Protokoll der Sitzung vom 08.10.2008

Was bleibt, ist der Versorgungsanspruch, der aus dem Beamtenrecht resultiert und jedem Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes in Thüringen zusteht.

Meine Damen und Herren, alle anderen Veränderungen, die ich aufgezählt habe, entsprechen ebenfalls den nunmehr geltenden Regelungen für den Renteneintritt - so weit, so gut. Der steinige Weg, von dem ich vorhin sprach, für die Kollegen der CDU begann spätestens ab dem Zeitpunkt, als offenbar wurde, für welchen Personenkreis die neuen Regelungen gelten sollten. Während die CDU-Fraktion generell ein Inkrafttreten ab der 5. Legislatur präferierte, und das auch nur für alle dann neu in das Mandat eintretenden Abgeordneten, stellte sich die SPD dem Problem etwas differenzierter: Zumindest diejenigen, für die noch kein gesetzmäßiger Anspruch bzw. noch keine Anwartschaft entstanden war, sollten von der neuen Regelung erfasst werden. Das deckte sich wiederum mit der Auffassung - ich sage es mal etwas salopp - derjenigen, die sich mit dieser Materie auskennen, nur eben nicht bei den Kollegen der CDU. Den Streit schlichtete dann ein von uns in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags, das unsere Rechtsauffassung voll bestätigte. Dem konnte oder wollte sich die CDU nicht verschließen und so kommt es nun zu der von mir eingangs beschriebenen Situation: Manchmal ist das Leben doch das Härteste.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einen Punkt beleuchten, der für uns als SPD-Fraktion essenziell ist, vor allem im Hinblick auf die Bewertung des CDU-Gesetzentwurfs. Wir haben hier von diesem Pult aus schon oft über die Grundlagen der Abgeordnetenentschädigung in Thüringen geredet. Es ist völlig klar, was ich meine. Es geht um den Artikel 54 unserer Verfassung, anders ausgedrückt, um das sogenannte Indexierungsverfahren. Wie die Linkspartei dazu steht, das wissen wir und auch das bedarf keiner näheren Erörterung an dieser Stelle mehr. Es bleibt eine Tatsache, meine Damen und Herren, dieses Verfahren findet in immer mehr Bundesländern Nachahmer. Als Beispiel sei hier nur Brandenburg genannt. Andere Länder diskutieren darüber. Es gibt auch überhaupt keinen Grund für Thüringen, von diesem Prinzip abzurücken. Ob es die objektivste Methode ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, das sei einmal dahingestellt; jedenfalls kennt die neuere deutsche Parlamentsgeschichte kein objektiveres Verfahren. Inwieweit es die Einkommensrealität Thüringens widerspiegelt, liegt unter anderem auch daran, was Statistik an dieser Stelle zu leisten vermag. Es ist dargelegt worden, dass der derzeitige Index ca. 54 Prozent der Einkommensbezieher Thüringens darstellt. Das ist zwar aus meiner Sicht hinreichend repräsentativ,

aber das geht sicher noch besser. Das Thüringer Landesamt ist nun mittlerweile in der Lage - ich glaube, es ist einmal notwendig, die Sache hier aufzuzählen -, die Einkommen der Vollzeit-, Teilzeit-, geringfügig Beschäftigten in den Bereichen produzierendes Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe, Gastgewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung, Erbringung von Dienstleistungen, Erziehung und Unterricht, Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen sowie Erbringung von sonstigen öffentlichen und privaten Dienstleistungen, öffentlicher Dienst und Landwirtschaft sowie die Einkommen von ALG-II-Empfängern und Personen im Alter von 65 Jahren und älter statistisch gesichert zu erfassen. Was da herauskommt, das nennt sich Einkommensentwicklungsrate. Die Erfassungsquote dieses Verfahrens für Thüringen vorausgesetzt läge dabei bei 72 Prozent aller Einkommensbezieher und sogar, wenn man die gewerblichen Einkommen zugrunde legt, bei ca. 90 Prozent. Möglich macht dies das vom Bund beschlossene Verdienststatistikgesetz, welches das alte Gesetz über die Lohnstatistik ersetzt.

