Protokoll der Sitzung vom 08.10.2008

(Beifall SPD)

Das Wort hat jetzt Abgeordneter Blechschmidt, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Werter Kollege Schwäblein, ich nehme gern den Ball noch mal hier auf an dieser Stelle, um unsere Position, weswegen wir zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Enthaltung einnehmen, und werde noch einmal meine Gedanken und die wichtigsten Positionen zusammenfassen, wie ich sie in der ersten Lesung in meinem Beitrag ja auch schon benannt

habe. Gleichzeitig will ich durchaus auch die Überlegungen, die mit dem Entschließungsantrag verbunden sind, über diesen Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag hinausgehen, anstellen. Ich will durchaus einmal das Wort in den Mund nehmen „Visionen“ aufzuzeigen. Der Sache möchte ich mich hier auch unbedingt stellen.

Meine Damen und Herren, zusammenfassend zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch einmal unsere wichtigsten Positionen.

Erstens: DIE LINKE war, ist und wird ein konsequenter Vertreter des öffentlich-rechtlichen Prinzips im Rundfunk und Fernsehen sein und dabei immer auch die entsprechende Notwendigkeit der nachhaltigen und umfassenden Bestands- und Entwicklungsgarantie auch und gerade im Zeitalter der Digitalisierung mit stützen.

(Beifall DIE LINKE)

Zweitens: Wir lehnen jegliche politische, besonders aber exekutive Einflussnahme auf Entscheidungen der KEF ab. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat unsere schon im Vorfeld der letzten Gebührenerhöhung und der damit verbundenen Debatte diesbezüglich formulierte Kritik eindeutig bestätigt.

Drittens: Unabhängig von den kritischen Bewertungen zu quotenorientierten Sendungen, was unserer Meinung nach nicht den Wettbewerbsstatus des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber den Privaten stärkt, im Gegenteil, unabhängig auch von den Punkten 1 und 2, wie ich sie eben in den Grundpositionen benannt habe, wird unsere Grundkritik zu unzureichenden Einsparpotenzialen und deren Berücksichtigung mit Blick auf den Gebührenzahler aufrechterhalten.

Zur ersten Lesung bin ich hier auf entsprechende Vorgänge eingegangen. Erinnern möchte ich stichwortartig an den Finanzausgleich innerhalb der ARD und dem ZDF, Rücklagen in den Anstalten, den Sportrechteeinkauf und die Moderatorengehälter. Bei der Berücksichtigung dieser Punkte seitens der öffentlich-rechtlichen Anstalten wäre nach unserer Auffassung eine Gebührenerhöhung nicht notwendig gewesen. Ich wiederhole daher unser Abstimmungsverhalten, was dann zu erwarten ist: Wir werden der Gebührenerhöhung nicht zustimmen und uns enthalten.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle wollte ich eigentlich einige Punkte zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag sagen, aber ich muss diese Passagen ersetzen mit Formulierungen zum Ent

schließungsantrag der CDU. Nun muss, nun darf ich - und ich will es durchaus so ausdrücken, ein wenig differenziert zum Kollegen Dr. Pidde - mich eigentlich mit relativ großer Freude diesem Entschließungsantrag zuwenden. Ich gestehe, trotz des Logos und auch des Wissens der Klausurberatung von CDU/CSU, ich musste doch zweimal schauen, ob wirklich Mike Mohring unter dem Entschließungsantrag steht oder ob gar dieses Papier, „nicht eine heimliche Teilmitschrift von Klausuren“ der LINKEN medienpolitischen Sprecher der Bundes- und Landtagsfraktion gewesen ist.

