ist.
Das ist einfach nicht wahr, Herr Mohring. Ich muss Sie daran erinnern, Sie hatten vorhin jemandem vorgeworfen, dass er lüge, auch da muss ich sagen, ich will Ihre Worte nicht wiederholen, aber das würde darauf auch zutreffen.
Da sage ich Ihnen ganz einfach, ein Schelm, der Böses dabei denkt, Sie zaubern mit einem Schlag einen Gesetzentwurf aus der Tasche zu dem Zeit
Wir waren mittendrin im Volksbegehren, wir haben, das will ich auch noch einmal sagen, am 12.06.2007 den Unterschriftsbogen präsentiert und wir haben am 31. August 2007 den Startschuss für das Volksbegehren gegeben. Wir waren also mittendrin, als Sie mit Datum vom 02.05. Ihren Gesetzentwurf gebracht haben. Da muss ich einfach lachen, wenn Sie sagen, Sie haben sich in dieser Zeit jetzt umorientiert. Die Partei und Kommunalen vor Ort hätten jetzt einmal gesagt, das machen wir jetzt ganz anders. Da muss ich einfach lachen, der Bürger ist auch nicht zu täuschen. Mit solchen platten Sprüchen können Sie ihn nicht mehr überzeugen und deswegen sagen auch wir, ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück, er ist unverschämt gegenüber dem Volksbegehren, er ist unverschämt gegenüber den 251.000 Menschen, die persönlich unterschrieben haben, die nicht leichtfertig ihre Unterschrift hergegeben haben und die wollen, dass Sie an dieser Stelle etwas ändern. Da muss ich Sie auch fragen, wovor haben Sie denn eigentlich Angst? Nun stellen Sie sich doch einmal vor, da kommen jetzt hier Kollegen von der PDS, die sind mobilisierungsfähig und die machen jetzt auch in der Amtsstube Remmidemmi, das können Sie sich doch auch vorstellen. Sie haben ja die Quoren noch tiefer als sie im Volksbegehren sind. Wovor haben Sie eigentlich Angst?
Sie haben deswegen diesen Gesetzentwurf eingebracht, weil Sie glauben, dass Sie damit die Bevölkerung ruhig stellen können. Das wird nicht passieren. Es wird nicht passieren, Herr Mohring. Das ist einfach falsche Taktik. Egal was Sie tun, am Ende wird, wenn dieser Gesetzentwurf beschlossen ist, der Gesetzentwurf des Volksbegehrens in den Land
tag kommen, wir werden darüber reden, aber nicht nur wie in Ihrem Sinn, ich will Sie auch daran erinnern, weil wir einmal gerade so im Disput sind, dass Sie versprochen hatten, dass Sie warten, bis auch dieser Gesetzentwurf hier ist. Es ist eindeutig Wortbruch, Herr Mohring.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Zeigen Sie mir das Zitat. Wenn Sie glauben, dann werde ich mal mit Ihnen essen gehen.)
Ich zeige Ihnen das Zitat. Sie müssten also noch mit einer Person mehr essen gehen, also mit Ihnen allein gehe ich nicht essen.
Ganz allein gehe ich nicht mit Ihnen essen. Mir ist vorhin schon gesagt worden, dass ich mich nicht übern Tisch … und mit fremden Männern gehe ich nicht allein essen.
Sie haben, das will ich sagen, mit dem Verfahrensweg, den Sie eingeschlagen haben, viele Menschen in Thüringen vor den Kopf gestoßen. Es wird nicht möglich sein, auch das will ich an dieser Stelle noch einmal sagen, dass man den Gesetzentwurf des Volksbegehrens so einfach ändert, dass man sich einigt, es wird nicht passieren. Wenn der Volksentscheid erfolgreich war - und da hoffe ich, dass Sie dieses Verfahren nicht auch verzögern, sondern sich dieser Aufgabe stellen -, dann werden wir ein Gesetz haben, das nicht umsetzungsfähig ist. All dieses konnten Sie im Vorfeld wissen, Sie haben genug beraten in den Ministerien und entgegen dem, was in der Zeitung stand, im Innenausschuss hat der Kollege aus dem Justizministerium tatsächlich meine Befürchtung bestätigt, die ich gerade hier vorgetragen habe: Wir werden ein Gesetz haben, das so nicht umsetzungsfähig ist. Darauf bauen Sie, Sie wollen die Leute ein weiteres Mal betrügen. Das lassen wir Ihnen einfach nicht durchgehen. Also ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück!