Nun empfiehlt mit dieser neuen Grundlage im Rücken unsere verehrte Frau Präsidentin, unser Abgeordnetengesetz der Rechtslage im Bund anzupassen und folglich auch nunmehr sogenannte Transferleistungsempfänger in diesen Index mit aufzunehmen. Das finden wir in Ordnung. Aber, Frau Präsidentin, ich habe den Eindruck - oder anders, ich glaube, es ist sogar gewiss, die Fraktion, der Sie selbst angehören, nimmt Sie an dieser Stelle nicht ernst. Jedenfalls ist mir die Ignoranz, mit der Ihre Kollegen genau diese Frage angehen, vollkommen unerklärlich. Doch noch ist nicht aller Tage Abend, es kommt Bewegung in die Sache. Hat man zunächst die Umstellung auf die Bundesgesetzgebung ohne den Einschluss der Transferleistungen präferiert, wurde nun ein Änderungsantrag im Ausschuss angenommen, der zumindest die ALG-II-Bezieher umfasste.

An dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, ich kann es Ihnen nun wirklich nicht ersparen, erlaube ich mir, Ihnen Ihr juristisches Gedächtnis etwas aufzufrischen. Es gibt nämlich ein Urteil der Thüringer Verfassungsrichter aus dem Jahre 1998, das gesprochen wurde als die damalige PDS-Fraktion gegen den Artikel 54 in der Verfassung geklagt hat. Dort hatten die Verfassungsrichter 1998 in die Begründung geschrieben - an dieser Stelle zitiere ich -: „Soweit der Verfassungsgerichtshof die Außerachtlassung bestimmter Einkommen deshalb für gerechtfertigt hält, weil etwa hinsichtlich der Nettoeinkommen und der Einkommen der Selbstständigen, Freiberufler, Rentner und Pensionsberechtigten derzeit eine hinreichende statistische Erfassung nicht möglich ist, können Verbesserungen der sta

tistischen Erhebungsmethoden Anlass geben, das geltende Recht zu überprüfen. Es wird dem Gesetzgeber obliegen, die notwendigen Vorkehrungen im Wege der Nachbesserung zu treffen.“

Meine Damen und Herren, die neuen Erfassungsmethoden sind da. Lassen Sie uns die entsprechenden Schritte einleiten. Ich will Ihnen natürlich angesichts dieser Rechtslage die Gelegenheit geben, noch einmal an dieser Stelle Ihr Abstimmungsverhalten zu überdenken und auch die Renten und Pensionen Thüringens in diesen Index mit aufzunehmen.

Lassen Sie mich abschließend sagen, meine Damen und Herren, da Sie mit Ihrer Mehrheit im Ausschuss auch die nach unserer Auffassung zu laschen Regelungen für die Verpflichtung von persönlichen Mitarbeitern und Fraktionsmitarbeitern beschlossen haben - übrigens auch an dieser Stelle entgegen den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Dienstes - und mir die von Ihnen gefundene - ich will sie mal als Lex Präsidentin bezeichnen - Lex Präsidentin bei der künftigen Abrechnung von Auslandsdienstreisen zu unkonkret erscheint - wir haben da einen wesentlich konkreteren und zielführenden Vorschlag unterbreitet -, lässt die Summe der Unzulänglichkeiten Ihres Gesetzentwurfs, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, unsere Zustimmung unmöglich erscheinen. Wir geben Ihnen die Gelegenheit, mit der Annahme unserer Änderungsanträge zu Ihrem Gesetzentwurf hier im Plenum wenigsten die offensichtlichsten Mängel zu korrigieren. Wie heißt es doch so schön - die Hoffnung stirbt zuletzt.

