Protokoll der Sitzung vom 13.11.2008

Noch etwas zum Thema Werkschließung:

(Glocke der Präsidentin)

Wie stellen sie sich denn das vor? Wir als Land und als Bund verhindern Werkschließungen weltweit? Wir verstaatlichen GM, wir verstaatlichen Toyota, BMW, Mercedes - wie hätten Sie es denn gern? Das ist doch so was von absurd, so was von unlogisch, so was von „neben der Mütze“, das kann man sich einfach gar nicht vorstellen.

(Beifall CDU)

Ich kann Sie nur einfach bitten, lassen Sie Ihre blöde Polemik hier an dieser Stelle, es steht einem wirklich langsam bis „Oberkante Unterlippe“. Herzlichen Dank.

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Ich beende den zweiten Teil der Aktuellen Stunde.

Ich rufe auf den nächsten Tagesordnungspunkt, Tagesordnungspunkt 8. Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, in diesen Plenarsitzungen die erste und die zweite Beratung durchzuführen.

Thüringer Gesetz zu dem Staats- vertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4567 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Staatssekretär Bauer-Wabnegg.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf enthält die verfassungsrechtlich erforderliche Zustimmung zu dem in Rede stehenden Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung.

Anlass ist der Grundsatzbeschluss der Kultusministerkonferenz vom 28. Februar 2007. Ziel ist, die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) mit Sitz in Dortmund zu einer Serviceeinrichtung für Hochschulzulassung weiterzuentwickeln. Die Gründe hierfür sind unter anderem:

- die abnehmende Bedeutung des zentralen Vergabeverfahrens aufgrund der Umstellung der Studiengänge auf das Bachelor- und Mastersystem im Bologna-Prozess,

- der in den kommenden Jahren zu erwartende starke Anstieg der Nachfrage nach Studienplätzen und

- die zunehmend komplexeren Hochschulauswahlverfahren, die die Hochschulen vor erhebliche Herausforderungen bei der Durchführung der Zulassungsverfahren stellen,

- auch die Koordination von Mehrfachbewerbungen.

Die Serviceeinrichtung soll die Aufgaben der bisherigen ZVS im zentralen Vergabeverfahren übernehmen und insbesondere Mehrfachbewerbungen abgleichen. Daneben kann sie im Auftrag und auf Kosten der Hochschulen weitere Serviceaufgaben übernehmen. Die erforderliche Neuorientierung der ZVS bietet die Chance, mit einem bereits vorhandenen Personalbestand und entsprechender Infrastruktur den Hochschulen effiziente Dienstleistungen anzubieten. Die neue Serviceeinrichtung soll die Rechtsform einer Stiftung des öffentlichen Rechts

mit Sitz in Nordrhein-Westfalen erhalten.

Wesentliche Inhalte des Staatsvertrags sind:

- die Errichtung der gemeinsamen Einrichtung bei gleichzeitiger Auflösung der bisherigen Zentralstelle und der Übergang der Aufgaben, Rechte und Verbindlichkeiten auf die Stiftung;

- die Vorgaben für die durch Stiftungsgesetz zu bildenden Organe der Stiftung, wonach zum einen dem Entscheidungsorgan, also Stiftungsrat, alle Länder angehören und die Hochschulen mit derselben Anzahl von Mitgliedern vertreten sind, und zum anderen in Angelegenheiten des zentralen Vergabeverfahrens allein die Länder stimmberechtigt sind;

- eine Ermächtigungsgrundlage für die Stiftung, die Anzahl der Studienwünsche je Bewerber begrenzen zu können, wobei die Anzahl von 12 Studienwünschen nicht unterschritten werden darf

- sowie eine Finanzierungsregelung, die bestimmt, dass die Serviceaufgaben von der Stiftung im Auftrag und auf Kosten der Hochschulen durchgeführt werden und die Länder die erforderlichen Mittel für die Durchführung des zentralen Vergabeverfahrens nach Maßgabe des Königsteiner Schlüssels zur Verfügung stellen. Über den Wirtschaftsplan der Stiftung und somit die Höhe des jeweiligen Länderzuschusses entscheiden die Kultusministerkonferenz und die Finanzministerkonferenz mit einer Mehrheit von jeweils zwei Dritteln.