Herr Abgeordneter Schwäblein wollte Ihnen noch eine Frage stellen und Sie hatten die Antwort am Ende Ihrer Rede angekündigt. Bitte, Herr Abgeordneter Schwäblein.
Frau Abgeordnete Taubert, Sie hatten bei Ihrer Passage beim Zwischenruf des Abgeordneten Mohring reagiert, Sie hätten die Leute frei entscheiden lassen, ob sie sich der Kampagne anschließen oder nicht. Haben Sie die Mitarbeiter Ihrer Fraktion am Tag der offenen Tür des Landtags beobachtet, wie aggressiv sie den Besuchern auf die Pelle gerückt sind und ihnen gar nicht Zeit gegeben haben, das durchzulesen, was sie unterschrieben haben? Haben Sie das beobachtet?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schwäblein, ich habe die Leute sogar selber angesprochen und ich habe auch unsere Kollegen beobachtet. Wenn Sie den Kollegen, die da gestanden haben, unterstellen, dass sie aggressiv auf Leute zugegangen wären und sie gezwungen hätten zu unterschreiben, dann muss ich sagen, da waren Sie nicht ganz bei Sinnen.
Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Aber ich habe eben die Hand von dem Abgeordneten Mohring für die CDU-Fraktion gesehen. Bitte, Herr Abgeordneter Mohring.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst will ich noch mal ganz kurz sagen, Frau Taubert, meine Einladung steht natürlich für Sie ganz persönlich mit der kleinen Voraussetzung natürlich, die ich genannt habe. Ich will zu unserem Bürgerbeteiligungsgesetz sprechen und will Ihnen auch zunächst ganz sachlich und völlig emotionsfrei noch einmal unsere Argumente schildern, die uns bewogen haben zu diesem Gesetzentwurf. Vielleicht gehe ich in meinem zweiten Teil noch einmal auf die Vorwürfe des Abgeordneten Hausold ein, die doch mehr populistischer und politischer Natur waren und sich weniger mit dem Gesetzentwurf als solchem beschäftigt haben.
Ich möchte zunächst noch einmal ganz klar für unsere Fraktion sagen -, weil Sie das alles aufgezählt haben an Ketten und Dingen, wo sie auch Adjektive gefunden haben und unser Tun hier im Landtag beschrieben haben aus Ihrer subjektiven Sicht -: Wir wollen, dass Thüringer Bürger Lust auf Demokratie haben und wir wollen bürgerschaftliches Engagement in Thüringen.
Deshalb steht das für uns ganz klar als Obersatz und da lassen wir uns auch nicht davon beirren, dass Sie uns subjektiv eine andere Meinung unterstellen wollen: Wir wollen direkte Teilhabe an kommunalen Entscheidungsprozessen, weil wir sie von herausragender Bedeutung halten. Aber - und dieser eine Aber-Satz ist wichtig, weil er vom Verfassungsverständnis ausgeht - für komplexe Prozesse und komplexe Entscheidungsmodalitäten wissen wir, das lässt sich am besten durch repräsentative Demokratie lösen. Das sagt unsere Thüringer Verfassung, die durch Volksentscheid legitimiert ist.