(Beifall SPD)

Das Wort hat Abgeordneter Buse, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrter Herr Kollege Günther - ich sehe Sie leider hier nicht, aber trotzdem würde ich gern zu Beginn meiner Ausführungen unseren kleinen Disput aus dem Wirtschaftsausschuss hinsichtlich gegenseitiger Unterstellungen über fehlenden Arbeitseifer bezüglich der Beratung und Beschlussfassung von Gesetzen aufgreifen und verweise auf das Datum dieser Gesetzentwürfe, die heute zur Beratung stehen. Ich sage nur Mai, Juni, Juli 2007. Bereits in der ersten Beratung hier im Plenum wurde verdeutlicht, dass bereits seit dem Jahr 2005 ein Änderungsbedarf des Thüringer Abgeordnetengesetzes diskutiert wird. Jetzt im Oktober 2008 soll mit der zweiten Lesung der Gesetzesentwürfe, insbesonde

re in den Drucksachen 4/3038, 4/3081 - zu den beiden Gesetzesentwürfen würde ich gern reden - das Neunte Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes beschlossen werden und mit Übergangsbestimmungen und für einzelne Paragraphen mit verschiedenen Daten in Kraft treten.

Würde man dem Sprichwort folgen, was lange währt, wird gut, dann könnte man ganz optimistisch in diese zweite Beratung gehen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie so oft im Leben treffen Sprichwörter nicht auf alle Gegebenheiten zu und wir bezweifeln als Fraktion, dass das Endprodukt - sprich die heute vorliegende Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion in Drucksache 4/3038 - wirklich gut im sprichwörtlichen Sinne ist.

(Beifall DIE LINKE )

Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU- und auch der SPD-Fraktion, mit Ihren beiden Gesetzesanträgen schlagen Sie bekanntlich vor, einzelne Fragen des Abgeordnetenrechts - Herr Höhn, Sie haben eben dazu gesprochen - der gesellschaftlichen Wirklichkeit anzupassen, so darf ich das mal formulieren. Dass für uns das gelten soll, was für andere im Land gilt, ist sicherlich nicht zu tadeln, aber dieser Tatbestand wird unsere Kritik an den bundespolitischen Entscheidungen, insbesondere an der Rente mit 67, die vollzogene Rentenkürzung in keinster Weise beeinflussen. Das, was Sie uns ständig vorwerfen, einen unzureichenden Vergleich zwischen Abgeordneten und Normalbürgern zu machen, tun Sie selbst. Denn schauen Sie in Ihre Gesetzentwürfe und auch in die Beschlussempfehlung, es gilt auch in dieser Frage nicht, was für andere im Land gilt. Die übergroße Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer, die von Rentenkürzungen, Renteneintrittsalter berührt werden, erwerben z.B. durch Arbeitsjahre nicht die Möglichkeit wie wir - ich darf zitieren: „frühestens mit Vollendung des 57. Lebensjahres Altersentschädigung“, für die Sie persönlich nicht gesorgt haben, zu beziehen. Deshalb, meine Damen und Herren von CDU und SPD, wird heute eine Mehrheit hier im Landtag nicht schlechthin eine Anpassung des Abgeordnetenrechts an die gesellschaftliche Wirklichkeit vornehmen, sondern Sie werden die Demontage des Sozialstaates auf das Abgeordnetenrecht übertragen und dabei Ungerechtigkeiten zementieren.

(Beifall DIE LINKE)

Allein die Möglichkeit vorgezogener Pensionsansprüche, wie eben beschrieben, macht dies deutlich. Und nicht nur das, unsere Bezüge sollen proportional höher sein, als die, die ein normaler Beschäftigter je in einer Rentenversicherung erarbeiten könnte. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass wir 71,75 Pro

zent unserer Bezüge bekommen können, auch wenn dieser Prozentsatz aus dem Beamtenversorgungsrecht entliehen ist, wissen Sie doch genauso gut wie ich, dass dieser Anspruch durch einen Normalbeschäftigten nicht im geringsten erworben werden kann, es sei denn, er hat mehrere Leben. Hinzu kommt, dass wir uns mit der vorliegenden Beschlussempfehlung auch eine Besserstellung im Bestandsschutz sichern. Denn für welche angehenden Rentnerinnen und Rentner galt bzw. gilt noch die ungekürzte Rente? Wir machen aber für uns Übergangsregelungen geltend.

