Wir haben uns bei der Kopplung an das Landeserziehungsgeld von dem Gedanken leiten lassen, was beim Landeserziehungsgeld die Begründung dafür ist, dass wir es den Eltern zahlen. Wir als CDU-Fraktion haben das beschlossen. Sie, Kollege Bärwolff, mit Ihrer Fraktion wollten das Landeserziehungsgeld nicht, insofern weise ich schon darauf hin. Wir haben gesagt, das Landeserziehungsgeld dient dazu, die Erziehungs- und Betreuungsleistung von Eltern zu honorieren.
Selbstverständlich darf man die Frage stellen, was ist denn, wenn Eltern offensichtlich nicht verantwortungsbewusst mit ihrer Erziehungs- und Betreuungsleistung umgehen. Wenn wir also zu dem Fazit kommen, dass der § 8 a eine mögliche Kindeswohlgefährdung in den Raum stellen könnte, dann müssen wir sehr wohl auch sagen, ist offensichtlich die Verantwortungsbereitschaft und die Möglichkeit zur Verantwortungswahrnehmung nicht so weit her. Dann muss man auch die Sanktionsmöglichkeit des Entzugs des Landeserziehungsgelds prüfen. Das haben wir im Übrigen schon jetzt im Landeserziehungsgeldgesetz stehen. Es ist in Thüringen nach meinem Wissen bis jetzt nur in einem einzigen Fall zur Anwendung gekommen. Das zeigt, dass die Jugendämter da sehr verantwortungsbewusst prüfen. Aber es zeigt eben auch, dass in letzter Konsequenz eine solche Ansage notwendig erscheint.
Das ist uns im Übrigen auch bei den Anhörungen gesagt worden. Ich darf daran erinnern, Herr Prof. Merten von der Uni Jena hat uns gesagt, ein Gesetzentwurf, in dem man etwas beschließt ohne eine Verbindlichkeit, ohne dass es irgendwelche Folgen hätte, sei keine Lösung. Ich habe es anders formuliert: Ein zahnloser Tiger, der ohne etwas im Hintergrund steht, aber suggeriert, wir würden damit eine Verpflichtung schaffen, hilft uns an dieser Stelle auch nicht weiter. Genau deswegen haben wir diese eine Möglichkeit der Sanktionierung durch das Landeserziehungsgeld im Gesetzentwurf beibehalten.
Frau Kollegin Taubert, ich habe es eingangs gesagt, wir sind uns beim Ziel einig. Wir wollen ein Mehr und eine verbindlichere Form der Früherkennungsuntersuchung. Wir wollen die frühzeitige Hilfevermittlung, auch da sind wir uns einig. Wir haben einen Diskurs, das hat Frau Kollegin Taubert hier vom Pult aus dargestellt, darüber gehabt, ob die Gesundheitsämter oder die Jugendämter letztendlich zuständig sein sollen. Das ist ein zentraler Punkt in beiden Gesetzentwürfen, in dem wir uns unterscheiden. Wir haben das für uns als CDU beantwortet, wir wollen schnell die Informationen an das Jugendamt. Wir wollen keinen zeitlich Verzug. Auch das hat im Übrigen Prof. Merten bei der Anhörung angemahnt, dass wir diesen zeitlichen Verzug an dieser Stelle nicht mehr dulden dürfen - an dieser Stelle, wo Eltern den Untersuchungszeitraum deutlich überschritten und auf Ermahnungen, Hinweise und Einladungen nicht reagiert haben. Da müssen wir dann schnell handeln. Da müssen wir die Jugendämter schnell in die Situation bringen, diese Informationen zu bekommen. Wir bleiben bei der Meinung, wenn wir diesen Weg über die Gesundheitsämter gehen würden, würde zusätzlicher Zeitverzug eintreten.
Ein zweiter Punkt, auch das ist ein Mangel im Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, es bleibt offen, ob die Gesundheitsämter oder die Jugendämter zuständig sein wollen oder sein sollen. Dieses möglicherweise Hin- und Herschieben von kommunaler Verantwortung, vielleicht auch je nachdem, wie viel Geld gerade in welchem Haushaltstitel da ist. Auch das wollen wir nicht, wir wollen die klare Benennung derjenigen, die zuständig sind. Das ist für uns das Jugendamt.
