Protokoll der Sitzung vom 11.12.2008

Thüringer Gesetz zur Zusammen- fassung der Rechtsgrundlagen und zur Neuausrichtung des Ver- messungs- und Geoinformations- wesens Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4248 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Bau und Verkehr - Drucksache 4/4690 - dazu: Änderungsantrag der Frak- tion der SPD - Drucksachen 4/4724 - Änderungsantrag der Frak- tion der CDU - Drucksache 4/4725 - ZWEITE BERATUNG

Aus dem Ausschuss für Bau und Verkehr hat das Wort Frau Holbe. Ich bitte darum, dass sie ihre Berichterstattung abgibt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, das eben genannte Gesetz wurde in der Drucksache 4/4248 - wie wir gerade gehört haben - durch die Landesregierung eingebracht und am 04.07. hier im Plenum in erster Beratung behandelt. Es gab die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bau und Verkehr. In der Sitzung am 04.09. wurde eine schriftliche Anhörung beschlossen. Dabei wurden alle 16 Anzuhörenden - ich erspare mir hier die Auflistung - der drei Fraktionen berücksichtigt. In der Sitzung am 06.11.2008 wurden Nachfragen an die Landesregierung durch die Fraktion DIE LINKE vorgenommen. Hier verweise ich auf die Vorlage 4/2429. In dieser Sitzung wurde des Weiteren entschieden, zusätzlich zu den bis dahin festgelegten Anzuhörenden noch den Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz mit hinzuzuziehen und zu hören. Die Beantwortung der Fragen, die sich aus den Stellungnahmen der Anzuhörenden ergeben haben, die Fragen der Fraktion DIE LINKE, wurden erörtert und beraten, ebenso ein Änderungsantrag der SPD, der in Vorlage 4/2492 in der Ausschuss-Sitzung am 04.12. vorgelegt wurde.

Das Ergebnis der Beratung liegt Ihnen vor in Drucksache 4/4690. Die Beschlussempfehlung unseres Aus

schusses folgt im Wesentlichen dem Gesetzentwurf der Landesregierung, jedoch wurden die Hinweise des Landesbeauftragten für Datenschutz in Artikel 1 § 34 berücksichtigt und entsprechend ein-gearbeitet. Ich bedanke mich.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Aussprache und rufe als Erstes auf für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Doht.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Ziel dieses Gesetzes soll es sicherlich sein, ein aktuelles und vollständiges Liegenschaftskataster einschließlich eines Gebäudenachweises für Thüringen zu erbringen. Ich denke, bei dem Ziel sind wir uns wahrscheinlich auch einig. So ist das letztendlich auch eine Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land und nicht nur für die Immobilienwirtschaft, sondern für die Wirtschaft insgesamt.

Der Streit über den Weg, wie man dahin kommt, wurde bereits in der Vergangenheit geführt. Ich erinnere an die Diskussion, die wir zum vorhergehenden Gesetz geführt haben. Auch das wurde hier heiß diskutiert. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf wurde bereits vor der Sommerpause an den Ausschuss überwiesen. Was allerdings dann im Ausschuss an Beratung stattgefunden hat, verdient den Namen so nicht, das muss ich deutlich sagen. Wenn die Regierungsfraktion innerhalb eines halben Jahres nicht in der Lage war, ihre Änderungsanträge in den Ausschuss einzubringen, sondern uns heute früh mit dem Änderungsantrag hier überrascht hat, dann muss ich einfach sagen, Sie sind nicht mehr regierungsfähig, meine Damen und Herren. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum Sie heute Abend unbedingt zu später Stunde, wenn von der Presse niemand mehr da ist, dieses Gesetz noch durchziehen wollen.

(Unruhe CDU)

Das ist auch der Grund, warum Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, zugestimmt haben, denn Ihre Arbeitsweise im Ausschuss war genau nicht besser.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Das stimmt nicht.)

(Unruhe CDU, DIE LINKE)

Na ja, aber Teile. Gut.

Es hat eine schriftliche Anhörung gegeben, das ist richtig. Es hat in den Zuschriften der Anzuhörenden eine ganze Reihe von Änderungsvorschlägen, von Kritik am Gesetz gegeben. Ich muss sagen, die Einzige, die die Vorschläge aufgegriffen hat, die auch einen Änderungsantrag in den Ausschuss eingebracht hat, der Ihnen heute auch vorliegt, war die SPD-Fraktion. Es war auch unsere Initiative, noch einmal eine Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten zu diesem Gesetz einzuholen. Wir haben dann diese Änderungen, die der Landesdatenschutzbeauftragte vorgeschlagen hat, auch als Änderungsantrag in den Ausschuss eingebracht. Das hätte der Vollständigkeit halber dazugehört, Frau Holbe.

