Wie sehr das mit der heißen Nadel genäht ist, zeigt die Tatsache, dass wir auch heute noch einen Änderungsantrag von CDU und SPD auf den Tisch bekommen haben, meine Damen und Herren.
nen Änderungen war somit de facto ausgeschlossen und damit widerspreche ich auch den Ausführungen von Kollegen Fiedler. Denn eins muss man sagen, man muss ja auch ein paar Minuten vor dem Plenum sich noch darauf vorbereiten dürfen und nicht bis zum Beginn des Plenums dann noch weiterdiskutieren und das war von Ihnen auch nicht gewollt. Die Regierungskoalition scheint nicht aus Fehlern zu lernen oder lernen zu wollen, meine Damen und Herren. Dass eine solche Vorgehensweise meistens nach hinten losgeht, zeigt uns ja nicht zuletzt auch die Debatte zum Ladenöffnungsgesetz.
Augen zu und durch, lautet wahrscheinlich das Motto der Regierungskoalition, anders kann ich mir nicht vorstellen, was wir hier erleben. Die Änderungen, die CDU und SPD am ursprünglichen Gesetzentwurf vornehmen, bleiben weit hinter den Hinweisen aus den Stellungnahmen zurück.
Zum Glück soll wenigstens die ursprünglich vorgesehene Ablehnungsfiktion gestrichen werden, aber das war wohl das Mindeste, was man machen konnte, um das Gesetz nicht total vor den Baum zu fahren. Die vorgenommenen Änderungen reichen aber nicht aus, um, wie so schön bereits von Kollegen formuliert worden ist, den Murks zu retten.
Meine Damen und Herren von CDU und SPD, ich habe es in der ersten Beratung zum Gesetz schon gesagt und ich will es heute noch einmal wiederholen: Transparenz schafft Vertrauen. Die Politik hat in den letzten Jahren zu viel Vertrauen bei Bürgerinnen und Bürgern verspielt. Dieses verlorene Vertrauen wieder aufzubauen, wird lange dauern und Kraft benötigen. Ein Informationsfreiheitsgesetz, das die Transparenz der Behörden fördert, gleichzeitig aber keine bürokratischen Hürden aufstellt, kann dazu beitragen, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Der vorliegende Gesetzentwurf wird dies leider nicht schaffen.
Deswegen, meine Damen und Herren, hat die FDPFraktion einen Änderungsantrag eingebracht, der über die vorgesehenen Änderungen von CDU und SPD hinausgeht und eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen der Anzuhörenden aufnimmt. Ich will gleich vorwegnehmen, dass damit wahrscheinlich immer noch nicht alle Ungereimtheiten dieses Gesetzes behoben sein können, aber genau deshalb haben wir eine Evaluationsklausel im Änderungsantrag normiert, um das Gesetz auf seine Praxistauglichkeit testen zu können. Gleichwohl geht der Vorwurf von Frau Kollegin Marx zu § 4 ins Leere und das wissen Sie wohl, sonst hätten Sie im Ausschuss dazu diskutiert. Da kam es nicht.
Es geht, meine Damen und Herren, im Informationsfreiheitsgesetz um Informationen zu Behördenhandeln und nicht um die Informationen, die im Meldegesetz stehen.
Zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE: Bei dem Änderungsantrag der LINKEN sehe ich einige Übereinstimmungen mit unserem Änderungsantrag. Auch der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE sieht eine Evaluationsfrist vor, und ich glaube, das ist vernünftig.
Aber natürlich gibt es auch hier und da Abweichungen. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 soll zum Beispiel der Anspruch auf Information versagt werden, soweit von der Behörde nachvollziehbar dargelegt wird, dass die Funktionsfähigkeit der Landesregierung oder des Landtags erheblich beeinträchtigt würde.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das habe ich auch schon mal fast geschafft, durch Anfragen habe ich das schon ge- macht.)
Ich muss ehrlich gestehen, die Formulierung ist so mit aus unserer Sicht unbestimmten Rechtsbegriffen vollgestopft, dass wir die Praxistauglichkeit für fraglich halten.
Ich möchte an dieser Stelle aber nicht auf jeden einzelnen Punkt eingehen. Wir werden uns aufgrund der Abweichungen zu unserem Änderungsantrag bei dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE enthalten.