Bei der Anhörung waren 12 Anzuhörende eingeladen. Im Sozialausschuss gab es durchaus unterschiedliche Positionen dazu. Einige der Anzuhörenden haben gesagt, wir finden es besser bei den Gesundheitsämtern, so wie es andere Bundesländer tun, so wie es beispielsweise das Saarland tut. Aber es gab auch etliche Anzuhörende, die uns gesagt haben, bei den Jugendämtern ist es richtig und gut aufgehoben. Prof. Merten, ich hatte ihn vorhin zitiert, sagte das genauso wie die Vertreter der Thüringer Kinderschutzambulanz, wie die Landesärztekammer, die es ja wissen sollte, aber auch wie der Landeshebammenverband. Wir haben Ihnen aus der Anhörung heraus zwei Änderungsanträge vorgelegt. Beide Änderungsanträge will ich kurz begründen und noch erklären.
Beim ersten Änderungsantrag geht es um die Frissetzung. Die Frage, ob man eine Vorsorgeuntersuchung, eine Früherkennungsuntersuchung, die man versäumt hat, noch nachholen kann. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn es um die mögliche Streichung des Landeserziehungsgeldes geht. Bei der Vorsorgeuntersuchung, die dem Antrag zum
Landeserziehungsgeld vorangestellt ist, ist eine relativ knappe Frist gesetzt. Wenn Eltern die versäumen, könnte es in letzter Konsequenz dazu führen, dass sie kein Landeserziehungsgeld erhalten. Das wollen wir nicht. Wir wollen ihnen zumindest die Möglichkeit geben, dass sie dann ihr Kind bei den Gesundheitsämtern vorstellen können, also das heilen können, obwohl die Frist zwischenzeitlich abgelaufen ist. Das ist der eine Änderungsantrag.
Bei dem zweiten Änderungsantrag, den wir Ihnen vorgelegt haben, geht es in der Tat um die Stärkung der Familienhebammen. Die Familienhebammen, auch da waren sich alle drei Fraktionen einig, leisten einen wichtigen Dienst. Sie können ein wichtiger Baustein in diesem Hilfesystem sein. Ich höre sehr wohl, dass es Kommunen gibt, die sagen, aber das kann ja nicht alles sein, wir haben viele eigene Instrumente und ob die Familienhebamme so wirkt oder nicht, das wollen wir erst einmal sehen. Deswegen haben wir davon Abstand genommen, Familienhebammen verpflichtend in Gesetze aufzunehmen, auch den Kommunen als verpflichtende Lösung zu suggerieren. Das haben wir an anderen Stellen im Übrigen auch gemacht, Herr Kollege Bärwolff. Bei den Kinderschutzdiensten ist es ein wichtiges Instrument, aber Landkreise, die sagen, wir machen das genauso gut mit unserem allgemeinen sozialen Dienst oder wir haben ähnliche Instrumente, auch ihnen geben wir nicht vor, ihr müsst einen Kinderschutzdienst gründen, sondern auch ihnen sagen wir nur, Kinderschutzdienste können möglichst gut geeignete Instrumentarien sein. Das gilt auch für die Familienhebammen.
Ich will noch auf das eingehen, was Sie, Herr Bärwolff, dazu gesagt haben. Wir haben 40 Familienhebammen ausgebildet zum jetzigen Zeitpunkt, 20 bis 30 weitere werden im Jahre 2009 ihre Ausbildung beginnen. Von den 40 Hebammen sind zurzeit 19 im Einsatz. Da könnte man sagen, schön wär’s, wenn von den 40 tatsächlich alle im Einsatz wären. Man muss dann aber auch die Frage beantworten, wie das mit der kommunalen Verantwortung vor Ort ist. Obwohl das Land nicht nur die Ausbildung bezahlt, sondern auch sagt, wir bezahlen monatlich einen Zuschuss zum Einsatz der Hebammen. Derzeit bekommt jede Kommune, die eine Familienhabamme einsetzt, 350 € monatlich. Es gibt aber offensichtlich Kommunen, die davon noch nicht restlos überzeugt sind. Dafür wollen wir werben und das auch in den kommunalen Gremien tun. Das werden wir auch in der Stadt Erfurt tun. In der Stadt Erfurt ist von vier Familienhabammen derzeit auch nur eine im Einsatz. Ich will aber noch mal sagen, die Familienhebammen sind für uns ein wichtiges Instrumentarium, einen niedrigschwelligen Zugang zu Familien zu finden, also Familien sehr früh anzusprechen, ihnen diese Hemmschwelle zu nehmen und dann Hilfe in be
Wir haben den Kinderschutz weiterhin fortwährend als Aufgabe für uns hier im Thüringer Landtag auf der Tagesordnung. Der Bund beschäftigt sich damit, ich habe es vorhin gesagt, die mögliche Novellierung des § 8 a. Der Bund beschäftigt sich auch mit den Fragen, ob die Anforderungen an die Jugendämter an dieser Stelle richtig gesetzt sind. Sie wissen, es gibt da immer wieder Diskussionen, was die einzelne Fallbearbeitung angeht, ob das tatsächlich familiennah genug ist oder ob viele Entscheidungen auch vom Schreibtisch aus getroffen werden. Ich will das gar nicht bewerten, ich will nur sagen, wir sind gut beraten, uns die Diskussionen darüber hier immer wieder im Thüringer Landtag auf den Tisch zu ziehen, allerdings nicht die ersatzweise Leistung dessen, was die Jugendämter pflichtgemäß zu tun haben. Wenn es um Verantwortung geht, wenn es zu Konfliktfällen kommt, sind in aller erster Linie Eltern gefragt und in zweiter Linie die Jugendämter. So ist unsere Konstruktion im SGB VIII gewählt.