Am 19. Februar dieses Jahres nahm die Landesregierung den Entwurf des Staatsvertrags zur Kenntnis und unterrichtete unmittelbar im Anschluss daran gemäß Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats den Landtag. Nach der Befassung im zuständigen Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien am 21. Februar des Jahres hat der Thüringer Ministerpräsident den Staatsvertrag unterzeichnet. Der Ihnen jetzt vorliegende Gesetzentwurf enthält, wie eingangs erwähnt, die verfassungsrechtlich erforderliche Zustimmung zu dem in Rede stehenden Staatsvertrag. Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Abgeordneten Dr. Kaschuba, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, der Staatssekretär hat ja bereits darauf

verwiesen, dass es sich bei dem Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassungen verfassungsgemäß um eine Anpassung an den Staatsvertrag handelt. Normalerweise hat man da nicht viele Möglichkeiten. Wir haben auch in diesem Falle nicht viele Möglichkeiten, irgendetwas daran zu ändern - eigentlich gar keine. Wir können es nur zur Kenntnis nehmen. Wir möchten aber in zwei Punkten auf die Probleme hinweisen, die wir mit dem Staatsvertrag haben. Wir haben das bereits in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses artikuliert. Wir sehen das Problem, dass die Hochschulen für die Kosten der Inanspruchnahme von Serviceleistungen selbst zuständig sind. Das Thüringer Gesetz formuliert es noch einmal in besonderer Weise, ich möchte zitieren: „Die Hochschulen tragen die Kosten für Serviceleistungen der Stiftung, die sie in Anspruch nehmen.“ Dann geht es im Fortgang weiter: „Dabei erwarten die Länder, dass die Serviceeinrichtung über die Einwerbung von Hochschulbeauftragungen einen deutlichen und kontinuierlich anwachsenden Beitrag zur Finanzierung leistet und deutliche Einsparungen erreicht werden.“ Das deutet also sehr nachhaltig darauf hin, dass den Hochschulen die Mittel für die Einwerbung dieser Serviceleistungen nicht zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Das wäre dann unsere Mindestanforderung an die Landesregierung, den Hochschulen im Rahmen des Hochschulpakts diese Mittel zur Verfügung zu stellen. Wir halten das für eine starke Schwäche dieses Staatsvertrags und glauben auch, dass es weiter dahin geht, die Hochschulen nicht mit Mitteln auszustatten, sondern aus den Hochschulen Mittel herauszunehmen.

Das zweite Problem, das wir ebenfalls bereits im Februar artikuliert haben, betraf die Kapazitätsverordnung. In Artikel 6 des Staatsvertrags ist einiges ausgeführt worden zur Kapazitätsermittlung. Wir finden dieses in dem Gesetz, das wir erst noch behandeln werden, in dem Thüringer Gesetz zum Hochschulzugang und zur Hochschulzulassung wieder. Es gibt bereits Stellungnahmen zu diesem Gesetz, die darauf verweisen, dass die Probleme der Kapazitätsermittlung an den Hochschulen von vielen anders gesehen werden, als sie hier definiert und umgesetzt werden sollen im Nachfolgegesetz. Ich möchte darauf verweisen, dass der Staatsvertrag nachdrücklich formuliert, dass die Kapazitätsermittlung jeweils für ein Jahr erfolgen soll. Hier stellt sich schon die Frage, wie verhält es sich dann mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die mit den Hochschulen abgeschlossen wurden, wo sicher zu den Parametern auch gehörte, dass im zeitlichen Rahmen bis zum Jahr 2011 auch Aussagen getroffen werden mussten für die Mittelzuweisung, zu den Studienanfängerzahlen und Absolventenzahlen. Das berührt unmittelbar die Kapazitätsermittlung. Dort sehen wir die Schwä

chen und glauben, dass das Dinge sind, die im Nachgang nicht mehr klärbar sind, sondern jetzt einfach in den Nachfolgegesetzen umgesetzt werden. Ebenfalls enthält der Staatsvertrag eine Beschreibung der Möglichkeiten des Zugangs zu Hochschulen, die ich hier zumindest in einem Punkt erwähnen will, das ist das Alter. Es gibt eine Beschränkung auf 55 Jahre. Nur in besonderen Fällen und bei besonderem wissenschaftlichen Bedarf oder Ähnlichem kann ein Hochschulstudium aufgenommen werden. Wir haben bereits Stellungnahmen, die sagen, dass eine solche Altersbeschränkung unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht in Ordnung ist.

