Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich eröffne die heutige Sitzung des Thüringer Landtags und heiße Sie herzlich willkommen zu dieser Sitzung. Ebenso begrüße ich unsere Gäste auf der Tribüne und die Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat neben mir Abgeordnete Berninger Platz genommen. Die Rednerliste führt Abgeordneter Eckardt.
Im Foyer vor dem Landtagsrestaurant wird der Würfel mit Kinderwünschen präsentiert, der mir aus Anlass des Weltkindertages 2008 auf dem Erfurter Anger vom Landesverband Thüringen des Deutschen Kinderschutzbundes übergeben wurde.
Ferner findet morgen eine Buchpräsentation des quartus-Verlags statt, der 1995 in Jena gegründet wurde und der populäre Titel zur mitteldeutschen Kulturgeschichte, Lesebücher mit klassischen Texten und das Werk Thüringer Autoren im Verlagsprogramm hat.
Ebenfalls für morgen hat der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen zu einem parlamentarischen Abend eingeladen, der nach dem Ende der Plenarsitzung gegen 20.00 Uhr beginnen soll.
Die Fraktionen sind im Ältestenrat wie folgt übereingekommen: Der Tagesordnungspunkt 1 - Regierungserklärung des Kultusministers - wird am Donnerstag als erster Punkt aufgerufen.
Die Tagesordnungspunkte 29 und 30 - Wahl und ggf. Vereidigung des Thüringer Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR und Wahl eines Mitglieds und stellvertretenden Mitglieds des Stiftungsrats der Thüringer Stiftung „Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen“ - werden morgen nach der Mittagspause aufgerufen.
Die angekündigten Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten jeweils zum Neunten Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes der einzelnen Fraktionen haben folgende Drucksachennummern: Zu TOP 2 a 4/4492, zu TOP 2 b 4/4493, zu TOP 2 c 4/4494 und zu TOP 2 d „Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags“ die Drucksache 4/4495. Weiterhin wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu TOP 2 a in Drucksache 4/4506 verteilt.
Die angekündigte Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu TOP 4 - Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Strukturen im Freistaat Thüringen - hat die Drucksache 4/4484. Darüber hinaus wurde dazu ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4499 verteilt.
Die angekündigte Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu TOP 5 - Thüringer Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und zur verbesserten Teilhabe an kommunalen Entscheidungsprozessen - hat die Drucksache 4/4483.
Die angekündigte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien zu TOP 6 - Thüringer Gesetz zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag - hat die Drucksache 4/4491. Als Berichterstatterin wurde Frau Abgeordnete Holbe benannt. Darüber hinaus wurde dazu ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/4508 verteilt.
Die angekündigte Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu TOP 7 - Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte und des Thüringer Heilberufegesetzes - hat die Drucksache 4/4490. Als Berichterstatter wurde Herr Abgeordneter Gerstenberger benannt.
Die angekündigte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu TOP 12 - Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags - hat die Drucksache 4/4496.
Die angekündigten Wahlvorschläge zu TOP 30 - Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Stiftungsrats der „Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen“ liegen in Drucksache 4/4482 vor.
Zu Tagesordnungspunkt 31 - Fragestunde - kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: Drucksachen 4/4469, 4/4472, 4/4475, 4/4476, 4/4478, 4/4479, 4/4480, 4/4485, 4/4486 und 4/4488.
Ich möchte ferner bekannt geben, dass die Landesregierung bereits zu den letzten Plenarsitzungen ankündigt hatte, zu den Tagesordnungspunkten 14 und 17 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Darüber hinaus hat sie Sofortberichte zu den Tagesordnungspunkten 15, 20, 22, 25, 26 und 27 angekündigt.
Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Bitte, Abgeordneter Mohring und Abgeordneter Höhn.
Frau Präsidentin, ich beantrage, den Tagesordnungspunkt 26 „Auswirkungen der Finanzmarkt- und Immobilienkrise auf Thüringen“ in Drucksache 4/4477 morgen als zweiten Tagesordnungspunkt nach der Regierungserklärung aufzurufen und möchte ankündigen, dass wir zu diesem Tagesordnungspunkt einen eigenen Alternativantrag vorlegen werden.
Frau Präsidentin, ich beantrage, den Tagesordnungspunkt 5 „Thüringer Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und zur verbesserten Teilhabe an kommunalen Entscheidungsprozessen“ von der Tagesordnung des Plenums abzusetzen. Zur Begründung: Sie wissen, es gab ein Volksbegehren in Thüringen mit über 250.000 Unterschriften. Volksbegehren haben Verfassungsrang und der Thüringer Landtag sollte keine Gesetzesinitiative zur Veränderung der Grundlagen für den Gesetzentwurf des Volksbegehrens beschließen, bevor nicht dessen Entwurf dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt wird. Das gebietet der Respekt vor den Bürgerinnen und Bürgern, die das Volksbegehren unterschrieben haben.
Frau Präsidentin, wir sprechen uns unter drei Gesichtspunkten gegen den Antrag aus: Erstens gibt es für die Beschlussfassung zum heutigen Tagesordnungspunkt 15 „Thüringer Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und zur verbesserten Teilhabe an kommunalen Entscheidungsprozessen“ keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Wir sind zweitens der Auffassung, dass der parlamentarische Gesetzgebungsprozess Vorrang hat und drittens keine Sperrwirkung durch das Volksbegehren zu erkennen ist.