Wir haben mit dem, was wir heute beschließen werden, das hatte ich vorhin gesagt, dem System des Kinderschutzes zwei Mosaiksteine zufügen können. Familienhebammen sind neu hinzugekommen, verbindlichere Vorsorgeuntersuchungen - das waren Dinge, die wir uns vor zwei Jahren als Zielstellung vorgenommen haben. Wir können und werden das heute beschließen. Die CDU-Fraktion wird dem Vorschlag des Sozialausschusses folgen mit den beiden Änderungen, die wir dort eingebracht haben. Ich bitte Sie zu diesem Vorschlag um Zustimmung. Ich bitte Sie aber auch infolgedessen und immer wieder um eine sachliche, sachgerechte Diskussion. Das dient dem Kinderschutz, das hilft letztendlich den Kindern, das hilft den Familien. Das ist das, was für uns als Parlamentarier immer wieder Verpflichtung sein muss. Vielen Dank.
Es gibt eine fraktionsübergreifende Einigung, diesen Punkt noch vor der Mittagspause abzuarbeiten. Redeanmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Demzufolge hat jetzt Ministerin Lieberknecht das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zunächst danke ich den Fraktionen und Ihnen, Frau Präsidentin, für die Großzügigkeit, dass wir diese Debatte jetzt zu Ende führen können, obwohl 13.00 Uhr schon über
schritten ist. Deswegen will ich jetzt nicht alles wiederholen, was schon gesagt worden ist, insbesondere die Kritik von Kollegen Bärwolff, die ja von Frau Kollegin Taubert und von Herrn Panse sachdienlich zurückgewiesen worden ist. Aber bei aller Kritik von Ihnen, Herr Bärwolff, sagen auch Sie am Ende, es geht um einen kleinen Baustein. Immerhin, das Wort „Baustein“ übernehme ich auch gern, bei „klein“ sage ich ein gewichtiger, ein beachtlicher Baustein, aber immerhin eben ein Baustein, weil es ja auch um ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes geht. Das heißt, es geht nicht um den Beginn des Kinderschutzes, es geht auch nicht um die Vollendung des Kinderschutzes, es geht um einen weiteren Schritt. Zu diesem Schritt gehört dieser Baustein, mit dem wir im Übrigen ziemlich genau das erfüllen, was vor über einem Jahr, im September 2007, hier vom Thüringer Landtag in einer Plenardebatte verabschiedet worden ist, eine Auftragstellung gegenüber der Landesregierung. Diesen Auftrag erfüllen wir nun mit dem heutigen Tag.