Ich will aber jetzt auch kurz auf den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingehen. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN hat seinen eigenen Charme. Die Frist des alten Gesetzes soll noch einmal bis zum 30. Juni 2013 verlängert werden. Dadurch, meine Damen und Herren, soll uns genügend Beratungszeitraum für ein Informationsfreiheitsgesetz gegeben werden, das seinen Namen auch verdient und das diesem Namen auch gerecht wird. Durch die Verlängerung der Frist würden wir den Zeitdruck aus dem Gesetzgebungsverfahren nehmen und uns die Möglichkeit geben, einen gänzlich überarbeiteten Gesetzentwurf sogar im Online-Forum mit den Bürgern zu diskutieren. Ich denke, das ist ein gangbarer Weg, meine Damen und Herren, deswegen wird der Gesetzentwurf der GRÜNEN, der heute hier vorgelegt wird, auch unsere Zustimmung finden.
Meine Damen und Herren, ich denke, um dem Anspruch eines transparenten Landes gerecht zu werden, steht es uns gut, ein Informationsfreiheitsgesetz zu haben, das übersichtlicher und verständlicher ist als das bisherige Gesetz. Deswegen bitte
ich Sie, falls es nicht zu einer Verlängerung der Befristung des Gesetzes kommt, unseren Änderungen zur Beschlussempfehlung zu folgen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das Wort hat nun Abgeordnete Martina Renner von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der ersten Lesung zum vorgelegten Regierungsentwurf habe ich gesagt, dieses Gesetz ist Murks.
Auch mit den nun vorgelegten Änderungen, die im Innenausschuss beschlossen wurden, wird aus dem Gesetz nicht Marx; es bleibt weiterhin Murks.
Wir als Fraktion DIE LINKE streiten seit vielen Jahren für ein echtes Informationsfreiheitsgesetz in Thüringen. Wir haben dazu unsere parlamentarischen Vorschläge vorgelegt und wir hatten tatsächlich auch Hoffnung, als die SPD im Frühsommer dieses Jahres einen eigenen Gesetzentwurf für ein Thüringer Informationsfreiheitsgesetz der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Daraus wurde dann ja leider nichts. Warum, das müssen Sie sich selbst beantworten. Das liegt wahrscheinlich daran, wie Sie Ihre Koalition definieren. Wir haben ja vollstes Verständnis, dass man diese Ehe nicht als Liebesheirat bezeichnen kann. Uns wird hier oft suggeriert, es ist eine Zweckgemeinschaft, der eine gibt, der andere gibt und dann sind beide zufrieden. Aber das, was wir in den letzten Monaten hier erleben mussten, zuletzt zum Tagesordnungspunkt Flüchtlingsaufnahmegesetz und hier mit dem Informationsfreiheitsgesetz, da mutet Ihre Ehe, ehrlich gesagt, als Gefängnis an. Ich glaube, es ist auch klar definiert, wer den Schlüssel hat. Vielleicht denken Sie einmal darüber nach, inwieweit Ihre eigenen Ansprüche, die Sie zum Beispiel in Ihrem eigenen Gesetzentwurf formuliert haben, tatsächlich jetzt in dem heute zu verabschiedenden Gesetzentwurf enthalten sind.
Deswegen hatten wir dann auch ein bisschen weniger Hoffnung, als vergangene Woche die SPDFraktion erklärte, man würde nun mit Änderungsanträgen tatsächlich Korrekturen am vorgelegten Entwurf der Regierung vornehmen wollen. Da waren wir dann doch sehr skeptisch. Das, was wir dann im Innenausschuss so Knall auf Fall vorgelegt bekommen haben in einer Sondersitzung kurz vor Beginn
des Plenums, offenbarte ja tatsächlich mehr Schein als Sein. Denn mit den vorgelegten Änderungen betreiben Sie Flickschusterei an einem Flickenteppich, darauf ist ja schon mein Kollege Adams eingegangen. Sie berücksichtigen noch nicht einmal annähernd die Hinweise, Kritiken und Vorschläge aus der Anhörung. Dort, wo Sie Änderungen als Reaktion auf die Anhörung vornehmen, geschieht dies halbherzig, unentschlossen und aus unserer Sicht vollkommen unzureichend. An einer Stelle wollen Sie tatsächlich heute gelobt werden, weil Sie einen rechtswidrigen, weil gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz verstoßenden Regelungstatbestand, ich meine die Ablehnungsfiktion, gestrichen haben.
Das ist eine Selbstverständlichkeit. Wenn man dafür allen Mut zusammennehmen muss, eine Selbstverständlichkeit umzusetzen, dann frage ich mich, wo denn der Mut geblieben ist. Also ich bleibe bei meinem Bild: Fragen Sie, wer im Gefängnis ist und wer den Schlüssel hat.