Herr Carius, Sie haben sicherlich recht, die Diskussion über diese Fragen erfolgt in einem Spannungsfeld zwischen Stellung der Abgeordneten, auch ihrer verfassungsrechtlichen Stellung, und dem, was Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten. Dabei kann ich es den Bürgerinnen und Bürger nicht verübeln, wenn sie bei den Erwartungshaltungen, die sie an uns legen, ihre eigene Lebenserfahrung mit berücksichtigen. Die ist nicht immer die Beste.

Ich möchte an dieser Stelle für meine Fraktion noch einmal betonen, dass wir als LINKE ein ganz anderes Abgeordnetenentschädigungs- und Versorgungsmodell mit unserem seinerzeitigen Antrag im Blick hatten. Herr Höhn wollte das nicht weiter vertiefen.

(Beifall DIE LINKE)

Bekanntlich sollte es keine steuerfreien Aufwandspauschalen mehr geben. Die mandatsbedingten Aufwendungen sollten die Abgeordneten wie alle übrigen Steuerbürger als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen. Ich will auch hier nicht weiter darauf eingehen. Wir haben darüber mehrfach debattiert. Bekanntlich hat der Bundesfinanzhof in seiner aktuellen Rechtsprechung nicht entscheiden müssen - ich zitiere: „Ob und inwieweit die steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt“, wie Frau Präsidenten in ihrem Schreiben vom 7. Oktober 2008 den Abgeordneten des Thüringer Landtags hier mitteilt. In diesem Schreiben wird weiter ausgeführt, dass aufgrund dieses Urteils des Bundesfinanzhofs daher zurzeit keine Veranlassung besteht, das Aufwandsentschädigungssystem des Thüringer Abgeordnetengesetzes grundsätzlich zu reformieren. Mit Verlaub möchte ich der Präsidentin hier widersprechen. Richtig ist, dass wir nicht juristisch aufgefordert wurden, am System etwas zu ändern, aber brauchen wir überhaupt eine richterliche bzw. juristische Entscheidung, um über Reformen nachzudenken. Aus den Diskussionen der letzten Jahre zu dieser Thematik bleibt doch festzustellen, es gibt im Thüringer Landtag nicht den politischen Willen für eine Reformierung des Abgeord

netenentschädigungssystems, wie sie unsere Fraktion vorgeschlagen hat und wie sie in NordrheinWestfalen und Schleswig-Holstein praktiziert wird. Bekanntlich haben diese beiden Länder auch schon hinsichtlich der Abgeordnetenversorgung einen Paradigmenwechsel vorgenommen. In beiden Ländern sorgen die Abgeordneten aus ihrer vollen steuerpflichtigen Gesamtdiät selbst für die Absicherung bei Krankheit, im Alter und für ihre Hinterbliebenen vor.

Herr Carius, ich gebe Ihnen recht, dass wir unabhängig von juristischen Entscheidungen Gesetze unter veränderten Bedingungen beraten und novellieren sollten.

(Zwischenruf Abg. Carius, CDU: Wenn Sie mir recht geben, geben Sie Ihrem Herzen doch mal einen Ruck.)

Eine solche Systemumstellung bei der Altersversorgung der Abgeordneten durch angepasste Abgeordnetenentschädigungen hat nun vor Kurzem mit Baden-Württemberg auch ein traditionell CDU-regiertes Bundesland vorgenommen, selbst wenn sie erst mit Beginn der nächsten Wahlperiode im Jahr 2011 in Kraft treten soll. Das könnte doch ein Ansporn auch für die Fraktionen im Thüringer Landtag sein, selbst wenn Sie dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einer weitreichenden Reform des Thüringer Abgeordnetenrechts bisher ablehnend gegenüberstanden und nicht mal bereit waren, eine Sachverständigenkommission einzusetzen, um sie mit diesen Fragen befassen zu lassen und sich erneut diesem Problem zuzuwenden und die politische Untätigkeit mit Urteilen des Bundesfinanzhofs zu begründen.