Von der CDU-Fraktion gab es in der letzten Ausschuss-Sitzung den Antrag, das Thema am liebsten noch mal zu vertagen. Der Minister saß ganz blass da. Dann hat man sich doch geeinigt. Nach einer Auszeit waren Sie dann der Auffassung, Sie könnten ja alle anderen Änderungsanträge wegstimmen. Das war die Verfahrensweise mit dem Gesetz.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Was soll denn das jetzt hier?)

Na ja, es war schon so.

Meine Damen und Herren, damit führen Sie eigentlich den Ausschuss ad absurdum, aber nicht nur den Ausschuss, sondern letztendlich auch sich selbst als Abgeordnete. Ich halte es nicht für eine angemessene Arbeit, wie diese Beratung im Ausschuss erfolgte.

(Beifall SPD)

Aber DIE LINKE war nicht besser. Am gleichen Tag, als der Ausschuss getagt hat, erschien in der TLZ ein großer Artikel: Das Land will jetzt im Gesetz die Pflicht zur Gebäudeeinmessung festschreiben.

(Zwischenruf Abg. Buse, DIE LINKE: Nein, das ist falsch - fortführen.)

Nein - neu einführen. Der Herr Kalich ist dort zitiert. Er hat ins Gesetz gesehen und ihn hat fast der Schlag getroffen, da steht doch die Pflicht zur Gebäudeeinmessung im Gesetz.

(Zwischenruf Abg. Buse, DIE LINKE: Ist weiterhin drin.)

Nein, nicht weiterhin. Hätten Sie es doch mal richtig gelesen, Herr Buse. Nein, Herr Kalich hat das vorhergehende Gesetz gar nicht gelesen, schönen guten Morgen auch.

(Zwischenruf Abg. Buse, DIE LINKE: Ich habe es ja gelesen.)

Die Pflicht zur Gebäudeeinmessung steht nämlich auch schon im vorhergehenden Gesetz drin.

(Zwischenruf Abg. Buse, DIE LINKE: § 12 Katastergesetz.)

Wenn Sie das so fürchterlich gefunden haben, dass dies da drinsteht, warum haben Sie dann nicht einen Änderungsantrag im Ausschuss eingebracht, das zu streichen? Das wäre doch letztendlich die logische Konsequenz gewesen.

Nein, Sie haben in der Presse groß gejammert, was da alles für Kosten auf die Bürger zukommen. Ich will die Millionen hier nicht noch mal wiederholen.

Frau Abgeordnete Doht, gestatten Sie eine Anfrage durch den Abgeordneten Buse?

Am Ende meiner Rede, ja.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ruhig bleiben. Sie sollen ja keinen Herzinfarkt bekommen.)

Keine Angst, Herr Fiedler, also da sind Sie wahrscheinlich gefährdeter als ich.

(Beifall SPD)

Unsere Änderungsanträge haben Sie im Ausschuss mehrheitlich weggestimmt, weil Sie ja anscheinend nicht …

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Demo- kratische Abstimmung.)

Ja, demokratische Abstimmung, aber mit der Begründung, Sie hätten sie ja nicht richtig prüfen können, die lagen Ihnen zu spät vor. Der Ihrige liegt uns heute noch später vor. Wir haben deswegen, damit Sie noch mal Zeit hatten, eine Woche zu prüfen, unsere Änderungsanträge auch noch mal eingebracht. Ich will sie Ihnen auch gern noch mal erläutern. Vielleicht können Sie da heute an dem einen …

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Brau- chen wir nicht.)

Warum denn nicht? Sie wollten doch heute den Tagesordnungspunkt noch abhandeln. Jetzt können Sie mich nicht am Reden hindern. Ich will Ihnen dann schon unsere Änderungsanträge begründen.

(Unruhe DIE LINKE)

Da war zum einen der Änderungsantrag zum § 34 hinsichtlich des Datenschutzes. Das ist der Einzige, der vom Ausschuss auch mehrheitlich angenommen wurde. Der ist bereits Bestandteil der Beschlussempfehlung, Frau Holbe hat es erwähnt.

Kommen wir jetzt mal zu den weiteren Änderungsanträgen der SPD-Fraktion. Da geht es zum einen in § 2 um die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände. Wenn es nämlich darum geht, dass das für das amtliche Vermessungswesen zuständige Ministerium die Grundsätze bestimmen soll, dann hätten wir hier schon gern die Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände, weil auch die Kommunen bei der Schaffung einer landesweiten, einheitlichen Geodateninfrastruktur eine wichtige Rolle spielen. Deshalb schlagen wir das heute noch mal vor. Sie haben die Möglichkeit, diesem Änderungsantrag zuzustimmen.