Ich will Ihnen noch etwas entgegenhalten. Sie haben gesagt, unser Gesetzentwurf, den wir hier zur Abstimmung gestellt haben, für ein Thüringer Informationsfreiheitsgesetz sei an der einen oder anderen Stelle auch kritikwürdig gewesen. Aber es gibt einen gravierenden Unterschied zwischen Ihnen und uns: Wir haben uns die Änderungsvorschläge und die Zuschriften zu unserem Gesetzentwurf tatsächlich ergebnisoffen angesehen und haben dort, wo wir inhaltlich und fachlich den Sachverständigen folgen können, Änderungen an unseren Vorstellungen zu einem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz vorgenommen. Das ist der Weg, wie man mit Sachverständigenanhörungen umgehen muss, und nicht so, wie Sie es zum Beispiel in der Innenausschussberatung getan haben.
Ich möchte Ihnen einige Zitate aus der Anhörung tatsächlich entgegenhalten und ich muss Herrn Gumprecht entschieden widersprechen, die Anzuhörenden haben nicht einzelne Teile kritisiert, sondern in den Zuschriften ist sehr deutlich geworden, dass das Wesen, der Grundzug dieses Informationsfreiheitsgesetzes kritisiert wurde.
So schreibt Transparency International: „Wesentliche“ - wesentliche, Herr Gumprecht - „der in diesem neuen Entwurf vorgesehenen Regelungen sind nach unserer Einschätzung allerdings nicht geeignet, diesen Zweck zu erfüllen und das Recht auf Informationszugang für die Bürgerinnen und Bürger zu stärken.“ Mehr Demokratie - Zitat: „Der Gesetzentwurf atmet nicht den Geist, den er nach § 1 verspricht. Für die Bürgerinnen und Bürger muss sich der Eindruck aufdrängen, dass bei der Erarbeitung
des Gesetzentwurfs Bürokraten die Feder geführt haben. Herausgekommen ist eher ein Informationsverhinderungs- als ein Informationsfreiheitsgesetz.“
Bündnis Informationsfreiheit für Bayern - Zitat: „Es besteht der Eindruck, dass die Verwaltung sich doch nicht gerne in die Karten sehen lassen will. Wir fragen uns, ob in den Bereichen öffentliche Aufgaben (Verwaltung und Beaufsichtigung) , Forschungsunternehmen, Stiftungen und Rundfunkanstalten wirklich keine Akteneinsicht gewährt werden kann.“ Und zuletzt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz - Zitat: „Das Gesetz enthält diverse Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes. Diese gehen aus meiner Sicht mehrheitlich zu weit.“ Das sind keine kleinen, vereinzelten Kritikpunkte, das ist eine - ich würde mal sagen - generelle Klatsche für dieses Informationsfreiheitsgesetz.
Nun zu den einzelnen Regelungen: Gegen die Zweckbeschreibung in § 1 ist zunächst grundsätzlich nichts einzuwenden. Genau diesen Zweck unterlaufen Sie aber bereits nachfolgend in § 2, wenn die Ausnahmen und Einschränkungen einen größeren Umfang einnehmen als der eigentlich positive Geltungsbereich. Das weitergehende Ziel des Informationszugangs unterlaufen Sie dann noch mal, wenn Sie das Informationsgesetz zur nur nachrangigen Rechtsgrundlage für den Informationszugang normieren, dem alle anderen Auskunftsrechte in Spezialgesetzen wie zum Beispiel dem Pressegesetz oder dem Umweltinformationsgesetz oder dem Verwaltungsverfahrensgesetz vorgehen. Diese Nachrangigkeit schließt zum Beispiel Journalisten und Journalistinnen vom Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz faktisch aus.
Nicht einmal eine Günstigerklausel haben Sie für notwendig erachtet. Bürgerfreundlichkeit sieht für uns tatsächlich anders aus, als dass der Antragsteller oder die Antragstellerin sich durch einen Wust an verschiedenen Rechtsgrundlagen kämpfen muss, um in Erfahrung zu bringen, auf welcher Grundlage er oder sie denn nun tatsächlich den Informationsanspruch hat. Es wäre tatsächlicher Informationsfreiheit entsprechend, wenn das Informationsfreiheitsgesetz eine grundlegende Regelung für den Zugang zu Informationen schafft, die allenfalls durch Spezialgesetze erweitert und ergänzt wird und nicht umgekehrt. Dass der Ausschluss des Informationszugangs bei der vorrangigen Absicht der Gewinnerzielung verschlossen bleibt und sogar