Aber wir haben als CDU-Fraktion gelernt, dass Elemente direkter Demokratie daneben sehr wohl ausgestaltet werden können. Wir können absolut nicht verstehen, das haben wir auch diese Woche schon einmal gesagt, dass Sie nicht nachvollziehen können, dass auch in einem parlamentarischen Prozess über eine Legislaturperiode von fünf Jahren hinweg auch eine Fraktion nicht im Status quo zu Beginn einer Wahlperiode startet und diesen Status quo an Meinungsbildung über fünf Jahre hinweg durchträgt. Eine gute Demokratie funktioniert ja genau deshalb so, dass man auch bereit ist, Argumenten zuzuhören. Frau Taubert hat das ja für ihre Fraktion richtigerweise gesagt, dass die Fraktion auch auf uns zugekommen ist und wir haben lange dazu beraten und haben danach für uns entschieden, in der Partei, zunächst im Landesverband, dann hier auch in der Landtagsfraktion, über einen längeren Prozess, der über ein Jahr ging, welche Antwort geben wir auf Volksbegehren, eine Volksbegehrensinitiative tatsächlich bei dieser Frage, wenn es erfolgreich ist, aber auch, wenn es nicht erfolgreich ist, wie stellen wir uns die Zukunft auf gesetzlicher Basis vor? Das war ein langer Zeitraum. Der ging vielleicht länger, als Sie erwartet haben. Das will ich zugeben. Aber wir haben gesagt, dass wir diese Elemente direkter Demokratie und die Teilhabe an bürgerschaftlichen Engagementsprozessen hier auch unterstützen wollen. Deswegen haben wir einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Deswegen hat der zwar ein bisschen länger gedauert, aber jetzt kommt es doch darauf an, was steht in diesem Gesetzentwurf drin.
Ich will, bevor ich darauf eingehe, auch noch einmal unseren Abgeordneten Eckehard Kölbel zitieren, der innenpolitischer Obmann der CDU-Fraktion ist, weil er nämlich schon im Oktober 2007 auf eine Interviewanfrage gesagt hat, dass sich die CDU-Fraktion einer Debatte nicht verschließen will, wenn aus dem Volksbegehren ein deutliches politisches Signal hervorgehe. Das hat Eckehard Kölbel im Oktober 2007 gesagt und das war unser Maßstab für un
Jetzt wollen wir doch noch einmal in den Gesetzentwurf schauen, der heute vorgelegt worden ist, und der umschrieben ist mit dem Titel „Thüringer Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zur verbesserten Teilhabe an kommunalen Entscheidungsprozessen“, weil er weit mehr ist als das, was in den letzten Tagen in der Öffentlichkeit suggeriert wurde, als ginge es ausschließlich um Amtssammlungen. Wer den Gesetzentwurf liest - und wir haben dazu in der ersten Lesung ausführlich gesprochen und auch in den Ausschüssen ist diese Themenvielfalt auch noch einmal angesprochen worden -, wir haben uns dafür ausgesprochen, erstens, bei den aktiven Wahlen im Kommunalwahlrecht künftig auf Wahlumschläge zu verzichten, weil wir die Arbeit derjenigen, die als Wahlkommissionsmitglieder und als Wahlleiter tätig sind, berücksichtigt haben, dass eher Entscheidungen am Wahltag möglich sind, dass es weniger zu ungültigen Stimmenauszählungen kommt und wir dadurch auch höhere demokratische Teilhabe organisieren können, weil mehr gültige Stimmen im Wahlprozess am Ende möglicherweise ohne diese Wahlumschläge organisiert werden können. Ein wichtiger demokratischer Akt. Wir haben uns in unserem Gesetzentwurf dafür ausgesprochen, die Mitwirkungspflicht von Behörden und Einrichtungen des Landes für die Besetzung von Wahlvorständen bei Kommunalwahlen festzuschreiben. Sie kennen das, dass das schwierig ist, immer auch genügend ehrenamtliche Bürger zu finden, die bereit sind, am Wahlsonntag