(Beifall DIE LINKE)

Man könnte schon neidisch werden über so viel zielorientierte fach- und sogar staatspolitische Offenheit in der Medienpolitik, wenn, ja wenn wir nicht diese Inhalte - und ich muss hier die Kollegin Kaschuba mit als Zeugin berufen - in den letzten zehn Jahren schon hier auch von diesem Pult aus als die eine oder andere Forderung thematisiert haben. Nun werde ich nicht meine Reden aus den letzten Plenen hier zitieren, aber einige Schwerpunkte dieses Entschließungsantrags der CDU mit dieser oder jener Aussage unsererseits noch einmal vergleichen. Da ist die Vorbemerkung des CDU-Antrags, die da lautet: „… insbesondere die konkretisierende Fortentwicklung und Überprüfung des Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Verantwortung der Landesparlamente liegt.“ „Wir halten das nur noch Abstimmen von ausgearbeiteten Staatsverträgen ohne Beteiligung der Landesparlamente für nicht ausreichend.“ DIE LINKE. Da ist der Punkt 1 des CDU-Entschließungsantrags - Zitat: „Die Parlamente zukünftig im Vorfeld des Zustandekommens rundfunkbezogener staatsvertraglicher Regelungen auf exekutiver Ebene intensiver in die politischen Erwägungsprozesse einbezogen werden...“ „Wir fordern, dass das Parlament und alle Fachausschüsse rechtzeitig über die inhaltlichen Fortentwicklungen und Diskussionsprozesse rechtzeitig“ - das war eine Doppelung damals, aber ich zitiere ja - „informiert werden, um gestaltend mitzuwirken.“ - DIE LINKE. Wobei, hier möchte ich einfließen lassen und bemerken, dass ich in der Vergangenheit Minister Wucherpfennig für die unter seiner Führung praktizierte Informationspolitik positiv erwähnt habe.

Da ist der erste Absatz unter Punkt 1 des CDU-Antrags: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk leistet einen zentralen Beitrag zur Erfüllung der demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft. Er hat eine herausragende Bedeutung als Medium und Faktor im Prozess freier, individueller und öffentlicher Meinungsbildung.“ „Vielfalt, Kompetenz, kritische Öffentlichkeit umfasst Grundversorgung mit authentischen, nachprüfbaren Informationen, allgemeiner freier Zugang zu Informationen und

Kultur sind vorrangige Ziele demokratischer Medienpolitik. Die Medien müssen der Gesellschaft und dem Individuum die Möglichkeit geben, sich vielstimmig zu artikulieren.“ Entwurf Wahlprogramm der LINKEN für 2009.

Höhepunkt ist die Formulierung auf Seite 3 Abs. 3 des CDU-Antrags: „Da der Informationszugang und damit der Empfang von Rundfunk ein notwendiger Bedarf des Einzelnen ist, sollte eine Berücksichtigung der Rundfunkgebühr bei der Bemessung der sozialen Leistungen geprüft werden.“

Frau Präsidentin, ich zitiere aus der Rede des Abgeordneten Blechschmidt in der 90. Sitzung, TOP 2, Elfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag: „Soweit wie man das Grundrecht auf Wohnen über die Leistung mitfinanziert, müsste dies auch für die Rundfunkgebühren gelten.“

Werter Kollege Schwäblein, wenn Sie jetzt bei der Frage der Daseinsvorsorge auch die kommunalen Anbieter, Hochschulen und Bibliotheken in die Gebührenbefreiung mit einbeziehen und bei den Finanzsystemen Haushalt- und Betriebsstättengebühr, die Gartenlauben, die Sie erwähnt haben, Schrebergärten und Datschen konkret mit benennen, dann machen Sie das Maß unseres Erstaunens voll, und werden in der Kollegin Kaschuba und mir einen begeisterten Fürsprecher für Ihre Medienpolitik haben.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Schwäblein, CDU: Sie müssen Ihre Truppe überzeugen, damit sie zustimmen.)