Wir werden an unseren Plänen für einen grundlegenden Systemwechsel im Abgeordnetenrecht festhalten und weiterhin unsere alternativen inhaltlichen Vorschläge in die öffentliche Debatte einbringen, weil es für uns nicht allein eine verfassungsrechtliche, sondern in erster Linie eine Frage des politischen Willens einer Mehrheit in diesem Landtag ist.

(Beifall DIE LINKE)

Wir fühlen uns dabei erneut bestärkt durch die jüngsten Forderungen des Bundes der Steuerzahler der Bundesrepublik Deutschland. In einer Zeit, in der die Realeinkommen der Beschäftigten sinken und die Empfänger sogenannter Transferleistungen wie ALG II immer heftiger mit Armutsproblemen zu kämpfen haben, sollte sich der Landtag auch von absolut intransparenten Indexregelungen zur Anpassung der Diäten verabschieden. Herr Höhn hat gesagt, das ist unser Standpunkt und ich kann ihn ja nicht enttäuschen, wir bleiben dabei und lehnen die In

dexregelung ab.

(Beifall DIE LINKE)

Selbst die Einführung einer etwas detaillierteren Indexliste nach dem neu gefassten Bundesstatistikgesetz hilft da nicht weiter, wie wir glauben. Der Diätenanpassung wird immer noch nicht das gesamte Spektrum der Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, das gesamte Spektrum der sogenannten Transferleistungen zugrunde gelegt, auch wenn Herr Höhn hier vorgerechnet hat, dass wir mit dem Vorschlag der SPD-Fraktion ca. 72 Prozent der Erwerbseinkommen berücksichtigen würden.

An dieser Stelle möchte ich auch noch auf folgende verfassungsrechtliche Bedenken der Fraktion DIE LINKE hinweisen; wir haben das im Justizausschuss auch deutlich gemacht. In der Übergangsregelung zur Umstellung auf die neuen Indexkriterien wird im Gesetzestext von einem Übergangszeitraum vom 14. Monat ausgegangen. Das steht nach unserer Ansicht im Gegensatz zum Wortlaut des Artikels 54 Thüringer Verfassung, der von einer jährlichen Anpassung spricht. Das Jahr hat nun bekanntlich nur 12 Monate auch in Thüringen, wo ja bisweilen leider manches anders zu sein scheint. Da ist ja selbst die Erde manchmal eine Scheibe.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Abgeordneten unserer Fraktion im Justizausschuss haben zahlreichen Änderungsanträgen zugestimmt. Gestatten Sie mir aber auch in Ergänzung zum Berichterstatter des Ausschusses kurz auf einige Änderungsanträge einzugehen, die leider im Ausschuss keine Mehrheit fanden. Unseren Änderungsantrag auf um eine Stufe höhere Eingruppierung der persönlichen Mitarbeiter von Abgeordneten hatte der Tatsache Rechnung getragen, dass die persönlichen Mitarbeiter der Abgeordneten nicht nur logistisches Faktotum sind, sondern durch ihr Engagement gerade im Wahlkreis bzw. einer abgegrenzten Region - also gewissermaßen vor Ort - an der Arbeit und Politikvermittlung durch den Abgeordneten aktiv teilnehmen und damit einen Beitrag dazu leisten,

(Beifall DIE LINKE)

dass der Landtag seine verfassungsrechtliche Funktion als oberstes Organ der demokratischen Willensbildung erfüllt. Auch hinsichtlich des Vorliegens eines Führungszeugnisses des sich um eine Anstellung bewerbenden Mitarbeiters haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Gegen das Führungszeugnis spricht aus unserer Sicht nichts, aber die darauf folgenden Automatismen lehnen wir ab, sondern sind für eine individuelle Betrachtungsweise.