Das ist also ein Baustein zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes, aber auch im Kontext eines ganzen Maßnahmekatalogs. Ich will noch mal daran erinnern, weil gesagt worden ist, seit Sömmerda, Ende des Jahres 2006, sei nichts geschehen: Wir haben einen ganzen Maßnahmenkatalog von 17 Maßnahmen jetzt noch mal aktualisiert. Wenn ich landauf, landab im Land bin bei Veranstaltungen, bei Tagungen, jetzt diese große Fachtagung, die fraktionsübergreifend ja auch aus diesem Haus in Jena besucht worden ist, ist ganz deutlich geworden, da hat sich doch erheblich etwas getan, vor allem was die Vernetzung der Akteure im Land betrifft, dass doch eine hohe Sensibilität entstanden ist, dass auch eine wirklich zunehmende Professionalisierung dieser Arbeit entstanden ist, mit vielen Beteiligten, mit professionellen hauptamtlichen, aber auch mit einer Fülle von ehrenamtlich Tätigen in den kommunalen Gebietskörperschaften, in den verschiedenen Institutionen. Ich denke, wir sind hier auf einem Weg, wo sich etwas bewegt hat, wo es jetzt aber auch dringend ist, dass dieses Gesetz tatsächlich kommt.
Wir haben zwei Gesetzesentwürfe, zu beiden ist schon etwas gesagt worden. Ich beziehe mich im Folgenden auf den Gesetzentwurf, den die Landesregierung hier vorgelegt hat, wo ich am Ende auch um Zustimmung des Hohen Hauses bitten werde.
Ich möchte in dem Zusammenhang aber auch sagen, dass ich allen Verantwortlichen, allen, die sich an diesen Debatten beteiligt haben, herzlich danken möchte. Ich denke, wir hatten eine intensive, eine konstruktive Debatte, die Mitwirkung auch aller Anzuhörenden, die wir ausführlich angehört haben, wo
es auch sehr viel Pro und Kontra gab, aber die Einigkeit im Ziel, dass wir den Kinderschutz weiter in Thüringen verbessern wollen. Sehr viele sachliche Argumente, wo man in der Tat abwägen konnte, geht man in die Einrichtung oder wägt man die Argumente, wie wir es am Ende getan haben, zugunsten des Jugendschutzes und nicht aus Finanzgründen, sondern aus sachlichen, aus fachlichen Gründen. Da denke ich gerade bei denen, die in der Jugendpolitik auch tätig sind, auch Herr Bärwolff, Sie sind ja in dem Bereich sehr engagiert, dass gerade aus diesem Bereich ansonsten die Unterstützung kam für eine Verantwortlichkeit der Jugendämter, dem ist dann auch die Mehrheit im Sozialausschuss gefolgt. Auch immerhin bei Ihnen, Frau Taubert, in der SPD-Fraktion, Sie hatten es ja auch offengelassen. Sie haben diese Frage ja letztlich in die kommunale Selbstverantwortung gegeben. Also auch Sie haben die Jugendämter an der Stelle nicht ausgeschlossen.
Es war auch - und das freut mich bei aller Sachlichkeitsdebatte - eine gewisse Emotionalität zu spüren. Das heißt, es sind auch Fragen, die gehen letztlich uns alle an, und sie berühren auch immer wieder, wenn dann auch die schlimmen Fälle zutage treten, die wir möglichst vermeiden wollen, wo wir aber wissen, es gibt keinen hundertprozentigen Schutz. Auch diese Einschränkung müssen wir uns vor Augen halten und das wissen auch alle, die sich an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligt haben. Wir haben auch - und das finde ich wichtig - Anregungen im Sozialausschuss diskutieren können, die dann tatsächlich in Änderungsanträgen eingeflossen sind. Herr Kollege Panse hat dies gesagt, insbesondere die Anregung vom Hebammenlandesverband Thüringen findet sich in einem Antrag aus der CDU-Fraktion hier im Haus noch einmal wieder - der Einsatz von Familienhebammen im Rahmen früher Hilfen in Artikel 3 des Gesetzes ist ausdrücklich zu unterstützen und eben auch diesen Einsatz zu befördern. Ich denke, das ist noch einmal ein wichtiger Punkt und das ist von allen drei Rednern vor mir angesprochen worden, dass es hier einen hohen Konsens gibt für die Wichtigkeit von Familienhebammen im Gesamtkonzept, um hier auch ganz früh, wirklich zur frühestmöglichen Phase an die Eltern, an die Familien heranzukommen und diese Hilfe im Sinne von Aufsuchen dieser Hilfen, von Angebot niederschwellig tatsächlich bereitzuhalten. Gerade dann, wenn es um soziale Problemlagen geht, diese nachhaltig zu begleiten, die entscheidende Weichenstellung zu haben. Auch im Kontext dessen, was ehrenamtlich im Land geschieht, wenn ich hier an Erfurt denke, das Projekt „Wellcome“, was wir vor einigen Wochen vorgestellt haben, wo man gerade mit einer frühen Begleitung eine Hilfestellung leisten kann, eine Weichenstellung, die vielleicht viel, viel späteres Leid am Ende ersparen kann, wenn man in den ersten Lebenstagen, ersten Lebenswochen und Lebensmo
Zum anderen haben wir mit einer entsprechenden Ergänzung von Artikel 2 den präventiven Charakter der Verknüpfung zwischen dem Landeserziehungsgeld und dem Nachweis der Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung U 7, denke ich, noch einmal deutlicher gemacht, es geht uns in erster Linie darum, dass alle Kinder in einem für ihre gesundheitliche Entwicklung so wichtigen Lebensalter einem Arzt vorgestellt werden, also auch die, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, und eben nicht irgendeinem Arzt, sondern ausgewiesenen Kinderärzten und Hausärzten mit einer entsprechenden Weiterbildung. Auch das will ich hier sagen, es handelt sich wirklich um ausgewiesene, auch dafür kompetente Ärzte.