Nun warten Sie doch mal das Ende ab, das wird Sie dann vielleicht nicht ganz überraschen. Wir sehen durchaus - und da gebe ich dem Kollegen Dr. Pidde recht - auch die kritischen Momente in dem Entschließungsantrag, aber der Gesamtkontext dieses Antrags, meine Damen und Herren, lässt DIE LINKE durchaus diesen Entschließungsantrag mittragen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Abgeordneter Schwäblein, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Pidde, ein kurzes Wort zur Werbung. Es ist bewusst weich formuliert, weil wir wissen, dass es dort eine Einstimmigkeit in der Ministerpräsidentenrunde braucht und im Moment

tatsächlich einige der SPD-Ministerpräsidenten noch nicht bereit sind, den Vorteil der Werbefreiheit zu sehen. Es hatte historische Gründe, insbesondere beim ZDF, wo 40 Prozent der Finanzierung mal durch Werbung gegeben waren. Dieser Anteil ist heute im einstelligen Bereich und bei der ARD im niedrigeren einstelligen Bereich. Es muss die Frage erlaubt sein - und mehr ist hier nicht enthalten -, ob wir uns für diesen relativ kleinen Anteil, der als Werbung noch kommt, die Verluste an Qualität auf Dauer leisten können. Der große Vorteil, dass man damit von der Politik unabhängig wäre, ist durch die Zahlenverhältnisse schier nicht mehr da. Ich verweise gern hier wieder auf das britische BBC-Modell, das eine kommerzielle Aktion klar abgrenzt von dem öffentlich-rechtlichen Auftrag. Der BBC-Teil des öffentlichrechtlichen Auftrags ist ausschließlich werbefrei und das ist gut für das Programm.

Ihre Unterstellung, Sie seien die Hüter des allgemeinen Informationszugangs und wir würden das infrage stellen, kann ich so nicht stehen lassen, denn auch wir legen großen Wert darauf, dass jeder Bürger dieses Landes freien Informationszugang mindestens zu den öffentlich-rechtlichen Medien erhält. Um das hier klarzumachen, wir haben einen etwas anderen gedanklichen Ansatz, dass er jetzt vielleicht auf das gleiche Ziel hinausläuft, ist Zufall der Geschichte, aber es ist keineswegs gewollt von uns, dass wir uns Ihnen da versehentlich inhaltlich annähern und vielleicht Ihr Programm vorfristig erfüllen. Wenn in den Grundbedarf der Bürger, denen es finanziell nicht so gut geht, das Fernsehgerät selbstverständlich mit gehört, darf die Frage erlaubt sein, ob dann die nötige Betriebsgebühr für dieses Gerät nicht auch in diesen sozialen Grundbedarf hineingehört. Aber wir haben das hier bewusst nur als Denkansatz formuliert, weil wir die Antwort noch nicht darauf haben, wie wir den Kommunen, die dann dafür geradestehen müssten, einen finanziellen Ausgleich gewähren. Deshalb enthält dieser Entschließungsantrag eben auch dieses Denkmodell. Zumindest hat das den großen Vorteil, dass die ungleichmäßige Belastung der Rundfunkanstalten mit dieser, nennen wir sie mal, Soziallast damit entfallen würde. Das wird dann ein Kostenfaktor für die Allgemeinheit, für den allgemeinen Steuerzahler. Es würde nicht die Benachteiligung der Anstalten in den neuen Ländern fortschreiten. Deshalb lohnt es sich, über einen Systemwechsel an dem Punkt nachzudenken. Wir sind noch nicht zu Ende mit den Überlegungen. Ich habe ja die Probleme eben dargestellt, aber es darf keine Denkverbote geben und, lieber Dr. Pidde, bitte keine Unterstellung, dass wir damit den Informationszugang bedürftiger Bürger eventuell verhindern wollten. Das ist überhaupt nicht unser Ansatz. Wir versuchen, eine andere Lösung zu finden, die den Rundfunkanstalten einfach mehr Chancengleichheit einräumt.

(Beifall CDU)

Abgeordneter Blechschmidt, bitte, Fraktion DIE LINKE.