Ich will das ganz kurz begründen: Nach Artikel 48 unserer Thüringer Verfassung ist der Landtag das vom Volk gewählte oberste Organ der demokratischen Willensbildung. Im Kommentar von Linck heißt es dazu, „dass mit der Regelung in Artikel 48 klargestellt wird, dass zwar alle Staatsorgane demokratisch legitimierte Repräsentanten des Volkes sind, der Landtag jedoch dabei eine Vorrangstellung einnimmt. Er ist das oberste Organ der demokratischen Willensbildung.“ Zu Artikel 81 verweise ich auf die Genese zur Entstehung der Verfassung des Freistaats Thüringen 1991 bis 1993. Dort hat der Verfassungsgesetzgeber selbst als auch durch Legitimation durch Volksentscheid in folgender Genese den Artikel 81 formuliert, hier möchte ich gern noch einmal zitieren. Dort heißt es in Absatz 1: „Gesetzesvorlagen können aus der Mitte des Landtags, durch die Landesregierung oder durch Volksbegehren eingebracht werden.“ und es heißt in Absatz 2 „Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk durch Volksentscheid beschlossen.“ In der Genese dazu heißt es insbesondere zur Reihenfolge in Artikel 81 Abs. 1, ich zitiere: „Diese zunächst vorgesehene Reihenfolge der Gesetzeseinbringer wurde auf Vorschlag der Redaktionskommission (durch die Lan- desregierung, aus der Mitte des Volkes oder durch Volksbegehren) abgeändert, um den tatsächlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.“ Der Verfassungsausschuss änderte diesen Vorschlag in der 20. Sitzung am 20. März 1993 nochmals ab und räumte dem Landtag als Primus die erste Stelle, der Landesregierung die zweite und dem Volksbegehren die dritte Stelle ein.
Danke, Frau Präsidentin. Auch aus Sicht der Fraktion DIE LINKE muss der CDU-Gesetzentwurf „Thüringer
Gesetz zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements und zur verbesserten Teilhabe an kommunalen Entscheidungsprozessen“ in Drucksache 4/4084 von der Tagsordnung abgesetzt werden.
Eine Beratung und vor allem die Verabschiedung des Gesetzentwurfs widerspricht dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Pflicht des Landtags zur Organtreue. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz der Organtreue beinhaltet auch und vor allem die Pflicht des parlamentarischen Gesetzgebers, laufende direktdemokratische Volksgesetzgebungsverfahren wie das Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ zu respektieren und nicht durch parlamentarisches Handeln in dieses laufende Verfahren der Volksgesetzgebung einzugreifen.
Denn beide Gesetzgebungswege sind von der Thüringer Verfassung, wie sie eben Kollege Mohring vorgetragen hat, vorgesehen und haben sich daher gegenseitig zu respektieren. Die Absetzung von der Tagesordnung ist nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE unumgänglich. Nur so kann der Landtag dem Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringen“ und seinen über 250.000 Unterstützerunterschriften den politischen und rechtlichen Respekt zollen, den die Verfassung verlangt.
Wird noch einmal das Wort zur Gegenrede gewünscht? Das ist nicht der Fall. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen … Bitte, Abgeordneter Schröter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, noch zur Tagesordnung an sich: Die Fraktion der CDU beantragt, die Drucksache 4/4474 „Borkenkäferbefall in den Fichtenwäldern Thüringens“ nach dem Tagsordnungspunkt 27 in die Tagesordnung aufzunehmen.
Mir liegen drei Änderungsanträge für die Tagesordnung vor. Ich lasse zuerst abstimmen über den CDUAntrag, den Tagesordnungspunkt der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4477 morgen nach der Regierungserklärung aufzurufen. Dazu wird noch ein Alternativantrag der CDU verteilt. Wer für die Platzierung dieses Tagesordnungspunkts in der genannten Weise ist, den bitte ich um das Handzei
chen. Danke. Wer ist gegen diese Platzierung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? 1 Stimmenthaltung? Bei 1 Stimmenthaltung ist der Platzierung dieses Antrags zugestimmt worden.
Ich lasse jetzt abstimmen über den Antrag der Fraktion der SPD, der gestützt wird von der Fraktion DIE LINKE, den Tagesordnungspunkt 5 von der Tagesordnung des Plenums abzusetzen. Wer für die Absetzung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Absetzung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit ist gegen die Absetzung dieses Tagesordnungspunkts mit Mehrheit votiert worden.
Wir kommen zum nächsten Antrag zur Tagesordnung. Es wurde die Aufnahme eines Antrags in Drucksache 4/4474 „Borkenkäferbefall in den Fichtenwäldern Thüringens“ beantragt. Wer für die Aufnahme dieses Antrags in die Tagesordnung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Aufnahme? 6 Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und 6 Gegenstimmen ist dieser Antrag angenommen.
Es wurde beantragt, diesen Antrag nach Tagesordnungspunkt 27 zu behandeln. Wer für diese Platzierung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Platzierung, den bitte ich um das Handzeichen. 4 Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und 4 Gegenstimmen ist diese Reihung als Tagesordnungspunkt 27 angenommen.
Wir waren übereingekommen, dass wir den Tagesordnungspunkt 1, die Regierungserklärung, morgen als Erstes aufrufen werden.
a) Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetenge- setzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 4/3038 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten - Drucksache 4/4492 -
b) Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetenge- setzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3081 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten - Drucksache 4/4493 - ZWEITE BERATUNG