Auch die Infragestellung der Höhe des neuen Überbrückungsgeldes in zweifacher Grundentschädigung fand im Ausschuss kein Gehör. Deshalb sollten wir hier den Menschen im Land noch einmal klar sagen, dass wir unsere Reduzierung des ehemaligen sogenannten Sterbegeldes um 1.050 € von einem derzeitigen Betrag von fast 9.000 € vornehmen. Ob damit eine Gleichstellung mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit hergestellt wird, bleibt zu hinterfragen. Doch statt für Angleichung an den normalen Steuerbürger zu sorgen, zurren Sie in Ihren Gesetzentwürfen bestimmte Privilegien noch ausdrücklicher fest als vorher im Gesetzeswortlaut.

Stichwort steuerfreie Amtsausstattung: Hier soll nun künftig die kostenlose Nutzung des Hauses der Abgeordneten dazugehören. Abgesehen davon, dass damit die Abgeordneten nicht gleichgestellt sind untereinander, bin ich der Auffassung, dass sich die Nutzung des Hauses der Abgeordneten nicht wie vorgeschlagen voll in den Sachleistungen des Landtags niederschlagen sollte. Warum sollte es nicht möglich sein, die Übernachtungsmöglichkeiten an ein Nutzungsentgelt durch die betreffenden Abgeordneten zu koppeln? Dieser Möglichkeit würden wir uns durch die Gesetzesinitiative berauben. Die Fahrtkostenpauschale soll von den Einschränkungen, dass sie für Fahrten zum Sitz des Landtags vorgesehen sind, befreit werden. Könnte man auf den ersten Blick positiv vermerken. Na gut, so könnten Steuergelder gespart werden, weil zukünftig alle mandatsbedingten Fahrten in Thüringen aus diesen Aufwandspauschalen bestritten werden sollen. Doch hier möchte ich für die LINKE, auch mit dem Blick auf frühere Erfahrungen, die etwas unverschämte Frage stellen: Sie haben mit dem Blick auf die Erweiterung des Anwendungsbereichs nicht etwa eine Erhöhung der Pauschale in den nächsten Jahren vor?

Eine letzte Bemerkung möchte ich zur Beschlussempfehlung Nummer 15 machen. Das ist ja nur eine Zeile, sprich zur Veränderung des § 52. Die Beschlussempfehlung lautet bekanntlich - ich zitiere aus der Beschlussempfehlung des Justizausschusses: „In § 52 werden die Worte ‚für bestimmte Zwecke’ gestrichen.“ Der mit diesen Änderungen angenommene Gesetzestext würde bedeuten, Fraktionen können aus ihren Geldleistungen nach § 49 Abs. 2 Rücklagen bilden, soweit dies unter Beachtung der Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung für größere Aufgaben erforderlich ist, die aus den Einnahmen eines laufenden Haushaltsjahres nicht getätigt werden können. Das wäre der Gesetzestext, wie er dann übrig bleiben würde.

Der zweite Teil dieses künftigen § 52 weist also darauf hin, dass diese Rücklagen für größere Aufgaben erforderlich sind, die aus den Einnahmen ei

nes laufenden Jahres nicht getätigt werden können. Mit Ihrem Änderungsantrag wollen Sie doch aber sagen, Sie wollen sich nicht dem Zwang unterziehen, für diese Rücklagen den Zweck zu bestimmen. Es bleibt erstens nicht nachvollziehbar, dass diese erforderlichen Aufgaben nicht zweckbestimmbar sein sollten, es sei denn, man hat etwas ganz anderes im Sinn. Die Entpflichtung von der Zweckbestimmung konterkariert meines Erachtens die Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Bekanntlich macht der Thüringer Landesrechnungshof in seinem Prüfbericht über die Leistungen an die Fraktionen gemäß § 49 Thüringer Abgeordnetengesetz kritisch auf die finanziellen Ausgaben des Landes hinsichtlich der Arbeit der Fraktionen aufmerksam. Sowohl je Abgeordneten bzw. je Einwohner liegen diese Mittel in Thüringen deutlich über den Durchschnittswerten der übrigen neuen Länder, schreibt der Rechnungshof in seinem Bericht. Dabei ging der Rechnungshof davon aus, dass die Zuschüsse an die Fraktionen sachlich zutreffend sein müssen. Aber ohne Zweckbestimmung der Rücklagen in § 52 erlauben wir uns die Ansammlung von frei verfügbarem Geldvermögen ohne sachbezogene Zuordnung und dieses Geldvermögen sollen die Fraktionen gewissermaßen behalten, ob sie es brauchen oder nicht.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Wenn das jeder so macht.)