Danke, Frau Präsidentin. Ich konnte meinen kurzen Beitrag jetzt nicht in eine Frage fassen, sonst wäre ich gar nicht hier vorgekommen. Zwei Klarstellungen an der Stelle: Ich glaube nicht, Kollege Schwäblein, es gibt keine - oder es ist zumindest nicht nachgewiesen - ursächlichen Zusammenhänge zwischen Werbung und Qualität von Rundfunk und Fernsehen. Das ist nicht wissenschaftlich nachgewiesen. Demzufolge müsste man es an der Stelle auch in die Überlegung mit einbeziehen, wenn man mit Werbefreiheit sozusagen in die Diskussion geht, dies im Auge zu haben. Da passt nämlich genau das Beispiel nicht, was genannt worden ist, mit der BBC, denn BBC hat sich aufgeteilt. BBC macht einerseits einen Sender, der völlig werbefrei ist, und einen Teil, der völlig werbefinanziert ist. Das ist im Grunde genommen das Beispiel, was man dann prüfen muss, inwieweit es für Deutschland handhabbar oder brauchbar wäre. Hier ist ganz deutlich zu sehen, es geht werbefrei, aber es geht dann auch im Grunde genommen im Öffentlich-Rechtlichen rein auf Werbefinanzierung aus. Das nur an dieser Stelle zur Klarstellung. Schönen Dank.

Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Das Wort hat Minister Wucherpfennig.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich verweise auf die konstruktiven Beratungen hier im Plenum, aber auch im Ausschuss. Ich kann nur sagen, dass wir uns in Kürze dann intensiv mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag auseinanderzusetzen haben. Heute bitte ich aber um Ihre Zustimmung zum Zustimmungsgesetz zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Damit kommen wir dann zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4384 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? 5 Gegenstimmen. Stimment

haltungen? Eine Reihe von Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen worden.

Damit kommen wir jetzt zur Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Wer ist dagegen, den bitte ich ebenfalls, sich zu erheben. Keiner dagegen. Wer enthält sich der Stimme? Herr Döring, irgendwas müsste sein, ja. Danke schön. Damit ist auch in der Schlussabstimmung der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung zum Entschließungsantrag. Hier ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Demzufolge kämen wir direkt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/4508. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag mit Mehrheit angenommen worden und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7

Gesetz zur Änderung des Thü- ringer Gesetzes über das Ver- sorgungswerk der Rechtsan- wälte und des Thüringer Heil- berufegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4385 - dazu: Beschlussempfehlung des Haus- halts- und Finanzausschusses - Drucksache 4/4490 - ZWEITE BERATUNG

Als Berichterstatter aus dem Haushalts- und Finanzausschuss hat jetzt Abgeordneter Gerstenberger das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 11. September 2008 ist der Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte und des Thüringer Heilberufegesetzes“ an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in einer kurzen Beratung mit einigen Verständigungsfragen in seiner 55. Sitzung am 2. Oktober 2008 beraten und die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die mehrheitlich getroffen wurde, lautet, der Gesetzentwurf wird angenommen. Danke schön.

(Beifall CDU)

Danke für die Berichterstattung. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass dieser Tagesordnungspunkt ohne Aussprache abgearbeitet wird. Es gibt noch mal zustimmendes Nicken, damit ist das so, und wir können dann auch gleich zur Abstimmung kommen.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4385 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen jetzt wiederum zur Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Danke schön. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mehrheitlich angenommen worden.

Ich schließe zunächst diesen Tagesordnungspunkt. Es gibt jetzt ein Anliegen der SPD-Fraktion. Wenn die Bitte dann mal vorgetragen werden würde.

Frau Präsidentin, ich bitte vielmals um Entschuldigung. Beim Tagesordnungspunkt 6, Gesetz zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag, ist uns leider ein bedauerlicher Abstimmungsfehler unterlaufen. Ich bitte Sie, die Abstimmung zu diesem Gesetz - ich betone Gesetz, nicht der Entschließungsantrag - zu wiederholen.

Über den Gesetzentwurf und infolge die Schlussabstimmung.