Unser zweiter Änderungsantrag betrifft den § 9. Wir wollten mit dieser Regelung sicherstellen, dass - wie bisher - ein Nachweis über sonstige bauliche Anlagen, sprich: Windkraftanlagen, Biogasanlagen oder Kleinkläranlagen auch im Geoinformationssystem des Thüringer Landesvermessungsamts sichergestellt wird. Bis jetzt war das Bestandteil im Gesetz. Das ist nun weggefallen. Ich weiß nicht warum, ob man es nur vergessen hat. Ich weiß auch nicht, warum Sie den Antrag ablehnen wollen, weil er von der Opposition kommt, oder was weiß ich. Wir sind jedenfalls der Auffassung, wenn es unser Ziel ist, ein vollständiges Liegenschaftskataster für das Land zu bekommen, dann sollten diese Anlagen auch eingemessen und erfasst werden.

(Beifall SPD)

Dann der § 14. Im Gesetz ist ein genereller Verzicht auf die Abmarkungspflicht vorgesehen. Wir haben Bauchschmerzen bei dieser Regelung und nicht nur wir, sondern auch ein Großteil der Anzuhörenden, die Fachverbände, denn durch den Verzicht auf die Abmarkungspflicht könnten erhebliche Gefahren für den Rechtsfrieden unter Grenznachbarn und die Qualität des Thüringer Liegenschaftskatasters entstehen. Wir sind der Auffassung, wenn wir ein Thüringer Liegenschaftskataster aufstellen, dann sollte das auch eine hohe Qualität haben und das lässt den generellen Verzicht auf das Aufsuchen von Grenzpunkten nicht zu. Deswegen sind wir der Auffassung, dass auf eine Abmarkung nicht generell verzichtet werden soll, sondern nur, wenn sich die Grundstücksnachbarn einig sind, wohl wissend, dass das vielleicht drei Generationen später nicht unbedingt mehr so sein muss, aber zumindest für die nähere Zukunft, und wenn dem nicht andere öffentliche Gründe entgegenstehen. Auch da können Sie jetzt noch mal darüber nachdenken, ob Sie dem zustimmen wollen.

Der vierte Änderungsantrag betrifft § 17. Wir wollen auch anderen öffentlichen Behörden, nämlich Bundes- oder Kommunalbehörden, die Möglichkeit geben, ihre Grundstücke selbst zu vermessen, wenn die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen gegeben sind. Das mag nicht in jeder Kommune der Fall sein, aber in der einen oder anderen ist das doch möglich und dann wollen wir die hier mit einbeziehen. Dann können wir die auch an der amtlichen Vermessung für ihre eigenen Flächen beteiligen, wenn sie nämlich in der Lage sind, das durchzuführen, und einen Bediensteten mit der Befähigung zur Laufbahn des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes haben. Das sollte schon Voraussetzung sein, um die Qualität zu gewährleisten.

So weit noch mal zu unserem Änderungsantrag, für den ich hier an dieser Stelle werbe.

Nun zu Ihrem Änderungsantrag, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion. Ich verstehe ihn nicht so ganz oder zumindest klafft nach meiner Auffassung zwischen dem, was Sie in der Begründung schreiben, und dem Gesetzestext, den Sie neu vorschreiben, eine Lücke. Sie schreiben in der Begründung, dass die Liegenschaftsvermessungen, sprich die Erfassung der Gebäude, durch Luftbild erfolgen können. Da sind wir auch dafür, denn nicht umsonst hat das Land die Mittel im Haushalt eingestellt. Die Befliegung ist erfolgt. Wir wollen, dass diese Daten ins Liegenschaftskataster übertragen werden, wohl wissend, dass man damit nicht die Genauigkeit einer örtlichen Vermessung erreicht, aber für ein Liegenschaftskataster reicht es aus. Wir wissen auch, dass diese Daten nicht ausreichen, wenn ein Grundstücksverkauf ansteht. Wir wissen auch, dass in einem Fall, wenn neu gebaut wurde, sowieso örtlich eingemessen werden musste, weil nämlich da schon die Kreditinstitute dahinterstanden und den Daumen darauf hielten, dass die Einmessung erfolgte.

Aber wir wollen nicht, dass - wie von der LINKEN befürchtet - eine Kostenlawine auf die Bürger zukommt, weil jetzt jede Scheune und jedes vielleicht auch nicht mehr genutzte Gebäude kostenpflichtig eingemessen werden müssen und die Bürger das Geld dafür nicht haben.

(Beifall SPD)