mitwirkungsbereit zu sein. Wir wollen das zusätzlich, weil wir auch eine Menge an Landespersonal zur Verfügung haben, aus den Einrichtungen des Landes an Wahlsonntagen auf kommunaler Ebene auch zusätzlich mit Personal Unterstützung leisten, damit auch die Wahlprozesse in einem ordentlichen und guten Gang umgesetzt werden können. Wir haben weiter in unserem Gesetzentwurf sowohl rechtstechnische als auch vor allen Dingen klarstellende Änderungen im Kommunalwahlrecht vorgenommen und vor allen Dingen auf Anregung von genau den ehrenamtlichen Wahlhelfern und auch auf der Seite der kommunalen Spitzenverbände, wo alle gemerkt haben aus der Praxis von Thüringer Kommunalwahlrecht der letzten zehn Jahre, dass es an bestimmten Stellen Änderungen bedarf, vor allem auch Klarstellung im Gesetz bedarf, weil auch die dazu führen, dass möglicherweise klarstellende Regelungen helfen, dass die Wahlvorstände am Wahlabend für die Stimmenauszählung so gesichert sind, dass wir da auch einen größeren Teil an demokratischer Legitimation am Ende auch an einem solchen Wahlabend vorfinden. Und wir haben im Kommunalwahlgesetz das aufgenommen, was Bundesverfassungsgericht und Landesverfassungsgerichtshof entschieden haben, nämlich die
Abschaffung der 5-Prozent-Sperrklausel. Die ermöglicht nun genau das, was Sie vorhin, Frau Taubert, umgekehrt schlussfolgerten, nämlich der Fall der 5Prozent-Sperrklausel lässt gerade kleinen Parteien und Gruppierungen und freie Wählergruppen zu, auch an demokratischen Entscheidungsprozessen teilnehmen zu können und damit nicht mehr auf eine Sperrklausel angewiesen zu sein, um dann, wenn sie die entsprechende Legitimation für einen vollen Sitz im Gemeinderat, im Stadtrat oder im Kreistag erhalten, auch an diesen kommunalen Entscheidungsprozessen aufseiten der repräsentativen Demokratie zusätzlich teilzunehmen.
Wir haben uns in unserem Gesetzentwurf auch ausgesprochen für die Angleichung der Versorgung der kommunalen Wahlbeamten der ersten Stunde mit denen, die später dazugekommen sind, weil wir genau das Engagement damals aus der friedlichen Revolution heraus und das In-Verantwortung-Treten und sei es nur für kurze Zeit gewesen, auch jetzt noch honorieren wollen, weil wir damit auch zeigen wollen, wenn jemand bereit ist, sich für die Demokratie zu engagieren und dafür auch frühere Zeit aufzugeben, dann soll er auch jetzt im Nachgang dafür die Unterstützung und auch die gleichwertige Anerkennung bekommen, wie die, die es alles später nach 1991 bekommen haben.
Aber vor allen Dingen zeichnet sich unser Gesetzentwurf dadurch aus, dass wir ein verstärktes Mitwirkungsrecht auf kommunaler Ebene neu vorschlagen.
Das heißt zuallererst Quorensenkung beim Bürgerantrag, beim Bürgerbegehren und beim Bürgerentscheid und zudem auch die Einführung von Bürgerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf Landkreisebene.
Das heißt zweitens, die Bezugsgröße auf den Einwohner zu ändern im Gegensatz zur bisherigen Regelung, wo die Zahl der Bürger für die Quoren entscheidend war.
Es heißt viertens auch das Erfordernis der Stellungnahme des Bürgermeisters bei der Zulässigkeitsentscheidung für den Gemeinderat, weil genau die Stellungnahme des Gemeinderats und die Stellungnahme des Bürgermeisters, die wir damit als Erfordernis im Gesetz festschreiben, hilft, dass die Bürger dann bei einem Bürgerentscheid auch eine Grundlage haben, worauf sie ihre eigene persönliche Entscheidung stützen können.
Es heißt natürlich dann auch - da hat Herr Hausold recht -, aber erst in der Vielfalt der Änderungen des