Das Gesetz sieht nunmehr vor, nach Ablauf des bundesrechtlich geregelten Untersuchungsraums - also die Intervalle, von denen wir sprechen, die sind bundesrechtlich geregelt, das ist nicht unser Landesbelieben oder unsere Landeskompetenz, sondern bundesrechtliche Regelung - den entsprechenden Nachweis zu erbringen über die Vorstellung des Kindes bzw. beim zuständigen Gesundheitsamt, was herangezogen werden kann. Diese Regelung kann von allen Eltern unabhängig vom Zeitfenster der Vorsorgeuntersuchung realisiert werden. Zudem wird auch eine noch engere Anpassung an den Antragszeitraum für das Landeserziehungsgeld vollzogen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, das Gesetz hat, das will ich jetzt auch noch einmal zusammenfassend sagen, zwei grundsätzliche Intentionen. Zum einen wollen wir durch die Etablierung eines Einladungs- und Erinnerungswesens am Vorsorgezentrum - auch das wurde vorhin zitiert - für Kinder des Thüringer Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz die Teilnehmerrate an den U-Untersuchungen von gegenwärtig durchschnittlich 90 Prozent weiter deutlich erhöhen und bereits mit dem persönlichen Einladungs- und Erinnerungsschreiben ist eine umfassende Information und Beratung der Eltern auch über das Verfahren bei Nichtteilnahme vorgesehen, von diesem Amt aus, wo also kein Amt vor Ort, also der kommunalen Selbstverwaltung weder Gesundheitsamt noch Jugendamt belastet wird, sondern dieses Verfahren geht so weit in der Landesträgerschaft und auch die Ansiedlung bei den Kassen - ich glaube, Herr Bärwolff, Sie waren das, der das vorgeschlagen hat. Uns geht es darum, das auch vom Kassenstatus unabhängig zu machen, nicht den Kassenstatus als ein Kriterium zu sehen, sondern wirklich die Verantwortung in die Landesträgerschaft zu geben, unabhängig davon, wo jemand versichert ist.
Früherkennungsuntersuchungen sind ein wichtiges Angebot an Familien mit Kindern, um eine Gefährdung der körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklung von Kindern frühzeitig zu erkennen und ihr mit rechtzeitiger Prävention frühzeitig begegnen zu können. Im Übrigen, es geht auch nicht nur um die kleinen Kinder. § 10 des Gesetzes spricht ausdrücklich von Kindern und Jugendlichen; die sind also schon voll im Blick. Wenn wir sehen, dass es sich bei diesem Weiterentwicklungsgesetz wirklich nur um einen Baustein handelt und wir eine ganze Reihe weiterer Instrumentarien und auch gesetzliche Regelungen haben, wo Kinder und auch Jugendliche angesprochen werden, denke ich, ist hier nicht dieser Mangel zu beschreiben, den Sie beschrieben haben, Herr Bärwolff, sondern es geht um die U, klar - da haben wir diesen Bereich der Untersuchungen, bis dann auch zur schulischen Entwicklung -, aber es ist auch die Zusammenarbeit von Gesundheitsamt, von Jugendhilfe und Jugendschutz angesprochen über diesen Zeitraum hinaus.