Denn, verehrte Kollegen, wie soll denn unter Bedingungen des veränderten § 52 der § 56 „Rückerstattung von Leistungen“ noch funktionieren. Er würde sich doch ausschließlich auf die nicht zweckentsprechend getätigten Ausgaben der Fraktion beziehen und die jeweils gebildeten Rücklagen unberücksichtigt lassen. Das hat mit Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit und mit dem Willen, nur das zu verbrauchen, was wir für unsere Arbeit wirklich brauchen, nichts zu tun und wird deshalb von uns abgelehnt.

Verehrte Damen und Herren, ich glaube, diese und andere Fragen machen deutlich, eine grundlegende Reform des Abgeordnetenrechts in Sachen Entschädigung, sprich Diäten und Versorgungsfragen, ist in Thüringen dringend geboten, deshalb können wir trotz einzelner zustimmungsfähiger Regeln den Beschlussempfehlungen und damit den Gesetzentwürfen nicht zustimmen. Ich danke.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat Abgeordneter Dr. Hahnemann, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung über die Versorgungsregelungen im Abgeordnetengesetz treten der Gesetzentwurf unserer Fraktion zu den Nebentätigkeiten und den Nebeneinkünftigen und der Antrag, den wir eingebracht haben, genau dieses betreffend, etwas in den Hintergrund. Das ist eigentlich schade. Ich erinnere Sie an einen wichtigen Anlass für diese unsere Initiative vor mehr als einem Jahr. Am 4. Juli 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht Klagen von Bundestagsabgeordneten gegen die Pflicht zur Offenlegung ihrer Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte abgewiesen und am 11. Juli vergangenen Jahres haben wir damals noch als Fraktion der Linkspartei.PDS einen entsprechenden Gesetzentwurf und die dazugehörige Änderung der Geschäftsordnung in den Landtag eingebracht. Wir wollten eine möglichst zeitnahe und umfassende Regelung zur Ausübung von Nebentätigkeiten und zur Offenlegung von Nebeneinkünften auch in Thüringen. Doch wie so oft wurde das Thema im zuständigen Ausschuss eher ausgesessen.

Nach einer Ankündigung von vor mehr als einem Jahr hat die SPD-Fraktion nun auch eigene Vorschläge eingebracht. Dass dies weniger als 24 Stunden vor der Schlussabstimmung im Ausschuss erfolgte, zeugt nicht gerade von besonders fairem Umgang. Aber sei es drum; das nächste Mal werden Sie, meine Damen und Herren, als von ähnlichem Vorgehen betroffene Oppositionsfraktion sicherlich dann auch wieder lautstark protestieren. Aber, Herr Höhn, ich verstehe die Kalamität, auf die Sie verweisen im Zusammenhang mit dem Bundestagsbericht, der a) lange hat auf sich warten lassen und b) gegebenenfalls nicht viel hergibt. Aber genau in der Situation gibt es ein probates Mittel, sich diesem Druck zu entziehen. Das heißt, man sollte in einer solchen Situation das tun, was man politisch will, und sich nicht abhängig machen von Entscheidungen anderer.

Aber viel bedenklicher ist, dass die CDU-Fraktion, und das weitestgehend kommentarlos, keinerlei Notwendigkeit für entsprechende gesetzliche Regelungen in Thüringen sieht. Alles soll über die Verhaltensregeln abgewickelt werden, nicht einmal die Selbstverständlichkeit, dass ein Abgeordneter für Pro-forma-Verträge, aber nicht geleistete Dienste kein Geld erhalten soll, dass es also verboten sei, politisches Wohlverhalten zu erkaufen, soll in Thüringen Gesetzesrang erhalten.

(Zwischenruf Abg. Carius, CDU: Das ist doch gar kein Problem bei uns.)