Das wollte ich für meine Fraktion anmerken. Das sind für uns zwei wesentliche Gründe, dass wir diesem Staatsvertrag nicht zustimmen werden. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat Abgeordneter Eckardt, SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, an den deutschen Hochschulen gibt es seit dem Wintersemester 2006/2007 ein neues Spiel. Dieses Spiel heißt „Studentenroulette“. Wie funktioniert dieses Spiel? Ganz einfach, ein Abiturient bewirbt sich an zehn Hochschulen, bekommt von fünf Hochschulen eine Zusage, sucht sich natürlich die Hochschule seiner Wahl aus, beginnt dort sein Studium, so weit so gut, doch nun kommt noch die Trägheit der Masse ins Spiel, natürlich vergisst der junge Student, weil so viel zu regeln und zu klären ist, den vier anderen Hochschulen zu sagen, dass mit seinem Erscheinen nicht zu rechnen ist. Die Folge für die Hochschulen? Studienplätze, die eigentlich frei sind, können vorerst trotzdem nicht besetzt werden, später gibt es ein erstes Nachrückverfahren, vielleicht dann noch ein zweites oder ein drittes. Das geht dann so lange, bis die Studienplätze tatsächlich vergeben sind. Das kann mitunter monatelang dauern. Die Folge für die erfolgreichen Absolventen des Nachrückverfahrens? Sie bekommen ihre Zusage erst deutlich nach Semesterbeginn und verlieren durch den verspäteten Start ins Studium wertvolle Zeit.

Dass ein solcher Zustand für Hochschulen und Studierende unhaltbar ist, liegt auf der Hand. Man darf aber auch nicht vergessen, wie es überhaupt zu einem solchen Organisationschaos an den deutschen Hochschulen kommen konnte. Das hängt nun einmal mit dem Bildungs- und Hochschulföderalismus und seinen zweifelhaften Segnungen ganz eng zusammen. Wenn man auf der einen Seite den Hochschulen die Kompetenz gibt, örtliche Auswahlverfah

ren für die Besetzung der meisten ihrer Studienplätze durchzuführen, auf der anderen Seite aber keine Abstimmung zur Hochschulzulassung über Ländergrenzen hinweg stattfindet, braucht man sich nicht zu wundern, dass das dann dabei herauskommt.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Natürlich ist auch meine Fraktion für eine Ausweitung der Hochschulautonomie und in diesem Zusammenhang auch für ein größeres Auswahlrecht der Hochschulen bei der Besetzung der Studienplätze. Damit so etwas erfolgreich funktioniert, darf man aber auch die nötigen bundesweiten Rahmensetzungen nicht vergessen, denn der Glaube an die sogenannte Wettbewerbskraft des Föderalismus hilft uns da nicht weiter. Das bekommen Hochschulen und Studierende gerade auf sehr drastische Weise und zu beider Nachteil demonstriert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Staatsvertrag, mit dem wir uns heute zu beschäftigen haben, ist also nichts anderes als ein Versuch der Länder, eine aufgrund eigener falscher Weichenstellungen ziemlich verkorkste Situation wenigstens im Nachhinein noch zu retten. Dass dabei die von CDU und FDP seit Jahrzehnten verteufelte und von den gleichen politischen Kräften vor gar nicht allzu langer Zeit freudig für erledigt erklärte ZVS in anderer Gestalt die Auferstehung erfährt, könnten wir getrost unter Ironie der Geschichte verbuchen. Das Gleiche hätte man auch schon viel früher haben können, aber da hatte offenbar der Föderalismusrausch so mancher Landesregierung - das Kabinett Althaus ausdrücklich mit eingeschlossen - den Blick auf nüchterne hochschulpolitische Realität verstellt.

Aber sei es, wie es wolle, meine Fraktion wird dem Staatsvertrag zustimmen, weil die Weiterentwicklung der ZVS zu einer Serviceeinrichtung für Hochschulzulassung im Sinne von langwierigen Auswahlverfahren, Mehrfachbewerbungen und großem Verwaltungsaufwand gleichermaßen betroffenen Hochschulen und Studierenden ist.

Wir tun dies allerdings ohne große Begeisterung, denn es hat nun einmal einen faden Beigeschmack, dass die Hochschulen für die zentrale Koordinierung ihrer örtlichen Auswahlverfahren durch die neue Stiftung für Hochschulzulassung Gebühren zahlen müssen - Frau Kaschuba ist hier auch schon näher darauf eingegangen -, denn schließlich haben nicht die Hochschulen das jetzt eingetretene Organisationschaos zu verantworten, sondern haben es, wie schon gesagt, der mangelnden Kooperation der Länder bei der Hochschulzulassung zu verdanken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung darf sich daher an dieser Stelle nicht aus ihrer Verantwortung stehlen. Sie muss nach

unserer Auffassung den Thüringer Hochschulen die nötigen Mittel für eine Nutzung des Stiftungsangebots zusätzlich zur Verfügung stellen, denn derartige Zahlungen sind in den bisherigen Hochschuletats nun einmal nicht vorgesehen gewesen.