Die zweite wesentliche Zielstellung des Gesetzentwurfs besteht darin, dass zukünftig trotz Einladung und Erinnerung nicht erfolgte Teilnahmen als Information an das zuständige Jugendamt gegeben werden, aber erst nach Ermahnung, nach Erinnerung, das, was dann tatsächlich noch bleibt. Mit diesen zusätzlichen Informationen sollen die Jugendämter bei der Wahrnehmung ihres gemäß § 8 a SGB VIII bereits gesetzlich zugewiesenen Schutzauftrags und damit beim frühzeitigen Erkennen von Familien in sozialen Problemlagen zukünftig die Unterstützung erfahren. Es geht also um die Kenntnisse, die so in dieser Gänze ja nur zwangsläufig beim Jugendamt zusammenlaufen können, die die Gesundheitsämter ja gar nicht haben, sondern hier ein weiteres Indiz gegebenenfalls auch aus dieser Nichtteilnahme schließen zu können. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich sagen - da gibt es ja auch Angaben im Gesetz, es ist nicht so, dass das Gesetz überhaupt nicht über Kosten redet -, dass wir selbstverständlich auch im Blick auf die kommunalen Spitzenverbände Sorgen um eine mögliche finanzielle Belastung ernst nehmen und das auch prüfen werden. Aber das ist ein Gegenstand, der wird dann nach dem Mechanismus des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes - dazu haben wir ein Verfassungsurteil - selbstverständlich nach Prüfung bei künftigen Verhandlungen des Kommunalen Finanzausgleichs in Ansatz gebracht werden müssen. Wenn es da einen realen Tatbestand gibt, dann ist der auch zu berücksichtigen. Ich denke, hier haben wir eine Regelung, die klar vom Verfassungsgericht vorgegeben ist und nach der wir uns dann auch entsprechend richten werden.
So viel noch mal als ein paar Hinweise vonseiten der Landesregierung zu dem heute zu verabschiedenden Gesetz. Ich danke allen, die daran mitge
wirkt haben, vor allen Dingen denen, die tagtäglich im Land für den Kinderschutz in Thüringen tätig sind. Ich danke aber auch allen, die sich auf der politischen Ebene, auch hier im Hohen Haus so intensiv damit befasst haben, und hoffe, dass diesem Gesetz auch mit der entsprechenden Mehrheit im Hohen Haus Zustimmung verliehen wird. Ganz herzlichen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit kann ich die Aussprache schließen. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, da die Beschlussempfehlung des Ausschusses Ablehnung empfiehlt. Wer also für den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache 4/4121 in zweiter Beratung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt.
Ich komme jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4249, hier zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit in Drucksache 4/4712. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einer großen Zahl von Enthaltungen ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Ich lasse abstimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4249 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung in Drucksache 4/4712. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Danke schön. Ebenfalls bei einer Vielzahl von Enthaltungen so beschlossen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt in der Abschlussabstimmung, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit Mehrheit angenommen worden.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir gehen jetzt in eine einstündige Mittagspause - auch darüber haben wir uns verständigt - und treffen uns hier wieder um 14.25 Uhr.
Ich rufe die erste Mündliche Anfrage auf der Abgeordneten Dr. Klaubert, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4617.
Nach Angaben der Thüringer Allgemeinen (TA) Sömmerda vom 11. November 2008 will der Vorstand des Runneburgvereins den Mitgliedern zur nächsten Vollversammlung vorschlagen, den Verein aufzulösen. Wörtlich heißt es: „Zermürbt hat den Vorstand der langjährige Frust mit der Stadt Weißensee, in Person ihres Bürgermeisters, aber auch das offenbar gestörte Verhältnis zur Thüringer Stiftung Schlösser und Gärten und deren Direktor.“
1. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung und das Wirken des 1990 gegründeten und mittlerweile deutschlandweit 500 Mitglieder starken Runneburgvereins?
2. Welche Angaben kann die Landesregierung zum Rechtsstreit zwischen dem Runneburgverein und der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten machen und wie bewertet sie diesen?
3. Gab oder gibt es Gespräche zwischen dem Runneburgverein und der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten zu einem Vergleich und baldigen Beendigen des 4-jährigen Rechtsstreits und welches sind die konkreten Ergebnisse bzw. Ziele?
4. Welche Perspektiven sieht die Landesregierung für die Runneburg hinsichtlich der künftigen Schlossverwaltung und der Sanierung der Burg?
Für die Landesregierung antwortet das Sozialministerium in Vertretung für das Kultusministerium. Staatssekretär Dr. Oesterheld hat das Wort.