Ob Sie unserer Forderung nachkommen, Herr Minister - der nicht anwesend ist, Herr Staatssekretär, Sie werden es ihm aber sicherlich weitergeben -, werden wir in den kommenden Monaten aufmerksam beobachten. Falls hier nichts geschieht, wovon bei dieser Landesregierung einfach einmal auszugehen ist, werden wir nach der Regierungsübernahme im kommenden Jahr zugunsten unserer Hochschulen materiell nachbessern. So jedenfalls verstehe ich verantwortungsvolle Hochschulpolitik. Eine Sache erst gründlich selbst zu verbocken und dann anderen die Kosten dafür in Rechnung zu stellen, das ist mit der SPD nicht zu machen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD)

Das Wort hat Abgeordneter Schwäblein, CDUFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU-Faktion wird dem Staatsvertrag zustimmen, weil sie immer schon wollte, dass man eine Fortentwicklung betreibt. Wir haben auch nicht ausgeschlossen, die ZVS ganz und gar aufzugeben, denn diese Zwangsvermittlung, die da passiert ist, hat die Hochschulautonomie über die Maßen eingeschränkt.

Herr Eckardt, es gab noch nie eine flächendeckende - auch zu Zeiten, als die SPD bundesweit das Sagen hatte - Vergabe der Studienplätze von einer zentralen Stelle aus, sondern es gab maximal dort, wo der Numerus clausus ausgeworfen werden musste, wo einfach der Andrang zu bestimmten Studienfächern zu stark war, dann die zentrale Stelle, die die Zuweisung allein vorgenommen hat. In allen anderen Fächern, die nicht dem Numerus clausus unterlegen waren, konnte man sich auch an 20 Hochschulen bewerben und die Hochschulen wussten nicht, wenn sie Zusagen erteilt haben, ob die Leute kamen oder nicht.

Sie haben hier ein Bild gezeichnet, das einfach nicht der Wahrheit entspricht oder nur zu einem kleinen Teil. Jetzt ist das Auswahlrecht zu einem großen Teil an die Hochschulen gegangen, das finde ich gut und richtig, denn darüber können sie auch ihre Profilbildung voranbringen. Dass eine Auswahl Mühe

macht und man dafür möglicherweise auch Mittel aufwenden muss, ist eigentlich eine ganz normale Sache.

Wenn jetzt die Hochschule frei ist, das entweder selbst zu tun oder wenn es nach Ihrer Einschätzung günstiger ist, das zentral von Dritten machen zu lassen, dass man das dann bezahlt, ist eine solche Selbstverständlichkeit. Da hat man ja auch die Aufwendungen an der eigenen Hochschule nicht. Wozu also dann bitte extra Mittel bereitstellen, wenn es zur originären Aufgabe der Hochschule gehört und sie damit eigentlich längst umgeht. Da finden Sie jetzt Probleme, die es in Wirklichkeit überhaupt nicht gibt.

Dass das Land Nordrhein-Westfalen sich natürlich gewehrt hat, einen wesentlichen Arbeitgeber mit der ZVS herzugeben, kann man nachvollziehen. Jetzt haben wir halt ein tolles Arbeitsbeschaffungsprogramm für das Land Nordrhein-Westfalen, das ist ja auch so hoch Not leidend, wenn da etwas Vernünftiges herauskommt, das wird sich jetzt herausstellen. Es gibt ja diesen hoheitlichen Teil, den die Stiftung erfüllen wird, und es gibt den Teil freiwillige Servicestelle, und da wird sich zeigen, wie gut das funktioniert. Die müssen sich anstrengen, wenn sie denn Kunden von den Hochschulen haben wollen, die ihre Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Das ist also ein sehr gutes Prinzip, da gibt es keinen Zwangslauf, den wir ohnehin nicht für gut halten. Wenn ein gutes Dienstleistungsangebot da ist und genutzt wird, dann haben alle etwas davon. Es wird zügiger, es wird möglicherweise preiswerter. Was will man eigentlich hier dagegen haben?

DIE LINKEN müssen halt immer mindestens ein Haar in der Suppe finden, damit sie ein paar Mal dagegen sein können. Herr Eckardt verspricht Sack und Seil, wenn sie denn tatsächlich mal in die Regierungsverantwortung kämen, da hat das Seil eh dann nichts zu tragen, da sind wir uns ja ziemlich sicher.